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Papa ... gehn wir mal wieder ins Kino?
 

paPPa.com empfiehlt für 6- bis 12-jährige Kinder: LEPEL - Kinostart war am 20. Oktober 2005
Verzeichnis der Kinos, in denen Lepel läuft

www.lepelderfilm.de Der 7jährige Lepel ist ein netter Junge, ein Genie im Kopfrechnen, und er sehnt sich nach seinen Eltern. Die sind in einem Heißluftballon unterwegs, so erzählt es die Großmutter Koppenol. In der Zwischenzeit muß Lepel für Koppenol schuften, alle schweren Arbeiten erledigen und sogar unzählige Knöpfe nach Farben sortieren. Als er eines Tages aus Versehen im Kaufhaus eingeschlossen wird, begegnet er der zwölfjährigen Ausreißerin Pleun, die sich im Pulloverregal häuslich eingerichtet hat. Fortan wohnt auch Lepel im Kaufhaus. Gemeinsam mit Pleun und dem gutmütigen Verkäufer Max hält er nach einer neuen Mutter Ausschau, die netter zu ihm ist, als es Koppenol war. Eine abenteuerliche Suche beginnt, in deren Verlauf Lepel auch die schmerzliche Wahrheit über seine Eltern erfährt. Doch wird ihn die Suche nicht nur zu seinem wahren Namen und einer neuen Mutter führen, sondern auch zu einem neuen, liebevollen Vater, der ihn schon längst ins Herz geschlossen hat.
Auf sensible Art und mit verschmitztem Humor zeigt die deutsch-holländische Koproduktion LEPEL, dass ein Kind nicht nur eine Mutter braucht, sondern auch einen fürsorglichen Vater.
NL/D 2004, 90 min, R: Willem van de Sande Bakhuyzen

TV-Tip RBB, Dienstag, 1.11.05 - 21:15 bis 22:00 Uhr
  Die Ohnmacht der Väter - Männer kämpfen für ihre Kinder
Jede dritte Ehe wird in Deutschland aufgelöst - die Zahl der Trennungen von Lebensgemeinschaften nicht mitgerechnet. Oft beginnt ein erbitterter Kampf um die Kinder, mit ungleichen Waffen, wie viele Väter meinen. Denn selbst wenn ihnen von den Gerichten ein Sorge- und Besuchsrecht zugestanden wird, haben viele Männer Probleme, dies auch durchzusetzen.
Der Film begleitet Väter bei ihrem Kampf um Kontakt zu ihren Kindern - ein Kampf, bei dem das Kindeswohl häufig auf der Strecke bleibt. Seit über einem Jahr hat der Physiker Gerd H. seine beiden kleinen Söhne schon nicht mehr gesehen. Mit einem Gerichtsbeschluss in der Tasche fährt er immer wieder die 500 Kilometer zum Wohnort der Kinder. Rechtlich gesehen hat er Anspruch auf 'Umgang', und trotzdem steht er vor verschlossener Tür. Umgangsboykott wird in Deutschland in der Regel nicht geahndet. Wenn die Eltern keine Einigung finden können, sind immer die Kinder die Leidtragenden. Der siebenjährige Otto zum Beispiel hat Schwierigkeiten in der Schule, seit Vater und Mutter darüber streiten, wie oft er wo sein soll. Nicht der Wechsel von einem zum anderen ist sein Problem, sondern der Streit der Eltern. Und Martin K. kämpft nicht nur einen schier aussichtslosen Kampf darum, seine Kinder überhaupt wieder zu Gesicht zu bekommen, sondern auch gegen einen Rufmord, der seine berufliche Existenz zu vernichten droht.

Den Beitrag gab es schon öfter zu sehen ... im paPPa.com-Forum gibt es Zuschauerstimmen zu der Reportage
www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?t=2779

Zuhause bei Mama und auch Zuhause bei Papa - Das Wechselmodell -
  Die kleinen Nomaden Immer mehr Scheidungskinder pendeln zwischen Vater und Mutter. US-Studien belegen die Vorteile der gleichberechtigten Betreuung FOCUS 42/2005 - Seite 54
"Scheidungskinder mit Doppelresidenz gibt es in Deutschland bisher wenige. „Etwa fünf Prozent“ der getrennten Eltern praktizieren das so genannte Wechselmodell, „Tendenz steigend“, schätzt der belgische Familienforscher Jan Piet de Man. (...) „Die Vorteile überwiegen“, glaubt auch der Belgier de Man. Selbst bei Geschiedenen, die sich häufig zoffen, nütze die Regelung dem Nachwuchs. „Das Kind muss im Streit keine Partei ergreifen, und der Machtkampf zwischen Mann und Frau beruhigt sich. (...) Ende Oktober wird de Man auf einem Kongress in Halle nun die neuesten Forschungsergebnisse vorstellen.“"

Jan Piet de Man veröffentlichte schon 1998 bei paPPa.com zum Wechselmodell -> www.paPPa.com/divorce_child/gs_inttf.htm

Siehe auch Diskussion im paPPa.com-Forum mit weiterführenden Hinweisen

Väter-Radio - Sendung 21.4.05: Trennung und das Wechselmodell, die Doppelresidenz, das Zwei-Familienmodell - oder die hälftige Betreuung - mp3-Datei mit 48,2 MB

Feminismus-Folgen - Feminismus-Mythen - Männer-Diskriminierung - Widerstand ?!?!
  Friesen, Von flunschigen Frauen und devoten Männern - Die Folgen des Feminismus für Frauen, Männer und Kinder Was ist los mit Männern und Frauen? Zickig, unzufrieden und klagend die eine Seite, devot, hilflos, schweigend dagegen der männliche Part.
Umfassende Diskussion zum Beitrag hier www.politikforum.de/forum/archive/13/2005/09/4/116163
Mehr von Astrid von Friesen:
Eine Generation im Dauerflunsch. Müssen Mütter so unzufrieden sein? - Kleine Strafpredigt nach 30 Jahren Emanzipation - FRAUENPOWER: Mütter sind groß und mächtig, Väter blaß und gehorsam, und die kleinen Söhne werden zu Paschas erzogen ...
"Wir haben viel Porzellan zerschlagen - Der Feminismus und seine Folgen" Sendung SWR 2 am 7.4.04

Wilhelm-Griesinger-Institut: Feministische Seelenvergiftung "Viele meinen, es gäbe heute keine Feministen mehr. Diese Bewegung sei ausgestorben. Hier irren sie. In den Amtsstuben, in der Wissenschaft sind sie auf dem Durchmarsch, regeln die Sprache, sorgen für Quoten und für gesetzlich geregelte Kinderversorgung. Die Familie, so wie sie in den seelischen Strukturen angelegt ist, hat in der Ideologie der Feministen abzutreten. - Es ist an der Zeit, auf die Auswirkungen des Feminismus zu schauen."

SPIEGEL Online 13.10.05: Die Legende von den armen Frauen
"Das Gehaltsgefälle zwischen Männern und Frauen ist empörend ungerecht, lautet die gängige Meinung. Stimmt so pauschal aber nicht, wie der Gehaltsreport zeigt: In vielen Berufen sind die Unterschiede minimal, in manchen überflügeln Frauen ihre männlichen Kollegen sogar."

MANNdat e.V.: Benachteiligung von Männern – eine Beispielsammlung (Stand: Okt. 05)

Neues Buch: Bettina Peters, Männer, wehrt euch!
"Das Hauptthema des Buches ist Gleichberechtigung – und zwar für Männer. Männer werden immer öfter und immer deutlicher benachteiligt – weil sie Männer sind. Das ehemals »starke« Geschlecht liegt am Boden und wird auf bösartigste und unfairste Weise umerzogen, drangsaliert, ausgenutzt, über den Tisch gezogen und, bildlich gesprochen, mit der Dampfwalze plattgewalzt. Bisher wird Gleichberechtigung nicht nur auf dem Buchmarkt, sondern auch in allen Bereichen unserer Gesellschaft in Verbindung mit Frauen gebracht. Niemand spricht von Gleichberechtigung der Männer. Niemand spricht von gleichen Pflichten für Frauen. Dieses Thema wird in meinem Buch auf leicht verständliche, humorvolle Weise analysiert."

Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Aus einem eMail-Verteiler - Oktober 2005: "Das Arbeitsgericht hat mir in einem Gütetermin durch einen Vergleich ein Monatsgehalt Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung zugesprochen. Der Richter und eine Richterin haben die Gegenseite zu dem Vergleich bewegt, da sie der Rechtsauffassung meines Fachanwaltes für Arbeitsrecht - der sich auf § 611 BGB berief - zugestimmt haben. Ein Prozeß wäre dementsprechend ausgegangen. Weitere Gütetermine bzw. Prozesse sind anberaumt. Ich hatte mich als langjähriger Bürobeschäftiger mit abgeschlossener Verwaltungsausbildung u.a. auf diverse Stellenausschreibungen beworben, die allgemein geschlechtsspezifisch-weiblich in Tageszeitungen ausgeschrieben waren: Sekretärin, Assistentin, Bürokauffrau, Verwaltungsmitarbeiterin, Büromitarbeiterin usw. Also, Männer mit ähnlichem Berufsprofil (BWLer, Fachangestellte Bürokommunikation, Büro- und Industriekaufleute, Verwaltungsfachangestellte, Groß- und Einzelhandelskaufleute, Bankkaufleute, Speditionskaufleute, Verwaltungswirte (VWA), Dipl.-Verwaltungswirte etc.): Wehrt Euch !
Schließlich war der Sekretär zu Goethes Zeiten ein reiner angesehener Männerberuf ;-) "

... Englands Väter schon wieder ganz oben ...
  Väterrechtler klettert auf britisches Parlament Wie die britische BBC berichtet, kletterte Guy Harrison, ein Aktivist der Väterrechtsgruppe „Fathers 4 Justice“, auf das Parlamentsgebäude in London, präsentierte ein an Premierminister Tony Blair gerichtetes Protestbanner und verharrte dort für etwa fünf Stunden. ... Dem Sender Sky News TV sagte er in einem Telefoninterview, er wolle mit der Aktion gegen die "anhaltenden Grausamkeiten" protestieren, dass "wir unsere Kinder nicht sehen dürfen". [Mehr ...]

Umgangsrecht
  Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zur fehlenden Durchsetzung des elterlichen Besuchsrechts: Fall Zawadka gegen Polen - Urteil vom 23.6.05 - Beschwerde 48542/99

Zusammenfassung in deutscher Sprache www.sbg.ac.at/oim/docs/05_3/05_3_14
Original-Urteil in englischer Sprache - PDF www.sbg.ac.at/oim/orig/05_3/Zawadka.pdf
"(...) Das Versäumnis der Behörden, praktische Schritte zu setzen, die die Eltern zur Zusammenarbeit hinsichtlich des Besuchsrechts ermutigt und eine angemessene Unterstützung durch kompetente staatliche Organe sichergestellt hätten, führte zu einer Beendigung jeglichen Kontakts zwischen dem Beschwerdeführer und seinem Kind. Die Behörden haben dadurch ihre positive Verpflichtung verletzt, dem Beschwerdeführer Unterstützung zu gewähren, die es ihm ermöglicht hätte, seine Eltern- und Besuchsrechte durchzusetzen. Darin liegt eine Verletzung von Art. 8 EMRK. (...)"

Bundesverfassungsgericht vom 13.7.05 - 1 BvR 215/05: Oberlandesgericht lässt Umgang nur in begleiteter Form zu - anders das Amtsgericht und in Abweichung von den Empfehlungen des Sachverständigen. Hierzu das Bundesverfassungsgericht: "Das Oberlandesgericht kann sich von Verfassungs wegen zwar über Feststellungen eines Sachverständigengutachtens hinwegsetzen, hierfür ist aber Voraussetzung, dass es eine anderweitige zuverlässige Grundlage für seine am Kindeswohl orientierte Entscheidung hat (vgl. BVerfG vom 5.7.01 - 1 BvR 1055/01 - FamRZ 2001, 1285). Eine solche hinreichende Tatsachengrundlage ist vorliegend indes nicht ersichtlich ... Angesichts der Intensität des Eingriffs in das Elternrecht des Beschwerdeführers einerseits sowie der unsicheren Tatsachengrundlage andererseits hätte das Oberlandesgericht die von ihm angenommene Gefährdungslage eingehender überprüfen müssen. Die Annahme einer Entscheidungsreife, ohne dass das Gericht zuvor die Sachverständige nochmals angehört, ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt, die Kindeseltern oder das Kind angehört hat, genügt nicht den Anforderungen des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG an eine hinreichende gerichtliche Sachverhaltsermittlung und verletzt den Beschwerdeführer in diesem Recht."

Amtsgericht Bremen vom 2.7.04 – 61 F 1760/02 in Kind-Prax 4/2005, 150-151
Festsetzung von Zwangshaft gegen umgangsvereitelnde Mutter Hat der allein sorgeberechtigte Elternteil bisher den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil vereitelt und wiederholt erklärt, dass ihn ein Zwangsgeld nicht schreckt, da er es ohnehin nicht zahlen könne, kann das Gericht gem. § 33 Abs. 1 S. 2 FGG Zwangshaft androhen für den Fall, dass er eine gerichtliche Umgangsregelung nicht befolgt. Ist aufgrund des bisherigen Verhaltens des Sorgeberechtigten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abzusehen, dass er seiner durch Gerichtsbeschluss geregelten Pflicht zur Gewährung des Umgangs erneut nicht nachkommen wird, ist zur Erzwingung der ihm aufgegebenen Verpflichtung, den Umgang mit dem Kind zu ermöglichen, die angedrohte Zwangshaft zu vollstrecken.

Gerichtliche Untätigkeit
  Untätigkeitsbeschwerde beim Umgangsrecht - Kammergericht vom 22.10.04 - 18 WF 156/04 in FamRZ 2005, 729 = MDR 2005, 455 = Forum Familien- und Erbrecht FF 2005, 200 mit Anmerkung von Richter a. D. Dr. Hans von Els
Bei Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Rechtsgewährung ist es ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, die Beschwerde zu eröffnen – die sog. Untätigkeitsbeschwerde. Dabei darf durch die Zulässigkeit der Untätigkeitsbeschwerde das Verfahren nicht insgesamt weiter verzögert werden (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2001, 753).
Ob ein Verfahren unangemessen lang dauert, muss nach den Umständen des Einzelfalls geklärt werden. In kindschaftsrechtlichen Verfahren ist jedenfalls zu berücksichtigen: Jede Verfahrensverzögerung führt wegen der dann eintretenden Entfremdung rein faktisch zu einer Vorentscheidung, bevor überhaupt ein richterlicher Spruch vorliegt (im Anschluss an BVerfG FamRZ 1997, 871). Eine überlanger Verfahrensdauer ist jedenfalls dann gegeben, wenn allein die Erstattung eines psychologischen Sachverständigengutachtens mehr als 11 Monate in Anspruch nimmt.

Kind bis zum Selbstmord getrieben
  BVerfG - 1 BvR 1465/05 vom 22.7.05 = FamRZ 2005, 1657 - § 32 Abs. 1 BVerfGG:
Vollziehung einer Rückführungsentscheidung nach dem HKiEntÜ (HKÜ)
Einstweilige Anordnung: Das Kind bleibt trotz internationalem Rückführungsbeschluss nach dem HKiEntÜ / HKÜ vorläufig beim Vater
"Im Fall von gegenläufigen Rückführungsanträgen nach dem HKiEntÜ und wenn Eltern zu erkennen gegeben, dass sie vornehmlich ihre eigenen Interessen durchsetzen wollen und ihre Interessen in einen Konflikt zu denen ihrer Kinder geraten können muss den Kindern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr eigenes Interesse, das möglicherweise weder von den Eltern noch von dem Gericht zutreffend erkannt oder formuliert wird, in einer den Anforderungen des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) entsprechenden Eigenständigkeit im Verfahren geltend zu machen. Dieses geschieht bei Kindern, deren Alter und Reife eine eigene Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte nicht erlaube, durch einen Vertreter, den § 50 FGG als Verfahrenspfleger vorsieht (vgl. BVerfGE 99, 145 <163>). In einer solchen Situation keinen Pfleger zu bestellen, verletzt die Grundrechte des Kindes.
Ein Hin- und Rückführen des Kindes widerspricht grundsätzlich dessen Wohl. Angesichts des massiven Widerstandes, den das Kind bislang einer Rückführung entgegengesetzt hat und der letztlich dazu geführt hat, dass er wegen akuter Suizidgefahr vorübergehend in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie unterzubringen war, besteht die Gefahr einer erheblichen psychischen Schädigung des Kindes, sollte es nunmehr auf der Grundlage der Rückführungsbeschlüsse nach Belgien verbracht und einem drohenden mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. (...) Die vorübergehende Beeinträchtigung der Zwecke des HKiEntÜ, durch sofortige Rückführung eine Kontinuität der Lebensverhältnisse des Kindes zu erreichen und Kindesentführungen allgemein entgegen zu wirken, ist angesichts der dem Kind drohenden Nachteile ausnahmsweise hinzunehmen, zumal die einstweilige Anordnung gerade bis zur Klärung der Hauptsache einen mehrfachen Ortswechsel des Kindes zu vermeiden hilft."

Väterhilfe-Projekt
  Fallstudie zur Umgangsverweigerung "Für eine kleine Studie suchen wir Väter und Mütter, die bereit sind zu beschreiben, wie es dazu gekommen ist, dass sie ihre Kinder nicht mehr sehen. Neben den Gründen für die Umgangsverweigerung ist auch interessant, wie sich der Umgang im Laufe der Zeit entwickelt hat. Außerdem suchen wir dringend Väter und Mütter, die es trotz Umgangsverweigerung und mangelnder Bereitschaft des betreuenden Elternteils geschafft haben, den Kontakt zu den Kindern zu erhalten, und wie sie das geschaft haben."
Fragebogen (zusätzlich zu den Fallbeschreibungen) für bessere Auswertbarkeit der Ergebnisse

Zweiter Zwischenbericht zur Fallstudie „Umgangsverweigerung“
"Die bisher vorliegenden Fälle machen deutlich, dass es in Deutschland überhaupt kein Problem ist, dafür zu sorgen, dass ein Elternteil seine Kinder nicht mehr sieht. Konsequenzen aus diesem Verhalten ergeben sich in der Regel nicht: Richter, Jugendämter und Beratungsstellen schauen in vielen Fällen weg nach dem Motto „wenn die Mutter nicht will, können wir auch nichts tun“. Vielfach redet man sich dann raus, dass es keine entsprechenden gesetzlichen Vorgaben gebe, um wirksam dagegen einschreiten zu können. Dies stimmt nur bedingt. Bezeichnend ist allerdings, dass Richter vielfach schon bestimmte rechtliche Möglichkeiten „übersehen“, beispielsweise § 52a FGG."

Termine
  5.11.05 Hamburg - 10.30 Uhr "Weniger Staat - mehr Eltern" - 1. FamilienNetzwerkForum -

27.-29.1.06 Hamburg - Seminar "Erfolgreich den Umgang erhalten!"
www.five-points.de/Agentur/Website/Trainings/Umgangs-Seminar/umgangs-seminar.html

Jugendhilfe: Versuch einer Bilanz
  paPPa.com-Tagungsbericht: "Das verflixte siebente Jahr. Erfahrungen der Jugendhilfepraxis mit der Kindschaftsrechtsreform", Berlin, September 2005 - Beiträge u. a.:
  • Zwangsweise Durchsetzung von Umgangskontakten? Referent Helmuth Figdor, Wien
  • Gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt im internationalen Vergleich - und wie geht es weiter in Deutschland? Referent Eberhard Carl, BMJ

Mit welchen Vorgaben und Ideen war man 1998 gestartet, um es alsbald zu vergessen? Zur Erinnerung:
Christine Knappert, "Es darf nicht alles beim Alten bleiben"
- Erfordernisse für die Kooperation mit Familienrichtern, Rechtsanwälten und Mitarbeiterin der Jugendhilfe zur Sicherung der Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren, 1998

Sorgerecht in Europa
  Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung: Vergleichende Studie der Regelungen des Sorgerechts in West- und Osteuropäischen Staaten (Stand Juli 2004) http://infomediation.ch/index.php?ID=literatur&cat=999&nr=10&l=d oder www.vaeter-aktuell.de/studien/04-046_ISDC_Sorgerecht_in_Europa_2004.pdf

Ergebnis: Deutschland steht mit der sorgerechtlichen Benachteiligung nichtehelicher Kinder im europäischen Vergleich im Abseits (insofern in Gemeinschaft nur mit Österreich und der Schweiz)

Die Schweiz + das Sorgerecht
  "Session der eidgenössischen Räte - Böse Väter und gute Mütter - oder umgekehrt"

"... Der Schwyzer CVP-Nationalrat Wehrli hatte mit seinem Vorstoss in ein feministisches Wespennest gestochen. Er bat den Bundesrat zu prüfen, ob das gemeinsame Sorgerecht nicht die Regel werden sollte - und zwar bei allen Paaren, ob unverheiratet, getrennt oder geschieden. Groteskerweise entartete die Debatte im Nationalrat zu einer Art Rosenkrieg, so dass Bundesrat Blocher zum Schluss etwas entgeistert feststellte, er komme sich vor, wie wenn er eben an einer Kampfscheidung teilgenommen hätte." Neue Zürcher Zeitung 8.10.05

Weitere Beiträge zum Thema: Sorgerecht wird überprüft - Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall? - Nationalrat will gemeinsames Sorgerecht zur Regel machen - Gemeinsames Sorgerecht als Regelfall - Zorro, der zornige Zahlvater

Reformen oder "Reformen" in Deutschland?
  Unsere Regierung informiert am 30.9.05: Große Mehrheit der Deutschen für weitere Reformen

"Mit überwältigender Mehrheit von 84 Prozent hat sich die deutsche Bevölkerung für weitere Reformen in Staat und Gesellschaft ausgesprochen. Das zeigt eine Umfrage von TNS Emnid im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. In der Rangliste notwendiger Veränderungen liegt das Engagement für Kinder mit 89 Prozent an erster Stelle. Weitere wichtige Reformziele sind die Verständlichkeit von Verwaltungsentscheidungen (75 Prozent), der Bürokratieabbau (74 Prozent) sowie schlüssige Konzepte für die Bewältigung des demographischen Wandels (74 Prozent) ..." [Mehr ...]

Ergebnisse der Befragung im Detail - PDF mit 341 KB

Demographie
  "Schlimmer als der 30jährige Krieg" - Deutschland vergreist. Der Bevölkerungsforscher Herwig Birg über die Geburtenkrise und mögliche Auswege - Die Welt 5.10.05

Umgangskosten - Beihilfe nach Hartz IV
  Anspruch der Väter gegen den Staat lässt sich nicht schmälern, denn "Ein Anspruch gegen die Mutter auf Kostenbeteiligung besteht nicht" - so das Urteil des AG Hamburg 24.6.05 - 275 F 200/05: "Der umgangsberechtigte Vater kann von der umgangsverpflichteten Mutter keine Beteiligung an den Umgangskosten erwarten."

Ebenso das Landessozialgericht Stuttgart vom 17.8.05: "Der umgangsberechtigte Elternteil muss die mit der Wahrnehmung des Umgangsrechts verbundenen Aufwendungen grundsätzlich selbst tragen und kann sie regelmäßig weder auf das unterhaltsberechtigte Kind noch den unterhaltsberechtigten Ehegatten abwälzen. Zu den Umgangskosten werden nicht nur die Fahrtkosten, sondern auch die sonstigen mit den Kontakten verbundenen angemessenen Aufwendungen, also beispielsweise auch die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, gerechnet. Es dürfte - gerade in Ansehung der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung - nicht rechtens sein, den Antragsteller (beim Arbeits- bzw. Sozialamt) bezüglich der weiteren Umgangskosten an seine Ehefrau zu verweisen. Gerade im Lichte des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG erscheint es nicht hinnehmbar, solche - bereits früher nach dem BSHG als atypisch erkannte - Bedarfslagen nunmehr wegen der Pauschalierung und Generalisierung des Hilfebedarfs (§ 28 Abs. 1 Satz 1 SGB XII) generell auszublenden."

Demnach ist die amtliche / gerichtliche Verweigerung eines Teils der anfallenden Umgangskosten rechtswidrig. paPPa.com begleitet ein entsprechendes Musterverfahren in Berlin.

Termine
  Vortrag "Neue Väter - neue Rechte" am Donnerstag den 20.10.005 in der Volkshochschule Heide / Holstein Markt 29 / 19 Uhr. Referentin: Christiane Orgis, Richterin am Familiengericht in Meldorf

TV-Tip
  16.10.05 PHOENIX 22:15 h (Wiederholung 17.10. 5:15 h) Verurteilt, Vater zu sein

Der Film handelt von einem abwesenden Vater. Der gutbürgerlich aufgewachsene Thomas Heurlin ist gerade 17, als Karina in einem One-Night-Stand gezeugt wird. Ihre Mutter, Else-Marie, stammt aus einer Gegend Kopenhagens, die man ohne zu zögern Slum nennen kann. Als ein Gericht zwei Jahre später entscheidet, dass Thomas der Vater des Mädchens ist, fühlt sich der 19Jährige als Opfer einer grausamen und unfairen Strafe. Frustriert und zornig schreit er die Mutter an, sie solle ihr Kind hinstecken, wo es hergekommen sei, und er wolle das Blag niemals wiedersehen! - Karina ist zehn, als sie darauf besteht, ihren unbekannten Vater zu treffen und zeitweise bei ihm zu leben. (...)

"Verurteilt, Vater zu sein" ist ein außerordentlich mutiges und offenes Selbstporträt des vielfach ausgezeichneten dänischen Filmemachers Thomas Heurlin und seiner zögerlichen Versuche, die Tochter zu lieben, die er niemals wollte.

Neu & gut?
  RosenKrieg - Magazin für Trennung, Scheidung und Neuanfang - http://www.rosenkrieg-magazin.de/
Das erste Heft seit 28.9.05 am Kiosk "Wir sagen Ihnen, was aktuelles Recht ist, wir verraten Ihnen die heißesten Tipps, wie sie den finanziellen Ruin vermeiden, wir streicheln Ihre verletzte Seele, wenn es nötig ist und wir geben Ihnen den nötigen Tritt in den Allerwertesten, wenn wir Sie damit aus dem tiefen Loch Liebeskummer herausholen können."
Dazu eine Meinung in der Süddeutschen Zeitung: "Meine gemeine Antwort auf „Rosenkrieg“ lautet: Am Kiosk links liegen lassen. Laut Google bekommt man für 3,90 Euro in Verbindung mit einem DSL-4000-Anschluss eine monatliche Flaterate, auf Rügen ein Bananensplitt oder ein sechsseitiges Verletzungslexikon „Achillessehnenbeschwerden“. Alles besser als der 68-seitige `Rosenkrieg´."
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