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Januar + Februar 2003

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23.2. Trennungsstudie Institut für Geschlechter- und Generationenforschung - IGG unter der Leitung von Prof. Dr. Gerhard Amendt veröffentlicht den 1. Zwischenbericht zur Befragung von 3800 Männern, die geschiedenen sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgelöst haben.

Sie können diesen Bericht runterladen: Als PDF oder als Word Datei.


Mehr als 90 Prozent der Männer, holten sich in der Trennungsphase Hilfe bei Freunden und Bekannten. Immerhin 29,3 Prozent suchten sogar einen Psychotherapeuten oder Psychologen auf. Damit rangiert die psychologische Unterstützung noch vor dem juristischen Rat durch Rechtsanwälte (25,9 Prozent) und Familienberatungsstellen (16,6 Prozent).
Ärzte Zeitung, 08.10.2002 http://www.aerztezeitung.de/docs/2002/10/08/180a0402.asp?cat=/medizin/maennerprobleme
23.2. PAS Parental Alienation Syndrome: Nicht instrumentalisieren lassen

Nach einer Scheidung werden Therapeuten und Ärzte oft in die Sorgerechtsstreitigkeiten verwickelt. Wichtig ist, zwischen verschiedenen Konfliktkonstellationen unterscheiden zu können.

Andritzky, Dr. phil. Walter
Deutsches Ärzteblatt Ausgabe Februar 2003, Seite 81
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=35550

30.1. Studie

Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder in Deutschland 

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legt Untersuchung zu Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder vor
Pressemitteilung : Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 28.01.2003

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befragte das Forschungsinstitut forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen von Juli 2001 bis Juni 2002 insgesamt 2.000 Unterhaltsberechtigte und 1.303 Unterhaltspflichtige, die Kinder im Alter von 0 bis 17 Jahren haben. Die Repräsentativbefragung erhebt die Unterhaltssituation von minderjährigen Kindern, deren Eltern nicht zusammen leben, und stellt das Ausmaß der Fälle dar, in denen keine oder unregelmäßige Zahlungen (Barunterhalt) erfolgen sowie die Gründe für die Zahlung oder Nicht-Zahlung.

Folgende Feststellungen sind besonders markant:
  • In 91 % der Fälle ist der Unterhalt durch eine Regelung festgelegt.
  • Festlegungen unterhalb des Regelbetrags sind relativ häufig.
  • Insgesamt 69 % der befragten Unterhaltsberechtigten geben an, dass es keine Probleme mit der Unterhaltszahlung gibt.
  • Eindeutig ist der Zusammenhang zwischen Besuchshäufigkeit und Unterhalt; bei häufigen Besuchen sind 85 % der Fälle problemlos, ohne Besuche jedoch nur 40 %.
  • Die Unterhaltsberechtigten sind zu 75 %erwerbstätig, nachehelichen Unterhalt erhalten lediglich 14 %, Sozialhilfe nur 8 %.
  • Auch die Art der Unterhaltsfestlegung hat Einfluss auf die Unterhaltspraxis. Wird der Unterhalt von den Eltern allein festgelegt, verlaufen 88 Prozent der Fälle problemlos - waren Anwälte oder Notare an der Einigung beteiligt, immerhin noch 78 Prozent. Kam eine Festlegung des Unterhalts erst nach Einschaltung des Jugendamtes oder eines Gerichts zustande, liegt der Prozentsatz der problemlosen Fälle nur bei 59 bzw. 55 Prozent.
    Die Kurzfassung der Studie
29.1. Kein Sorgerecht für
Väter nichtehelicher Kinder
vor dem
Bundesverfassungsgericht
Im Namen des Volkes - Monopol der Mütter bleibt!

L e i t s ä t z e
zum Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003

- 1 BvL 20/99 -
- 1 BvR 933/01 -

1. Das Kindeswohl verlangt, dass das Kind ab seiner Geburt eine Person hat, die für das Kind rechtsverbindlich handeln kann. Angesichts der Unterschiedlichkeit der Lebensverhältnisse, in die nichteheliche Kinder hineingeboren werden, ist es verfassungsgemäß, das nichteheliche Kind bei seiner Geburt sorgerechtlich grundsätzlich der Mutter zuzuordnen.
2. Die durch § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB den Eltern eines nichtehelichen Kindes eröffnete Möglichkeit zur gemeinsamen Sorgetragung beruht auf einem Regelungskonzept für die elterliche Sorge, das unter Kindeswohlgesichtspunkten den Konsens der Eltern über die gemeinsame Sorgetragung zu deren Voraussetzung macht. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass damit dem Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG nicht ausreichend Rechnung getragen wird.
3. In Fällen, in denen die Eltern mit dem Kind zusammenleben und beide ihre Kooperationsbereitschaft schon durch gemeinsame tatsächliche Sorge für das Kind zum Ausdruck gebracht haben, durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die Eltern die nunmehr bestehende gesetzliche Möglichkeit einer gemeinsamen Sorgetragung in der Regel nutzen und ihre tatsächliche Sorge durch Sorgeerklärungen auch rechtlich absichern.
4. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und zu prüfen, ob seine Annahme auch vor der Wirklichkeit Bestand hat. Stellt sich heraus, dass dies regelmäßig nicht der Fall ist, wird er dafür sorgen müssen, dass Vätern nichtehelicher Kinder, die mit der Mutter und dem Kind als Familie zusammenleben, ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet wird, der ihrem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung trägt.
5. Eltern, die mit ihrem nichtehelichen Kind zusammengelebt, sich aber noch vor In-Kraft-Treten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1. Juli 1998 getrennt haben, ist die Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung einzuräumen, ob trotz entgegenstehendem Willen eines Elternteils eine gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Der Beschwerdeführer aus dem baden-württembergischen Tübingen - der sich nach wie vor während der Hälfte der Woche um seinen Sohn kümmert - kündigte nach dem Urteil eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an. Den Karlsruher Richtern warf er einen "biologistischen" Ansatz vor, weil sie die Kinder nur der Mutter zuordneten. Der "Verband allein erziehender Mütter und Väter" begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe die Lebensrealität berücksichtigt, nach der die Kinder in den allermeisten Fällen bei den Müttern seien.

zum Urteil des Ersten Senats vom 29. Januar 2003
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/2003/1/29

Pressemitteilung Nr. 7/2003 vom 29. Januar 2003
http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg7-03

URTEILS-ANALYSE
Im Zweifel für die Mütter
Spiegel Online 29. Januar 2003
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232882,00.html

Die Macht der Mütter
Ledige Väter haben weniger Rechte als verheiratete - viele Juristen halten das für verfassungswidrig
Süddeutsche Zeitung 29. Januar 2003
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4749.php

Bis 1970 hatten unverheiratete Mütter kaum Rechte - heute fühlen sich die Väter benachteiligt
Süddeutsche Zeitung 29. Januar 2003
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4750.php

Zornige Väter - Verfassungsklagen zum Sorgerecht
Süddeutsche Zeitung 29. Januar 2003
http://www.sueddeutsche.de/aktuell/sz/getArticleSZ.php?artikel=artikel4751.php

Verfassungsklage abgewiesen: Sorgerecht bevorzugt weiter die Mütter
Der Schmerz der rechtlosen Väter
BZ 29. Januar 2003
http://bz.berlin1.de/aktuell/news/030130/vater.html

Die Mutter hat das Sagen
Überraschende Entscheidung aus Karlsruhe: Selbst wenn ein lediger Vater sich intensiv um sein Kind kümmert, hat er keinen Anspruch auf das Sorgerecht
TAZ 30. Januar 2003
http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0092.nf/text

"Wer Stress machen will, macht es"
Der Verband der Alleinerziehenden begrüßt das Urteil, der "Väteraufbruch" erwartet viel, viel Streit
TAZ 30. Januar 2003
http://www.taz.de/pt/2003/01/30/a0095.nf/textdruck

"Liebe ledige Väter,
gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: rechtlich seid ihr keine Väter. Samenspender seid ihr, Alimentezahler, Witzfiguren, die alle 14 Tage mit ihren Kindern für zwei Stunden in den Zoo dürfen."
Bild.T-Online.de 29.01.2003
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/2003/jan/30/wagner/wagner.html

Die Meinung eines "fortschrittlich" denkenden Politikers in Deutschland zun Urteil
GYSI ÜBER DAS BVERFG-SORGERECHTSURTEIL
Kein Freibrief für Erzeuger
Spiegel Online 30. Januar 2003
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,232872,00.html

25.1. Fifty-fifty
Sorgerecht
Monopol der Mütter

"Beim Sorgerecht sind Väter unehelicher Kinder bisher auf das Wohlwollen der Partnerin angewiesen - ein Urteil des Verfassungsgerichts könnte das ändern".

Der Spiegel, 24.01.2003
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,232378,00.html

25.1. Begleitforschung: Umsetzung des neuen Kindschaftsrechts Prof. Dr. Roland Proksch sucht Anträge und Entscheidungen zur alleinigen elterlichen Sorge.

Prof. Dr. Roland Proksch  bittet um die übersendung von kopierten gerichtsanträgen von müttern und vätern mit den entsprechenden erwiderungen und den jeweiligen gerichtlichen entscheidungen, bei denen es um anträge zur übertragung der alleinsorge auf einen elternteil geht.. ich bitte um übersendung der unterlagen an:

prof. dr. roland proksch,
iska nürnberg,
untere krämersgasse 3
90403 nürnberg.

ich sichere absolute vertraulichkeit zu. es geht mir allein darum, ergänzend zu meiner studie zum neuen kindschaftsrecht, weiteres, konkretes material zur praxis des neuen rechts im hinblick auf sorgerechtsanträge von eltern und entscheidungen der gerichte zu erlangen. ich möchte untersuchen, welche gründe eltern für ihre anträge oder abweisungsanträge nennen und wie und mit welchen begründungen die familiengerichte über diese anträge entscheiden.

ich werde bei der auswertung lediglich die textpassagen aus den schriftsätzen und urteilen verwenden, aus denen die maßgeblichen begründungen der eltern und der gerichte deutlich werden können.

für ihre hilfe danke ich allen sehr herzlich. die ergebnisse werde ich publizieren und natürlich auch via internet zugänglich und abrufbar machen.

mit freundlichem gruß
prof. dr. roland proksch

12.1. Arme Familien? "Wir tun, als gäbe es die Kinder nicht ..."

Eltern zahlen zu viele Steuern und haben zu wenig Zeit, beklagt die Hamburger Familienexpertin Susanne Mayer.
Sie fordert eine radikal andere Politik nach dem Vorbild Skandinaviens
Von Ruth Kastner

"Keine Schule dürfte mehr nachmittags geschlossen sein. Sie wäre ein Raum, in dem Eltern, Kinder, Ältere, Nachbarn, auch Kinderlose sich gegenseitig unterstützen können. Wo Ältere den Kindern bei den Hausaufgaben oder bei der Fahrradreparatur helfen; wo es Mittagessen gibt oder auch nur einen Kaffee für junge Mütter, während ihre Kinder beaufsichtigt spielen; wo es vielleicht eine Kartei für kostenlose Babysitterdienste gibt, damit junge Eltern auch mal ins Kino kommen."

Hamburg - ABENDBLATT, 7. Jan 2003 in Politik
http://www.abendblatt.de/daten/2003/01/07/110983.html

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