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(Archiv)- April 2006 |
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| 17.4.06 | Unterhaltsrecht - Gesetzentwurf der Bundesregierung |
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Den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen unverheirateten
Kindern und von volljährigen unverheirateten Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr
vollendet haben, im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der
allgemeinen Schulausbildung befinden, wird Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen
eingeräumt. Einerseits sollen Gerichte künftig mehr Möglichkeiten haben, den nachehelichen Unterhalt
zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen, andererseits soll aber die Schwelle für eine Verlängerung des
Betreuungsunterhalts über die ersten drei Jahre hinaus für nicht verheiratete Mütter weiter abgesenkt werden.
Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird bundeseinheitlich neu geregelt. Zu Grunde gelegt wird der jeweilige doppelte
Kinderfreibetrag des Einkommensteuerrechts (zur Zeit 2 x 1.824 Euro). So beträgt der Mindestunterhalt monatlich für ein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 87 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrages, das sind zur Zeit 264,48 Euro. Vom siebten bis vollendeten zwölften Lebensjahr sind es 100 Prozent (zur Zeit 304,00 Euro). Ab dem 13. Lebensjahr werden 117 Prozent dieses Grundbetrages fällig (zur Zeit 355,68 Euro). Die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger betrug Ende 2004 ca. 1,12 Millionen. Das waren 38% aller Sozialhilfeempfänger. Durch die Neureglung soll bewirkt werden dass im Fall eines "Mangelfalles" Kinder im Unterhalt Vorrang bekommen und somit, von staatlichen Transferleistungen nicht mehr abhängig sind. Was bei den Kinder gespart wird, müssen die Sozialbehörden dem betreuenden Elternteil mehr bezahlen. Allerdings scheint der Gesetzesgeber darauf zu spekulieren, dass die Zahlungsbereitschaft von Unterhaltspflichtigen gegenüber ihren Kindern höher ist als gegenüber den geschiedenen Ehegatten, sodass unter dem Strich der Staat entlastet wird unter anderem auch, weil Unterhaltszahlung an Kinder anders als an dem geschiedenen Ehegatten nicht als Sonderausgabe von der Steuer abgezogen werde kann. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts, 5. April 2006 Wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs zur Reform des Unterhaltsrechts Weitere Infos bei paPPa.com: Verteilungskampf Staat gegen Familien |
| 17.4.06 | Scheidung vor dem Notar - Bumerang für Anwältinnen oder für Familien? |
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Der Deutsche Juristinnenbund (djb) befürchtet Einkommenseinbußen der Anwaltschaft durch die
geplante Reform und geht davon aus, dass
überproportional Frauen benachteiligt werden. Offenbar scheint der djb auch der Meinung zu sein, dass
grundsätzlich sich Familien nach einer Trennung ohne anwaltliche Hilfe nicht selbst neu organisieren können.
Nach Angaben des djb waren 2005 von 7.554 Anwaltsnotaren nur 716 weiblich. Von 5.943 Fachanwälten für Familienrecht waren
jedoch 3.137 weiblich.
"Scheidung light" wird zum Bumerang! Deutsche Juristinnenbund, Pressemitteilung vom 13.03.2006 |
| 17.4.06 | Prozesskostenhilfe auf dem Prüfstand? |
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Dem Land Baden-Württemberg entstand durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH)
2003 ein Nettoaufwand von fast 57 Mio. €. Hiervon entfielen allein 70%
auf Familiensachen vor den Amtsgerichten. 36 % der landesweiten PKH-Bewilligungen betrafen Eheverfahren. 38 % aller
Parteien erhielten in diesen Verfahren PKH, dabei 29 % aller Parteien
PKH ohne Raten. Der Prozentsatz für PKH ohne Raten lag deutlich über
den Sozialhilfequoten vergleichbarer Bevölkerungsgruppen. In 53 % der
Eheverfahren trug das Land zumindest für eine Partei die Gerichts- und Anwaltskosten.
Während in Eheverfahren Parteien ohne PKH zu 64 % anwaltlich
vertreten waren, waren es bei den Parteien mit PKH 98 %. Die höhere
Anwaltsquote führt zu Mehrausgaben des Landes von 6 Mio. €.
Von den 63.472 Familiensachen entfielen 30.339 auf Eheverfahren (48 %), davon
29.980 auf Scheidungsverfahren (47 % der Familiensachen). Bei den Eheverfahren
handelte es sich weitestgehend um Scheidungsverfahren (99 %).
In den 30.339 Eheverfahren gab es 22.885 PKH-Bewilligungen (75 %, d. h. 38%
aller Parteien), bei den sonstigen Familiensachen betrug diese Relation 68 %. Etwa
36 % aller PKH-Bewilligungen im Land entfielen auf Scheidungsverfahren.
In 53 % aller Eheverfahren wurde einer oder beiden Parteien PKH bewilligt.
Damit wurden Scheidungskosten in mehr als der Hälfte aller Verfahren zumindest
teilweise von der öffentlichen Hand getragen.
In 41 % der Eheverfahren erhielten beide Parteien PKH. In über der Hälfte der
Verfahren wurde demnach der gegnerischen Partei keine PKH bewilligt.
Der Rechnungshof hält es für geboten, den Anteil der PKH-Bewilligungen
in Eheverfahren zu senken. PKH wurde in Familiensachen vor den Amtsgerichten in 77 % der Fälle
ohne Raten und 23 % mit Raten bewilligt. Bei PKH-Bewilligungen mit Raten
flossen tatsächlich etwa 66 % des festgesetzten Betrags in den Landeshaushalt
zurück. Bezogen auf den Gesamtaufwand für PKH betrug die
Rückflussquote etwa 16 %. Die Ablehnungsquote bei PKH-Anträgen wegen
mangelnder Bedürftigkeit oder fehlender Erfolgsaussicht lag bei 4%.
Die Ablehnungsquote betrug in Eheverfahren 2,7 % und in
sonstigen Familiensachen 6,1 %. Ursache dürfte sein, dass bei Scheidungsverfahren
die „Erfolgsaussicht“ regelmäßig gegeben ist. Die fehlende Erfolgsaussicht
spielt jedoch auch bei sonstigen Familienverfahren eine geringe Rolle.
Bei den Bewilligungskennzahlen der geprüften 26 Familiengerichte waren
erhebliche Bandbreiten festzustellen, die sich nicht allein auf die Sozialstruktur
der Antragsteller zurückführen ließen. Die Bedürftigkeitsprüfung
wurde von den Richtern häufig unzureichend durchgeführt. Bei den geprüften
Familiensachen fehlte in den PKH-Akten in 6% der Antrag, die Angaben
im Vordruck waren in 28 % unvollständig. Unvollständig waren in
62 % der Anträge die Belege und in 79 % die Zahlungsnachweise. Eine
Einkommensberechnung der Richter war in 76 % der Fälle nicht aktenkundig.
Das Beschwerderecht der Staatskasse gegen PKH-Bewilligungen wurde von
den Bezirksrevisoren mit sehr unterschiedlicher Intensität ausgeübt. 30%
der Bezirksrevisoren üben das Beschwerderecht gar nicht aus.
In 54 % der PKH-Bewilligungen in Familiensachen vor dem Amtsgericht
wird auf eine nachträgliche Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse ohne Begründung verzichtet.
Die PKH wurde im Gesetz über die PKH vom 13. Juni 1980 ab
1981 eingeführt. Sie hat das bis dahin geltende Armenrecht abgelöst. Seither wurden
die gesetzlichen Regelungen mehrfach geändert. Die Zahl der Ehescheidungen hat sich in Baden-Württemberg zwischen 1980 bis
2004 fast verdoppelt. Im Jahr 2004 wurden 95 % der Scheidungen nach einjähriger
oder dreijähriger Trennung ausgesprochen. In 47 % der geschiedenen Ehen
waren keine minderjährigen Kinder vorhanden.
Auf Bundesebene werden aufgrund der prekären Finanzlage der öffentlichen
Haushalte verschiedene Sozialleistungen auf den Prüfstand gestellt.
Prüfung der Prozesskostenhilfe in Baden-Württemberg Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 13 / 4610, 19. 08. 2005 |
| 2.4.06 | Missbrauch mit dem Missbrauch - Kommt das alles wieder? |
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Ein Mädchen wird von den Eltern getrennt, weil eine Psychologin
Missbrauch unterstellt. Ein Albtraum für die Familie, den erst der
Staatsanwalt beendet.
Freitagmittag war das Kind weg Berliner Zeitung 28. März 2006: Dazu auch ein Filmbeitrag in Panorama - gesendet am 31.3.0. Dort kann das 7-Minuten-Video angesehen werden, sowie der Text des Beitrags als PDF-Datei. Besonders bemerkenswert dieses Statement: Prof. Max Steller, Gerichtspsychologe: "Ich hatte eigentlich das Gefühl, es hat sich durch das BGH-Urteil, durch die Worms-Mainzer-Katastrophe vieles gebessert und plötzlich mehren sich, das ist ja nicht nur eine individuelle Beobachtung, sondern mehren sich die Stimmen, man spricht mit Kollegen, man trifft sich auf Tagungen und mehrere sagen, das Problem ist wieder da.„ Mehr Informationen zum Thema Missbrauch mit dem Missbrauch bei paPPa.com -> www.paPPa.com/mmdm |
| 1.4.06 | TV-Tipp: Der "Zeugungsstreik" |
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Wo bleiben die Väter? Die kinderlose Frau wird von Demoskopen umfassend analysiert, ihre Lebensentwürfe werden beleuchtet, ihre Ansprüche. Nur über den kinderlosen Mann wissen wir fast nichts. Dabei sind unter Akademikern viel mehr Männer als Frauen ohne Nachwuchs. ML mit einer "nicht wirklich repräsentativen" Momentaufnahme. Wo bleiben die Väter? Männer im Zeugungsstreik ZDF ML Mona Lisa - Sonntag, 2. April 2006, 18.00 Uhr Wiederholung: Freitag, 07. April 2006, 03.55 Uhr |
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