paPPa.com informiert:

Wahlaussagen der Parteien zum Familienrecht 
vor der Bundestagswahl am 18. September 2005

paPPa.com hatte am 1. September 2005  4 Fragen zum Familienrecht bzw. Familienpolitik an 6 Parteien gestellt (die im Bundestag bisher vertretenen und an Die Linkspartei.PDS sowie an die Familienpartei). Hier dokumentiert sind die Antworten von 4 Parteien. Wir hoffen, die Antworten der CDU und der Familienpartei noch kurzfristig nachtragen zu können.
Textliche Hervorhebungen durch Fettschrift sind nachträglich eingefügt worden.

Auf unsere Frage:

antwortet

für die SPD: Joachim Stünker, Mitglied des Deutschen Bundestages, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

"Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt Ziel und Zweck des aus dem Bundesministerium der Justiz stammenden Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Der Entwurf verwirklicht eines unserer zentralen familienrechtlichen Anliegen, nämlich Umgangs- und sorgerechtliche Verfahren durch die Einführung eines obligatorischen frühen ersten Termins nach einem Monat zu beschleunigen und gerichtliche Entscheidungen gegenüber einem umgangsverweigernden Elternteil leichter durchsetzbar zu machen.

Mit den einzelnen Regelungen werden wir uns jedoch erst nach Billigung des Entwurfs durch das Kabinett befassen. Erst dann kann der Entwurf dem Parlament als Regierungsentwurf zugeleitet werden."


für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ekin Deligöz, Mitglied des Deutschen Bundestages, kinder- und familienpolitische Sprecherin

"Wir begrüßen und Unterstützen die Initiative zur Reform des FFG. Die Zielrichtung des BMJ ist aus unserer Sicht richtig. Die Betonung der Kindeswohlorientierung, die wir als ein Leitbild unserer Politik verfolgen, schlägt sich unzweifelhaft in diesem Reformvorhaben nieder. Besonders positiv zu werten ist beispielsweise die Übernahme von Verfahrensregeln in Anlehnung an das überaus erfolgreich praktizierte ‚Cochemer Modell’. Hintergrund ist die Tatsache, dass zahlreiche Problemkonstellationen in dem Feld sich nicht oder nur deutlich begrenzt durch gesetzliche Regelungen und Maßnahmen auflösen lassen. Beispielhaft sei die Umgangsvereitelung anzuführen. Wir haben hier ein wirklich schwer lösbares Problem: zum einen ist sie gerichtsfest schwer nachweisbar und dann ordnungspolitisch faktisch schwer durchzusetzen, ohne dass nicht der Schaden für das Kindeswohl den ‚Erfolg’ der Durchsetzung übersteigt." 


für die CDU: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen


für die FDP: Sibylle Laurischk, Mitglied des Deutschen Bundestages, als Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion -  stellvertretend für die familienpolitische Sprecherin Ina Lenke, MdB, und den rechtspolitischen Sprecher Rainer Funke, MdB, zunächst mit einer kleinen Einleitung und kommt dann zu unserer ersten Frage:

"Für Liberale sind familiäre Bindungen in Familie und Verantwortungsgemeinschaften wertvoll. Liberale unterstützen jede auf Dauer angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Liberale Politik ist immer offen für die Bedürfnisse und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern und berücksichtigt den gesellschaftlichen Wandel. Der Staat hat nach Ansicht der Liberalen nicht die Aufgabe, als Zensor privater Lebensentwürfe zu fungieren. Er soll vielmehr dafür sorgen, dass jeder frei über seine eigene Lebensgestaltung entscheiden kann. Familie ist für die Liberalen das Zusammenleben mit Kindern. Wegen der durch die Eltern gewählten Familienkonstellation dürfen Kinder keine Nachteile erleben.

Zu den Grundsätzen liberaler Familien- und Rechtspolitik gehört auch, es Menschen zu ermöglichen, ihre Leben eigenverantwortlich und zukunftsorientiert zu planen und zu verwirklichen. Ein Hemmnis stellt derzeit auch die Dauer familiengerichtlicher Verfahren insbesondere bei Scheidungen dar. Studien haben gezeigt, dass im Vergleich zu den übrigen 24 EU-Staaten Scheidungsverfahren in Deutschland am längsten dauern. Den Liberalen ist es ein Anliegen, diese Verfahren deutlich zu verkürzen und zu beschleunigen. Wir unterstützen das Vorhaben, die im Rahmen einer Scheidung notwendigen Verfahren zusammenzuziehen. Die sehr umfangreichen Vorschläge des FamFG-Referentenentwurfs werden derzeit in ihren Einzelheiten von den Liberalen geprüft.

Die FDP hat bereits vor der Vorlage des FamFG-Referentenentwurfs in Ihrem Antrag „Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" (BT-Drs. 15/5369 vom 20. April 2005) gefordert, Unterhaltsverfahren zu vereinfachen und freiwillige Vereinbarungen zwischen den Parteien anzustreben. Die Liberalen fordern darin weiterhin, moderierte Verfahren wie das so genannte Cochemer Modell weiterzuentwickeln. Nach unserer Ansicht besteht bei gütlichen Einigungen in familien- und unterhaltsrechtlichen Fragen eine deutlich höhere Akzeptanz der getroffenen Vereinbarungen. Jedem Elterteil muss bei der Geburt eines Kindes bewusst sein, dass beide Eltern - bestmöglich gemeinsam - mit dieser Geburt eine lebenslange Verpflichtung für das Kind übernehmen. Dieses Bewusstsein sollte die betroffenen Eltern dazu anregen, sich an Verhandlungen und gütlichen Einigungen zu beteiligen.

Verfahren in Scheidungssachen werden meist durch langwierige Berechnungen des Versorgungsausgleichs verzögert, weil das Recht des Versorgungsausgleichs kompliziert und die juristische Abwicklung in einem Scheidungsverfahren sehr zeitaufwändig ist. Nicht nur aufgrund der Tatsache, dass die Besonderheiten jedes einzelnen betroffenen Versorgungssystems beachtet, die Anrechte gerecht und zuverlässig bewertet und aufgeteilt werden müssen, ist es dringend notwendig, die materiellen und verfahrensrechtlichen Regelungen des Versorgungsausgleichs zu reformieren. Diesem Thema widmet sich die FDP bereits seit einiger Zeit und prüft verschiedene Möglichkeiten der Entbürokratisierung und Vereinfachung dieser Rechtsmaterie, die auch die Ausweitung der Altersvorsorgemöglichkeiten angemessen berücksichtigt.

Unumgänglich ist für die FDP in diesem Zusammenhang auch, die Überlastung der Gerichte zu beenden. Die Länder sind aufgerufen, den problematischen Zuständen an den Gerichten durch bessere Personalausstattung entgegenzutreten. Deutschland darf im europäischen Vergleich bei der Dauer der Scheidungsverfahren nicht mehr Schlusslicht sein. Den Menschen muss es durch eine Beschleunigung dieser Verfahren schneller möglich sein, ihre Lebensgestaltung mit Blick in die Zukunft weiterzuentwickeln." 


für Die Linke.PDS: Sabine Woop, Parteivorstand - Referat Grundsatzfragen

"Mit dieser Frage wird sich die künftige Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS befassen, sollte dieser Referentenentwurf nach einem Regierungswechsel überhaupt noch zur Debatte stehen."


für die Familienpartei: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen. Allerdings hat sich die Familienpartei mit diesem Fragenkomplex schon im Parteiprogramm recht ausführlich beschäftigt, siehe hier.
 


Auf unsere Frage:

Wie steht man zur gemeinsamen Sorge bei nichtehelichen Kindern?
Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind, kommen nur dann in den Genuss der gemeinsamen Sorge, wenn die Mutter ihr Einverständnis erklärt. Hier wird seit langem eine Änderung eingefordert ...  

antwortet

für die SPD: Joachim Stünker

"Zur Frage der Ausgestaltung des Sorgerechts bei nichtehelichen Kindern haben wir am 26. Januar 2005 eine fraktionsinterne Expertenanhörung veranstaltet. Die Bandbreite der hier vertretenen Positionen reichte von der Beibehaltung des geltenden Rechts bis zur gemeinsamen Sorge kraft Gesetz ohne jegliche Voraussetzung. Derzeitiger Stand der Debatte in der SPD-Bundestagsfraktion ist, dass das geltende Recht korrekturbedürftig ist, d.h. die Rechtsstellung des nichtehelichen Vaters muss verbessert werden. Die Diskussion darüber, unter welchen Voraussetzungen nicht verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge für das Kind erhalten sollen, ist noch nicht abgeschlossen."


für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ekin Deligöz

"Das Bundesverfassungsgericht hat das Sorgerecht im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, allerdings auch die Überprüfung der Realitätstauglichkeit angemahnt. Es hat die Regelungen bei Nichtverheirateten ausdrücklich bestätigt. Tatsächlich gilt es im Bereich des Kindschaftsrechtes immer wieder neu abzuwägen und nach Verbesserungen angesichts sich verändernder gesellschaftlicher Realitäten zu suchen.

Es ist unzweifelhaft, dass auch Väter ein Elternrecht haben. Das unangetastete Vetorecht der Mutter verweist jedoch auf eine schwierigen Sachverhalt, der auch von uns intensiv diskutiert wird. In Erwägung zu ziehen ist dabei eine Regelung, die eher in der Möglichkeit der Einzelfallentscheidung liegt. Die geltende Übergangsregelung für das Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern (Altfälle) könnte Modellcharakter für die Zukunft des Sorgrechts bei nicht miteinander verheirateten Eltern haben, in denen sich die allein sorgeberechtigte Mutter weigert, eine Mitsorge des Kindsvaters zuzulassen. Wenn der nicht mit der Mutter verheiratete Vater willens und in der Lage ist, die elterliche Verantwortung für das gemeinsame Kind in gleicher Weise wie die Mutter zu tragen und dies auch tatsächlich tut, ist eine gerichtliche Einzelfallentscheidung zugunsten der gemeinsamen Sorge auch gegen den ausdrücklichen Willen der Mutter zu prüfen. Diese gerichtliche Prüfung sollte allerdings nicht, wie in der Übergangsregelung festgelegt, an das gemeinsame Familienleben im Sinne einer tatsächlichen gemeinsamen elterlichen Sorge gebunden sein, sondern auch für Fälle gelten, in denen der Vater seinen Anteil an elterlicher Fürsorge erfüllt und vornehmlich am Willen der Mutter gescheitert ist. Sollte die Mutter die gemeinsame Sorge, wie vom Gesetzgeber in der bestehenden Regelung unterstellt, aus schwerwiegenden Gründen nicht befürworten, werden diese Gründe auch in der Einzelfallprüfung Bestand haben. Oberstes Ziel sind eine gesetzliche Regelung sowie Verfahrensweisen, die primär das Wohl des Kindes bezwecken. Hier sei deutlich auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Denn auch die von ihnen gefordert gemeinsame Sorge auch bei Nichtverheirateten gewährleistet nicht eine in der Praxis automatisch für das Kind bessere Regelung."


für die CDU: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen


für die FDP: Sibylle Laurischk

"Auch die sorgerechtlichen Regelungen stehen im Blickfeld der Liberalen. Sie sind ein weiterer Ausdruck der Notwendigkeit, für verschiedene Lebensgestaltungen effiziente und durchsetzbare Regelungen zu finden. Zentraler Ausgangspunkt bei sorgerechtlichen Regelungen ist für die FDP das Kindeswohl. Denn die Anerkennung der Elternverantwortung und der damit verbundenen Rechte findet ihre Rechtfertigung nicht im Machtanspruch der Eltern, sondern darin, dass das Kind Schutz und Hilfe bedarf, sich zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu entwickeln.

Das neue Kindschaftsrecht sieht den Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge bei verheirateten Paaren vor. Die FDP begrüßt dies ausdrücklich. Nicht miteinander verheiratete Eltern erlangen die gemeinsame Sorge durch eine gemeinsame Sorgeerklärung. Eine solche Erklärung kann auch von nicht zusammenlebenden Elternteilen abgegeben werden. Dem Kindeswohl wird mit dieser Regelung - auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes - im Rahmen der Vorgaben des Art. 6 Abs. 2 GG Rechnung getragen. Grundsatz des Sorgerechts nichtehelicher Eltern ist, dass die Sorge gemeinsam ausgeübt wird. Da es bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen an einem Anknüpfungspunkt wie dem der Ehe fehlt, wurde mit dem Erfordernis der übereinstimmenden Sorgerechtserklärungen ein Äquivalent geschaffen. Es ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern nicht nur aus stabilen, sondern auch aus flüchtigen Beziehungen heraus geboren werden. Da das Kind in seiner Entwicklungen durch Austragen von Konflikten zwischen den Eltern gefährdet werden kann, war gesetzlich auch die Möglichkeit vorzusehen, dass nur ein Elternteil die Sorge übernimmt. Diese Regelung ist auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit Art. 6 Abs. 2 GG vereinbar.

Die FDP tritt - nicht nur im Zusammenhang mit dem Sorgerecht - für eine Anpassung des Familienrechts an die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Bei jeder Reformierung achtet die FDP die verfassungsrechtlichen Vorgaben und wahrt die Grundrechte aller Betroffenen. Maßstab der familienrechtlichen Änderungen ist dabei das Wohl des Kindes. Dieses ist das schwächste Glied der Gesellschaft und bedarf eines besonderen Schutzes. Auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die derzeitige gesetzliche Regelung des Sorgerechts nichtehelicher Eltern nicht verfassungswidrig und trägt den Interesse nichtverheirateter Väter unter Berücksichtigung des Kindeswohls ausreichend Rechnung. Dem Gesetzgeber wurde jedoch aufgegeben, die der Regelung zugrunde liegenden Annahmen zu überprüfen. Die FDP veranlasste mit ihrem Antrag „Sorgerecht für nichteheliche Kinder vor Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform regeln" vom 2.4. 2003 (BT-Drs. 15/757) eine Gesetzesänderung wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert."


für Die Linke.PDS: Sabine Woop, Parteivorstand - Referat Grundsatzfragen

"Die PDS-Fraktion hat sich gegen die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als „Normalfall“ ausgesprochen. Unserer Ansicht nach bedarf ein gemeinsames Sorgerecht zumindest einer gemeinsamen Basis beider Elternteile, damit Konflikte nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden. Eine pauschale Regelung halten wir für falsch, da jeder Einzelfall anders gelagert ist und das gemeinsame Sorgerecht nicht immer die beste Lösung sein muss.

Über die Aufteilung des Sorgerechts muss unserer Ansicht nach im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich möchten wir politisch hier nur die notwendigsten Vorgaben machen und sehen auch keinen weiteren Handlungsbedarf. Die Forderungen und Einschätzungen der „Väterbewegung“ teilen wir nicht, zumal gerade bei den letzten Änderungen des Sorgerechts die Rechte der Väter erst deutlich gestärkt wurden. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an, wobei das Kindeswohl im Mittelpunkt der Entscheidung stehen muss."


für die Familienpartei: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen. Allerdings hat sich die Familienpartei mit diesem Fragenkomplex schon im Parteiprogramm recht ausführlich beschäftigt, siehe hier.


Auf unsere Frage:

Wie steht man zu der seit langem vorgesehenen Novellierung des Unterhaltsrechts?
Hier wird seit langem eine grundsätzliche Reform eingefordert und der letzte Entwurf aus dem Bundesjustiziministerium erfüllt viele Anforderungen und Wünsche bislang nicht.

antwortet

für die SPD: Joachim Stünker

"Auch hier begrüßen wir die mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Unterhaltsrechtsreform verfolgten Ziele.

Das aus dem Jahre 1977 stammende geltende Unterhaltsrecht wird den heute gelebten Familienstrukturen nicht mehr gerecht. Es ist dringend geboten, auf die veränderten Wertvorstellungen und dem damit verbundenen Wandel der Lebensformen zu reagieren.

Zentrales Anliegen der Reform ist die Förderung des Kindeswohls. Dies wollen wir zum einen dadurch gewährleisten, dass wir dem Anspruch auf Kindesunterhalt Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen einräumen wollen. Den zweiten Rang sollen alle kinderbetreuenden Elternteile einnehmen, und zwar unabhängig vom Familienstand. Die nicht verheiratete Mutter soll also zukünftig gleichberechtigt neben verheirateten und geschiedenen Müttern stehen.

Damit einher geht die Forderung nach mehr Eigenverantwortung nach Beendigung der Ehe. Die im geltenden Unterhaltsrecht nur schwach ausgeprägte Möglichkeit der Befristung oder Beschränkung von Unterhaltsansprüchen belastet die Zweitfamilien. Wir wollen den Gerichten daher in stärkerem Umfang die Möglichkeit geben, den Unterhalt zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.

Auch für dieses Reformvorhaben gilt, dass die intensive Befassung mit den einzelnen Regelungen erst nach Zuleitung des Entwurfs an das Parlament erfolgt. Dazu bedarf es jedoch zuvor noch der Billigung durch das Kabinett."


für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ekin Deligöz


für die CDU: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen


für die FDP: Sibylle Laurischk

"Die Reform des Unterhaltsrechts war für die FDP bereits in der 15. Wahlperiode ein zentrales Thema der Rechtspolitik. Der Deutsche Bundestag beschloss am 6. Juli 2000, die Bundesregierung zu bitten, „zügig und mit allem Nachdruck das geltende Unterhaltsrecht, insbesondere hinsichtlich der Abstimmung seiner Inhalte mit sozial- und steuerrechtlichen Parallelregelungen (...), gründlich zu überprüfen und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen." (BT-Drs. 14/3781). Da die Bundesregierung dieser Bitte nicht nachkam, brachte die FDP-Bundestagsfraktion die große Anfrage zur Reformbedürftigkeit des Unterhaltsrecht (BT-Drs. 15/3117 vom 5. Mai 2004) in den deutschen Bundestag ein. Die Beantwortung wurde von der Bundesregierung immer wieder verzögert. Daraufhin forderte die FDP-Bundestagsfraktion in ihrem bereits genannten Antrag „Unterhaltsrecht sozial und verantwortungsbewusst gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen" vom 20. April 2005 (BT-Drs. 15/5369) die Bundesregierung erneut detailliert zu der notwendigen Modernisierung des Unterhaltsrecht auf. Die Liberalen fordern unter anderem folgende Änderungen im Unterhaltsrecht:

Das Unterhaltsrecht ist grundlegend zu vereinfachen. Es muss mit dem Steuer- und dem Sozialrecht in Übereinstimmung gebracht werden. Bestehende Widersprüche, unterschiedliche Wertungen der Lebensumstände und nicht mehr zeitgemäße Privilegierungen sind abzuschaffen.

• Minderjährige Kinder und Kinder, die sich noch in der Schulausbildung befinden und bei ihren Eltern wohnen, müssen beim Unterhalt unbedingt Vorrang haben. Denn: Nach neuesten Statistiken sind knapp 1 Million Kinder unter 15 Jahren derzeit sozialhilfebedürftig; im Vergleich zu 2003 entspricht dies einer Steigerung um 3,2 %. Durch den Vorrang der Kinder gegenüber denjenigen, die selbst für ihren Unterhalt aufkommen können, kann diesen Kindern aus der Sozialhilfebedürftigkeit geholfen werden.

• Insbesondere gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder muss die Zahlungsmoral erhöht werden. Sich der bei der Geburt eines Kindes übernommenen Verpflichtung zu entziehen und Unterhaltszahlungen zu verweigern, stellt kein Kavaliersdelikt dar, sondern einen bereits existierenden Straftatbestand. Eine Kriminalisierung der nicht zahlenden Unterhaltsverpflichteten ist der falsche Weg. Ein solches Verhalten sollte gesellschaftlich geächtet werden. Väter dürfen aber auch nicht nur als „Zahlväter" betrachtet werden!

Unterhaltsansprüche müssen grundsätzlich zeitlich befristet werden.
Unterhaltsverpflichtungen dürfen nicht mehr zu einer lebenslangen Belastung werden. Auch nach einer Scheidung muss es demjenigen, der Unterhalt zahlen muss, möglich sein, eine neue Partnerschaft einzugehen und eine neue Familie zu gründen. Die Privilegierung der ersten Ehe und die Lebensstandardgarantie werden beendet. Dem unterhaltsberechtigten Partner wird durch die zeitliche Befristung die Chance eröffnet, selbstverantwortlich das Leben zu gestalten und einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

• Für so genannte Altehen, also diejenigen Ehen, die noch nach altem Recht geschlossen wurden, müssen Übergangsregelungen geschaffen werden, da die Ehepartner auf das Recht vertrauen dürfen, das zum Zeitpunkt ihrer Eheschließung galt.

Unterhaltsansprüche von geschiedenen und nichtehelichen Elternteilen müssen einander für die Dauer der Kindererziehung angenähert werden. Nichtehelichen Elternteilen steht bisher in der Regel ein Erziehungsunterhalt bis zu drei Jahren zu. Eine solche straffe zeitliche Beschränkung gilt nicht für geschiedene kinderbetreuende Ehegatten. Eine vollständige Gleichbehandlung wird es aus verfassungsrechtlichen Gründen und im Hinblick auf den Gedanken der fortwirkenden nachehelichen Solidarität nicht geben können.

• Die so genannte Sandwichgeneration der heute 40 - 60-Jährigen ist zu entlasten. Sie unterstützt ihre Kinder, sorgt für ihr eigenes Alter vor und ist daneben immer häufiger verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen. Diese Belastung wird in den kommenden Jahren noch verstärkt werden durch das zunehmende Alter der Bevölkerung, den Ausbau der gesundheitlichen Vorsorge und der Pflegemöglichkeiten sowie die Schwierigkeiten der älteren Generation, die anfallenden Kosten durch die Renten und Ersparnisse zu decken. Dieser ansteigenden Belastung muss frühzeitig entgegen getreten werden.

Unterhaltsverfahren müssen vereinfacht werden. Entscheidungen der Gerichte sind häufig nicht vorhersehbar und ergehen mit großer zeitlicher Verzögerung. Die Betroffenen - insbesondere die Kinder - leiden unter der langen Verfahrensdauer und den vielen Verhandlungen. Freiwillige Vereinbarungen wie z.B. das Cochemer Modell sind weiterzuentwickeln.

• Das Unterhaltsvorschussgesetz ist zu modernisieren. Die Notwendigkeit der vorübergehenden wirtschaftlichen Sicherung endet nicht mit der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren. Das Alter von bezugsberechtigten Kinder muss bis zum Erreichen ihrer Volljährigkeit verlängert werden. Der vorübergehende Zweck dieser Hilfe muss verdeutlicht werden. Die Bezugsdauer ist von 72 Monaten auf 24 Monate zu verkürzen.

Auf rechtlicher Verpflichtung bestehende Unterhaltszahlungen müssen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 12.000 Euro je Unterhaltsberechtigtem als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Unterhaltszahlungen sind beim Leistenden steuerlich entlastend, beim Empfänger einkommenserhöhend anzusetzen. Alternativ zum Kindergeld soll ein Kinderfreibetrag von 7.700 Euro jährlich gewährt werden. Für zusätzliche Pflege- und Betreuungskosten für Kinder oder hilfebedürftige Familienangehörige ist ein Abzug als Sonderausgaben bis zu 12.000 Euro jährlich vorzusehen. Voraussetzung ist die Übernahme der Pflege oder Betreuung im Privathaushalt durch eine Person, zu der ein legales Arbeitsverhältnis besteht.

Die Liberalen treten damit für eine deutliche Besserstellung aller Kinder - unabhängig davon, ob Sie einer ersten oder zweiten Ehe entstammen - sowie für die Übernahme von mehr Eigenverantwortung - insbesondere der Ehefrauen - sowohl in der Ehe als auch nach der Scheidung ein. Dies führt in der Konsequenz auch zu einer Entlastung der meist zur Unterhaltszahlung verpflichteten Männer. Die Gründung von neuen Familien wird besser möglich sein. Auch dürfen Väter nicht mehr als reine „Zahlväter" angesehen werden, sondern müssen in ihrem Wunsch nach der Wahrnehmung ihrer Vaterstellung in allen Lebensbereichen stärker berücksichtigt werden.

Bei der Reform des Unterhaltsrechtes ist - wie in unserem Konzept deutlich herausgearbeitet - die Abstimmung mit den sozial- und steuerrechtlichen Regelungen notwendig. Die zivilrechtlichen Regelungen des Unterhaltsrechts dürfen nicht losgelöst vom Sozial- und Steuerrecht reformiert werden. Denn wie Berechnungen zeigen, führt das einseitige Konzept der Bundesregierung - vorgelegt durch den Referentenentwurf zur Unterhaltsrechtsreform - dazu, dass die derzeit geltenden steuerlichen Verpflichtungen und Abschreibungsmöglichkeiten den von den Liberalen angestrebten Zielen der Reform schaden. Deswegen ist es wichtig, insbesondere das Steuerrecht entsprechend unserer Vorschläge anzupassen, um für ein gerechteres Unterhaltsrecht zu sorgen." 


für Die Linke.PDS: Sabine Woop, Parteivorstand - Referat Grundsatzfragen

"Mit dieser Frage wird sich die künftige Bundestagsfraktion der Linkspartei.PDS befassen, sollte dieser Referentenentwurf nach einem Regierungswechsel überhaupt noch zur Debatte stehen."


für die Familienpartei: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen. Allerdings hat sich die Familienpartei mit diesem Fragenkomplex schon im Parteiprogramm recht ausführlich beschäftigt, siehe hier. 


Auf unsere Frage

antwortet

für die SPD: Joachim Stünker, Mitglied des Deutschen Bundestages, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

"Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern zu berücksichtigen, und zwar von vornherein und regelmäßig. Der Gender Mainstreaming-Ansatz bezieht also die Situation der Männer in unserer Gesellschaft ebenso mit ein - denn es gibt keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit. Dieser Ansatz führt dann zu gezielter Frauen- oder Männerförderungspolitik, wenn die Analyse ergibt, dass geschlechtsspezifische Benachteiligungen zu Lasten eines Geschlechts abzubauen sind.

Die Gleichbehandlung der Geschlechter und das Recht auf gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen sind grundlegende Menschenrechte.

Verpflichtungen zur Umsetzung einer effektiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming-Prinzips ergeben sich sowohl aus internationalem Recht wie auch aus unserem nationalen Verfassungsrecht.
1995 fand in Peking die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen statt. Mit der Verabschiedung der Pekinger Aktionsplattform hat sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit 188 weiteren VN-Staaten konkrete Ziele zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gesetzt.

Auf EU-Ebene wurde der Gender Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal im Amsterdamer Vertrag, der am 1.5.1999 in Kraft trat, rechtlich verbindlich festgeschrieben. Er verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik.

Seit über 50 Jahren sind Frauen und Männer durch das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 GG) formal gleichberechtigt, ihre tatsächliche Gleichstellung ist jedoch noch nicht erreicht. Artikel 3 Abs. 2 Satz 2 nimmt den Staat ausdrücklich in die Pflicht, „die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile" hinzuwirken.

Gleichberechtigung für Frauen und Männer ist eine zentrale gesellschaftspolitische Zielsetzung - Geschlechtergerechtigkeit bleibt eine zentrale Herausforderung des 21. Jahrhunderts, sie ist die Grundlage für eine demokratische Gesellschaft."

für BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Ekin Deligöz

"Gender Mainstreaming ist gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eine Querschnittsmaßnahme, die alle Ressorts und alle Maßnahmen betrifft. Damit wird ein Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit geleistet, da bei allen politischen Handlungen die Auswirkungen auf Frauen und Männer bereits im Vorfeld miteinbezogen werden sollen. Die von Ihnen postulierten „Milliardenförderungen“ entbehren jeder Grundlage. Die Bundesregierung hat seit 1998 ca. 6,956 Millionen Euro für spezielle Projekte zu Gender Mainstreaming ausgegeben (inclusive der Kosten der wissenschaftlichen Begleitung des Implementierungsprozesses sowie des Gender Kompetenz Zentrums an der Berliner Humboldt Universität). Weitere Informationen finden Sie unter www.gender-mainstreaming.net.

[Ausnahmsweise hierzu ein Kommentar von paPPa.com:  Die Broschüre der EU-Kommission "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen" wird ausgeführt, welche Kosten so entstehen. Danach beansprucht die "Implementierung des Gender-Mainstreaming in den Strukturfonds-Programmplanungsdokumenten 2000-2006" allein für Deutschland 1 099 335 311 Euro, in Worten: etwa 1,1 Milliarden Euro. (Merke: Gender-Mainstreaming ersetzt laut Bundesfrauenministerium die herkömmlichen Frauenfördermaßnahmen nicht, sondern erweitert sie 'nur'!) 
Ausführlich siehe: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2002/com2002_0748de01.pdf
(PDF-Dokument, dort insb. ab Seite 17, "Ressourcenallokation für spezifische Maßnahmen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung")

Ursprüngliche Quelle: http://www.manndat.de/stat3.htm ] 

Bündnis 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit langem für Gender Mainstreaming in der Politik ein. Wir gehen davon aus, dass die Realität für Frauen und Männer unterschiedlich ist, denn das Leben von Frauen und Männern weist in den meisten Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens große Verschiedenheiten auf. Unser Grundsatzprogramm fordert den „Aufbruch in eine geschlechtergerechte Gesellschaft“, die sowohl den Ansprüchen von Frauen wie auch den von Männern gerecht wird. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, die Rahmenbedingungen für diese Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Hierfür müssen soziale Zuschreibungen für Männer und Frauen dort aufgelöst werden, wo sie diese Gerechtigkeit behindern. Bündnis 90/DIE GRÜNEN wenden sich gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wir sind der Meinung, dass die strukturellen Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts Frauen immer noch sehr viel stärker behindern als Männer. Aufgrund der gesellschaftlichen Ressourcenverteilung und der nach wie vor bestehenden Rollenstereotypen von Frau und Mann, sind die Benachteiligungen, die es abzubauen gilt, heute noch überwiegend auf Seiten der Frauen zu suchen. Um Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern herzustellen, müssen wir nicht nur die Gesellschaft verändern, sondern auch das große Gefälle von Macht und Geld zwischen Männern und Frauen aufheben: Auch heute und auch in Deutschland sind vor allem Frauen und Kinder von Armut betroffen. Und der Anteil an Machtpositionen, den Frauen einnehmen, ist immer noch äußerst gering: In den Spitzenpositionen der deutschen Wirtschaft finden sich nicht einmal 10 Prozent Frauen, gerade 14 Prozent aller ProfessorInnen sind weiblich. Der Anteil der weiblichen Abgeordneten im Bundestag beträgt 30 Prozent."


für die CDU: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen


für die FDP: Sibylle Laurischk

"Kritik an Gender Mainstreaming und der Frauenbeauftragten kann ich insoweit nachvollziehen, als man zugestehen muss, dass nicht alle Arbeit, die unter dem Stichwort Gender Mainstreaming beziehungsweise von Frauenbeauftragten geleistet wird, gleichermaßen effektiv und effizient ist. Praktische Umsetzungsdefizite zeigen sich aber auch bei anderen politischen Konzepten. Vor allem eine überzogene Bürokratisierung macht oft gute Ansätze zunichte.

Grundsätzlich jedoch ist die FDP davon überzeugt, dass gezielte Frauenpolitik und auch Gender Mainstreaming wichtige Politikfelder sind. Für die Liberalen gilt: Gender Mainstreaming sollte die gesamte Politik als Prozess zur Qualitätsentwicklung prägen. Durch die Ausrichtung aller gesellschaftlichen Vorhaben an den Lebensrealitäten und Interessen beider Geschlechter wird die Wirksamkeit von politischen und verwaltungstechnischen Maßnahmen erhöht.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat nicht nur die Gleichberechtigung von Frauen und Männern klar in Artikel 3 Absatz 2 verankert, sondern seit über 10 Jahren auch das Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung und Beseitigung bestehender Nachteile durch den Staat. Diese Handlungsvorgaben des Grundgesetzes sind für die Liberalen immer noch aktuell - und wir wollen eine moderne, effektive Frauenförderung daher weiter unterstützen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass eine faktische Gleichberechtigung der Geschlechter in der Gesellschaft nicht gegeben ist, werden seit vielen Jahren spezielle frauenfördernde Maßnahmen gefordert und durchgeführt. Diese aktive Frauenförderung durch so genannte positive Maßnahmen erweckte und erweckt zum Teil bei Männern - und auch Frauen - den Eindruck, es ginge darum, das weibliche Geschlecht zu bevorteilen. Das war und ist nicht der Fall. Frauenförderung will vielmehr einen Ausgleich für nachgewiesene, faktische Nachteile oder Ungerechtigkeiten schaffen. Frauenpolitik muss aus Sicht der Liberalen vorangetrieben werden im Bewusstsein, dass Frauen mehrheitlich besser qualifiziert sind als jemals zuvor und dass sie besondere Perspektiven, Wissen und Erfahrungen mitbringen, auf die die Gesellschaft nicht verzichten sollte. Die wirkungsvollste Triebfeder für ein Engagement zur Frauenförderung ist es, Gleichstellung als Erfolgsfaktor zu erkennen.

Familienrechtliche und familienpolitische Positionen sowie parlamentarische Initiativen finden Sie auf der Seite der FDP-Bundestagsfraktion unter www.fdp-fraktion.de. Mit der FDP wird ein eigenverantwortliches, soziales und freiheitliches Familienrecht, das auch Väter schützt und unterstützt, gewährleistet. Deswegen zähle ich auf Ihre Unterstützung." 


für Die Linke.PDS: Sabine Woop, Parteivorstand - Referat Grundsatzfragen

"Ja. Das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes ist noch lange nicht verwirklicht, wie etwa die Anzahl alleinerziehender Mütter, unterschiedliche Löhne für Frauen und Männer, die geringe Anzahl von Frauen in Führungspositionen etc. zeigt. Die immense Gewalt gegen Frauen und Kinder ist ein weiteres Beispiel, das zeigt, wie notwendig staatliche Unterstützung z.B. in Form von Frauenhäusern und Schutzwohnungen ist.

Grundsätzlich fördert die Linkspartei.PDS das Zusammenleben mit Kindern und Pflegebedürftigen. Unsere Familiendefinition ist breiter als sie von Ihnen vorgenommen wird. Wir tragen der Realität Rechnung und machen Politik für alle bestehenden Lebensgemeinschaften, nicht nur für traditionelle Familienmodelle. Die verschiedenen Formen, in denen Menschen zusammenleben, sind weit komplexer, als dass einfache Lösungen tragen würden."


für die Familienpartei: Wird die Antwort hoffentlich noch eingehen + dann nachgetragen.


Alle Aussagen der Parteien zu den Themen Familien-, Bildungs- und Geschlechterpolitik zusammengefasst:
http://www.pappa.com/politik/wahlversprechen-2005.html

Weitere Informationen + Aktionen rund um die Bundestagswahl 2005 unter 
http://www.pappa.com/politik/wahl-2005.html


Stand dieser Seite: 13.9.05 - eingestellt am 13.09.05 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/politik/wahl-2005-anfrage-familienrecht.html


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