Wann
gab es was NEUES bei
paPPa.com
- und anderswo?
Siehe auch die "Was gibt´s
Neues"-Seiten - die hier zum Teil
mit berücksichtigt werden - von:
GAB*Net
/ Kinder,
Psychologie, Entfremdung & Familienrecht /
PaPS-News
/ Trennungskinder /
Väter für
Kinder / Väter-online
/ Väteraufbruch / Zukunft
der Familie
Oktober 2004
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Aktuelles
bei paPPa.com und anderswo ... Siehe
auch die Seiten von: |
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27.10. |
Europarat widerspricht dem Bundesverfassungsgericht Auch das Karlsruher Gericht soll die Urteile des Europäischen
Gerichtshofes befolgen |
Straßburg - Der Europarat hat der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
widersprochen, wonach deutsche Gerichte nicht zwingend an die Urteile des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden sind (siehe
hier Eintrag vom 20.10.04). Laut Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention
seien alle Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die Straßburger Urteile
zu befolgen, erklärte die stellvertretende Generalsekretärin
des Staatenbundes, Maud de Boer-Buquicchio, am Freitag in Straßburg.
Damit sei die Verbindlichkeit der Urteile des Menschenrechtsgerichtshof
unzweideutig klargestellt. Kölner Stadt-Anzeiger 22.10.04 Saar-Echo 22.10.04 Deutscher Justiz wird der Marsch geblasen Pressemitteilung vom 20.10.04 - Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion: "Die Klagemöglichkeiten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte haben insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger in Europa höchste Bedeutung, die in ihrem Land Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen erfahren. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und gemeinsame europäische Rechtstraditionen wird tief erschüttert, wenn die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für sie und ihr Heimatland keine konkreten und spürbaren Rechtsfolgen hat. Gemeinsame europäische Rechtsstandards sind die Voraussetzung für einen einheitlichen Rechtsraum." |
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27.10. |
"Man spricht Deutsh" Sozialarbeiterdeutsch des Jugendamtes Hamburg: "Aus »fachlich-pädagogischer Sicht« wird Polnisch nicht befürwortet." |
Am 24. November vergangenen Jahres erscheint auf dem Jugendamt des Hamburger Stadtteils Bergedorf ein Mann Mitte 30, der fließend Deutsch spricht, wenn auch mit Akzent. Er will sich beschweren, es geht um seine Kinder. Seine Frau ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat ihre beiden Töchter mitgenommen. Ein Familiengericht hat ihm zugestanden, die Kinder gelegentlich für ein paar Stunden zu treffen, in Anwesenheit einer Sozialarbeiterin. Die aber verlangt, dass das Gespräch nur auf Deutsch geführt werde. Das will der Mann nicht hinnehmen ... |
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20.10. |
Legal - aber für Deutschland schei$$egal ?!?! Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind für deutsche Gerichte nicht zwingend |
Es geht weiter um den türkischen Vater Görgülü
und den auch von paPPa.com
dokumentierten Fall. Seine deutsche Freundin hatte 1999 einen nichtehelichen
Sohn geboren und zur Adoption freigegeben. Seit fünf Jahren schon
versucht Kazim Görgülü das Sorgerecht und ein regelmäßiges
Besuchsrecht zu bekommen, bislang vergeblich - trotz erfolgreicher
Klage beim Europäischen Gerichtshof ... Zwar hob der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVG) jetzt einen Beschluss des Naumburger Oberlandesgerichts wieder auf, es weigerte sich aber die Beschwerde des Vaters inhaltlich anzunehmen. Die Kritik aus Straßburg beziehe sich auf das Jahr 2002, seitdem seien also wieder zwei Jahre vergangen, so dass BVG. Das Verfassungsgericht legte dem OLG nahe, welches eigentlich für die lange Trennung für Kind und Vater hauptverantwortlich ist, ein neues Gutachten einzuholen. Dadurch soll geklärt werden, ob inzwischen das Kindeswohl durch eine Trennung von der Pflegefamilie, bei der der Junge seit fünf Jahren lebt, gefährdet wäre.Es könne deshalb durchaus sein, dass ein Sachverständigen-Gutachten heute zum Schluss komme, dass es dem "Kindeswohl" widerspreche, wenn Görgülüs Sohn nach fünf Jahren doch noch aus seiner Adoptivfamilie genommen wird. Außerdem begründete das BVG seine Entscheidung damit, dass das Grundgesetz höherrangig zu bewerten sei als die völkerrechtlich vereinbarte Menschenrechtskonvention, die im deutschen Rechtssystem auf der Stufe eines einfachen Bundesgesetzes stehe ... Konkrete Aussagen zur Frage des Umgangs findet man nicht. - Diese Entscheidung wird noch ausführlich zu kommentieren sein. Bundesverfassungsgericht:
Presse: Nachtrag: Siehe klarstellend Eintrag vom 13.11.04 |
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20.10. |
Scheidung, Trennung und Kinder |
Bei der Erstellung der Insolvenz-Landkarte für Deutschland hat
sich gezeigt, dass eine hohe Arbeitslosenquote nicht unbedingt zu einer
hohen Quote bei den privaten Pleiten führen müsse. Entscheidende
Faktoren sind eher der Wegfall eines Einkommens nach einer Scheidung, einer
Trennung oder nach einem Todesfall. Auch die Aufgabe des Jobs nach der
Geburt eines Kindes kommt als Grund in Frage. SPIEGEL ONLINE, 12. Oktober 2004 |
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20.10. |
Männer sind Schweine, Frauen gehen öfters fremd, doch schuld sind die Männer .... |
Zu diesem Ergebnis kommt das Männer-Lifestylemagazin
"Best Life". Während 32 Prozent der Männer ihre Partnerinnen hintergehen, gestanden 44 Prozent der befragten Frauen Seitensprünge. Das "Best Life"-Magzin macht für dieses Ergebnis nicht nur die Frauen verantwortlich. Das Verhalten der Ehemänner würde die Frauen erst in fremde Betten treiben. BEST LIFE, 15.10.2004 |
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12.10. |
Kein Sorgerecht aber bitte zahlen !!!!
Sollen Väter unehelicher Kinder, in Zukunft auch wie geschiedene Väter Unterhalt für Mütter zahlen? |
Laut OLG Hamm herrscht eine Ungleichbehandlung beim Unterhalt für
Mütter ehelicher und nicht ehelicher Kinder. Während Verheiratete
nach einer Trennung bis zu 15 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen
lebenslang Unterhalt bekämen, seien es bei ledigen Müttern nur
drei Jahre. OLG Hamm vom 27.08.2004, Az. 5 UF 262/04 Der Bundesgerichtshof hat eine Revision einer nichtehelichen Mutter
angenommen, die die Beschränkung des Unterhalts auf 3 Jahre für
verfassungswidrig hält. Der Spiegel Nr.42/11.10.04 Seite 52 |
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12.10. |
Jetzt leiden sie wieder Das fragwürdige Frauenprivileg auf den Opferstatus |
Was die aktuellen Zahlen zur häuslichen Gewalt über die Forscherinnen
aussagen - Debatte " Einer "Betroffenengruppe" etwas Gutes zu tun, scheint deshalb diese "parteiliche" Forschung zu rechtfertigern, die an den Standards der Wissenschaftsgemeinschaft vorbeigeht. Dazu zählt auch die parteiliche Beratung, parteiliche Sozialpädagogik und Psychotherapie für so genannte Opfergruppen. Dazu wurde das Feindbild vom Mann und den Jungen entwickelt. Frauen sind deren Opfer und das Geschlechterarrangement im Übrigen - danach - ein nackter Gewaltzustand! " Die Welt, 24. September 2004, von Gerhard Amendt http://www.welt.de/data/2004/09/24/336799.html?s=1 |