Wann gab es was NEUES bei paPPa.com - und anderswo?
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Juni-Juli 2004

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Aktuelles bei paPPa.com und anderswo ... Siehe auch die Seiten von:
"Was gibt´s Neues"
Kinder, Psychologie, Entfremdung & Familienrecht / Väter für Kinder / Väteraufbruch für Kinder

17.7.

Deutsches Familiengericht:
Europäisches Recht
schert uns einen Dreck !

Fall Görgülü: Seit 5 Jahren begehrt der Vater Kazim Görgülü Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn - vor deutschen Gerichten vergeblich ... Im Februar 2004 gab ihm der Europäische Gerichtshof damit endlich Recht. Im März 2004 billigte ihm das Familiengericht Wittenberg daraufhin ein Umgangs- und das Sorgerecht zu. Das ließ die Richter am OLG Naumburg nicht schlafen. Jetzt haben sie sowohl das Umgangsrecht ausgeschlossen (noch vorläufig) und auch das Sorgerecht wieder weggenommen (endgültig, die Zwangsadoption ist absehbar). Gleichzeitig erklären Sie:

"Der Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bindet unmittelbar nur die Bundesrepublik Deutschland, nicht aber die Gerichte." --- Übersetzt heißt das: Wir wollen weiter so willkürlich entscheiden wie bisher! Dies ist mehr als ein Skandal!

Wir dokumentieren den Beschluss des OLG Naumburg vom 30.6.04 betreffend das Umgangsrecht http://www.pappa.com/recht/egmr_Goerguelue/OLG-Naumburg40630.htm

Siehe auch den Pressebericht in Mitteldeutsche Zeitung 14.7.04
«Staatlicher Kindesraub» Vater gegen Adoption - Naumburger Gericht schert sich nicht um Straßburger Urteil - http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1084300081122

17.7.

Wichtige Petition

Obiger Eintrag macht die NOTwendigkeit einer weiteren Petition deutlich:

"Vorbehaltlose Anerkennung der UN-Kinderrechtekonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention"

BITTE BETEILIGEN mit Online-Unterschrift unter
http://www.petitiononline.com/stade/petition.html

17.7.

Bitte helfen!

Helft Kazim Görgülü und damit auch Euch! Der am Europäischen Gerichtshof Anfang 2004 erfolgreiche Vater kämpft aktuell auch weiterhin in Deutschland um Umgangs- und Sorgerecht für seinen Sohn (und u.a. gegen die vorgesehene Zwangsadoption). Für die Fortführung der Verfahren (auch am Bundesverfassungsgericht) benötigt er DRINGEND finanzielle Hilfe - Details siehe beim "Väteraufbruch für Kinder" http://www.vafk.de/aktion/goerguelue/goerguelue.htm
5.7.

Skandalurteil vom
BVerfG aufgehoben!

Am 18.5.04 hatten wir einen skandalösen Beschluss des OLG Rostock dokumentiert (Umgangsausschluss für 3 Jahre, weil Mutter keinen Umgang will, s.u.). Entgegen unserer Vermutung hat das Bundesverfassungsgericht diesen aufgehoben und die Sache an das OLG zurück verwiesen. Nur drei Monate nach Einlegung der Verfasssungsbeschwerde (durch Rechtsanwalt Georg Rixe, Bielefeld) entschied das Bundesverfasssungsgericht mit Beschluss vom 9.6.04 zum Aktenzeichen 1 BvR 487/04 - wir dokumentieren den wesentlichen Auszug aus der Begründung.
5.7.

Wichtige Entscheidung
zum Sorgerecht

Und noch eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dieses Mal zum Sorgerecht. Sie kann vielleicht sogar als Grundsatzentscheidung eingestuft werden: BVerfG - 1 BvR 738/01 vom 1.3.04 = FamRZ 2004, 1015 -1017 http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040301_1bvr073801.html

Dem Antrag des betreuenden Elternteils, die elterliche Sorge ihm allein zu übertragen, kann nur gefolgt werden, wenn zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei haben sich die Gerichte nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit Teilentscheidungen - als milderes Mittel - zu begnügen, wo immer dies dem Kindeswohl Genüge tut (vgl. auch Diederichsen, in: Palandt, BGB, 63. Aufl., 2004, § 1671 Rn. 18).

Um dem Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen, hätten die Gerichte prüfen müssen, ob es den Eltern auch in anderen Fragen des Sorgerechts an dem gebotenen Mindestmaß an Übereinstimmung beziehungsweise insgesamt an einer tragfähigen sozialen Beziehung fehlt. Gegebenenfalls hätten sie erwägen müssen, ob unter Beachtung des Kindeswohls einerseits und des Elternrechts des Beschwerdeführers [Vaters] andererseits eine Übertragung lediglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts ausreichend gewesen wäre, womöglich verbunden mit einer Regelung des Umgangsrechts. Diese Prüfung haben die Gerichte unterlassen und damit dem Elternrecht des Beschwerdeführers nicht die nötige Beachtung geschenkt.

Auch die Ausführungen der Gerichte, wonach die nunmehr von einem Elternteil zu bewältigende Distanz der Ausübung der gemeinsamen Sorge entgegensteht, werden dem Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG nicht gerecht. Nicht zuletzt seine Tätigkeit als Pilot, die ihn ausweislich der Feststellungen des Oberlandesgerichts in die Lage versetzt, den Kontakt zu seinen Kindern auch in Spanien aufrechtzuerhalten, hätten die Gerichte zu einer eingehenden Prüfung veranlassen müssen. Anstatt aber die konkreten Umstände zu erfassen beziehungsweise abzuwägen, haben die Gerichte lapidar auf die weite Entfernung verwiesen.

Anmerkung: Daraus ergibt sich, dass nicht bei Vorliegen eines Streitpunktes zwischen den Eltern gleich die Zuteilung der Alleinsorge gerechtfertigt ist - so wie es landauf/landab tagtäglich an den Familiengerichten praktiziert wird.

5.7.

Justizministerin will
die Wahrheit verbieten !

Zypries für EU-weites Verbot anonymer Vaterschaftstests Bundesjustizministerin sieht Selbstbestimmungsrecht von Mutter und Kind verletzt - Gesetz soll bis 2006 Rechtsunsicherheit ausräumen, Die Welt 1.6.04 - http://www.welt.de/data/2004/06/01/285276.html

Kaum zu glauben aber doch wahr ... und deshalb diese Protestaktion:

Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests
http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html
BITTE BETEILIGEN mit Online-Unterschrift

Süddeutsche Zeitung 26.5.04, Seite 5, berichtet: Vorrang für Mutter und Kind - Regierung will heimliche Vaterschaftstests verbieten "... Noch ist an Zypries Vorhaben einiges unklar, etwa wie Verstöße geahndet werden sollen. "Möglich sind Geldbußen oder Geldstrafen, da haben wir uns noch nicht entschieden", sagte sie. ..."

  • Argumente zur aktuellen Diskussion über die Zulässigkeit von heimlichen Vaterschaftstests http://www.vaeter-aktuell.de/Vaterschaftstest.htm
  • Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) wendet sich gegen Überlegungen des Bundesjustizministeriums, den Vaterschaftstest zu verbieten. Ein Verbot ist unverständlich, unlogisch und letztlich erfolglos. Nach Auffassung des Verbandes haben Kind, Mutter und Vater die gleichen Rechte. Daher ist sogar die Überlegung, bei jeder Geburt automatisch einen DNA-Test zwecks Transparenz der Vaterschaft durchzuführen, sinnvoll und konsequent. http://www.isuv.de/tiki-read_article.php?articleId=138
  • LICHTBLICK: Streit um heimliche Vaterschaftstests - Das von der rot-grünen Bundesregierung geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests per Gen-Analysye stößt auf den Widerstand der Regierung Baden-Württembergs - Stuttgarter Nachrichten vom 15.6.04 - http://www.stuttgarter-nachrichten.de/stn/page/detail.php/749169
    Landesjustizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) sagte den "Stuttgarter Nachrichten", sie halte ein ausnahmsloses Verbot solcher Tests, wie es die Bundesregierung offenbar plane, für verfassungswidrig. Jeder Vater habe ein Recht zu wissen, "ob das Kind wirklich von ihm ist". Sie will sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass Väter, die die Klärung ihrer Vaterschaft auch vor Gericht durchsetzen könnten, von dem Verbot ausgenommen werden. Da ein Gerichtsverfahren viel Unruhen in die Familien trage, "kann es im Einzelfall besser sein, wenn die Tests erst einmal heimlich durchgeführt werden", so Werwigk-Hertneck.
  • Siehe auch die Diskussion in unserem Forum sowie weitere Infos unter http://www.treffpunkteltern.de/vaterschaftstest.php und http://www.vaterschaftstest-unkommerziell.de/
  • 5.7. Rechtsprechung erschwert
    Vaterschaftsanfechtung
    Urteil erschwert Anfechten der Vaterschaft - Rechte von Mutter und Kind gestärkt / OLG-Urteil nicht rechtskräftig
    (AFP) Für eine Anfechtung der Vaterschaft können eine Mutter und ihr Kind nicht gezwungen werden, an einem Vaterschaftstest teilzunehmen. Auch reichen anonyme Hinweise nicht aus, wonach das Kind möglicherweise von einem anderen Mann stammen könnte. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln. Mit dem nicht rechtskräftigen Urteil wird sich demnächst der Bundesgerichtshof befassen. Der Kläger hatte in dem Verfahren auf anonyme Anrufe verwiesen und geltend gemacht, sein angeblicher Sohn sehe ihm nicht ähnlich. Dagegen befand das OLG, der bloße Hinweis auf solche Anrufe und der "laienhafte Ähnlichkeitsvergleich" des Klägers könnten keinen durchgreifenden Zweifel an seiner Vaterschaft begründen. Ebenfalls keinen Erfolg hatte der Mann mit seiner Hauptforderung, die Mutter und den unterdessen volljährigen Sohn zu einem Vaterschaftstest zu verpflichten. Der Kläger hatte seine Forderung nach Verpflichtung von Mutter und Sohn zu einem Vaterschaftstest mit deren ursprünglicher Einwilligung zu einem solchen Verfahren begründet, das beide jedoch später zurückgezogen hatten. Das OLG befand nun, Mutter und Kind seien nicht zur Teilnahme an einem Vaterschaftstest verpflichtet. Die Einwilligung in eine genetische Untersuchung betreffe das Menschenrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Richter urteilten, der Vater habe zwar grundsätzlich ein Recht auf Anfechtung des Vaterschaftsverhältnisses, aber keinen Anspruch auf Mitwirkung bei der Vaterschaftsbegutachtung. Diese müsse vielmehr das Gericht im Vaterschaftsprozess anordnen. (Az. 14 UF 235/03 )

      Anmerkung paPPa.com: Im Ergebnis - und das ist der Skandal - gibt es für diesen Vater keine weitere Möglichkeit festzustellen, ob er nun der Vater ist oder nicht ...

    Siehe auch OLG Celle vom 29.10.03, 15 UF 84/03 - Heimlich eingeholte DNA-Vaterschaftstests dürfen gerichtlich nicht verwertet werden - Ein ohne Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils eingeholter DNA-Vaterschaftstest verstößt gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Der Test ist daher im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage nicht verwertbar. - nicht rechtskräftig, Revisions-Az. beim Bundesgerichtshof ist XII ZR 227/03

    5.7.

    Justizministerin kämpft
    für Kinderwunsch Homosexueller

    Kinderwünsche: Schwule und Lesben kämpfen für ein neues Adoptionsrecht ...
    Noch vor der Sommerpause will Justizministerin Brigitte Zypries einen Gesetzentwurf vorlegen, der die so genannte Stiefkindadoption erlaubt. Eine lesbische Frau könnte dann zum Beispiel das Kind ihrer Partnerin aus einer früheren Beziehung mit annehmen ... DIE ZEIT 9.6.04 Nr.25 http://www.zeit.de/2004/25/01__leit_2_25

    Gerhard Amendt: Um den Vater gebracht - Das Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche bedient eigennützige Motive lesbischer Frauen, Die Welt 3.7.04 http://www.welt.de/data/2004/07/03/299881.html

    5.7.

    Erziehungsurlaub + Elternzeit

    Männer besser als ihr Ruf Noch immer nehmen nur fünf Prozent der Väter Elternzeit. Doch trifft der Vorwurf nicht, Männer engagierten sich kaum zu Hause. Ihr Leben ist vielfältiger als angenommen
    taz Nr. 7385 vom 17.6.04 http://www.taz.de/pt/2004/06/17/a0179.nf/textdruck
    5.7.

    Wer hilft den sich
    "ohnmächtig" fühlenden Familienrichtern?

    MACHT UND OHNMACHT DES FAMILIENGERICHTS IN HOCHSTRITTIGEN UMGANGSFÄLLEN von Richter am Amtsgericht Viechtach Klaus Zeising http://www.psychpaed.de/familienp/zeising.pdf

    Wir empfehlen dem Familienrichter die Lektüre von

    • Christine Knappert: Aufklärungsnotstand Entscheiden professionelle Scheidungsbegleiter ahnungslos falsch?
      Der Scheidungsprozeß wird von Familienrichtern, Jugendamtsmitarbeitern und Psychologen begleitet. Sie entscheiden über den schwierigsten Streitpunkt: die Kinder - oft für einen der Betroffenen falsch. Proteste hageln. Nehmen diese Profis die Entwicklung nicht wahr, sind sie zu wenig über den Forschungsstand informiert? Welche Anforderungen werden an sie gestellt und warum werden sie diesen nicht immer gerecht? http://www.pappa.com/ja/knapp_pf.htm
    • Christine Knappert, Schwierigkeiten in der Kommunikation von Jugendämtern und Familiengerichten mit den streitenden Parteien http://www.pappa.com/ja/bb_knapp.htm
    • Die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs

    5.6.

    paPPa.com-Fallsammlung

    Kein Umgang wenn Mutter nicht will ...

    Umgangsverweigerung über 11 Jahre ohne Konsequenz - Alle Anträge des Vaters mit dem Inhalt: ?Die Mutter hat nach dem Gesetz für den Umgang zu sorgen und jegliche negative Beeinflussung des Kindes zu unterlassen und bei Verstößen sind Konsequenzen anzudrohen" wurden vom Gericht bis heute abgelehnt oder nicht bearbeitet ....
    http://www.paPPa.com/faelle/Odyssee.htm

    5.6.

    Bilanz des Feminismus "Die Wiederentdeckung der Gleichheit" - Schwache Frauen, gefährliche Männer und andere feministische Irrtümer (eine kritische Bilanz des Feminismus) von Elisabeth Badinter - Rezensiert hier http://www.weltwoche.ch/artikel/?AssetID=7311&CategoryID=62 und unter http://diestandard.at/?id=1639474 und unter http://www.perlentaucher.de/buch/17114.html

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