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Oktober 2004

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27.10.

Europarat widerspricht dem Bundesverfassungsgericht

Auch das Karlsruher Gericht soll die Urteile des Europäischen Gerichtshofes befolgen

Straßburg - Der Europarat hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts widersprochen, wonach deutsche Gerichte nicht zwingend an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind (siehe hier Eintrag vom 20.10.04). Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention seien alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Straßburger Urteile zu befolgen, erklärte die stellvertretende Generalsekretärin des Staatenbundes, Maud de Boer-Buquicchio, am Freitag in Straßburg. Damit sei die Verbindlichkeit der Urteile des Menschenrechtsgerichtshof unzweideutig klargestellt.
Kölner Stadt-Anzeiger 22.10.04
Saar-Echo 22.10.04 Deutscher Justiz wird der Marsch geblasen
Pressemitteilung vom 20.10.04 - Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: 
"Die Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger in Europa höchste Bedeutung, die in ihrem Land Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen erfahren. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und gemeinsame europäische Rechtstraditionen wird tief erschüttert, wenn die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für sie und ihr Heimatland keine konkreten und spürbaren Rechtsfolgen hat. Gemeinsame europäische Rechtsstandards sind die Voraussetzung für einen einheitlichen Rechtsraum."

27.10.

"Man spricht Deutsh"

Sozialarbeiterdeutsch des Jugendamtes Hamburg:

"Aus »fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet."

Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch nur auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen ...

DIE ZEIT 14.10.2004 Nr.43
Sunday Telegraph 24.10.2004

20.10.

Legal - aber für Deutschland schei$$egal ?!?!

Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind für deutsche Gerichte nicht zwingend

Es geht weiter um den türkischen Vater Görgülü und den auch von paPPa.com dokumentierten Fall. Seine deutsche Freundin hatte 1999 einen nichtehelichen Sohn geboren und zur Adoption freigegeben. Seit fünf Jahren schon versucht Kazim Görgülü das Sorgerecht und ein regelmäßiges Besuchsrecht zu bekommen, bislang vergeblich - trotz erfolgreicher Klage beim Europäischen Gerichtshof ...
Zwar hob der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) jetzt einen Beschluss des Naumburger Oberlandesgerichts wieder auf, es weigerte sich aber die Beschwerde des Vaters inhaltlich anzunehmen.

Die Kritik aus Straßburg beziehe sich auf das Jahr 2002, seitdem seien also wieder zwei Jahre vergangen, so dass BVG. Das Verfassungsgericht legte dem OLG nahe, welches eigentlich für die lange Trennung für Kind und Vater hauptverantwortlich ist, ein neues Gutachten einzuholen. Dadurch soll geklärt werden, ob inzwischen das Kindeswohl durch eine Trennung von der Pflegefamilie, bei der der Junge seit fünf Jahren lebt, gefährdet wäre.Es könne deshalb durchaus sein, dass ein Sachverständigen-Gutachten heute zum Schluss komme, dass es dem "Kindeswohl" widerspreche, wenn Görgülüs Sohn nach fünf Jahren doch noch aus seiner Adoptivfamilie genommen wird. Außerdem begründete das BVG seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz höherrangig zu bewerten sei als die völkerrechtlich vereinbarte Menschenrechtskonvention, die im deutschen Rechtssystem auf der Stufe eines einfachen Bundesgesetzes stehe ... Konkrete Aussagen zur Frage des Umgangs findet man nicht. - Diese Entscheidung wird noch ausführlich zu kommentieren sein.

Bundesverfassungsgericht:

Presse:
TAZ - Die Welt - Spiegel Online - Neues Deutschland 1 -
Neues Deutschland 2 - Tagesschau

Nachtrag: Siehe klarstellend Eintrag vom 13.11.04

20.10.

Scheidung, Trennung und Kinder
sind die wichtigsten Gründe für private Pleiten in Deutschland

Bei der Erstellung der Insolvenz-Landkarte für Deutschland hat sich gezeigt, dass eine hohe Arbeitslosenquote nicht unbedingt zu einer hohen Quote bei den privaten Pleiten führen müsse. Entscheidende Faktoren sind eher der Wegfall eines Einkommens nach einer Scheidung, einer Trennung oder nach einem Todesfall. Auch die Aufgabe des Jobs nach der Geburt eines Kindes kommt als Grund in Frage.
SPIEGEL ONLINE, 12. Oktober 2004

20.10.

Männer sind Schweine, Frauen gehen öfters fremd, doch schuld sind die Männer ....

Zu diesem Ergebnis kommt das Männer-Lifestylemagazin "Best Life".
Während 32 Prozent der Männer ihre Partnerinnen hintergehen, gestanden 44 Prozent der befragten Frauen Seitensprünge. Das "Best Life"-Magzin macht für dieses Ergebnis nicht nur die Frauen verantwortlich. Das Verhalten der Ehemänner würde die Frauen erst in fremde Betten treiben.
BEST LIFE, 15.10.2004

12.10.

Kein Sorgerecht aber bitte zahlen !!!!

 

Sollen Väter unehelicher Kinder, in Zukunft auch wie geschiedene Väter Unterhalt für Mütter zahlen?

Laut OLG Hamm herrscht eine Ungleichbehandlung beim Unterhalt für Mütter ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Während Verheiratete nach einer Trennung bis zu 15 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen lebenslang Unterhalt bekämen, seien es bei ledigen Müttern nur drei Jahre.
OLG Hamm vom 27.08.2004, Az. 5 UF 262/04

Der Bundesgerichtshof hat eine Revision einer nichtehelichen Mutter angenommen, die die Beschränkung des Unterhalts auf 3 Jahre für verfassungswidrig hält.
Die Zulassung könnte ein Indiz sein, dass der BGH diese Auffassung auch teilt.
Die Rechtssprechung hält sich bisher überwiegend an die Gesetzesvorschrift des § 1615 l BGB.
FamiIienrechtler wie der Kölner Experte Helmut Büttner sympathisieren mit der Entscheidung des OLG Hamm, das geltende Unterhaltsrecht als verfassungswidrig einzustufen. Was es aber in der Praxis bringt, wenn Karlsruhe vom Gesetzgeber Veränderungen beim Mütterunterhalt einfordert, bleibt einstweilen offen. Selbst der Lobbyverband der alleinerziehenden Mütter (VAMV) ist skeptisch. "Die Väter sind als Zahlesel überfordert", warnt Peggi Liebisch vom Verband allein erziehender Mütter und Väter. Denn selbst wenn die über eine halbe Million getrennt lebenden Väter unehelicher Kinder mehr zahlen müssten, sei nicht gesagt, dass sie dies auch könnten. "Mütterunterhalt wird auch nach Scheidungen in nur zwölf Prozent aller FäIle wirklich geleistet", weiß Liebisch.
Merkwürdigerweise wird die Tatsache, dass Väter unehelicher Kinder im Gegensatz zu verheirateten Vätern das Sorgerecht vorenthalten werden kann, von Gerichten; Politkern und Familienrechtler weder als verfassungswidrig noch als eine Ungleichbehandlung angesehen.

Der Spiegel Nr.42/11.10.04 Seite 52
Familienpolitik: Diskriminiert der Gesetzgeber nichteheliche Kinder?

12.10.

Jetzt leiden sie wieder

Das fragwürdige Frauenprivileg auf den Opferstatus

Was die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt über die Forscherinnen aussagen - Debatte

" Einer "Betroffenengruppe" etwas Gutes zu tun, scheint deshalb diese "parteiliche" Forschung zu rechtfertigern, die an den Standards der Wissenschaftsgemeinschaft vorbeigeht. Dazu zählt auch die parteiliche Beratung, parteiliche Sozialpädagogik und Psychotherapie für so genannte Opfergruppen. Dazu wurde das Feindbild vom Mann und den Jungen entwickelt. Frauen sind deren Opfer und das Geschlechterarrangement im Übrigen - danach - ein nackter Gewaltzustand! "

Die Welt, 24. September 2004, von Gerhard Amendt
http://www.welt.de/data/2004/09/24/336799.html?s=1

 

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