Umgangsvereitelung, "Aufdeckung" und Neue Familien (ohne Väter)


Zu den Ritualen der Umgangsvereitelung [Klenner, 1995] und den Strategien zur Erlangung des alleinigen Sorgerechtes für die Kinder bei Trennung und Scheidung gehört im stark zunehmendem Maße (derzeit in etwa der Hälfte der strittigen Fälle), und oft als ultimative Waffe, der Vorwurf von sexuellem Kindesmißbrauch. In den USA, wo diese Entwicklung schon viel früher einsetzte, wurde dafür der Abkürzung SAIDS eingeführt, und zwar durch den Fachaufsatz der Psychologin Dr. Karol Ross und ihres Mitautors Dr. Gordon Blush, "The SAID Syndrome: Sexual Allegations in Divorce", im Juni 1987. Kurz darauf (Februar 1988) publizierte die American Bar Association (Anwaltskammer) "SEXUAL ABUSE ALLEGATIONS IN CUSTODY AND VISITATION CASES: A Resource Book for Judges and Court Personnel". Neuerdings zeigt sich in den USA, vielleicht auf Grund von Gegenmaßnahmen, eine Verschiebung zu Anschuldigungen häuslicher Gewalt, dem "Battered Wife Syndrom". Für RadikalfeministInnen sind beides ohnehin der Ausdruck männlichen Machtstrebens und struktureller Gewalt in einer patriarchalischen Gesellschaft. In ihren "Erziehungsberatungstellen" (Selbsthilfegruppen) ist es daher wahrscheinlich, daß Frauen und Mädchen die Bestätigung ihres Verdachts finden. "Väter als Täter" [Kavemann&Lohstöter, 1984] oder "Männer als potentielle Täter" [Heiliger&Engelfried, 1995] haben meist keinen Zutritt zu diesen Beratungsstellen. Sogar die schrecklichen Gewalttaten (Sexualmorde an Kindern) aus jüngster Zeit werden zur "Rechtfertigung" dieser unkritischen "Aufdeckung" herangezogen, bei der Alternativhypothesen kaum Berücksichtigung finden. (Entsprechend den Zahlenverhältnissen sprechen auch wir hier meist nur von Männern/Vätern, obwohl auch Frauen/Mütter unter Beschuldigten und tatsächlichen Tätern zu finden sind.)

Unbegründete Anschuldigungen sexuellen Kindesmißbrauchs müssen keineswegs immer böswillig erfolgen (obwohl dies von den Beschuldigten meist anders gesehen wird), sondern können auch auf Grund der gesteigerten Sensibilität in der Trennung/Scheidungssituation und der Psychodynamik des davon betroffenen Kindes entstehen. Die jetzt überall verbreiteten Symptomlisten, obwohl es nach der übereinstimmenden Meinung psychologischer Sachverständiger keine eindeutigen Symptome gibt, spielen da eine verhängnisvolle Rolle. Dazu kommt, daß die persönliche Betroffenheit vieler BeraterInnen die Prüfung alternativer Erklärungen von Symptomen erschwert. Das dann schon vorgefaßte Ergebnis wird oft durch suggestive Befragungen, der Interpretation von Kinderzeichnungen, dem Einsatz von anatomisch korrekten (eigentlich übertriebenen) Puppen und anderer Materialien "erhärtet". Für die Mutter kann die Bestätigung des Verdachts durch diese "parteilich-feministische Aufdeckung" etwa vorhandene innere Zweifel beseitigen, und die Anschuldigung kommt dann einfach bei der strittigen Sorge/Umgangsregelung "zupass". Von einer Erleichterung, wenn sich der Verdacht, wie meistens, durch ein dann fast immer erforderliches gerichtspsychologisches Gutachten nicht bestätigt, wird aber kaum berichtet. Von den FeministInnen werden Gutachten, im Gegensatz zu ihren Stellungnahmen vehement abgelehnt, z.B. beklagt als "den jahrhundertealten Mangel an Wertschätzung von Frauen und Kindern und das daraus resultierende Mißtrauen gegenüber ihren Aussagen" [Marquardt, 1993]. Dabei wird, wahrscheinlich ganz bewußt, stets von Glaubwürdigkeitsgutachten gesprochen, als ob die Integrität der Person (des Opfers) in Zweifel gestellt würde, wenn es in Wirklichkeit, wie es die Rechte eines Beschuldigten selbstverständlich erfordern, um die Begutachtung der Verläßlichkeit einer ganz bestimmten Aussage geht, also um ein Glaubhaftigkeitsgutachten. Arntzen [1993] weist auf diese Unterscheidung sehr deutlich hin.

Auf Grund des in den Kindern durch Beeinflussung erzeugten extrem negativen Bildes vom Vater und der Entfremdung durch fehlende Kontakte während der meist sehr langen Verfahrensdauer wird das Ziel einer Umgangsvereitelung und, z.B. unter Zuhilfenahme des Kontinuitätsprinzips, dann auch die Erlangung des alleinigen Sorgerechts ja auch bei einem nicht bestätigten Verdacht meist erreicht. Eine "neue Familie" (ohne Vater) ist gebildet. Diese Mutter-Kind Familie wird von manchen Radikalfeministinnen dann sogar noch als positive Sozialisationsform mit besonders glücklichen Kindern gesehen [Heiliger, 1993, 1997].

Besonders verhängnisvoll ist es, wenn sich diese Art der "Aufdeckung" in nach außen neutralen Sozialdiensten oder Beratungsstellen freier Träger verbirgt. Klienten, die sich aus ganz anderen Gründen völlig ahnungslos an diese Stellen um Hilfe zum Erhalt der Familienbande wenden, können dann statt dessen sehr leicht in einen wahren Hexenprozeß geraten. Das soll an einem lokalen Netzwerk aus offen parteilich-feministischen Beratungsstellen, Frauenhäusern, Sozialdiensten und feministischen Rechtsanwältinnen aufgezeigt werden, dessen Brückenkopf sich über ein Jahrzehnt lang ausgerechnet in einer kirchlichen Familienberatungsstelle befand.

Eng mit den Methoden der "Aufdeckung" hängen zwei andere sehr verhängnisvolle Entwicklungen zusammen. Das sind zum einen "Hexenprozesse" mit vielen angeblichen Opfern und auch Beschuldigten, wie sie auch in Deutschland schon aus dem Fall gegen einen Erzieher in einem Montessori Kindergarten und den jüngsten Prozessen in Mainz (Worms) gut bekannt sind. Hier noch weniger bekannt ist das Phänomen "therapierter Erinnerungen" meist schon erwachsener Frauen an frühkindlichen sexuellen Mißbrauch. Diese "Erinnerungen" werden oft von TherapeutInnen "zurückgeholt", wenn die Klientin z.B. wegen ganz anderer Probleme, wie Migräne oder Magersucht, Hilfe sucht (vgl. Sommer, Nora, and Claudia Bommert, Eine anständige Familie. Geschichte eines Mißbrauchs, Fischer Taschenbuch Verlag, 1995).

Es gibt aber auch hier schon in zunehmenden Maße Selbsthilfegruppen "Überlebender" (angeblich mißbrauchter Mädchen und Frauen) die von solchen "TherapeutInnen" angeleitet werden. Selbst wenn am Anfang gar keine "Erinnerungen" vorhanden waren, sondern vielleicht nur ein "unbestimmtes Gefühl", stellen sie sich oft nach ganz wenigen Gruppensitzungen ein. Ohne die Fälle beurteilen zu wollen, ist es doch bemerkenswert, daß der Tätigkeitsbericht 1994 des Frauennotrufs München eine Statistik (S. 22) enthält wonach sich 47,4 % der Frauen erst nach 10-20 Jahren (!) wegen sexuellen Mißbrauchs an den Verein wenden, 19,2% sogar nach über 20 Jahren, aber nur 1,3% nach 4 Wochen und 6,4% nach bis zu 5 Jahren.

Begünstigt wird diese Familien zerstörende Entwicklung, und der Geschlechterkampf, nicht nur durch die massive Förderung von gewissen Beratungsstellen (Selbsthilfegruppen), sondern auch durch eine umfangreiche Selbsthilfeliteratur, die ebenfalls noch von öffentlichen Stellen unkritisch empfohlen und sogar gefördert wird. Die Abscheulichkeit und das große Trauma realen sexuellen Mißbrauchs jeder Art soll hier keineswegs heruntergespielt werden - im Gegenteil, die meisten Falschbeschuldigten hatten sich mangels direkter Berührungspunkte nie mit diesem widerlichen Thema befaßt, dafür aber jetzt ein sehr gesteigertes Verständnis entwickelt. Neben der sehr verdienstvollen Enttabuisierung des Themas sexueller Mißbrauch muß auch das Thema falscher oder leichtfertiger Beschuldigungen enttabuisiert werden und das Klima das solche Beschuldigungen begünstigt verändert werden. Auch damit würde realen Opfern entschieden geholfen.

20. März 1998.

Parteilich-feministische "Aufdeckung"
Ein lokales Netzwerk
Literaturverzeichnis