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März 2004

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31.3.

Großer Erfolg!

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte macht deutsches Gericht Beine.

Wie wir bereits am 3.3.04 ankündigten wurde am 15.3.2004 im Fall des Vaters Görgülü vor dem Amtsgericht Wittenberg erneut verhandelt. Dem Vater wurde die alleinige elterliche Sorge für das Kind übertragen!

Am 25.02.2004 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine abschließende Entscheidung über den Antrag des Vaters (Nr. 74959/01) und stellte im Hinblick auf die Sorgerechtsentscheidung und den Umgangsausschluss eine Verletzung des Artikel 8 der Konvention fest. Nach Artikel 8 der Konvention ist jeder Staat dazu verpflichtet, dafür zu sorgen. leibliche Eltern mit ihren Kindern zu vereinen. Der Gerichtshof verweist darauf, dass es für eine rechtswirksame Achtung des Familienlebens erforderlich ist, die Beziehungen zwischen Eltern und Kind nicht vom Lauf der Zeit allein bestimmen zu lassen. Der Gerichtshof betonte, dass er sich dessen bewusst sei, dass der Vater und Kind noch nie zusammen gelebt haben, durchaus von Bedeutung ist. Letztendlich verweist er jedoch dann auf die Pflicht des Staates, dafür Sorge zu tragen, dass sich eine Bindung zwischen dem Kind und dem Elternteil entwickeln kann. Ebenso wie die Vordergerichte sieht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass sich eine sofortige Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie negativ auf seinen physischen und mentalen Zustand hätte auswirken können oder auswirken würde. Jedoch rügt der Gerichtshof, dass nicht alle Möglichkeiten zur Lösung des Problems in Betracht gezogen wurden und Insbesondere nicht überprüft wurde, ob eine Vereinigung von Sohn und dem Vater unter solchen Umständen durchführbar ist, durch die die Belastung für das Kind verringert werden könnte. Das Oberlandesgericht hat sich nach Auffassung des Gerichtshofes offensichtlich nur auf die unmittelbar bevorstehenden Auswirkungen auf das Kind konzentriert die eine Trennung bewirken würde, nicht jedoch auf die langfristigen Auswirkungen der Familiensituation und der dauerhaften Trennung von seinem leiblichen Vater. Bezüglich des Umgangsrechtes sah der Gerichtshof die Aussetzung unter Berücksichtigung der dort enger gefassten Beurteilungsspielräume als eine so starke Beeinträchtigung des Familienlebens des Vaters an, dass es durch die herangeführten Gründe nicht gerechtfertigt ist. Das rechtmäßig verfolgte Ziel physische und psychische Belastungen für das Kind zu vermeiden, ist hier mit unverhältnismäßigen Mitteln erreicht worden.

Das sechszehnseitige Urteil vom AG Wittenberg wird in wenigen Tagen in anonymisierter Form von paPPa.com zur Verfügung gestellt.

31.3.

paPPa.com-Fallsammlung

Achtung Jugendamt!

Wieder ein neuer Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
Nach langem Kampf (6 Jahre) und wenig Erfolg hat sich nun ein Vater entschlossen mit seiner Geschichte nach außen zu gehen........................

paPPa.com, 31.3.04
www.pappa.om/faelle/umgangsrecht/PflegeelternstattVater.html

31.3.

OLG Celle: Heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht nicht verwertbar

Celle: Ein "offiziell anerkannter" Vater kann seine Vaterschaft vor Gericht nicht mit einem heimlichen Gen-Test anfechten. Das hat das OLG Celle nach Angaben einer Sprecherin entschieden. Der 33-jährige hatte ein Kaugummi seiner 1994 geborenen angeblichen Tochter untersuchen lassen, ohne dass die sorgeberechtigte Mutter zugestimmt hatte. Der Test hatte seine Vaterschaft ausgeschlossen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OLG die Revision zugelassen. Der Kläger hat sich bereits an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewandt.

Wenn ein privater DNA-Test ohne die Einwilligung der allein sorgeberechtigten Mutter gemacht wurde, verstoße das gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Er sei dann in einem Prozess nicht zu verwerten, entschied das OLG. Zudem sei bei privat beauftragten Tests keine Identitätsgarantie der Speichelproben gegeben, sagte die Gerichtssprechering. AZ.: 15 UF 84/03

Pressemitteilung des OLG Celle, 16.03.2004:
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/
22.3.

Manchmal gibt es
auch gute News ...

10 Jahre Ringen um Umgangsrecht positiv beendet !!

Nahezu zehn Jahre hat sich der amerikanische Vater Glenn G. um den Umgang mit seinen beiden Kindern vor deutschen Gerichten ohne Erfolg bemüht. Die Mutter wollte den Umgang nie ermöglichen und widersetzte sich jedem Umgangsbeschluss. Nun hat das OLG Frankfurt aktuell (und endlich) mit einem Herausgabebeschluss entschieden: Die Kinder werden von der Mutter getrennt, der Umgang mit dem Vater wird ermöglicht - ohne dass die Mutter ihren Einfluss weiter geltend machen kann.
Wir freuen uns mit dem Vater und erhoffen mehr Zivilcourage auch anderer deutscher Familiengerichte!

Die Vorgeschichte:

  • Februar 2003: AG Frankfurt entzieht der Mutter das Sorgerecht wegen fortgesetzter Vereitelung des Umgangs (Beschluss vom 18.2.03)
  • September 2002: OLG Frankfurt legt Umgangsrecht des Vaters fest, entzieht der Mutter den Teil der elterlichen Sorge für die Kinder, soweit es um die Durchführung des festgelegten Umgangs mit dem Vater geht und kündigt bei fortgesetzter Umgangsverweigerung Zwangshaft und den gesamten Sorgerechtsentzug an (Beschluss vom 3.9.02)
  • DER SPIEGEL 23/2000 vom 5. Juni 2000 "Jede Art von Druck ist wichtig"
    Bill Clinton wollte bei seinem Berlin-Besuch Kanzler Schröder auf Ungerechtigkeiten hinweisen, die amerikanischen Vätern und Müttern vor deutschen Gerichten widerfahren - zum Beispiel Glenn G., der seine Zwillinge seit 1994 nicht mehr sehen durfte. Interview mit dem Vater
  • 22.3.

    Jugendamt-, Heim-
    und Justizskandal
    in Nürnberg

    http://www.kinderrechte-online.de.ms FREIHEIT für Jerome (14), Marvin (11), Patrick (9) und Cindy (3)

    Forderungen: Freilassung von Jerome (14) und seinen drei jüngeren Geschwistern nach Hause! Wiederaufnahme Jeromes in seiner Nürnberger Schule! Öffentliche Untersuchung des Polizeieinsatzes und der damit verbundenen Gewalt gegen Jerome am 26.2.04

    Wozu die Website: Um Informationen zum Jugendamt-, Heim- und Justizskandal in Nürnberg einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Um der leidtragenden Familie L. (die mittlerweile aus Nürnberg wegziehen musste) dabei zu helfen. Damit Jerome (14) und seine 3 jüngeren Geschwister endlich nach Hause zurück gelassen werden!

    13.3.

    paPPa.com-Fallsammlung

    Die unkontrollierte Macht des Jugendamtes - Schützt Jugendamt weibliche Sexualtäter? - Das Versagen der Justiz

    Durch das unsägliche Versagen von Institutionen und ihrer Kontrollmechanismen geraten vier Kinder in Not. Sie werden von dem Vater, den sie lieben und bei dem sie leben wollen, mit Gewalt und Intrigen ferngehalten. In der Folge werden sie psychisch krank und schwer traumatisiert. Aber niemanden kümmert das ... niemand übernimmt dafür die Verantwortung ...

    13.3.

    Europäischer Gerichtshof
    verurteilt Deutschland

    Wichtige Ergänzungen zum jüngsten Beschluss des Gerichtshofs:

  • "Väter für Kinder" hat eine deutsche Übersetzung der §§ 44-51 (pdf Datei, 97kB) aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Görgülü erstellt. Diese betreffen das Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere die Abwägung der Verpflichtung zur Zusammenführung leiblicher Eltern mit dem Kind trotz einer kurzfristigen Stresssituation gegenüber den langfristigen, oft irreparablen Folgen einer langen Trennung. Wegen ihrer Klarheit, auch zu der leider noch immer häufigen Aussetzung des Umgangs ("Kind muss zur Ruhe kommen"), sind diese Aussagen auch weit über den konkreten Fall hinaus von besonderer Bedeutung.
  • Ergänzend und ebenfalls von besonderer Bedeutung siehe auch:
    EGMR - Kutzner ./. Bundesrepublik Deutschland, Klage Nr. 46544/99, Urteil vom 26. Februar 2002 Nichtamtliche deutsche Übersetzung unter http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/uebersetz-kutzner.htm
    Dort insbesondere die Ausführungen unter Ziffern 61., 62. und 67.
  • 6.3.

    Familiäre Gewalt

  • Gewalt in der Familie aus wissenschaftlicher Perspektive
    Den bisherigen Kenntnisstand der Wissenschaft zum vieldiskutierten Thema "Gewalt in der Familie" arbeitet der vom Österreichischen Institut für Familienforschung (ÖIF), vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser und vom Kinderschutzzentrum Wien erstellte Gewaltbericht systematisch auf. Er setzt der häufig einseitigen bzw. vereinfachenden medialen Berichterstattung über die Thematik eine komplexe und differenzierte Sichtweise entgegen. Auftraggeber für den Bericht war das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (BMSG).
    Als weiteres "Tabuthema" identifiziert der Gewaltbericht die Gewalt gegen Männer. Dabei handelt es sich leider immer noch um ein umstrittenes Forschungsfeld, empirische Untersuchungen zeigen jedoch, dass Gewalt gegen Männer existiert.
    Gewaltbericht 2001 - Langfassung (pdf 2.172 kB)
  • Forschungsergebnisse zum Thema Gewalt gegen Kinder zeigen, dass Jungen bis zum 12. Lebensjahr häufiger Opfer familiärer physischer Gewalt werden als Mädchen. Kleinkinder (besonders frühgeborene Säuglinge) sind dem größten Risiko an physischer Gewalt ausgesetzt. Schuld daran sind vermutlich der notwendige Mehraufwand an Betreuung für diese Kinder und die hohe Belastung der Eltern.
    "Psychische Gewalt am Kind" - Dokumentation von zwei Enqueten (pdf 487 kB)
  • Schläge in jeder dritten Familie
    In jeder dritten Familie mit Kindern im Jugendalter wird körperliche Gewalt ausgeübt. Meist sind davon  Kinder betroffen; in sechs Prozent der Familien richtet sich die Gewalt gegen den Partner. Dabei zeigt sich, dass Männer öfter angeben,  Opfer  körperlicher Gewalt durch den Partner geworden zu sein, als Frauen. Bei der Eltern-Kind-Gewalt bestätigt sich die Annahme vom "Kreislauf der Gewalt"
    Gewalt in der Familie - Eine Studie der Katholischen Universität Eichstätt
  • Eine im Jahr 2003 vom US-Gesundheitsministerium (US-Department of Health and Human Services) veröffentlichte Statistik zu Kindesmisshandlung im Jahr 2001, beziffert die Zahl der Kindesmisshandlungen in der USA mit ungefähr 903,000 Fällen . Ca. 60 Prozent der Täter sind Frauen.
    Kindesmißhandlung 2001: Zusammenfassung
    Pressemitteilung, US-Gesundheitsministerium, 1.4.2003
    Der vollständige Bericht
  • 6.3.

    Lesetipp

  • Scheidungsopfer Mann, Focus 1. März 2004 Nr.10
  • Ross und Reiterin
    Männer unterdrücken Frauen? Und das seit jeher? Unsinn, meint der israelische Historiker Martin van Creveld: Eher privilegieren Männer Frauen - die Damen klagen nur mehr. Statistiken und ein deutscher Forscher bestätigen ihn.
    Martin van Creveld: Das bevorzugte Geschlecht
    Arne Hoffmann: Sind Frauen bessere Menschen? Plädoyer für einen selbstbewussten Mann.
  • In jeder besseren Bibliothek ;-) oder Focus Bestellung bestimmter Ausgaben:
    focusbestell@burdadirect.de

  • Spiegel Dossiers Psycho-Drama Scheidung http://www.spiegel.de/archiv/dossiers/0,1518,284272,00.html
  • 3.3.

    Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    Deutsche Familienjustiz erneut am Pranger

    Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden, weil ein lediger türkischer Vater kein Sorgerecht für sein Kind erhielt. Dies sei ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Familie, so das Gericht gestern in Straßburg. Die Bundesregierung wurde angewiesen, dem 35-Jährigen 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
    Der türkische Vater Görgülü kämpft seit 1999 darum, seinen nichtehelichen Sohn Christofer, geb. August 1999 in Leipzig und von seiner Mutter bei Geburt zur Adoption freigegeben, erziehen zu dürfen. Die Jugendhilfe gab das Kind jedoch bereits in dessen ersten Lebenstagen einem deutschen Ehepaar in Adoptionspflege. Der in Krostitz bei Bitterfeld lebende Türke hatte im Januar 2000 das Sorgerecht für seinen damals sechs Monate alten Sohn beantragt. Der Antrag wurde eineinhalb Jahre später zurückgewiesen. Zugleich annullierte das OLG in Naumburg das Besuchsrecht des Türken und untersagte ihm jeden Kontakt zu seinem Sohn. Die Straßburger Richter rügten, der Vater, der mittlerweile verheiratet ist und zwei weitere Kinder hat, habe seinen Sohn aufziehen wollen und können. Dies habe die deutsche Justiz verhindert.
    Am 15.3.2004 wird das Amtsgericht Wittenberg über das Besuchsrecht erneut verhandeln.

    26/02/04 Europäischer Gerichtshof - Kammerurteil im Fall Görgülü gegen Deutschland
    Presseerklärung - Volltext des Urteils

    Menschenrechte - Deutschland verurteilt
    Hamburger Abendblatt vom 28.02.2004
    taz vom 27.02.2003 "Deutschland verurteilt"
    http://www.taz.de/pt/2004/02/27/a0097.nf/text

    3.3.

    "Heimliche" Vaterschaftstests verbieten aber Zwangsvaterschaftstests bei binationalen Kindern?

    Die Innenminister der Bundesländer erwägen Zwangsvaterschaftstests bei einigen Kindern nichtdeutscher Mütter und deutscher Väter. Bis zum Sommer soll eine Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz (IMK) klären, ob entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um einen Missbrauch des neuen Staatsangehörigkeitsrechts zu verhindern.
    taz Nr. 7290 vom 21.2.2004, Seite 7, 93 Zeilen (TAZ-Bericht), MARINA MAI
    http://www.taz.de/pt/2004/02/21/a0093.nf/text

     

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