Die Angelegenheit Pia B. / Dr. Peter J. zieht immer noch weitere Kreise und wird dies auch weiterhin tun, solange die kirchlichen Stellen nicht bereit sind, konkret zu den zahlreichen Beschwerden Stellung zu nehmen, geschweige denn Verantwortung zu übernehmen. Mit bestenfalls hinhaltenden Worten wird sich diese seit mehr als zwei Jahren offen schwelende Affäre ganz bestimmt nicht beenden lassen. Das Evangelische Beratungszentrum selbst sorgt sogar primär dafür, mit einer eigentlich recht durchsichtigen Linie, die von dessen Vorstandvorsitzenden, Herrn Dekan Dr. Helmut Ruhwandl, spätestens mit Erscheinen des SPIEGEL Berichts vom 3.11.1997, "Wie ein Hexenprozeß. Wie ein Familientherapeut in München Familienväter in Verruf brachte", vorgezeichnet wurde und die, wie jetzt bekannt wurde, in noch weit verstärktem, breiteren Ausmaß fortgesetzt wird.
Selbst völlig Außenstehenden müßte aber zumindest schon längst aufgefallen sein, daß keinerlei öffentliche Reaktion der im Bericht genannten kirchlichen Stellen erfolgte, obwohl vermutlich jede Stellungnahme gegenüber dem SPIEGEL von diesem umgehend veröffentlicht worden wäre. Statt dessen verbreitete Herr Dr. Ruhwandl kurz danach eine nicht öffentliche, aber anscheinend breit gestreute wahre Lobeshymne auf die beiden (früheren) MitarbeiterInnen. Der SPIEGEL Bericht wurde zwar als einseitig kritisiert, aber es wurde mit keinem Wort auf die darin konkret geschilderten Vorgänge eingegangen. Wie man die behauptetete "sorgsame, vielfältige Diagnostik" dieser "anerkannten, kompetenten und spezialisierten Therapeuten" z.B. mit der im SPIEGEL dargestellten Interpretation harmloser Kinderzeichnungen ("eindeutig jeweils ein Phallus...") und der Schlußfolgerung, das Kind sei "mit Wahrscheinlichkeit sexuell mißbraucht worden", ohne dieses oder den beschuldigten Vater je gesehen zu haben, in Einklang bringen könnte, ist allerdings unklar. Die diagnostischen Fähigkeiten hatten sich später so gesteigert, daß z.B. im "Hexenprozeß", statt eines wahrscheinlichen Verdachts, alle Beschuldigungen sogar mit absoluter Bestimmtheit erhoben wurden, wiederum ohne je versucht zu haben den "Täter" zunächst konstruktiv in die Klärung eines möglichen Verdachts einzubeziehen, wie es die meisten Fachleute praktizieren. Dazu wäre über viele Monate reichlich Gelegenheit gewesen. Der Vater, der Hilfe beim Erhalt der Familienbande gesucht hatte, war nicht nur kooperationsbereit gegenüber den TherapeutInnen, sondern hatte diese wiederholt gebeten, auf alle möglicherweise gegen ihn gemachten Anschuldigungen offen einzugehen. Statt dessen wurde aber, ohne die geringste vorherige Andeutung der Mißbrauchsbeschuldigung, eine "Konfrontation" inszeniert, mit Instrumentalisierung der Tochter als stummer Zeugin, ohne Blickkontakt zu ihrem Vater. Dem Vater wurde danach nur das "großzügige" Angebot gemacht (allerdings unter von Dr. J. definierten, strengen Auflagen), mit einer Therapie zu helfen, damit es ihm gelinge "alles einzugestehen". Dessen Forderung nach einer rückhaltlosen Klärung der Beschuldigungen wurde zornig abgewiesen. Auch der dritte Vater im SPIEGEL Aufsatz hatte Hilfe beim Erhalt der Familienbande gesucht, sollte aber statt dessen wiederum plötzlich einfach Mißbrauch entsprechend den Vorstellungen Dr. J.'s eingestehen. Ohne Geständnis konnte dem Familiengericht "lediglich" berichtet werden: "Der Familientherapeut Dr. J. teilt mit, daß Mißbrauch vorliegt, daß er jedoch nicht sagen könne, in welchem Umfang und in welcher Form."
Daß in allen aus dem SPIEGEL und darüber hinaus bekannt gewordenen weiteren Fällen, die Beschuldigungen der beiden angeblichen ExpertInnen durch zumindest national anerkannte Sachverständige und die dafür eigentlich zuständige Justiz klar widerlegt wurden, läßt sich wohl auch nur schwer mit der Behauptung von anerkannter Kompetenz und hohem fachlichen Niveau in Einklang bringen. Daß von den beleidigenden Äußerungen und unbegründeten Beschuldigungen durch Dr. J. auch Mütter direkt betroffen waren und dem Ev. Beratungszentrum ihre entsprechenden, unabhängigen aber dem Inhalt nach fast gleichlautenden Beschwerden vorlagen, verschweigt der Herr Dekan wohlweislich, wenn er die angeblich "einseitige Sichtweise betroffener Väter" im SPIEGEL beklagt, obwohl selbst unter den Strafanzeigen gegen Dr. J. die einer Mutter war. Dieser antwortete Herr Dr. Ruhwandl, soweit bekannt ist, überhaupt nicht, einer anderen, die ihre Beschwerde mit einem sehr breiten Verteiler versehen hatte, erst nach über 3 Monaten, wegen "der sorgfältigen und zugleich vorsichtigen Recherchen" die er durchzuführen hatte. Sein Ergebnis: Dr. J. wurde von vielen Seiten und wichtigen Institutionen mehrfach gelobt, und im übrigen sei "kaum noch etwas herauszubringen, weil mit dem Ausscheiden des angesprochenen Mitarbeiters aus unseren Diensten alle Unterlagen selbstverständlich vernichtet wurden." Auf den beiliegenden, von Dr. J. an alle möglichen Leute verschickten Brief, der ihre Beschwerde unterstrich, von Herrn Dr. J. "in sehr unmenschlicher und entwürdigender Weise behandelt [worden zu sein]; statt, daß versucht wurde uns in unseren familiären Problemen zu helfen, wurde "parteilich" gegen uns, die Eltern gearbeitet, u.a. mit dem Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs, der Gewalt (sämtliche Verfahren sind eingestellt!) und der Uneinsichtigkeit", ging Herr Dr. Ruhwandl aber ebenfalls nicht ein. Auch in diesem Fall hatte Dr. J. eine seiner berühmten "HelferInnenkonferenzen" abgehalten, über die eine beteiligte Fachkraft berichtete "Wenn man nicht dabei gewesen wäre, würde man es nicht glauben". Zur Vernichtung von Beratungsakten, muß erwähnt werden, daß sich Beschwerdeführer knapp vor dem Ausscheiden von Dr. J. (Ende 1996) deshalb sehr besorgt an den Datenschutzbeauftragten, Herrn Dr. Ruhwandl und andere kirchliche Stellen gewandt haben, aber in jüngster Zeit auch auf die Vernichtung von dem was da noch vorhanden sein mag gedrängt wurde, obwohl gerichtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind und weitere zu erwarten sind. Bei dem Lob, das über die beiden TherapeutInnen verbreitet wird, müßte es doch im Interesse des Trägers sein, diese Unterlagen aufzubewahren, oder gehen wir da fehl? Einsicht wurde bis jetzt ohnehin nicht gewährt, im Gegensatz zu der wenigstens teilweisen Akteneinsicht zu diesen Fällen bei ASD/Jugendamt.
Selbst völlig Außenstehende werden aber kaum glauben, daß der für seine mit schier unbegrenzten Aufwand betriebenen Recherchen bekannte und deshalb auch gefürchtete SPIEGEL riskierte, wirklichen Tätern auf den Leim zu gehen, oder sich gar für deren Zwecke einspannen läßt, einen Eindruck den offenbar auch die weiteren Aussendungen des Evangelischen Beratungszentrums zu vermitteln suchen. Im dessen Jahresbericht 1997 hieß es dazu:
Wiederholte anonyme Briefe an zahlreichen Beratungsstellen im Großraum München verunglimpfen den Träger, unsere Stelle und die MitarbeiterInnen, die in dieser Arbeit tätig gewesen sind. Dazu kommt ein entsprechender Artikel in der Zeitschrift "Der Spiegel". Vorgehen und Duktus erinnerten zeitweise an den Stil einer Kampagne.
Gegen den SPIEGEL hätte man, bei Zutreffen, ohne weiteres mittels
Pressegesetz vorgehen können, aber es wurde nicht einmal ein Versuch
einer Gegendarstellung (z.B. als Leserbrief) zum Inhalt des Berichts
bekannt, auch nicht von dritter Seite. Gegen angebliche anonyme Verunglimpfungen
wäre zumindest Strafanzeige gegen Unbekannt möglich. Ohne diese
Schritte, oder zumindest einer entsprechenden Dokumentation, kann man sich
leider nicht des Eindrucks erwehren, daß hier versucht wird nach
der Devise "Haltet den Dieb!" vorzugehen, um nicht nur
vom Inhalt des SPIEGEL Berichts, sondern auch den noch viel detaillierteren
Beschwerden abzulenken, die trotz des denkbar übelsten Vorwurf den
man gegen eine Vater erheben kann, namentlich und nicht anonym erfolgten.
Diese sind, auch nach mehr als 2 Jahren, in der Sache vollständig
unbeantwortet. Zur Klarstellung: Es geht hier allein um die Arbeitsweise
der beiden TherapeutInnen. Die Beschuldigungen waren in allen bekannten
Fällen, ohnehin längst von den dafür zuständigen und
kompetenten Stellen der Justiz ausgeräumt. Da im Jahresbericht
der Beschluß angekündigt wurde, die "Arbeit bei Gewalt
und Verdacht auf bzw. sexuellen Mißbrauch" als "vorrangigen
Schwerpunkt" wieder aufzunehmen, scheint eine Klärung,
auch nach dem so beklagten Ausscheiden (vgl. die "Trauerode",
S. 6-8 des Jahresberichts, "Alles hat seine Zeit") der beiden
MitarbeiterInnen, unumgänglich, um der von Herrn Dr. Ruhwandl befürchteten
Verunsicherung Ratsuchender tatsächlich entgegenzuwirken.
Der Eindruck wird wesentlich verstärkt durch eine an alle Beratungstellen,
deren Träger, FachkollegInnen und Interessierte gesandte Aussendung
"Anonyme Schreiben in Zusammenhang mit dem Spiegel-Artikel zur
Arbeit von P. Bxxx. und Dr. P. Jxxx im Bereich Sexueller Mißbrauch"
der Mitarbeitervertretung des Evangelischen Beratungszentrums
vom März 1998, in der es u.a. heißt:
Es steht für uns außer Frage, daß die eigentlich Betroffenen, Pia Bxxx und Dr. Peter Jxxx, in der Zeit ihrer Tätigkeit im Evang. Beratungszentrum München nach bestem Wissen und Gewissen, unter Zugrundelegung überprüfter, fachlicher Standards und mit einem Höchstmaß an Vorsicht, Verantwortlichkeit sowie Selbstreflexion gehandelt haben. Die gegen sie gerichteten Vorwürfe sind ja auch nie offen und überprüfbar erhoben worden, so daß hier nicht weiter darauf eingegangen werden kann.
Neben der an Herrn Dr. Ruhwandl anschließenden Lobeshymne ist besonders der letzte Satz, angesichts der im SPIEGEL und in den dem Beratungzentrum vorliegenden Beschwerden sehr konkret beschriebenen Vorgänge, mehr als erstaunlich. Im Jahresbericht 1997 hieß es dazu noch "Noch im Jahr 1997 beschäftigten uns und vor allem den Träger einzelne Beschwerdefälle aus den zurückliegenden Jahren im Kontext der Arbeit bei Verdacht auf sexuellen Mißbrauch." Dann aber: "Leider konnten die Beschwerdefälle bis jetzt nicht geklärt werden, da die betreffenden Beschwerdeführer die dazu notwendige Schweigepflichtsentbindung verweigern." Abgesehen davon, daß es jeder Logik widersprechen würde, wenn sich die Beschwerdeführer zunächst erhebliche Mühe machten ausführlichst und wiederholt ihren Fall zu schildern, dann aber angeblich sämtlich verhinderten, daß auch darüber zur Klärung gesprochen würde, widerspricht auch diese Behauptung ganz schlicht den Tatsachen. Ohne zu versuchen, diese hier im Detail zusammenzutragen, sei nur erwähnt, daß in einem Fall allein an sechs (!) Personen innerhalb des Beratungszentrums wechselseitige Schweigepflichtsentbindungen erteilt wurden, die beiden TherapeutInnen selbstverständlich eingeschlossen. Herr Dr. J. hielt von einer Notwendigkeit hiezu gegenüber "Tätern" ohnehin recht wenig (Bay. Rundfunk, 8.10.96). Dazu kamen auch noch Schweigepflichtsentbindungen, um klärende Gespräche mit Personen außerhalb des Zentrums zu ermöglichen. Obwohl Herr Dr. Ruhwandl zunächst wiederholt versicherte, wie sehr er sich um eine rasche Klärung bemühe und dazu schon eine Reihe von Gesprächen mit allen Beteiligten geführt habe, nachdem er das von der zuständigen Abteilungsleiterin übernommen hatte, ist bis heute, nach weit mehr als 2 Jahren keinerlei Stellungnahme erfolgt. Die oben erwähnte Antwort an eine Mutter ist, soweit bekannt ist, immer noch die "aussagekräftigste" direkte Reaktion auf Beschwerden. Für eine breitere Öffentlichkeit wäre zumindest eine Reaktion auf den SPIEGEL Bericht von Interesse, wenn sich sogar ein enger persönlicher Freund von Dr. J. in einem Leserbrief von den im Bericht geschilderten Praktiken distanzierte und statt dessen für eine Klärung "unter möglichst weitgehender konstruktiver Einbeziehung auch der verdächtigten Elternseite" plädierte.
Es ändert absolut nichts an der Tatsache, daß die kirchlichen Stellen bis jetzt jede sachliche Stellungnahme zu sehr berechtigten, offenen Fragen verweigert haben, die auch für eine breitere Öffentlichkeit und Zuschußgeber von Interesse sind, wenn es auch angeblich verunglimpfende anonyme Schreiben geben sollte. Letzteres ist sicher bedauerlich, kann aber nicht den namentlich bekannten Beschwerdeführern angelastet werden, die sich sehr viel Mühe gegeben haben, die Probleme sachlich und detailliert darzustellen. Daß sich der Experte Dr. J. als "Opfer des Terrors" organisierter, vernetzter Väter darstellen ließ, mag weniger verwundern, selbst wenn dies in der radikal-feministischen Zeitschrift EMMA geschah (März 1998), auch nicht, daß beide TherapeutInnen Aussagen zu gegen sie angestrengten Strafanträgen verweigerten und die von ihnen angedrohten gerichtlichen Gegenmaßnahmen nie eingeleitet haben, nachdem ihre Unterlassungsaufforderungen ignoriert wurden, diese also offenbar nur der Einschüchterung dienen sollten. "Gutachter" bei Gericht, wie in EMMA behauptet wurde, war Dr. J. freilich auch in dem dort offenbar gemeinten, im SPIEGEL nicht erwähnten Fall nicht, sondern nur ein von der Mutter beigebrachter Zeuge (der aber wiederum den angeblichen "Täter" nie gesehen hatte), mit dem diese ihre längst durch anerkannte Fachgutachten ausgeräumten Anschuldigungen von sexuellem Kindesmißbrauch und Gewalt zum Zwecke der Umgangsvereitelung weiter aufrechtzuerhalten hoffte. Statt dessen wurde das Umgangsrecht nicht nur bestätigt, sondern sogar noch mit Strafbewehrung (bis 50.000 DM) versehen, obwohl Herr Dr. J. auch eine posttraumatische Belastung der Mutter diagnostizierte, die er eindeutig auf den schon seit Jahren abwesenden Vater zurückführen konnte, und außerdem lt. Gerichtsprotokoll erklärte:
Allgemein, als Sachverständiger könnte ich nicht "unterschreiben", wenn gesagt würde, daß L. darunter leidet, daß sie wenig oder gar keinen Kontakt zu ihrem Vater hat; wäre ähnliches der Fall, wäre das meiner Überzeugung nach mit Sicherheit während unserer Therapiegespräche [für "zwanghaftes Onanieren"] mit Sicherheit erwähnt worden. Es kann auch nicht generell ein Lehrsatz aufgestellt werden, daß es für die Entwicklung eines Mädchens negativ ist, wenn es keinen Kontakt zum leiblichen Vater hat.
Auch dieser Fall war den kirchlichen Stellen längst vor der SPIEGEL Recherche durch wiederholte, detaillierte und keineswegs anonyme Beschwerden des betroffenen Vaters bekannt, wiederum bisher ohne jede konkrete Stellungnahme.Daß bei der weiteren effektiven Vereitelung des Umgangs auch die in Kirchenkreisen ausgiebig hofierte Mädchenforscherin Dr. Anita Heiliger (Aktiv gegen Männergewalt, "Alleinerziehen als Befreiung. Mutter-Kind Familien als positive Sozialisationsform und gesellschaftliche Chance", vgl. die Laudatio in EMMA 10/98.) eingesetzt wurde, ist vermutlich schon weit bekannt. Nach Dr. Heiliger und Susanne Gröne vom Diakonischen Werk (vgl. epd, und weitere kirchliche Broschüren: Alleinerziehende Familien, Die kleine RATGEBERIN) sind ja Kinder Alleinerziehender nicht nur lebenstüchtiger, sondern meist auch glücklicher. Ein Mädchen (Fall B, oder "Huber" im SPIEGEL Bericht) wurde sogar von beiden Eltern "befreit" und lebt seit etwa 3 Jahren in einem Heim der Inneren Mission, so glücklich, daß es jetzt mit 13 J./160cm etwa 86 kg wiegen soll. Dorthin wurde es überstellt, nachdem es sich der "Hilfe zur Auflösung der inneren Wand" (lt. Mutter) durch Dr. J. verweigert hatte. Der kirchliche Leiter, Dr. Bauer-Tornack, antwortete auf die Befürchtung des Vaters, daß der Einfluß von Dr. J. weiterbesteht, daß "eine institutionelle Querverbindung" nicht bestehe und es dem "diakonischen Auftrag entspricht, daß Kinder und Jugendliche so erzogen werden, daß sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können." Allerdings stellte sich jetzt heraus, daß die Ehefrau von Dr. J., die Heilpädagogin S. J., zu dieser Zeit, und noch bis zur Übersiedlung nach England in 1997, im Heim tätig war.
Zu der kirchlichen Familienpolitik paßt auch, daß die Sozialpädagogin (FH) Pia B. weiterhin im Schoße der Kirche tätig ist [Erziehungs-, Jugend-. Ehe-, und Familienberatung, Evangeliumkirchengemeinde München-Hasenbergl e.V.] und sich z.B. mit Vorträgen wie "50 ways to leave your lover" und Beantwortung der nicht nur auf Grund psychologischer Erkenntnisse, sondern sogar im Kindschaftsrecht längst eindeutig geregelten Frage ,,wie etwa ist es meine Aufgabe, den Kindern die Beziehung zum Vater zu erhalten"? hervortun konnte (5.3.1997).
Wenig überzeugend sind auch die bloßen Beteuerungen über die hohe fachliche Kompetenz der beiden TherapeutInnen auf dem unbestritten äußerst schwierigen Gebiet des sexuellen Mißbrauchs in Familien, wenn sich diese selbst bei Dr. J. aus seinem schulisch/akademischen Lebenslauf jedenfalls nicht ablesen lassen und eine einschlägige wissenschaftliche Publikation selbst nach einer sehr umfassenden Recherche nicht auffindbar ist. Welche wissenschaftlich anerkannte Zusatzausbildung haben diese TherapeutInnen, wenn sie sogar Fortbildungsangebote an Mitarbeiter und Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe machen? Daß auf entsprechende Fragen zur Ausschreibung der Diakonie von 1997 und zu der demonstrierten, auffallenden Ähnlichkeit mit einer Ausschreibung des nicht akademischen Ackerman Instituts, New York, sowie der beigefügten, vernichtenden Stellungnahme eines bekannten amerikanischen Experten zu derartigen Kursangeboten, bloß mit einer Drohung (von Diakoniepräsident Heimo Liebl) geantwortet wurde, gibt ebenfalls sehr zu denken. Dabei wäre es sicher auch für die breitere Öffentlichkeit und Zuschußgeber interessant zu wissen, welche konkreten "neuen methodischen Zugänge" sich aus der Verbindung von "systemischen Sichtweisen mit den Ideen und Einstellungen aus der feministischen Perspektive" der "Parteilichkeit" gegenüber dem sonst allgemein anerkannten "neutralistischen" familientherapeutischen Ansatz ergeben haben. Die bekannten Fälle indizieren allerdings schon, daß in der Praxis wohl die Ideen aus der "Aufdeckerliteratur", mit parteilicher Haltung und Ausschluß des Beschuldigten gegenüber einem systemischen Ansatz, mit möglichst weitgehender konstruktiver Einbeziehung des Verdächtigten in eine ergebnisoffene Klärung, dominierten,vgl. dazu z.B. das weit verbreitete ,,Handbuch für Beratung und Therapie" von Rosemarie Steinhage, Sexueller Mißbrauch an Mädchen, S.12, 48, und mit so beachtenswerten Erkenntnissen wie:
"Erzählen Mädchen von den sexuellen Übergriffen, die sie ertragen mußten, ist es ganz wichtig, ihnen zu glauben und ihre Erlebnisse auf gar keinen Fall in Frage zu stellen" (S.50) ,,Auch für sehr kleine Mädchen gilt: Sie lügen niemals, wenn sie über sexuellen Mißbrauch berichten" (S.55) und "Nach meiner Erfahrung im Umgang mit sexuellem Mißbrauch hat sich jeder Verdacht auf sexuellen Mißbrauch später bestätigt" (S. 67). In den USA heißen "Aufdecker" deshalb auch "validators" = Bestätiger.
Dazu auch Dr. J. (EB -Forum, 1992):
"Viele FamilientherapeutInnen halten heute das Postulat der Neutralität für unhaltbar. Es wird besonders aus der Sicht der feministischen Familientherapie kritisiert: Neutralität im Kontext der Geschlechterhierachie zu wahren hieße, männliche Dominanz zu verfestigen (Marianne Walters u.a., Unsichtbare Schlingen, 1991)." und
"Um ein Gegengewicht zu den destruktiven Auswirkungen der "Mutterfeindlichkeit" unserer psychotherapeutischen -auch familientherapeutischen - Traditionen (Walters, s. o.) zu bilden, halte ich eine feministisch-familientherapeutische Grundhaltung für unentbehrlich bei der Beratung in Fällen von sexuellem Kindesmißbrauch in der Familie."
Wie die hohen "fachlichen Standards" im Beratungszentrum überprüft werden, ist immer noch unklar, wenn der Vorsitzende, Herr Dekan Dr. Ruhwandl freimütig bekannte (31.7.96) "Die Beurteilung psychotherapeutischer Methoden entzieht sich meinem Urteil", aber trotzdem am 17.7.96 selbst die Klärung von der fachlich zuständigen Abteilungsleiterin übernommen hatte, und auch Kreisdekan Dr. Bogdahn, am 27. Mai 1998, lt. Starnberger Ausgabe der Süddeutschen Zeitung, schließlich doch auch öffentlich, nach einer weiteren Konfrontation, mit der Einsicht, daß auch "kirchliche Beratertätigkeit der Kontrolle bedürfe", antwortete.
Der Vorsitzende, Herr Dekan Dr. Ruhwandl, ist mutmaßlich zumindest seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen, wenn die auch von ihm am 31.7.1996 ausdrücklich bestätigte, eigentlich selbstverständliche Dienstanweisung mit der Beratungen bis zu einer abschließenden Klärung der Beschwerden ausgesetzt wurden, nicht eingehalten wurde, er wiederholt darauf hingewiesen wurde, aber die beiden TherapeutInnen bis zu deren Ausscheiden Ende '96 augenscheinlich weiter gewähren ließ. Eine "Beratung" mit einer massiven Beeinflussung, sogar unter Inanspruchnahme des Mitleidgefühls wegen der Beschwerden gegen die beiden MitarbeiterInnen, fand z.B. laut Aussage der Kinder, noch im Herbst '96 statt. Unmittelbar danach brach der zunächst sehr erfolgreiche, begleitetete Umgang ab. Welchen direkten Einfluß das auf die knapp danach erfolgte Exploration der Tochter zu der dann als eindeutig nicht glaubhaft erkannten Aussage zum angeblichen sexuellen Mißbrauch hatte, läßt sich im Moment nur erahnen. Auch auf den ebenfalls sehr konkreten Vorwurf, daß Herr Dr. J., unter Ausnützung einer Notlage, die Beratungen von der öffentlichen geförderten Stelle mit Beratungsanspruch lt. KJHG, zunächst mit der Behauptung, in den nächsten 3 1/2 Monaten seien keine Termine verfügbar, kostenpflichtig in seine Privatpraxis abzweigte, aber kurze Zeit später plötzlich für weit umfangreichere "Beratungen" Termine im Zentrum, zusammen mit Frau Pia B., verfügbar hatte, wurde nie eingegangen, obwohl auch dies sicher keinerlei psychologische Fachkenntnis erfordert.
Geradezu erschreckend ist aber, daß diese Linie sogar auf noch breiterer Basis fortgesetzt wird, von einer kritischen Reflexion über die Ursachen der Beschwerden, die Aufgabenstellung, Qualifikation und Arbeitsweise von Beratungsstellen sowie deren Kontrolle aber nichts zu merken ist, auch nichts von Einsicht in was der leichtfertige, aber wohl schändlichste Vorwurf den man gegen einen Vater erheben kann, für diesen und sein Kind bedeutet. Die jüngste, lt. Anschreiben noch breiter gestreute Aussendung des Jugendamtes /ASD vom Juli1998, der das Schreiben der Mitarbeitervertretung des Evangelischen Beratungszentrums beiliegt (zu Grunde liegt) beschäftigt sich nur noch mit der Frage, wie "verdächtigten Beschwerdeführern" entgegengetreten werden kann. Dies soll nach Abschluß einer Fragebogenaktion (15.9.98) im "Arbeitskreis Kinderschutz" besprochen werden. Das Begleitschreiben spricht von der Verunsicherung von MitarbeiterInnen im Arbeitsbereich sexuellen Mißbrauchs und führt u.a. aus:
"Zum einen gründen sich immer mehr Gruppen und Vereine, die durch anonym abgesandte Rundschreiben an Beratungseinrichtungen und bundesweiten Aktionen u. a. gezielte Verunsicherung und Einschüchterungen vornehmen. Zum anderen, haben die Artikel in der Zeitschrift "Der Spiegel" im Herbst '97 zum Thema sexueller Mißbrauch dazu beigetragen, daß MitarbeiterInnen verdächtigt, belastet, in Fachkreisen verunglimpft werden; daß einseitige Darstellungen in der Presse erscheinen, die einem Rufmord gleichkommen."
Daß es sich bei den bekanntgewordenen Berichten, neben dem SPIEGEL, um sehr renommierte Zeitungen handelte, wird nicht erwähnt. Es ist zumindest interessant, daß mit dieser Aussendung auch eine sehr bekannte, rechtliche Analyse von Ollmann (1996) verteilt wurde, aus der eine mögliche Haftung des Trägers bei unbegründeten sexuellen Mißbrauchsanschuldigungen abzuleiten ist, obwohl kirchlichen Stellen u. a. am 16.5.97 noch meinten "die beiden Hauptbeschuldigten sind nicht mehr im Dienst der Evang. Beratungsstelle, so daß sich auch eine dienstrechtliche Konsequenz ganz erübrigt". (Frau Pia B. wechselte nahtlos in eine andere evang. Beratungsstelle!) Von Seelsorgern und kirchlichen Stellen würden die meisten allerdings auch ein über die rein rechtlichen Belange hinausgehendes Verständnis und Verantwortungsbewußtsein für den vermutlich vor allem den Kindern zugefügten, wahrscheinlich sogar teilweise irreparablen, seelischen Schaden erwarten.
Erschreckend ist diese neueste Aktion auch deshalb, weil sich gerade die enge Zusammenarbeit zwischen den beiden TherapeutInnen und dem Jugendamt/ASD, wo Herr Dr. J. als "hervorragender Experte" gehandelt wurde, mit dem man "über viele Jahre gute Erfahrungen gemacht hat", in einigen bekannten Fällen (z. B. A, B, E, G) als besonders verheerend erwies, was in zum Teil noch laufenden gerichtlichen Verfahren weiter aufgehellt werden soll.
Eine Diskussion der Aufgabenstellung, Qualifikation und Kontrolle von Beratungsarbeit, besonders bei diesem so schwierigen Thema, möchte man glauben, wäre am vordringlichsten. Zumindest in einer kirchlichen Beratungsstelle, wie dem Ev. Beratungszentrum, ist es doch eher unwahrscheinlich, daß Leute die sich dort verzweifelt mit der Bitte um Hilfe zum Erhalt der Familienbande freiwillig melden, dann aber zu Recht als sexuelle Mißbrauchstäter beschuldigt werden. Selbst wenn Beschuldigungen (bei hochstrittigen Trennungen in etwa 40 % der Fälle, Willutzki 1994) zunächst von einem Partner, in Abwesenheit des Verdächtigten, vorgebracht werden, was lt. Jahresbericht wohl auch im Ev. Beratungszentrum zutrifft (in 66 % aller, nicht nur Mißbrauchsfälle, nahm die Mutter allein den Kontakt auf), ist meist seine Mitwirkung erforderlich, um den Verdacht wirklich zu klären. Die Möglichkeit, das zu erzwingen hat aber nur die ohnedies für Offizialdelikte allein zuständige Justiz. Sollten sich Beratungsstellen deshalb nicht auf Beratung bei Verhaltensgrenzen, möglichst unter Einbeziehung aller Familienmitglieder, beschränken und bei begründetem Verdacht auf strafbares Verhalten, das mutmaßliche Opfer zu einer Anzeige ermutigen und dabei eventuell, aber nur begleitend, unterstützen? Vor allem eine prompte, möglichst unbeeinflußte, aber gut dokumentierte (z.B. per Video) Erstaussage hat die beste Aussagekraft. Nur wenn der Verdacht dann von den zuständigen und fachlich kompetenten Stellen der Justiz bestätigt ist, sollten Beratungsstellen Therapie und weitere Unterstützung des Opfers anbieten. Eine solche Forderung wurde von der Vertreterin einer privaten Opferschutzstelle erst vor kurzem auf einer Münchner Expertentagung zu sexuellem Kindesmißbrauch wieder erhoben, unter Hinweis auf die sehr mangelnde Anzeigebereitschaft, selbst bei Einschaltung des Jugendamtes.
Der kirchliche Erziehungsberater Dr. J. dagegen beklagte schon 1992,
daß in "Erziehungsberatungstellen wenig oder gar nicht
mit von Inzest betroffenen Kindern oder Jugendlichen und/oder ihren Angehörigen
sowie anderen beteiligten professionellen HelferInnen gearbeitet"
wird, "obwohl die geradezu universelle Verbreitung des
sexuellen Kindesmißbrauchs hinlänglich bekannt ist". Ferner:
,,Häufig erleben HelferInnen im weiteren System primär
die für soziale Kontrolle zuständigen Instanzen: Familiengericht,
Jugendamt, sozialer Außendienst, bestellter Vormund usw. als nicht
verantwortungsvoll genug und 'väterweich'."