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Unterhaltsrecht - Gesetzentwurf der Bundesregierung
  Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden, wird Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt. Einerseits sollen Gerichte künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen, andererseits soll aber die Schwelle für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über die ersten drei Jahre hinaus für nicht verheiratete Mütter weiter abgesenkt werden.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird bundeseinheitlich neu geregelt. Zu Grunde gelegt wird der jeweilige doppelte Kinderfreibetrag des Einkommensteuerrechts (zur Zeit 2 x 1.824 Euro).
So beträgt der Mindestunterhalt monatlich für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 87 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrages, das sind zur Zeit 264,48 Euro. Vom siebten bis vollendeten zwölften Lebensjahr sind es 100 Prozent (zur Zeit 304,00 Euro). Ab dem 13. Lebensjahr werden 117 Prozent dieses Grundbetrages fällig (zur Zeit 355,68 Euro).  Die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger betrug Ende 2004 ca. 1,12 Millionen. Das waren 38% aller Sozialhilfeempfänger. Durch die Neureglung soll bewirkt werden dass im Fall eines "Mangelfalles" Kinder im Unterhalt Vorrang bekommen und somit, von staatlichen Transferleistungen nicht mehr abhängig sind. Was bei den Kinder gespart wird, müssen die Sozialbehörden dem betreuenden Elternteil mehr bezahlen. Allerdings scheint der Gesetzesgeber darauf zu spekulieren, dass die Zahlungsbereitschaft von Unterhaltspflichtigen gegenüber ihren Kindern höher ist als gegenüber den geschiedenen Ehegatten, sodass unter dem Strich der Staat entlastet wird unter anderem auch, weil Unterhaltszahlung an Kinder anders als an dem geschiedenen Ehegatten nicht als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werde kann.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts, 5. April 2006
Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs zur Reform des Unterhaltsrechts
Weitere Infos bei paPPa.com: Verteilungskampf Staat gegen Familien
Scheidung vor dem Notar - Bumerang für Anwältinnen oder für Familien?
  Der Deutsche Juristinnenbund (djb) befürchtet Einkommenseinbußen der Anwaltschaft durch die geplante Reform und geht davon aus, dass überproportional Frauen benachteiligt werden. Offenbar scheint der djb auch der Meinung zu sein, dass grundsätzlich sich Familien nach einer Trennung ohne anwaltliche Hilfe nicht selbst neu organisieren können. Nach Angaben des djb waren 2005 von 7.554 Anwaltsnotaren nur 716 weiblich. Von 5.943 Fachanwälten für Familienrecht waren jedoch 3.137 weiblich.

"Scheidung light" wird zum Bumerang!
Deutsche Juristinnenbund, Pressemitteilung vom 13.03.2006
Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand?
  Dem Land Baden-Württemberg entstand durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) 2003 ein Nettoaufwand von fast 57 Mio. €. Hiervon entfielen allein 70% auf Familiensachen vor den Amtsgerichten. 36 % der landesweiten PKH-Bewilligungen betrafen Eheverfahren. 38 % aller Parteien erhielten in diesen Verfahren PKH, dabei 29 % aller Parteien PKH ohne Raten. Der Prozentsatz für PKH ohne Raten lag deutlich über den Sozialhilfequoten vergleichbarer Bevölkerungsgruppen. In 53 % der Eheverfahren trug das Land zumindest für eine Partei die Gerichts- und Anwaltskosten. Während in Eheverfahren Parteien ohne PKH zu 64 % anwaltlich vertreten waren, waren es bei den Parteien mit PKH 98 %. Die höhere Anwaltsquote führt zu Mehrausgaben des Landes von 6 Mio. €. Von den 63.472 Familiensachen entfielen 30.339 auf Eheverfahren (48 %), davon 29.980 auf Scheidungsverfahren (47 % der Familiensachen). Bei den Eheverfahren handelte es sich weitestgehend um Scheidungsverfahren (99 %). In den 30.339 Eheverfahren gab es 22.885 PKH-Bewilligungen (75 %, d. h. 38% aller Parteien), bei den sonstigen Familiensachen betrug diese Relation 68 %. Etwa 36 % aller PKH-Bewilligungen im Land entfielen auf Scheidungsverfahren. In 53 % aller Eheverfahren wurde einer oder beiden Parteien PKH bewilligt. Damit wurden Scheidungskosten in mehr als der Hälfte aller Verfahren zumindest teilweise von der öffentlichen Hand getragen. In 41 % der Eheverfahren erhielten beide Parteien PKH. In über der Hälfte der Verfahren wurde demnach der gegnerischen Partei keine PKH bewilligt. Der Rechnungshof hält es für geboten, den Anteil der PKH-Bewilligungen in Eheverfahren zu senken. PKH wurde in Familiensachen vor den Amtsgerichten in 77 % der Fälle ohne Raten und 23 % mit Raten bewilligt. Bei PKH-Bewilligungen mit Raten flossen tatsächlich etwa 66 % des festgesetzten Betrags in den Landeshaushalt zurück. Bezogen auf den Gesamtaufwand für PKH betrug die Rückflussquote etwa 16 %. Die Ablehnungsquote bei PKH-Anträgen wegen mangelnder Bedürftigkeit oder fehlender Erfolgsaussicht lag bei 4%. Die Ablehnungsquote betrug in Eheverfahren 2,7 % und in sonstigen Familiensachen 6,1 %. Ursache dürfte sein, dass bei Scheidungsverfahren die „Erfolgsaussicht“ regelmäßig gegeben ist. Die fehlende Erfolgsaussicht spielt jedoch auch bei sonstigen Familienverfahren eine geringe Rolle. Bei den Bewilligungskennzahlen der geprüften 26 Familiengerichte waren erhebliche Bandbreiten festzustellen, die sich nicht allein auf die Sozialstruktur der Antragsteller zurückführen ließen. Die Bedürftigkeitsprüfung wurde von den Richtern häufig unzureichend durchgeführt. Bei den geprüften Familiensachen fehlte in den PKH-Akten in 6% der Antrag, die Angaben im Vordruck waren in 28 % unvollständig. Unvollständig waren in 62 % der Anträge die Belege und in 79 % die Zahlungsnachweise. Eine Einkommensberechnung der Richter war in 76 % der Fälle nicht aktenkundig. Das Beschwerderecht der Staatskasse gegen PKH-Bewilligungen wurde von den Bezirksrevisoren mit sehr unterschiedlicher Intensität ausgeübt. 30% der Bezirksrevisoren üben das Beschwerderecht gar nicht aus. In 54 % der PKH-Bewilligungen in Familiensachen vor dem Amtsgericht wird auf eine nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Begründung verzichtet.

Die PKH wurde im Gesetz über die PKH vom 13. Juni 1980 ab 1981 eingeführt. Sie hat das bis dahin geltende Armenrecht abgelöst. Seither wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach geändert. Die Zahl der Ehescheidungen hat sich in Baden-Württemberg zwischen 1980 bis 2004 fast verdoppelt. Im Jahr 2004 wurden 95 % der Scheidungen nach einjähriger oder dreijähriger Trennung ausgesprochen. In 47 % der geschiedenen Ehen waren keine minderjährigen Kinder vorhanden. Auf Bundesebene werden aufgrund der prekären Finanzlage der öffentlichen Haushalte verschiedene Sozialleistungen auf den Prüfstand gestellt.

Prüfung der Prozesskostenhilfe in Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 4610, 19. 08. 2005
Missbrauch mit dem Missbrauch - Kommt das alles wieder?
  Ein Mädchen wird von den Eltern getrennt, weil eine Psychologin Missbrauch unterstellt. Ein Albtraum für die Familie, den erst der Staatsanwalt beendet.

Freitagmittag war das Kind weg
Berliner Zeitung 28. März 2006:

Dazu auch ein Filmbeitrag in Panorama - gesendet am 31.3.0. Dort kann das 7-Minuten-Video angesehen werden, sowie der Text des Beitrags als PDF-Datei. Besonders bemerkenswert dieses Statement: Prof. Max Steller, Gerichtspsychologe: "Ich hatte eigentlich das Gefühl, es hat sich durch das BGH-Urteil, durch die Worms-Mainzer-Katastrophe vieles gebessert und plötzlich mehren sich, das ist ja nicht nur eine individuelle Beobachtung, sondern mehren sich die Stimmen, man spricht mit Kollegen, man trifft sich auf Tagungen und mehrere sagen, das Problem ist wieder da.„ Mehr Informationen zum Thema Missbrauch mit dem Missbrauch bei paPPa.com -> www.paPPa.com/mmdm
TV-Tipp: Der "Zeugungsstreik"
  Wo bleiben die Väter?
Die kinderlose Frau wird von Demoskopen umfassend analysiert, ihre Lebensentwürfe werden beleuchtet, ihre Ansprüche. Nur über den kinderlosen Mann wissen wir fast nichts. Dabei sind unter Akademikern viel mehr Männer als Frauen ohne Nachwuchs. ML mit einer "nicht wirklich repräsentativen" Momentaufnahme.

Wo bleiben die Väter? Männer im Zeugungsstreik
ZDF ML Mona Lisa - Sonntag, 2. April 2006, 18.00 Uhr
Wiederholung: Freitag, 07. April 2006, 03.55 Uhr
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