Wann gab es was NEUES bei paPPa.com - und anderswo?
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März 2003

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Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / Väter für Kinder / Väteraufbruch für Kinder
01.04. Große zentrale bundesweite Väterdemo
14. Juni 2003
ab 12:00 Uhr in Berlin

Der Väteraufbruch für Kinder hat für die große zentrale bundesweite Väterdemo in Berlin,
Vorlagen für Handzettel zum ausdrucken und verteilen in das Netz gestellt.
Abrufbar unter:

Weitere Infos:

01.04. TV

Programmänderung

Die Sendung, Kampf ums Kind - Wenn Eltern sich trennen,
ist nun für den 25.04.2003 vorgesehen. Sendezeit 22.00 Uhr im SWR 3.
Wiederholung am 01.05.2003 um 08.45 im SWR 3.
Mitschnitte können nach der Ausstrahlung bestellt werden unter:
SWR Media GmbH
07221 / 929 500

Weitere Informationen unter : www.swr.de/nachtcafe
24.03 PA(S) Urteil Argentinien La Cámara (Instancia Superior) de los Tribunales der Stadt Rosario,
Proviny Santa Fé, Argentinien hat eine 8 monatige Haftstrafe für
eine Mutter bestätigt, die ihrer Tochter nicht die adäquate
Kommunikation mit dem Vater und den Angehörigen väterlicherseits
ermöglichte.
Infos bei: www.gapadeshi.org.ar
18.03 Strausberger Jugendamt
dokumentiert seine Unfähigkeit in
Spiegel-TV


JUGENDAMT SAH KEINEN GRUND ZUM EINGREIFEN

Kleinkind fast zu Tode geprügelt
"Wir würden genauso wieder handeln, weil der rechtliche Rahmen gar nichts anderes hergibt", sagte Amtsleiter Burghard Baier.

Ein eindrucksvoller Fernsehbeitrag über den Versuch eines Amtes, selbst nach der Aufdeckung
eines unglaublichen Vorfalls, der unter die Haut geht, weiter zu beschönigen, zu vertuschen und
zu verdrängen.

Der fast zu Tode geprügelte Pascal ist inzwischen außer Lebensgefahr, bleibende Schäden sind
aber zu befürchten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Jugendamt Strausberg, der Vater
bemüht sich um das Sorgerecht für seinen Sohn.

Spiegel-TV 16.03.2003
mit den kompletten SPIEGEL TV-Beitrag
http://www.spiegel.de/sptv/magazin/0,1518,240637,00.html

11.03 TV-TIPP 21. März, 22.00 Uhr, Südwest
Nachtcafé: Kampf ums Kind – Wenn Eltern sich trennen.

14. März, 22.05 Uhr, ARTE
Männlich/Weiblich–Spezial:
Die neuen Väter – Macht u. Einfluss
11.03 Podiumsdiskussion
Dienstag, 18. März
18.00 - 20.30 Uhr
PODIUMSDISKUSSION
„Was vom Tage übrigbleibt" -Väter zwischen Kindern und Karriere
Dienstag, 18. März 2003,18.00 - 20.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Friedrich-Ebert-Stiftung
Großer Konferenzsaal
Hiroshimastr.17
10785 Berlin Tiergarten
Anmeldung bis zum 15.3.2003
E-Mail Gabriele.Bruns@fes.de
Tel.: 030/269 35-834
Fax: 030/269 35-858

MODERATION:Heide Oestreich Redakteurin, taz - die tageszeitung
im Bistro der Friedrich-Ebert-Stiftung

10.03 Demo am 14.6.2003
 in Berlin
gemeinsames Sorgerecht als Regelfall

Umgangsverweigerung ist eine strafbare Handlung

schnelle Entscheidungen zum Wohl der Kinder

hälftige Kinderbetreuungszeit als Chancengleichheit

konsequente Gleichstellung im Familienrecht

mehr INFOS unter: http://www.demo.vafk.de/

3.03 TV-TIPP

ARTE
16.40
Fr.
07. März

Familien-Magazin Familienalbum "Getrennte Eltern"

Bei Scheidung oder Trennung haben beide Elternteile europaweit sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber ihren Kindern. "Familienalbum" schaut nach Spanien, Dänemark und Frankreich.

Aufgaben des Gesetzgebers: Spanien/Dänemark
Bei der Scheidung in Spanien hat die Mutter die bessere Position, und das Gesetz drängt den Vater in den Hintergrund. Die Mutter bekommt normalerweise das Sorgerecht, das Erziehungsrecht und die Familienwohnung zugesprochen.
In Dänemark üben Vater und Mutter nach einer Scheidung oder Trennung das Erziehungsrecht gemeinsam aus. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat ein gesetzlich gesichertes Besuchsrecht, und er muss Unterhalt zahlen.

Zwei Zuhause: Frankreich
In Frankreich üben seit 1993 nach einer Scheidung beide Elternteile gemeinsam das Erziehungsrecht aus. 2002 ist dieses Recht sogar noch verstärkt worden. Vater und Mutter haben die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Die Interessen des Kindes müssen geschützt werden, und den Eltern wird die alternierende Obhut nahegelegt, d.h. das Kind lebt abwechselnd in den Haushalten beider Eltern.

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