Väteraufbruch für Kinder e.V., Postfach 110 511, 42305 Wuppertal
Bundessprecher
Thomas Martin - Odenwaldstr. 29 - 51105 Köln
Tel+Fax 0221-837 01 55 - tomNmartin@aol.com
Köln, den 17.3.1999
Fragen an Politiker
- gestellt im Zusammenhang mit der Aktion "Väter
radeln für Gerechtigkeit",
27. bis 29. März 1999 z. Hd. Herrn
Klaus Bremer - Referent für Familienpolitik der SPD-Fraktion
im Dt. Bundestag
(Die Fragen sind abgeleitet aus
den Positionen und Fragen, die VAfK an die Koalitionsparteien gesendet
hatte.)
Fragen an Politiker zu Aspekten einer neuen Familienpolitik mit väterförderlichen Akzenten
Bitte um Beantwortung – Danke
Die Antwort
ist veröffentlicht auf dem Server des Väteraufbruch:
Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen
und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz zum Fragenkatalog des
"Väteraufbruch für Kinder e.V."
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Väteraufbruch für Kinder e.V. ist ein seit November 1988 bundesweit tätiger Verein mit über 50 Kreisvereinen, Ortsvereinen, Gruppen und Kontaktstellen. Wir sind nach Freistellungsbescheid als gemeinnützig anerkannt.
In der Hauptsache arbeiten wir mit Vätern, sorgeberechtigten und nicht sorgeberechtigten, aber auch Frauen, Mütter, Großeltern und Kinder suchen sowohl unsere Beratung und sind gleichwohl auch als Mitglieder im Sinne unseres Vereins tätig.
Unsere Schwerpunkte sind sowohl die Weiterentwicklung der überkommenen Vaterrolle in unserer veränderten Gesellschaft wie auch die Gleichstellung von Vätern und Müttern in der Praxis des Erwerbs- und Familienlebens heute.
Präventionsarbeit im Bereich der familiären Beratung, im Hinblick auf Trennungsregelungen, Kind-Eltern-Umgang, Alimentenzahlungen gehören zur täglichen Praxis.
Ein weiterer gewichtiger Punkt unserer Aktivitäten wird geprägt - oder besser "erzeugt" - von den überwiegend mäßigen Erfahrungen mit Recht und Amtspraxis, aber auch familienunfreundlichem Berufsleben.
Vielfach wird hier staatlicherseits eine eskalierende Wirkung anstelle einer deeskalierenden erfahren. Fundierte Unterstützung und lebbare Lösungsangebote für alle beteiligte einer Familie in Trennungsituation wird vermißt.
Wir bieten seit einiger Zeit unsere bundesweite Erfahrung im Familienbereich für Gerichte, Jugendämter, Rechtsanwälte und Sachverständige an. In Form von Fachveranstaltungen sind wir gerade im Bereich der Einführung des neuen Kindschaftsrechts aktiv geworden und haben mit Erstaunen feststellen müssen, daß bundesweit sowohl offizielle staatliche Stellen wie private Fachleute vom neuen Familienrecht wenig informiert und vorbereitet waren.
Hiermit möchten wir Ihnen für Ihre weitere Arbeit einige Fragen und Anregungen aus unserem reichen Erfahrungskatalog zur Hand geben - nicht ohne Ihnen deren Beantwortung ans Herz zu legen.
Da wir nur wenig Zeit für die Sammlung hatten sind diese Fragen sehr schlagwortartig gehalten und nicht immer mit nötigem Zusammenhang nebeneinandergestellt worden.
Es betreffen sowohl Punkte der Kritik als auch konstruktive Ziele, die wir gerne bereit sind weitergehend zu erläutern und mit Ihnen zu diskutieren.
In Erwartung einer Rückmeldung und einem Gesprächstermin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen, Thomas Martin (Bundesvorstand)
Fragen zu Aspekten einer neuen Familienpolitik mit väterförderlichen Akzenten:
Familienpolitisch-juristische Fragen aufgrund der Erfahrungen mit dem NEUEN Familienrecht:
Für welche Maßnahmen plädieren Sie, wenn Sie feststellen müssen, dass das neue K.-Recht und die konsequente Ausübung des neu vorgegebenen Paradigmenwechsels als Handlungsorientierung von den Gerichten und Jugendämtern nicht angewendet oder nicht genügend angewendet wird?
Der Kontakt zwischen Kind und nichtsorgeberechtigtem
Elternteil muß durchsetzbar sein und darf nicht vom Sorgeberechtigten
boykotiert werden können.
Wie wollen Sie oben genanntes Problem lösen
und gegen das Faustrecht im Familienrecht vorgehen?
Ist die Besserstellung der Mutter eines nichtehelichen Kindes verfassungsrechtlich sowie nach den UN-KRK und der EMRK zu halten?
Wie stehen Sie betreff der angekündigten Neuordnung der Justiz zu folgenden Vorschlägen:
Durch die derzeitig üblichen "deutschen"
Verfahrenslängen werden vielfach Vorentscheidungen geschaffen. Väter
und deren Kinder werden entfremdet.
Nach 12 Wochen muß ein Richter einen begründeten
Nichtentscheidungsbericht abgeben.
Nach 12 Wochen muß ein Richter einen begründeten Nichtentscheidungsbericht abgeben.
Bitte um Stellungnahme zu folgenden familienpolitischen Grundlagenthemen:
- Unterstützung der Fortbildung von
Jugendämtern und Richtern
- Begleitforschung zur Umsetzung des neuen Kindschaftsrechts
(insbesondere hinsichtlich der Entwicklung von mehr tätiger Väterlichkeit,
...)
- eine Abteilung für Väter mit
einem verantwortlichen Beauftragten (+ Kompetenzen, + Personal, + Etat)
- eine bundeszentrale Förderung für
Familienorganisationen mit besonderem Väter-Arbeitsschwerpunkt
- eine Projektförderung für Väter-
bzw. Väter-Kinder-Projekte
- eine breite Forschung im Bereich von väterlicher
Wirkung und Verhalten (z.B. Besuchshäufigk./-Kontinuität und
"Zahlungsmoral" (dabei die nichtsogeberechtigten Mütter
mit einbeziehen), Verarmung durch und während Scheidung und die Auswirkungen
der eskalierenden Zusatzbelastungen auf den Scheidungsprozess
durch staatliche Verfahrensstrategie und Rechtsanwälte
und Sachverständige, die Entscheidungsprozesse in der Paarbeziehung,
wer nach Geburt des Kindes das Familieneinkommen beschafft, etc.)
- in Fachkonferenzen und Hearings
- in gegenseitigen Erfahrungsaustausch mit Ämtern
und anderen Fachleuten
- Vernetzung der amtlichen und semiprofessionellen
Selbsthilfestrukturen zur besseren Umsetzung des Familienrechts
Bitte nehmen Sie Stellung zu tagespolitischen Arbeits- und Versorgungsthemen von Familien:
- Ausbau von Ganztagsschulen, Vollen
Halbtagsschulen, Kindergärten, Horten auch unter Mitbeteiligung von
Bundesmitteln.
- Angleichung an "europäische"
Verhältnisse unserer Nachbarländer, damit ein Teilzeit- bzw.
Vollzeitberufsleben beider Elternteile auch in Deutschland trotz Familienbelastung
möglich ist.
- Stärkere Förderung anstelle von
"Bestrafung" sowohl von zusammenlebenden als auch von getrennt
lebenden Familien. Das bezieht sich auch auf Kosten, Steuern und Renten.
Ohne selbsttätige Entscheidung der Eltern
ist der Erziehungsurlaub hälftig zu nehmen.
Erziehungsurlaub auch für Eltern, die nicht
zusammenleben.
Bitte nehmen Sie Stellung zu Forderungen, die Deutschlands umstrittene Familienrechtspraxis im IPR u.a. internationalen Konventionen verändern helfen können:
Dasselbe könnte z.B. auch bei forensischen Gutachten in IPR-Fällen organisiert werden. (Möglicher Anwendungsfall: § 13 der Haager Konventionen).
Bitte teilen Sie uns Ihre Antworten und Stellungnahmen mit.
Weitere Informationen und Erläuterungen werden gerne gegeben.
Thomas Martin - Väteraufbruch für
Kinder e.V. - Bundesvorstand
Anmerkung paPPa.com: Siehe auch Unterschriftenaktion: Aufruf für die verbesserte steuerliche Berücksichtigung von unterhaltspflichtigen, getrennt lebenden ELTERNteilen - Offener Brief an den Bundeskanzler, Übergabe in Bonn am 29. März 1999
Bitte beteiligen !! (Läuft bis Ende des Jahres 1999)
Stand dieser Seite: 12.08.1999
Fundstelle: http://www.paPPa.com/politik/polfratm.htm
Wenn Sie unsere Informationen nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 - Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar.Ab 30 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.