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(Archiv)- Juni 2006
 
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6/2006

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Väterdemonstration in Berlin 2006 mit Mathieu Carrière eine Zusammenfassung
 
Note "mangelhaft" - Wenn es um Gleichberechtigung von Jungen geht
  Erhebliche Defizite in der Bildungspolitik für Jungen - zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung von MANNdat e.V., einer bundesweiten Initiative gegen Benachteiligungen von Jungen und Männern.

Die Selbstdarstellungen der deutschen Bildungsministerien im Internet wurden dazu auf folgende Themen untersucht: Allgemeine Bildungssituation von Jungen, Jungenleseförderung, männliche Lehrerquote, Förderung von Jungen für geschlechtsuntypische Berufe, gleiche Teilhabe von Jungen am Zukunftstag. Zusätzlich wurde den Ministerien ein Fragenkatalog geschickt.

Die Auswertung der Internetseiten und der Befragung ergibt ein erschreckendes Bild: Lediglich das Bildungsministerium von Niedersachsen konnte mit "gut" bewertet werden. Danach folgen Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Brandenburg mit jeweils "ausreichend". Der Rest ist mangelhaft oder ungenügend. Die schlechtesten Noten erhielten Berlin und das Bundesbildungsministerium.

Die Studie ist unter www.manndat.de sowohl in Langfassung als auch als Zusammenfassung abrufbar.
Schrecken der Scheidung
  Heiraten ist weiterhin beliebt, doch der Durchhaltewille verheirateter Paare sinkt dramatisch. Warum in Deutschland bereits jede dritte Ehe in die Brüche geht und welche finanziellen Folgen die Trennungen für viele Betroffene oftmals haben

…Zwar gibt es Luxusscheidungen, wo der Kieferchirurg seiner ehemaligen Praxishelferin allen Single-Luxus finanziert. Doch für die Perspektiven der breiten Bevölkerung ist relevanter, daß laut Mikrozensus 2005 gut 30 Prozent der alleinerziehenden Mütter ihren Lebensunterhalt durch Arbeitslosengeld I oder II oder Sozialhilfe bestreiten. Geschiedene Väter tauschen sich in Selbsthilfegruppen darüber aus, wie es sich in kleinen WG-Zimmern lebt und wie die Gründung einer neuen Familie durch Unterhaltszahlungen erschwert wird. …

…Zwar halten die voraussehbaren Leiden kleiner Kinder einzelne Elternpaare von einer Scheidung ab. Doch 2004 lebten in 50 Prozent der geschiedenen Ehen minderjährige Kinder. Seit 1980 wurden in Deutschland 3,4 Millionen Minderjährige zu Scheidungskindern. Manche Ehe indes zerbricht nicht trotz, sondern wegen der Kinder.…

Schrecken der Scheidung
DIE Welt 26.06.2006 von Matthias Kamann
Vater, Vater, warum hast du mich verlassen?
  Spektakuläre Aktion nach der Väterdemo in Berlin: Schauspieler Mathieu Carrière protestiert am Kreuz - Damit wollte Carrière eigenen Worten zufolge auf die Ohnmacht von unverheirateten Vätern hinweisen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kritisierte Carrières biblischen Vergleich als "geschmacklos". Offensichtlich gehe es dabei vorwiegend um Effekthascherei und nicht um inhaltliche Auseinandersetzung. Der Gesetzgeber habe angeblich in den vergangenen Jahren vieles unternommen, um bei einer Trennung den Kontakt beider Elternteile zu ihren Kindern zu schützen. Auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg kritisierte die Kreuzigungs-Aktion. „Da, wo religiöse Symbole für die persönlichen Interessen funktionalisiert werden, liegt d er Mißbrauch oft nahe“, sagte ein Sprecher der Kirche. „Die Grenze dazu, daß auch Menschen in ihren religiösen Empfindungen verletzt werden, ist berührt. Deswegen tritt die Evangelische Kirche mit Nachdruck dafür ein, religiöse Symbole nicht zu mißbrauchen.“

Aber selbst von den Initiiatoren der Demonstration vom Verein Väteraufbruch wird die Aktion kontrovers diskutiert…

Mathieu Carrière erläuterte seine Aktion auf Nachfrage von Vätern so:
"Ich "beziehe" mich nach Absprache mit dem Vatikan, mit Jesus am Kreuz auf ein mächtiges, universales Symbol für Verlassensein und Ungerechtigkeit. Für mich persönlich ist Jesus das erste Kind der monotheistischen Religionsgeschichte, er hängt als Folteropfer, ALS SOHN, und als Widerstandskämpfer FÜR UNS ALLE, am Kreuz. Herzliche Grüße
Mathieu Carrière"

Ein tolles Video von der Demonstration gibt es seit gestern von unseren tschechischen Freunden im Netz.
www.justicetv.cz/report/demoberl.htm

Weitere Bilder gibt es bei paPPa.com
Landkreise und Städte müssen bei Schülertransport wechselnde Wohnungen der Scheidungskinder berücksichtigen
 

Verwaltungsgericht stärkt Ansprüche von Scheidungskindern bei der Schülerbeförderung

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht nicht nur für den Weg zwischen der Schule und einer überwiegend genutzten Unterkunft, sondern auch für den Schulweg zu einer nur gelegentlich genutzten Wohnung. Kinder, die wechselnd bei ihren geschiedenen Eltern leben, können daher verlangen, dass die Schülerbeförderung für den Weg zu demjenigen Elternteil übernommen wird, bei dem sie gerade wohnen. Dies hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts entschieden.

Der Antragsteller ist Vater zweier Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren, die in Braunschweig zur Schule gehen. Die Eltern der Kinder sind geschieden. Die Kinder wohnen nach Absprache der Eltern, denen das Sorgerecht gemeinsam zusteht, überwiegend bei ihrer Mutter in Braunschweig, gelegentlich aber auch bei ihrem Vater im Landkreis Wolfenbüttel. Der Landkreis lehnte den Antrag des Vaters ab, die Kosten für den Schülertransport zwischen seiner Wohnung und der Schule für den Fall zu übernehmen, dass sich die Kinder bei ihm aufhalten. Die Behörde vertrat die Ansicht, ein Anspruch auf Schülerbeförderung bestehe nur für den Weg zwischen der Schule und der Hauptwohnung der Kinder in Braunschweig; eine andere Lösung sei unpraktikabel. Diese Rechtsauffassung des Landkreises ist nach der Entscheidung des Gerichts nicht mit dem Niedersächsischen Schulgesetz vereinbar. Die Richter weisen darauf hin, dass das Gesetz Kindern einen Beförderungsanspruch von und zu ihrer "Wohnung" einräumt. Erfasst seien daher auch diejenigen Wohnungen, die von den Kindern nur gelegentlich genutzt werden. Das Schulgesetz wolle die Chancengleichheit im Bildungsbereich sichern und solle daher verhindern, dass der Schulbesuch aus finanziellen Gründen erschwert werde. Deshalb entstehe der Beförderungsanspruch für den Weg zwischen der Schule und dem jeweiligen tatsächlichen Wohnort der Kinder. Die Rechtsauffassung des Landkreises enge die Dispositionsfreiheit der getrennt lebenden Eltern ein und sei daher mit der Entscheidung des Gesetzgebers für ein gemeinsames Sorgerecht nicht vereinbar.

Verwaltungsgericht Braunschweig, (Aktenzeichen: 6 B 543/05)

29.6.06 - Achtung! Das Urteil wurde leider vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben. Ein Urteil liegt uns noch nicht vor.

Ist der heutige durchschnittliche Mann ein Verlierermodell?
  Die Männer sind in Not: In der Schule, auf dem Arbeitsmarkt und im Familienleben. Eine Schadensbilanz

…Jungen sind viel häufiger verhaltensauffällig als Mädchen, stottern viermal so oft wie ihre Schwestern und leiden, unterschiedlichen Schätzungen zufolge, drei- bis siebenmal so häufig wie die Mädchen am Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS). Das alles macht die Jungen zu schwierigen Kindergarten- und Schulkindern. Dementsprechend schlechter fallen auch ihre Leistungen aus.…

…Seit 1975 ist die Quote der weiblichen Erwerbsbeteiligung von 48Prozent auf über 65Prozent geklettert, während die männliche Erwerbstätigkeit auf unter 80 Prozent sank. Seit 1991 sind 1,9 Millionen Männerarbeitsplätze abgebaut worden, die Frauen hingegen gewannen 1,4 Millionen Jobs hinzu. Sie stellen inzwischen fast die Hälfte aller Erwerbstätigen in Deutschland.…

Ihr Verlierer!
DIE ZEIT 14.06.2006 Nr.25, Von Susanne Gaschke
Geburtstagsgrüße aus Prag und
  viele interessante Informationen zur Lage der Väter von unseren südöstlichen Nachbarn Tschechien haben wir letzte Woche erhalten.
Bericht aus erster Hand zur Lage der Männer und Väter in Tschechien
Kosten für Kontaktpflege mit getrennt lebenden Kindern steuerlich absetzbar?
  Zu dieser Auffassung kam der 2. Senat des Hessischen Finanzgerichts und somit entgegen der bisherigen Auffassung des Bundesfinanzhofs (z. B. Urteil vom 28.3.1996, Az.: III R 208/94, veröffentlicht im Bundessteuerblatt 1997 Teil II S. 54 = SIS 96 20 94)

Der Fall: Nach der Trennung kehrte die Mutter, der das alleinige Sorgerecht für die Kinder zuerkannt worden war, mit den drei gemeinsamen Kindern in ihre Heimat nach Nordspanien zurück. Der Vater besuchte seine Kinder und wandte für Flugkosten rund 8 000 EUR auf. Im Gegensatz zum Finanzamt gewährten die hessischen Finanzrichter ihm den begehrten Steuerabzug im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen. Diese Aufwendungen seien bereits durch die Regelung des Kinderlastenausgleichs abgegolten, aber vor dem Hintergrund der Neuregelung des elterlichen Sorge- und Umgangsrechts 1998 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts kann nach Ansicht des Hessischen Finanzgerichts nicht mehr festgehalten werden. Denn während die alte Regelung für den nicht sorgeberechtigten Elternteil lediglich ein Umgangsrechts als "Kannbestimmung" vorsah, hat der Gesetzgeber nunmehr in § 1684 Abs.1 BGB ausdrücklich eine Pflicht zum Umgang mit Kindern bestimmt.

Der Bundesfinanzhof wird sich nun erneut mit dem Thema befassen müssen. Dort ist die Revision unter dem Aktenzeichen III R 30/06 anhängig. Außerdem sind derzeit zu dieser Frage weitere Verfahren anhängig (Aktenzeichen: III R 41/04, III R 28/05 und III R 55/05). Wer in einer vergleichbarer Lage ist , sollte die Kosten für den Umgang mit den getrennt lebenden Kindern als außergewöhnliche Belastung geltend machen und bei Ablehnung Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Das Finanzamt muss die Sache dann ruhen lassen, bis der Bundesfinanzhof entschieden hat.

Hessisches FG 20.2.2006, 2 K 3058/04
Allein erziehende Mütter häufiger depressiv
  Allein erziehende Mütter kleiner Kinder reagieren nicht selten mit depressiven Verstimmungen oder verstärkter Angst auf die Sorgen des Alltags. Besonders dramatisch: Depressive Mütter verhalten sich ihren Kindern gegenüber öfter ablehnend.

www.lifeline.de Dazu auch passend. Alleinerziehende: Öfter krank
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