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Nach dem gerichtspsychologischen Gutachten gibt es keine Hinweise auf
Mißbrauch. Die Mutter hält aber weiter daran fest und ihre Anschuldigungen
werden immer noch absurder: Der Vater hätte sich vor Betreten des
Zimmers stets eine schwarze Mütze aufgesetzt, um dann Nacht für
Nacht und über viele Jahre mit seiner Tochter Oralverkehr zu haben.
Er hätte dies sogar schon vor der Geburt des Kindes genauestens geplant
und im Alter von 6 Wochen damit begonnen.
In der Aussage der Tochter (10 J.), die nach einigem Zögern bereit
war, sich negativ über ihren Vater zu äußern (offenbar
den Erwartungen der Mutter entsprechend), findet sich davon aber nichts.
Ihre sexuellen Anschuldigungen beschränken sich auf so "belastende"
Dinge wie, daß der Vater im Restaurant oder Kino neben ihr sitzen
wollte. Einmal hätte er dabei ihren Oberschenkel angefaßt, obwohl
sie sich damals dabei nichts gedacht habe. Charakteristisch für die
Einflüsse auf sie ist auch, daß sie sagt, ihren Vater nicht
mehr sehen zu dürfen, und erst später, auf mehrmaliges
Befragen, sich korrigiert, froh zu sein ihren Vater nicht mehr sehen zu
müssen. Inzwischen hat sich das Mädchen
von beiden Eltern vollständig abgekapselt und wiegt mit 13 Jahren
86 kg, bei einer Körpergröße von ca 160 cm. Es gehe ihm
aber bestens, heißt es in den Stellungnahmen.
Ja, sie habe Sorgen, beantwortet C. die direkte Frage, weil "ich
will nämlich bei Papa bleiben und nicht bei Mama". Sonst habe
sie keine Sorgen, gibt das Kind auf die Ergänzungsfrage an,
"nur daß Mama mich mitnimmt in die P. und nicht wartet, bis
ich ein großes Mädchen bin." (...)
Dann, sich mit Abschluß der direkten Befragung und offensichtlich
verwirrt, dem Vater
zuwendend, fragt C. ihn, warum man ihr "so böse Fragen"
stelle und bricht in Weinen aus.
Nun nahm Dr. X. seine Rolle als selbsternannter "Obergutachter" wahr. Seine Stellungnahme liegt ebenfalls vor. Er stellt u.a. fest , aufgrund der Aussagen der Mutter und eines von ihr angefertigten Tonbandes, und ohne das Kind oder den "Täter" je gesehen zu haben:
"Es entspricht der in der Literatur und in mit dem Problem des Inzest vertrauten Fachkreisen vertretenen Auffassung, daß Kinder in C.'s Alter nicht explizit erwachsene sexuelle Handlungen schildern (verbal oder gestisch), ohne sie durch eigene Anschauung oder an ihnen selbst durchgeführt erlebt zu haben." [Die Idee, daß möglicherweise Einflüsse aus der Umgebung der Mutter eine Rolle spielen, scheint völlig fern zu liegen.] Zu den von der Mutter vorgelegten "spontan" von dem knapp 5 jhg. Mädchen angefertigten Zeichnungen heißt es: "Die beiden Zeichnungen C.'s geben eindeutig jeweils einen Phallus in unterschiedlicher Perspektive wider."
(Das Kind erklärte die Zeichnungen dann vor einem Anwalt als Rose
und Mädchen mit Schleier.)
Er kritisierte die früheren Gutachten und stellt fest, daß
keinerlei Anzeichen für einen manipulativen Inzestvorwurf durch die
Mutter vorliegen, um das Sorgerecht zu erhalten, sondern daß das
Kind mit Wahrscheinlichkeit sexuell mißbraucht worden ist. Er
rät daher bis zur abschließenden Klärung, die Kontakte
mit dem Vater auszusetzen. Das Gericht schloß sich aber seinen Ausführungen
ebensowenig wie in allen anderen uns bekannten Fällen an. Zur Aufhellung
der Situation mag auch die Tatsache beitragen, daß die Mutter
wenige Wochen nach den 2 Terminen bei Dr. X. dem Mann, den sie weiterhin
als Kinderschänder verfolgen ließ, vor der Praxis eines Kinderarztes
das Kind übergab, mit der Aufforderung, es täglich mit
einer Salbe am After und der Vagina einzuschmieren. Das Kind mußte
7 (!) Befragungen über sich ergehen lassen, bis der ebenfalls sehr
bekannte Prof. Dr. B. Sch. sehr deutliche, aussagepsychologisch begründete
Hinweise fand, daß es durch psychischen Druck im Umfeld der
Mutter zu einer Falschaussage verleitet wurde. Wie immer häufiger
unterzog sich der Vater zudem noch freiwillig einem Lügendetektortest
(bei Prof. Dr. U. U.), in Umkehrung der eigentlich zu geltenden Unschuldsvermutung
(wie übrigens auch der beschuldigte Vater im Fall B).
In einem anderen Fall (D) wurde ein ebenfalls
positives Gutachten zum Umgang auf Grund der engen Kind-Vater-Beziehung,
ein weiteres Gutachten wegen des dann folgenden Mißbrauchsvorwurfs
und ein freiwilliger Lügendetektortest des Vaters durch eine Heilpädagogin
"widerlegt", die als Vorsitzende einer Kinderschutzstelle e.V.
auch über multiple Persönlichkeitsstörung (mit
angeblich bis zu 400 widerstreitenden Ichs durch Mißbrauch in den
ersten 2 Lebensjahren!) berät und dazu [mit Michaela
Huber, 1996], sowie zu ritualisiertem
Mißbrauch [mit Claudia Bommert, 1996] Fortbildungskurse
veranstaltet. [Unsere ReporterIn war dabei.] Den Familienrechtsverband
ISUV/VDU bezeichnete sie als "Pädophilenvereinigung".
(Einer Unterlassungsaufforderung ist sie bereits nachgekommen.) Eine sehr
gute Verbindung zu unserem lokalen Netzwerk wurde bestätigt.
Jetzt "therapiert" Dr. X. das Mädchen wegen "zwanghaften
Onanierens". Das sei ein möglicher Hinweis darauf, daß
das Kind mit Pornographie konfrontiert wurde. Er stellt auch fest, daß
es dem Kindeswohl nicht entspricht, L. gegen ihren Willen zum Umgang
mit dem Vater zu zwingen. Es gäbe keinen generellen Lehrsatz, daß
es für die Entwicklung eines Mädchens negativ ist, wenn es keinen
Kontakt zum leiblichen Vater hat. [Nach Dr. Anita Heiliger, Deutsches Jugendinstitut,
die voll des Lobes für Dr. X. und Frau Y. ist, sind Kinder
allerziehender Frauen sogar oft kontaktfreudiger und glücklicher.]
Dr. X. sagte auch, daß er auf Grund seiner Erfahrungen eindeutig
feststellen konnte, daß die Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls
der Mutter auf eine ,postraumatische Belastung' als Folge von Gewaltanwendungen
durch den Kindsvater [die Trennung erfolgte vor 4 Jahren, und den Kindsvater
hatte Dr. X. nie gesehen] zurückzuführen ist, und nicht etwa
auf den Trennungskonflikt oder anderweitige negative Erlebnisse. Nach zwei
Therapiesitzungen mit ihm habe sich die ,posttraumatische Belastung' aber
gebessert.
Wieder schloß sich das Gericht seinen Ausführungen nicht an.
Es erwähnt ihn nur in einem einzigen Nebensatz und noch dazu ganz
und gar nicht im Sinne der Mutter: "Die Sachverständige A.
hat, ebenso wie der sachverständige Zeuge Dr. X. [von der
Mutter beigebracht] überzeugend dargelegt, daß bestehende
Verhaltensauffälligkeiten bei L. Rückschlüsse insoweit
nicht zuließen. Daher kann es die Kammer nicht als erwiesen ansehen,
daß das Kind auf Veranlassung des Vaters Pornofilme gesehen
hat [im Alter von 2 ½ J. !] bzw. in irgendeiner Form
sexuell mißbraucht wurde. Weitere Ermittlungen in dieser Angelegenheit
erscheinen weder sachgerecht noch veranlaßt." Auch
bezüglich des Umgangs schließt sich das Landgericht voll der
Gutachterin A. an, wenn es feststellt, daß das Kind, "durch
das Zusammenleben [5 Jahre] Bindungen zum [nichtehelichen]
Kindsvater aufgebaut hat, deren völlige Zerstörung,
wie von der Mutter beabsichtigt, gerade für die weitere Entwicklung
des Kindes untunlich erschiene." Die, laut Protokoll,
völlig gegenteiligen Ausführungen des Dr. X. dazu werden
nicht einmal erwähnt. Die Einwendungen der Heilpädagogin
zum Gutachten werden als einseitig, parteiisch, polemisch und insgesamt
als ungeeignet abgewiesen. Alle Einwendungen der Mutter gegen den schon
vom Amtsgericht angeordneten Umgang, und sogar gegen einen Briefverkehr,
werden zurückgewiesen. Es wird mehrmals darauf hingewiesen, daß
sie für ihre Behauptungen weder Beweise habe, noch sie in irgendeiner
Weise konkretisieren konnte. Die Mutter wandte sich dann mit diesen Behauptungen
an ein Höchstgericht, wurde aber umgehend abgewiesen, obwohl sie auch
noch eidesstattlich versicherte, daß sie sich gar vergebens
beim Kinde bemüht hätte, die Ostergeschenke des Vaters anzunehmen,
aber auch, daß bei einem zukünftigen Umgang sexueller Mißbrauch
zu erwarten sei. Der angeordnete Umgang fand aber
immer noch nicht statt. Die Mutter versuchtes es dann mit ärztlichen
Attesten, in denen bestätigt wird, daß das Kind zu krank für
einen Umgang sei bzw. die gesundheitlichen und psychischen Probleme sämtlich
auf den Einfluß des [schon seit Jahren abwesenden und dem Arzt gänzlich
unbekannten ] Vaters zurückzuführen seien. Der Amtsrichter hat
diese Rituale durchschaut und drastische Sanktionen für weitere Umgangsbehinderungen
vorgesehen. Ein begleiteter Umgang findet jetzt zwar formal statt, wird
aber durch intensiven negativen Einfluß auf das Kind effektiv vereitelt.
Zum zweiten Termin rückte die Mutter mit einer siebenköpfigen
Truppe an und das kleine Kind mußte erklären, das Haus nicht
betreten zu wollen.
Neueste Entwicklung: Am 13.12.1997 hat sich
der Truppe die bekannte Männergewalt- und Mädchenforscherin,
Frau Dr. Anita Heiliger ("Aktiv
gegen Männergewalt") als "Stargast" angeschlossen.
Für die meisten unter diesen Umständen wohl kaum überraschend,
wurde auch diesmal der Umgang mit der allzu bekannten Phrase "Das
Kind will nicht" verweigert. Die Weihnachtsgeschenke kamen
ebenfalls zurück, mit dem postalischen Vermerk:"Annahme verweigert".
Nach Aussagen des Vaters ordnet der Richter, im Gegensatz zur Stellungnahme
des ASD, sogar unbegleiteten Umgang an. Der sei aber später wiederum
vereitelt worden. Mutter und Tochter hatten weiterhin Beratungen bei Dr.
X. in Anspruch genommen. Ein weiteres Umgangsverfahren wurde nötig.
Durch ein späteres Einlenken der Mutter kam schließlich wieder
ein regelmäßiger Umgang zwischen Vater und Tochter zustande.
Die Folgen dieser ganzen Angelegenheit, vor allem für die Tochter,
seien aber bei weitem noch nicht überwunden.
Bei denen habe sie, B., auch erstmals genauer berichtet, was vorgefallen
sei. Sie hatten
"uns" auch geholfen, Kontakt mit dem Jugendamt und ASD
aufzubauen. Sie habe dort über ihren Vater gesprochen und die
Andeutung gemacht über die ,sexuelle Belästigung'. P.
[Frau Y.] habe dann gemeint, sie müsse das mal genauer erzählen,
"und wenn Du mir erlaubst, dann kann ich das gegen
Deinen Vater verwenden".
Daß die "BeraterInnen" versuchen würden, parteilich
auf das gerichtliche Verfahren Einfluß zu nehmen, überrascht
wenig. Trotz Bezug auf einen parteilich-feministischen Ansatz und sozialen
Konstruktivismus bei der "Aufdeckung" ist aber die direkte
Aufforderung an die Tochter zum Kampf gegen ihren Vater doch schockierend,
besonders in einer kirchlichen Stelle, an die sich der Vater wegen
ganz anderer Probleme, zunächst vertrauensvoll um Hilfe zum Erhalt
der Familienbande wandte.
Es erübrigt sich fast zu erwähnen, daß die Gutachterin
keine Realkennzeichen (z.B. Detailreichtum, Einbettung der
angeblichen Tat in die Rahmenhandlung) fand, die einer glaubhaften Aussage
eigen sind [Arntzen, 1993],
trotz sehr lange andauernder, und wie im Gutachten eindringlich dokumentiert
auch sehr intensiver "Hilfestellung" bei "verdrängten
Erinnerungen" durch die Mutter und ihre "HelferInnen''. Dagegen
findet sie viele Widersprüche und eine erstaunliche Übereinstimmung
der Aussage mit der Mißbrauch- und Aufdeckergeschichte "Gute
Nacht, Zuckerpüppchen" von Heidi
Hassenmüller [1996] (Nachwort von B. Kavemann). Das Kind gab an,
das Buch durch eine Freundin zu kennen. War das etwa ihre "neue echte
beste Freundin P.", wie sie den Vater gegenüber Frau Y. bezeichnete?
Wie ganz offen vor den Kindern mit dem Mißbrauchsvorwurf als Instrument
im Kampf gegen den Vater taktiert wurde, geht ebenfalls sehr deutlich hervor.
U.a. wurden die Anschuldigungen zunächst auch zurückgezogen,
nachdem der Vater das "Angebot" entrüstet ablehnte, dies
gegen Verzicht auf jeden Kontakt zu den Kindern zu tun, und auf einer rückhaltlosen
Klärung bestand. Die Mutter sagte zur Entfernung der Anschuldigungen
aus dem ASD Bericht, daß "Beratungsstelle und ASD davon ausgingen,
die Richterin wüßte schon was zu tun sei, aber ihr Anwalt
hingegen sagte, das gäbe nur Probleme".
Drei Tage vor der Gerichtsverhandlung über eine einstweilige Anordnung
zum Umgang wollte dieser Anwalt aber dann den Vater zu einer Rücknahme
seines Antrags bewegen, mit dem Hinweis, daß sonst "Dinge"
zur Sprache kommen müßten, die beide Parteien lieber unerwähnt
ließen. Zu Mißbrauchsvorwürfen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung
(in den USA als SAIDS bekanntes Phänomen) äußerte er sich
in einem Vortrag (und Broschüre) übrigens sehr treffend:
Wir alle wissen, daß der Umgang mit diesem Argument in jedem
Fall ein schmutziges
Geschäft ist. Selbst wenn der Vorwurf entkräftet wird, wenn
er sich nicht bestätigt,
wenn das Gericht davon überzeugt ist, daß daran nichts
Wahres ist - es bleibt immer
etwas zurück. Die öffentliche Bloßstellung des
Betroffenen läßt sich nicht rückgängig
machen, der Schaden der für die Kinder entsteht, er kann
nicht einfach wieder
weggewischt werden.
Bei Gericht wollte er sich daran aber nicht mehr erinnern können, obwohl die Broschüre im Schriftsatz des Vaters erwähnt war. Dieser legte sie dann der Richterin vor.
Dr. X., als dem wissenschaftlichen Leiter der Aufdeckung, soll natürlich nicht unterstellt werden, daß er seine Ideen aus populären Büchern bezieht. Mangels eigener Veröffentlichungen sind wir aber auf die Suche nach Literaturstellen angewiesen, die nach dem uns Bekannten seinen Vorstellungen am ehesten entsprechen. Die Suche in der Literaturdatenbank nach "incest AND feminism" ergibt eindeutig: Marcia Steinberg, Navigating Treatment Impasses at the Disclosure of Incest: Combining Ideas from Feminism and Social Constructionism, Family Process 31,201-216,1992. (Der Begriff Inzest wird in diesen Kreisen sehr viel weiter gefaßt als allgemein üblich.) Die Übereinstimmung wird noch auffälliger, wenn man sich die weiteren Arbeiten dieser Autorin ansieht. Es sei aber hier nur die neueste Übersicht zitiert: Peck&Sheinberg&Akamatsu, [1995]. Die Idee der sozialen Kontrolle durch koordinierte HelferInnenkonferenzen und größere Systeme ist da ebenfalls sehr deutlich artikuliert. Dazu kommt, daß sich diese Autorinnen (Sozialarbeiterinnen) ebenso wie Dr. X., zur feministisch-systemischen Familientherapie bekennen. Ferner hat Dr. X. einem Klienten gegenüber geäußert, im Zusammenhang mit seinem USA-Urlaub auch an einem Fortbildungskurs teilnehmen zu wollen. Obige Autorin ist aber genau die Leiterin solcher Kurse und des Incest Projects am Ackerman Institute for Family Therapy, New York. Eine gründliche Suche ergab keine weiteren vergleichbaren Kursangebote. Es soll nicht unterstellt werden, daß die Methoden denen unseres lokalen Netzwerks im Detail gleichen. Die Ausschreibung der von der Kirche angebotenen Fortbildungskurse durch Dr. X. und Frau Y. zum parteilich-feministischen Ansatz bei Kindesmißbrauch für Fachkräfte der Jugendhilfe weist jedoch eine wahrlich frappierende Übereinstimmung mit dem Ackerman Incest Project auf. Inbesonders wird die auch von Dr. X./Frau Y. praktizierte Bildung eines Netzwerks, die Einflußnahme auf gerichtliche Verfahren und das "Empowerment" von Mutter und "Opfern" beschrieben. Sehr aufschlußreich ist auch ein Rundfunkgespräch, in dem Dr. X. seine Ansichten zur Täter- und Opfertherapie, HelferInnenkonferenzen und Schweigepflicht darlegt. Es mag zunächst erstaunlich sein, daß in diesen Dokumenten, wie in der gesamten verwandten "Literatur", das äußerst schwierige Problem der Verifizierung einer Tat nie angesprochen wird. Zumindest der Täter scheint vielmehr immer schon festzustehen.
Frau Y. wechselte im Nov. 96 nahtlos in eine andere kirchliche Beratungsstelle. Wiederholten Fragen, ob Frau Y. weiterhin im Schoße der Kirche tätig ist (sie ist es!), wurde von den Kirchenstellen bis jetzt ausgewichen. Die besorgte Bitte eines Vaters (Fall A), ihre Einwirkung auf seine Tochter einzustellen, wurde von der neuen Beratungsstelle ebenfalls nur mit einer Drohung beantwortet. An ihrer früheren Arbeitsstelle waren die Beratungen durch Dr. X./Frau Y. bis zur einer Klärung der Beschwerden zwar von der Abteilungsleiterin ausgesetzt worden, gingen aber trotz wiederholten Hinweisen an den Vorstand des Beratungszentrums weiter, obwohl auch dieser die Aussetzung bestätigt hatte. Im Gefolge einer solchen intensiven "Beratung" brach auch der begleitete Umgang, trotz eines sehr guten Beginns, abrupt ab. Der Anwalt der Mutter teilte dem Gericht mit, daß die Gespräche beendet seien. ,,Es hat sich ergeben, daß derzeit trotz guten Willens der Kinder und der Mutter Gespräche mit dem Vater nicht möglich sind." In dieser Atmosphäre erfolgte dann die Exploration zum oben beschriebenen Glaubhaftigkeitsgutachten, mit dem Ergebnis einer nicht glaubhaften Aussage. Die "Therapie" ging auch Monate danach noch, zumindest in der Privatpraxis von Dr. X., weiter, wie aus einer Rechnung hervorgeht, von der die Mutter allen Ernstes erwartete, daß sie der Vater auch noch bezahlt! Auch nachdem die Mutter nun von ihrem "Guru" befreit ist und ein eindeutiges Gutachten vorliegt, versuchte sie und ihr Anwalt immer noch, an den Vorwürfen festzuhalten. Auf die gerichtliche Aufforderung zur Stellungnahme zum Gutachten hin "diagnostizierte" der Anwalt in seiner gewohnt sachlichen Art statt dessen, daß beim Vater "ein erschreckendes Maß an Realitätsverlust zutagetagetritt; ich mag nicht glauben, daß jemand sich selbst so zerstören will, was es die Konsequenz solcher Ausführungen nach dem Nachweis jahrelangen sexuellen Mißbrauchs sein muß." Der Vater erstattete, nach den Anzeigen gegen Dr. X./Frau Y., daraufhin auch Strafanzeige gegen den Anwalt seiner Frau, Dr. XY.
Das Familiengericht hat die Mißbrauchsvorwürfe als eindeutig nicht glaubhaft zurückgewiesen und damit Einschränkungen des Umgangs als gegenstandslos erklärt. Dr. XY. "vergaß" darüber in seinem Schrecken wohl, seine Drohung wahrzumachen und den totalen Ausschluß jeden Umgangs zu beantragen, falls der Vater an seinem Antrag festhalten sollte. Die wiederholte Erwähnung der Mißbrauchsvorwürfe, jetzt durch den Vater, war ihm sichtlich peinlich. Die Kinder (jetzt 16 und 14 J.) hatten sich zudem bei der richterlichen Anhörung, trotz 2 jähriger intensiver negativer Einwirkung durch die Mutter und ihrer HelferInnen und im totalen Gegensatz zu deren Vorstellungen, für einen unbegleiteten Umgang mit dem Vater in der früheren gemeinsamen Wohnung ausgesprochen. Der erste gemeinsame Sonntag Nachmittag ist geradezu ideal (u.a. völlig unbefangen) verlaufen, was aber der Mutter offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Sie, und wahrscheinlich ihre HelferInnen, haben daher die Gehirnwäsche der Kinder gegen den Vater intensiviert.
Frau Y. scheint immer noch sehr aktiv zu sein, auch außerhalb der kirchlichen Familienberatungsstelle. So hielt sie ein Seminar für alleinerziehende Frauen ab, über "50 ways to leave your lover'', in der sie u.a. die Frage besprach: Ist es meine Aufgabe, den Kindern die Beziehung zum Vater zu erhalten?. Auch Selbsthilfegruppen für "Überlebende" (Frauen mit sexuellen Mißbrauchserfahrungen) leitet sie an [vgl. Steinhage, 1994, S. 141ff.], z. B. im Frauentreff frauwärts des Vereins "Frauen helfen Frauen e.V.". Frau Y. soll sich übrigens auch in der Kampagne "Aktiv gegen Männergewalt" engagieren. Die Verhinderung einer der Hauptinitiatorinnen dieser Kampagne, Dr. Anita Heiliger, wurde bei der Eröffnung (8.3.97) einer kirchlichen Aktion ("Die Passion ist weiblich - Frauen in Gewaltverhältnissen") sehr bedauert.
Soweit bekannt ist, hält die Kirche auch ohne die wissenschaftliche Begleitung durch Dr. X. (dafür wurde den kirchlichen Stellen von einem Geschädigten, wegen der engen ideologischen Übereinstimmung und des schon bestehenden guten Kontakts, Frau Heiliger zur Nachfolge vorgeschlagen) an seinem "Ansatz der Aktiven Verantwortlichkeit für das Kind" immer noch fest. Eine Stellungnahme zu der Arbeitsweise von Dr. X./Frau Y. ist auch nach mehr als 1 1/2 Jahren nicht zu erhalten, trotz der inzwischen gestiegenen Zahl der Beschwerden. In der bis dato explizitesten Antwort auf die Beschwerde eines Ehepaares wegen der sehr herabwürdigenden Behandlung bei einer von Dr. X. geleiteten "HelferInnenkonferenz" (Fall G) versichert der Vorstand des Beratungszentrums zunächst wiederum, "daß er allen Beschwerden sorgfältig nachgehe". Daß er den Brief erst nach über 3 Monaten (19.9.97) beantworte "hängt mit den sorgfältigen und zugleich vorsichtigen Recherchen zusammen, die ich durchzuführen hatte. Allgemein muß ich Ihnen allerdings mitteilen, daß der von Ihnen angesprochene Mitarbeiter von vielen Seiten und wichtigen Institutionen mehrfach gelobt wurde." Dann: "Das Ergebnis meiner Untersuchungen ist zunächst die Mitteilung, daß kaum noch etwas herauszubringen ist, weil mit dem Ausscheiden des angesprochenen Mitarbeiters aus unseren Diensten alle Unterlagen selbstverständlich vernichtet wurden. [Auf diese Gefahr war der Vorstand kurz vor dem Ausscheiden von Dr. X. mehrfach hingewiesen worden. Eine Stellungnahme zu dem selbsterklärenden, herabwürdigenden Schreiben Dr. X.'s wäre jedenfalls möglich gewesen, da es der Beschwerde beilag.] Der Brief schließt dann mit der Versicherung, "daß der Leitgedanke unseres Beratungszentrums die Fürsorge für die Menschen insbesondere auch für die Kinder ist und sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter davon leiten lassen."
Ob sich bei Jugendamt/ASD ein Umdenken, nach jahrelanger enger Zusammenarbeit mit diesen "hervorragenden" Leuten, voll durchgesetzt hat, bleibt abzuwarten. Darauf angesprochen ist die Reaktion bis jetzt nur, Dr.X. sei ja weggezogen. Aus den Antworten auf die Dienst/Fach/Rechtsaufsichtsbeschwerden im Fall A, oder der Stellungnahme zur Heimunterbringung im Fall B ist ein Umdenken nicht erkennbar.
Unser Fallbeispiel zeigt sehr deutlich die Gefahren einer unsachgemäßen Vernetzung. Es ist schrecklich genug, wenn man sich wegen ganz anderer Probleme vertrauensvoll an eine nach außen neutrale Beratungsstelle (zur Erhaltung der Familienbande) wendet, dabei aber völlig ahnungslos in die Hände fanatischer "Aufdecker" gerät. Noch schlimmer ist es, wenn diese alle Anstrengungen unternehmen, sich mit parteilich-feministischen Organisationen, den Sozialdiensten und der Justiz zu vernetzen und dabei vermutlich nicht einmal die Schweigepflichtbestimmungen einhalten, geschweige denn die Würde aller Familienmitglieder respektieren.
Gerade neutrale Beratungsstellen könnten eine sehr wichtige Rolle, z. B. bei unterschiedlichen Meinungen zu Verhaltensgrenzen, spielen. Sie könnten auch wirklichen Opfern, bei allem Respekt für einen zunächst nötigen Abstand, wieder zu einem der Bevölkerungsmehrheit entsprechenden Verhältnis zum anderen Geschlecht verhelfen, statt Haß zu schüren. Die Verfolgung strafwürdiger Fälle sollte allein entsprechend geschulten Mitarbeitern der Justiz überlassen werden. Wirklich Falschbeschuldigte sollten nach dem sehr verständlichen anfänglichen Schock erkennen, daß ihr Problem kein Einzelfall ist, sondern daß, wie im vorliegenden Fall, wahrscheinlich schon seit Jahren nach dem selben Muster verfahren wurde. Es ist wichtig, dann andere Geschädigte ausfindig zu machen und mit ihnen gemeinsam zu handeln. Zu meinen, Anschuldigungen, auch wenn sie noch so absurd sind, würden sich von selbst erledigen, ist ein großer Irrtum. Es erfordert einen harten und gezielten Kampf. Dazu ist es nützlich, zunächst Einblicke in die grundlegende Ideologie der "parteilich-feministischen Aufdeckung" zu gewinnen.