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(Archiv)- August 2006 |
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| 30.8.06 | Tag der verschlossenen Tür für Väter |
Am Sonntag, den 27.8.2006, lud am Tag der offenen Tür das Bundesministerium für Justiz ein und bot u. a. eine Diskussionsrunde zum Thema „Modernes Familienrecht – Aktuelle Neuerungen" an. Niemand Geringere als die Justizministerin Brigitte Zypries höchstpersönlich und die mit den familienrechtlichen Themen vertrauten Referenten stellten sich den Fragen einer überschaubaren Runde aus der Bevölkerung.
Bericht von paPPa.com ;-) |
| 30.8.06 | Neuregelung des Rechtsberatungsrechts |
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Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende
Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht
der Zustimmung durch den Bundesrat. *6. _Das RDG ermöglicht allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder_* Während nach geltendem Recht nur berufsständische und berufsstandsähnliche Vereinigungen (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Haus und Grund, Mietervereine) ihre Mitglieder rechtlich beraten dürfen, soll dies künftig grundsätzlich nach § 7 RDG jeder Vereinigung erlaubt sein. Dies betrifft etwa die großen Mitgliedervereine wie beispielsweise Automobilclubs. Allerdings dürfen die Rechtsdienstleistungen auch künftig nicht Hauptzweck einer Vereinigung sein. Außerdem muss eine sachgerechte Mitgliederberatung gewährleistet sein. Dies soll künftig vor allem dadurch sichergestellt werden, dass eine juristisch qualifizierte Person an der Beratung beteiligt sein und die Institution personell, sachlich und finanziell angemessen ausgestattet sein muss. Auch Vereinen, die dauerhaft unqualifizierten Rechtsrat erteilen, kann die weitere Erbringung von Rechtsdienstleistungen untersagt werden. Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung, Berlin, 23. August 2006 |
| 25.8.06 | Das Bundesjustizministerium lädt ein! |
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Am Sonntag können Interessierte ab 11.00 Uhr mit Bundesministerin Brigitte Zypries über
aktuelle Neuerungen des Familienrechts diskutieren. Bundesministerium der Justiz, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin |
| 25.8.06 | Mann braucht Förderung |
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Das deutsche Feuilleton debattiert die Krise der Männlichkeit. Was folgt daraus für die Politik? Brauchen wir eine
Institutionalisierung von Männerinteressen wie in Österreich? Ein Podiumsgespräch der Friedrich-Ebert-Stiftung in Heidelberg hat die "Geschlechtergerechtigkeit aus Männersicht" zum Thema. Die Organisatorinnen der Veranstaltung sind Frauen, die es spannend finden, mal die Perspektive zu wechseln. Geladen haben sie deshalb ausschließlich männliche Referenten. Doch der Abend nimmt einen anderen Verlauf als erwartet… …Nur weil die politische Richtung der österreichischen Pioniere irritiert, ist der Gedanke einer Männerabteilung oder eines Männerbeauftragten nicht falsch. Der Institutionalisierung von Männerpolitik ergänzend zur Frauenpolitik müssten praktische Schritte folgen: Förderprogramme, die Jungen stärken, mehr Geschlechterforschung aus dezidiert männlicher Perspektive oder auch ein deutscher Männergesundheitsbericht. So papierlastig und einseitig wie in Wien muss es in Berlin ja nicht zugehen… taz vom 14.8.2006, S. 11, 241 Z. (Kommentar), THOMAS GESTERKAMP |
| 13.8.06 | Statistisches Bundesamt: 23 Prozent der Jugendlichen leben in "alternativen" Familienformen |
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Wie das Statistische Bundesamt zum Weltjugendtag am 12. August mitteilt, wachsen immer mehr 14- bis 17-jährige Kinder in alternativen Familienformen auf. Im Jahr 2005 lebten 880.000 (23 Prozent) dieser 3,8 Millionen Jugendlichen bei Alleinerziehenden und Lebensgemeinschaften, im April 1996 waren es noch 600.000 oder 17 Prozent der 3,6 Millionen Jugendlichen gewesen. Nach wie vor wachsen Jugendliche am häufigsten in traditionellen Familienformen auf: 2005 zogen Ehepaare immer noch 77 Prozent oder 2,9 Millionen der in Familien lebenden 14- bis 17-jährigen Kinder groß. Dies zeigen die aktuellen Ergebnisse des Mikrozensus, der größten Haushaltsbefragung in Europa. Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, dass heißt Ehepaare, Lebensgemeinschaften sowie allein erziehende Mütter und Väter mit ledigen Kindern im Haushalt (damit werden auch alle Stiefelterngemeinschaften mit umfasst). Zu den Kindern zählen alle ledigen Personen, die ohne Lebenspartner und ohne eigene Kinder mit mindestens einem Elternteil im Haushalt zusammenleben. Zu den Kindern zählen im Mikrozensus - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder, sofern die zuvor genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Zahl der 14- bis 17-jährigen Kinder, die von allein erziehenden Müttern und Vätern betreut werden, stieg seit 1996 um 200.000 auf 696.000 im Jahr 2005. Damit lebten 2005 gut 18 Prozent der Jugendlichen bei Alleinerziehenden (1996: 14 Prozent) und vor allem bei allein erziehenden Müttern (2005: 600.000, April 1996: 414.000). Vergleichsweise gering war dagegen der Zuwachs Jugendlicher, die bei allein erziehenden Vätern lebten (+ 14.000 auf 96.000 in 2005). Die Zahl der Jugendlichen, die bei Lebensgemeinschaften aufwuchsen, erhöhte sich im gleichen Zeitraum um 80.000 auf 184.000 im Jahr 2005. Damit betreuten Lebensgemeinschaften 2005 knapp 5 Prozent der 14- bis 17-jährigen Kinder (1996: 3 Prozent). Weitere Ergebnisse des Mikrozensus 2005 zu den Lebensformen der Bevölkerung, zu Haushaltsstrukturen oder zur Gesundheitssituation der Bevölkerung und vielen anderen Themen enthält die Pressebroschüre "Leben in Deutschland" Haushalte, Familien und Gesundheit?, die zusammen mit einem umfangreichen Tabellenanhang im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zum kostenlosen Download bereit steht. Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamts vom 9.8.2006
Unbeantwortet bleibt die Frage, wieviele Kinder noch mit ihren beiden leiblichen Eltern zusammen aufwachsen. Die Erhebungsmethoden erlauben hierzu keine Rückschlüsse. Es kann aufgrund der vorliegenden Zahlen lediglich geschätzt werden, dass um die 30 % der Kinder nicht mehr mit beiden Eltern zusammen leben. In den USA wurde vor 3 Jahren die Situaton erreicht, dass weniger als die Hälfte der Kinder mit beiden Eltern aufwächst. Deutschland folgt der gleichen Tendenz ...
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| 13.8.06 | Berufsverbot für Nachrichtensprecherin Eva Herman? |
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Das zumindest forderte die Zeitschrift Emma imVerbund mit anderen Feministinnen.
Diese forderten Hermans Absetzung bei der «Tagesschau» und schrieben sogar einen öffentlichen Brief.
Dabei beziehen sie sich auf eine Werbeaktion von Eva Herman für ihr im Herbst 2006 erscheinendes Buch "Das Eva-Prinzip" in der Mai-Ausgabe 2006 des Politikmagazins Cicero einen.
Dort veröffentlichte Eva Herman einen Beitrag über die Kinderlosigkeit der Deutschen, der zu heftigen Diskussionen führte.
Sie setze sich für eine konservative Rollenverteilung zwischen der Frau als Mutter und dem Mann als dem "starken und beschützenden Part" ein und erteile der Emanzipation eine Absage.
Alice Schwarzer, Ritterin der französischen Ehrenlegion
und Trägerin des Bundesverdienstkreuzes Erster Klasse & Co.
stellten in ihren feministischen Blatt Emma "Satire oder Stimme aus der Steinzeit?" ganz unsatirisch den Job der bekannten Tagesschausprecherin zur
Disposition. "Die ARD muss sich fragen, ob ihre Tagesschau-Sprecherin mit so sexistischen Elaboraten nicht gegen die Grundsätze der Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten verstößt - und die
vorgeschriebene "Glaubwürdigkeit" einer Nachrichtensprecherin demontiert! Rassistische oder antisemitische Sprüche dürfen JournalistInnen in solchen Positionen schließlich auch nicht machen."
Offenbar hatte diese Kampagne wieder Erfolg. Auch wenn Hermans Thesen von Familie statt Selbstverwirklichung nicht unwidersprochen hingenommen werden müssen und in offenkundigem Widerspruch zu ihrem Lebenslauf stehen, stellt sich wieder mal die Frage, wie es Frau Schwarzer und ihre Kolleginnen mit der Meinungsfreiheit halten! |
| 13.8.06 | Erfahrungen mit der Kindschaftsrechtsreform im Land Berlin |
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"… Während 1999 lediglich in 29 % der Scheidungsverfahren eine Sorgerechtsentscheidung mangels eines entsprechenden Antrags nicht zu treffen war,
stieg die Anzahl dieser Verfahren bis zum Jahr 2003 auf 78,6 %. In den Folgejahren stagnierte die Anzahl dieser Verfahren auf hohem Niveau bei
ca. 75 %. Bundesweit führten sogar in 85 % der Scheidungen, von denen minderjährige Kinder betroffen waren, die Eltern die gemeinsame elterliche
Sorge zunächst fort. Rechtstatsächliche Untersuchungen haben gezeigt, dass bei der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge das Risiko eines
Kontaktabbruchs zwischen Kindern und einem Elternteil sinkt (Proksch, Rechts-tatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts, Köln, 2002, S. 405)" " … Den Rechtspflegestatistiken der Jahre 1999 bis 2004 für das Land Berlin lässt sich entnehmen, dass die Anzahl der vor den Amtsgerichten erledigten Scheidungsverfahren,
in denen die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen worden ist, stetig von 47,4 % im Jahr 1999 auf 18,5 % im Jahr 2004 gesunken ist. Demgegenüber wurde im Jahr
2004 im Bundesdurchschnitt in 11,4 % der Scheidungsverfahren die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen. In Baden-Württemberg geschah dies beispielsweise in 10,5 %, in
Hamburg in 12,6 %, in Niedersachsen in 7,8 %, in Mecklenburg-Vorpommern in 13,6 % und in Rheinland-Pfalz in 7,6 % der Scheidungsverfahren" … So schön auch diese Entwicklung auf dem ersten Blick scheint, erlaubt die Antwort der berliner Justizsenatorin keine Rückschlüsse darauf, wieviele betroffene Trennungskinder tatsächlich den Kontakt zu beiden Elternteilen halten können. Trotzdem lohnt es sich, einen weiteren Blick in dieses Dokument zu werfen. Insbesondere zu der Frage wie die Rechtssprechung auf die Fälle reagiert, in denen ein Elternteil nach Trennung der Eltern die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich beantragt …
Kleine Anfrage der Abgeordneten Cerstin Richter-Kotowski (CDU) vom 6. Juli 2006 |
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