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Reinhart Wolff
Kinderschutz in der Krise?
Eine erste Problemeinschätzung (1)
1. Einleitung: Um was geht es überhaupt - was ist das Problem?
Wenn ein Flugzeug abgestürzt ist, oder auch, wie kürzlich, ein Hubschrauber der Bundeswehr, dann reisen sofort Flugsicherungsexperten der zuständigen Bundesbehörde und Ingenieure der betroffenen Firmen und Fluggesellschaften an, um den Fall zu untersuchen. Es werden alle nur möglichen Anstrengungen gemacht, um den Flugschreiber, ein automatisches Datendokumentationsgerät, zu bergen. Bis ins kleinste Detail wird die Katastrophe rekonstruiert. Und ähnlich intensive Bemühungen um Aufklärung der Zusammenhänge kennen wir von Industrieunfällen, wie überhaupt Verfahrenskontrollen in der Industrie seit Jahrzehnten üblich sind. In Berlin haben wir sogar eine Bundesanstalt für Materialprüfung, die mit nichts anderem als mit Sicherheits- und Verläßlichkeitsprüfungen produzierter Materialien beschäftigt ist, also beispielsweise mit der Frage, wie tragfähig Betondecken in Parkhäusern sind und ob sie eine erhebliche Mehrbelastung des Normwerts aushalten.
Alles dies sind Beispiele der Qualitätssicherung. Sie sind fachlich in der Industrie seit langem etabliert und niemand käme auf den Gedanken, sie in Frage zu stellen. Allenfalls werden Forderungen laut, sie zu verbessern oder gar zu intensivieren. Das alles gilt für soziale Hilfesysteme und insbesondere für die Kinderschutzarbeit nicht. Es gibt hier weder eine professionelle Tradition, noch differenzierte Standards und Methoden der Qualitätssicherung. Das Interesse, Prozeßfehler systematisch zu untersuchen, ist gering, obwohl nun in Betracht der Krise des Wohlfahrtstaates und im Zusammenhang mit Fragen der Verwaltungsreform die Forderung nach einer konzeptuellen und methodischen Überprüfung der Praxis der Hilfesysteme, nicht zuletzt ihrer Ergebnisse, häufiger vorgetragen wird.
Was die Kinderschutzarbeit betrifft, ist es zu einer kritischen Wende in der Öffentlichkeit gekommen und es wird von Wissenschaftlern, den Medien, von betroffenen Eltern und von Fachkräften in der Praxis, nichts zuletzt im Zusammenhang mit weit publizierten umstrittenen Gerichtsverfahren, verstärkt die herrschende Praxis, insbesondere im Umgang mit Verdachtsfällen sexueller Kindesmißhandlung, kritisiert, werden Rechts- und Verfahrensfehler herausgestellt und es wird gefragt, inwieweit nicht Kinderschutzsysteme selbst zur Mißhandlung von Kindern beitrügen. (2)
Die Versuche, die Fachkräfte und ihre Einrichtungen im Feld des Kinderschutzes kritisch zu diskutieren, ihre Erfahrungen, Kompetenzen und Belastungen ebenso wie ihre Konzepte und Methoden und Ergebnisse zu evaluieren, sind im Hilfesystem jedoch auf eine große Abwehr gestoßen. So ist kennzeichnend für einen generellen Trend, daß die führende Kinderschutz-Fachzeitschrift Child Abuse & Neglect. The International Journal das Thema der Systemevaluation und der Qualitätssicherung fast überhaupt nicht aufgegriffen hat. (3) Gründliche empirische Untersuchungen der Prozesse und Systemeffekte in der Kinderschutzarbeit sind auch international rar. Immerhin scheint das Interesse, in dieser Richtung zu fragen, in den letzten Jahren zuzunehmen. (4) Während einerseits die Kritik an der Praxis in Kinderschutzkreisen (und insbesondere in feministischen Kinderschutzprojekten) als üble Verleumdungskampagne wohlmeinender Kinderschutzbemühungen, als "Rückschlag" oder "Backlash", oder "als pauschalisierte () Diffamierung eines ganzen Berufsbereichs" (5) abgewehrt wird, wächst andererseits aber doch das Interesse an einer Überprüfung der Konzepte und Programme im Kinderschutz, wird immer häufiger die Notwendigkeit der Einführung von Methoden der Qualitätssicherung betont.
So wandte sich einer der fahrenden Kinderschutz-Pädiater, der Engländer David P. Jones aus Oxford, der Schädigung zu, "die von der Antwort des professionellen Systems [auf Kindesmißhandlung, RW.] herrührt" und meinte, "dieser Typus widriger Folgen könne man iatrogene [durch ärztliche Einwirkung entstandene, RW.] Schädigung oder auch frei System-Mißhandlung nennen." (6) Er identifizierte 9 System-Fehlerbereiche, darunter übereifriges professionelles Intervenieren, wiederholte Interviews und körperliche Untersuchungen durch multiple Untersucher, das Aufspalten von Familien, defensive Entscheidungsprozesse, das Vorenthalten von Behandlungen, nicht zuletzt wiederholte Fremdunterbringungen, die "abrupt und in sich selbst traumatisch" (S. 61) seien.
Noch schärfer beurteilte eine Studie, die für den U.S. Advisory Board on Child Abuse and Neglect erarbeitet und in ergänzter Fassung in Child Abuse and Neglect veröffentlicht wurde, die Lage, in der sich die moderne Kinderschutzarbeit, jedenfalls in den USA, befindet:
"Child protection is in crisis, a crisis that has arisen at least in part because of lack of commitment to learn what needs to be known on order to protect children. In that regard, the minimal investment in research and the ideological barriers that have deterred research on particular topics may be part of a broader avoidance in children's policy (see Melton, 1987). In particular, children's experience is too often negated by unexamined assumptions about how they should behave.
The research community must act with dilligence to build a knowledge base for child protection. In doing so, researchers must show sensitivity to children's experience. For such action to occur and to be successful, the federal government must acknowledge the urgency of the child maltreatment crisis and exert skillful leadership to generate the information necessary for resolving the emergency." (7)
Angestoßen von einer Kette von regelrechten Kinderschutz-Katastrophen, ging das englische Gesundheitsministerium noch weiter und gab eine Serie von empirischen Untersuchungen in Auftrag, die die Aufgabe hatten, das gesamte Kinderschutz-System in Großbritannien zu durchleuchten. Die Ergebnisse der Berichte liegen inzwischen in einer Zusammenfassung "Child Protection. Messages from Research" und in 20 Forschungsberichten vor. Sie behandeln Fragen der Zusammenarbeit in der Kinderschutzarbeit, untersuchen die elterlichen Perspektiven in mutmaßlichen Fällen sexueller Kindesmißhandlung, erörtern Entscheidungsprozesse, Interventionen und Ergebnisse in der Kinderschutzarbeit, nehmen die Kinderschutzpraxis der Jugendämter in den Blick, klären die umstrittene Frage ritueller sexueller Mißhandlung und befassen sich in einer ganzen Reihe von Studien mit Fragen des Ausmaßes und der Behandlung sexueller Kindesmißhandlung. (8)
In der Erforschung heutiger Kinderschutzfehler hegen wir demgegenüber in Deutschland - trotz einiger grundlegender Studien und regionaler Untersuchungen (9) - weit zurück.
In der aktuellen Debatte um Kinderschutzfehler geht es nicht darum, die Bemühungen von Kolleginnen und Kollegen zu diskreditieren, sondern um Fragen der fachlichen Qualität, die im Kinderschutz auf besondere Weise gefährdet ist.
Insbesondere unter dem Druck der öffentlichen, sensationellen Behandlung der Problematik der sexuellen Kindesmißhandlung und aufgrund der landauf landab propagierten Methoden und inzwischen dokumentierten Praxis (10) sog. "parteilicher Kinderschutzarbeit" im Umkreis von Spezialeinrichtungen, die sich ausschließlich mit Fragen des sexuellen Mißbrauchs beschäftigen, haben sich alte Muster autoritären Kinderschutzes wieder ausgebreitet und sind die sozialen Dienste erneut in der Gefahr, wieder zu eher obrigkeitsstaatlichen Eingriffsbehörden zu werden, sind wir dabei, die konzeptuellen und methodischen Fortschritte im Umgang mit dem Problem der Kindesmißhandlung (Hilfe statt Strafe, gemeinwesenorientierte Hilfen und kontextbezogene Beratung, neuer Kinderschutz) wieder zu verspielen.
Aber es geht auch um strukturelle Probleme, die eine gute Fachpraxis ("best practice") in der Kinderschutzarbeit in Frage stellen. Ich nenne sie Qualitätsrisiken und möchte sie nun in einem zweiten Schritt herausarbeiten.
2. Qualitätsrisiken in der Kinderschutzarbeit
(1) Das erste Qualitätsrisiko besteht in der Medialisierung des vorherrschenden Verständnisses von Kindesmißhandlung. Die leidenschaftliche Inszenierung und Skandalisierung der Gewalt gegen Kinder (und insbesondere der sexuellen Kindesmißhandlung) haben das professionelle Wahrnehmungsvermögen und die professionelle Handlungskomptenz unterminiert.
Auf diese Weise ist ein regelrechtes Paradoxon entstanden: Je größer die Aufmerksamkeit und die sensationelle Beunruhigung, um so weniger gelingt eine nüchterne und sachliche Problembearbeitung der Mißhandlung von Kindern, geht das professionelle Unterscheidungsvermögen im Klischee unter. Vor lauter Neuentdeckungen massenhafter Mißhandlungen (mit immer pauschaleren und subjektiveren Definitionen) kommt es zu einer "Unschärferelation" in der Wahrnehmung der beobachteten Realität selbst, wirkt im vom herrschenden Medienbetrieb gesteuerten Umgang mit Kindesmißhandlung das "Heisenberg-Prinzip", wie Charles L. McGehee in einer schönen Studie gezeigt hat: "Je mehr wir wissen, desto höher ist das Risiko, daß wir über das beobachtete Phänomen im Ungewissen bleiben." (11)
Und dies geschieht um so mehr, je mehr naive wissenschaftstheoretische (essentialistische) Auffassungen die Wahrnehmung steuern, man könne ein soziales Problem, wie es Kindesmißhandlung darstellt, einfach beobachten oder gar "aufdecken".
Kindesmißhandlung ist aber keine einfache soziale Realität. Sie ist ein interrelativ erzeugter semantischer Code, ein kommunikatives Prädikat, eine soziale Problemkonstruktion. Sie hängt vom weiteren sozio-kulturellen Kontext ab, in dem sie erzeugt wird. Insofern ist Kindesmißhandlung in der Tat eine "System-Fehlfunktion", oder eine "situationell determinierte Inkompetenz in der Rolle des Sorgeberechtigten." (Garbarino) (12) Wenn das Verständnis der Kindesmißhandlung nicht im großen Gewaltdiskurs, in dem Gewalt zu einem immer pauschaleren Begriff, einem "super summary symbol" (F. Neidhardt) geworden ist, untergehen soll, ist ein reflexiver Dialog notwendig. Er müßte ansetzen mit einem differenzierten, konstruktivistisch aufgeklärten Begriff der Kindesmißhandlung, der historisch und kontextuell bezogen und fachlich (d.h. im jeweiligen Handlungskontext) - als professionelle Konstruktion - ausgewiesen sein muß. Er enthält jedenfalls ein kulturelles und wissenschaftlich fachliches Werturteil, was gegenwärtig im Umgang mit Minderjährigen als unangemessen ("inappropriate") und schädigend ("damaging") angesehen wird.
Affirmative und emotionalisierte Schädigungsklischees wie "Seelenmord" oder "Totalangriff auf das Menschsein" und Pauschalisierungen des Gewaltbegriffs sind hingegen nicht hilfreich. Diffus, wie sie angelegt sind, irritieren sie allerdings nicht nur die epidemiologische Erforschung der Kindesmißhandlung sondern auch die konkrete Hilfepraxis. Wer nicht weiß, was unter Kindesmißhandlung eigentlich zu verstehen ist, dem sind alle Katzen grau. Oder der sieht nur allerorten "Gewalt-Epidemien". Um es bunter zu machen, liegen dann auch worst-case-Scenarien nahe, folgt der Diskurs binären Schematisierungen (13) (Täter - Opfer, Subjekt - Objekt, Erleben - Handeln, etc.), die eine Verschärfung von Verfolgung und Ausgrenzung begünstigen. Die Wahrnehmung komplexer Verhältnisse, nicht zuletzt der Interessen und Rechte der Betroffenen bleibt dabei leicht auf der Strecke. (14)
(2) Das zweite Qualitätsrisiko ist konzeptueller Art. Kinderschutz kann sich nämlich nicht entscheiden, was als Systemreferenz angegeben werden soll: Soll die "Leitdifferenz von Konformität und Devianz" (15) - das doppelte Mandat von Hilfe und Repression (16) - oder sollen Hilfe oder Nichthilfe das Kinderschutzsystem strategisch orientieren? Mit dem doppelten Mandat bleibt Kinderschutz dem vormodernen Gemischtwarenhandel der bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert verpflichtet, die das Armenwesen mit der Polizeiverwaltung verkoppelte, die soziale Hilfe als Devianzkontrolle und -prävention anlegte. (17)
Aus dieser Paradoxie führt nur heraus, wer die Chancen der professionellen Differenzierung sozialer Funktionssysteme (mit der eigenständigen Herausbildung neuer Dienstleistungsfelder) nutzt. Das aber hieße: Man läßt Polizei und Gerichte machen, was ihres Amtes ist. Die eigene Systemreferenz der Kinderschutzarbeit wird aber eindeutig auf Hilfe umgestellt.
Widersprüchliche Systemorientierungen, doppelte Mandate, machen demgegenüber diejenigen, die auf Hilfe angewiesen sind oder die von Hilfe profitieren könnten, regelrecht verrückt. Jedenfalls verwirren sie die Prozeßphantasien und Prozeßerwartungen der Klienten ebenso wie die der sozialen Fachkräfte. Man weiß dann nämlich nicht mehr, ob man sich in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ("der Aufdeckung oder Verdachtsabklärung", wie es bezeichnenderweise bei den sexuellen Mißbrauchsstellen im Umgang mit sexuellem Mißbrauch heißt) befindet oder ob einem Hilfe angeboten wird.
(3) Das dritte Qualitätsrisiko besteht in einer manipulativen bzw. ausweichenden Diagnosepraxis. Nicht was das Kind unter Umständen spontan sagt oder was es an Gefährdungsanzeichen oder Schädigungen zeigt und was dialogisch rekonstruiert werden könnte, ist von Belang, sondern was dem außenstehenden Helfer oder der Helferin (häufig ohne jede psychologische und psychotherapeutische Qualifikation) eingefallen ist bzw. was ihr oder ihm in oberflächlichen Fortbildungen eingeredet wurde.
Dann kommt es leicht zu falschen Positiva (unbegründeten, falschen Verdächtigungen).
Die im Abschlußbericht des Projekts Wildwasser dokumentierte Diagnosepraxis belegt diesen Trend eindrücklich: Hier gibt es interessanterweise keine Fälle, die sich nicht bestätigt hätten. Das ist aber wissenschaftlich völlig unhaltbar. Die weithin praktizierte Methode der affirmativen "Verdachtsabklärung" führt geradezu systematisch zu Diagnosefehlern. Sie haben im übrigen nicht selten eine Eingiffspraxis zur Folge, die die Rechte der Kinder und der Eltern erheblich beeinträchtigt.
Über das Ausmaß solcher Fälle liegen in Deutschland keine verläßlichen empirischen Untersuchungen vor. Konkrete Erfahrungen in der Zweitbegutachtung von Fällen berechtigen jedoch zu der Einschätzung, daß pro Jahr in jedem Jugendamt mindestens 1 - 2 solcher Fälle vorkommen - in großen Jugendämtern sicher mehr - was insgesamt ca. 1600 Fälle pro Jahre ausmachen würde. Aber auch nur einige wenige "falsche Fälle" sind in der Lage, Kinderschutzbemühungen erheblich zu diskreditieren und den Ruf öffentlicher und freigemeinnütziger Einrichtungen zu beschädigen. In Anbetracht dieser Tatsache ist es absurd, "falsche Fälle" gegen die Zahl der tatsächlichen Mißhandlungsfälle auszuspielen. (Man würde ja auch nicht warten, bis alle Flugzeuge einer Luftfahrtgesellschaft abgestürzt sind, um umfangreiche Untersuchungen anzustellen und mit Qualitätskontrollen zu beginnen!) (18)
Die andere Konsequenz ist allerdings möglicherweise noch häufiger, kommt es zu falschen Negativa, werden Kindesmißhandlungen übersehen, nicht erkannt und nicht behandelt. Es geschieht dies besonders häufig bei Vemachlässigungsfällen, gilt aber überhaupt bei Kindesmißhandlungsfällen mit unklarer Symptomstruktur, was vor allem bei emotionaler und sexueller Mißhandlung der Fall ist. (19) Eine Offenheit und Aufmerksamkeit in Verbindung mit kontextuellen Diagnosen und genauen familienanamnestische Erhebungen sind geeignet, solche falschen Negavita zu vermindern.
(4) Das vierte Qualitätsrisiko in der Kinderschutzarbeit hängt mit einer methodischen Falle zusammen, die sich bei Kinderschutzfällen (und nicht nur, wenn es um sexuelle Kindesmißhandlungsfälle geht) immer wieder auftut. Es kommt nämlich in der Kinderschutzarbeit immer wieder typischerweise zu einer problematischen Kindfixierung mit der Folge eines Kontextverlustes. Dann verliert Kinderschutz die gesamt Familie, die Eltern und die anderen Kinder, überhaupt die weiteren Lebensumstände aus den Augen, wird eindimensional und neigt zu unbedachten Spaltungen des Familiensystems und zu schnellen, nicht gründlich abgeklärten Trennungen, deren traumatische Folgen nicht selten unterschätzt werden.
Vor allem bei der Behandlung sexueller Kindesmißhandlungsfälle werden, wie die Praxis immer wieder zeigt, Kinder oft ohne weitere Risiko- und Ressourceneinschätzung gern und sofort aus ihren Familien gerissen, z. T. ohne daß man die Kinder vorher überhaupt gesehen und ohne daß man die Indikation einer Fremdunterbringung genauer untersucht hätte. Hinzukommt, daß dabei auch oft den Eltern der weitere Kontakt mit ihren fremduntergebrachten Kindern verweigert wird, was in den meisten Fällen eklatante Rechtsbruch hinausläuft.
Bei Vemachlässigungsfällen hingegen wird oft lange abgewartet oder man läßt es laufen oder es kommt zu Kontaktabbrüchen, was nicht selten zu den dramatischsten Prozeßfehlern führt, die, wenn dabei Kinder umkommen, zu dem bekannten Aufschrei in der Öffentlichkeit führen, das zuständige Jugendamt hätte doch früher Hilfe anbieten oder eingreifen müssen.
(5) Das fünfte Qualitätsrisiko besteht in der Aufkündigung der vom KJHG geforderten vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Familien. Dabei bleibt das Kindeswohl auf der Strecke. Mir liegen inzwischen zahlreiche Fälle vor, bei denen mit den Betroffenen gar nicht gesprochen wurde, bei denen das angeblich mißhandelte Kind kinderanamnestisch, psychologisch und ärztlich nach den Regeln der Kunst überhaupt nicht untersucht wurde, bei denen die Kinder aber um so intensiver suggestiven Befragungen ausgesetzt und sie mit sog. anatomisch korrekten Puppen konfrontiert wurden, die inzwischen wissenschaftlich als diagnostisch völlig unbrauchbar angesehen werden.
Vor allem in strittigen Fällen werden die Vorschriften des KJHG (Wahlrecht, Partizipation der Betroffenen, ambulant vor stationär, etc) leicht so behandelt, als gäbe es sie nicht, werden aus Hilfekonferenzen Tribunale oder bürokratische Verschreibungen, wird die Zustimmung zu Maßnahmen erpreßt ("sonst würde man die Kinder gleich wegnehmen"), handelt man hinter dem Rücken der betroffenen Familie und hat geltende Datenschutzbestimmungen als lästig längst über Bord geworfen.
Kinderschutzfehler werden in der Regel nicht "mit Absicht" gemacht.
Sie entstehen, weil Fehler in der Kinderschutzarbeit nicht als normal, ja als alltäglich angesehen werden, weil es im Bereich der Sozialarbeit traditionellerweise immer als unfein galt, einem Kollegen Fehler vorzuhalten. (20) Dennis Howitt ist zuzustimmen, wenn er ausführt:
"To regard things that go wrong as anything other than integral to the work of organisations is to risk a pressure to sweep them under the carpet, in effect, not to leam from them. Regarding errors as part and parcel of professional involvement in child protection does not imply any complacency. It means that the topic of errors can be given a continuously high profile rather than being whispered about in coriidors and bars. Errors can be seen as providing vital stimulus to progress and improvement. They offer data on which to build." (21)
Kinderschutzfehler werden aber auch möglich, weil moderne sexualpolitische Missionsbewegungen ein Klima der Viktimisierung und der moralischen Entrüstung geschaffen haben und weil von verantwortungslosen Wissenschaftlern unhaltbare Methoden des Umgangs vor allem mit sexuellen Kindesmißhandlungsfällen propagiert werden, die zu Hilfekatastrophen führen. Sie sind inzwischen gut bekannt, jedenfalls was die breit erörterten Massenfällen angeblicher sexueller Kindesmißhandlung in Coesfeld, Nordhorn und nun in Worms / Mainz betrifft. (In den USA sind Hunderte solcher Fälle bekannt geworden, aber auch aus England, den Niederlanden, Norwegen, Luxemburg werden solche Fälle berichtet).
3. Was wäre zu tun, um Qualität in der Kinderschutzarbeit zu sichern?
1. Es muß eine breite Diskussion über Qualität in der Kinderschutzarbeit begonnen werden, die Fehler müssen ins Auge gefaßt werden, die Beispiele erfolgreicher Arbeit müssen ausgebaut weitergegeben werden.
2. Jeder strittige Kindesmißhandlungsfall sollte von einer außenstehenden Fachkraft im Rahmen einer Zweitsicht überprüft werden. Bei "Massenfällen" bzw. gehäuft auftretenden Kinderschutzfehlern sollten von den Landesministerien bzw. den Landesjugendämtern Sachverständigen-Kommissionen berufen werden, die die entstandene Problematik untersuchen, die klären warum es zu fachlichen Fehlern gekommen ist, warum Kinder vermeidbar zu Schaden gekommen und Bürgerinnen und Bürger in ihren Rechten verletzt worden sind. [In England ist eine solche Praxis seit langem üblich. Es liegen dort mehr als zwanzig große Untersuchungsberichte vor.]
3. Die durchgängige Praxis, bei dem Verdacht einer sexuellen Kindesmißhandlung Kinder sofort aus der Familie herauszunehmen, muß überprüft werden. Eine gezielte Untersuchung der Unterbringungspraxis bei Fällen sexueller Kindesmißhandlung könnte ein Licht werfen auf Gefährdungen bester Fachpraxis im Hilfeprozeß und es könnten Kriterien entwickelt werden für eine systematische Qualitätskontrolle. Das könnte möglicherweise auch dazu beitragen, hohe Fremdunterbringungsraten zu reduzieren.
4. Die wissenschaftlich nicht haltbaren Diagnosemethoden und insbesondere die sog. "Aufdeckungsmethode oder Verdachtsabklärung" müssen eingestellt werden.
5. Die gegenwärtige Fort- und Weiterbildungspraxis (vor allem mit ErzieherInnen und Sozialarbeiterlnnen) muß auf die dort vertretenen symptomorientierten Methoden kritisch überprüft werden.
6. Es müssen dringend konkrete epidemiologische Untersuchungen über das bekannte Ausmaß von Kindesmißhandlungen in Deutschland und über die gegenwärtige Hilfepraxis im Kinderschutz angestellt werden, um die Arbeit auf eine sichere Grundlage zu stellen.
Fußnoten
(1) Es handelt sich um einen Vortrag auf der Fachtagung des Instituts für Sozialarbeit u. Sozialpädagogik, Frankfurt a. M. "Kinderschutzfehler oder die Notwendigkeit der Qualitätssicherung in der Kinderschutzarbeit" am 14. Juni 1996. Anschrift: Prof. Dr. R. Wolff, Erziehungswissenschaftler und Soziologe an der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin, Lohmühlenstraße 65, D-12435 Berlin. Tel. 030-617 33 735/739 Fax: 030-617 33 737.
(2) Die Medien haben dies auf die Problematik "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" verkürzt. Genauer war die systemkritische Fragestellung des 8. Int. Kongresses über Kindesmißhandlung und Vernachlässigung der Int. Vereinigung zur Verhütung von Kindesmißhandlung und Vernachlässigung (ISPCAN) 1990 in Hamburg. Im Einladungsprogramm hieß es: "Inwieweit trägt heutiger Kinderschutz dazu bei, Kinder wirklich zu schützen? Oder fügen bestehende Kinderschutzprogramme Kindern und Familien nicht sogar selbst Schaden zu, werden die Hilfen zu einer (u.U. unbeabsichtigten) Form der Mißhandlung? Und warum haben die Hilfen häufig nur geringe oder keine präventive Bedeutung?"
(3) Der einzige Artikel ist ein Beitrag des Journalisten David Hechler mit dem bezeichnenden Titel: Damage Control. Child Abuse & Neglect. Vol. 17 (Nov. / Dec., 1993). S. 703-708. Er behandelt den schließlich von einer Grand Jury in San Diego untersuchten Fall des Kindes Alicia, das von einem Fremden vergewaltigt worden war, was die Kinderschutzbehörden ihr jedoch nicht glaubten, sondern die vielmehr den Vater beschuldigten und die Tochter außerhalb der Familie unterbrachten.
(4) Vgl. kürzlich mit scharfer Kritik an der herrschenden Kinderschutzpraxis: Catherine Marneffe: Child Abuse Treatment: A Fallow Land. Child Abuse & Neglect. Vol. 20, No.5 (May, 1996) 379-384. Siehe auch: Malcolm Hill: The Manifest and Latent Lessons of Child Abuse Inquiries. Br. J Social Wk. Vol. 20 (1990). S. 197-213; Chris Miller / Pauline Vine: Critical Incident Reporting - an Approach to Reviewing the Investigation and Management of Child Abuse. Br. J. Social Wk. Vol. 20 (1990). S. 215- 230.
(5) Wie die Vertreterin der sog. "Fachrunde gegen sexuellen Mißbrauch von Kindern" beim Bezirksamt Kreuzberg von Berlin, Abt. Jugend u. Sport, Ursula Glatz, anläßlich der Anhörung zum Thema "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" im Ausschuß für Jugend und Familie am 15. März 1995 ausführte. Vgl. Protokoll der 70. Sitzung des Ausschusses f Jugend und Familie. Abgeordnetenhaus von Berlin, Jug/Fam 12/70. 15.3.95, S. 45.
(6) David P. Jones: Professional and Clinical Challenges to Protection of Children. Child Abuse & Neglect. Vol. 15, Sup. I (1991), S. 57-66.
(7) Gary B. Melton / Mary Fran Flood: Research Policy and Child Maltreatment: Developing the Scientific Foundation for Effective Protection of Children. Child Abuse & Neglect. Vol. 18, Suppl. I (1994). S. 1-28, hier S. 25 f.
(8) Roger Bullock, Michael Little, Spencer Millham and Kevin Mount (Dartington Social Research Unit): Child Protection. Messages from Research. London: HMSO, 1995.
(9) Wir haben selbst vorgelegt: Jens Beiderwieden, Eberhard Windaus, Reinhart Wolff: Jenseits der Gewalt. Hilfen für mißhandelte Kinder. Basel; Frankfurt a.M.: Stroemfeld; Roter Stern 1986.
(10) Vgl. den leider zu wenig gelesenen Abschlußbericht der wissenschaftlichen Begleitung "Modellprojekt Beratungsstelle und Zufluchtswohnung für sexuell mißbrauchte Mädchen von 'Wildwasser' - Arbeitsgemeinschaft gegen sexuellen Mißbrauch an Mädchen e. V., Berlin. Stuttgart; Berlin; Köln: Kohlhammer, 1993 [Schriftenreihe des Bundesministeriums für Frauen und Jugend. Bd. 10]
(11) Charles L. McGehee: Das Heisenberg-Prinzip und der Umgang mit Kindesmißhandlung. Sternschnuppe. Forum für Kindheit und Gesellschaft, 3-90, hg. vom Kinderschutzzentrum Mainz. S. 3.
(12) James Garbarino / Gwen Gilliam: Understanding Abusive Families. Lexington, MA; Toronto: Lexington Books, D.C. Heath and Co., 1980,.1988 (9), S. 28 f. Siehe auch S. 30: "Families involved in abuse seem caught up in a pattem of fundamentally asynchrony, of chronic and acute mismatch between reality and the parents' ability to manage the reality effectively."
(13) Niklas Luhmann: Symbiotische Mechanismen. In: N.L.: Soziologische Aufklärung 3. Soziales System, Gesellschaft, Organisation. Opladen: Westdeutscher Verlag, 1981, 1993 (3), S. 228-244, hier S. 229.
(14) Vgl. auch: Marie-Luise Conen: Die zweite Traumatisierung durch Helfersysteme - Beweissuche oder Unterstützung von Grenzziehung. In: Kontext. Vol. 23 (1/93). S. 20-25
(15) S. Dirk Baecker: Soziale Hilfe als Funktionssystem der Gesellschaft. in: Zeitschrift für Soziologie. Jg. 23, H. 2 (April 1994). 93-110.
(16) Leroy H. Pelton: For Reasons of Poverty. A Critical Analysis of the Public Child Welfare System in the United States. New York; Westport; London: Praeger, 1989
(17) Dieselbe DoppeIstruktur von Hilfe und Strafe gilt im übrigen auch für die Behandlung von Drogenabhängigkeit.
(18) Hilfreich könnte für die deutsche Diskussion die Debatte zwischen Michael Robin und Peter J. Pecora sein. Vgl. "Are False Allegations of Child Abuse a Major Problem?" In: Howard J. Karger / James Midgley (Eds.): Controversial Issues in Social Poliy. Boston; London, etc.: Allyn and Bacon, 1994. S. 158-169.
(19) Kindesmißhandlung ist ein Syndrom, d.h. die sogenannten Mißhandlungsformen treten in der Regel nicht "rein" auf; typisch ist vielmehr bei Kindesmißhandlungen eine komplexe Verknüpfung verschiedener Beeinträchtigungen. Wenn man Formen vonaneinander abgrenzt, betont man nur, was im einzelnen Fall im Vordergrund steht.
(20) Dagegen heißt es im "Code of Ethics" der (U.S.-amerikanischen) NASW: "The social worker should take action through appropriate channels against unethical conduct by any other member of the profession." (Principle, V.M.2) Zit. nach: "Should Social Workers Blow the Whistle on Incompetent Colleagues". In: Eilee Gambrill / Robert Pruger (Eds.): Controversial Issues in Social Work. Boston, London, etc.: Allyn and Bacon, 1992. S. 66-78.
(21) Dennis Howitt: Child Abuse Errors. When Good Intentions Go Wrong. New Brunswick, N.J.: Rutgers University Press, 1993. S. 198