Wann gab es was NEUES bei paPPa.com - und anderswo?
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- die hier zum Teil mit berücksichtigt werden - von:
GAB*Net / Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / PaPS-News / Trennungskinder / Väter für Kinder / Väter-online / Väteraufbruch / Zukunft der Familie

März 2005 

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Aktuelles bei paPPa.com und anderswo ...
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Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / Väter für Kinder / Väteraufbruch für Kinder
24.3.

Männerpartei

"DIE MÄNNER" - Partei für Gleichberechtigung und Fairness am 12.3.05 gegründet
"Meldet Euch im paPPa.com-Forum und schreibt Eure Ideen und Forderungen auf als Männer und Väter und Großeltern und Zweitfrauen für mehr Gerechtigkeit und wirkliche Gleichberechtigung."
24.3.

Umgangskosten - Beihilfe
durch das Arbeitsamt
nach Hartz IV

Beschluss SG Schleswig vom 9.3.05 (S2 AS 52/05 ER)
Anerkennung der Erstattungspflicht von Umgangskosten, WESENTLICH anders geregelt als in den schon veröffentlichten Entscheidungen des SG Hannover (Beschlüsse vom 7.2.05 und vom 10.3.05), denn
a) explizit wird auch die Erhöhung des Tagessatzes (7 Euro) bewilligt,
b) die Arbeitsagentur wird als Leistungspflichtige anerkannt (nicht das Sozialamt) und
c) § 20 SGB II wird als die zutreffende Rechtsgrundlage genannt (und nicht § 73 SGB XII).

Betroffene Eltern müssen daher u. U. Klage führen sowohl gegen das Sozialamt als auch gegen die Arbeitsagentur um auf Nummer sicher zu gehen! Rechtsunsicherheit pur !!!

paPPa.com stellt weitere Musterklage zur Verfügung (gegen ARGE

24.3.

Vaterschaftstest im
Bundestag

Bundestagsdebatte zum Vaterschaftstest am 11.3.05 - Zusammenfassung der Parteipositionen durch paPPa.com zu "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren", Antrag der FDP-Bundestagsfraktion + Stellungnahme von pro-Test zu dieser Debatte
24.3.

Umgangsrecht bei
mangelnder Bindungstoleranz

OLG Frankfurt 3.2.04 - 1 UF 284/00
Normale Bedingungen für Umgangskontakte mit dem Vater sind erst hergestellt, wenn er die Kinder zu sich nach Hause nehmen kann und er nicht langer darauf angewiesen ist, mit ihnen am Wohnort der Mutter von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort zu ziehen. Die Verlustängste der Kinder sind zu überwinden.
Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Umgangsregelung nicht immer wieder an den zwischen den Parteien sich ergebenden Konflikten scheitert, ist die verantwortliche Zuständigkeit auch künftig (wie bereits zuvor) auf einen Umgangspfleger zu übertragen (§ 1666 BGB).
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ein bloßer Umgangspfleger in vergleichbaren Konfliktsituationen für erforderlich gehaltene Maßnahmen zumeist nicht durchsetzen kann. Daher wird es für notwendig erachtet, auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder auf das Jugendamt übertragen wird (§ 1666 BGB). Dadurch erhält das Jugendamt die Möglichkeit, den Eltern kompetente Hilfe zu bieten und wirksam die Umgangskontakte zum Vater im erforderlichen Umfang zu gewährleisten.
An dieser Einschätzung ändert auch der Umstand nichts, dass der Umgang am Ort der Mutter ohne Begleitung seit Monaten funktioniert hat und die Sachverständige von Übernachtungen mit oder sogar beim Vater zur Zeit abgeraten hat (dieser Umstand ist der Entscheidung allerdings nicht zu entnehmen, da er dort verschwiegen wird).
24.3.

NO KIDS X

Zeugungsstreik - wenn Männer sich nicht fortpflanzen wollen. Was sagen die Statistiken?
Ein Argument u.a. "Männer hätten keinen "Bock", für eine Frau und ein Kind ewig zu zahlen."
24.3.

DISKRIMINIERUNG ! durch
"Anti-Diskriminierungsgesetz"

Diskriminierung - nein danke ! Die rot-grüne Regierung will Diskriminierung per Gesetz verbieten. In Wirklichkeit fördert sie damit nur Mobbing und Intriganz - und stellt vor allem Männer schlechter - taz vom 21.3.05

"Wer sich Historie und den Wachstumsprozess des ADG anschaut, kommt kaum umhin festzustellen, dass es im Wesentlichen ein Frauenförderungsgesetz sein soll und Männer benachteiligt werden. Frauen werden gleich den anderen im Gesetz genannten Gruppen wie eine diskriminierte Minderheit behandelt. Dabei entsteht der etwas makabere Eindruck, dass beispielsweise die Behinderten nur notgedrungen in dem Gesetz mitgeschleppt werden."
"Grundsätzlich kommt das ADG ein bisschen als Unterstellungsgesetz daher, das viel mehr Diskriminierung von Frauen in Deutschland postuliert, als es überhaupt geben kann. (...) Die umgekehrte Frage, welche möglichen geschlechtsbedingten Benachteiligungen für Männer bestehen könnten, wird in dem Gesetz zwar abstrakt offen gehalten, aber tatsächlich negiert. Die absoluten Drecksarbeiten und die lebensgefährlichen Aufgaben und Berufe sollen wohl, wie gehabt, bei den Männern bleiben - über derartig Unangenehmes spricht man eben vornehm in einem edlen Gesetz gar nicht erst. Stattdessen ist überall nur die Rede von den der Zahl nach geringen Führungspositionen, die die Frauen erobern sollen."
"Art. 12a GG beschränkt die Grundrechte, allerdings allein die der Männer in Gestalt deren Wehrpflicht. Dieser uralte, geschlechtsspezifische Nachteil (der Männer), ist eigentlich eines der so genannten Merkmale von Diskriminierung, die das ADG vorgibt, gerade abschaffen zu wollen. Eine Abschaffung der Wehrpflicht oder eine gleich verpflichtende Einführung des Wehrdienstes für Frauen ist jedoch nicht vorgesehen. (...) Sind Männer nicht diskriminierbar?"
"Hat Rot-Grün jede Sensibilität dafür verloren, dass Hartz IV im Angesicht der immensen Reichtumsvermehrung weniger Diskriminierung der Arbeitslosen sein kann? Wie sieht es also mit der sozialen Diskriminierung aus? Müsste die nicht im Vordergrund stehen? Hierzu schweigt das ADG."

18.3.

Umgangskosten - Beihilfe
durch das Sozialamt
nach Hartz IV

Sozialgericht Hannover - Beschluss vom 10.3.05 - S 47 AS 23/05 ER:
"Mit der gegen den Sozialhilfeträger gerichteten Anspruchsgrundlage des § 73 SGB XII existiert eine Möglichkeit, gemäß den Vorgaben des Art. 6 Grundgesetz die Fahrtkosten zu erhalten und ggf. auch darüber hinaus notwendigen Sonderbedarf zur tatsächlichen Betätigung des Umgangsrechts, auf die ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht, geltend machen zu können. Eine solche Regelung ist auch nötig, da anderenfalls eine gegen Art. 6 GG verstoßende faktische Beschränkung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinen Kindern die Folge wäre."
18.3.

Familienzerstörung

Beate Clausnitzer, Der Kapitalismus frisst seine Kinder. Warum die Logik der Arbeitswelt die Familien zerstört. DIE ZEIT 10.3.05 Nr.11
18.3.

Novo-Magazin Nr. 75

Antidiskriminierungsgesetz = Entmündigungsgesetz
"Die Institutionalisierung der rot-grünen Obrigkeitskultur befördert die gesellschaftliche Zersplitterung und erhebt Orientierungslosigkeit zur rechtlichen und politischen Norm." Von Kai Rogusch

Siehe auch Seite 22 Novo-Magazin Nr. 75: "Ein Jahr Gefängnis für Schnullerdiebe? Sabine Beppler-Spahl über das unsinnige Verbot heimlicher Vaterschaftstests" (NICHT online

18.3.

Mehr TV-Tips

23.3., 10.25 Uhr RTL2 - 50 Min. - exklusiv - die reportage
Vermisst! - Wenn Kinder nicht nach Hause kommen - Reportage, D 2003
Jedes Jahr verschwinden Hunderte Kinder und Jugendliche. Die meisten tauchen nach wenigen Stunden oder Tagen wieder auf, doch einige bleiben für immer verschwunden. Nicht zu wissen, wo die eigenen Kinder sind, das ist für die Eltern ein Albtraum.
"exklusiv" begleitet zwei Mütter, die verzweifelt ihre Kinder suchen.

Im Sommer 2003 verschwindet Franziska F. aus Berlin. Kurz zuvor hat die 17-Jährige im Internet einen jungen Mann kennen gelernt. Während die Eltern im Urlaub sind, fährt Franziska mit dem Mann in dessen Wohnung. Die Polizei konnte dort das Mädchen ausfindig machen, und die Behörden setzten sie in den Zug zurück nach Berlin. Doch Franziska kommt nie Zuhause an. Von da an wird der Fall "Franzi" ein Fall für Privatdetektiv Udo B. Er recherchiert im Umfeld des Mannes aus dem Internet - ohne Erfolg. Auch die Suche in dessen Heimatort bleibt ohne Ergebnis (...) Doch dann entdeckt Udo B. eine Spur von Franziska und der Fall stellt sich plötzlich völlig anders dar.

Claudia P. aus Euskirchen hat einen gefährlichen Plan. Sie will ihre beiden Kinder auf eigene Faust aus Frankreich zurückholen - notfalls mit Gewalt. Der französische Ex-Freund und Vater der Kinder hat Luca und Pauline in einer brutalen Aktion aus Deutschland entführt. Nun plant die Mutter, ihre Kinder zu suchen und sie zurück nach Deutschland zu bringen. Hier hat sie das alleinige Sorgerecht, in Frankreich ist die Rechtslage jedoch anders. Solange es kein Gerichtsurteil gibt, teilen sich Vater und Mutter das Sorgerecht. Die Behörden können Claudia P. also nicht helfen. In einer Nacht- und Nebel-Aktion fährt die 30-Jährige zusammen mit Freunden an die Atlantikküste. Sie vermutet, dass ihr Ex-Freund hier mit ihren Kindern lebt. Doch der Einsatz des privaten Sonder-Kommandos nimmt eine dramatische Entwicklung.

24.3., 20:15 ARD + 24.3., 20:15 ORF2
Wenn der Vater mit dem Sohne
Deutschland/Österreich 2005 - Deutsche Erstaufführung http://www.tvinfo.de/exe.php3?sidnr=16807124
Seit dem tragischen Unfalltod seiner Frau hat der Konzertpianist Paul Bachmann (Erol Sander) keine einzige Note mehr gespielt. Der Musik noch immer verbunden, lebt er zurückgezogen in einem verträumten Weinstädtchen in der Wachau, wo er ein Musikaliengeschäft führt. Die gut situierte Restaurantbesitzerin Karin (Susanne Michel) hat schon lange ein Auge auf den attraktiven Witwer geworfen, doch das interessiert Paul wenig. Sein Lebensinhalt ist der siebenjährige Rico (Aaron Altaras), den er und seine Frau einst adoptiert hatten. Rico hält Paul für seinen leiblichen Vater, und tatsächlich könnte sich der liebevoll behütete Lausejunge keinen besseren Papi wünschen. Als Paul eines Tages die schöne Italienerin Luisa Benelli (Barbara Wussow) kennen lernt, die seine Gefühle offenbar erwidert, geht ein Ruck durch sein Leben: Erstmals seit langer Zeit sitzt Paul wieder befreit am Klavier und spielt - zur großen Freude seines Konzertmanagers Markus (Michael Brandner). Umso herber ist die Enttäuschung, als Paul zufällig herausfindet, dass Luisa sich heimlich mit Rico trifft. Durch ein altes Zeitungsfoto findet Paul heraus, dass sie die seit Jahren verschollene leibliche Mutter seines Adoptivsohnes ist. Obwohl auch Luisa völlig überrascht darüber ist, dass Paul Ricos Adoptivvater ist, sieht es für ihn so aus, als wäre sie nur gekommen, um ihm den Jungen wegzunehmen. Paul fühlt sich hintergangen und stellt Luisa zur Rede. Rico zu liebe verzichtet sie auf gerichtliche Schritte - bittet Paul jedoch um die Chance, den Jungen während der Ferien näher kennen lernen zu dürfen. Mit einem mulmigen Gefühl im Bauch reist Paul mit seinem Sohn nach Italien. Als Rico hier erfährt, dass Paul nicht sein wirklicher Vater ist, bricht für ihn eine Welt zusammen...

26.3., 22.00 Uhr - RTL2 - Focus TV Exklusiv 60 Min., Reportage, D 2005
"Ganz der Papa? - Wenn Väter an ihren Kindern zweifeln" Der Streitfall Vaterschaftstest spaltet die Nation: Die Gegner wollen das Persönlichkeitsrecht der Kinder schützen, das durch eine heimliche Prüfung des Erbguts verletzt werden kann. Die Befürworter hingegen wollen vor allem Väter schützen. Denn sie können sich oft nicht anders Gewissheit darüber verschaffen, ob sie die biologischen Erzeuger ihrer Söhne und Töchter sind. "FOCUS TV EXKLUSIV" über zweifelnde Väter und Kinder, die endlich Gewissheit haben wollen.
FocusTV Exklusiv hat mit uns einige Tage gedreht und H* beim heimlichen Vaterschaftstest begleitet. Entstanden ist eine hochinteressante Reportage. Weitere Infos auf der Homepage unter http://www.vafk-elmshorn.de

5.4., 22:15 h ZDF / 37° "Kampf ums Kind - wenn Eltern zu Entführern werden" 30 Min.
Ein Kind zu entführen ist ein Verbrechen. Darüber sind sich alle einig. Was aber, wenn der Vater oder die Mutter ihr eigenes Kind kidnappen? Die - strafbare - Tat ist keine Seltenheit mehr in Deutschland. Juristisch spricht man hier von "Kindesentziehung". Allein die Zahl offizieller Anträge auf Rückführung eines verschwundenen Kindes beim Generalbundesanwalt geht an die 300. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, weil viele Verfahren dort gar nicht anhängig werden und weil nach der Erfahrung von Hilfsorganisationen viele Betroffene keinen Kontakt zu öffentlichen Stellen aufnehmen.
Man kann guten Gewissens davon sprechen, dass in Deutschland mindestens täglich eine neue Tragödie ihren Lauf nimmt. Für die zurückbleibenden Elternteile der Anfang eines oft jahrelangen Albtraums.
Viele entziehende Elternteile tauchen mit dem Kind im Ausland spurlos unter - binationale Ehen oder Lebensgemeinschaften sind besonders oft betroffen.
37° hat drei Fälle von Entziehung in und aus den USA begleitet. Die Autoren fragen dabei auch nach Hintergründen und Motiven: Geschah es aus Rache oder Verzweiflung ? War es eine geplante Aktion oder eine Kurzschlusshandlung?
- Der Film zeigt nicht nur das Leid der Mütter und Väter, denen die Kinder genommen wurden; er versucht auch die Situation derjenigen zu verstehen, die das Kind nehmen und gehen - und nach internationalem Recht urplötzlich als "Entführer" dastehen. Eines haben die Menschen gemeinsam, die bereit waren, ihre persönliche Geschichte vor der Kamera zu erzählen: Was sie erlebt haben, hat ihr Leben für immer verändert. Sandra versucht sich noch mit ihrer kleinen Tochter im Wohnzimmer zu verstecken, aber es ist zu spät. Der Gerichtsvollzieher und die Kripo stehen schon vor der Tür: Die Szenen, die sich dann abspielen, sind dramatisch. Die Beamten aber handeln rechtmäßig, tun nur ihre Pflicht. Vor dem amerikanischen Gesetz gilt die junge Mutter als Entführerin ihrer kleinen Tochter. Denn als die Ehe mit ihrem amerikanischen Ehemann nach beinahe sechs Jahren in die Brüche geht, packt Sandra ihre Sachen und geht arglos zurück ins heimatliche Deutschland. Ihre Tochter nimmt sie mit. Doch nach internationalem Recht hat sie ihr Kind "entführt". So interpretierte es jedenfalls ihr Mann und erwirkte die Rückführung seiner Tochter in die USA - um dort seinerseits ohne jede Spur zu verschwinden. Sandra weint, wenn sie von ihren vielen schlaflosen Nächten erzählt. Seit Monaten wartet sie vergeblich auf ein Lebenszeichen und sie verzweifelt zusehends

16.3.

TV-Tipp

 

Die wahren, rachsüchtigen
Absichten der
"Männerrechtler"
;-]

In Nomine Patris - Die Interessen der Väterbewegung
"Die Dokumentation ist eine kritische Auseinandersetzung mit der internationalen Väterrechtsbewegung. Deren Ziel sei weniger das Wohl der unter Trennung und Scheidung leidenden Kinder als vielmehr die Schwächung von Frauenrechten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln - so die These der Autoren." ARTE 22.3.05 21:35-22:35 Uhr

VORHER 20:40 Trennungsdramen - Wenn Väter sich rächen
"Der Themenabend wendet sich gegen die landläufige Auffassung, dass Rechtsprechung und Gesellschaft Männer bei Scheidung oder Trennung benachteiligen. Die Beiträge zeigen unter anderem die Schwierigkeiten von Frauen, die Gewalt in der Ehe erfahren mussten, das alleinige Sorgerecht für ihre ebenso bedrohten Kinder zu erhalten, und berichten von der offensiven Lobbyarbeit selbsternannter "Männerrechtler"."

NACHHER 22:25 Gesprächsrunde

Wiederholung Mittwoch 23.3.05
15:10 Trennungsdramen - Wenn der Mann zum Feind wird
16:05 In Nomine Patris - Die Interessen der Väterbewegung
16:55 Gesprächsrunde

16.3.

Die Sachsen wollen das
"Cochemer Modell"
/ die Cochemer Praxis

 

Beratungsstelle statt Anwalt

In Streitfällen um das Sorge- und Umgangsrecht soll vermieden werden, dass das Kind im Konflikt zwischen den Eltern instrumentalisiert wird und davon dauerhaften psychischen Schaden nimmt.

Stattdessen müssten im Streitfall Eltern und Kinder sowie Richter, Anwälte, Mitarbeiter von Jugendämtern und Sachverständige in gemeinsamen Sitzungen nach Lösungen suchen. Auf diese Weise könnten schädliche Nachwirkungen für das Kind vermieden werden. Die Richter beziehen sich auf ein Modell, das bereits seit etwa zehn Jahren in der rheinland-pfälzischen Stadt Cochem angewendet wird.

Die Cochemer Praxis sieht zudem vor, im Streitfall auf Anwaltsschriftsätze weitgehend zu verzichten und die Eltern zum Besuch einer Familienberatungsstelle zu verpflichten. Weigern sie sich oder versuchen sie, das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden, riskieren sie den Entzug des Sorgerechts, da ihnen diese Verhaltensweise als Zeichen mangelnder elterlicher Verantwortung ausgelegt wird.

freiepresse.de, 16.3.05

13.3.

In Deutschland undenkbar ...

Eine Mutter wird wegen Kindesentziehung in Frankreich strafrechtlich verurteilt
zu einer einjährigen Gefängnisstrafe und zur Schadensersatzzahlung an den Vater in Höhe von 28.000 Euro (materieller und immaterieller Schaden).
paPPa.com dokumentiert das französische Strafurteil.

13.3.

UPDATE von
PAS-Rechtsprechung

Die Seiten "Deutsche Rechtsprechung zur Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)" - fehlende Bindungstoleranz wurden endlich komplett überarbeitet. Es finden sich dort ca. zwanzing neu eingestellte Gerichtsbeschlüsse.

13.3.

Väterleiden

Treffen Trennungen nur Frauen und Kinder? Neue Studien korrigieren ein schiefes Bild - Auch die Väter leiden - Interview mit Prof. Gerhard Amendt in Rheinischer Merkur 10.3.05

13.3.

paPPa.com in
eigener Sache

Am 11. März 2005 erfolgte der 1. Millionste Zugriff auf diese Homepage und zu diesem Zeitpunkt werden über 5.000 Seiten täglich abgerufen!
Danke an unsere Leser !!!

Unsere Arbeit, die Realisierung neuer Projekte und auch Rechtstreitigkeiten gegen uns brauchen Unterstützung ... wir sind dankbar für Spenden oder eine Fördermitgliedschaft

9.3.

Steuererklärung
steuermindernde Berücksichtigung
des Kindesunterhalts

Wer seinen Kindern Unterhalt zahlt und dieser Betrag weniger als 135 % des Regelsatzes entspricht, dem kam eine steuerrechtliche Berücksichtung bislang nicht mehr zugute, weil die Finanzämter diese Berücksichtigung schlicht verweigert haben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt die Bedenken gegen diese Praxis.

paPPa.com dokumentiert die Entscheidung des BFH und gibt Hinweise, Hilfen und Vorlagen an die Hand, wie der Anspruch auf steuerrechtliche Berücksichtung des Kindesunterhalts durchgesetzt werden kann.

pappa.com/recht/kindergeld-anrechnung-musterklage.htm

9.3.

Seminar:
Umgangsrecht erhalten

"Erfolgreich den Umgang erhalten!"
"Die meisten Verfahren zum Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungs- und Sorgerecht werden rechtlich fehlerhaft und unzulänglich geführt. Aus diesem Grunde sind viele Eltern vor Gericht nur bedingt erfolgreich. Werden die moralischen Ziele und die gesetzliche Umsetzung strikt voneinander getrennt, so sind die Eltern in der Regel erfolgreicher. Hier sind von besonderer Bedeutung die richtige Frage- und Argumentationstechnik. Auch das Wissen über die Position der beteiligten Personen gibt den Eltern die Möglichkeit eine bessere Ausgangsposition vor Gericht zu erlangen.
Ziel des Seminars ist die Vermittlung des Unterschiedes von Recht und Kindeswohl, der Umgang mit den am Verfahren beteiligten Personen, Argumente und das Training für Gerichtsverhandlungen. Aus den Erfahrungen mit Anwälten, Jugendämtern und Beiständen habe die Referenten herausgefunden, dass vielen der Unterschied der "Gesellschaftlichen Vaterschaft" und der "Juristischen Elternschaft" nicht klar ist. So entstand das Seminar: Erfolgreich den Umgang erhalten!"
Termin 15. bis 17. April 2005 in Hamburg - Kostenbeitrag 150 Euro
8.3.

Heute ist
"Internationaler Frauntag"

Kommentar von Mariam Lau: Feminismus am Ende

"Seit Jahren schon gehört der Internationale Frauentag am 8. März zu den traurigsten Ritualen der Bundesrepublik. Müde und routiniert spulen die zuständigen Beschwerdeführerinnen ihre Listen ab: zu wenig Frauen in Führungspositionen, zu wenig Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und obendrein wird ein eklatanter Mangel an Frauenparkplätzen beklagt. Obwohl jeder weiß: Den Frauen ist es noch nie so gut gegangen." [mehr ...] Die Welt 8.3.05

8.3.

SUPERDADS

Batman steigt Außenministerium aufs Dach - Die Superhelden haben wieder zugeschlagen - DER SPIEGEL 28.2.05
"Drei als Comic-Figuren kostümierte Männer sind auf ein Gebäude des britischen Außenministeriums gestiegen und haben ein Transparent ausgerollt. Mit der Aktion will die Gruppe "Fathers 4 Justice" für eine Änderung des Sorgerechts protestieren. Die drei als Batman, Robin und Captain America verkleideten Männer lehnten eine Leiter an die Fassade des Außenministeriums an einer Ecke der Downing Street, in der auch Premierminister Tony Blair residiert. Dann kletterten sie auf einen Gebäudesims in zwölf Metern Höhe. Nach Angaben von Reuters drangen die Männer dabei jedoch nicht in die Sicherheitszone des Ministeriums ein. Auf dem Gebäudevorsprung entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Zugang verwehrt. Lasst Euch nicht von der Labour-Partei davon abhalten, ein Superdad zu sein". Polizisten versuchten bislang vergeblich, die Männer zum Abstieg zu überreden." (...) "Bereits im September war ein als Batman verkleideter Mann auf den königlichen Buckingham-Palast gestiegen, um auf das Anliegen der Organisation "Father 4 Justice" ("Väter für Gerechtigkeit") aufmerksam zu machen."
6.3.

Umgangskosten und kein Geld?

Wer bis Ende 2004 sozialhilfeberechtigt war, konnte die Umgangskosten beim Sozialamt beantragen und bekam diese auch regelmäßig erstattet (Fahrtkosten, Erhöhung des Regelsatzes für die Verpflegung des Kindes). Nachdem nun Anfang des Jahres 2005 ca. 90 % der Sozialhilfeempfänger als "arbeitsfähig" und damit als Arbeitslose eingestuft worden sind, beginnt der Kampf um die Umgangskosten erneut und - wen wundert es wirklich - der Staat stellt sich erst mal dumm und verweigert die bisher geleisteten Umgangskosten ...

paPPa.com dokumentiert die bisherige Rechtsprechung und ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Hannover: www.paPPa.com/recht/urt/umgangskosten-nach-hartzIV.htm

und stellt Muster für eine Klage sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Verfügung: www.pappa.com/recht/umgangskosten-musterklage.htm

6.3.

Sozialangst ...

Jeder zwölfte Erwachsene leidet unter Sozialangst - "Cocooning" greift auch auf Kinder über

Rom (pte) - Die Zahl der Menschen, die unter der so genannten "Sozialangst" leidet, steigt zunehmend. Bereits acht Prozent der Erwachsenen, insbesondere Frauen, sind davon betroffen. Auch bei Kindern ist diese psychische Störung beobachtbar, geben führende italienische Psychologen am derzeit stattfinden Psychopathologiekongress bekannt. Die Experten sehen diese Entwicklung als Antwort auf die Auswirkungen der derzeit herrschenden "Speed-Gesellschaft".

"Die traditionelle Familie existiert nicht mehr, denn neue familiäre Strukturen haben sich entwickelt. Heute wechseln familiäre Bezugssysteme mit großer Geschwindigkeit durchschnittlich alle vier bis fünf Jahre. Im Gegensatz dazu dauerten sie noch in den 70ern durchschnittlich 25 Jahre. Die fehlende Stabilität macht den Kindern Angst und ist eine praktisch vorexerzierte Bindungsproblematik." [mehr ...]

4.3.

Essay:

Über die Wandlung des Kindes
im Familienrechtsverfahren
vom Rechtsobjekt als
Verfügungsmasse zum
Rechtssubjekt

Es war einmal ...
dass um das Kind im Rechtsstreit der Erwachsenen kaum viel des Aufhebens gemacht wurde. Es stand ja unter der elterlichen Gewalt - so hieß das einmal - von Vater und Mutter. Wurde die Ehe der Eltern geschieden, ging das Kind zum unschuldig geschiedenen Elternteil, denn es galt ja das Verschuldensprinzip. Der andere Elternteil ging, was den Rechtsentscheid betrifft, leer aus. Der Verbleib des Kindes war nur da zu regeln, wo beiden Eltern der gleiche Schuldanteil am Scheitern ihrer Ehe zugesprochen wurde. Hier wurden erstmalig psychologische Sachverständige als Entscheidungshilfe für das Gericht tätig. Das waren aber, im Vergleich zur Gegenwart, noch Einzelfälle.

Über die Wandlung von der Verfügungsmasse zum Rechtssubjekt
Durch die Eherechtsreform von 1977 ist das Kind als Verfügungsmasse wie Hausrat und Zugewinn zum rechtlosen Objekt des Familienrechtsverfahrens gemacht worden ...

Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner, 2005
http://www.vafk.de/themen/recht/Studien/Klenner_Kindeswohl.pdf

4.3.

TV-TIPPs

RTL, Sonntag 6.3., Magazin/Dokumentation 23:30 - 00:05 Uhr
Kuckuckskinder - Wenn die Vaterschaft zum Testfall wird
http://www.tv-info.de/exe.php3?target=popup&sidnr=16889993
Über 300.000 Kinder werden jedes Jahr in Deutschland geboren. Doch zwischen sieben und zehn Prozent aller Kinder in Deutschland stammen nicht vom Ehemann oder Lebenspartner, sie sind das Ergebnis von Affären, One-Night-Stands oder Liebschaften. Wenn bei den Männern begründeter Zweifel besteht, ob sie der Erzeuger sind, wenn die Väter beim tausendsten Nachrechnen immer noch zu dem Ergebnis kommen, dass sie gar nicht der biologische Vater des Kindes sein können, dann wird heute zum Vaterschaftstest gegriffen. Gerade die moderne Biotechnologie hat es in den letzten drei Jahren möglich gemacht, dass der Vaterschaftstest schnell durchführbar und überall erhältlich ist. Zwischen 500 und 1000 Euro kostet die DNA-Analyse. Ein Abstrich von der Mundschleimhaut des Kindes und des vermutlichen Vaters genügt, und ein paar Tage später kann zu 99,95 Prozent eine Vaterschaft ausgeschlossen oder bestätigt werden.
Eine neue Dimension bekam das Thema Kuckuckskinder Anfang Januar 2005 mit dem Gesetzesentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD): Sie möchte heimliche Vaterschaftstests verbieten, sie sogar mit einem Jahr Haft bestrafen.Über diesen Vorschlag entbrannte eine hitzige Debatte über alle Parteigrenzen hinweg.
AZ Media TV lässt beide Seiten zu Wort kommen. Auch die Vaterschaftslabore sind vom Gesetzesentwurf der Ministerin betroffen: Sollte es tatsächlich zu dem Gesetz kommen, werden Umsatzeinbrüche befürchtet. AZ Media TV begleitete Familien, die aus unterschiedlichen Motiven den schweren Gang zum Vaterschaftstestlabor gehen wollten und deren Leben sich durch die Testergebnisse schlagartig veränderten.
Jens G. aus Leipzig ist seit 12 Jahren mit seiner Frau verheiratet. Sie führen eine ganz normale Ehe und haben einen Stammhalter gezeugt. Obwohl die Verwandtschaft ständig die verblüffende Ähnlichkeit des Sohnemanns und Jens bestätigte, blieben Zweifel im Hinterkopf. Sven hatte zum Zeitpunkt der Zeugung allein Urlaub gemacht. Doch wenn er nicht da war, wie konnte das Kind gezeugt werden? Jens G. machte einen Vaterschaftstest, der sein Leben verändern sollte.
Nach Gittas Fehlgeburt widmete sich ihr Mann Uwe seiner beruflichen Karriere statt den Problemen seiner Frau. Sie fühlte sich im Stich gelassen und fand im besten Freund der Familie eine Schulter zum Anlehnen. Aus den tröstenden Streicheleinheiten entwickelte sich eine Affäre. Gitta wurde wieder schwanger. Während der ganzen Schwangerschaft nagte die Ungewissheit an ihr. Wer war der Vater des Kindes: Ehemann oder Geliebter? Als die kleine Tochter auf die Welt kam, entschloss sie sich, ihrem Mann den Fehltritt zu beichten. Dieses Mal wollte er sie nicht mit den familiären Problemen alleine lassen, zusammen machten sie einen Vaterschaftstest. Das Ergebnis: Der Ehemann ist nicht der biologische Vater. Die Zukunft wird zeigen, wie eine Familie so einen Schicksalsschlag verkraften kann.

Phoenix 15.3. 21:45
"Ich hab Euch doch beide lieb!" - Das Leid der Trennungskinder
Jedes vierte Kind in Deutschland erlebt, dass sich Vater und Mutter trennen. Für die Kinder ist das immer ein schmerzhaftes und bedrohliches Erlebnis. Die meisten sind den heftigen Streitereien der Eltern hilflos ausgesetzt; oft werden sie als Druckmittel in Machtspielen und Rachefeldzügen benutzt.

WDR 10.3. 15:00 Uhr / 11.3. 7:45 Uhr WDR / 11.3. 14:00 Uhr RBB
Väter - Vom Familienoberhaupt zum Wochenend-Daddy
Familienflüchtling? Zahl-Onkel? Kuschelpapa? Die traditionelle Rolle des Vaters als Pascha und Familienoberhaupt ist längst passé. Von modernen Vätern wird selbstverständlich erwartet, dass sie im Geburtsvorbereitungskurs die Presswehen mit weghecheln. Der neue, zärtliche Papi beschäftigt sich viel mit seinen Kindern und übernimmt einen Großteil der Erziehung. Mit unserem Studiogast, dem Psychoanalytiker und Autor Horst Petri, sprechen wir über die Bedeutung dieser gewandelten Vaterrolle für den Mann, aber auch über das Drama des abwesenden Vaters.
Denn seit 30 Jahren wachsen immer mehr Kinder ohne ihren Vater auf - auch eine Folge der Emanzipationsbewegung. Studien belegen, dass der abwesende Vater oft Ursache für spätere psychische Probleme sein kann. Für Horst Petri ein Tanz auf dem Vulkan, der nicht nur einzelne betrifft, sondern unsere gesamte Gesellschaft.

2.3.

"Als Familienmenschen haben
Männer keine Lobby"

Mehr als zwei Drittel der deutschen Männer geben an, Familie und Beruf zu brauchen, um glücklich zu sein, aber nur fünf Prozent gehen in Elternzeit. Männerforscher Peter Döge hat versucht, dem scheinbaren Widerspruch auf die Spur zu kommen.
VON ANDREA ROST Frankfurter Rundschau 28.2.05 | Ausgabe: R56 | Seite: 39

Wo bleiben die Kinder? Warum bleiben so viele Kinderwagen leer?
Nicht nur Frauen, auch Männer wollen immer weniger Kinder. Aber in Studien und Familienpolitik werden die zögernden Väter bisher kaum beachtet. Ein folgenschweres Versäumnis. Hamburger Abendblatt 19. Februar 05 in Wochenende

Das Kind im Mann
Vater werden? Warum viele das größte Abenteuer des Lebens scheuen
Der Tagesspiegel.de 19.1.05

2.3.

Brüssel-II-Verordnung


Höhere Rechtssicherheit bei
grenzüberschreitenden Ehesachen?

Seit dem 1. März 2005 gilt eine neue EG-Verordnung, die das Verfahren bei grenzüberschreitenden Ehesachen und Streitigkeiten über das Sorge- und Umgangsrecht regelt. Sie ist auch auf Fälle anwendbar, in denen die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder die Ehe bereits geschieden ist.

Darüber hinaus schreibt die EG-Verordnung vor, unter welchen Voraussetzungen gerichtliche Entscheidungen aus einem Mitgliedsstaat der Verordnung in den anderen Mitgliedsstaaten gültig sind und dort vollstreckt werden können. Auch wird die Durchsetzung bestimmter Entscheidungen über das Umgangsrecht sowie über die Rückgabe des Kindes beschleunigt. Das Gericht im Vollstreckungsstaat darf zukünftig nicht mehr wie bisher prüfen, ob die getroffene Entscheidung auch wirklich im eigenen Land Bestand haben soll. Statt dessen kann dort gleich die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Gleichzeitig treten die notwendigen Durchführungsvorschriften in Kraft. Sie nehmen die geltenden Vorschriften zur Ausführung des Haager Kindesentführungsübereinkommens und des Europäischen Sorgerechtsübereinkommens auf und passen sie den heutigen Erfordernissen an. Damit wird der Praxis ein umfassendes Gesetz zur Verfügung gestellt, das alle ergänzenden nationalen Vorschriften zu den internationalen Rechtsinstrumenten insbesondere im Bereich des
Sorge- und Umgangsrechts enthält.

Richter und Rechtsanwälte können die notwendigen Informationen nunmehr einem einzigen Gesetz entnehmen. Darüber hinaus werden im Anwendungsbereich der genannten internationalen Rechtsinstrumente die Vollstreckungsregelungen effektiver ausgestaltet. Ordnungsmittel wie Geldbuße und Ordnungshaft treten an die Stelle von Zwangsgeld und Zwangshaft. So kann anders als bisher eine Geldbuße wegen Nicht-Gewährung eines Umgangsrechts auch dann noch festgesetzt werden, wenn der Zeitraum für die Gewährung des Umgangsrechts bereits abgelaufen ist. Die Gerichte haben damit effektivere Sanktionsmöglichkeiten, wenn ein Elternteil die Anordnungen des Gerichts missachtet. Dieses neues Gesetz zum internationalen Familienrecht gilt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks.

Presse: Streit um Kinder: Ist Europa Bananenzone? Grenzüberschreitendes Gezerre ums Sorgerecht noch immer nicht gelöst / Hoffnung in neue EU-Verordnung Saar-Echo, 1.3.05

2.3.

Vaterschaftstest kommt
ohne Genanalyse aus

Aufregung um Gen-Tests, die gar keine sind.

Durch den Ausschluß heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel und die Identifizierung des mutmaßlichen Moshammer-Mörders wurde die hitzige Diskussion um Gen-Tests neu entfacht. Doch nicht jeder DNA-Test ermöglicht den Blick auf all unsere Gene. Bei diesen Untersuchungen werden sich wiederholende DNA-Abschnitte analysiert, die kein Gen, also keinen Bauplan für die Synthese von Eiweißmolekülen enthalten. Dazu wird die DNA aus der Probe isoliert, mit der Polymerase-Kettenreaktion vermehrt und für die Analyse vorbereitet. Das Einzige, was man aus den Testmustern ablesen kann, ist, ob sich zwei DNA-Proben gleichen sowie den Grad der Verwandtschaft zur Vergleichsprobe. Weder eine Zuordnung zum Geschlecht noch zur Ethnie sind mit ausreichender Sicherheit möglich. Auch beim Vaterschaftstest wird der Grad der Übereinstimmung zweier DNA-Proben analysiert. Und auch hierzu werden sich wiederholende Bereiche auf der DNA, die Mikrosatelliten, untersucht, die keinen Bauplan für die Eiweißsynthese enthalten.
Ärzte Zeitung, 21.2.05

2.3.

Männergesundheit als
Sparpotenzial?

Männer führen fast alle Krankenstatistiken an. Es gibt deshalb keinen Grund, die Gesundheitsprävention für Männer nachrangig zu betrachten. Dennoch werden zwar Frauengesundheitsberichte erstellt, jedoch kein Männergesundheitsbericht. Männer werden mit einer gesetzlichen Prostatakrebsvorsorge auf dem Stand von 1971 abgespeist und Männern wird erst 15 Jahre später als Frauen eine Hautkrebsfrüherkennung bezahlt, obwohl
sie wesentlich stärker von Hautkrebs betroffen sind.

Auf diese und weitere Missstände in der Gesundheitspolitik will der MANNdat e.V. mit seiner Petition zur Männergesundheit hinweisen. Die Petition ist online auf http://www.PetitionOnline.com/manndat5/petition.html eingestellt und kann von jeder Person dort unterstützt werden.

Dr. Bruno Köhler von MANNdat e.V.: "Es darf nicht sein, dass das archaische Männerbild des keinen Schmerz kennenden Indianers gefördert wird, nur um Männergesundheit als willkommenes Sparpotenzial zu benutzen."

MANNdat ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Stuttgart, der im Sinne der modernen Geschlechterpolitik auf Benachteiligungen männlicher Mitbürger aufmerksam machen möchte. MANNdat ist bundesweit tätig.

Weitere Informationen: MANNdat e.V. - Internet: www.manndat.de

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