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DER SPIEGEL Nr. 25/1994, S. 94-109 - Titel: "Jeder Mann ein Kinderschänder"
"JETZT IST NIEMAND
SICHER"
Gisela Friedrichsen und Gerhard Mauz zum Krieg
um den sexuellen Mißbrauch
Verheiratet, Kinder? Und dazu ein Tier im Haus oder in der Wohnung? Einen Hund, eine Katze, ein Meerschweinchen? Es genügt auch eine Schildkröte - und schon ist der Vater der Familie hoch gefährdet.
Denn wer Kinder und ein Tier hat, kann sein Kind mit dem Tier erpressen. Er kann es zwingen, sexuellen Mißbrauch zu dulden und darüber zu schweigen: Pariert das Kind nicht, kommt das Tier weg.
Ein Tier in der Familie ist ein wichtiges Indiz für sexuellen Mißbrauch. Kommt zu dem Haustier hinzu, daß das Kind etwas zeichnet, was professionelle Einfühlung als einen Penis erkennen kann - so ist ein schwerwiegender Anfangsverdacht gegeben, daß hier sexueller Mißbrauch vorliegt.
Es ist bitter nötig, sexuellen Mißbrauch zu verhüten, ihm vorzubeugen, ihn aufzudecken und zu verfolgen, wenn es zu ihm gekommen ist. Doch Notwendiges kann rabiat und blind betrieben werden. Haustiere und Kinderzeichnungen können Hinweise sein, aber ohne Anzeichen weitaus gewichtigerer Art dürfen sie Großalarm nicht auslösen; dürfen sie nicht zu der Behauptung verleiten, daß hier sexueller Mißbrauch vorliegen muß.
Dem Übermaß in der Befassung mit sexuellem Mißbrauch, der rabiaten und blinden Jagd auf Kinderschänder, steht, nur auf andere Weise genauso rabiat und blind, ein Übermaß an Zweifel, an Abwehr, an Ausweichen vor einem kapitalen Problem, vor einer unstreitigen Not der Kinder gegenüber.
Foto: Angeklagter Möllers, BILD-Schlagzeile über Möllers (Ausriß): "Was könnte Rainer getan haben?"
BILD: Coesfeld - Kinderschänder - Deutschlands schlimmster Fall - Perverse Spiele mit 3-6jährigen - Die Justiz läßt ihn frei laufen
| Parteilichkeit
gilt in der Frauenbewegung als Ausgangsbasis jeglicher Arbeit gegen sexuelle Gewalt. Dem "Opfer" wird bedingungslos geglaubt. Jeder Mann ist also zum Beispiel ein potentieller Kinderschänder. Die Möglichkeit einer falschen Beschuldigung ist ausgeschlossen. Nicht nur im Strafverfahren sind die Folgen verheerend. Doch auch die Beschwichtiger erschweren die vernünftige Auseinandersetzung mit der sexuellen Gewalt. Ein Prozeß in Münster gegen einen ehemaligen Erzieher in Montessori-Kinderhäusern gibt Anlaß, innezuhalten und den immer heftiger werdenden Streit über den Umgang mit sexuellem Mißbrauch zu überdenken. |
Eine 18jährige ist jahrelang vom Stiefvater mißbraucht worden. Der wird vom Gericht verurteilt. Dem Opfer, der jungen Frau. wünscht der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung, "daß sie das Geschehen sobald wie möglich vergessen kann".
Das ist ein gutgemeinter, auch der Hilflosigkeit zuzuschreibender Wunsch. Doch das ist ein Ratschlag, der die scheußliche Realität des sexuellen Mißbrauchs und seiner nur zu oft irreparablen Folgen genauso rabiat und blind ins Dunkel und ins Schweigen abzudrängen sucht - wie die rabiate und blinde Jagd derer, die behaupten, daß jeder Mann ein Kinderschänder ist.
Ein Strafurteil, das in der Bundesrepublik in diesem Jahr verkündet werden wird, kann die tödlich verfeindeten Lager zwingen, innezuhalten und vielleicht doch einmal nachzudenken.
In Münster begann am 13. November 1992 ein Strafprozeß gegen den heute 35 Jahre alten Rainer Möllers (SPIEGEL 39/1993). Die "Anklage offenbarte Unfaßbares", hieß es in der Presse nach dem ersten Tag. Rainer Möllers, so trug die Staatsanwaltschaft vor, habe als Erzieher an den Montessori-Kinderhäusem in Borken und Coesfeld von 1983 bis 1991 in 55 Fällen Kinder im Alter von vier bis sieben Jahren sexuell mißbraucht.
Die Vorgeschichte der Hauptverhandlung in Münster, die in dieser Woche den 78. Sitzungstag erreichen wird, fängt 1983 in Kalifornien damit an, daß Judy Johnson, eine Frau mit seelischen Problemen, behauptete, ihr Sohn sei in der McMartin-Vorschule von Manhattan Beach sexuell mißbraucht worden. Die Medien stürzten sich auf diese Beschuldigung, Experten schossen wie Pilze aus dem Boden.
Schließlich waren es 369 Kinder, die seit 1983 an der angesehenen Privatschule sexuell mißbraucht worden sein sollten. Von 1987 an mußten sich Peggy McMartin Buckey und ihr Sohn Raymond vor Gericht verantworten. Nach zweieinhalb Jahren und einer neun Wochen dauernden Beratung der Jury wurden die Angeklagten freigesprochen.
Die Sozialarbeiterin Kee MacFarlane hatte schon 1983 gelegentlich einer Senatsanhörung erklärt:
Wir erleben sexuellen Mißbrauch von Kindern, denen erst die Windeln entfernt werden müssen, damit sie mißbraucht werden können.
Kee McFarlane befragte und begutachtete die meisten Kinder im McMartin-Fall. Sie kam zu dem Ergebnis, die Mehrzahl der Kinder sei tatsächlich sexuell attackiert oder mißbraucht worden. Ihre Gespräche mit den Kindern waren aufgezeichnet worden. Die Filme wurden der Jury vorgeführt. Ein Jurymitglied hat nach dem Freispruch erklärt, niemand auf der Welt würde die Aussagen der Kinder für glaubhaft halten, so suggestiv wie sie von Kee MacFarlane befragt worden seien.
Foto: Nebenklägervertreterinnen: Spezialisiert auf Mißbrauch Monika Schupp-Ttiielke (l.), Sibylle von Bethusy-Huc.
Daß der Kampf gegen den sexuellen Mißbrauch durch die Massenbeschuldigungen gegen Erzieher und Betreuer an ein neues, dramatisches Problem geraten war, das sich vom Kampf gegen sexuellen Mißbrauch in der Familie und im Umfeld der Familie grundsätzlich unterscheidet, wurde zwar von Wissenschaftlern sofort warnend vorgetragen, doch ohne Wirkung.
Denn von den siebziger Jahren an hatte sich in den Vereinigten Staaten die feministische These entwickelt, daß Parteilichkeit die Haltung sei, mit der man auf jede Beschuldigung und jeden Verdacht sexuellen Mißbrauchs zu reagieren habe. Sexuelle Gewalt sei der Ausdruck des bestehenden Machtgefälles zwischen Mann und Frau und trage zu dessen Festigung bei. Ihm könne nur durch bedingungslose Parteinahme begegnet werden. Die Möglichkeit, daß sich Beschuldigungen gegen einen Unschuldigen richten, ist kein Thema.
Was 1983 in Kalifornien begann (und bis heute in einer Fülle von Strafprozessen in den Vereinigten Staaten weiter schwelt und zu heftig umstrittenen Verurteilungen oder Freisprüchen führte und führt), schwappte über.
1987 kam es in der Grafschaft Cleveland in Großbritannien dazu, daß engagierte Ärzte bei 121 Kindern die Diagnose auf sexuellen Mißbrauch stellten. Die gleichzeitige Häufung körperlicher Symptome an so vielen Kindern aus verschiedenen Fanlilien weckte den Verdacht, an den Kindern sei "satanischer Mißbrauch" verübt worden.
Eine richterliche Untersuchung hat im Juni 1988 das "Debakel" analysiert und Folgerungen aus ihm gezogen. Inzwischen sind den Familien, die zu Unrecht verdächtigt worden waren, 6,5 Millionen Pfund Schadensersatz gerichtlich zugesprochen worden.
In seinem Buch "Sittenangst" schildert Benjamin Rossen, was sich in den Niederlanden ereignete:
Am Wochenende 2./3. Mai 1987 spielten zwei kleine Jungen aus Oude Pekela, der vierjährige Pieter und der fünfjährige Joost (die Namen wurden geän-
dert), zusammen Sexspielchen in den Büschen. Möglicherweise waren auch noch andere Kinder aus der Nachbarschaft dabei. Während ihres Spiels steckte einer von ihnen einen kleinen Zweig in den Anus des anderen. Später stellte sich heraus, daß kleine Wunden entstanden waren. Dieses Ereignis war Anlaß für einen gewaltigen Skandal über vermeintliche sexuelle Kindesmißhandlung. Man behauptete, daß Dutzende von Kindern entführt und sexuell mißbraucht wurden, um sado-masochistische Pornographie herzustellen.
Die Polizei klärte dieses "Verbrechen" in drei Tagen auf. Doch das Arztehepaar Fred und Jetje Jonker sah sich einem Fall von rituellem Mißbrauch konfrontiert. 87 Kinder seien davon betroffen.
Die Kinder, so berichten die beiden, hätten davon gesprochen, "daß sie nackt auf dem Boden sitzen mußten, daß sie gezwungen wurden, die Genitalien und Brüste von Erwachsenen zu lecken, daß sie im Kreis gehen mußten mit kleinen Ledergürteln um den Penis gewickelt".
Foto: Verteidiger Plassmann, Rottgering: Dritter Gutachter im zweiten Anlauf
Und sie sprachen weiter davon, "daß sie mit Kot beschmiert wurden, daß auf sie uriniert wurde, sogar über ihr Gesicht, daß sie gezwungen wurden, den Kot aus dem After eines Erwachsenen zu entfernen, daß sie gezwungen wurden, diesen Kot zu essen und Urin und Samen zu trinken".
Oude Pekela, ein Dorf, wurde zum Symbol für die Grausamkeit sexuellen Mißbrauchs - und für das Desinteresse und die Torheit der Behörden, denn die Jonkers hielten und halten an ihrer Erkenntnis fest.
An den Jonkers wird etwas sichtbar, was jeder vernünftigen Auseinandersetzung mit den unbedingten, rabiaten und blinden Kämpfern gegen den sexuellen Mißbrauch im Wege steht: Sie machen keine Erfahrung, die sie zum Nachdenken anhält, Niederlagen erleiden sie mit ihren Behauptungen nie, sie siegen immer. Wenn es nicht zu einer Anklage oder einer Verurteilung kommt in Fällen, die sie entdecken und betreiben, so fehlt es eben an "Bewußtsein oder Wissen" - den anderen, sie haben das rechte Bewußtsein.
Die Jonkers sind heute begehrte Redner, ihre Schriften und die Texte ihrer Vortrage sind weit verbreitet. Auch im Fall des Rainer Möllers und in zahlreichen anderen Fällen in der Bundesrepublik haben sie eine Rolle gespielt.
Im Prozeß gegen Rainer Möllers wird am 19. April die Beweisaufnahme geschlossen. Am 26. April plädiert die Staatsanwaltschaft und beantragt die höchstmögliche Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Am 75. Sitzungstag, am 24. Mai, hört das wieder in die Beweisaufnahme eingetretene Gericht auf Antrag der Verteidiger Jürgen Plassmann und Derk Röttgering den Psychologen Professor Udo Undeutsch als Sachverständigen. Am 31. Mai hebt das Gericht ohne Antrag der Verteidigung den Haftbefehl gegen Rainer Möllers auf. "Ein Schlag in das Gesicht der Eltern", von einem "Aufschrei" der Bevölkerung ist die Rede.
Seit Beginn dieses Jahrzehnts erhitzt das Thema "sexueller Mißbrauch von Kindern" die Stadt, das nähere und das weitere Land um Münster. In vielen Kindergärten dort wurden eifrig Zeichnungen gedeutet, unanständige Ausdrücke notiert und Protokolle angefertigt über angeblich sexualisiertes Verhalten und das, was Kinder von zu Hause berichteten. Vielfach wurden Kinder ihren Eltern weggenommen, in Heime gesteckt. Die Väter gerieten in übelsten Verdacht, der haften blieb, auch wenn sich ihre Unschuld herausstellte.
In der Regel, und das kann wohl nicht Zufall sein, hatten sich die Rechercheure bei Professor Tilman Fümiss aus- oder fortgebildet, der seit August 1990 an der Universität Münster als Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie lehrt und mit Kursen und Veranstaltungen dazu beiträgt, den Nährboden für Verdacht aufzubereiten.
Wie aber eine Massenbeschuldigung entsteht, dafür ist der Fall Möllers beispielhaft:
Am 7. November 1990 soll in Coesfeld der vierjährige Markus (Name geändert) zu einer Freundin seiner Mutter gesagt haben: "Ich habe Fieber, mir tut der Popo weh."
Foto: Sachverständige Krück "Sog der Gruppeninfektion"
Darauf will die Freundin gefragt haben: "Was kriegst du denn, wenn du Fieber hast?" Darauf Markus: "Rainer hat mir den Finger in den Popo gesteckt." Rainer Möllers war damals der einzige männliche Erzieher im Montessori-Kinderhaus in Coesfeld, das der Junge besuchte.
Zeit vergeht. Als der Junge im April 1991 von der Polizei vernommen wird, berichtet er die Sache mit dem Fieber und dem Finger anders: Der Rainer aus dem Kinderhaus habe das durch die Hose gemacht mit dem ausgestreckten Zeigefinger, aber da sei gar kein Loch gewesen.
Und zwei Jahre später, 1993, als Markus vor der I. Großen Strafkammer des Landgerichts Münster als Zeuge aussagt, ist von Fieber und Fiebermessen überhaupt nicht mehr die Rede. Der Junge schildert den Vorfall noch einmal anders: Da sei nichts Böses dabei gewesen, sie hätten im Kindergarten in der Leseecke getobt. Er, Markus, habe eine lange Cordhose angehabt, und da sei Rainer von außen drangekommen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Klaus-Dieter Waiden, 47, beteuert der inzwischen Sechsjährige: "Der ist nicht in die Hose rein, das war von außen."
Obwohl sich die Darstellung des Jungen seit der Szene am 7. November 1990 entscheidend geändert hatte, obwohl der Anlaß seiner "Erstaussage" allenfalls zu mutmaßen ist, stellt sie gleichwohl den Schlüssel dar zum Prozeß gegen Rainer Möllers.
Mit diesem Schlüssel - seiner Herstellung und seinem Gebrauch - ließen sich Tür und Tor öffnen. Sturzfluten ergossen sich, Lawinen brachen zu Tal.
Die Frau nämlich, die im November 1990 die "Erstaussage" des Jungen Markus sofort als Beschuldigung empfand und interpretierte, ist Vorstandsvorsitzende von "Zartbitter e.V." in Coesfeld (der Verein betreibt Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt an Frauen, Mädchen und Jungen und finanziert sich unter anderem durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen).
Im Prozeß fragt sie der Vorsitzende, ob die Aussage des Jungen Markus nicht gelegen kam, da ja 1990 die öffentlichen Mittel für "Zartbitter" eingestellt worden waren. Er fragt auch: "Ist das alles wahr, oder ist das initiiert worden, um die Existenzberechtigung von `Zartbitter' zu gewährleisten?" Die Zeugin Brigitte Turczer: "Nein, das ist absurd." Dann bricht sie in Tränen aus.
Später, auf dem Höhepunkt der Beschuldigungswelle gegen Möllers, legten Mitarbeiterinnen von "Zartbitter" anläßlich eines Interviews mit SPIEGEL-TV nicht ohne Stolz ob ihrer "Professionalität" das weitere Vorgehen damals dar: "Zartbitter" habe in Zusammenarbeit mit dem Kind und den Eltern erst einmal eine Strategie entwickelt. Dann seien die Eltern zur Leiterin des Kinderhauses gegangen und hätten berichtet, daß Markus "was gesagt hat". "Zartbitter" sei vorbereitet
Foto: Sachverständiger Undeutsch »Wucht suggestiver Einflüsse"
gewesen, und man habe gehofft, daß den Eltern geglaubt werde. "Und die (die Leiterin) hat dann tatsächlich sofort geglaubt, ich denke, das war wirklich auch Glück", so Brigitte Turczer gegenüber SPIEGEL-TV.
Zu der Strategie gehörte, durch "Zartbitter" einen Informationsabend im Kinderhaus zu veranstalten.
Zur Strategie gehörte weiterhin der Austausch mit einer Freundin aus dem Montessori-Kinderhaus im 30 Kilometer entfernten Borken. Laut "Zartbitter" entschloß man sich dazu, "weil es erst eine Aussage gab und wir einfach davon ausgingen, daß, wenn ein Kind betroffen ist. dann müssen auch mehrere betroffen sein". Rainer Möllers hatte vor Coesfeld in Borken gearbeitet.
Ratgeber wurden hinzugezogen, noch ehe die Polizei unterrichtet war: die Rechtsanwältin Sibylle von Bethusy-Huc (später im Prozeß zusammen mit Monika Schupp-Thielke Nebenklägervertreterin, eine Spezialität für Anwältinnen) und Professor Fürniss. Fieberhafte Aktivitäten setzten ein. Der erste begreifliche Schock wuchs sich zu heller Panik aus.
Verunsicherte, sorgenvolle Eltern rückten zusammen. Sie tauschten sich aus. Die ersten berichteten beunruhigt, auch sie hätten "Streß mit Fiebermessen". Die nächsten schon waren sich
in gemeinsamer Aufregung sicher, daß Rainer Möllers auch ihrem Kind den Finger in den Po gesteckt hat.
Am 25. Februar 1991 wird die Leiterin des Kinderhauses in Coesfeld vom Vater des Markus informiert. Möllers wird kurz zur Rede gestellt: "Hast du uns nichts zu sagen?" Näheres wird ihm nicht mitgeteilt.
Möllers ahnt nichts. Er meint, er habe in der letzten Woche wegen privater Probleme seiner Freundin schlechter als sonst gearbeitet, und schweigt. Dieses Verhalten wird ihm angesichts der "Dramatik des Tages" als "sehr merkwürdig" ausgelegt.
Wenige Tage später, am 7. März, wird er vor ein Tribunal zitiert. Der Vater des angeblich geschädigten Jungen, "Zartbitter''-Frauen, Montessori-Erzieherinnen und die Leiterin des Kinderhauses fragen, was er dabei denn gefühlt habe, als er den Finger in den Po steckte. Dann wird er fristlos entlassen.
Möllers ist fassungslos. Brigitte Turczer schildert die Situation später so: "Innerhalb von einer halben Stunde hat er schon sehr viele Facetten seines Könnens gezogen. Er hat davon gesprochen, daß wir sein Leben ruinieren würden, daß die Kinder alle lügen würden, also es war wirklich ein Gefühlsbad, das er da inszeniert hat. Ich glaube, wenn ich nicht meine Professionalität gehabt hätte, ich glaube, ich wäre auf jeden Fall ins Schwanken gekommen."
Ob Möllers überhaupt etwas getan hatte, stand innerhalb der immer größer werdenden Schicksals- und Gesinnungsgemeinschaft schließlich nicht mehr zur Debatte. Noch im März sucht Rainer Möllers den Rechtsanwalt Derk Röttgering, 37, in Gescher auf. Er sagt, er komme in einer arbeitsrechtlichen Sache, ihm sei gekündigt worden. Daß er einen Strafverteidiger benötigt - auf diese Idee kommt er gar nicht.
Im Coesfelder Kinderhaus erfährt Röttgering, daß angeblich bereits mehr als 20 Mißbrauchsfälle ans Licht gekommen seien. Entzündungen und Haarrisse im Genitalbereich seien festgestellt worden (was nicht zutrifft).
Irritiert fragt der Vorsitzende im Prozeß sowohl die Eltern des Jungen Markus als auch Brigitte Turczer, als sie vor Gericht als Zeugen aussagen, warum um Gottes willen, wenn Rainer Möllers erst am 7. März 1991 gekündigt wurde, der Junge weiterhin in den Kindergarten gehen mußte, angesichts eines solchen Verdachts. Man sei doch sachverständig beraten worden. Die Antwort bestand aus verlegenem Schulterzucken: "Ja, das ist blöd von mir gewesen."
Anfang April 1991 - inzwischen ist gegen Möllers Anzeige erstattet, und die ersten polizeilichen Anhörungen beginnen - wird Professor Fürniss zu einem Elternabend gebeten. Auch der Elternabend mit "Zartbitter" findet statt. Die Aufdeckung rollt an. Die vergleichsweise banale Ausgangssituation "Finger im Po" verblaßt im Hintergrund.
Von da an treffen sich die Eltern alle zwei Wochen. Die Polizei verteilt Fragebögen. Mütter bringen Tagebücher, in denen sie Äußerungen der Kinder fest-
gehalten haben, zuhauf zu den Revieren.
Am 8. Juli 1991 findet ein Elternabend unter Leitung von Professor Fürniss in Borken statt. Gesprochen wird über alles. Analverkehr mit Kindern vor anderen Kindern, über Zahncreme, die auf den Penis geschmiert und abgeleckt wird. Wenige Tage danach spricht Fürniss zu den Eltern in Coesfeld.
Die Aussagen blühen immer bunter, immer greller. Kot essen, am Penis durch die Turnhalle geschleudert werden, auf den Kopf urinieren. Vaginal, anal. oral. Mütter lauern auf jedes Wort ihrer Kinder.
Im Herbst 1991 ist die ganze Landschaft entflammt. In Nordhorn geraten zuerst ein 48 Jahre alter Lehrer, dann auch seine Frau in den Verdacht, Kinder sexuell mißbraucht zu haben. Die Jagd auf ihn eröffnen zwei Psychologinnen und eine Heilpädagogin, die im Herbst 1990 eine Fortbildung in Sachen sexuellen Mißbrauchs erfahren haben; der Fall hätte ein Warnteuer sein können für den Fall Möllers.
Obwohl die Nordhorner Polizei besonnen ist und erhebliche Bedenken gegen die Beschuldigungen anmeldet (487 Kinder insgesamt wurden befragt), wird der Verdacht, der längst Gewißheit ist, aus dem Krankenhaus hinaus in das Wohngebiet des Lehrerehepaares getragen.
Eine Elterninitiative wird gegründet, Ministerpräsident, Frauenministerin, Innenminister geraten unter Druck. Der Bericht der holländischen Ärzte Jonker kursiert mit der Folge, daß sich plötzlich verblüffende Parallelen zwischen den holländischen, den Nordhorner, den Coesfelder und den Borkener Kinderaussagen ergeben. Im März 1994 wird der Lehrer in Osnabrück freigesprochen und "in vollem Umfang rehabilitiert".
In Coesfeld beschuldigen unterdessen immer mehr Kinder immer mehr "Täter", auch Frauen und Taxifahrer. Sie berichten von Männern mit Filmkameras, Leichenhallen, Särgen, Falltüren, Fesselungen und unterirdischen geheimen Gängen. Es ist nicht länger zu übersehen, daß etwas nicht stimmt.
Zwei Psychologinnen sind im Möllers-Prozeß als Sachverständige zur Glaubwürdigkeil der Kinder gehört worden. Lioha Fricke, 33, war für die Borkener Kinder zuständig. Sie hielt auch extremste Aussagen für verläßlich. Staatsanwalt Michael Frericks entledigte sich dieser Belastung der Anklage dadurch, daß er in der Begründung des Strafantrags bemerkte, die noch geringe forensische Erfahrung Frau Frickes sei ausgeglichen worden durch die Sachkunde der Sachverständigen Ursula Krück.
Wie Frau Fricke kommt die Psychologin Ursula Krück, 57, aus dem Institut für Gerichtspsychologie (IfG) in Bochum, einem von dem Psychologen Dr. Friedrich Arntzen gegründeten Unternehmen.
Frau Krück war zunächst überzeugt von den meisten Aussagen. Doch als diese immer dramatischer wurden und sogar rundum als verläßlich angesehene Kinder delirierten, muß ihr bang geworden sein. In einem am 10. Oktober 1992 vorgelegten Gutachten versuchte sie, die rasende Fahrt auf- und abzufangen.
Das Thema des sich im vorliegenden Fall scheinbar ins Unermeßliche ausdehnende Ausmaß an sexuellem Kindesmißbrauch hat sich entgegen der Hoffnung der Gutachterin bei den Eltern der angeblich betroffenen Kinder im weiteren zeitlichen Verlauf nicht abgeschwächt, sondern vielmehr kontinuierlich ausgeweitet: z. B. auf weitere Inhalte (Pornofilme) und Mittäter (Taxifahrer und weibliche Erzieher).
Niemand hat den brodelnden Topf, in dem die Aussagen der Kinder entstanden, sich entwickelt haben und von ihrer Umgebung gefördert wurden, so präzis beschrieben wie Frau Krück:
Da nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen der Gutachterin in fast jedem Elternhaus eines begutachteten Kindes zunehmend offen, häufig und anhaltend die inkriminierten Handlungen thematisiert wurden, durch wöchentliche Elterntreffen in kleinen Gruppen (als eine Art Selbsthilfegruppe zur Verarbeitung des allgemeinen Trau-
mas) auch der Informationsfluß erhalten blieb und viele Kinder untereinander noch in Kontakt stehen, können sogar den jüngsten Kindern inhaltliche Fragmente der inkriminierten Geschehen und Verdächtigungen aus den unterschiedlichen Quellen bekannt geworden sein. Die Kinder wären demnach durchaus in der Lage, ihre Ängste auch fallgerecht projektiv darzustellen und sie mit der inzwischen erfolgten "Personifizierung des Bösen", der Person des Angeklagten Möllers und seiner vermuteten Mittäter, zu verbinden.
In welche Situation sie geraten war, ist Frau Krück bewußt gewesen. So heißt es bei ihr auch schon zuvor:
Dem Sog der Gruppeninfektion, mit ihrer starken Suggestivwirkung, dürften sich im zeitlichen Ablauf dieses Falles nur wenige Erwachsene, geschweige denn Kinder entzogen haben können.
Dennoch, und das ist kaum zu begreifen, hält sich die Sachverständige für fähig, aus dem Brei im überkochenden Zauberkessel den Kernbereich herauszudestiliieren, in dem die Aussagen denn doch glaubhaft sind.
Frau Krück kommt aus dem IfG. Wenn sie Literatur angibt, dominiert Friedrich Arntzen. Das IfG verfügt, folgt man ihr, über einen nicht zu überbietenden Erfahrungsschatz aus "einem Fallmaterial, das zigtausend Fälle umfaßt".
Bedauerlicherweise hat Frau Krück nicht die dritte, 1993 erschienene Auflage der "Psychologie der Zeugenaussage" von Friedrich Arntzen studiert. In der gibt es ein Kapitel über "Die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Zeugengruppen". Das Kapitel behandelt Besonderheiten von Zeugengruppen, die gegen einen Lehrer aussagen, und Aussagen, die jugendliche Zeugen über inkriminierte Handlungen von Heimerziehern machen.
In der dritten, jüngsten Auflage hat der Verlasser vor dem letzten Absatz - in Klammern - einen Absatz eingefügt:
Über Gruppenaussagen aus Kindergärten gegen Erzieher liegen noch keine ausreichenden Erfahrungen vor, um einigermaßen Gesichertes sagen zu können. Dieses Problem ist erst in den letzten Jahren aufgetaucht.
Dieser Absatz ruiniert alle Ausführungen, die von der Sachverständigen Krück schriftlich und mündlich im Möllers-Prozeß gemacht worden sind. Denn Frau Krück hat schriftlich wie mündlich entschieden bestritten, daß in den Vereinigten Staaten gewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse zu Zeugenaussagen in Massenbeschuldigungsverfahren irgendeine Bedeutung für die Begutachtung in der Bundesrepublik hätten.
Wo Friedrich Arntzen in intellektueller Redlichkeit davon spricht, daß dieses "Problem erst in den letzten Jahren aufgetaucht ist", nämlich in den Vereinigten Staaten, hält Frau Krück sich für fähig, den Aasee in Münster zu Fuß zu überqueren.
Ein erster Versuch der Verteidiger Plassmann und Röttgering, einen dritten Sachverständigen in den Prozeß einzubringen, scheiterte. Im zweilen Anlauf hatten sie Erfolg. Das Gericht lud Professor Undeutsch. Das Gutachten des 76 Jahre alten, intellektuell noch immer präsenten, souveränen Psvchologen, eines großen alten Mannes der Gerichtspsvchologie, illuminierte die verdunkelte Szene der Hauptverhandlung.
Zur Analyse einer Aussage heiße die Ausgangsfrage nicht: Kann die Aussage wie vorliegend wahr sein - sondern: Kann sie entstehen, wenn die Aussageperson den geschilderten Sachverhalt tatsächlich nicht erlebt hat. Wenn ein Beziehungsgefüge so phantastische Früchte zeitige, wie in diesem Prozeß, "dann gibt das eine anschauliche Vorstellung davon, mit welcher Wucht suggestive Einflüsse mehrfach und auf Dauer auf Kinder eingewirkt haben".
Höchst kritisch setzte sich Undeutsch mit dem münsterschen Professor Fürniss auseinander. Fürniss geht davon aus, daß man die Kinder nicht zu fragen hat, was beispielsweise Rainer Möllers getan hat. Um das Geheimnis zu brechen, fragt er, was Rainer getan haben könnte. Das sei schlimmste Suggestion.
Fürniss bringt zum Sprechen, indem er Vorgaben macht. Fürniss ist der Prediger der rabiaten und blinden Auseinandersetzung mit dem sexuellen Mißbrauch. Über alles kann, über alles soll gesprochen werden. In den Grund- und Fortbildungskursen, die er im großen Umfang veranstaltet, fragt er beispielsweise unvermittelt, ob der letzte sexuelle Verkehr gut gewesen sei. Er erkundigt sich jählings, ob die von ihm angesprochene Frau bei ihrem letzten sexuellen Verkehr schön feucht gewesen sei.
Das "Öffnen des Geheimnisses" will Fürniss auch damit erreichen, daß er "Multifamiliengruppen" zusammenbringt. Er hält es für wichtig, daß alle Eltern im Beisein der anderen Eltern erzählen, was sie selber von ihren Kindern
gehört, gesehen und erfahren haben. Den Kindern vermittelt Fürniss in der Multifamiliengruppe, daß "wir das Nein als Antwort nicht akzeptieren", wenn das Kind Mißbrauchshandlungen verneint.
Das Gericht hat nach dem Vortrag von Professor Undeutsch den Haftbefehl gegen Rainer Möllers aufgehoben. Es hat Undeutsch beauftragt, ein Gutachten darüber zu erstellen, "ob - zunächst nach Aktenlage - aufgrund der Aussageentwicklung (Beziehungsgeflecht) eine Beurteilung der Glaubhaftigkeit der einzelnen Kinderaussagen (gegebenenfalls welcher) anhand der kriterienbezogenen Inhaltsanalyse noch möglich ist".
Foto: Angeklagter Möllers (auf freiem Fuß): Unschuldsvermutung geschändet
Die Staatsanwaltschaft, auch durch die Staatsanwältin Maria Anna Krais, 46, vertreten, hat inzwischen Professor Undeutsch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Auch versucht sie über das Oberlandesgericht Hamm, das in dieser Sache schon zweimal vorverurteilt hat, zu erreichen, daß Rainer Möllers wieder in Haft kommt. Wie auch immer das alles ausgeht: An dem. was Professor Undeutsch an drei Sitzungstagen zu der Problematik von Massenbeschuldigungen gesagt hat, geht es nicht mehr vorbei.
In einem Brief an Karl Jaspers schrieb Hannah Arendt im Oktober 1954: "Was ich im Auge habe, sind totalitäre Entwicklungen aus dem Schoße der Gesellschaft, der Massengesellschaft selbst. ohne `Bewegung´ und ohne feste Ideologie." Der Prozeß gegen Rainer Möllers zwingt zu der Frage, ob es nicht weit hinaus über den Streit darüber, wie mit sexuellem Mißbrauch urnzugehen sei, um ein ganz anderes Problem geht: um die Manipulierbarkeit des Menschen.
Arthur Miller schrieb sein Theaterstück "Hexenjagd", das von der Hexenjagd in dem Dorf Salem handelt, während der 19 Menschen hingerichtet wurden, auf dem Höhepunkt der McCarthy-Krise in den Vereinigten Staaten in den fünfziger Jahren. Damals wurden Männer und Frauen (wie die Hexer und Hexerinnen von Salem im 17. Jahrhundert) gejagt, die der Sympathie mit Linken, mit dem Sozialismus und Kommunismus verdächtigt wurden.
In seiner Biographie "Zeitkurven" resümiert Miller die Ereignisse in Salem vor 300 Jahren: "Es war eine Projektion der eigenen Lasterhaftigkeit auf andere, um sie dann mit deren Blut abzuwaschen. In mehr als einem Brief aus der Zeit stand: "Jetzt ist niemand sicher.""
Foto: Vorsitzender Richter Waiden "Ist das initiiert worden?"
Was den sexuellen Mißbrauch von Kindern angeht, so droht (oder ist bereits hereingebrochen), daß manipuliert wird, und zwar sowohl von seiten derer, die absolut parteiisch operieren, als auch von der Seite jener, die als Übertreibung, als eine feministische Großoffensive abtun wollen, was eine schreckliche, alltägliche Realität ist.
Jeder bedient sich des Themas sexueller Mißbrauch. Anläßlich des jüngsten Diözesankolpingtages im sauerländischen Medebach hielt der Paderborner Erzbischof Johannes Joachim Dettenhardt eine Festpredigt, in der er sich auch mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern beschäftigte. Ein Raunen sei durch die etwa 4000 Gottesdienstbesucher gegangen, schrieb die Westfalenpost vergangene Woche, als der geistliche Würdenträger wörtlich sagte:
Wenn junge Männer stärker mit der Pflege von Kleinkindern betraut sind und dabei nackte, entblößte Körper ständig sehen, sie berühren und saubermachen müssen, ist die Gefahr groß, daß sie Begierden nicht widerstehen können. Der viele Körperkontakt mit dem jungen Kind bei der Pflege würde ihnen sicher oft zum Verhängnis werden. Und deswegen stellen wir fest, daß auch diese Konsequenz, daß Väter Hausmänner werden, auch negative Aspekte haben kann.
Übrigens: Eines ist im Fall Möllers brutal und ausdauernd geschändet worden - die Unschuldsvermutung. Bild nannte Möllers weit vor Prozeßbeginn einen "Kinderschänder", behauptete, er sei "Deutschlands schlimmster Fall". 14 Tage später war er in Bild sogar einer von den drei schlimmsten Menschen, die Kinder für Pornos mißbrauchen. Ach, er war es nicht nur für Bild.
Vergleiche auch: SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz über Mißbrauchprozesse (SPIEGEL special 8/1996, 55): Der Preis ist zu hoch
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