Wann
gab es was NEUES bei
paPPa.com
- und anderswo?
Siehe auch die "Was gibt´s
Neues"-Seiten - die hier zum Teil
mit berücksichtigt werden - von:
GAB*Net
/ Kinder,
Psychologie, Entfremdung & Familienrecht /
PaPS-News
/ Trennungskinder /
Väter für
Kinder / Väter-online
/ Väteraufbruch / Zukunft
der Familie
März 2005
| Aktuelles
bei paPPa.com und anderswo ... Siehe auch die "Was gibt´s Neues"-Seiten von: Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / Väter für Kinder / Väteraufbruch für Kinder |
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| 24.3. |
Männerpartei |
"DIE
MÄNNER" - Partei für Gleichberechtigung und Fairness
am 12.3.05 gegründet "Meldet Euch im paPPa.com-Forum und schreibt Eure Ideen und Forderungen auf als Männer und Väter und Großeltern und Zweitfrauen für mehr Gerechtigkeit und wirkliche Gleichberechtigung." |
| 24.3. |
Umgangskosten - Beihilfe
|
Beschluss
SG Schleswig vom 9.3.05 (S2 AS 52/05 ER) Anerkennung der Erstattungspflicht von Umgangskosten, WESENTLICH anders geregelt als in den schon veröffentlichten Entscheidungen des SG Hannover (Beschlüsse vom 7.2.05 und vom 10.3.05), denn a) explizit wird auch die Erhöhung des Tagessatzes (7 Euro) bewilligt, b) die Arbeitsagentur wird als Leistungspflichtige anerkannt (nicht das Sozialamt) und c) § 20 SGB II wird als die zutreffende Rechtsgrundlage genannt (und nicht § 73 SGB XII). Betroffene Eltern müssen daher u. U. Klage führen sowohl gegen das Sozialamt als auch gegen die Arbeitsagentur um auf Nummer sicher zu gehen! Rechtsunsicherheit pur !!! paPPa.com stellt weitere Musterklage zur Verfügung (gegen ARGE |
| 24.3. |
Vaterschaftstest im |
Bundestagsdebatte zum Vaterschaftstest am 11.3.05 - Zusammenfassung der Parteipositionen durch paPPa.com zu "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren", Antrag der FDP-Bundestagsfraktion + Stellungnahme von pro-Test zu dieser Debatte |
| 24.3. |
Umgangsrecht bei |
OLG
Frankfurt 3.2.04 - 1 UF 284/00 Normale Bedingungen für Umgangskontakte mit dem Vater sind erst hergestellt, wenn er die Kinder zu sich nach Hause nehmen kann und er nicht langer darauf angewiesen ist, mit ihnen am Wohnort der Mutter von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort zu ziehen. Die Verlustängste der Kinder sind zu überwinden. Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Umgangsregelung nicht immer wieder an den zwischen den Parteien sich ergebenden Konflikten scheitert, ist die verantwortliche Zuständigkeit auch künftig (wie bereits zuvor) auf einen Umgangspfleger zu übertragen (§ 1666 BGB). Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein bloßer Umgangspfleger in vergleichbaren Konfliktsituationen für erforderlich gehaltene Maßnahmen zumeist nicht durchsetzen kann. Daher wird es für notwendig erachtet, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder auf das Jugendamt übertragen wird (§ 1666 BGB). Dadurch erhält das Jugendamt die Möglichkeit, den Eltern kompetente Hilfe zu bieten und wirksam die Umgangskontakte zum Vater im erforderlichen Umfang zu gewährleisten. An dieser Einschätzung ändert auch der Umstand nichts, dass der Umgang am Ort der Mutter ohne Begleitung seit Monaten funktioniert hat und die Sachverständige von Übernachtungen mit oder sogar beim Vater zur Zeit abgeraten hat (dieser Umstand ist der Entscheidung allerdings nicht zu entnehmen, da er dort verschwiegen wird). |
| 24.3. |
NO KIDS X |
Zeugungsstreik
- wenn Männer sich nicht fortpflanzen wollen. Was sagen die Statistiken?
Ein Argument u.a. "Männer hätten keinen "Bock", für eine Frau und ein Kind ewig zu zahlen." |
| 24.3. |
DISKRIMINIERUNG ! durch |
Diskriminierung
- nein danke ! Die rot-grüne Regierung will Diskriminierung
per Gesetz verbieten. In Wirklichkeit fördert sie damit nur Mobbing
und Intriganz - und stellt vor allem Männer schlechter - taz vom 21.3.05
"Wer sich Historie und den Wachstumsprozess des ADG anschaut, kommt
kaum umhin festzustellen, dass es im Wesentlichen ein Frauenförderungsgesetz
sein soll und Männer benachteiligt werden. Frauen werden gleich den
anderen im Gesetz genannten Gruppen wie eine diskriminierte Minderheit
behandelt. Dabei entsteht der etwas makabere Eindruck, dass beispielsweise
die Behinderten nur notgedrungen in dem Gesetz mitgeschleppt werden."
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| 18.3. |
Umgangskosten - Beihilfe
|
Sozialgericht
Hannover - Beschluss vom 10.3.05 - S 47 AS 23/05 ER: "Mit der gegen den Sozialhilfeträger gerichteten Anspruchsgrundlage des § 73 SGB XII existiert eine Möglichkeit, gemäß den Vorgaben des Art. 6 Grundgesetz die Fahrtkosten zu erhalten und ggf. auch darüber hinaus notwendigen Sonderbedarf zur tatsächlichen Betätigung des Umgangsrechts, auf die ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht, geltend machen zu können. Eine solche Regelung ist auch nötig, da anderenfalls eine gegen Art. 6 GG verstoßende faktische Beschränkung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinen Kindern die Folge wäre." |
| 18.3. |
Familienzerstörung |
Beate Clausnitzer, Der Kapitalismus frisst seine Kinder. Warum die Logik der Arbeitswelt die Familien zerstört. DIE ZEIT 10.3.05 Nr.11 |
| 18.3. |
|
Antidiskriminierungsgesetz
= Entmündigungsgesetz "Die Institutionalisierung der rot-grünen Obrigkeitskultur befördert die gesellschaftliche Zersplitterung und erhebt Orientierungslosigkeit zur rechtlichen und politischen Norm." Von Kai Rogusch Siehe auch Seite 22 Novo-Magazin Nr. 75: "Ein Jahr Gefängnis für Schnullerdiebe? Sabine Beppler-Spahl über das unsinnige Verbot heimlicher Vaterschaftstests" (NICHT online |
| 18.3. |
Mehr TV-Tips |
23.3., 10.25 Uhr RTL2 - 50 Min.
- exklusiv - die reportage Vermisst! - Wenn Kinder nicht nach Hause kommen - Reportage, D 2003 Jedes Jahr verschwinden Hunderte Kinder und Jugendliche. Die meisten tauchen nach wenigen Stunden oder Tagen wieder auf, doch einige bleiben für immer verschwunden. Nicht zu wissen, wo die eigenen Kinder sind, das ist für die Eltern ein Albtraum. "exklusiv" begleitet zwei Mütter, die verzweifelt ihre Kinder suchen. Im Sommer 2003 verschwindet Franziska F. aus Berlin. Kurz zuvor hat die 17-Jährige im Internet einen jungen Mann kennen gelernt. Während die Eltern im Urlaub sind, fährt Franziska mit dem Mann in dessen Wohnung. Die Polizei konnte dort das Mädchen ausfindig machen, und die Behörden setzten sie in den Zug zurück nach Berlin. Doch Franziska kommt nie Zuhause an. Von da an wird der Fall "Franzi" ein Fall für Privatdetektiv Udo B. Er recherchiert im Umfeld des Mannes aus dem Internet - ohne Erfolg. Auch die Suche in dessen Heimatort bleibt ohne Ergebnis (...) Doch dann entdeckt Udo B. eine Spur von Franziska und der Fall stellt sich plötzlich völlig anders dar. Claudia P. aus Euskirchen hat einen gefährlichen Plan. Sie will ihre beiden Kinder auf eigene Faust aus Frankreich zurückholen - notfalls mit Gewalt. Der französische Ex-Freund und Vater der Kinder hat Luca und Pauline in einer brutalen Aktion aus Deutschland entführt. Nun plant die Mutter, ihre Kinder zu suchen und sie zurück nach Deutschland zu bringen. Hier hat sie das alleinige Sorgerecht, in Frankreich ist die Rechtslage jedoch anders. Solange es kein Gerichtsurteil gibt, teilen sich Vater und Mutter das Sorgerecht. Die Behörden können Claudia P. also nicht helfen. In einer Nacht- und Nebel-Aktion fährt die 30-Jährige zusammen mit Freunden an die Atlantikküste. Sie vermutet, dass ihr Ex-Freund hier mit ihren Kindern lebt. Doch der Einsatz des privaten Sonder-Kommandos nimmt eine dramatische Entwicklung. 24.3., 20:15 ARD + 24.3., 20:15 ORF2 26.3., 22.00 Uhr - RTL2 - Focus TV Exklusiv 60 Min., Reportage,
D 2005 5.4., 22:15 h ZDF / 37° "Kampf ums Kind - wenn Eltern
zu Entführern werden" 30 Min. |
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16.3. |
TV-Tipp
Die
wahren, rachsüchtigen |
In Nomine Patris - Die Interessen der Väterbewegung "Die Dokumentation ist eine kritische Auseinandersetzung mit der internationalen Väterrechtsbewegung. Deren Ziel sei weniger das Wohl der unter Trennung und Scheidung leidenden Kinder als vielmehr die Schwächung von Frauenrechten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - so die These der Autoren." ARTE 22.3.05 21:35-22:35 Uhr VORHER 20:40 Trennungsdramen - Wenn Väter sich rächen "Der Themenabend wendet sich gegen die landläufige Auffassung, dass Rechtsprechung und Gesellschaft Männer bei Scheidung oder Trennung benachteiligen. Die Beiträge zeigen unter anderem die Schwierigkeiten von Frauen, die Gewalt in der Ehe erfahren mussten, das alleinige Sorgerecht für ihre ebenso bedrohten Kinder zu erhalten, und berichten von der offensiven Lobbyarbeit selbsternannter "Männerrechtler"." NACHHER 22:25 Gesprächsrunde Wiederholung Mittwoch 23.3.05 15:10 Trennungsdramen - Wenn der Mann zum Feind wird 16:05 In Nomine Patris - Die Interessen der Väterbewegung 16:55 Gesprächsrunde |
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16.3. |
Die Sachsen wollen das
Beratungsstelle statt Anwalt |
In Streitfällen um das Sorge- und Umgangsrecht soll vermieden
werden, dass das Kind im Konflikt zwischen den Eltern instrumentalisiert
wird und davon dauerhaften psychischen Schaden nimmt.
Stattdessen müssten im Streitfall Eltern und Kinder sowie Richter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Sachverständige in gemeinsamen Sitzungen nach Lösungen suchen. Auf diese Weise könnten schädliche Nachwirkungen für das Kind vermieden werden. Die Richter beziehen sich auf ein Modell, das bereits seit etwa zehn Jahren in der rheinland-pfälzischen Stadt Cochem angewendet wird. Die Cochemer Praxis sieht zudem vor, im Streitfall auf Anwaltsschriftsätze weitgehend zu verzichten und die Eltern zum Besuch einer Familienberatungsstelle zu verpflichten. Weigern sie sich oder versuchen sie, das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden, riskieren sie den Entzug des Sorgerechts, da ihnen diese Verhaltensweise als Zeichen mangelnder elterlicher Verantwortung ausgelegt wird. |
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13.3. |
In Deutschland undenkbar ... |
Eine Mutter wird wegen Kindesentziehung
in Frankreich strafrechtlich verurteilt |
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13.3. |
UPDATE von |
Die Seiten "Deutsche Rechtsprechung zur Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)" - fehlende Bindungstoleranz wurden endlich komplett überarbeitet. Es finden sich dort ca. zwanzing neu eingestellte Gerichtsbeschlüsse. |
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13.3. |
Väterleiden |
Treffen Trennungen nur Frauen und Kinder? Neue Studien korrigieren ein schiefes Bild - Auch die Väter leiden - Interview mit Prof. Gerhard Amendt in Rheinischer Merkur 10.3.05 |
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13.3. |
paPPa.com in |
Am 11. März 2005 erfolgte
der 1. Millionste Zugriff auf diese Homepage
und zu diesem Zeitpunkt werden über 5.000 Seiten täglich abgerufen!
Unsere Arbeit, die Realisierung neuer Projekte und auch Rechtstreitigkeiten gegen uns brauchen Unterstützung ... wir sind dankbar für Spenden oder eine Fördermitgliedschaft |
| 9.3. |
Steuererklärung
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Wer seinen Kindern
Unterhalt zahlt und dieser Betrag weniger als 135 % des Regelsatzes entspricht,
dem kam eine steuerrechtliche Berücksichtung bislang nicht mehr zugute,
weil die Finanzämter diese Berücksichtigung schlicht verweigert
haben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt
die Bedenken gegen diese Praxis.
paPPa.com dokumentiert die Entscheidung des BFH und gibt Hinweise, Hilfen und Vorlagen an die Hand, wie der Anspruch auf steuerrechtliche Berücksichtung des Kindesunterhalts durchgesetzt werden kann. |
| 9.3. |
Seminar: |
"Erfolgreich
den Umgang erhalten!" "Die meisten Verfahren zum Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht werden rechtlich fehlerhaft und unzulänglich geführt. Aus diesem Grunde sind viele Eltern vor Gericht nur bedingt erfolgreich. Werden die moralischen Ziele und die gesetzliche Umsetzung strikt voneinander getrennt, so sind die Eltern in der Regel erfolgreicher. Hier sind von besonderer Bedeutung die richtige Frage- und Argumentationstechnik. Auch das Wissen über die Position der beteiligten Personen gibt den Eltern die Möglichkeit eine bessere Ausgangsposition vor Gericht zu erlangen. Ziel des Seminars ist die Vermittlung des Unterschiedes von Recht und Kindeswohl, der Umgang mit den am Verfahren beteiligten Personen, Argumente und das Training für Gerichtsverhandlungen. Aus den Erfahrungen mit Anwälten, Jugendämtern und Beiständen habe die Referenten herausgefunden, dass vielen der Unterschied der "Gesellschaftlichen Vaterschaft" und der "Juristischen Elternschaft" nicht klar ist. So entstand das Seminar: Erfolgreich den Umgang erhalten!" Termin 15. bis 17. April 2005 in Hamburg - Kostenbeitrag 150 Euro |
| 8.3. |
Heute ist |
Kommentar von Mariam Lau: Feminismus
am Ende
"Seit Jahren schon gehört der Internationale Frauentag am 8. März zu den traurigsten Ritualen der Bundesrepublik. Müde und routiniert spulen die zuständigen Beschwerdeführerinnen ihre Listen ab: zu wenig Frauen in Führungspositionen, zu wenig Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und obendrein wird ein eklatanter Mangel an Frauenparkplätzen beklagt. Obwohl jeder weiß: Den Frauen ist es noch nie so gut gegangen." [mehr ...] Die Welt 8.3.05 |
| 8.3. |
SUPERDADS |
Batman steigt Außenministerium
aufs Dach - Die Superhelden haben wieder zugeschlagen - DER
SPIEGEL 28.2.05 "Drei als Comic-Figuren kostümierte Männer sind auf ein Gebäude des britischen Außenministeriums gestiegen und haben ein Transparent ausgerollt. Mit der Aktion will die Gruppe "Fathers 4 Justice" für eine Änderung des Sorgerechts protestieren. Die drei als Batman, Robin und Captain America verkleideten Männer lehnten eine Leiter an die Fassade des Außenministeriums an einer Ecke der Downing Street, in der auch Premierminister Tony Blair residiert. Dann kletterten sie auf einen Gebäudesims in zwölf Metern Höhe. Nach Angaben von Reuters drangen die Männer dabei jedoch nicht in die Sicherheitszone des Ministeriums ein. Auf dem Gebäudevorsprung entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Zugang verwehrt. Lasst Euch nicht von der Labour-Partei davon abhalten, ein Superdad zu sein". Polizisten versuchten bislang vergeblich, die Männer zum Abstieg zu überreden." (...) "Bereits im September war ein als Batman verkleideter Mann auf den königlichen Buckingham-Palast gestiegen, um auf das Anliegen der Organisation "Father 4 Justice" ("Väter für Gerechtigkeit") aufmerksam zu machen." |
| 6.3. |
Umgangskosten und kein Geld? |
Wer bis Ende 2004 sozialhilfeberechtigt
war, konnte die Umgangskosten beim Sozialamt beantragen und bekam diese
auch regelmäßig erstattet (Fahrtkosten, Erhöhung des Regelsatzes
für die Verpflegung des Kindes). Nachdem nun Anfang des Jahres 2005
ca. 90 % der Sozialhilfeempfänger als "arbeitsfähig"
und damit als Arbeitslose eingestuft worden sind, beginnt der Kampf um
die Umgangskosten erneut und - wen wundert es wirklich - der Staat stellt
sich erst mal dumm und verweigert die bisher geleisteten Umgangskosten
...
paPPa.com dokumentiert die bisherige Rechtsprechung und ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover: www.paPPa.com/recht/urt/umgangskosten-nach-hartzIV.htm und stellt Muster für eine Klage sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verfügung: www.pappa.com/recht/umgangskosten-musterklage.htm |
| 6.3. |
Sozialangst ... |
Jeder zwölfte Erwachsene leidet
unter Sozialangst - "Cocooning" greift auch auf Kinder über
Rom (pte) - Die Zahl der Menschen, die unter der so genannten "Sozialangst" leidet, steigt zunehmend. Bereits acht Prozent der Erwachsenen, insbesondere Frauen, sind davon betroffen. Auch bei Kindern ist diese psychische Störung beobachtbar, geben führende italienische Psychologen am derzeit stattfinden Psychopathologiekongress bekannt. Die Experten sehen diese Entwicklung als Antwort auf die Auswirkungen der derzeit herrschenden "Speed-Gesellschaft". "Die traditionelle Familie existiert nicht mehr, denn neue familiäre Strukturen haben sich entwickelt. Heute wechseln familiäre Bezugssysteme mit großer Geschwindigkeit durchschnittlich alle vier bis fünf Jahre. Im Gegensatz dazu dauerten sie noch in den 70ern durchschnittlich 25 Jahre. Die fehlende Stabilität macht den Kindern Angst und ist eine praktisch vorexerzierte Bindungsproblematik." [mehr ...] |
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4.3. |
Essay: Über die Wandlung des Kindes |
Es war einmal ... dass um das Kind im Rechtsstreit der Erwachsenen kaum viel des Aufhebens gemacht wurde. Es stand ja unter der elterlichen Gewalt - so hieß das einmal - von Vater und Mutter. Wurde die Ehe der Eltern geschieden, ging das Kind zum unschuldig geschiedenen Elternteil, denn es galt ja das Verschuldensprinzip. Der andere Elternteil ging, was den Rechtsentscheid betrifft, leer aus. Der Verbleib des Kindes war nur da zu regeln, wo beiden Eltern der gleiche Schuldanteil am Scheitern ihrer Ehe zugesprochen wurde. Hier wurden erstmalig psychologische Sachverständige als Entscheidungshilfe für das Gericht tätig. Das waren aber, im Vergleich zur Gegenwart, noch Einzelfälle. Über die Wandlung von der Verfügungsmasse zum Rechtssubjekt
Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner, 2005 |
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4.3. |
TV-TIPPs |
RTL, Sonntag 6.3., Magazin/Dokumentation 23:30 - 00:05 Uhr Kuckuckskinder - Wenn die Vaterschaft zum Testfall wird http://www.tv-info.de/exe.php3?target=popup&sidnr=16889993 Über 300.000 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland geboren. Doch zwischen sieben und zehn Prozent aller Kinder in Deutschland stammen nicht vom Ehemann oder Lebenspartner, sie sind das Ergebnis von Affären, One-Night-Stands oder Liebschaften. Wenn bei den Männern begründeter Zweifel besteht, ob sie der Erzeuger sind, wenn die Väter beim tausendsten Nachrechnen immer noch zu dem Ergebnis kommen, dass sie gar nicht der biologische Vater des Kindes sein können, dann wird heute zum Vaterschaftstest gegriffen. Gerade die moderne Biotechnologie hat es in den letzten drei Jahren möglich gemacht, dass der Vaterschaftstest schnell durchführbar und überall erhältlich ist. Zwischen 500 und 1000 Euro kostet die DNA-Analyse. Ein Abstrich von der Mundschleimhaut des Kindes und des vermutlichen Vaters genügt, und ein paar Tage später kann zu 99,95 Prozent eine Vaterschaft ausgeschlossen oder bestätigt werden. Eine neue Dimension bekam das Thema Kuckuckskinder Anfang Januar 2005 mit dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): Sie möchte heimliche Vaterschaftstests verbieten, sie sogar mit einem Jahr Haft bestrafen.Über diesen Vorschlag entbrannte eine hitzige Debatte über alle Parteigrenzen hinweg. AZ Media TV lässt beide Seiten zu Wort kommen. Auch die Vaterschaftslabore sind vom Gesetzesentwurf der Ministerin betroffen: Sollte es tatsächlich zu dem Gesetz kommen, werden Umsatzeinbrüche befürchtet. AZ Media TV begleitete Familien, die aus unterschiedlichen Motiven den schweren Gang zum Vaterschaftstestlabor gehen wollten und deren Leben sich durch die Testergebnisse schlagartig veränderten. Jens G. aus Leipzig ist seit 12 Jahren mit seiner Frau verheiratet. Sie führen eine ganz normale Ehe und haben einen Stammhalter gezeugt. Obwohl die Verwandtschaft ständig die verblüffende Ähnlichkeit des Sohnemanns und Jens bestätigte, blieben Zweifel im Hinterkopf. Sven hatte zum Zeitpunkt der Zeugung allein Urlaub gemacht. Doch wenn er nicht da war, wie konnte das Kind gezeugt werden? Jens G. machte einen Vaterschaftstest, der sein Leben verändern sollte. Nach Gittas Fehlgeburt widmete sich ihr Mann Uwe seiner beruflichen Karriere statt den Problemen seiner Frau. Sie fühlte sich im Stich gelassen und fand im besten Freund der Familie eine Schulter zum Anlehnen. Aus den tröstenden Streicheleinheiten entwickelte sich eine Affäre. Gitta wurde wieder schwanger. Während der ganzen Schwangerschaft nagte die Ungewissheit an ihr. Wer war der Vater des Kindes: Ehemann oder Geliebter? Als die kleine Tochter auf die Welt kam, entschloss sie sich, ihrem Mann den Fehltritt zu beichten. Dieses Mal wollte er sie nicht mit den familiären Problemen alleine lassen, zusammen machten sie einen Vaterschaftstest. Das Ergebnis: Der Ehemann ist nicht der biologische Vater. Die Zukunft wird zeigen, wie eine Familie so einen Schicksalsschlag verkraften kann. Phoenix 15.3. 21:45 WDR 10.3. 15:00 Uhr / 11.3. 7:45 Uhr WDR / 11.3. 14:00 Uhr RBB |
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2.3. |
"Als Familienmenschen haben |
Mehr als zwei Drittel der deutschen Männer geben an, Familie und
Beruf zu brauchen, um glücklich zu sein, aber nur fünf Prozent
gehen in Elternzeit. Männerforscher Peter Döge hat versucht,
dem scheinbaren Widerspruch auf die Spur zu kommen. VON ANDREA ROST Frankfurter Rundschau 28.2.05 | Ausgabe: R56 | Seite: 39 Wo bleiben die Kinder? Warum bleiben so viele Kinderwagen leer?
Das Kind im Mann |
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2.3. |
|
Seit dem 1. März 2005 gilt eine neue EG-Verordnung, die das Verfahren
bei grenzüberschreitenden Ehesachen und Streitigkeiten über das
Sorge- und Umgangsrecht regelt. Sie ist auch auf Fälle anwendbar,
in denen die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder die Ehe bereits
geschieden ist.
Darüber hinaus schreibt die EG-Verordnung vor, unter welchen Voraussetzungen gerichtliche Entscheidungen aus einem Mitgliedsstaat der Verordnung in den anderen Mitgliedsstaaten gültig sind und dort vollstreckt werden können. Auch wird die Durchsetzung bestimmter Entscheidungen über das Umgangsrecht sowie über die Rückgabe des Kindes beschleunigt. Das Gericht im Vollstreckungsstaat darf zukünftig nicht mehr wie bisher prüfen, ob die getroffene Entscheidung auch wirklich im eigenen Land Bestand haben soll. Statt dessen kann dort gleich die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Gleichzeitig treten die notwendigen Durchführungsvorschriften in
Kraft. Sie nehmen die geltenden Vorschriften zur Ausführung des
Haager Kindesentführungsübereinkommens und des Europäischen
Sorgerechtsübereinkommens auf und passen sie den heutigen Erfordernissen
an. Damit wird der Praxis ein umfassendes Gesetz zur Verfügung gestellt,
das alle ergänzenden nationalen Vorschriften zu den internationalen
Rechtsinstrumenten insbesondere im Bereich des Richter und Rechtsanwälte können die notwendigen Informationen nunmehr einem einzigen Gesetz entnehmen. Darüber hinaus werden im Anwendungsbereich der genannten internationalen Rechtsinstrumente die Vollstreckungsregelungen effektiver ausgestaltet. Ordnungsmittel wie Geldbuße und Ordnungshaft treten an die Stelle von Zwangsgeld und Zwangshaft. So kann anders als bisher eine Geldbuße wegen Nicht-Gewährung eines Umgangsrechts auch dann noch festgesetzt werden, wenn der Zeitraum für die Gewährung des Umgangsrechts bereits abgelaufen ist. Die Gerichte haben damit effektivere Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Elternteil die Anordnungen des Gerichts missachtet. Dieses neues Gesetz zum internationalen Familienrecht gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks. Presse: Streit um Kinder: Ist Europa Bananenzone? Grenzüberschreitendes Gezerre ums Sorgerecht noch immer nicht gelöst / Hoffnung in neue EU-Verordnung Saar-Echo, 1.3.05 |
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2.3. |
Vaterschaftstest kommt |
Aufregung um Gen-Tests, die gar keine sind.
Durch den Ausschluß heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel
und die Identifizierung des mutmaßlichen Moshammer-Mörders wurde
die hitzige Diskussion um Gen-Tests neu entfacht. Doch nicht jeder DNA-Test
ermöglicht den Blick auf all unsere Gene. Bei diesen Untersuchungen
werden sich wiederholende DNA-Abschnitte analysiert, die kein Gen, also
keinen Bauplan für die Synthese von Eiweißmolekülen enthalten.
Dazu wird die DNA aus der Probe isoliert, mit der Polymerase-Kettenreaktion
vermehrt und für die Analyse vorbereitet. Das Einzige, was man aus
den Testmustern ablesen kann, ist, ob sich zwei DNA-Proben gleichen sowie
den Grad der Verwandtschaft zur Vergleichsprobe. Weder eine Zuordnung zum
Geschlecht noch zur Ethnie sind mit ausreichender Sicherheit möglich.
Auch beim Vaterschaftstest wird der Grad der Übereinstimmung zweier
DNA-Proben analysiert. Und auch hierzu werden sich wiederholende Bereiche
auf der DNA, die Mikrosatelliten, untersucht, die keinen Bauplan für
die Eiweißsynthese enthalten. |
|
2.3. |
Männergesundheit als |
Männer führen fast alle Krankenstatistiken an. Es gibt deshalb
keinen Grund, die Gesundheitsprävention für Männer nachrangig
zu betrachten. Dennoch werden zwar Frauengesundheitsberichte erstellt,
jedoch kein Männergesundheitsbericht. Männer werden mit einer
gesetzlichen Prostatakrebsvorsorge auf dem Stand von 1971 abgespeist und
Männern wird erst 15 Jahre später als Frauen eine Hautkrebsfrüherkennung
bezahlt, obwohl sie wesentlich stärker von Hautkrebs betroffen sind. Auf diese und weitere Missstände in der Gesundheitspolitik will der MANNdat e.V. mit seiner Petition zur Männergesundheit hinweisen. Die Petition ist online auf http://www.PetitionOnline.com/manndat5/petition.html eingestellt und kann von jeder Person dort unterstützt werden. Dr. Bruno Köhler von MANNdat e.V.: "Es darf nicht sein, dass das archaische Männerbild des keinen Schmerz kennenden Indianers gefördert wird, nur um Männergesundheit als willkommenes Sparpotenzial zu benutzen." MANNdat ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart, der im Sinne der modernen Geschlechterpolitik auf Benachteiligungen männlicher Mitbürger aufmerksam machen möchte. MANNdat ist bundesweit tätig. Weitere Informationen: MANNdat e.V. - Internet: www.manndat.de |
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