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(Archiv)- Januar 2006
 
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1/2006

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Wir trauern.
  Einer von uns - ist von uns gegangen

Marco, alias SE, der Kämpfer für Kinder- und Väterrechte
und der weisse Ritter der bis zum letzten Atemzug die Burg verteidigt hat.

Er hat intensiv für eine gelebte und erlebte Vater-Kind-Beziehung gekämpft und
mit zahlreichen fundierten Beiträgen vielen anderen Vätern und Betroffenen geholfen. 

Wieder hat ein Kind, Nico, seinen Vater im Alter von 40 Jahren für immer verloren.

In tiefer Trauer
Katharina

Marco †
TV-Tipp: Knietief im Paragrafendschungel - Wie Deutsche gegen Behörden kämpfen
  In der Reportage wird an Hand von drei Beispielen der Kampf gegen Deutsche Behörden gezeigt. Ein Beispiel ist der Fall Görgülü. Seit mehreren Jahren kämpft Kazim G. um das Sorgerecht für seinen leiblichen Sohn. Seine Ex-Freundin hatte das Kind ohne sein Wissen nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Seitdem bestimmen Gerichtsurteile das Leben von ihm und seiner Frau Celestina. Sogar der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht haben sich schon mit Kazims Fall befasst - ohne Erfolg. Der kleine Christopher ist mittlerweile sechs Jahre alt und sein Vater für ihn immer noch ein Fremder.

Donnerstag 12.01.2005 RTL2 23:10 Uhrr
TV-Tipp: Scheidungsopfer Kind - Wenn Eltern sich trennen
  Fast jede zweite Ehe in Deutschland geht in die Brüche. Von der Scheidung ihrer Eltern sind jährlich ca. 170.000 minderjährige Kinder betroffen. In den meisten Fällen bekommt die Mutter das Sorgerecht. Der Vater hat oft kaum eine Chance, seinen Nachwuchs regelmäßig zu sehen. Immer mehr Väter setzen sich dagegen zur Wehr - manchmal mit allen Mitteln. "EXKLUSIV - DIE REPORTAGE" über streitsüchtige Elternpaare und Kinder zwischen den Fronten. Vor drei Jahren hat sich der Diplompsychologe Klaus Dieter L. von seiner Frau getrennt. Abgesprochen war, dass er und seine Frau Katrin H. das Sorgerecht für ihren gemeinsamen Sohn Paul teilen. Doch sie hielt sich nicht an diese Abmachung und entzog dem Vater Schritt für Schritt den Kontakt zu seinem Kind. Ihr Vorwurf, Klaus Dieter L. erzöge Paul zum Hypochonder, hielt sogar vor Gericht stand. Das Urteil des Richters legte strikte Besuchszeiten für den Vater fest. Doch Klaus Dieter L. geht in Berufung und hofft so, den harten Richterspruch aufheben zu können. Galina H. lebt seit vier Jahren von ihrem Partner getrennt und darf ihren gemeinsamen Sohn seit zwei Jahren nicht mehr sehen. Auch telefonische Kontakte werden ihr vom Kindsvater und dessen Familie verwehrt. Begründung: Galina H. leidet angeblich an einer schweren psychischen Krankheit und würde ihrem Sohn absichtlich Verletzungen zufügen. Trotz einem psychologischen Gutachten, das das Gegenteil attestiert, wurde ihr das Sorgerecht entzogen. Seitdem hat die verzweifelte Mutter immer wieder versucht, gegen das Urteil Berufung einzulegen - bisher ohne Erfolg ... Der Kampf um das Sorgerecht für seine achtjährige Tochter Theresa hat Ralf-Gunther F. krank gemacht: Seit Jahren ist der Diplom-Betriebswirt wegen Depressionen in Behandlung. Doch jetzt ist ein großer Moment für ihn gekommen: Die Mutter seiner Tochter hat ihm nach jahrelangem Kampf vier Stunden eingeräumt, in denen er Theresa sehen kann. Für Ralf-Gunther ist das der erste Erfolg bei seinem Kampf um ein regelmäßiges Besuchsrecht. Doch wann er Theresa nach diesem Treffen wieder sehen kann, steht in den Sternen ... (Erstausstahlung der Reportage war am 17.02.2005)

Dienstag 10.01.2005 RTL2 10:00 Uhr und Mittwoch 11.01.2005 RTL2 03:55 Uhr
Alimente-Schuldner an der Kette
  Britische Väter, die mit den Alimente-Zahlungen im Rückstand liegen, sollen abends nicht mehr ausgehen dürfen. Die Kontrolle solle erfolgen, indem den Schuldnern Armbänder mit elektronischen Positionssendern angebracht werden.
ntv Mittwoch, 4. Januar 2006
Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit
  Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Dies ist aber nicht zulässig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muss weiterhin Unterhalt zahlen. Das OLG Naumburg hat mit seinem Beschluss nochmals dargestellt, dass sich der Unterhaltspflichtige nicht auf seinen Status als Arbeitsloser berufen kann. Vielmehr hat er „alle verfügbaren Mittel“ zu verwenden, „alle zumutbaren Anstrengungen“ zu unternehmen, „um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls ergänzende Nebenerwerbstätigkeit seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell wie möglich wieder herzustellen“. Dazu muss der Unterhaltspflichtige sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen und – im Fall eines Prozesses – seine „Nichtvermittelbarkeit“ darlegen und beweisen. Die unternommenen Anstrengungen müssen im Unterhaltsprozess detailliert und umfassend durch eine chronologisch geordnete und durchnummerierte Aufstellung der Bewerbungen nebst dazu gehörigen Unterlagen dokumentiert werden. Dem Umfang nach sind, entsprechend der Arbeitszeit eines Erwerbstätigen, von einem Arbeitslosen monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen zu erwarten, die konkret auf die entsprechenden Stellenangebote - Blindbewerbungen reichen nicht aus - zugeschnitten sein müssen.
OLG Naumburg, Beschluß vom 17.02.2005, 14 UF 182/04
1. Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland
  Zum ersten Mal in der Bundesrepublik Deutschland werden in einem Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern Fakten zur sozialen Lage und Lebensführung von Frauen und Männern zusammengetragen, miteinander verglichen, ausgewertet und interpretiert. Der Datenreport wurde vom Deutschen Jugendinstitut in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen, Jugend erstellt.
Download des Gesamtdokuments als PDF (.pdf, 3,2 MB) (22.11.2005)
Wer zahlt den Preis für die Überwindung der "Hausfrauenehe"?
  "Die geplanten Reformen des Unterhaltsrechts erscheinen zwiespältig. Zum einen ist die Einschränkung der nachehelichen Solidarität zu begrüßen, da besonders jungen Menschen deutlich gemacht wird, dass der Ehegattenunterhalt keine dem eigenen Erwerbseinkommen vergleichbare Versorgungsquelle darstellt. Andererseits werden Ehegatten, die bereits vor langer Zeit ein anderes Lebensmodell gewählt haben, für diese Wahl nachträglich bestraft. Punktuelle zivilrechtsimmanente Reformen erscheinen angesichts der Bedeutung des Unterhaltsrechts für die symbolische Ordnung der Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern und die Existenzsicherung von Ehefrauen nicht adäquat. Die Politik muss sich der Einsicht stellen, dass der soziale Wandel die Ehe als Versorgungsinstanz vollends untauglich gemacht hat. Das Verhältnis von ehelicher Solidarität und Eigenverantwortung muss nicht behutsam nachjustiert, sondern strukturell umfassend neu gedacht werden."

Berghahn, Wersig, Familie Partnerschaft Recht(FPR) 2005 Heft 12
*Die Autorin Berghahn lehrt und forscht am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin, die Autorin Wersig ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an diesem Institut.

siehe auch:
Projekt: "Ehegattenunterhalt und Ehegattensubsidiarität als Gleichstellungshindernisse" Langtitel: "Ehegattenunterhalt und sozialrechtliches Subsidiaritätsprinzip als Hindernisse für eine konsequente Gleichstellung von Frauen in der Existenzsicherung" Ganz-kurz-Titel: "Ernährermodell"
Mehr Väterbeteiligung durch mehr Elterngeld?
  www.elterlicheSorge.de fordert mehr Väterbeteiligung!

Im Jahr 2003 stellten von insgesamt 647.031 Fällen in Deutschland nur 16.576 (bei 2,6%) einen ersten Antrag für Erziehungsgeld mit väterlicher Beteiligung. Das zeigt deutlich, dass bisher die Väter nur mit einem geringen Anteil vertreten sind. Im Rahmen der Elternzeit soll auch Vätern durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit eine realistische Chance eröffnet werden, sich an den Erziehungsaufgaben maßgeblich zu beteiligen.

Gefordert wird für Mütter und Väter pflichtgemäß die Inanspruchnahme von jeweils 6 Monaten des Elterngeldes. >>> mehr dazu

Mehr über Elterngeld:

Scheidungsopfer Mann - Wenn Väter um ihre Kinder kämpfen
  Vater und Kind: Nach der Scheidung keine Selbstverständlichkeit Michael A. hat seine kleine Tochter Maribel seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Nach der Trennung von seiner Frau ist diese mit dem gemeinsamen Kind verschwunden. "Ich werde um sie kämpfen, versuche diesem Ziel jeden Tag etwas näher zu kommen." Michael A. vermutet seine Tochter in Spanien, hat dort bislang erfolglos nach der Fünfjährigen gesucht. Der Vater ist keine Ausnahme. Im Scheidungsfall wird der Mann oftmals zum Opfer, nicht nur finanziell, sondern vor allem auch hinsichtlich der Kinder. Studien belegen, dass etwa jeder vierte Vater nach einer Trennung den Kontakt zu seinen Kindern verliert, häufig nicht freiwillig. Deutsche Gesetze machen es den Männern schwer. Wenn es ums Sorge- oder Umgangsrecht geht, ziehen die Papas oft den Kürzeren. Akzeptiert die Ex-Frau als einzigen Kontakt zwischen Vater und Kind die Bankverbindung, steht der Mann auf verlorenem Posten. Eine Bremer Studie mit 3600 Befragten kam zu dem Ergebnis, dass fast jeder zweite Vater um den Umgang mit seinen Kindern kämpfen muss. SPIEGEL-TV-Reporterin Sanja Hardinghaus berichtet. (13.12.2005) 
Freigabe zur Adoption muss neu geprüft werden
  Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen Adoptionen durch Stiefväter gestärkt. Demnach sind Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Väter nur zulässig, wenn sie für das Kind ganz erhebliche Vorteile haben. Geklagt hatte ein Mann, dessen leiblicher Sohn vom neuen Ehemann der Mutter adoptiert worden war. Die Karlsruher Richter hoben die Adoption auf. (Az: 1 BvR 1444/01 -Beschluss vom 29. November 2005)
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