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Juli-September 2003

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29.9.

Fakten, Fakten,Fakten...

Auch Väter und Kinder sind oft wirtschaftliche Verlierer bei Scheidungen/Trennungen

Der Bielefelder Soziologe Prof. Andreß distanzierte sich von der Titelgeschichte des Focus "Raus aus der Scheidungsfalle" (Focus Nr. 39, 22.9.2003) und der darin aufgestellten Behauptung, Mütter wären eindeutig die wirtschaftlichen Verlierer einer Scheidung. Siehe auch paPPa.com 24.9.2003

Nach seinen Angaben ist es vielmehr so, dass beide Geschlechter im Zusammenhang mit einer Trennung wirtschaftlich verlieren. Auffällig ist aber auch, ein Jahr nach der Trennung haben Frauen durchschnittlich ein Drittel des Pro-Kopf-Einkommens verloren, das ihnen zwei Jahre vor der Trennung zur Verfügung stand. In den folgenden Jahren entspannt sich die Lage zunehmend wieder und die allgemeine Lebenszufriedenheit der Frauen ist ein Jahr nach der Trennung erheblich höher als die der Männer, da sie mehr Vorteile in der Scheidung sehen als die Ehemänner. Ein Viertel der Frauen erzielt Einkommensgewinne und diejenigen mit einem neuen Partner erleben häufig Verbesserungen in den Bereichen Wohnung, Einkommen, Zufriedenheit.

Etwa 1.500 Personen, die seit 1995 geschieden wurden, sollten hierbei über ihre wirtschaftliche Situation und die seit der Trennung bzw. Scheidung stattgefundenen Veränderungen Auskunft geben.Die Erhebung scheint auch zu belegen, dass der häufig erhobene Vorwurf, Väter würden sich durch Flucht in Arbeitslosigkeit ihrer Unterhaltszahlungen entziehen, sich nicht bestätigt : Eine Verringerung der Erwerbsarbeit tritt nur bei jedem achten getrennt lebenden Mann auf - und in ebenso hohem Maße bei kinderlosen Frauen.

Da wo beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen, gib es auch die geringsten Auseinandersetzungen und wirtschaftlichen Probleme nach Trennung und Scheidung. Hier verteilen sich aus Sicht von Prof. Andreß auch die wirtschaftlichen Lasten gleichmäßig.

Von den wenigen Unterhaltsverpflichteten Frauen (Trennungsunterhalt) zahlen nur 10% !!!

Professor Andreß, der im Auftrag des Bundesfamilienministeriums eine Studie über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung anfertigte, beklagte sich. "In der Titelgeschichte des Focus werde ich mit Äußerungen zitiert, die ich nicht gemacht und schon gar nicht autorisiert habe. Die in mehreren Graphiken und im Text zitierten Zahlen der sogenannten Studie der Universität Bielefeld sind nicht von mir oder meinen Mitarbeiterinnen dem Focus zur Verfügung gestellt worden. Sie sind in großen Teilen falsch."

Nachrichtenagenturen, Fernseh/Runfunkanstalten und einige Zeitungen haben die Behauptungen vom Focus, ohne den Sachverhalt weiter zu hinterfragen, weiter verbreitet. Ein klassisches Beispiel dafür, wie in Medien leichtfertig und verantwortungslos Stimmungen auf Kosten der Betroffenen erzeugt werden.

Prof. Andreß Stellungnahme zur Titelgeschichte des Focus:
http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/hjawww/forsch/wts/focus.pdf
Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums und der Projektgruppe : Hauptbotschaften der Studie "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden: Über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung"
http://wwwhomes.uni-bielefeld.de/hjawww/forsch/wts/botschaften.pdf

26.9.

Welchen Wert haben
Kinder und Bildung
in Deutschland
im Vergleich zu anderen Ländern?

OECD-Studie
«Bildung auf einen Blick 2003»

Die neue OECD-Studie «Bildung auf einen Blick 2003» enthält erneut eine Fülle von Details und weltweite Vergleiche über die Entwicklung des Bildungssystems in den wichtigsten 27 Industrienationen.

Fazit: Zu wenig Geld, zu wenig Lehrer ...

  • In den OECD-Staaten ist die Zahl der Studierenden von 1995 bis 2001 durchschnittlich um 31 Prozent gestiegen. In Deutschland war ein Rückgang zu verzeichnen, vor allem aus demographischen Gründen
  • In Deutschland werden 5,6 Prozent des Bruttoinlandproduktes für Bildung ausgegeben. Dieser Anteil liegt knapp unter dem OECD-Durchschnitt von 5,8 Prozent. Der Anteil der Bildungskosten an staatlichen Gesamtausgaben ist in Deutschland allerdings weit unter dem Durchschnitt: 9,7 Prozent gegenüber 12,7 Prozent.Unterdurchschnittliche Ausgaben pro Primar- und Sekundarstufe-I-Schüler, verbunden mit deutlich überdurchschnittlichen Lehrergehältern werden in Deutschland durch große Klassen, weniger Unterricht in den ersten Schuljahren und geringe Sachaufwendungen ausgeglichen.
  • Deutsche Schüler verbringen weniger Zeit in der Grundschule, als der Länderdurchschnitt: 752 Stunden. Der Mittelwert der Vergleichsländer ergab 829 Stunden.Die 7- bis 8-jährigen Schüler in Deutschland haben im Schnitt pro Jahr 642 Unterrichtsstunden. Im OECD-Mittel sind dies 747 Stunden. In der Sekundarstufe I hat sich die Stundenzahl mit 918 dem OECD-Durchschnitt von 944 Stunden angenähert.
  • Das Unterrichtsklima bewerteten deutsche Schüler negativer als der Durchschnitt ihrer Altersgenossen der OECD-Studie. 41 Prozent der 15-Jährigen gaben an, dass sich ihre Lehrer für den
    Lernfortschritt des Einzelnen interessieren. Im OECD-Durchschnitt bestätigten dies 56 Prozent. Besonders negative Bewertungen gab es in Schulen, deren Schüler aus Elternhäusern mit niedrigem Sozialstatus kommen.
    Während im OECD-Durchschnitt 59 Prozent der Schüler angaben, dass Lehrer bei der Arbeit helfen, bestätigten dies in Deutschland 52 Prozent. Dass Lehrer etwas so lange erklären, bis alle es verstanden haben, erlebten in Deutschland nur 53 Prozent. Im OECD-Durchschnitt gaben dies 60 Prozent der befragten Schüler an. 60 Prozent sagen außerdem, dass Lehrer viel tun, um Schülern zu helfen. In Deutschland hatten nur 51 Prozent diese Erfahrung gemacht.
  • Vielen Ländern droht in den nächsten Jahren ein Mangel an Lehrern. In keinem anderen OECD-Land ist der Anteil 50- bis 59-jähriger Lehrer so groß wie in Deutschland. Binnen 15 Jahren wird vermutlich die Hälfte aller deutschen Lehrer aus dem Schuldienst ausscheiden.
  • In Deutschland begannen 32 Prozent der Abiturienten von 2001 ein Studium. Das OECD-Mittel: 47 Prozent. Von den deutschen Schulabgängern dürfen 42 Prozent eine Hochschule besuchen. Das OECD-Mittel:57 Prozent.
  • Gemessen am Anteil der Akademiker in der Bevölkerung sei Deutschland in den letzten drei Jahrzehnten von Rang 12 auf Rang 23 im internationalen Vergleich abgesackt. In den OECD-Staaten hingegen sei der Anteil der Schülerinnen und Schüler im tertiären Bereich um 24 Prozent gestiegen.
    Finnland und Schweden wiesen sehr gute bis gute PISA-Ergebnisse aus, in diesen Ländern wird es der OECD zufolge auch geschafft, Kinder aus einkommensschwachen und bildungsfernen Schichten zu einem qualifizierten Schulabschluss zu führen. Was man vom deutschen Bildungssystem nicht sagen kann. Erneut lenkt die jüngste OECD-Studie die Aufmerksamkeit auf den wohl gravierendsten Mangel des deutschen Bildungssystems: Auf den hohen Grad der Selektion, der sich in vergleichsweise geringen Abiturienten- und Studienanfänger-Quoten äußert und demnächst wohl in einen gravierenden Fachkräftemangel mündet.
    In Deutschland machen nur 37 Prozent der Schüler eines Jahrgangs Abitur oder erwerben eine andere Studienberechtigung, im OECD-Durchschnitt sind dies 64 Prozent. Hierzulande begannen im Jahr 2000 nur 30 Prozent eines Jahrgangs ein Studium, in Finnland waren es 70 Prozent, in Schweden, aber auch in Polen und Ungarn noch mehr als 60 Prozent. In der Bundesrepublik erwerben nur 19 Prozent eines Jahrgangs den Hochschulabschluss, im OECD-Durchschnitt sind es 26 Prozent.

    OECD Organisation for Economic Co-operation and Development
    Zum Thema PISA-Studie
  • 25.9.

    Bundessozialgericht
    weist Klage ab
    Drei Väter wollten aus Rentensystem aussteigen

    "Ich empfinde es schlichtweg als Rechtsblockade, nach sieben Jahren zu hören, ich habe meine Klage an die falsche Adresse gerichtet."

    KASSEL (dpa). Das Bundessozialgericht in Kassel hat eine Klage auf Entlastung von Eltern bei den Rentenbeiträgen aus formalen Gründen abgewiesen. Die Kläger hätten ihren Antrag auf Befreiung von der Rentenbeitragspflicht nicht an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, sondern an die Krankenkasse richten müssen, die für die Einziehung der Beiträge zuständig ist. Dies urteilte das Bundessozialgericht am Dienstag (Aktenzeichen: B 12 RA 3/02 R, B 12 RA 5/02 R, B 12 RA 7/01 R).
    Geklagt hatten drei Väter, die aus dem Rentensystem aussteigen wollen. Sie halten es für ungerecht. Obwohl die Väter mit der Erziehung ihrer Kinder einen großen Beitrag zum Generationenvertrag leisteten, müssten sie gleich hohe Rentenbeiträge zahlen wie Kinderlose. Das mache es ihnen finanziell unmöglich, parallel in eine private Altersvorsorge zu investieren.
    Die Kläger reagierten nach dem Urteil empört darauf, dass der Formfehler erst am Ende ihres siebenjährigen Klageverfahrens von einem Gericht festgestellt wurde. Sie kündigten an, ihre Klage bis vor das Bundesverfassungsgericht weiter zu verfolgen.

    Bundessozialgericht
    Presse-Vorbericht Nr. 47/03
    Presse-Mitteilung Nr. 47/03 (zum Presse-Vorbericht Nr. 47/03)

    24.9..

    Kinder und Väter sind die wirtschaftlichen Gewinner bei Scheidungen ?

    Frauen wirtschaftliche Verlierer bei Scheidungen
    München (AFP)
    Frauen sind einer Studie zufolge "eindeutig" die wirtschaftlichen Verlierer bei Scheidungen. Dies ergab eine Untersuchung des Bielefelder Soziologen Hans-Jürgen Andreß im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, wie das Magazin "Focus" berichtet. Der Studie zufolge gewinnt die Hälfte aller Männer nach einer Scheidung um bis zu elf Prozent an Finanzkraft dazu, während die Hälfte aller Frauen finanzielle Verluste von bis zu 23 Prozent hinnehmen muss.
    Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plädierte im "Focus" für eine Änderung des Unterhaltsrechts nach Scheidungen, um eine "Gerechtigkeitslücke" bei der Versorgung von Kindern zu schließen: Die Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder sollten künftig "an erster Stelle" stehen. Dabei solle es gleichgültig sein, ob die Kinder aus erster oder aus den folgenden Ehen stammten. Erst danach sollten die "Ansprüche der geschiedenen und der aktuellen Ehefrau folgen", sagte Zypries dem Magazin.

    Mitteilungen dieser Art werden öfters in die Öffentlichkeit lanciert.
    siehe paPPa.com September 2000
    http://www.pappa.com/new0900.htm#scheidungsfolgen

    Der Abschlussbericht des Projektes wird im Nov/Dez unter dem Titel "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" im Westdeutschen Verlag veröffentlicht.

    Ergebnisse der Studie 2001:
    Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung
    Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und ...
    http://www.bmfsfj.de/Anlage24445/SR_Band_180.pdf

    22.9.

    Jugendamt, Polizei auf der Anklagebank?

    Die große Ohnmacht


    Ein einjähriges Kind wird schwer misshandelt. Der leibliche Vater geht immer wieder zum Jugendamt und zur Polizei - doch niemand will ihm glauben

    Vater vom mißhandelten Pascal sagt, dass eigentlich noch andere auf der Anklagebank sitzen müssten, weil sie Schuld tragen an dem, was sein Sohn erleiden musste.

    Berliner Zeitung, 17.9.03
    http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/seite_3/277666.html

    siehe auch paPPa.com März 2003
    http://www.pappa.com/neues/new303.htm#pascal
    Spiegel-TV 16.03.2003
    http://www.spiegel.de/sptv/magazin/0,1518,240637,00.html

    10.9.

    TV-TIPP

    Entsorgte Väter
    Männer kämpfen um ihre Kinder

    MDR, Donnerstag, 18.09.,
    22:35 - 23:05 Uhr

    Es treibt sie zur Verzweiflung und in den Hungerstreik, macht sie krank oder aggressiv: Väter, die ihre Kinder nicht sehen dürfen, kämpfen oft jahrelang um ein Umgangsrecht. Je länger die Trennung dauert, je jünger die Kinder sind, desto mehr leidet die Beziehung und desto schwieriger wird es, Anteil am Alltag, am Aufwachsen des Kindes zu nehmen. Andere Väter dürfen ihr Kind zwar regelmäßig sehen, aber sie bekommen oft zu spüren, wie gefährdet dieser Kontakt ist. Ärgert sich die Mutter über ihren ehemaligen Partner, zieht sie fort oder verliebt sie sich neu, dann reißt der Kontakt zwischen Kind und Vater - auch gegen seinen Willen - ab.
    Der Film stellt zwei Väter vor, die unter der totalen oder zeitweisen Trennung von ihren Kindern sehr leiden. Klaus W. hat sich von Anfang an rührend um seine Tochter gekümmert, hat sie betreut, wenn die Mutter arbeitete. Dass die Eltern nicht verheiratet waren, war in guten Zeiten kein Problem. Jetzt leben sie nicht mehr zusammen und er hat keine Chance auf ein gemeinsames Sorgerecht.
    Auch Jörg E. hat sich die Erziehungsarbeit mit seiner Frau geteilt und war ein aktiver, begeisterter Vater. Als die Ehe nach fünf Jahren zerbrach, wurde er zwar sorgeberechtigt, aber nach dem seine Frau einen neuen Mann kennen lernte, versuchte sie mit allen Mitteln, Vater und die beiden Töchter voneinander fernzuhalten. Auch wenn die Gerichte Jörg E. immer wieder Recht gaben, gegen die Mutter ließ sich ein Umgangsrecht nur schwer durchsetzen.
    Zur Zeit sind beim Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden zur Ungleichstellung des Vaters gegenüber der Mutter bezüglich der Vergabepraxis beim Sorgerecht anhängig. Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen.

    4.9.

    Briefwechsel mit Familien-Ministerin II

    Das Ministerium glaubt wirklich wir wollten das alleinige Sorgerecht völlig abschaffen, dabei geht es nur um die Tatsachen, dass niemand die Möglichkeit haben soll nach § 1671 das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wenn wirklich Gefahr droht oder Gefahr im Verzuge ist, gibt es immer noch den § 1666. Aus der Zusammenfassung der Stellungnahme kann geschlossen werden: Wer das alleinige Sorgerecht wünscht, muss sich nur ordentlich mit dem anderen streiten, dann ist diesem Elternteil das alleinige Sorgerecht so gut wie sicher. Wollen wir die Stellungnahmen im Orginal abwarten. Hierzu wende ich mich noch einmal an das Familienministerium. Außerdem werde ich einen Antwortbrief verfassen, den ich selbstverständlich wieder an diese Stelle setze. Also die Story geht weiter und wird immer brisanter.

    Antwortschreiben vom 21. Juli

    29.7.

    Briefwechsel mit Familien-Ministerin

    Ministerin sprach sich, mit einem klaren Ja, für die ersatzlose Streichung des § 1671 BGG aus und die Ersetzung des Wortes Sorgerecht um den Begriff der elterlichen Verantwortung. Dieses klare Ja auf der FES-Veranstaltung löste einen Schriftwechsel aus, der hier zu ersehen ist. Stärken wir die Ministerin im Kampf um die ersatzlose Streichung des § 1671 BGB.

    Brief an die Ministerin
    Brief des Ministeriums
    Anlage zum Brief
    FES-Veranstaltung
    Anwortbrief an das Familienministerium

    Erster Anwortbrief des Familienministerium

    Schreibt eine Solidaradresse an die Ministerin, dass ihr ihren Kampf um die Streichung des § 1671 unterstützt.

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