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Mainpost, 31.10.1997
Sexueller Mißbrauch: Zwischen Wahrheit und Suggestion
Die Wahrheitsfindung in dem Strafverfahren vor der Jugendkammer des Schweinfurter Landgerichts gegen einen 45jährigen Baufacharbeiter wegen sexuellen Mißbrauchs seiner zeitweisen Stieftochter (wir berichteten) ist mit dem Bericht des psychiatrischen Gutachters nicht leichter geworden. Der Würzburger Professor für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie kam zu dem Ergebnis, daß er sich zur Frage der Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers nicht eindeutig festlegen könne.
Der Gutachter sagte zwar, es sei äußerst unwahrscheinlich, daß sich das heute zwölfjährige Mädchen die geschilderten Übergriffe des Stiefvaters, die mit Pausen über fünf Jahre stattgefunden haben sollen, unterstützt durch Sehen von Pornofilmen ausgedacht habe oder daß sie Ergebnis reiner Suggestionseffekte durch die Mutter oder vorangegangene Vernehmungen seien. "Es muß eine gewisse Grundlage da sein, sie hat sich das nicht alles von den Sternen heruntergeholt", so der Professor.
Anderseits gebe es erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mädchens. Manche Situationen schildere sie sprachlich altersuntypisch und sehr pauschal ("immer", "jeden Tag" etc.). Die pauschale Schilderung könne allerdings sowohl auf Unglaubwürdigkeit hindeuten als auch auf den Wunsch, die Vorkommnisse zu vergessen.
Anlaß zu Zweifeln gebe auch ihre Aussage, sie sei vom Stiefvater vor dem sexuellen Mißbrauch öfters mit einem Pendel "hypnotisiert" worden. Außerdem seien manche sexuellen Übergriffe, wie sie behauptet werden, an der damals Sechsjährigen aus rein physischen Gründen gar nicht möglich gewesen, zumindest nicht ohne erhebliche körperliche Blessuren zu hinterlassen. Auch daß die Mutter, nachdem sie erstmals von den Schilderungen ihrer Tochter wußte, zunächst auf Kur gefahren ist und dann erst der Sache nachging, erschien dem Gutachter zumindest ungewöhnlich.
Fazit: Daß da gar nichts gewesen sein soll, ist äußerst unwahrscheinlich. Doch ob und in welchem Umfang die Vorwürfe des Staatsanwaltes zutreffen, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Die Verteidigung dürfte daraus den Schluß ziehen, daß bei so vielen Zweifeln alles möglich sei - eben auch die völlige Unschuld des Angeklagten. Zuvor hatte die vernehmende Beamtin der Kripo ausgesagt, das Mädchen habe die angeblichen Geschehnisse zum großen Teil völlig sachlich, "fast schon erschreckend emotionslos" geschildert.
Misawaka