Selbsthilfegruppe "Schuldig auf Verdacht" teilt mit:
VERFOLGUNG VON PRESSE-UND MEINUNGSFREIHEIT IN GERICHTSEIGENER SACHE
Strafverfahren vor dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, Freitag den 14.03.97, 10:30 Uhr, Raum 204, II.Stock, Gerichtsgebäude A, Az.: 54 Ds 7 Js 534760/95. (Wer teilnehmen möchte, erkundigt sich einen Tag vorher unter 06042 / 6121, ob der Termin auch tatsächlich stattfindet.)
Massives Versagen werfen seit Jahren nahezu 30 Betroffene, deren Kinder unberechtigt weggenommen wurden und sich zu „Schuldig auf Verdacht“ zusammengefunden haben, den Gießener Justizbehörden vor: Handlungen gegen die rechtsstaatliche Grundordnung, verfassungswidrige Zerstörung intakter Familien durch Behördenwillkür, dem nicht begegnet wird. Beweislos wurde Unrecht zu Recht erklärt!
Warum dieser Prozeß gegen die Meinungsfreiheit?
Die Gießener Mißstände haben rechtsfreie Räume eröffnet, daraus entstand der wohl unglaublichste Fall deutscher Behördenwillkür, der sich gegen die Familie Mühlich richtet. Selbst der hochangesehene Gerichtsgutachter und Dipl. Psychologe der Universität Dortmund, Prof. Dr. Burkhard Schade, erklärte, daß ihm „kaum ein vergleichbarer Fall vorgelegen hat“. Verstrickt in diesen Skandal alle sogenannten feministisch-ideologischen „Beratungsstellen“, die auch bundesweit in schwerwiegende Kritik geraten sind: WILDWASSER, ZARTBITTER und der Gießener KINDERSCHUTZBUND, im Zusammenwirken mit der zuständigen Jugendbehörde.
Seit 1992 sind drei Kinder dieser Familie M. spurlos verschwunden. Unerträglich für ein demokratisch-rechtsstaatliches Familienverfahren: der Aufenthalt und bei wem die Kinder leben müssen, wird geheim gehalten! Anonymisierte Personen können daher beliebig die leiblichen Eltern verleumden, die dem wehrlos ausgeliefert sind. Beispiele: Die Eltern hätten „braune“ Kinder und Babys gegessen ( Kannibalismus ), zerstückelt, aufgeschlitzt, wieder zusammengenäht, Ohren abgeschnitten, tote Kinder in Flugzeugen verschickt, mit Panzern durch die Gegend gefahren u.ä. Absurdes. Die Staatsanwaltschaft ermittelte sehr umfangreich mit dem Resultat: Alle Behauptungen und Inszenierungen unhaltbar, man war der Meinung, die Kinder sind den Eltern zurückzubringen.
Anders der zuständige Familienrichter im AG Gießen, der sich über das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft und Unschuldsvermutung der Menschenrechtskonvention hinwegsetzte: Die unschuldigen Eltern sollen ihre Kinder nie mehr wiedersehen, jedes Besuchsrecht wird verweigert.
Schuldig auf Verdacht - obwohl dies in einem Rechtsstaat niemand sein darf !
Außerdem sind die betroffenen Kinder in ihrer Pflegefamilie schweren Mißhandlungen ausgesetzt, der völlige psychische und physische Verfall ist den Gerichtsakten zu entnehmen, einem Kind wurde beweisbar ein sogenanntes „Satans-S“ unter dem Auge eingestochen. Dies ist der abscheuliche Versuch, die leiblichen Eltern der Zugehörigkeit einer „Satanssekte“ zu verdächtigen. Auch zu einer beispiellosen Form der Menschenverachtung kam es durch den zuständigen Richter im AG Gießen, der den leiblichen Eltern nahelegte „sich neue Kinder zu machen“.
Dies führte zum öffentlichen Protest einer Demonstration/Mahnwache vor dem Amtsgericht Gießen am 16. November 1995. Ausgegeben werden sollte ein Flugblatt, das mit Tatsachen diese Menschenrechtsverletzungen schilderte.
Angesichts der Vorkommnisse war dieses Schriftstück moderat verfaßt, beleidigende Worte gehen daraus nicht hervor. Aber, ganz im Gegensatz zur staatlichen Gewalt gegen Kinder, reagierte die Gießener Justizbehörde in eigener Sache blitzschnell. Noch bevor die Flugblätter ausgegeben werden konnten, erfolgte die Einziehung. Der verantwortliche Richter des AG Gießen fühlte sich beleidigt.
Beschwerde gegen die Beschlagnahmung liegt dem Bundesverfassungsgericht vor!
Der nun bevorstehende Prozeß am 14.03.97 wegen „Beleidigung“ richtet sich aber nicht gegen den Verfasser des Flugblattes oder den Veranstalter der Demonstration/Mahnwache (die betroffenen Eltern der Kinder), sondern gegen eine Person, die sich mit der Selbsthilfegruppe „Schuldig auf Verdacht“ solidarisch dem Elternprotest anschloß und der betroffenen Familie M. hilfreich zur Seite stand. Dabei hatte die jetzt angeklagte Person im Vorfeld, als noch keine Vorbehalte gegen das Flugblatt bekannt waren, dieses Schriftstück an die Presse überstellt und genau dies soll nun bestraft werden.
„Sensibelchen“ Gießener Justiz wenn es um die eigenen Belange geht, nicht so, wenn Justizgeschädigte diffamiert werden sollen: Mai 1994, die sogenannte „Monster-Konferenz“ unter Beteiligung aller führenden Richter des AG Gießen. Gegenüber der Presse wurde erklärt, bei „Schuldig auf Verdacht“ seien nicht nur „Täter sondern auch Monster aktiv“ (Gießener Anzeiger vom 18.5.1994, Seite 24). Diese Aussage diente nur der Provokation und dem Rufmord Unschuldiger - mit der Würde des Amtes unvereinbar, ein grober Verstoß gegen den Amtseid, Richtergesetz § 39, denn es gibt keine Verurteilung einer Person der Gießener Selbsthilfegruppe, sogar alle entsprechenden Ermittlungsverfahren erwiesen sich als haltlos und wurden eingestellt.
Auch die Boulevard-Presse kann in Gießen ihre Meinungsfreiheit voll ausschöpfen und bezeichnete unlängst den zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichtes, Horst Henrichs, als „Abzocker-Richter“ und „Saustall Justiz“ (BILD 27.11.96), auch wurde dieser „Millionen-Richter“ der „rechtswidrigen Lüge“ bezichtigt (BILD 28.11.96). Warum keine Beschlagnahmung der BILD-Zeitung? Über einen „faulen Richter“ berichtete z.B. das HAMBURGER ABENDBLATT (10.12.96) und warf ihm Rechtsbeugung vor. Auch der SPIEGEL (Ausgabe 2/97) wertete die Urteilsbegründung des Mainzer Richter Beutel als „eine Demonstration von Feigheit“. Das in Gießen beschlagnahmte Flugblatt ist nicht annähernd in der Qualität diesen Formulierungen gleichzusetzen, obwohl elementare Interessen von Eltern und Kindern verfolgt werden. Die Gleichheit vor dem Gesetz, GG Artikel 3, für jedermann/frau wird hier eklatant verletzt und könnte so zusammengefaßt werden: Meinungs-und Pressefreiheit für Gießener Richter, Tageszeitungen, Boulevard-Presse - JA - Bürger „im Kampf um ihre Rechte“ werden kriminalisiert !
Jeder sollte sich die Zeit nehmen, um sich selbst ein Bild vom Zustand unserer Justiz zu machen, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung GG Artikel 5 und die Pressefreiheit 163. Hess. Pressegesetz für Bürger, die Opfer verwerflicher Straftaten wurden (Kindesentziehung) steht auf dem Prüfstand, und
DAS AMTSGERICHT GIESSEN URTEILT IN EIGENER SACHE!