Eine offizielle Information des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, FRAUEN und Jugend:
Aktionsplan der Bundesregierung
zur
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen erfordert eine systematische
und strategische Vorgehensweise - die Bundesregierung stellt mit ihrem
Aktionsplan erstmals ein umfassendes Gesamtkonzept zur Gewaltbekämpfung
vor
Seit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 hat sich sowohl auf Länder-
und Bundesebene als auch auf kommunaler Ebene viel getan. Zahlreiche Untersuchungen,
Modellvorhaben und Kampagnen wurden bisher durchgeführt. Über
400 Frauenhäuser sind seit 1976 in Deutschland gegründet worden.
Zwar haben diese Maßnahmen - ebenso wie die Gesetzesänderungen
zugunsten der Opfer von Gewalt - zur Verbesserung der Situation beigetragen;
dennoch ist es bis zu einer deutlichen Tabuisierung von Gewalt gegen Frauen
in der Gesellschaft noch ein weiter Weg.
Einzelmaßnahmen reichen nicht aus
Um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, muss ein umfassendes
Gesamtkonzept zum Einsatz kommen. Mit dem Aktionsplan zur Gewalt gegen
Frauen hat die Bundesregierung erstmals ein solches Konzept für alle
Ebenen der Gewaltbekämpfung entwickelt. Darin wird deutlich, wie wichtig
strukturelle Veränderungen sind, die die Komplexität des Gewaltgeschehens
ausreichend berücksichtigen. Denn: Mit Einzelmaßnahmen ist den
betroffenen Mädchen und Frauen langfristig nicht geholfen.
Enge Zusammenarbeit
Der Aktionsplan der Bundesregierung schließt Zuständigkeitsbereiche
der Länder und Kommunen mit ein: Dies betrifft nicht nur die Polizei
und die Gerichte sowie die jeweiligen Gesetzgebungskompetenzen. Auch Schulungen
und Kooperationen, insbesondere aber Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen,
Notrufzentren, Therapieeinrichtungen und Interventionsstellen sind gefordert.
Bundesfrauenministerin Dr. Bergmann zum Programm: "Die Umsetzung des
Gesamtkonzeptes setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern
voraus, die durch entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppen sichergestellt
werden soll."
Schwerpunkte der Gewaltbekämpfung
Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat sowohl gesamtgesellschaftliche
als auch individuelle Ursachen. Noch immer wird Gewalt gegen Frauen in
der Gesellschaft nicht ausreichend geächtet, häufig werden Täter
nicht zur Verantwortung gezogen. In vielen Lebensbereichen genießen
Frauen keine Gleichstellung, in zahlreichen Familien gehört Gewalt
zum Alltag. Der Aktionsplan der Bundesregierung setzt an diesen Phänomenen
mit verschiedenen Initiativen und Maßnahmen an:
- Um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen, muss die Prävention
von Gewalt bereits bei Kindern und Jugendlichen beginnen. Die gesetzliche
Verankerung des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gehört
ebenso dazu wie die Förderung von entsprechenden Untersuchungen und
Einzelmaßnahmen. Präventionsmaßnahmen sind aber auch bei
behinderten, älteren und ausländischen Frauen gefordert.
- Gesetze und Verwaltungsvorschriften sollen Mädchen
und Frauen umfassender schützen: vor häuslicher und sexueller
Gewalt und vor Frauenhandel. Der zivilrechtliche Schutz der von familiärer
Gewalt betroffenen Frauen ist zu verbessern und abzusichern. Täter,
die Gewalt an Mädchen und Frauen ausüben, müssen strafrechtlich
verfolgt und zu Verhaltensänderungen gebracht werden.
- Um häusliche Gewalt und Frauenhandel adäquat zu bekämpfen,
reichen gesetzliche Regelungen allein nicht aus. Besonders wichtig sind
Kooperationen zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen
Hilfsangeboten. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend u. a. die bundesweite Arbeitsgruppe
"Frauenhandel" eingerichtet.
- Für eine effektivere Informations- und Lobbyarbeit zugunsten der
von Gewalt bedrohten Frauen müssen die Hilfsangebote bundesweit
vernetzt werden. Die Bundesregierung stärkt die Kooperationen
von Frauenhäusern, Beratungsstellen und anderen Institutionen und
leistet Unterstützung durch Anschubfinanzierungen und die Förderung
bundesweiter Vernetzungstreffen.
- Die Bundesregierung hat nicht nur die Opfer im Blick - sie propagiert
auch einen neuen Umgang mit den Tätern. Einerseits müssen
sie als Straftäter behandelt werden, andererseits sollen auch täterorientierte
Maßnahmen zum Einsatz kommen, die auf eine Verhaltensänderung
abzielen. Dazu gehören spezielle Lern- und Trainingskurse für
gewalttätige Partner und Anti-Gewalt-Trainings für Jugendliche.
- Schutz von Frauen vor Gewalt und konsequente Verfolgung der Täter
können nur verwirklicht werden, wenn die Verantwortlichen konsequent
handeln, miteinander kooperieren und entsprechend ausgebildet sind. Die
Bundesregierung unterstützt entsprechende Schulungen und Fortbildungen
und fördert gleichzeitig die Sensibilisierung der Öffentlichkeit
durch die Verbreitung von Broschüren, Untersuchungsergebnissen usw.
und die Durchführung von Fachtagungen und durch die Unterstützung
von Aufklärungskampagnen.
- Die Problematik der Gewalt gegen Frauen und Mädchen gewinnt auch
international zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung engagiert sich
in verschiedenen internationalen Gremien, um die Interessen der Betroffenen
zu vertreten und Lösungsansätze anderer Staaten kennen zu lernen.
Sie stellt gleichzeitig die eigenen Ideen und Strategien vor und unterstützt
die Ausarbeitung internationaler Resolutionen und Vertragswerke.
Aktionsplan Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
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