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Unterschriftenaktion - 1000x NEIN Gründe gegen eine gewollte Vaterschaft
  Unter www.1000xNEIN.de kann auf die Unterschriftenliste zugegriffen werden. Jeder, den die Behandlung von Vätern in Deutschland tatsächlich davon abgehalten hat, Kinder - oder MEHR Kinder - zu bekommen, kann hier unterschreiben.
BGH hat den Unterhaltsanspruch für ledige Mütter erweitert.
  Der Bundesgerichtshof hat die Ansprüche lediger Mütter beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern stark erweitert. Nach einem Urteil können sie künftig leichter auch über die im Gesetz vorgesehene Dreijahresfrist hinaus Zahlungen vom Ex-Partner fordern, wenn sie nach der Trennung gemeinsame Kinder betreuen. Eine gewisse Benachteiligung Unverheirateter gegenüber Geschiedenen - die deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung bekommen - hält das Karlsruher Gericht aber für verfassungsgemäß.

…"Mit dem Urteil nähert das Gericht den Anspruch der ledigen Mutter gegen den Vater an den Anspruch an, den eine geschiedene Mutter gegen ihren Ex-Ehemann hat", sagt Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht in Duisburg. Denn waren die Eltern einmal verheiratet, bekommt der Partner, der die Kinder betreut, mindestens bis zum achten Lebensjahr des Kindes Unterhalt; erst ab dem 15. Lebensjahr kann ihm eine Vollzeitstelle zugemutet werden, so die Faustformel der Gerichte. Wer einen Menschen heirate, wolle dauerhaft mit ihm zusammenbleiben und übernehme daher eine besondere Verantwortung, begründen die Richter den Unterschied zwischen verheirateten und ledigen Müttern. Aber auch viele nichteheliche Partnerschaften sind heute auf Dauer angelegt. In einem solchen Fall wollen die Richter möglicherweise künftig auch ledigen Müttern länger als drei Jahre einen Betreuungsunterhalt zugestehen. Dann gilt: Für das Kind, das bei einem One-night-Stand gezeugt wurde, bekommt die Mutter drei Jahre lang Betreuungsunterhalt. Für das Wunschkind einer langjährigen eheähnlichen Beziehung muß eventuell länger gezahlt werden.
Das Urteil wird einen Erdrutsch auslösen…

Urteil: XII ZR 11/04, XII. Zivilsenat, 5.7.2006
Pressemitteilung: Nr. 99/06 vom 5.7.2006
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Unterhaltsrecht - Adieu, meine Teure
  verliebt, verlobt, verheiratet. Vater, Mutter, Kind. So sehen immer weniger Lebenspläne aus. Heute leben 2,4 Millionen deutsche Paare in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 770.000 von ihnen haben Kinder. Viele von ihnen entscheiden sich bewußt für eine Ehe ohne Trauschein. Verpflichtungen können sie so allerdings nicht entgehen. Bricht die Patchwork-Familie auseinander, kann der Partner, der die Kinder von nun an allein erzieht, Unterhalt verlangen. Meist sind dies Frauen: Von den 2,5 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland sind 87 Prozent Mütter.

Adieu, meine Teure
FAZ.NET, 11. Juli 2006, Von Swantje Wallbraun und Daniel Mohr  

Die Macht der Mütter - "Wir sind nie gefragt worden"
  Väter beklagen, daß ihnen in der Praxis häufig von den Müttern die Chance genommen wird, ihre Kinder nach einer Scheidung zu sehen. Dietmar Nikolai Webel Bundesvorstand des Vereins „Väteraufbruch für Kinder“ im Interview über das nach seiner Ansicht „strukturelle Unrecht“ des Scheidungsrechtes.

Die Macht der Mütter
FAZ.NET, 11. Interview mit Dietmar Nikolai Webel(VAfK), Juli 2006

Das schwache Gemächt - MÄNNERBILD IN FRAUENZEITSCHRIFTEN
  Mag die Klinsmann-Elf das Land mit Zuversicht befeuert haben, den XY-Chromosomenträger aus seiner sozialen, kulturellen und psychologischen Misere befreit hat sie nicht. Männer begehen immer noch dreimal so oft Selbstmord wie Frauen, stellen den Großteil an Obdachlosen, Alkohol- und Drogenabhängigen und sterben im Schnitt sechs Jahre früher.

Das schwache Gemächt
Spiegel-Online, 19.7.2006, Daniel Haas

Mit Hungerstreik im Gefängnis ein Zeichen setzen!
  „Ich muss in den Knast gehen, um meine Bürgerpflicht zu erfüllen. Meine Bürgerpflicht im Kampf gegen Unrecht und unsinnige Gerichtsentscheide“, sagt Jürgen Fischer aus Höheinöd. 15 Tage Haft stehen ihm bevor und er kündigt an, von dem Zeitpunkt an, wenn ihn die Polizei mit einem Vollstreckungshaftbefehl abholt, um ihn in die Justizvollzugsanstalt zu bringen, in Hungerstreik zu treten und zwar bis zum Tag seiner Entlassung.

www.mit-den-augen-eines-vaters.de
Öffentliche Petition - Steuerliche Geltendmachung von Kindesunterhalt
  Mit der Petition wird gefordert, die Zahlung von Kindesunterhalt steuerlich geltend machen zu können, bei der Berechnung von Unterhalt beispielsweise auch Reisekosten zu berücksichtigen und einen Umzug des sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind bzw. den Kindern von der Zustimmung des Familiengerichts abhängig zu machen.

Unterhaltsrecht: Steuerliche Geltendmachung von Kindesunterhalt
Eingereicht durch: Markus Fürst am Donnerstag, 6. April 2006
Das Jugendamt wieder auf Kinderklau?
  Am 29.6.2006 wurde der 3 Tage alte Alex per Einstweiliger Verfügung (Beschluss) auf Antrag des Jugendamtes Düsseldorf seiner behinderten Mutter entzogen. Das Gericht gab dem Antrag des Jugendamtes statt - ohne Vorwarnung - ohne Anhörung der Mutter - ohne Gutachten ...

Netzwerk behindertes Kind.de
Ein Plädoyer für die Lüge?
  Ein Versuch dem Fernsehzuschauer mit "einfühlsamen" Geschichten zu begründen, warum es besser sei an "FamilienTABUS" nicht zu rühren?

…Der Film erzählt die Geschichte von vier betroffenen Vätern, Müttern und auch Kindern. Dabei geht es um die tiefen seelischen Konflikte, in die Menschen geraten können, wenn ein heimlicher Vaterschaftstest sie mit Fakten konfrontiert, die sie vielleicht lieber nie erfahren hätten…

Sendetermine

Sa, 08.07.06, 13.30 Uhr
Mo, 10.07.06, 00.15 Uhr
Mo, 10.07.06, 06.45 Uhr
PHOENIX, Nicht ganz der Papa - Streit um den Vaterschaftstest
DNA-Experten zu Vaterschaftsnachweis: Heimliche Tests bestrafen
  Heimliche Vaterschaftstests müssen nach Ansicht von DNA-Experten im Rahmen des geplanten Gentechnikgesetzes der Bundesregierung unter Strafe gestellt werden. Außerdem sollten die Hürden für eine Anfechtung der Vaterschaft deutlich gesenkt werden. Mit diesem Appell an Justizmininisterin Brigitte Zypries ( SPD ) ist am Sonnabend in Magdeburg ein dreitägiges Treffen von mehr als 100 DNA-Experten aus ganz Deutschland zu Ende gegangen. Auch heimliche Abstammungsgutachten zum Beispiel durch Arbeitgeber oder Versicherungen sollten unter Strafe gestellt werden, sagte der Direktor des Institutes für Rechtsmedizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Dieter Krause.
Auch Kindererziehung gibt einem Mann nicht den Anspruch, wie eine Frau vorrangig befördert zu werden
  Ein Beamter einer Bundesbehörde in Wiesbaden hatte vor dem VG Wiesbaden auf Schadenersatz geklagt, weil er nach Durchführung eines Auswahlverfahrens nicht zu dem Kreis der zu befördernden Beamten zählte. Die Behörde hatte ihm Frauen, die über die gleichen Beurteilungsnoten wie der Kläger verfügten, aufgrund des BGleiG vorgezogen. Für ihn stand eine Beförderungsstelle dann nicht mehr zur Verfügung.

Urteil des VG Wiesbaden, Az.: 8 E 505/05 (2)
Pressemitteilung Nr. 13/2006 des VG Wiesbaden vom 14.06.2006
Quelle
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