Wann gab es was NEUESNEUES bei paPPa.com - und anderswo?

Juni 2002

Siehe auch die "Was gibt´s Neues"-Seiten - die hier zum Teil mit berücksichtigt werden - von:
GAB*Net / Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / PaPS-News / Trennungskinder / Väter für Kinder / Väter-online / Väteraufbruch / Zukunft der Familie

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30.6.

Schatten - kein Lichtblick

Deutschlands z.Z. traurigster Fall ... Väterausgrenzung am 18. Juli 2002 - Der Umgang wird ausgesetzt! (werden) Theaterbühne: Jugendamt + Familiengericht Pfaffenhofen an der Ilm (Bayern) - Fall Luig: Vorläufiges bitteres Ende von 9 Jahren bitteren Ringes um den Kontakt zur Tochter ?!?
30.6.

Leichte Fortschritte

Gemeinsamer Bericht der deutsch-französischen parlamentarischen Mediatorengruppe vom 2. Mai 2002 in deutscher Übersetzung - siehe insbesondere Abschnitt IV.: "Vorschläge für weitere Verbesserungen bei der Lösung internationaler Sorge- und Umgangsrechtskonflikte"
30.6.

Schönes Buch !

Mein Papa und ich! - Bunter Vater-Kind-Ratgeber. Insgesamt 16 Kapitel befassen sich u. a. mit Freizeit und Ferien, Konflikten und Problemen sowie Vaterschaft heute. Wissenschaftlich betrachtet der Familienforscher Wassilios E. Fthenakis die Frage öWie wichtig sind Väter?ã ... Erhältlich ist das Buch über Mehr Zeit für Kinder e.V., Stichwort üPapaã, Fellnerstraße 12, 60322 Frankfurt/Main. Für Porto und Versand 2,50 Euro beilegen, außerdem ein Etikett mit der Empfängeradresse. Mehr Infos hier: http://www.mehr-zeit-fuer-kinder.de/Texte/PapaBuch.html
30.6.

Vater-Kind-Kur

Die gemeinnützige Kur + Reha GmbH betreibt am Feldberg (Schwarzwald) die Mutter/Vater-Kind-Klinik Feldberg. Die Konzeption scheint einmalig in Deutschland: Erstmals werden Väter nicht innerhalb einer Gruppe von Müttern betreut. Vater-Kind-Kuren sind ein exclusives Angebot, dass sich nur an Väter richtet. Hierfür wurde ein eigenes Gebäude der Klinik reserviert. Siehe das Konzept unter http://www.vater-kind-kur.de
27.6.

Hängt das
Kreuz ab!

Neues im Fall Adler: "Bayerische Rechtswirklichkeit 2002 - Ein Vater fordert von dem Gericht: "Hängen Sie das Kreuz ab!" Begründung: NICHT-Identifikation der erkennenden Richter mit den Grundwerten des christlichen Glaubens, konkret: Physische und materielle Zerstörung der Familie durch die bayerische Justiz während einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung - Das Münchner Oberlandesgericht erfüllt den Wunsch ...
27.6.

Deutschland ...

Zu dumm zum Erziehen? Annette und Ingo Kutzner seien "intellektuell nicht in der Lage, ihre Kinder ordnungsgemäß zu erziehen", befand das deutsche Amtsgericht Bersenbrück und erkannte den Eltern das Sorgerecht für die beiden Töchter ab. "Ist ein niedriger IQ Grund genug, eine Familie auseinanderzureißen?" fragt Ariane Vuckovic in der Sendung ZDF-Reporter

Der Europäische Gerichtshof musste Deutschland erneut Einhalt gebieten, siehe das Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.2.02 - Kutzner v. Germany - unter http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/uebersetz-kutzner.htm

27.6.

Demonstration

Demo am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg am 25.6.02: Bericht in der französischen Zeitung "Dernières Nouvelles d'Alsace" vom 26.06.2002 in deutscher Übersetzung "Stopp der Kindesentführung in Deutschland"
27.6.

Schadensersatz Umgangskosten

Volltext der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 21.12.2001 - 5 UF 78/01 - Vorinstanz zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.6.2002 (siehe nächste Tabellenzeile)

1. Die Familiengerichte sind zur Entscheidung über den Schadensersatz im Zusammenhang mit der Vereitelung von Umgangskontakten sachlich zuständig.
2. Der Schadensersatzanspruch des Klägers wegen der vergeblich aufgewendeten Kosten für die Anreise und die Hotelkosten in Folge des vereitelten Umganges ist auf der Grundlage des § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. dem Umgangsrecht nach § 1684 BGB zu bejahen.
3. Die sorgeberechtigte Mutter hat die aktive Verpflichtung, durch eigenhändig vorzunehmende Übergabehandlung das Kind dem Vater herauszugeben. Nur hierdurch wird für das Kind deutlich, dass eine vom Gericht wirksam erlassene Anordnung zu befolgen ist, die von der Mutter gebilligt und vollzogen wird und nicht zur Disposition des minderjährigen Kindes steht. Überlässt jedoch eine Kindesmutter dem Kind die freie Entscheidung über die jeweilige Wahrnehmung der Umgangskontakte, versäumt und verweigert sie damit als Sorgeberechtigte in unzulässiger Weise ihre Herausgabe- und Mitwirkungsverpflichtung bei der Durchführung des titulierten väterlichen Umgangsrechtes.

19.6.

Wenn der Umgang nicht klappt ...

Bundesgerichtshof - Mitteilung der Pressestelle Nr. 62/2002
http://www.bundesgerichtshof.de/PressemitteilungenBGH/PM2002/PM_062_2002.htm

Bundesgerichthof entscheidet über Schadensersatz bei Verletzung des Umgangsrechts des nicht sorgeberechtigten Elternteils - Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem heute (19.6.02) verkündeten Urteil entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen. 

Entscheidung der Vorinstanz: In seiner Entscheidung vom 21.12.2001 hatte das Oberlandesgericht Karsruhe die Mutter verpflichtet, Fahrtkosten und Stornierungskosten als Schadenersatz dem geschiedenen Ehemann zu erstatten. Das OLG hatte unmissverständich zum Ausdruck gebracht, dass es die aktive Verpflichtung der sorgeberechtigten Mutter ist, dem Vater das Kind eigenhändig zu übergeben, um dadurch auch dem Kind deutlich zu machen, dass die Entscheidung des Gerichts von der Mutter gebilligt und vollzogen wird. - OL G Karlsruhe vom 21.12.01 - 5 UF 78/01, Fundstelle in Fachzeitschrift: ZFE 03/2002, 101

19.6.

Damit der Umgang klappt ...

Bundesverfassungsgericht - BVerfG, 1 BvR 2029/00 vom 5.2.2002 - http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk2002020 5_1bvr202900

Der sorgeberechtigte Elternteil kann unter Umständen dazu verpflichtet werden, sich an dem erforderlichen zeitlichen und organisatorischem Aufwand zur Ausübung des Umgangsrechts zu beteiligen, um hierdurch einer faktischen Vereitelung des Umgangsrechts vorzubeugen.

18.6.

Mehr Lichtblicke

AG Besigheim vom 16.1.02 - 2 F 556/00 - JAmt 2002, 137
Erschwert oder vereitelt die Mutter den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft über einen längeren Zeitraum und ändert ihre Einstellung, die insbesondere durch Nicht-Loslassen des Kindes und fehlendes Verständnis der Bedeutung des Vater-Kind-Verhältnisses geprägt wird, trotz intensiver Bemühungen während zahlreicher Umgangsstreitigkeiten (einschließlich eines gerichtlichen Vermittlungsverfahrens) in keiner Weise, kann ihr die alleinige elterliche Sorge entzogen und bei entsprechender Erziehungseignung auf den Vater übertragen werden (siehe schon OLG München, 12.4.91, FamRZ 1991, 1343).

OLG Karlsruhe vom 21.1.00 - 16 WF 102/99 - JAmt 2002, 135-137 = OLGR Karlsruhe 2002, 126-127
Vereitelt oder erschwert ein Elternteil den Umgang des anderen Elternteils mit gemeinschaftlichen Kindern, kann dies als Maßnahme nach BGB § 1666 die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts und Übertragung auf einen Pfleger erforderlich machen.

18.6.

Kongress

Parental Alienation Syndrome - Internationale Konferenz "Jede Wahrheit durchläuft drei Stufen: Erst erscheint sie lächerlich, dann wird sie bekämpft, schließlich ist sie selbstverständlich" (Schopenhauer)
- Eine interdisziplinäre Herausforderung für scheidungsbegleitende Berufe -
Frankfurt 18./19. Oktober 2002, u.a. mit Richard A. Gardner, Helmuth Figdor, Ursula Kodjoe, Wera Fischer, Franz Weisbrodt - Mehr Infos hier: http://www.pas-konferenz.de/
16.6.

Eklat in Berlin

Französischer Vater kämpft um seine Söhne - Maurice Elfeke wurde in Berlin verhaftet, als er das deutsche Justizministerium um Hilfe bitten wollte - ... « Die Deutschen gehen wirklich zu weit», erklärte Pierre Cardo, Abgeordneter der französischen Nationalversammlung gegenüber der Zeitung «France Soir». «Seit einem Jahr hat dieser Mann seine Kinder nicht zu Gesicht bekommen - trotz aller Abmachungen, die Berlin unterzeichnet hat.» ... - Berliner Morgenpost 16.6.02 hier oder hier + beim Väteraufbruch: Hungerstreiker Maurice Elfeke am 11. Juni verhaftet
16.6.

Lichtblicke

OLG Dresden, Beschluß v. 25.4.2002 - 10 UF 260/01 - angekündigt zur Veröffentlichung in http://www.famrz.de/e01.htm

1. Vereitelt der betreuende Elternteil den gerichtlich geregelten Umgang des Kindes mit seinem anderen Elternteil dauerhaft, erfordert die daraus resultierende Kindeswohlgefährdung die Einrichtung einer Umgangspflegschaft, wenn mildere Mittel nicht erfolgversprechend erscheinen.
2. Ein der Ausübung des Umgangsrechts entgegenstehender verfestigter und verinnerlichter Wille eines 11-jährigen Kindes ist dann unbeachtlich, wenn er offensichtlich beeinflußt und das Kind zu einer eigenverantwortlichen Entscheidung noch nicht fähig ist. Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn es sich nur dem ihm vermittelten Wunsch des betreuenden Elternteils anschließt und es im Verlauf der letzten Jahre keine Gelegenheit hatte, ein objektiviertes Bild von seinem anderen Elternteil zu gewinnen.
3. Der Widerruf der Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils zur psychologischen Begutachtung des Kindes unterliegt als Beweisvereitelung der Beweiswürdigung. Das Gericht kann eine Regelung auch ohne eine sachverständige Beratung treffen, wenn es über anderweitige zuverlässige Entscheidungsgrundlagen verfügt.
4. Kann eine zwangsweise Durchsetzung der Entscheidung angesichts des bisherigen Verhaltens des betreuenden Elternteils nicht ausgeschlossen werden, ist diesem nicht nur ein Zwangsgeld zur Erfüllung seiner Wohlverhaltensverpflichtung anzudrohen, sondern auch die Zwangshaft für den Fall der Verweigerung der Herausgabe des Kindes an den Umgangspfleger.
(Ähnlich auch schon OLG Frankfurt vom 26.10.2000)

14.6.

Berlin: Demo und Hungerstreik seit dem 8.6.02

Bei Väter aktuell:

  • Viele Bilder von der Kundgebung am 8.6. an der Gedächtniskirche
  • Auszüge aus einer beachtlichen Rede des Schauspielers Mathieu Carriere - u.a. zitiert er seinen Schachfreund Otto Schily mit den Worten: "Es ist schwieriger, in Deutschland das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu reformieren, als im nahen Osten Frieden zu stiften". 
  • Mehr Infos auch beim Väteraufbruch: http://www.vafk.de/aktion/hungerstreik2002.htm


Nach Angaben des Väteraufbruchs befinden sich zur Zeit 5 Väter im Hungerstreik - "Sie stehen täglich von 10:00 Uhr - 18:00 Uhr auf dem Breitscheidplatz in Berlin."

14.6.

Presse + Väter

ZDF-Beitrag in Frontal21 - Beitrag Väter ohne Rechte vom 11.6.02 jetzt online verfügbar unter http://www.zdf.de/wissen/frontal21/62512/index.html
U.a. Beitrag als Realvideo + Diskussion im Beitragsecho 

14.6.

Neue Website

www.frauenhausluege.de - Über Frauenhäuser und deren Missbrauch
14.6.

Familiengericht

Ergänzung zum Hinweis vom 7.6.02: Zu wenig Personal: Richter verklagt das Land

"In den Kanzleien türmen sich Aktenberge, weil Schreibkräfte mit der Bearbeitung nicht nachkommen. Streitende Parteien müssen monatelang auf Termine warten ... Als erster Richter Berlins hat Reddemann nun Klage gegen das Land Berlin wegen Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit eingereicht. "Wegen der unzumutbaren Arbeitsbedingungen ist eine Ausübung meiner Tätigkeit nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten kaum mehr möglich." - Familienrichter Dietmar Reddemann: "Es müssen endlich durchgreifende Reformen erfolgen. " Berliner Zeitung, 14.2.02

11.6.

Väter in Berlin im Hungerstreik

Heute Abend, 21 Uhr im ZDF bei Frontal21 ein Beitrag zum Thema: Väter ohne Rechte
Zwei Millionen Väter werden nach der Trennung von ihren Partnerinnen daran gehindert, ihre Kinder zu sehen, so eine Schätzung des Vereins "Väteraufbruch für Kinder". Deutsche Gerichte, so der Vorwurf, würden häufig zu Gunsten von Müttern entscheiden, die durch die Wegnahme der Kinder die Männer vor vollendete Tatsachen stellen. Mittlerweile hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehreren Vätern Recht gegeben, die vor deutschen Gerichten in ihrem Kampf um das Umgangsrecht in allen Instanzen gescheitert waren - bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Seit diesem Wochenende sind Väter in Berlin im Hungerstreik, um den Umgang mit ihren Kindern zu erzwingen und um gegen die Praxis der Gerichte zu protestieren.
Frontal21 über deutsche Gerichtspraxis und Väter ohne Rechte. Unter www.frontal21.de gibt es den Chat ab 21.45 Uhr, ab Mittwoch auch den Text und das Realvideo.
9.6.

Parteien 

Die Qual der Wahl

Wer bietet mehr?

Die Wahlprogramme im Überblick

Bundertagswahlen in Deutschland 2002
Wahlprogramme der Parteien im Überblick bei paPPa.com

  • SPD
    • mehr Ganztagsschulen
    • 200 Euro Kindergeld
    • die Zahl der Studienanfänger von heute 28 % auf das OECD-Niveau von etwa 40 % steigern
  • CDU/CSU
    • Familiengeld 150-600 Euro
    • Kinderbonus für jedes Kind einführen
    • Höchststrafe für Heranwachsende im Jugendstrafrecht von 10 auf 15 Jahre anheben 
  • FDP
    • Kultusministerkonferenz abgeschaffen
    • Einführung des Kita-Gutschein
    • Fremdsprachenunterricht soll beginnen mit der ersten Klasse
    • Kinder schon mit fünf Jahren eingeschulen
    • Grundfreibetrag in Höhe von 7.500 Euro für jeden Bürger, also auch für jedes Kind
    • für eine deutliche Verbesserung der Lehrer-Schüler Relation in den Grundschulen
  • BÜNDNIS 90/GRÜNE
    • "für nichteheliche Kinder und Kinder nach Trennung und Scheidung müssen Konzepte entwickelt werden, die den kontinuierlichen Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil gewährleisten"
    • Kinderkasse einführen, Kindergrundsicherung (300 ¥ Kindergeld) 
  • PDS
    • Reform des Unterhaltsrechtes für Kinder
    • Kindergeld kurzfristig auf 210 ¥ und damit auf die Hälfte des durchschnittlichen Existenzminimums erhöhen
    • Kinder bis zum 14. Lebensjahr sollen einen Rechtsanspruch auf ein ganztätiges Betreuungsangebot haben
    • Senkung der Klassenfrequenzen auf höchstens 25 Schüler 
  • Familienpartei
    • Kindergeld generell auf private Unterhaltsleistungen, aber nicht auf kind-bezogene Sozialleistungen des Staates anrechnen
    • Geschiedene und nichteheliche Unterhaltspflichtige müssen nach Auffassung der FAMILIEN-PARTEI steuerlich wie Ehepaare mit Kindern gestellt werden
    • nichteheliche Eltern sollen grundsätzlich und ohne besonderen Antrag das gemeinsame Sorgerecht erhalten
  • Feministische Partei DIE FRAUEN
    • In allen Betreuungseinrichtungen sind Mädchen besonders zu fördern
    • Die Kinderbetreuung muß staatlich finanziert werden und hat durch pädagogisches Fachpersonal entsprechend der Altersgruppen - 1 bis 4 Jahre zehn Kinder, 5 bis 6 Jahre maximal zwölf Kinder - zu erfolgen
    • Leibliche Väter, soziale Väter und soziale Mütter können das Sorgerecht durch ihre tatsächliche Sorge für das Kind erwerben
    • Bei einer Trennung der leiblichen oder der sozialen Eltern soll diejenige Person das Sorgerecht bekommen, die bislang den Hauptanteil an der Versorgung des Kindes übernommen hat und auch weiterhin dazu bereit ist. Ein gemeinsames Sorgerecht als Regelfall lehnen wir ab
    • Die Schule übernimmt die Betreuung der Kinder von 8 bis 16 Uhr. Hausaufgabenbetreuung findet durch die LehrerInnen statt. 
  • NPD
    • Grundlage unseres Volkes ist die deutsche Familie
9.6.

Familiengericht 

Für Familien werden Rechtswege immer länger

Mehr als zwei Jahre Wartezeit in Sorgerechtsverfahren ... ?! (siehe Hinweis vom 7.6.02

Es geht auch anders!
Einem Antrag eines nach dem Gesetz umgangsverpflichteten Vaters wird vom Familiengericht nach umgehender und zügiger Bearbeitung statt gegeben! Antrag zur Befreiung von der Pflicht des Umgangs!

Der Beschluss der Familienrichterin: "Der Vater wird von seiner Verpflichtung zum Umgang mit seiner Tochter befreit. Dem Antrag war zu entsprechen, denn dies entspricht dem Wohl des Kindes"

7.6.

Betreuter Umgang

Vorläufige deutsche Standards zum begleiteten Umgang

Die positiven Erfahrungen auf internationaler und nationaler Ebene, die mit dem begleiteten Umgang gemacht worden sind, und die Unterzeichnung des "UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes" haben dazu geführt, dieses Angebot auch in Deutschland im Rahmen der jüngsten Kindschaftsrechtsreform mit Wirkung zum 01.07.1998 als Regelleistung einzuführen (§ 1684 Abs. 4 BGB). Mit der wissenschaftlichen Begleitung der Umsetzung dieser neuen Maßnahme in der Praxis hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) in München beauftragt.
Zu den Aufgaben dieses Forschungsprojekts zählt u.a. die Entwicklung "Deutscher Standards für den begleiteten Umgang", nachdem es in Deutschland auf Bundesebene bislang noch keine Standards gibt. Solche Standards sind jedoch erforderlich, um die Qualität dieser Maßnahme sicherstellen zu können. Bei den vorliegenden "Deutschen Standards" handelt es sich vorerst um vorläufige Empfehlungen. http://www.ifp-bayern.de/cms/BU_Standards.pdf
7.6.

Betreuter Umgang

Weitere Beiträge zur Entwicklung von Interventionsansätzen im Scheidungsgeschehen - Beaufsichtigter und begleiteter Umgang gemäß § 1684 Abs. 4 BGB - siehe Verzeichnis http://www.ifp-bayern.de/index.html/a_Projekte/s_71
7.6.

Studie
Die Rolle des Vaters in der Familie

Die vorliegende Studie untersucht die Vaterrolle im Entwicklungsprozess von Familien. Es wurden Männer aus unterschiedlichen Familienstadien zu ihren Vorstellungen über Vaterschaft und über ihre Beteiligung im Haushalt und in der Familie befragt. Autoren: Wassilios E. Fthenakis, Beate Minsel (Staatsinsitut für Frühpädagogik, München)
Zusammenfassung des Forschungsberichts http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=4254.html

Siehe auch: Focus 16.07.2001 Big, big Daddy
Neue Väter hat das Land: Sie beeinflussen Bildung und Charakter ihrer Kinder entscheidend. Das ist das Ergebnis einer großen Studie, die die Bundesregierung in Auftrag gegeben hat ....
http://www.focus.de/F/FC/FCH/fch.htm?para=?-showt:client/focus/focus/j2001/q3/m07/t16/s054/001_001.dcs

7.6.

Familiengericht 

Für Familien werden Rechtswege immer länger

Mehr als zwei Jahre Wartezeit in Sorgerechtsverfahren - Gerichte mit Streitfällen und neuen Aufgaben überlastet
17.8.01 Tagespiegel - http://www2.tagesspiegel.de/archiv/2001/08/16/ak-be-5515863.html
7.6.

Männer als Opfer häuslicher Gewalt

Das schwache Geschlecht
Ein Mann wird jahrelang von seiner Frau geschlagen. Vielen Beamten scheint dieses Problem kaum realistisch. 
Doch im Seminar trafen die Polizisten einen Kollegen, der achtzehn Jahre lang von seiner Frau geschlagen wurde. Angezeigt hat er sie nie. "Welcher Mann gibt schon gerne zu, dass er von einer Frau geschlagen wird?" 
Eine Studie des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen besagt, dass das Geschlechterverhältnis der Opfer zehn zu neun ist: demnach werden jedes Jahr 240 000 Frauen und 214 000 Männer Opfer von häuslicher Gewalt. Doch selbst die Broschüren des Familienministeriums sind eindeutig formuliert. In den Hinweisen steht: "Berichten Sie über Gewalt durch Ihren Ehemann." Die Ehefrau wird nicht erwähnt.
Berliner Zeitung, 24.04.2002, Ressort:   Blickpunkt , Autor:   Susanne Frömel
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