Therapeutische Hilfestellung sollte, bei allem Respekt für einen zunächst nötigen Abstand, u.a. auch darauf abzielen, den Opfern wieder zu einem normalen Verhältnis zur Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht zu verhelfen. Beratung kann dazu dienen Meinungsverschiedenheiten über Verhaltensgrenzen innerhalb einer Familie zu klären und damit helfen die Familienbande zu erhalten.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (einschließlich der meisten Straftäter!) findet sexuellen Kindesmißbrauch extrem verabscheuungswürdig und ist damit parteilich im Sinne der Opfer. Parteilich-feministische Aufdeckung/Therapie, wie sie von in fast allen Städten zu findenden Beratungsstellen (Selbsthilfegruppen) betrieben wird, folgt aber, inspiriert von Motiven eines Geschlechterkampfes, völlig anderen Ansätzen.
Rosemarie Steinhage (Diplompädagogin,
Wildwasser Wiesbaden) stellt in ihrem Handbuch Sexueller Mißbrauch
an Mädchen [1994] den parteilich-feministischen
Ansatz bei der Beratung und Therapie dem neutraler Beratungsstellen gegenüber.
Bei neutralen Beratungsstellen: "Der Schwerpunkt ihrer Arbeit
liegt auf der Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Familie,
weshalb in den meisten Fällen familientherapeutisch gearbeitet wird
(vgl. Kap. IV)".
Dagegen: "Feministinnen analysieren den sexuellen Mißbrauch
an Mädchen im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen. Die Ursache sexueller
Gewalt an Mädchen liege nicht im dysfunktionalem Familiensystem, sondern
in der patriarchalischen Struktur unserer Gesellschaft und der geschlechtsspezifischen
Sozialisation von Frauen und Männern" (Seite 12). "Eine
feministische Beratung und Therapie erfordert es, sich als Beraterin/Therapeutin
mit der selbst erfahrenen sexuellen Gewalt auseinandergesetzt sowie die
eigene Rolle als Frau in dieser patriarchalischen Gesellschaft reflektiert
zu haben. ...Eine feministische Beratung hebt damit zumindest teilweise
den objektiven Klientinnenstatus der Rat- und Hilfesuchenden auf"
(Seite 48.)
("Im Frauenbereich von Wildwasser
[Berlin] arbeiten ausschließlich Frauen die sich mit der sexuellen
Gewalt in ihrer Mädchenzeit auseinandergesetzt haben.")
Sehr eindringlich wird dieser Standpunkt in einem vom Bundesministerium für Frauen und Jugend herausgegebenen Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung zum Modellprojekt Beratungsstelle und Zufluchtwohnung für sexuell mißbrauchte Mädchen von Wildwasser Berlin (Günther, Kavemann, Ohl [1993]) dargestellt:
Besonders verhängnisvoll ist es, wenn sich parteilich-feministische
Beratung in nach außen neutralen Beratungsstellen verbirgt, an die
sich völlig Ahnungslose, zum Teil wegen ganz anderer Probleme, und
zum Erhalt der Familienbande wenden. Das wurde an Fällen in einem
lokalen Netzwerk aus offen parteilich-feministischen
Mädchenschutzvereinigungen, Frauenhäusern, Kinderheimen, Jugendamt/ASD
MitarbeiterInnen und feministischen RechtsanwältInnen gezeigt, dessen
Brückenkopf sich ausgerechnet in einer kirchlichen Familienberatungstelle
befand. Der Leiter dieses Netzes, der Familientherapeut Dr. X. und seine
engste Mitarbeiterin, die Sozialpädagogin (FH) Frau Y., haben ihre
Ideologie auch in Kursen und Vorträgen verbreitet, z.B. im Rahmen
einer zentralen staatlichen Ausschreibung von Fortbildungsangeboten für
Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, 1997. Ihr
"Ansatz der aktiven Verantwortlichkeit für das
Kind" "verbindet systemische Sichtweisen mit Ideen und Einstellungen,
die aus der feministischen Perspektive stammen, und eröffnet so einige
neue methodische Zugänge." Er weist allerdings sehr
frappierende Übereinstimmungen mit dem Ackerman Incest
Project, New York unter Leitung der Sozialarbeiterin Marcia Sheinberg
auf. Neben dem Bezug auf Feminismus und sozialen Konstruktivismus findet
sich da u.a. die Idee der Vernetzung, von Stellungnahmen für Jugendamt
und Justiz, HelferInnenkonferenzen und der Bildung "neuer Familien"
(ohne Väter) durch eine "Rekonstruktion der Macht." Zu Mutter-Kind-Familien
als positiver Sozialisationsform vgl. auch Anita
Heiliger [1993, 1997].
Danach sind Kinder von Alleinerziehenden nicht nur oft lebenstüchtiger
und kontaktfreudiger, sondern sogar noch glücklicher.
Die totale Trennung der "Überlebenden" (des angeblich mißbrauchten
Kindes) von ihrer Familie ist vorzunehmen, falls die Mutter den "Täter
schützt", (vgl. Fall F, G des lokalen
Netzwerks von Dr. X.), wie auch im Kap. IV. von Steinhage [1994] beschrieben.
Wie bei Steinhage, weisen auch Dr. X./Frau Y. darauf hin, daß "dem
'neutralistischen' familientherapeutischen Ansatz der feministische Zugang
der Parteilichkeit" gegenübersteht.
Auf das äußerst schwierige Problem der Verifizierung der Tat und den Täter einzugehen, erübrigt sich offensichtlich bei diesem Zugang. Der "Täter" (Vater, Stiefvater) scheint bei Aufdeckern (in den USA zutreffender "validators" - Bestätiger genannt) vielmehr von vornherein festzustehen. Er muß nur ausgegrenzt und verteufelt werden. Bei den Stellungnahmen der Aufdecker wird also der Beschuldigte nicht einbezogen (Männer haben oft keinen Zutritt zu diesen "Erziehungsberatungstellen"), im Gegensatz zu psychologischen Gutachten, bei deren Erstellung z.B. auch die Wechselwirkung des Kindes mit diesem beobachtet wird. Auf den Beitrag den der Beschuldigte zur Prüfung alternativer Hypothesen machen könnte, wird also bewußt verzichtet. Durch die eigene Betroffenheit vieler BeraterInnen wird diese Prüfung ohnehin schon sehr erschwert.
Neben den tragenden Konzepten der "Überlebenden" und der Bildung einer "neuen Familie" durch Dekonstruktion der männlichen Macht, ist der unbedingte Glaube an die Aussagen von Kindern, gleichgültig wie sie zustande gekommen sind, eines der Hauptdogmen in den Bibeln der Aufdeckerbewegung, z.B. bei Steinhage [1994]:
"Erzählen Mädchen von den sexuellen Übergriffen, die sie ertragen mußten, ist es ganz wichtig, ihnen zu glauben und ihre Erlebnisse auf gar keinen Fall in Frage zu stellen" (S. 50) ,,Auch für sehr kleine Mädchen gilt: Sie lügen niemals, wenn sie über sexuellen Mißbrauch berichten" (S. 55) . "Nach meiner Erfahrung im Umgang mit sexuellem Mißbrauch hat sich jeder Verdacht auf sexuellen Mißbrauch später bestätigt." (S. 67 ). Deshalb sind Glaubwürdigkeitsgutachten klarerweise abzulehnen (S. 164ff). Es genügt z.B. wenn der Mutter, Lehrerin oder Kindergärtnerin Verhaltensänderungen auffallen (S. 97), obwohl es nach der übereinstimmenden Meinung psychologischer Sachverständiger keine spezifischen Symptome gibt.
Wie man aber das Mädchen durch eine entsprechende Gesprächsführung,
mit dem Erzählen einer fiktiven Mißbrauchsgeschichte,
und auch mit Puppen (empfohlen sind mindestens
4 mit Geschlechtsteilen) dazu bringt "es mal genauer zu erzählen"
(vgl. Fall A von Dr. X.), oder "Art und Umfang" eruiert, nachdem
der Mißbrauch schon feststeht (wie im Fall B von Dr. X.), wird im
Kap. "Beratung und Unterstützung von Mädchen" beschrieben (S.
53-68, lesenswert!). Die Interpretation von Kinderzeichnungen (wie
bei der Ferndiagnose durch Dr. X. im Fall C) wurde schon in einem früheren
Buch "Sexuelle Gewalt -Kinderzeichnungen als Signal" [Steinhage,1992]
dargelegt.
Nachdem ,,unter zeitlichen Druck der sexuelle Mißbrauch erhärtet
werden muß" ist dann "eine Spieltherapie in der Regel angezeigt
um ihnen in einem geschützten Rahmen die Möglichkeit zu geben,
die traumatischen Erfahrungen zu verarbeiten." Anatomische Puppen,
Zeichnen, Malen und Rollenspiele erlauben es "die Therapie so zu lenken,
daß das Mädchen den sexuellen Mißbrauch aussprechen und/oder
ausagieren kann." (S.64-65). Bei Jugendlichen wird als Teil der Therapie
auch die Konfrontation mit dem "Täter" in Rollenspielen vorher geübt
und die Wut z.B. durch Schlagen auf eine Matratze ausagiert (S.
137-139). Auch Dr. X. setzt mit Vorliebe Rollenspiele bei seiner Therapie
ein.
Neben der Ausgrenzung des "Täters" sind also auf ein vorgefaßtes
Ergebnis fixierte suggestive Befragungsmethoden
und der Ausschluß alternativer Erklärungen von Aussagen
oder Symptomen charakteristisch für diese Art der "Aufdeckung". Auf
erwachsene Frauen ausgedehnt und auf die Spitze getrieben wird diese Vorgangsweise
in der amerikanischen Bibel für "Überlebende" und "Erinnerungstherapeuten''
mit Millionenauflage The
Courage to Heal, der lesbischen Autorinnen Bass&Davis,
[1988] ohne einschlägiger Fachausbildung oder sonstiger wissenschaftlicher
Erfahrung. (Siehe auch das Arbeitsbuch von Davis,
[1990], und die zahllosen Bücher mit rekonstruierten Erinnerungen
"Überlebender".) Einige bemerkenswerte Zitate:
S. 19: Ich habe nie Psychologie studiert. Therapeutische Fähigkeiten erwarb ich vor allem in der Praxis. Aber nichts von dem, was hier steht, basiert auf psychologischen Theorien.
S. 20: Wenn du dich nicht an solche konkreten Geschehnisse erinnern kannst, und trotzdem das Gefühl hast, mißbraucht worden zu sein, stimmt es vermutlich (siehe >>Aber ich kann mich an nichts erinnern<<, S. 73)
S.21: Wissen um Mißbrauch beginnt oft mit einem winzigen Gefühl, einer Intuition oder vagen Ahnung. Es ist wichtig, daß du deiner inneren Stimme vertraust und von dort aus weiterarbeitest. Geh davon aus, daß deine Gefühle richtig sind. Bis jetzt hat noch keine Frau, mit der wir gesprochen haben, zuerst gedacht, sie sei vielleicht mißbraucht worden, und später entdeckt, daß es doch nicht stimmte. Es läuft immer andersrum: dem Verdacht folgt die Bestätigung. Wenn du glaubst, du seist mißbraucht worden, und dein Leben zeigt entsprechende Symptome, dann stimmt es auch.
S. 36: Die Psyche besitzt ungeheure Verdrängungskraft. Viele Kinder können den Mißbrauch vergessen, sogar während er geschieht. ... Die Fähigkeit zu vergessen erklärt, wieso so vielen erwachsenen Überlebenden gar nicht klar ist, daß sie mißbraucht worden sind. (Für eine gründliche Erklärung dieses Phänomens siehe >>Das Erinnern<<, S. 62.) Dort wird beschrieben wie der Körper sich merkt, was das Bewußtsein vergessen will. Unter Leitung einer Therapeutin kann man daher die Reise in die Vergangenheit antreten, vgl. z B. Sommer & Bommert, [1995]. Erzählen der Mißbrauchsgeschichte in Babysprache, wenn der Mißbrauch vor dem Sprechenlernen geschah, oder Rollenspiel (S. 116) sind einige der therapeutischen Möglichkeiten. Die Grundlage der Heilung ist aber zu glauben daß es geschah (S. 78 ff) und intensiven Haß auf den Mißbraucher (meist den Vater) zu entwickeln, S. 113 ff. Die Seitenangaben beziehen sich auf die deutsche Übersetzung unter dem Titel ,,Trotz Allem". Das Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit hat in dankenswerter Weise durch Förderung der Übersetzung für eine weite Verbreitung dieser Erkenntnisse auch in Deutschland gesorgt. B. Kavemann (Wildwasser Berlin, "Väter als Täter") bezeichnet das Werk als unentbehrliches Handbuch in der Beratungs- und Selbsthilfearbeit.
Ein ebenso unentbehrliches Handbuch für Aufdecker ist Zart war ich, bitter war's von Ursula Enders [1995]. Die dort vertretenen Thesen entsprechen völlig der schon beschriebenen Ideologie der parteilich-feministischen Aufdeckung. Insbesondere wird sexueller Mißbrauch wieder im Sinne eines Geschlechterkampfes in erster Linie als ein Symptom männlicher Gewalt- und Machtausübung in einer patriarchalischen Gesellschaft gesehen (vgl. Kap. IV, S. 28ff.). Das bei Fachleuten und PolitikerInnen der Ansatz der Familiendysfunktion immer noch auf offene Ohren stößt habe finanzielle Gründe (Seite 29):
Entsprechend diesem Ansatz ist der "Täter" bei der "Aufdeckung" völlig auszugrenzen und erst in einer "HelferInnenkonferenz" mit der "Tat" zu konfrontieren. Dabei "müssen aber die BeraterInnen jedoch genau prüfen ob sie/er sich ihrer selbst sicher genug sind und z.B. dem "Charme" von Tätern (Täterinnen) nicht auf den Leim gehen". (Enders, 1995, Seite 131, vgl. auch Kap. VIII und Dr. X. in einem Rundfunkgespräch). Die Opfer "brauchen BeraterInnen, die den Mißbrauch ausschließlich aus ihrer Perspektive sehen und sich nicht von den Argumenten und dem Auftreten des Täters (der Täterin) 'blenden' lassen - mag er noch so sympathisch wirken". Bei kleinen Kindern kann man durch "einen persönlichen Eindruck des Täters (der Täterin) leichter nachempfinden, auf welche Art und Weise dieser (diese) das Kind unter Druck setzte (durch rigides Auftreten, Blicke usw.)". .".Ob es den BeraterInnen gelingt, vom dem Täter (die Täterin) Informationen über den situativen Zusammenhang der Mißbrauchshandlungen zu bekommen oder ihn sogar zu einem Teilgeständnis zu bewegen, hängt nicht zuletzt davon ab, in welcher Atmosphäre das Gespräch geführt wird. Massive Konfrontationen manifestieren die Verleugnungsstrategien von Tätern". (Die Atmosphäre in den HelferInnenkonferenzen des Dr. X. wurde von Psychologen, sofern sie eine Teilnahme nicht von vornherein ablehnten, u.a. mit "wenn man nicht dabei gewesen wäre, würde man es nicht glauben", oder mit "gewisse Dinge vergißt man selbst nach Jahren nicht", und "Hexenküche" beschrieben.)
Eine parteiliche Arbeit für das Opfer schließt in jedem Fall eine Beratung des Täters (der Täterin) aus (Seite 131). Bei Mißbrauch in der Familie muß bei der Konfrontation aber der Opferschutz durch eine räumliche Trennung sicher gestellt werden, sei es, daß dem Täter der Zutritt zur Wohnung verwehrt wird, die Mutter mit den Kindern in ein Frauenhaus zieht, oder falls sie den Täter schützt, die Kinder in einem Heim untergebracht werden (Seite 133). Älteren Mädchen kann z.B. auch ein Mädchenhaus als Alternative zum Elternhaus aufgezeigt werden. (Seite 142). Es wird aber nicht darauf eingegangen welch immenser Schaden dabei bei einem unbegründeten Verdacht entsteht, oder daß es vielleicht bei geringfügigen Problemen (Uneinigkeit über Verhaltensgrenzen) auch genügen könnte, wenn der Betreffende von der Beschuldigung weiß, um ihn von weiteren Handlungen abzuschrecken, wenn nicht eine Verständigung zu erreichen.
Wie aber festgestellt wird ob eine Tat wirklich vorliegt, und wer der Täter ist, wird wiederum nicht erläutert. Im Kapitel VII werden "die Narben der sexuellen Gewalt" beschrieben und im Kapitel IX wird wieder der Lehrsatz "Dem Opfer glauben" ausgebreitet und beschrieben wie seine Gesprächsbereitschaft u.a. durch verschiedene Materialien (Kapitel XVI), z.B. Comics und anatomischen Puppen (Seite 156ff), sowie Arbeit in Gruppen erhöht werden kann. Zur sorgfältigen Prüfung des Verdachts im Rahmen einer HelferInnenkonferenz gehören u.a. auch solche Fragen wie (Seite 129):
Nach U. Enders (S. 89) und den Erfahrungen von "Zartbitter Köln" ist es übrigens auch erwiesen, daß die Täter ihre "Straftäterkarriere" meist im Jugendalter beginnen und dann auf 10, 20, 40, 300 und mehr Opfer kommen, vgl. dazu auch die Ausführungen des Dr. X. in einem Rundfunkgespräch. Anita Heiliger sprach in einem Expertenforum (vgl. Süddeutsche Zeitung, 10.3.97) von einer "Karriere der Täterschaft [nach Dr. X. beginnt sie mit 12, 13, 14 Jahren] die nach immer mehr verlangt -so das aus einem Exhibitionisten sogar ein Sexualmörder werden könne -, und dem "Gefühl der Macht" bei der Tat. In der radikal-feministischen Ideologie des Geschlechterkampfes sind Männer potentielle Täter und Frauen und Kinder potentielle Opfer, vgl. z.B. Heiliger&Engelfried [1995]. Irgendwelche empirischen Daten nach denen sexueller Kindesmißbrauch (in Familien) ein Ausdruck männlichen Machtstrebens sein soll, statt eher Ausdruck einer großen Selbstunsicherheit, einer gestörten maskulinen Identität und anderer gravierender psychischer Störungen, werden aber nicht präsentiert. Es gibt allerdings kein wissenschaftlich gesichertes psychologisches Profil von Mißbrauchstätern.
Angebliche Tatsachen zu rituellem, satanischen Mißbrauch und multipler Persönlichkeit kann man in diesen Büchern ebenfalls finden, z.B. das Kapitel "Ich kann es immer noch nicht glauben, auch wenn ich weiß, daß es stimmt: Ritualisierter Kindesmißbrauch in Deutschland" im Aufdecker-Handbuch Zart war ich, bitter war's [1995, Seite 331-342]. Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 21.01.1997 wurde über angebliche Ritualmorde an Kindern durch Sektenangehörige auch in einem umfangreichen Papier von "Zartbitter Köln" (Verein "bemüht sich um Beratung und wissenschaftliche Begleitung") berichtet, das bei der Anhörung der SPD-Fraktion (Bonn, 20.01.1997) zur "Sexuellen Gewalt gegen Kinder" (laut EMMA März/April 1997, S. 44 zu "Sexualgewalt und die unheimliche Rolle der psychologischen Gutachter") vorgelegt wurde. [Neben Ursula Enders war auch Anita Heiliger unter den 13 geladenen ExpertInnen.]
Die Forschungsergebnisse von Zartbitter verdienen ganz besondere Beachtung, auch angesichts der Tatsache das offizielle Regierungskommissionen in den USA und Großbritannien, amerikanische Schwurgerichte und eine FBI-Spezialabteilung, trotz ungleich größeren Aufwands, bei rituellem Mißbrauch nicht fündig geworden sind. Davon gänzlich unberührt beklagt z.B. U. Enders in ihrem Buch [1995, S. 340 ff.] sehr, daß die deutschen Verantwortlichen (politische Instanzen, Bundeskriminalamt) immer noch nicht auf ihre Aufrufe zur Errichtung von "Sonderkommissionen für die Ermittlung bei Mißbrauch in Institutionen und satanischen Ritualen" reagiert haben.
Im Falle der Hexenprozesse (1988) von Nottingham, England, wurden die Ermittlungen von der Polizei zunächst eingestellt. Das führte zu massiven Spannungen mit dem Sozialdienst, der weiterhin unbeirrbar an Hexen und satanischen rituellen Mißbrauch glaubte. [Eine ähnliche Situation gab es auch in Kanada und Holland.] Eine gemeinsame Kommission wurde gebildet, die einen 600-seitigen Bericht erarbeitete. Eine für die Sozialdienste gedachte Kurzfassung, die weitere derartige Hexenprozesse verhindern sollte, wurde jedoch unterdrückt. Statt dessen wurden von Mitarbeitern des Sozialdienstes, die sich als Experten für satanischen rituellem Mißbrauch betrachteten, sogar weitere Schnellkurse angeboten in denen Symptomlisten und Berichte über angebliche Vorfälle (in den USA) präsentiert wurden. [In Deutschland hat z.B. die Gutachterin Dipl.-Psych. Claudia Bommert solche Schnellkurse abgehalten.] Dem Dogma "Wir glauben den Kindern" wurde in einem unvorstellbaren Ausmaß (z.B. daß Säuglinge im Mikrowellenherd gekocht wurden) gefolgt, nachdem der Sozialdienst selbst durch seine suggestiven und unkritischen Aufdeckungs-/Therapiemethoden die absurden Phantasien der Kinder ganz wesentlich stimulierte. Jetzt wird versucht, mit gerichtlichen Schritten und diplomatischer Intervention, auch die Internet-Version des Berichts aus 1990 zu unterdrücken. Das Nottinghamshire County Council untersagte, ähnlich wie im Falle der "Geheimpapiere" von Scientology (vgl. auch Süddeutsche Zeitung, 18.06.97, Seite 3), mit dem Hinweis auf das Urheberrecht, auch Computer-links zu diesem Bericht, z.B. auch in Deutschland. Bei dem Licht, den dieser Bericht auf die Arbeit des Sozialdienstes wirft, können diese verzweifelten Versuche nicht verwundern.
In Wenatchee, Washington, sind besorgte Bürger und die Opfer, unter Führung von Pastor Roberson, in dessen Kirche sich, lt. Anklage von 1994 gegen 28 Erwachsene, wahre Großsexorgien mit Kindern abgespielt haben sollen, noch bemüht die Verantwortlichen (Polizei, Jugendamt, Justiz) zur Rechenschaft zu ziehen.
Weitere wahrlich erschreckende Fallbeispiele solcher Falschbeschuldigungen und eine kritische Analyse finden sich z.B. in Loftus&Ketcham [1995], Ofshe&Watters [1996]. Man wird wahrscheinlich viele solcher Fälle eingehend studieren müssen, bevor man solch bizzare Prozesse auch am Ende des 20. Jahrhunderts für möglich hält.
Aus Deutschland ist besonders der Montessori Kindergarten Fall (Münster, 1990-95) bekannt, bei dem ein Erzieher wahrlich haarsträubender Mißhandlungen an 62 Kindern fälschlich beschuldigt wurde (vgl. Duve, Mauz, Spiegel-Spezial 8/96, Focus 6.96 ) Die Beratungsstelle Zartbitter und Prof. T. Fürniss (Münster) mit seiner "Konfrontationsmethode" spielten dabei Hauptrollen. Fürniss hält auch Kurse für MitarbeiterInnen von Beratungsstellen ab. Auch Frau Plass, Wildwasser Worms, soll zu seinen eifrigen Schülerinnen gehört haben und die Fälle die zu den Mainzer Prozessen (1997) führten, waren ihre erste "Aufdeckung".
Fürniss beschreibt folgendes Vorgehen bei der Aufdeckung: Er erzählt dem Kind die Geschichte von einem "anderen Kind" das ein Geheimnis hatte, das es niemandem mitzuteilen wagte. Dieses Geheimnis bestand darin, daß jemand das Kind "zwischen den Beinen" berührt hatte. Der Therapeut erfragt dann die Begriffe des Kindes für die intimem Körperteile. Dann wird gefragt: "Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber könnte es sein, daß du auch so etwas erlebt hast?" Als Alternative zu der Geschichte können nach Fürniss auch Präventionsfilme und "anderes Präventionsmaterial" [etwa von "Zartbitter" oder "Donna Vita"?, vgl. Enders, 1995, S. 296] eingesetzt werden. So könne das Kind ermuntert werden, in einer Zeichnung oder einem Aufsatz seinen "schlimmen Alptraum" darzustellen. Vgl. Endres&Scholz [1994], Carl [1995] die nur einige der zahlreichen Kritiken dieses Ansatzes artikulieren.
Dr. X. versuchte ebenfalls (Fall B), wie von Fürniss beschrieben, einen "leugnenden" Vater zu einem Geständnis zu bewegen, indem er ihm den angeblichen Fall eines anderen zunächst leugnenden Vaters erzählte und dann plötzlich hinzufügte: "Bei Ihnen stelle ich mir das genau so vor." Das "Neu-Erzählen der Mißbrauchsgeschichte" gehört ebenfalls zu den von ihm verbreiteten Methoden.
Die Frage der Beeinflußbarkeit kindlicher Aussagen durch wiederholtes
(suggestives) Befragen und des durch unsachgemäße Exploration
angerichteten immensen Schadens muß kritisch beleuchtet werden [Ceci&Bruck,
1995].
Eine nachträgliche Rekonstruktion ist oft durch mangelnde Dokumention
der Erstbefragungen sehr erschwert. Nach Feststellung des Richters beim
jüngsten Prozeß in Mainz wird dadurch selbst die Aufklärung
möglicher wirklicher Taten erheblich behindert (z.B. Friedrichsen,
Spiegel 2/97, 6/97).
Die armen Kinder wurden so verwirrt, daß sie selbst die Wildwasser-"Fachfrau"
aus Worms, Polizisten, die Staatsanwältin und den Heimleiter der Teilnahme
am Mißbrauch bezichtigten (ZDF, 24.9.96,
14.1.97).
Für AufdeckerInnen ist das kein Problem. Frau Y. z.B. beantwortete
diese Frage stereotyp mit einem der Kardinallehrsätze aus den Bibeln
der Aufdeckerbewegung: "Wir glauben den Kindern." Das gilt selbst
dann, wenn sich (typischerweise sehr lange zurückliegende) Erinnerungen
erst nach längerer Therapie einstellen. Den Hinweis auf das Problem
therapierter Erinnerungen
wies die Sozialpädagogin (FH), Frau Y. mit "Kennen Sie die neueste
Literatur ?" zurück. Frau Y. leitet auch Selbsthilfegruppen
für erwachsene Frauen an. In solchen Gruppen für "Überlebende"
stellt sich in der Regel der Glauben an einen sexuellen Mißbrauch
im frühen Kindesalter spätestens nach einigen Sitzungen ein,
auch wenn vorher nur ein "unbestimmtes Gefühl" vorhanden war [vgl.
Steinhage,1994, S.141 ff., und vor allen Bass&Davis, 1988].
Es wird vielfach behauptetet, daß sich multiple Persönlichkeitsstörungen als Folge von frühkindlichem sexuellen Mißbrauch (vgl. Enders, 1995, S. 337ff.) einstellen. Angeblich können dabei bis zu 400 widerstreitende Ichs, z. B. Prostituierte und begabte Pianistin, durch Mißbrauch in den ersten 2 Lebensjahren in der "Gastgeberin" auftreten, die dann in einer speziell entwickelten Trauma-Therapie bewußt gemacht und wieder zu einem einheitlichen "Ich" zusammengefügt werden müssen. Das könne zwar gut ambulant durchgeführt werden, dauere aber meist 5-8 Jahre [Infos der Beratungsstelle Celle, Huber,1996]. Diese Theorien werden z. B. von Spanos [1996] kritisch analysiert.
Natürlich könnte noch umfangreiche Literatur zur feministisch-systemischen Richtung, sozialem Konstruktivismus und zu Konzepten wie "verdrängen" und "rekonstruieren von Erinnerungen" angeführt werden. Das Problem bei dieser Art von "Literatur" ist, daß "Fakten" in erster Linie durch wechselseitiges Zitieren von Behauptungen, statt auf Grund empirischer Forschung entstehen. Bei einer wissenschaftlichen Denkweise wäre es zudem auch selbstverständlich sich mit alternativen Richtungen auseinanderzusetzen.
Interessant ist es auch auf die behauptete universelle Verbreitung des Kindesmißbrauchs einzugehen. Ausgehend von einem fehlerhaften Zitat und einer unzulässigen Verrechnung der Dunkelziffer in Kavemann&Lohstöter [1984] wird immer noch die berühmte Zahl von 300.000 jährlichen Fällen von sexuellen Kindesmißbrauch verbreitet, z.B. von der Selbsthilfeorganisation Wildwasser. In manchen Presseberichten wurden aus dieser Zahl sogar Millionen! Nach Rosemarie Steinhage [1994, S.13] ist die Berechnung ganz einfach: Es wurden 10000 Fälle angezeigt [nicht etwa bestätigt, es gab ca. 1500 Verurteilungen]. Bei einer geschätzten Dunkelziffer von 20-30 ergibt das 200000-300000 Fälle von sexuellem Kindesmißbrauch. Zu einer wissenschaftlichen Analyse vgl. Offe et al. [1992], Endres&Scholz [1994]. Für Wildwasser und die zahllosen Vereine dieser Art ist es eine Tatsache, daß "mindestens jede dritte Frau in ihrer Kindheit sexueller Gewalt ausgesetzt war" [z.B. Flugblatt von Wildwasser Bielefeld e.V., Beratungsstelle für Frauen und Lesben]. Welch gewaltiges Tätigkeitsfeld tut sich da auf, wenn die "Erinnerungen" daran geweckt werden! Als Anlaß dafür genügen ja [unspezifische] Symptome, wie sie in überall verbreiteten Listen zu finden sind, z.B. Migräne. Es ist weniger amüsant als es zunächst scheinen mag, daß diese Listen weitgehend mit einer von (Müsli-) Kellogg in 1892 propagierten Liste zur "Bekämpfung" von Masturbation übereinstimmen. Wie die "Erinnerungen" an frühkindlichen sexuellen Mißbrauch "zurückgeholt" werden, wenn die Klientin nur über unbestimmte psychische oder körperliche Symptome ("Körpererinnerungen") klagt, ist aus Protokollen von Scheinklientinnen, von Klientinnen die später die Anschuldigung widerriefen ("recanters") und von etlichen reumütigen TherapeutInnen bekannt.
Zumindest in den USA hat sich nach gutgemeinten und sicher notwendigen gesetzlichen Initiativen zur Reduzierung von Dunkelziffern eine regelrechte Mißbrauchsindustrie etabliert, bei der finanzielle Ausgaben und Anschuldigungen phänomenal ansteigen, die Zahl der bestätigten Fälle aber sogar abnimmt. Im Anhang ist dies graphisch an Hand amtlicher Statistiken dargestellt. Eine Reihe von neuen Gesetzesinitiativen mußte ergriffen werden, um die Flut falscher Anschuldigungen wieder einzudämmen. Es gibt inzwischen auch zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die ausdrücklich "therapierte Erinnerungen'' nicht mehr als Beweismittel für sexuellen Mißbrauch zulassen. Viele "Erinnerungstherapeuten'' und Beratungseinrichtungen mußten auch hohe Schadensersatzforderungen akzeptieren, z.B. im Fall eines kirchlichen Trägers. Der Vater, ein Pastor, war u.a. beschuldigt worden, seine Tochter geschwängert zu haben, und dann selbst eine Abtreibung vorgenommen zu haben. Erst nachdem feststand, daß er sterilisiert war und die Tochter Jungfrau, kam es zu einer außergerichtlichen Einigung (1 Million US-$) und Wiedereinstellung des Pastors. Die "Therapeutin" ist sich aber immer noch keiner Schuld bewußt. Es gibt zahlreiche, ähnlich bizarre Fälle. Ein besonders bizarrer Fall aus jüngster Zeit, bei der der Klientin nicht nur eine multiple Persönlichkeitsstörung mit 500 Ichs eingeredet wurde, sondern auch das dies die Folge ihrer eigenen verdrängten Beteiligung an satanischen Kulten sei, ist aus Houston, Texas bekannt geworden. Der Frau wurden 5.8 Millionen US $ als Schadensersatz zugesprochen. Für die "Therapie" waren allein über eine Million $ verlangt worden, die Familie zerbrach zunächst, ist aber nach 4 Jahren durch Wiederheirat wieder vereint.
Die Ideologie und Entwicklung der Mißbrauchsindustrie, auch in anderen Ländern, zeigt in kritischer Weise das Buch von Felicity Goodyear-Smith [1993] auf, die als Polizeiärztin in Neuseeland jahrelang auf Untersuchungen von realer sexueller Gewalt spezialisiert war und auch einer Hilfeeinrichtung für Vergewaltigungsopfer vorstand. Es wäre sehr zu wünschen, daß hierzulande rascher und gründlicher aus der etwa in den USA schon viel früher einsetzenden Entwicklung und Gegenbewegung gelernt würde, statt die Erfahrung mit erschreckender Parallelität nachzuvollziehen und sie noch kräftig mit öffentlichen Geldern zu fördern und unkritische Empfehlungen auszusprechen. Dann könnte wirklichen Opfern von Gewalt und Mißbrauch viel wirksamer geholfen werden. Die Schriften von Enders, Fürniss, Kavemann&Lohstöter, Steinhage und Wildwasser, z.B., werden sämtlich in einer an sich informativen Broschüre Bayerischer Ministerien empfohlen [1994], vgl. auch "Signale sehen - Hilferufe hören" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [Nolte, 1995].
Sehr umfangreiches, kritisches Dokumentationsmaterial liegt aber vor, darunter auch sehr gründliche amtliche Studien, z.B. die eines Schwurgerichts oder einer FBI -Spezialabteilung. Arbeiten deutscher Experten und die Gerichtsakte eines fälschlich beschuldigten Pädagogen sind in einem Weißbuch abgedruckt [Marchewka, 1996]. Eine frühe, kritische Analyse führten Offe et.al. [1992] durch. Aus der Sicht eines Richters am Oberlandesgericht wurden die parteilich Aufdeckung und ihre Folgen in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren von Carl [1995] kritisch dargestellt. Texte einer im Vorfeld heftig attackierten Tagung der Ev. Akademie Bad Boll sind ebenfalls erschienen [1995], z.B. die des zuletzt aus den Mainzer Prozessen (1997) wieder bekannt gewordenen Experten, Prof. Dr. B. Schade zu "Das Kind und der/die Beschuldigte zwischen Beweislast und Unschuldsvermutung - Ein Leidensweg durch die Institutionen: Jugendämter, Polizei, Justiz, Gutachter" [Bad Boll, 1995], in dem auch ausführlich auf die "Aufdeckung" durch parteiliche Vereine und die meist katastrophalen Folgen für Kinder und Beschuldigte eingegangen wird.
Ist es nicht erfreulich, daß wenigstens einige der Erkenntnisse und Erfahrungen von Zartbitter und anderer parteilicher Beratungsstellen jetzt in ein Aktionsprogramm des Familienministeriums gegen Kindesmißbrauch einfließen sollen? In Zusammenarbeit mit Zartbitter Köln sollen Comics für Kinder ab 3 Jahren, Broschüren für Eltern, Medienpakete, sowie ein Film und Handbuch für Lehrer, Jugendbetreuer und Kindergärtnerinnen entstehen. In der neuen Aktion des Familienministeriums soll auch die Dokumentationsstelle zu Kindesmißbrauch in Münster weiter gefördert werden. Ministerin Nolte sagte, daß dafür mehrere Millionen DM investiert werden (vgl. z.B. Süddeutsche Zeitung, 30.7.97, Seite 5; Spiegel, 38/ 1997, Supertollflutschfunktionieridee).
Nach irgendwelchen wissenschaftlichen, empirischen Ergebnissen inwieweit solches Material, oder Puppenspiele wie sie in vielen Grundschulklassen sogar schon Pflicht sind (z.B. "Das Geheimnis": Freund der Mutter mißbraucht Tochter Annabelle) tatsächlich zur Prävention von sexuellem Mißbrauch oder gar Gewalttaten beitragen, sucht man aber vergebens. Eigentlich wird hier sogar unterstellt, daß (potentielle) Opfer nicht gelernt hätten z.B. zwischen "guten" und "schlechten Berührungen" zu unterscheiden und "nein" sagen zu können. In den weitaus meisten Familien jedenfalls lernen das aber Kinder schon sehr früh, auch ohne diese möglicherweise Angst schürenden oder sogar zu Falschanschuldigungen verleitenden "Präventiv"-Maßnahmen. Wenn es durch List und Ausnützung von Machtverhältnissen trotzdem zu Übergriffen kommt, trifft die Opfer selbstverständlich keine Schuld. Diese realen Fälle sollten wissenschaftlich in Hinblick auf mögliche Präventivmaßnahmen ausgewertet werden, statt sie, wie das in letzter Zeit häufig geschah, bewußt mit brutalen sexuellen Gewalttaten zu verwischen die (potentielle) Opfer ebensowenig wie andere Gewalttaten verhindern können.
Auf einer ebenfalls vom Familienministerium geförderten Tagung der Evangelischen Akademie Loccum (19-21. 9. 1997) wurde die Frage "Wie schützen wir unsere Kinder?" u.a. von Dirk Bange (früherer hauptamtlicher Mitarbeiter von Zartbitter Köln, vgl. Beiträge und Literaturangaben in U. Enders in Zart war ich, bitter war's ), Anita Heiliger, und Brunhilde Marquard-Mau (Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung, Juventa Verlag, 1995) diskutiert.
Angaben zu welchem Prozentsatz "Aufdeckern" die Entdeckung oder Klärung tatsächlichen, bestätigten Mißbrauchs zu verdanken ist, findet man nicht. Das Problem, das andererseits AbsolventInnen von Präventions-Schnellkursen nachher überall Mißbrauch wittern, oder sich gar kompetent fühlen diesen "aufzudecken", wurde aber von Sachverständigen wiederholt betont und ist, so möchte man wenigstens meinen, gerade wieder durch die Mainzer Prozesse evident.
Es ist sehr wichtig, Mißbrauchsvorwürfe in Familien, besonders wenn sie erst in der Spätphase eines Sorge-/Umgangsrechtstreites erhoben werden [Klenner, 1995], von anderen Fällen zu unterscheiden. Unbegründete Vorwürfe werden immer häufiger böswillig als ultimativer Vernichtungsschlag in diesem Streit benützt, können aber auch durch die gesteigerte Sensibilisierung der Partner und die Psychodynamik des enorm belasteten Kindes, dem Elterlichen Entfremdungssyndrom [Gardner, 1992; Ward&Harvey,1993], entstehen. Auch deshalb wäre es sehr wichtig, durch gründliche neutrale Beratung und Mediation eine Eskalation des Streites zu vermeiden. In etwa der Hälfte strittiger Verfahren werden bereits sexuelle Mißbrauchsvorwürfe erhoben. Nach den Erfahrungen im Institut von B. Schade [1995] wird der Verdacht in keinen 10 % der dazu erbrachten Gutachten erhärtet. Schade meint zwar : "Es gibt fast niemanden, der so abgefeimt und perfid ist, daß er ein solches Vorgehen, die bewußt falsche Beschuldigung, in sein Selbstbild integrieren könne." Von Erleichterung bei den BeschuldigerInnen, wie man sie dann eigentlich erwarten müßte, wenn sich der Verdacht nicht bestätigt, berichtet allerdings auch er nicht. Vielmehr beschreibt er wie die Inanspruchnahme parteilicher BeraterInnen die inneren Konflikte (kognitive Dissonanz) reduziert und der Mißbrauchsvorwurf dann bei der Sorge/Umgangsrechtsauseinandersetzung einfach "zupass kommt". Wenn Kinder in dieser Situation ein extrem negatives Bild vom Beschuldigten haben und jeden Kontakt ablehnen oder davor Angst haben, während sonst auch mißhandelnde Eltern noch geliebt werden, sei das partiell oder ganz der Ausfluß eines Beeinflussungsprozesses durch Dritte. In wiederholten Befragungen lernen die Kinder den Erwartungshaltungen der Erwachsenen zu entsprechen und typischerweise anfänglich sehr vage Anschuldigungen auszubauen. Zur "Nachhilfe" ist ja wegen der meist langen Verfahrensdauer und üblichen Wohngemeinschaft von BeschuldigerIn und angeblichem Opfer genug Gelegenheit. Andererseits ist aber auch die oft sehr geringe Bereitschaft zur Stellung von Strafanträgen auffällig. Statt dessen wird oft ein häufig wechselnder Verdacht möglichst lange aufrechterhalten. Laut Tätigkeitsbericht 1994 des Frauennotrufs München erstatteten nur 7,7% der Klientinnen Strafanzeige bei sexuellem Mißbrauch und das ausschließlich wenn dieser aktuell stattfand und kaum gegen Familienangehörige. 47,4% der Klientinnen dagegen kamen erst nach 10-20 Jahren zur Beratung, 19,2% sogar erst nach über 20 Jahren. [Eine Aufschlüsselung nach Sorge/Umgangsrechts-Fällen findet sich nicht.]
Es wird intensiv über Zahlen und Prozentsätze gestritten, obwohl das eigentlich nicht so wesentlich sein sollte, außer vielleicht bei der Verteilung jetzt knapper finanzieller Mittel. Eine "Trefferquote" von beispielsweise 10% (bestätigter Verdacht) mag angesichts viel niedriger Prozentsätze in manchen medizinischen Tests vielleicht akzeptabel erscheinen. Was aber dann übersehen wird, ist daß diese medizinischen Tests so ausgelegt sind, daß sie rasch, billig, und ohne erhebliches Risiko durchgeführt werden können. Gerade das ist bei sexuellen Mißbrauchsvorwürfen aber nicht der Fall. Der Schaden ist in jedem Fall ganz erheblich und kaum wieder gutzumachen, gleichgültig ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht. Endres [1996] zeigt die Gefahren der suggestiven "Aufdecker"- Methodik auf und beschreibt einige Ansätze zur Verbesserung dieser Situation.
Selbst die absurdesten Vorwürfe erledigen sich, im Gegensatz zum anfänglichen Glauben der meisten Beschuldigten, nicht von selbst, sondern haben fast immer ein sehr langes und kostspieliges Verfahren zur Folge. Das in den Kindern induzierte extrem negative Bild vom Vater/Stiefvater kann dann nur schwer wieder korrigiert werden, wenn überhaupt. Das ganze Leid einer falschen Beschuldigung kann man wahrscheinlich nur als Betroffener verstehen, obwohl es inzwischen eine Reihe von Selbstdarstellungen gibt [Tong; 1992; Alteck, 1994; Herbort, 1996]. Besonders tragisch ist es, wenn das vermeintliche Opfer auch noch einer sehr schädlichen Therapie für etwas nie Geschehenes und endlosen Befragungen ausgesetzt wird. Familienbande werden, oft auf Dauer, zerrissen, auch wenn sich, meist nach langer Zeit, die Haltlosigkeit der Anschuldigungen herausstellt. Zu den enormen seelischen Belastungen der angeblichen "Opfer" und "Täter" kommen meist katastrophale materielle Folgen.
Ein Münchner Amtsrichter bezeichnete eine falsche Verdächtigung wegen Kindesmißbrauchs als den schwersten Vorwurf, abgesehen von einem Tötungsdelikt, den man gegen eine Mutter erheben kann. Er verurteilte den Mann, der diesen Vorwurf auch nach der Einstellung des Verfahrens gegen seine Ex-Frau erhob, zu 10.000 DM Geldstrafe [Südd. Zeitung, 17.7.96]. Bleibt zu hoffen, daß sich diese Auffassung (aber geschlechtsneutral) durchsetzt. Folgen für die Verursacher einer falschen oder leichtfertigen Anschuldigung im Zusammenhang mit Sorge/Umgangsverfahren entstehen aber bisher kaum. Sie erreichen z.B. ihr Ziel einer totalen Ausgrenzung des Vaters, wenigstens lange genug um dann, etwa auf Grund des Kontinuitätsprinzips, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen. In den USA, dagegen, hat man eine Reihe von Gesetzesmaßnahmen, z.B. Sorgerechtsumkehr und verschärfte Strafen, getroffen um diesem fatalen Geschehen entgegenzuwirken. Das wichtigste ist zunächst dem Klima entgegenzuwirken, das die Entstehung unbegründeter Vorwürfe begünstigt. In den USA zeigt sich übrigens bereits eine Verschiebung von sexuellen Mißbrauchsanschuldigungen (Sexual Allegation in Divorce Syndrom) zu Gewaltanschuldigungen (Battered Wife Syndrom). [Dr. X. war da schon der Zeit voraus, indem er sich sowohl auf sexuellen Mißbrauch als auch Gewalt in Familien spezialisierte und auch beides zusammen diagnostizierte.]
Das große Trauma realen sexuellen Mißbrauchs jeder Art soll hier keineswegs heruntergespielt werden - im Gegenteil, die meisten Falschbeschuldigten hatten sich mangels direkter Berührungspunkte nie mit diesem widerlichen Thema befaßt, dafür aber jetzt ein sehr gesteigertes Verständnis entwickelt. Neben der sehr verdienstvollen Enttabuisierung des Themas sexueller Mißbrauch, muß auch das Thema falscher oder leichtfertiger Beschuldigungen enttabuisiert werden. Auch damit würde realen Opfern entschieden geholfen.