Wann
gab es was NEUES bei
paPPa.com
- und anderswo?
Siehe auch die "Was gibt´s
Neues"-Seiten - die hier zum Teil
mit berücksichtigt werden - von:
GAB*Net
/ Kinder,
Psychologie, Entfremdung & Familienrecht /
PaPS-News
/ Trennungskinder /
Väter für
Kinder / Väter-online
/ Väteraufbruch / Zukunft
der Familie
Juni-Juli 2004
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Aktuelles
bei paPPa.com und anderswo ... Siehe
auch die Seiten von: |
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17.7. |
Deutsches Familiengericht: |
Fall Görgülü: Seit 5
Jahren begehrt der Vater Kazim Görgülü Umgangs- und Sorgerecht
für seinen Sohn - vor deutschen Gerichten vergeblich ... Im Februar
2004 gab ihm der Europäische Gerichtshof damit endlich Recht. Im März
2004 billigte ihm das Familiengericht Wittenberg daraufhin ein Umgangs-
und das Sorgerecht zu. Das ließ die Richter am OLG Naumburg nicht
schlafen. Jetzt haben sie sowohl das Umgangsrecht ausgeschlossen (noch
vorläufig) und auch das Sorgerecht wieder weggenommen (endgültig,
die Zwangsadoption ist absehbar). Gleichzeitig erklären Sie:
"Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bindet unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, nicht aber die Gerichte." --- Übersetzt heißt das: Wir wollen weiter so willkürlich entscheiden wie bisher! Dies ist mehr als ein Skandal! Wir dokumentieren den Beschluss des OLG Naumburg vom 30.6.04 betreffend das Umgangsrecht http://www.pappa.com/recht/egmr_Goerguelue/OLG-Naumburg40630.htm Siehe auch den Pressebericht in Mitteldeutsche Zeitung 14.7.04 |
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17.7. |
Wichtige Petition |
Obiger Eintrag macht die NOTwendigkeit
einer weiteren Petition deutlich:
"Vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtekonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention" BITTE BETEILIGEN mit Online-Unterschrift unter |
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17.7. |
Bitte helfen! |
Helft Kazim Görgülü und damit auch Euch! Der am Europäischen Gerichtshof Anfang 2004 erfolgreiche Vater kämpft aktuell auch weiterhin in Deutschland um Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn (und u.a. gegen die vorgesehene Zwangsadoption). Für die Fortführung der Verfahren (auch am Bundesverfassungsgericht) benötigt er DRINGEND finanzielle Hilfe - Details siehe beim "Väteraufbruch für Kinder" http://www.vafk.de/aktion/goerguelue/goerguelue.htm |
| 5.7. |
Skandalurteil
vom |
Am 18.5.04 hatten wir einen skandalösen Beschluss des OLG Rostock dokumentiert (Umgangsausschluss für 3 Jahre, weil Mutter keinen Umgang will, s.u.). Entgegen unserer Vermutung hat das Bundesverfassungsgericht diesen aufgehoben und die Sache an das OLG zurück verwiesen. Nur drei Monate nach Einlegung der Verfasssungsbeschwerde (durch Rechtsanwalt Georg Rixe, Bielefeld) entschied das Bundesverfasssungsgericht mit Beschluss vom 9.6.04 zum Aktenzeichen 1 BvR 487/04 - wir dokumentieren den wesentlichen Auszug aus der Begründung. |
| 5.7. |
Wichtige Entscheidung |
Und noch eine positive Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts, dieses Mal zum Sorgerecht. Sie kann vielleicht
sogar als Grundsatzentscheidung eingestuft werden: BVerfG - 1 BvR 738/01
vom 1.3.04 = FamRZ 2004, 1015 -1017 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040301_1bvr073801.html
Dem Antrag des betreuenden Elternteils, die elterliche Sorge ihm allein zu übertragen, kann nur gefolgt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei haben sich die Gerichte nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Teilentscheidungen - als milderes Mittel - zu begnügen, wo immer dies dem Kindeswohl Genüge tut (vgl. auch Diederichsen, in: Palandt, BGB, 63. Aufl., 2004, § 1671 Rn. 18). Um dem Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen, hätten die Gerichte prüfen müssen, ob es den Eltern auch in anderen Fragen des Sorgerechts an dem gebotenen Mindestmaß an Übereinstimmung beziehungsweise insgesamt an einer tragfähigen sozialen Beziehung fehlt. Gegebenenfalls hätten sie erwägen müssen, ob unter Beachtung des Kindeswohls einerseits und des Elternrechts des Beschwerdeführers [Vaters] andererseits eine Übertragung lediglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts ausreichend gewesen wäre, womöglich verbunden mit einer Regelung des Umgangsrechts. Diese Prüfung haben die Gerichte unterlassen und damit dem Elternrecht des Beschwerdeführers nicht die nötige Beachtung geschenkt. Auch die Ausführungen der Gerichte, wonach die nunmehr von einem Elternteil zu bewältigende Distanz der Ausübung der gemeinsamen Sorge entgegensteht, werden dem Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gerecht. Nicht zuletzt seine Tätigkeit als Pilot, die ihn ausweislich der Feststellungen des Oberlandesgerichts in die Lage versetzt, den Kontakt zu seinen Kindern auch in Spanien aufrechtzuerhalten, hätten die Gerichte zu einer eingehenden Prüfung veranlassen müssen. Anstatt aber die konkreten Umstände zu erfassen beziehungsweise abzuwägen, haben die Gerichte lapidar auf die weite Entfernung verwiesen. Anmerkung: Daraus ergibt sich, dass nicht bei Vorliegen eines Streitpunktes zwischen den Eltern gleich die Zuteilung der Alleinsorge gerechtfertigt ist - so wie es landauf/landab tagtäglich an den Familiengerichten praktiziert wird. |
| 5.7. |
Justizministerin
will |
Zypries für EU-weites Verbot
anonymer Vaterschaftstests Bundesjustizministerin sieht Selbstbestimmungsrecht
von Mutter und Kind verletzt - Gesetz soll bis 2006 Rechtsunsicherheit
ausräumen, Die Welt 1.6.04 - http://www.welt.de/data/2004/06/01/285276.html
Kaum zu glauben aber doch wahr ... und deshalb diese Protestaktion: Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests
Süddeutsche Zeitung 26.5.04, Seite 5, berichtet: Vorrang für Mutter und Kind - Regierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten "... Noch ist an Zypries Vorhaben einiges unklar, etwa wie Verstöße geahndet werden sollen. "Möglich sind Geldbußen oder Geldstrafen, da haben wir uns noch nicht entschieden", sagte sie. ..." Landesjustizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sagte den "Stuttgarter Nachrichten", sie halte ein ausnahmsloses Verbot solcher Tests, wie es die Bundesregierung offenbar plane, für verfassungswidrig. Jeder Vater habe ein Recht zu wissen, "ob das Kind wirklich von ihm ist". Sie will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Väter, die die Klärung ihrer Vaterschaft auch vor Gericht durchsetzen könnten, von dem Verbot ausgenommen werden. Da ein Gerichtsverfahren viel Unruhen in die Familien trage, "kann es im Einzelfall besser sein, wenn die Tests erst einmal heimlich durchgeführt werden", so Werwigk-Hertneck. |
| 5.7. | Rechtsprechung erschwert Vaterschaftsanfechtung |
Urteil erschwert Anfechten der Vaterschaft - Rechte von Mutter und
Kind gestärkt / OLG-Urteil nicht rechtskräftig (AFP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft können eine Mutter und ihr Kind nicht gezwungen werden, an einem Vaterschaftstest teilzunehmen. Auch reichen anonyme Hinweise nicht aus, wonach das Kind möglicherweise von einem anderen Mann stammen könnte. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil wird sich demnächst der Bundesgerichtshof befassen. Der Kläger hatte in dem Verfahren auf anonyme Anrufe verwiesen und geltend gemacht, sein angeblicher Sohn sehe ihm nicht ähnlich. Dagegen befand das OLG, der bloße Hinweis auf solche Anrufe und der "laienhafte Ähnlichkeitsvergleich" des Klägers könnten keinen durchgreifenden Zweifel an seiner Vaterschaft begründen. Ebenfalls keinen Erfolg hatte der Mann mit seiner Hauptforderung, die Mutter und den unterdessen volljährigen Sohn zu einem Vaterschaftstest zu verpflichten. Der Kläger hatte seine Forderung nach Verpflichtung von Mutter und Sohn zu einem Vaterschaftstest mit deren ursprünglicher Einwilligung zu einem solchen Verfahren begründet, das beide jedoch später zurückgezogen hatten. Das OLG befand nun, Mutter und Kind seien nicht zur Teilnahme an einem Vaterschaftstest verpflichtet. Die Einwilligung in eine genetische Untersuchung betreffe das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter urteilten, der Vater habe zwar grundsätzlich ein Recht auf Anfechtung des Vaterschaftsverhältnisses, aber keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Vaterschaftsbegutachtung. Diese müsse vielmehr das Gericht im Vaterschaftsprozess anordnen. (Az. 14 UF 235/03 ) Anmerkung paPPa.com: Im Ergebnis - und das ist der Skandal - gibt es für diesen Vater keine weitere Möglichkeit festzustellen, ob er nun der Vater ist oder nicht ... Siehe auch OLG Celle vom 29.10.03, 15 UF 84/03 - Heimlich eingeholte DNA-Vaterschaftstests dürfen gerichtlich nicht verwertet werden - Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter DNA-Vaterschaftstest verstößt gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Der Test ist daher im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht verwertbar. - nicht rechtskräftig, Revisions-Az. beim Bundesgerichtshof ist XII ZR 227/03 |
| 5.7. |
Justizministerin
kämpft |
Kinderwünsche: Schwule und Lesben
kämpfen für ein neues Adoptionsrecht ... Noch vor der Sommerpause will Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorlegen, der die so genannte Stiefkindadoption erlaubt. Eine lesbische Frau könnte dann zum Beispiel das Kind ihrer Partnerin aus einer früheren Beziehung mit annehmen ... DIE ZEIT 9.6.04 Nr.25 http://www.zeit.de/2004/25/01__leit_2_25 Gerhard Amendt: Um den Vater gebracht - Das Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche bedient eigennützige Motive lesbischer Frauen, Die Welt 3.7.04 http://www.welt.de/data/2004/07/03/299881.html |
| 5.7. |
Erziehungsurlaub + Elternzeit |
Männer besser als ihr Ruf
Noch immer nehmen nur fünf Prozent der Väter Elternzeit. Doch
trifft der Vorwurf nicht, Männer engagierten sich kaum zu Hause. Ihr
Leben ist vielfältiger als angenommen taz Nr. 7385 vom 17.6.04 http://www.taz.de/pt/2004/06/17/a0179.nf/textdruck |
| 5.7. |
Wer hilft den sich |
MACHT UND OHNMACHT DES FAMILIENGERICHTS
IN HOCHSTRITTIGEN UMGANGSFÄLLEN von Richter am Amtsgericht Viechtach
Klaus Zeising http://www.psychpaed.de/familienp/zeising.pdf
Wir empfehlen dem Familienrichter die Lektüre von
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5.6. |
Kein Umgang wenn Mutter nicht will ... |
Umgangsverweigerung über 11
Jahre ohne Konsequenz - Alle Anträge des Vaters mit dem Inhalt:
?Die Mutter hat nach dem Gesetz für den Umgang zu sorgen und jegliche
negative Beeinflussung des Kindes zu unterlassen und bei Verstößen
sind Konsequenzen anzudrohen" wurden vom Gericht bis heute abgelehnt
oder nicht bearbeitet .... http://www.paPPa.com/faelle/Odyssee.htm |
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5.6. |
Bilanz des Feminismus | "Die Wiederentdeckung der Gleichheit" - Schwache Frauen, gefährliche Männer und andere feministische Irrtümer (eine kritische Bilanz des Feminismus) von Elisabeth Badinter - Rezensiert hier http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=7311&CategoryID=62 und unter http://diestandard.at/?id=1639474 und unter http://www.perlentaucher.de/buch/17114.html |