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Vergewaltigung in der Ehe: Unschuldsprinzip aufgehoben ?
Braunschweiger Zeitung 4.11.98
Vergewaltigung in der Ehe: Zwei Jahre und drei Monate Haft
Zwei Jahre und drei Monate muß Nedzad L. (26) wegen Vergewaltigung hinter Gitter. Das Amtsgericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, daß der Angeklagte Ende 1997 nach vorangegangenen Krisen seine Ehefrau (41) mit Gewalt und trotz Gegenwehr zum Geschlechtsverkehr gezwungen hat.
Mit gesenktem Kopf hörte sich Nedzad L. die Verhandlung an. Gar nichts sei an dem Abend geschehen, bestritt der Bosnier, dessen Aussagen durch einen Dolmetscher übersetzt wurden, die Vorwürfe. Zunächst sei er seiner deutschen Frau, die allein in eine Diskothek unterwegs war, gefolgt. "Bei uns ist es Sitte, daß eine Frau nicht ohne Aufsicht bleibt", sagte er.
In der Diskothek habe er ihr ein Getränk angeboten. "Von dir will ich nichts zu trinken", habe sie geantwortet. Zunächst sei er gegangen, vor der gemeinsamen Wohnung habe sich das Paar aber wieder getroffen. Dann seien beide schlafen gegangen.
Auf Abwehr nicht reagiert
Die Ehefrau schilderte die Situation anders. Als sie an dem Abend in das gemeinsame Schlafzimmer gegangen sei, sei er ihr gefolgt. "Ich habe gesagt, er soll in der Stube schlafen", sagte die 41jährige, "aber er hat mich nach hinten auf das Bett geschubst." Auf ihre abwehrenden Worte habe er nicht reagiert. "Ich habe versucht, ihn wegzustemmen, aber er ist mir körperlich überlegen", schilderte sie. Dann habe er sie vergewaltigt.
Eine Abtreibung sei "der entscheidende Bruch" in der Beziehung gewesen, meinte die Ehefrau, die die Scheidung Anfang dieses Jahres eingereicht hat. Zunächst hätten beide den Wunsch nach einem gemeinsamen Kind gehabt, und nach der Einnahme von Hormonpräparaten sei sie dann schwanger geworden. "Ich war total happy", sagte sie, und auch ihr Mann habe sich gefreut. "Abends hat er dann angerufen und gesagt, daß er das Kind doch nicht will."
Alleine hätte sie das Kind nicht aufziehen können. "Wenn er zu mir gestanden hätte, hätte ich nicht abgetrieben."
Er habe keine guten Bedingungen, ein Kind großzuziehen, argumentierte Nedzad L. Er selbst sei seit seinem 12. Lebensjahr ohne Eltern aufgewachsen. Es gäbe keine Garantie, daß er in Deutschland bleiben könne, "und ich wollte nicht, daß das Kind ohne Eltern lebt". Zur Abtreibung habe er sie aber nicht gedrängt. Er wüßte auch gar nicht, warum er angeklagt worden sei, sagte Nedzad L. unter Tränen. Er liebe seine Frau.
Anzeige aus Eifersucht?
Die Ehefrau habe ihre Abwehr nicht deutlich genug gemacht, vermutete seine Rechtsanwältin. Sie könne auch nicht glauben, daß die Ehefrau während der Vergewaltigung aus Rücksicht auf die Nachbarn nicht geschrien hätte. Vielmehr glaubte sie in bezug auf die Anzeige an eine "Erziehungsmaßnahme", die aus Eifersucht gestellt worden sei.
"Es gibt keine objektiven Zeugen für die Tat", sagte Amtsrichter Klaus Blanck. "Daher sind wir in der Urteilsfindung abhängig von der Glaubwürdigkeit der Zeugen." Da die Aussage der Ehefrau, die zweimal von der Polizei und einem Ermittlungsrichter befragt worden war, "in wesentlichen Punkten durchgängig" sei, sei sie auch glaubhaft.
Der Angeklagte, der die Tat bedauere, sich aber nicht entschuldigt habe, habe sich über die Gegenwehr seiner Frau hinweggesetzt, wenn auch "nicht mit intensiver Gewalt". Das Gericht blieb in seinem Urteil unter den vom Staatsanwalt geforderten zwei Jahren und acht Monaten Haft.
Gericht glaubt "Sex-Pfarrer" nicht
Der hatte ein langjähriges Verhältnis mit seiner Haushälterin. Durch die Anzeige eines Nebenbuhlers ausgelöste polizeilichen Ermittlungen führten zu einer Aussage der Haushälterin, sie wäre vergewaltig worden, was der Pfarrer bis zum Schluß bestritt. Der Richter verhängte 2 Jahre und 6 Monate Haft, obwohl die Beziehung nach den angeblichen Vergewaltigungen angedauert hatte.
Den Weiterbestand der Beziehung tat der Richter damit ab, daß die Kägerin eben den Wunsch gehabt hätte, ihre "soziale und seelische Sicherheit" zu erhalten. Die Klägerin hätte allerdings vor Gericht kaum "Belastungseifer" oder den Wunsch gezeigt, daß der Priester bestraft werden solle.
Lügendetektor - 95 Prozent Sicherheit reichten dem Richter - Entscheidet in Deutschlands Gerichtssälen bald immer öfter eine Maschine über Lüge und Wahrheit, Schuld und Unschuld? + Kommentar: Mutiger Richter (Vergewaltigung in der Ehe) - BILD 8.9.98
In einem Strafverfahren in Mecklenburg Vorpommern, in dem eine 49-jährige Frau ihren 52-jährigen Mann wg. Vergewaltigung in der Ehe angeklagt hat, läßt der Richter wg. unklarer Beweislage auf Wunsch des Mannes erstmals einen Lügendetektor-Test zu. - Meldung auf N3 vom 27.8.98
Nach Vergewaltigung der Ehefrau verurteilt
- 2,5 Jahre Haft für 32-jährigen von seiner Frau getrennt
lebenden Handwerker vom Amtsgericht - Nürnberg. Obwohl er bis zuletzt
die Tat bestritt und sagte, seine Frau wäre einverstanden gewesen
und sein Verteidiger auf Freispruch plädierte, glaubte das Gericht
der Frau, daß er sie im Sommer 1994 zum Geschlechtsverkehr gezwungen
habe.