http://kampagne.spd.de/040705_Wahlmanifest.pdf - Wir wollen, dass Deutschland familienfreundlicher wird
Wir wollen, dass Deutschland familienfreundlicher wird
http://www.cdu.de/doc/pdfc/05_07_11_Regierungsprogramm.pdf
Wir werden einen einheitlichen Grundfreibetrag für jede Person, sei sie Erwachsener oder Kind, von 8.000 Euro einführen. Der Kindergrundfreibetrag kann, soweiter durch eigene Einkünfte des Kindes nicht ausgeschöpft wird, auf die Eltern übertragen werden. Dabei bleibt eine Arbeitnehmerfamilie mit zwei Kindern bis zu einem Einkommen von rund 38.200 Euro im Jahr einkommensteuerfrei unter Berücksichtigung des neuen Kindergrundfreibetrages und sonstiger pauschaler Abzüge. Gegenüber heute sind das für diese Familie rund 5.000 Euro mehr. Im Zusammenhangmit der Einführung des Kindergrundfreibetrages ist unter Berücksichtigung des Kinderbonus eine Auswirkung auf das Kindergeld zu prüfen.
Das Ehegattensplitting als Ausdruck des besonderen grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie bleibt erhalten. Es ist keine Steuervergünstigung, sondernAusdruck der Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft Ehe.
Die Familie ist die wichtigste Form des Zusammenlebens. Wir stehen zum besonderenSchutz von Ehe und Familie. Die Menschen wollen in glücklichen persönlichen Verhältnissen leben. Das können Ehe, Familie und andere Formen des Zusammenlebens sein, die Lebenssinn, Geborgenheit und Glück vermitteln. Weil wir Zukunft wollen, ist unser Maßstab: Vorrang für Familien und Kinder! Deshalb schaffen wir bessere Rahmenbedingungen für Familien und Kinder. Genau dies ist unsere Politik in den Ländern, in denen wir regieren: Wohlstand für alle setzt Bildung für alle voraus. Die Teilhabe aller an Bildung und Ausbildung ist die zwingende Voraussetzung dafür, dass keine Begabung ungenutzt bleibt. Niemand darf zum Modernisierungsverlierer werden und keiner soll seine Talente verstecken müssen. Alle sollen ihre Leistungskraft und ihre Begabungen entfalten können, damit sich in Deutschland wieder mehr Wachstum, Wohlstand und Innovation entwickeln können. Gleiche Bildungschancen für alle Kinder verlangen ein familienfreundliches Klima in unserer Gesellschaft, das Eltern bei der frühkindlichen Bildung und Erziehung stärkt und ermutigt. Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Deshalb bauen in den dafür zuständigen Ländern die unionsgeführten Regierungen vorschulische Sprachförderung für alle Kinder und Ganztagsangebote bedarfsorientiert aus. Sie sind wichtig zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nur so können ungleiche Chancen am Schulbeginn ausgeglichen werden.
Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hängt nicht zuletzt von seinen Eliten ab. Unser Land braucht Eliten in allen Bereichen kultureller, forschender, wirtschaftlicher, handwerklicher und sozialer Tätigkeiten. Wir brauchen den Forscher von Weltrang ebenso wie den qualifizierten Facharbeiter. CDU und CSU treten ein für die gezielte Förderung hochbegabter Kinder und Jugendlicher aus allen sozialen Gruppen und Schichten.
Es ist Aufgabe der Erziehung in Familie und Schule, jungen Menschen eine klare Wertorientierung zu vermitteln. Die Schule muss einen Beitrag dazu leisten, dass die Schülerinnen und Schüler auf die Frage nach Gott und nach verbindlichen ethischen Maßstäben Antworten finden können. Diese Aufgabe ist insbesondere dem konfessionellen Religionsunterricht gestellt, der in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft, den Schülerinnen und Schülern Antworten auf Sinnfragen anbietet, die der Staat nicht geben kann. Wir halten an der Regelung unserer Verfassung fest, dass der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach zu erteilen ist; er darf nicht durch einen allein inVerantwortung des Staates erteilten "Werteunterricht" verdrängt werden. Darin haben die Kirchen unsere Unterstützung.
Wir bewerten die Erziehungsleistung von Eltern in Sozialversicherungen und Steuerrecht höher.
Wir werden ab 01.01.2007 für neugeborene
Kinder einen Kinderbonus von monatlich 50 Euro als Beitragsermäßigung
in der Rentenversicherung einführen. Diese Leistung gibt es für
Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Damit honorieren wir den Zukunftsbeitrag
von Familien zum Generationenvertrag in unserer Gesellschaft. Der Kinderbonus
wird finanziert durch die Abschaffung der Eigenheimzulage.
Durch unsere Gesundheitsreform werden alle
Kinder beitragsfrei versichert. Die Kosten werden aus dem Steueraufkommen
getragen.
Wir werden die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker fördern. Die unionsgeführten Länder werden im Rahmen ihrer Zuständigkeit den Ausbau der Kinderbetreuung für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf forcieren.
Wir befürworten die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Kindererziehung und Pflege. Teilzeit kann mehr Flexibilität für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen. In kleineren Unternehmen kann ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung Schwierigkeiten machen. Ein Anspruch auf Teilzeit soll daher nur bestehen, wenn ein Kind betreut oder ein naher Angehöriger gepflegt wird.
FDP - http://files.liberale.de/FDP_Wechsellexikon.pdf
Ziel einer liberalen Familienpolitik ist es, Auflagen, Hindernisse und Sperren zu beseitigen, die dem Entschluß zum Kind im Wege stehen. Wenn ein vorhandener Kinderwunsch wegen politischer Rahmenbedingungen nicht erfüllt wird, dann ist der Staat gefordert, diese Rahmenbedingungen zu ändern. Wir wollen eine kinderfreundliche und familiengerechte Gesellschaft, um unserem Land Zukunft zu sichern.
Die Familie ist Grundlage unserer Gesellschaft. Sie ist das kleinste und bedeutendste soziale Netz. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen Lebensformen und Lebensstilen geführt. Im Mittelpunkt liberaler Familienpolitik stehen die Kinder. Auf die Frage, was brauchen Kinder muß man klar antworten: Kinder brauchen Familie! Denn in der Familie werden die wichtigsten Kompetenzen und zentrale Einstellungen vermittelt, die den Lern- und Lebenserfolg von Kindern bestimmen. Die Bedeutung der Familie für das Kind und die erzieherischen Leistungen der allermeisten Familien sind ausgesprochen groß: Wissenschaftliche Untersuchungen identifizieren die Familie als zentralen Lernort für Kinder, an dem Kompetenzen und Einstellungen vermittelt werden, die für das ganze weitere Leben wichtig und prägend sind. Der Staat kann und soll den Eltern nicht alle Belastungen und Einschränkungen abnehmen, die für sie mit der Pflege und Erziehung ihrer Kinder verbunden sind. Vielmehr brauchen wir eine Stärkung und höhere gesellschaftliche Anerkennung und Würdigung der elterlichen Verantwortung. Deshalb muß Familienpolitik zentrale Aufgabe der Gesellschaftspolitik werden. Eltern sollten in ihrer Erziehungskompetenz durch Angebote der Familienbildung, -beratung und -begleitung gestärkt werden. Die soziale Infrastruktur muß durch Kinderbetreuungs-und Jugendfreizeitangebote geschlossen werden.
Familie, Beruf und Karriere müssen miteinander vereinbar sein. Es ist nicht Sache des Staats, wie Familienleben organisiert wird. Aber der Staat muß Familien unterstützen, indem er familienfreundliche Rahmenbedingungen setzt. Dazu gehört sowohl der Ausbau von Betreuungseinrichtungen als auch eine spürbare finanzielle Entlastung. Familien sollen frei entscheiden können, ob sie Betreuungseinrichtungen nutzen oder die Betreuung selbst organisieren. Familien sollen steuerlich wirksamer entlastet werden. Kinder sollen den gleichen Grundfreibetrag erhalten wie Erwachsene. Die Erziehungsleistung von Familien muß durch einen steuerlichen Freibetrag für jedes Kind von 7.700 Euro pro Jahr bzw. bei nicht Erwerbstätigen durch ein erhöhtes Kindergeld aufgewertet werden. Ziel muß es sein, daß Erwachsene und Kinder im Steuerrecht gleichbehandelt werden, so daß zukünftig eine Familie mit zwei Kindern einen jährlichen Steuerfreibetrag von 30.800 Euro erhält. Liberale treten dafür ein, daß die Möglichkeiten zur Adoption für Familien und Lebenspartnerschaften verbessert werden. So muß es möglich sein, daß der Altersabstand zwischen Adoptiveltern und Kind künftig 35 Jahre überschreitet. Außerdem darf Berufstätigkeit von Adoptiveltern und die Betreuung der Eltern durch Dritte kein Hinderungsgrund für die Adoption sein.
Wir werden die Familie stärken.
Eine Gesellschaft freier Bürger braucht
vor allem Menschen, die füreinander einstehen. Die am dichtesten gewachsene
kulturelle Verantwortungsgemeinschaft ist und bleibt die Familie. Neben
ihr haben sich im Laufe der Zeit auch andere respektable Gemeinschaften
herausgebildet, in der Menschen Verantwortung füreinander übernehmen.
Dennoch stehen Ehe und Familie in unserer Verfassung zu Recht unter dem
besonderen Schutz des Staates. Deshalb wollen wir die Familie stärken
und zu Familiengründungen ermutigen. Wir wollen die Rahmenbedingungen
für die Erziehung und das Aufwachsen von Kindern verbessern. Unabhängig
davon, ob Kinder bei Elternpaaren oder allein erziehenden Frauen oder Männern
aufwachsen. Wer keine Kinder haben kann oder will, den wollen wir deshalb
nicht bestrafen, weder bei der Rente noch bei den Beiträgen zur Vorsorge.
Belohnung als Angebot an die, die die Kinder aufziehen und erziehen, ist
unser Ziel.
Wir wollen zu allererst Flexibilität im Arbeitsmarkt und im Erwerbsleben selbst. Die Entscheidung zur Gründung einer Familie erfolgt oft zu spät, berufliche Laufbahnen erschweren Frauen noch immer die Entscheidung für Kinder. Die Rückkehrbereitschaft in den Beruf wird nicht ausreichend unterstützt. Wir wollen auf eine qualitative Verbesserung und Flexibilisierung des Angebots zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und die Kostenfreiheit des Halbtagsplatzes im Kindergarten hinaus. Für Mütter und Väter, die sich für eine Berufstätigkeit entscheiden, wollen wir auch in Ferienzeiten ein Angebot in Kinderkrippen und Kindergärten anbieten. Bei Kindergeld und Freibetrag bauen wir die ungleiche Förderung von Familien mit höherem und niedrigerem Einkommen ab. Für Familien mit kleinerem Einkommen wollen wir das Kindergeld auf 200 Euro pro Kind und Monat anheben. Wir wollen Arbeitsplätze im Haushalt und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit fördern. Wenn ein Arbeitsplatz für eine Haushaltshilfe oder Tagesmutter geschaffen wird, dann soll dieser für den Arbeitgeber bis zu einem Jahresbeitrag von 12.000 Euro abzugsfähig sein.
Kinder brauchen gute Startchancen. Kindergartengebühren gehören bei Halbtagsplätzen abgeschafft. Eine "Startklasse" des Kindergartens im Jahr vor der Einschulung soll spielerisch, aber mit klarem pädagogischem Auftrag an die Schule heranführen und sprachliche oder soziale Defizite in einem möglichst frühen Stadium der kindlichen Entwicklung abbauen. Umdenken kann aber nicht allein vom Staat kommen. Unsere Politik kann die Mühe des Alltags nicht nehmen, sie kann sie erleichtern. Das biologische Spiel des Lebens ist nun einmal mit Glück mit Kindern, aber auch mit vielen Mühen verbunden. Elternschaft ist unkündbar und ist durch steuerliche Förderung und staatliche Stand-by-Organisation allein nicht zu ersetzten.
1. Bessere Bildung, Erziehung und Betreuung
für Kinder unter drei Jahren!
Im Hinblick auf die großen Defizite
besonders in den alten Bundesländern muss der quantitative Ausbau
des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren dringend vorangetrieben
werden. Auch für Kinder unter 3 Jahren müssen hohe Anforderungen
an die pädagogische Qualität der Betreuung gestellt und die Förderung
des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden. Ganz besonders wichtig ist
die Förderung von Betreuungsplätzen für Kinder von 2 bis
3 Jahren. Denn in dieser Zeit, wenn kein Erziehungsgeld mehr gezahlt wird
und noch kein gesetzlicher Kindergartenanspruch besteht, gibt es für
Eltern eine Lücke in der Förderung. Die Tagespflege, also die
Betreuung von Kindern durch Tagesmütter und -väter, wird bundesweit
als qualitativ hochwertiges, zertifiziertes Kinderbetreuungsangebot gleichrangig
neben der so genannten institutionellen Betreuung in Krippen in die staatliche
Förderung einbezogen. Im Falle der von der Bundesregierung angekündigten
bundesgesetzlichen Regelung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Betreuungsquote
für Kinder unter 3 Jahren von mindestens 20 % ist die Tagespflege
systematisch und gleichrangig zu verankern. Es sind klare, einfache und
unbürokratische steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen
für Tagesmütter und -väter sowie für Eltern zu schaffen.
Es muss gewährleistet werden, dass diese bundeseinheitlich angewandt
werden. Notwendig sind eine gemeinsame Qualitätsentwicklung in der
Tagespflege und bundeseinheitliche Mindestvorgaben für die Qualität
in der öffentlich geförderten bzw. vermittelten Tagespflege.
Eine Professionalisierung der Tagespflege über Ausbildungs- und Supervisionsangebote
muss in eine Zertifizierung der Angebote münden. Es muss gesetzlich
sicher gestellt werden, dass bei einer eventuellen bundesrechtlichen Verankerung
der Betreuungsquote für Kleinkinder die für deren Umsetzung erforderlichen
Finanzierungsmittel den Kommunen in voller Höhe und dauerhaft zur
Verfügung gestellt werden. In dem Fall wäre diese Aufgabe bei
der Neuregelung der Finanzen im Zuge der Förderalsimusreform zu berücksichtigen.
2. Von der Kindergartenmisere zu einem
effektiven und effizienten System der Elementarpädagogik!
Für Kinder im Kindergartenalter ist das
Angebot an Betreuungsplätzen vor allem im Hinblick auf regionale Unterversorgungen
auszubauen und verstärkt zu Ganztagsangeboten mit Mittagsverpflegung
auszuweiten. Die verbleibenden Halbtagsbetreuungsangebote sollten bedarfsgerecht
zu "vollen Halbtagsplätzen" erweitert werden, die auch Mittagsessen
beinhalten, damit eine Halbtagsbeschäftigung für den erziehenden
Elternteil möglich wird. Eine Flexibilisierung von Öffnungszeiten
und das Öffnen der Kinderbetreuungseinrichtungen auch in Schulferienzeiten
müssen bundesweit bedarfsgerecht sicher gestellt sein. Eltern, die
in Schicht- oder Nachtdienst arbeiten, haben häufig Probleme, ihre
Kinder entsprechend betreuen zu lassen. Deshalb muss der Kindergarten -
wie auch die "Startklasse" - an den Bedürfnissen von Kindern
und Eltern orientierte Öffnungszeiten einrichten.
Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer Erkenntnisse muss auch und gerade frühkindliche Bildung kostenfrei sein und nicht erst die schulische Bildung. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass endloses Studieren kostenlos bleiben soll, aber die Gebühren für die Kindergärten explodieren. Im Rahmen des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, halbtags zwischen dem 3. Lebensjahr und der Einschulung soll Kinderbetreuung für Kinder und Eltern kostenlos sein. Kostenlose Kindergärten werden gerade Kindern mit höherem Förderbedarf und aus problematischen Familien zu Gute kommen. Derzeit besuchen Kinder aus sozial schwächeren Verhältnissen und Kinder mit einem Migrationshintergrund in geringer Zahl Kindertageseinrichtungen. Der Wegfall der Einnahmen für den Halbtags- Kindergartenplatz und die damit verbundene zusätzliche kommunale Aufgabe müssen bei der Neuregelung der Finanzen im Rahmen der Föderalismusreform angemessen berücksichtigt werden. Es liegt in der Entscheidung von Ländern und Kommunen die Kindergartenbeiträge für die von Eltern über den Rechtsanspruch hinaus vereinbarten Betreuungszeiten festzulegen. Damit können weiterhin Einnahmen für die Kommunen derzeilt werden. Durch den geforderten Übergang zur Subjektförderung mittels eines Gutscheinsystems oder durch Pro-Kopf-Zuweisungen und durch die Privatisierung kommunaler Kinderbetreuungseinrichtungen sind zusätzlich mittelfristig mehr Wettbewerb, Qualität und auch Kostenreduzierungen bei den Kindertageseinrichtungen zu erwarten. Bei der Kinderbetreuung muss der Übergang von einer Objekt- zu einer Subjektförderung, d.h. von der Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder erfolgen. Wichtig ist die gleichzeitige Förderung eines ausreichenden Angebotes, weil ein solches System nicht bei einem Mangel an Kindergartenplätzen funktionieren kann. Dieser Systemwechsel wird durch Einführung eines Bildungsgutscheins oder durch Pro-Kopf- Zuweisungen für den Kindergartenplatz erreicht. Damit wird der Anspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuung bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes verbunden ist. Eltern suchen sich unter den Anbietern die gewünschte Leistung aus. Dadurch werden alle Anbieter akkreditierter Betreuungsangebote in die staatliche Finanzierung einbezogen. Unter der Voraussetzung, dass ein angemessenes Angebot vorhanden ist, kann mit solch einem System der Wettbewerb und die Qualität gesteigert werden.
Mit diesem Gedanken verbunden ist die Förderung der Wahlfreiheit für Eltern und der institutionellen Vielfalt von kommunalen, privaten und betrieblichen Kindergärten, Kindergärten in freier Trägerschaft, bis hin zu Tagesmüttern. Durch die Stärkung der Nachfragemacht der Eltern, werden die Interessen von Familien besser durchzusetzen sein, beispielsweise flexiblere Betreuungszeiten und Betreuung auch in Ferienzeiten. Die Privatisierung kommunaler Kindertageseinrichtungen sollte Ziel sein. Neue Träger sollen dabei vor allem die Qualitätsstandards erfüllen, aber auch Spielräume für neue Vielfalt, Kreativität und Kosteneinsparungen erhalten und ausnutzen. Wichtig ist die Beseitigung bürokratischer Hemmnisse, die Entrümpelung kostentreibender Bauvorschriften für Kindertageseinrichtungen und der Verzicht auf überholte und überzogene Regulierungen, Z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel ist die Schaffung eines neuen Freiraums für Kommunen und die einzelnen Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor Ort zu entscheiden. Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind durchaus in der Lage, gemeinsam mit den Eltern zu definieren, welche Standards in ihrer Gemeinde erforderlich sind und wo Prioritäten gesetzt werden müssen. Bundesweit müssen nach Vorstellungen der FDP pädagogische Ziele und Bildungsstandards für Tageseinrichtungen entwickelt und eingeführt werden. Derzeit sind die Qualitätsunterschiede zwischen einzelnen Kindertagesstätten sehr groß. Es geht nicht darum, die Vielfalt pädagogischer Ansätze einzuschränken, sondern sicher zu stellen, dass alle Kinder angemessen gefördert werden, um sich positiv entfalten zu können. Das Bildungsverständnis, das bei der Formulierung von Standards bzw. Programmen zugrunde gelegt wird, muss umfassend sein. Es gehören dazu Sprache, Kommunikation, soziale und kulturelle Fähigkeiten, mathematische und naturwissenschaftliche Grunderfahrungen, bildnerisches und musikalisches Gestalten, Förderung von Bewegung und Gesundheit, Ethik und Werte.
Besonderes Augenmerk ist auf eine gendersensible Pädagogik zu legen, die auf die unterschiedlichen Lemweisen und Interessen von Mädchen und Jungen adäquat eingeht. So sollen Jungen beispielsweise besser in ihren sprachlichen und sozialen Fähigkeiten und Mädchen in ihren naturwissenschaftlichen Fähigkeiten gefördert werden. Der frühkindlichen Bildung kommt darüber hinaus wie anderen Bildungsinstanzen die Aufgabe zu, gleichberechtigte Lebensmuster für Mädchen und Jungen zu vermitteln. Dazu gehört, dass mehr Männer für dieses Arbeitsfeld gewonnen werden, damit Jungen in Kindergärten männliche Identifikationsfiguren erleben. Die Qualitätssicherung soll durch ein System der Akkreditierung/Zertifizierung von Tageseinrichtungen gewährleistet werden.
Eine verstärkte Evaluation der pädagogischen Arbeit und der Leistungsfähigkeit von Tageseinrichtungen ist nötig zur konsequenten Qualitätsentwicklung und -kontrolle. Die Ausbildung von Erzieherinnen muss auf hohem Niveau bundeseinheitlich konzeptionell und strukturell reformiert werden. Die Ausbildung muss neben der bisherigen sozialpädagogischen Ausrichtung ein verstärktes bildungspolitisches Paradigma enthalten. Mindestens die Leiterin einer Tageseinrichtung sollte eine Ausbildung auf Fachhochschulniveau haben. Insgesamt sollten gerade die pädagogischen Berufsbilder modularisiert und bundesweit anerkannt werden, um für unterschiedliche Tätigkeiten und auch Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten oder sich verändernden beruflichen Zielen langfristige Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen. Zur Reform der Professionalisierung der heutigen Fachkräfte sind berufsbegleitende Weiterbildungsprogramme zu entwickeln und anzubieten.
Die besonderen Bedürfnisse von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kinder müssen gerade in Kindertageseinrichtungen angemessen berücksichtigt werden. Integration und das Vermeiden von Aussonderung und Ausgrenzung sind die Ziele. Integrative Kindertageseinrichtungen müssen stärker gefördert werden. Es gilt, in der frühkindlichen Bildung und Erziehung die Stärken dieser Kinder zu identifizieren und an der Schwächung ihrer Schwächen zu arbeiten.
Die Integration von Migrantenkindern muss aktiv und systematisch gefördert werden. Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist dabei zugleich Herausforderung und Chance. Diese jungen Menschen können Brücken und Vermittler zwischen den Kulturen bilden. Die Vielfalt und Differenz, die sie in die Bildungsprozesse einbringen, können bereichernd für alle sein. Voraussetzung ist aber, dass sie über umfassende deutsche Sprachkompetenzen und Vertrautheit mit der deutschen Kultur verfügen. Gerade die Kindertageseinrichtungen müssen in besonderem Maße zur Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Vermittlung sprachlicher Kompetenz beitragen. Dabei ist genauso wichtig, dass Kinder und Jugendliche ohne Migrationshintergrund lernen, mit Unterschiedlichkeit tolerant und gewaltfrei umzugehen und interkulturelle Kompetenz erwerben. Sinnvoll sind spezielle Angebote für Eltern von Migrantenkindern, die deren Partizipation und Integration fördern. Wir müssen Erziehungs- und Bildungspartnerschaften zwischen Eltern und Erzieher/innen etablieren.
Um zum Wohle der Kinder eine möglichst gute Erziehung und Bildung zu erreichen, ist die Zusammenarbeit zwischen Familien und Betreuungseinrichtungen beziehungsweise Tagespflegepersonen zu stärken. Die Partner in der Kindererziehung und -bildung sollten sich in einem dynamischen Kommunikationsprozess füreinander öffnen und ihre Ziele, Methoden und Bemühungen aufeinander abstimmen. Anregung bieten z.B. Modelle aus den USA, wo Eltern sich aktiv in Kindertageseinrichtungen einbringen und als Freiwillige beispielsweise Kinder am Computer anleiten oder mit ihnen in einer Fremdsprache sprechen und spielen. Die Kinder selbst dürfen in dieser Erziehungs- und Bildungspartnerschaft nicht einfach nur Objekte der Vereinbarungen sein. Auch im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege soll Ziel sein, besonders älteren Kindern angemessene Formen der Partizipation - beispielsweise im Bereich Ganztagsschule/ Hort - zu eröffnen.
3. Für eine bessere Vorbereitung
auf die Schule und bessere Betreuungsangebote für Schulkinder!
Es werden verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen
im Alter von vier oder fünf Jahren eingeführt. Diese Sprachtests
ermöglichen es, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand
jedes Kindes gerecht werden. Die Kinder, bei denen bei der Sprachstandserhebung
erhebliche Mängel festgestellt werden, erhalten parallel zur gesonderten
Sprachunterricht. Dadurch ist gesichert, dass auch diese Kinder mit 6 Jahren
in die Schule eintreten und dem Unterricht folgen können. Es wird
der verbindliche Besuch einer "Startklasse" ab 5 Jahren für
Kinder mit entsprechender Reife festgelegt. Dieses Jahr vor der ersten
Klasse, Startklasse genannt, mit klarem pädagogischem Auftrag soll
für jedes Kind verbindlich sein. Dabei geht es nicht darum, die Schule
einfach nach vorne zu verlagern oder den Kindergarten zu verschulen. Vielmehr
sollen mit spielerischen, aber zielorientierten, den Kindern angemessene
Methoden das Sprach- und das Zahlenverständnis gefördert, die
soziale Kompetenz und die Musikalität und Kreativität der Kinder
entwickelt werden. Auch das Wecken der Freude an der Bewegung und an sportlichem
Spiel ist gerade in unserer Zeit sehr wichtig.
Begabte und reife Kinder sollen bei Einverständnis der Eltern unter "Überspringen" der "Startklasse" schon mit fünf Jahren in die Grundschule eingeschult werden können. Der Ausbau der außerunterrichtlichen Betreuung von Schulkindern ist vor allem im Westen Deutschlands erforderlich. Das geringe Angebot an Tageseinrichtungen für Kinder im Schulalter wird nur selten durch eine ganztägige Betreuung an Schulen aufgefangen. Wir brauchen daher zum einen den Ausbau von Ganztagsschulen mit schlüssigen, anspruchsvollen pädagogischen Konzepten.
Zum anderen gilt es, die Betreuung für Kinder in Halbtagsschulen auszubauen. Kindern müssen Angebote gemacht werden, die ihre Interessen aufuehmen, ihre aktive Beteiligung ermöglichen, ihre Verantwortung fördern und fordern. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Familien, Schulen, sowie der Kinder- und Jugendhilfe ist generell zur Förderung der Entwicklungschancen von Kindern dringend erforderlich. Wir brauchen koordinierte, vielfältige Konzepte: gute Angebote an Hausaufgabenbetreuung, an Förderkursen auch für besonders Begabte, Arbeitsgemeinschaften in Musik, in Kunst, im Theaterspiel und in Sport. Schulen sollen sich verstärkt in ihre Gemeinde hinein öffnen und sich mit Vereinen und anderen Trägem der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen. Gerade die Jugendarbeit ist gut geeignet, politische und soziale Bildung zu vermitteln weil sie Gelegenheit gibt, bürgerschaftliches und soziales Engagement praktisch zu beweisen und demokratische Beteiligung konkret wahrzunehmen.
1. Im Sinne der Chancengleichheit und pädagogischer
Erkenntnisse muss auch und gerade frühkindliche Bildung im Rahmen
des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz halbtags
für die Eltern kostenfrei sein und nicht erst die schulische Bildung.
Kostenlose Kindergärten werden gerade Kindern mit höherem Förderbedarf
und aus problematischen Familien zu Gute kommen. Der Wegfall der bisherigen
Teilfinanzierung des Halbtags-Kindergartenplatzes durch die Eltern und
die damit verbundene zusätzliche kommunale Aufgabe müssen bei
der Neuregelung der Finanzen im Rahmen der Föderalismusreform angemessen
ausgeglichen werden.
2. Bei der frühkindlichen Bildung muss
der Übergang von der Objekt- zur Subjektförderung, d.h. von der
Förderung der Einrichtungen hin zur Förderung der Kinder erfolgen.
Wichtig ist die gleichzeitige Förderung eines ausreichenden Angebotes,
weil ein solches System nicht bei einem Mangel an Kindergartenplätzen
funktionieren kann. Dieser Systemwechsel wird durch Einführung eines
Bildungsgutscheins oder durch Pro- Kopf-Zuweisungen für den Kindergartenplatz
erreicht.
3. Die Qualitätssicherung in der frühkindlichen
Bildung soll durch ein System der Akkreditierung/ Zertifizierung von Tageseinrichtungen
gewährleistet werden. Eine verstärkte Evaluation der pädagogischen
Arbeit und der Leistungsfähigkeit von Tageseinrichtungen ist nötig
zur konsequenten Qualitätsentwicklung und -kontrolle.
4. Es sollen verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen
ab vier Jahren eingeführt werden. Diese Sprachtests ermöglichen
es, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand jedes
Kindes gerecht werden. Die Bundesländer werden aufgefordert, den Kindern,
bei denen bei der Sprachstandserhebung erhebliche Mängel festgestellt
werden, angemessene Fördermaßnahmen zukommen zu lassen und zu
sichern, dass möglichst alle Kinder nach der Einschulung dem Unterricht
der ersten Klasse in deutscher Sprache folgen können.
5. Die Bundesländer werden aufgefordert,
für alle Kinder einen früheren Besuch der Schule möglich
zu machen. Dies kann z.B. durch die Einführung einer verbindlichen
"Startklasse" ab 5 Jahren für Kinder mit entsprechender
Reife geschehen. Dabei kann es nicht darum gehen, die Schule einfach nach
vorne zu verlagern oder den Kindergarten zu verschulen. Vielmehr sollen
mit spielerischen, aber zielorientierten, den Kindern angemessene Methoden
das Sprach- und das Zahlenverständnis gefördert sowie die soziale
Kompetenz und die Musikalität und Kreativität der Kinder entwickelt
werden. Auch das Wecken der Freude an der Bewegung und an sportlichem Spiel
ist gerade in unserer Zeit sehr wichtig.
6. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesländer
auf, die Reform der Lehrerausbildung energisch voran zu treiben. Dabei
sind längere, frühzeitige Praktika in Schulen verbindlich in
die Lehrerausbildung zu integrieren und die diagnostischen Fähigkeiten
der zukünftigen Lehrer zu stärken. Das Verständnis für
die Psychologie des Jugendalters, Moderationskenntnisse und Präsentationstechniken
müssen heute zum Handwerkszeug jedes angehenden Lehrers gehören.
Modellversuche der Länder mit einer gestuften Lehrerausbildung mit
Bachelor- und Magisterabschluss sollten durch eine intensive pädagogische
Begleitforschung des Bundes unterstützt werden. Die gegenseitige Anerkennung
der Lehrerausbildungen in Deutschland muss selbstverständlich werden.
7. Die Reform der beruflichen Bildung muss
weitergeführt werden. Um mehr Spielraum für betriebliche Ausbildung
zu schaffen, ist eine weitere Flexibilisierung und Deregulierung unseres
Berufsbildungssystems erforderlich. Die Ausbildungszeiten müssen differenziert
und vor allem verkürzt werden. Die Angebote von Berufen mit theoriegeminderten
Anforderungen und verkürzter Ausbildungszeit sind umfassender als
bisher auszuweiten. Ausbildungsgänge sind so zu modernisieren, dass
viele bisher dreijährige Ausbildungen auch in zwei oder zweieinhalb
Jahren absolviert werden können.
8. Die Bundesregierung muss Initiativen einleiten
bzw. darauf hinwirken, dass bei den Rahmenbedingungen für die berufliche
Bildung mehr Flexibilität und Mittelstandsfreundlichkeit verwirklicht
wird. Dabei sind insbesondere mehr Spielräume für betriebliche
Schwerpunkte bei den Ausbildungsordnungen und bei den Ausbildungsvergütungen,
eine weitere Flexibilisierung der möglichen Beschäftigungszeiten
beim Jugendarbeitsrecht, die Wiederherstellung der alten, bewährten
Rechtslage im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot (nach § 78 S.
2 BetrVG alt), die Abschaffung des Übernahmegebotes bei der Jugend-
und Auszubildendenvertretung sowie die Entbürokratisierung wie z.B.
die Verkleinerung der Berufsbildungsausschüsse und Erleichterung der
Vorschriften über Sozialräume geeignete Maßnahmen zu schaffen.
9. Durch eine konsequente Modularisierung
der Berufsausbildung soll Jugendlichen in möglichst allen Ausbildungsbereichen
die Möglichkeit gegeben werden, auch Teilqualifikationen zu erwerben
und in einem Ausbildungspass bestätigt zu bekommen.
10. Allen Plänen zur Erhebung einer Ausbildungsplatzabgabe
ist eine klare Absage zu erteilen. Ebenso muss im Interesse der Einstellungsmöglichkeiten
und beruflichen Chancen insbesondere benachteiligter Jugendlicher allen
Bestrebungen zur Einführung von Mindestlöhnen entgegen getreten
werden.
11. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die Bildungsforschung in Bezug auf Ursachen, Wirkungen und Handlungsmöglichkeiten
im Bereich der Jugendlichen ohne Schul- und Berufsabschluss zu verstärken
sowie die Kriterien der Bildungsarmut und des Bildungsreichtums zu berücksichtigen
und in ihre Berichterstattung aufzunehmen. Dabei soll insbesondere der
Zusammenhang zwischen Bildungsarmut und ökonomischer Armut beleuchtet
werden.
12. Die Bundesregierung soll die Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen durch eine weitere
Novellierung des HRG energisch angehen. Ziel muss das Herstellen einer
umfassenden Autonomie der Hochschulen sein. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
die Verankerung der Hochschulautonomie im Grundgesetz voran zu treiben.
13. Die Bundesregierung wird aufgefordert,
ein Konzept zur Finanzierung und Weiterentwicklung des lebenslangen Lernens
in Deutschland vorzulegen. Dieses Konzept soll insbesondere auch den erheblichen
Nachholbedarf eines großen Teils der jungen Generation heute an Nachqualifikation
berücksichtigen und darüber hinaus die Bereiche der rehabilitiven
Weiterbildung sowie die Umstiegs- und Aufstiegsfortbildung behandeln.
Leitlinien für Ganztagsschulen
BESCHLUSS des 54. Ord. Bundesparteitages der
FDP, Bremen, 16.-18.05.2003
Die FDP unterstützt die Einführung
von mehr Ganztagsschulen in unterschiedlichen Ausprägungen als Angebot
für Schülerinnen und Schüler in allen Schularten. Die Ganztagsschule
hat für uns nicht nur bildungspolitische, sondern auch frauen- und
jugendpolitische Gründe. Wir wollen den Frauen, aber auch den Männern
die freie Wahl zwischen Beruf und Familie ermöglichen, ohne dass sie
um die Betreuung ihrer Kinder Sorge haben müssen. Die Ganztagsschule
soll Begabungen der Kinder und Jugendlichen fördern und Defizite kompensieren.
Die Ganztagsangebote müssen an den Schulen in Zusammenarbeit mit Schulträgern,
Eltern, Schülern, geeigneten Vereinen, Verbänden, Institutionen
und ortsansässigen Unternehmen bedarfsgerecht erarbeitet und entwickelt
werden. In diesem Sinne sollen durch Zusatzangebote ergänzende pädagogische
Möglichkeiten und Chancen geschaffen werden.
Als Leitlinien gelten für die FDP:
1. Dass jede Schule ein Schulkonzept mit unterrichtsbezogenen
Ergänzungen (einschließlich Hausaufgabenbetreuung), themenbezogenen
Vorhaben und Projekten, Förderung und Freizeitgestaltung vorzulegen
hat.
2. Dass die Ganztagsschulen die Eltern und
altersgemäß auch die Schülerinnen und Schüler bei
der Umsetzung verstärkt beteiligen sollen, ergänzende Kompetenzen
durch geeignetes, pädagogisches Fachpersonal gewinnen und außerschulische
Partner aus der Region einbeziehen, die die Ganztagsschule durch interessante
und pädagogisch wertvolle Angebote bereichern sollen.
3. Dass Schulen in freier Trägerschaft
ausdrücklich mit einbezogen werden.
4. Dass zusätzliche Lehrkräfte,
auch sonstige pädagogische Fachkräfte eingestellt werden. Die
vom Bund vorgeschlagene Finanzierung ist nicht geeignet, da eigenständige
und sachgerechte Lösungen behindert werden und hohe Folgekosten zu
Lasten der Länder und Träger entstehen. Zur Finanzierung ist
ein Kooperationsmodell notwendig, das Land und Schulträger einbezieht.
Folgende Eckpunkte müssen enthalten
sein:
1. Übernahme der Personalkost en und
Sachkosten durch das Land und die Schulträger je nach Maßstab
des Landes.
2. Einbindung der Angebote von Vereinen und
freien Trägern.
Die FDP fordert, so schnell wie möglich
Expertisen über die an eine sorgfältige Evaluation der unterschiedlichen
Konzepte anzulegenden Maßstäbe zu erstellen und zu veröffentlichen.
Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen!
BESCHLUSS des Bundesvorstandes der FDP, Berlin,
26. April 2004
Am 1. April 2004 hat die Bundesregierung das
so genannte "Berufsausbildungssicherungsgesetz" in den Bundestag
eingebracht. Kern des Gesetzes ist die Ausbildungsplatzabgabe für
Unternehmen, die nicht ausreichend ausbilden. Die FDP ist mit der überwiegenden
Mehrheit der Experten einig: die Ausbildungsabgabe schafft keine neuen
Ausbildungsplätze, sie vernichtet bestehende Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Hohe Steuern und Abgaben sind die eigentliche Ursache für den Mangel
an Ausbildungsplätzen. Ein neuer Pleiterekord mit 40.000 Insolvenzen
im Jahr 2003 zeigt, dass die Belastung der Unternehmen in Deutschland viel
zu hoch ist. Die Ausbildungsplatzabgabe wird die Betriebe weiter belasten,
ohne das Ausbildungsproblem zu lösen. Nach Berechnungen des Bundesverbandes
der Deutschen Industrie belastet die Abgabe die Wirtschaft mit rund Euro
2,65 Mrd. Sie bringt einen enormen bürokratischen Aufwand mit sich.
Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass die Ausbildungsplatzabgabe
Bürokratiekosten in Höhe von ca. 690 Mio. Euro verursacht. Auch
die Kommunen werden in ihrer von Rot-Grün verursachten Finanzmisere
noch einmal empfindlich getroffen. Sie müssen mit ca. 300 Mio. Euro
Kosten rechnen.
Die in den Plänen der Bundesregierung vorgesehenen Regelungen gefährden die duale Berufsausbildung in Deutschland und führen zu einer schleichenden Verstaatlichung der Berufsbildung. Das einzige, was eine Ausbildungsplatzabgabe produziert, ist mehr Filz und Funktionärswirtschaft. Die Ausbildungsplatzabgabe ist in Wahrheit eine "Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe". Wir bleiben dabei: Nur durch eine deutliche Senkung von Steuern und Abgaben sowie den Abbau bürokratischer Hemmnisse entstehen neue Arbeits- und Ausbildungsplätze. Um mehr Spielraum für betriebliche Ausbildung zu schaffen, ist eine schnelle Flexibilisierung und Deregulierung unseres Berufsbildungssystems erforderlich. Die Ausbildungszeiten müssen differenziert und vor allem verkürzt werden. Es müssen zweijährige theoriegeminderte Ausbildungsberufe geschaffen werden, die mit Qualifizierungsbausteinen ausgeweitet werden können. Innovative Berufe und Verbundausbildungen müssen unbürokratisch ermöglicht werden. Die Regelungen der Ausbildungsvergütung müssen flexibilisiert werden. Wir wollen alle Kräfte mobilisieren, um die Einführung dieser "Ausbildungsvernichtungsabgabe", die in der ersten Maiwoche im Bundestag beraten wird, zu verhindern. Deswegen startet die FDP unter dem Motto "Ausbildungs-Vernichtungs-Abgabe stoppen" eine Kampagne gegen die von der Bundesregierung geplante Ausbildungsplatzabgabe durch. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen wollen wir gegen diesen wirtschafts- und bildungspolitischen Irrsinn vorgehen. Als Oppositionspartei sind wir dabei auf möglichst breite Unterstützung angewiesen. Wir werden deshalb Vertreter von Mittelstand und Handwerk ansprechen, um sie für gemeinsame Protestaktionen zu gewinnen.
Fairer Wettbewerb zwischen staatlichen
und privaten Hochschulen
BESCHLUSS des 55. Ord. Bundesparteitages der
FDP, Dresden, 5.-6. Juni 2004
Die FDP will den Wettbewerb zwischen staatlichen
und privaten Hochschulen zu fairen und gleichartigen Bedingungen intensivieren.
Hierzu müssen Bund und Länder ihren Hochschulen weitgehende Handlungskompetenz
zubilligen. Nur so wird es den staatlichen Hochschulen möglich, ein
eigenständiges Profil in Forschung und Lehre herauszubilden und den
Studierenden sowie den Nachfragern nach akademischer Weiterbildung und
Forschungsleistung ein attraktiveres Angebot zu machen. Wichtige Voraussetzung
für einen gerechten Wettbewerb zwischen staatlichen und privaten Hochschulen
ist eine Umstellung der Finanzierung von der input- zur outputorientierten
Zuteilung staatlicher Mittel, so wie es von der FDP seit langem mit den
Bildungsgutscheinen gefordert wird. Eine solche Outputfinanzierung muss
unabhängig von der rechtlichen Trägerschaft einer Hochschule
gewährt werden und darf nur von qualitativen Aspekten (z.B. Akkreditierung
von Studiengängen) abhängig sein. Bei der projektfinanzierten
Forschung müssen private Hochschulen unter den gleichen Bedingungen
antragsberechtigt sein, wie ihre staatlichen Konkurrenten. Damit der Wettbewerb
in der projektfinanzierten Forschung zwischen den Hochschulen unabhängig
von der Trägerschaft und landespolitischen Einflüssen funktionieren
kann, soll von den Forschungsförderinstitutionen des Bundes zukünftig
auch ein Gemeinkostenanteil (sog. Overhead) finanziert werden. Damit werden
insbesondere den privaten Hochschulen in Deutschland vergleichbare Wettbewerbsbedingungen
in Forschung und Lehre zuerkannt, aber auch finanzschwächere staatliche
Hochschulen unabhängiger von Sonderzuweisungen der Landesbehörden.
Eine solche, an der Leistung in Forschung und Lehre orientierte Finanzierung,
verstärkt den Wettbewerb zwischen den deutschen Hochschulen zu Gunsten
eines ausdifferenzierten Hochschulsystems. Damit steigen die Chancen, dass
einige deutsche Universitäten im internationalen Wettbewerb wieder
in der obersten Liga mitspielen können.
Studiengebühren für mehr Qualität
an den Unis
Wolfgang Gerhardt zur Bildungspolitik am 30.01.2005
BERLIN. Zum Studiengebühren-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion,
Wolfgang GERHARDT, in einer Kolumne für die Wetzlarer Zeitung: Die
gute Nachricht dieser Woche kam aus Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Weg für
Studiengebühren freigemacht. Nun besteht die Möglichkeit, daß
Universitäten ihre Eigenmittel durch Gebühren erhöhen können
und frischer Wind in die Hochschulen einzieht. Am Ende sollten sie sich
auch ihre Studentinnen und Studenten selbst aussuchen können. Studiengebühren
führen unweigerlich zu einem stärkeren Wettbewerb zwischen den
Universitäten und damit zu mehr Anstrengungen auf Seiten der Hochschullehrer.
Das gilt übrigens auch für die Studenten. Ich kenne wenige, auch
ehemalige, Studenten, die nicht hinter vorgehaltener Hand zugeben, daß
sie im Falle von Studiengebühren etwas schneller das Studium abgeschlossen
hätten. Universitäten ohne Studiengebühren sind eine höchst
ineffiziente Umverteilung vom Arbeiter zum Akademiker. Der 18-jährige,
seine Lehre abschließende Auszubildende zahlt mit seinen Steuern
das Studium des 28-jährigen, zukünftigen Akademikers. Das ist
weder gerecht, noch hat es dazu beigetragen, daß wirklich die Chancen
von jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien erhöht wurden.
Bildung ist ein Bürgerrecht. Chancengleichheit muß am Start
geschaffen werden. Es muß also früher angesetzt werden, nicht
erst in einem Alter, zu dem der Lebensweg schon weitgehend vorgezeichnet
ist. Es ist unsozial und unbegreiflich, daß für Kindergarten
und Krippenlätze, ohne mit der Wimper zu zucken Gebühren von
vielen tausend Euro im Jahr erhoben werden. Vermutlich ist dies nur dadurch
zu erklären, dass in manchen Supermärkten die Regale für
Tierzubehör länger sind als die für Babybedarf. Diese Gebühren
gehören abgeschafft. In diesem Alter entwickeln sich die wichtigsten
Fähigkeiten, die maßgeblich für spätere Chancen sind.
Studiengebühren wären ein erster Schritt um die Hochschulen in
Deutschland wieder durch Wettbewerb nach vorne zu bringen. Ein Rückzug
der Politik aus den Hochschulen wäre der fällige nächste
Schritt, um die Universitäten wieder zu mehr Selbständigkeit
zu bringen. Unsere Universitäten hatten schließlich das beste
Ansehen, als die Politik noch überhaupt keinen Einfluß übte.
Und: Dann würde auch der jahrzehntelange und ermüdende Streit
zwischen Bund und Ländern über die Bildungshoheit endlich ein
Ende finden.
Hochschulfinanzierung nach dem "Drei-Säulen-Modell"
BESCHLUSS des Bundesvorstandes der FDP, Berlin,
25. Oktober 2004
Gut ausgestattete, leistungsfähige Hochschulen liegen im Interesse von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft ebenso wie im Interesse jedes einzelnen Studierenden. Deshalb fordert die FDP ein Drei-Säulen-Modell zur Finanzierung der Hochschulen:
Staatliche Grundfinanzierung
Der Staat stellt die Grundfinanzierung der
Hochschulen, unabhängig von der Trägerschaft, aus Steuermitteln
sicher, wobei diese Mittel leistungsorientiert zugeteilt werden. Er schließt
mit den Hochschulen Zielvereinbarungen ab, in denen transparente Kriterien
der Grundfinanzierung festgelegt werden. Im Sinne der Nachfrageorientierung
ist ein zentrales Kriterium für die Finanzierung der Lehre die Zahl
der Studierenden, weil so der Wettbewerb der Hochschulen um die Studierenden
optimal angeregt wird (Einführung von Bildungsgutscheinen/Pro-Kopf-Zuweisungen
bzw. Studienkonten). Weitere Kriterien können der Anteil erfolgreicherStudienabschlüsse
sowie die Qualität von Forschung sein.
I. Studienentgelte
Zur Steigerung der Qualität der Lehre
an den Hochschulen soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden,
zusätzlich Studienentgelte zu erheben. Hierzu gehört, dass sich
die Hochschule die Studenten und die Studenten die Hochschule auswählen
können. Dies bedeutet auch die Abschaffung der ZVS und der Kapazitätsverordnung.
a) Niemand darf aus finanziellen Gründen
an einem Studium gehindert sein. Deshalb
muss jedem Studierenden unabhängig vom
Einkommen der Eltern gesetzlich ermöglicht werden, die Entgelte "nachlaufend"
zu bezahlen, indem er entweder von Banken o.a. Kreditinstituten für
die Studienentgelte Kredite erhält, die erst nach Eintritt in das
Berufsleben getilgt werden. Die Kredite werden über staatliche Bürgschaften
abgesichert und von privaten oder öffentlichen Kreditinstituten verwaltet
oder von der Hochschule eine (unverzinsliche oder festverzinsliche) Stundung
der Entgelte erhält, bis er ein jeweils zu definierendes Einkommen
erreicht. Die ökonomischen Lasten des Nachlaufs der Entgelte (Administration,
Ausfälle wegen Unerreichbarkeit oder aus sozialen Gründen usw.)
sollen in diesem Fall die Hochschulen selbst tragen.
b) Jede Hochschule kann die Höhe ihrer
Studienentgelte selbst festlegen und u.a. nach Studienfächern differenzieren
oder in bestimmten Fällen mindern. Dadurch können die Hochschulen
ihr Profil im Wettbewerb untereinander verdeutlichen.
c) Die Studienentgelte verbleiben in voller
Höhe bei den Hochschulen und dürfen nicht zu einer Verminderung
der staatlichen Grundfinanzierung führen.
II. Drittmittel und Vermögen
Drittmittel sind ein wesentliches Element
des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen in Forschung und Lehre und stellen
nicht nur eine wichtige zusätzliche Finanzquelle dar. Die Hochschulen
sollen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung und Lehre langfristig
eigenes Vermögen bilden. Stiftungsrecht, Erbrecht und Steuerrecht
sind so zu verändern, dass es für Privatpersonen und Unternehmen
attraktiver wird als bisher, Hochschulen finanziell zu unterstützen.
Die Hochschulen werden aufgefordert, geeignete Stipendienmodelle insbesondere
zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Kooperation mit
Stiftungen und Wirtschaftsunternehmen zu entwickeln. Dabei werden Bildungsfonds
als moderne Instrumente zur Finanzierung der Studierenden eine zunehmend
bedeutsamere Rolle bekommen.
1. Wahlfreiheit der Lebensgestaltung
Liberale unterstützen jede auf Dauer
angelegte Gemeinschaft, in der Menschen füreinander einstehen und
Verantwortung übernehmen. Besondere Unterstützung verdient dabei
die Familie als generationenübergreifende Verantwortungsgemeinschaft.
Liberale Politik ist immer offen für die Bedürfnisse und Wünsche
von Bürgerinnen und Bürgern - sie berücksichtigt den gesellschaftlichen
Wandel. Pluralisierung, Individualisierung und neue Lebensentwürfe
von Frauen und Männern haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen
familiären Lebensformen und Lebensstilen geführt. Es ist nicht
staatliche Aufgabe, die verschiedenen familiären Lebensformen zu bewerten
oder zu lenken. Es ist vielmehr staatliche Aufgabe, einen fairen gesellschaftlichen
Rahmen zu schaffen, in dem Frauen und Männer die Form ihrer Verantwortungsgemeinschaft
frei wählen können.
Das bedeutet:
Für Männer und Frauen muß
gleichermaßen eine Wahlfreiheit der Lebensform bestehen:
Kindererziehung ist Sache der Eltern, nicht
allein der Mütter. Auch Väter sollen die Freiheit haben, ohne
Ansehensverlust und Einschränkung der beruflichen Aufstiegschancen
ihre Erwerbsarbeit vorübergehend zugunsten der Kindererziehung reduzieren
zu können. Das Unterhaltsrecht muß neu gestaltet werden. Minderjährige
Kinder sowie noch in der Schulausbildung befindliche heranwachsende Volljährige
müssen absoluten Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten
haben, um Kinderarmut zu begegnen. Trennung oder Scheidung dürfen
für die Partner nicht im bestehenden Maße Armutsrisiko bleiben.
Auch für erziehende Personen mit Kindern ab dem Kindergartenalter
ist es zumutbar, zumindest eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit aufzunehmen.
Die Regelungen beim Erziehungsunterhalt von geschiedenen und nichtehelichen
Eltern müssen einander angenähert werden. Die "Sandwich-Generation",
also Menschen, die Kinder und Eltern zugleich versorgen, muß mit
Unterhaltsansprüchen in verkraftbarem Rahmen rechnen können.
Der Vorrang des Kinderunterhalts gilt auch hier. Das Einkommen von Schwiegerkindern
soll bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen für den Elternunthalt
außer Betracht bleiben. Wer gleiche Pflichten hat, muß auch
gleiche Rechte haben. Die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener
Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt werden.
2. Freiraum für die Lebensgestaltung
Ehe, Familie und Lebenspartnerschaften sind
nicht nur Ausdruck persönlicher und sozialer Bindung. Sie sind auch
das kleinste und bedeutendste soziale Netz und stehen zu Recht unter dem
Schutz der staatlichen Ordnung. Sie beruhen aber auf privaten Entscheidugen,
die dem Einfluß des Staates nur bedingt zugänglich sind und
sein sollten. Es ist nicht Aufgabe des Staates, Reproduktionsraten einer
Gesellschaft zu planen und zu lenken. Niemand soll sich für Kinder
oder Kinderlosigkeit – sei sie gewollt oder ungewollt - entschuldigen
müssen. Es ist staatliche Aufgabe, gesellschaftlichen Freiraum zu
schaffen, in dem Frauen und Männer einen Kinderwunsch realisieren
können. Echte Freiheit bei der Entscheidung erfordert, daß der
Staat familien- und kinderfreundliche Rahmenbedingungen schafft und unfaire
Nachteile ausgleicht. Wir wollen zu einem gesellschaftlichen Klima beitragen,
das mehr Menschen ermutigt, sich Kinder als Teil ihres Lebens zu wünschen.
Das bedeutet:
Familienpolitische Leistungen sollen sich
stärker an der Kinderzahl orientieren. Das wird mit dem FDP-Steuerkonzept
erreicht. Die Wirkung des Ehegatten-Splitting wird abgemildert und die
Förderung der Kinder durch höhere Freibeträge und ein höheres
Kindergeld deutlich verbessert. Die Finanzierung des Mutterschutzes soll
in Zukunft nicht Aufgabe der Betriebe, sondern der Gesellschaft sein und
deshalb aus Steuermitteln aufgebracht werden. Die Steuerklasse V wird abgeschafft.
Die Liberalen wollen durch die sozial flankierte Privatisierung von Kranken-
und Pflegeversicherung Generationengerechtigkeit für die Kinder von
heute und morgen schaffen. Dabei werden wir je nach Bedürftigkeit
den sozialen Ausgleich gerade für Familien über Steuermittel
finanzieren. Die heutigen steuerfinanzierten Mittel sollen für die
Kindererziehungszeiten in der Gesetzlichen Rentenversicherung generationengerechter
für den Aufbau einer "kapitalgedeckten Kinderrente" verwendet
werden, um Nachteilen beim Aufbau der Alterssicherung während der
Erziehungsphasen besser zu begegnen. Familienförderung besteht nicht
nur aus der dringend gebotenen finanziellen Besserstellung von Familien.
Genauso wichtig ist das Ausräumen von Hemmnissen, die junge Paare
von der Familiengründung abhalten: Die Infrastruktur öffentlicher
Einrichtungen, Freizeitangebote, Ladenöffnungszeiten, öffentliche
Nah- und Fernverkehrssysteme haben den besonderen Bedürfnissen von
Kindern und Familien Rechnung zu tragen. Die Entscheidung zur Familiengründung
und das Erziehen von Kindern muß mehr Anerkennung finden, in
der Arbeitswelt genauso wie im öffentlichen Leben.
Eigeninitiative und private Organisation
vor staatlicher Regelung
Die Entscheidung für eine Familiengründung
ist grundsätzlich eine private Angelegenheit. Das familiäre
Zusammenleben, die Erziehung und das Heranwachsen von Kindern darf nicht
verstaatlicht werden. Staatliche Eingriffe in die Familie selbst bedürfen
einer besonderen Rechtfertigung. Wir Liberale wollen keine Rundum-Erziehung
von Kindern durch staatliche Institutionen. Die Frage nach dem Verhältnis
von Familie, Erziehung und Staat trifft den Kernbereich freiheitlich-demokratischer
Grundordnung. Das bedeutet aber auch, daß zuallererst die Eltern
ihrer Verantwortung bei der Erziehung gerecht werden müssen. Es
ist nicht Aufgabe und das Recht des Staates, Eltern die Verantwortung für
ihre Kinder abzunehmen. Es ist vielmehr staatliche Aufgabe, verläßliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Finanzierung ausreichender Betreuungs-,
Erziehungs- und Bildungsleistungen sicherstellen. Dabei müssen private
Anbieter und Initiativen Vorrang vor staatlichen Institutionen haben. Der
Staat muß Leistungen finanzieren, er muß sie aber nicht zwingend
selbst durchführen.
Das bedeutet:
Die Erziehungsfähigkeit der Eltern
beispielsweise durch Elternkurse, Elternbrief und Beratungskurse ist zu
stärken. Die Familie ist das erste und wichtigste soziale Übungsfeld
für Kinder und damit entscheidend für ihre Persönlichkeitsentwicklung.
Es gilt, das Grundverständnis in der Familie und Gesellschaft zu vermitteln,
daß Erziehung die Gestaltung und das Erleben zwischenmenschlicher
Beziehungen und Achtung ist. Frühkindliche Bildung ist Aufgabe
des Staates. Allerdings bedeutet dies nicht, daß Eltern auch die
Erziehung ihrer Kinder an Kindergarten oder Schule delegieren können.
Gerade ein liberaler Staat muß von den Eltern erwarten können,
daß sie ihre Kinder an Werte wie Toleranz und Gewaltfreiheit heranführen
und ihnen gesellschaftliche Integrationsfähigkeit, Disziplin, Leistungswillen
und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung mit auf den Weg
geben. Von Ländern und Kommunen fordert die FDP ein bedarfsgerechtes
Angebot von Betreuungsplätzen ab Ende des Mutterschutzes (8 Wochen
nach der Geburt) und die grundsätzliche Bereitstellung eines Ganztagsplatzes
in Krippen, KiTas und Schulen (Horte) für Kinder berufstätiger
Mütter und Väter. Langfristig sollen Kindergärten im Rahmen
des Rechtsanspruches (halbtags) für Eltern gebühren-/beitragsfrei
sein. Die private Tagespflege (Tagesmütter und Tagesväter) muß
als gleichrangiges Angebot neben der so genannten institutionellen Betreuung
in Krippen gefördert werden - unbürokratisch, bundeseinheitlich
und mit einem unabhängigen Bewertungssystem zur Qualitätssicherung.
Bürokratische Hemmnisse für Kindertageseinrichtungen (z.B.
Anforderungen an die räumliche Ausstattung) müssen überprüft
und entrümpelt werden. Kommunale Kindertageseinrichtungen sollten
so weit wie möglich privatisiert werden. Die Hochschulausbildung ist
auf eine bessere Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung auszurichten.
Dazu gehören kompakte Ausbildungsmodule und Kooperationen der Ausbildungsstätten
mit Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Einrichtung von Betriebskindergärten
ist durch flexible und vereinfachte gesetzliche Vorgaben zu erleichtern.
Für kleinere Unternehmen bieten sich Kooperationsformen mit anderen
Betrieben oder mit Kindergärten sowie Tagespflegemodelle an. Professionelle
Beratungsunternehmen können ihnen Marktübersicht verschaffen
und ein paßgenaues Betreuungsangebot vermitteln.
Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern
Frauen und Männer haben die Freiheit,
aber auch die Verantwortung, zur Erziehung ihrer Kinder beizutragen. Weder
dürfen Männer durch gesellschaftliche Zwänge von ihrer gewünschten
Erziehungsrolle abgehalten werden, noch dürfen berufliche Nachteile
durch die Kindererziehung einseitig auf Frauen abgewälzt werden. Es
ist nicht Aufgabe des Staates, lenkend in die Aufgabenverteilung von Frauen
und Männern innerhalb der Partnerschaft und der Familie einzugreifen.
Es ist allerdings Aufgabe des Staates, diejenigen familienpolitischen Maßnahmen,
die er ergreift, so auszurichten, daß sie der gleichen Teilhabe von
Frauen und Männern am Familien- und Erwerbsleben nicht widersprechen.
Das bedeutet:
Schutzgesetze für Eltern, vor allem
für Mütter, die zum Einstellungshindernis werden können,
sind auf den Prüfstand zu stellen. Diese Schutzgesetze, wie zum
Beispiel das Recht auf Teilzeitarbeit, verringern die Karrierechancen und
verlangsamen den beruflichen Aufstieg. Der Mutterschutz (sechs Wochen vor
und acht Wochen nach der Geburt) ist zu erhalten. Die Vereinbarkeit von
Familie und Erwerbstätigkeit zu erreichen, bedeutet neue Rahmenbedingungen
zu etablieren, die phasenweise, also sich abwechselnde Lebensmuster ermöglichen.
Wir müssen uns verabschieden von dem gesellschaftlichen Druck, daß
nach Beendigung der Ausbildung, in einer Lebenszeit von Ende 20 bis Mitte
40 Jahren alles gleichzeitig erreicht werden soll: berufliche Etablierung,
Kinder bekommen und erziehen, Karriere, finanzielle Absicherung. Das Bildungssystem
und die Arbeitswelt sind so zu gestalten, daß Frauen und Männer
die lange Lebenszeit besser nutzen und mehrfache Wechsel zwischen Bildungs-,
Arbeits- und Familienphasen ermöglicht werden. Eine familienfreundliche
Personalpolitik in öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ist längst
nicht mehr eine betriebliche Sozialleistung, sondern Teil der zielgruppenspezifischen
Personalentwicklung unterschiedlicher Personalgruppen, wie die "work-lifebalance-
Programme" zur gelungenen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Wichtig sind auch gezielte Programme, die die Rückkehr nach Familienphasen
erleichtern, zum Beispiel durch Vertretungstätigkeiten und Fort- und
Weiterbildungen schon während der Elternzeit. Unternehmen sollen zur
Durchführung des "Audit Beruf und Familie" gewonnen werden.
Anreize für lange Erwerbsunterbrechungen sollen reduziert werden.
Das Erziehungsgeld ist zu einer Lohnersatzleistung weiterzuentwickeln,
damit die Entscheidung für ein Kind erleichtert wird.
Jedem Kind seine Chance
Für eine Allianz von Familien- und
Bildungspolitik
Die Zeiten sind längst vorbei, in denen
Politiker nur mit gönnerhaftem Schmunzeln sich familienpolitischer
Fragen angenommen haben. Die demografische Entwicklung mit ihren zwei
Ausprägungen, Geburtenrückgang und Überalterung der Gesellschaft,
haben die Politiker aus ihrem Dornröschen Schlaf wach gezwickt und
die Familie wieder auf die politische Agenda geholt. Die jüngsten
Vorstöße der Bundesfamilienministerin Schmidt zum Ausbau der
Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder sind zwar noch
wackelige, doch vernünftige Schritte in die richtige Richtung. In
dieselbe Richtung weist auch die Bildungspolitik. Bildung in Deutschland
vom 21. Jahrhundert ist mehr als nur ein "Politikbereich" neben
anderen Bereichen, denn wer, wie wir, in einer Wissensgesellschaft lebt,
lebt gleichzeitig in einer Bildungsgesellschaft. Die Bundesregierung hat
die Zeichen der Zeit erkannt. Der Bundeskanzler hat 2004 zum "Jahr
der Innovation" ausgerufen und die Zukunft der Universitäten
zum Gegenstand der gegenwärtigen Diskussion erhoben. Doch wecken diese
Diskussionen um die so genannten Elite- oder Spitzenuniversitäten
den trügerischen Schein, Universitäten allein schafften blühende
Bildungslandschaften. Doch weit gefehlt. Bildung fängt weder mit Universitäten
an noch endet sie mit ihnen. Schulen gehören genau so auf die bildungspolitische
Agenda wie berufliche Bildung und Weiterbildung, denn ansonsten gerinnt
das Wort "Bildung" zu bloßem Formelkram. Den Boden für
diese späteren Phasen in der Bildung bereiten allerdings die Erziehung
und die frühkindliche Bildung. Eine Bildungspolitik, die den Anforderungen
der Bildungsgesellschaft genügen will, darf sich nicht auf einen einzigen
Bereich einschränken, Elite- oder Spitzenförderung beginnt keineswegs
mit der Immatrikulation an einer Universität, sondern wesentlich früher,
schon in den Kinderstuben. Hochschulen mögen Elite bilden, oft aber
entstehen Eliten eben außerhalb von Universität. Deshalb greift
unsere gegenwärtige Diskussion zu kurz, wenn von Eliten nur im Zusammenhang
mit Hochschulen die Rede ist. Die Wiege der Elite sind die Erziehung
und die frühkindliche Bildung. Kindererziehung ist eine zentrale
elterliche Aufgabe. Familie ist der erste und wichtigste Lernort für
Kinder, an dem Kompetenzen und Einstellungen vermittelt werden, welche
für das weitere Leben des Kindes bestimmend und prägend sind.
Emotionale Wärme, Achtung, Respekt, kooperatives Verhalten, Verantwortungsbewusstsein
sind die Eckpfeiler einer vorbildlichen Erziehung. Vorbildlich im doppelten
Sinne: als hochwertige Erziehung und als Erziehung durch das Vorbild der
Eltern. Doch nicht nur Eltern beeinflussen das Leben ihres Kindes, sondern
auch umgekehrt verändern Kinder das Leben ihrer Eltern, die heute
stärker denn je, Familie mit Beruf in Einklang zu bringen versuchen,
ohne dabei das Wohl des Kindes außer Acht zu lassen. Die Allianz
zwischen Familien- und Bildungspolitik muss also eine von beiden Seiten
begehbare Brücke bauen, umeinerseits die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen
Kindern zu verbessern und andererseits die Eltern zu entlasten bzw. es
insbesondere den Müttern zu ermöglichen, ihrer Erwerbstätigkeit
nachzugehen. Ein tauglichstes Instrument, diese Brücke zu bauen, ist
die frühkindliche Bildung. Sie muss zum Wohle des Kindes zweierlei
leisten: Chancengerechtigkeit und individuelle Förderung. Alle Kinder
müssen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern und deren sozialer
Herkunft die gleichen Chancen am Start erhalten, und jedes Kind muss nach
seinen Neigungen und Eignungen gefördert werden. Nur wer die Ungleichheit
der Kinder berücksichtigt, schafft Gerechtigkeit. Gleichmacherei hingegen
bringt Ungerechtigkeit hervor. Ein Blick über die Grenze zeigt, dass
Frankreich auf diesem Feld ein brauchbares Modell entwickelt hat. Mit ihren
Vorschulen ("écoles maternelles") fördern die Franzosen
die Drei- bis Sechsjährigen - in Ausnahmefällen sogar die Zweijährigen.
Diese Vorschulen sind kostenfrei und Bestandteil des nationalen Schulsystems.
Die Erzieherinnen sind ausgebildete Grundschullehrerinnen und unterstehen
dem Bildungsministerium. Nahezu alle Kinder von drei bis sechs Jahren und
fast 35 % der Zweijährigen besuchen vor Beginn der Schulpflicht eine
Vorschule. In Gebieten mit sozial benachteiligten Familien wird die Aufnahme
der Kinder ab dem zweiten Lebensjahr besonders gefördert. Mit dieser
Förderung von Kindern im Vorschulalter ist Frankreich europaweit Vorreiter.
Deutschland muss hier einiges nachholen. Die Vorgaben des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII/ Kinder- und Jugendhilfegesetz KJHG) sind eindeutig:
Kindertageseinrichtungen, also Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte,
haben die Aufgabe, die Entwicklung der Kinder zur eigenverantwortlichen
und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Die
jüngsten internationalen Bildungsstudien wie PISA und IGLU zeigen,
dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag des Kindergartens in Deutschland
besser umgesetzt werden muss. Dabei geht es weniger darum, den kleinen
Kindern mehr Wissen beizubringen als vielmehr darum, ihnen Werte und Fähigkeiten
wie Verantwortungsbewusstsein, Toleranz, Leistungsbereitschaft, Neugierde,
Lernmotivation, Selbstbewusstsein und Selbstkontrolle zu vermitteln. Diese
elementaren Eigenschaften sind grundlegend für jede Bildungsgesellschaft.
Eine hochwertige frühkindliche Bildung kann gelingen, wenn mindestens
folgende 7 Kriterien erfüllt werden:
1. Ausbau des Angebotes
Im Hinblick auf die großen Defizite
besonders in den westlichen Bundesländern, muss die Anzahl der Betreuungsangebote
für Kinder unter 3 Jahren erhöht werden.
2. Pädagogische Mindeststandards
Derzeit sind die Qualitätsunterschiede
zwischen einzelnen Kindertagesstätten sowohl in den westlichen als
auch in den östlichen Bundesländern sehr groß. Deshalb
müssen pädagogische Mindeststandards aufgestellt werden, welche
Sprache, soziale und kulturelle Fähigkeiten, mathematische und naturwissenschaftliche
Grunderfahrungen, bildnerisches und musikalisches Gestalten, Bewegung und
Gesundheit, Ethik und Werte umfassen. Auch für Kinder unter 3 Jahren
muss die pädagogische Qualität der Betreuung gesteigert werden.
Besonderes Augenmerk ist auch auf die so genannte "gender-sensible"
Pädagogik zu legen, die auf die unterschiedlichen Lernweisen und Interessen
von Mädchen und Jungen angemessen eingeht. So sollen Jungen beispielsweise
besser in ihren sprachlichen und sozialen Fähigkeiten und Mädchen
in ihren naturwissenschaftlichen Fähigkeiten gefördert werden.
3. Evaluation
Ein System der Akkreditierung bzw. Zertifizierung
von Tageseinrichtungen muss die Qualitätssicherung gewährleisten.
Eine verstärkte Evaluation der pädagogischen Arbeit und der Leistungsfähigkeit
von Tageseinrichtungen ist notwendig, um die Qualitätsentwicklung
fortlaufend zu überprüfen.
4. Wahlfreiheit
Wettbewerb und Qualität kann dann gesteigert
werden, wenn Eltern sich unter der Vielfalt von kommunalen, privaten und
betrieblichen Kindergärten die gewünschten Leistungen aussuchen
können. Stärkere Nachfrage führt dazu, dass Familien ihre
Interessen besser wahrnehmen können, beispielsweise hinsichtlich flexiblerer
Betreuungszeiten in Ferienzeiten, denn Eltern, die in Schicht- oder Nachtdienst
arbeiten, haben häufig Probleme, ihre Kinder entsprechend betreuen
zu lassen.
5. Kostenlose Betreuung
Im Sinne der Chancengleichheit muss frühkindliche
Bildung und nicht erst die schulische Bildung in Teilen kostenfrei sein.
Es ist unverständlich, wieso endloses Studieren kostenlos bleibt,
während die Gebühren für die Kindergärten explodieren.
Im Rahmen des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz,
halbtags zwischen dem 3. Lebensjahr und der Einschulung, soll Kinderbetreuung
für Kinder kostenlos sein. Wenn Familien einen Betreuungsbedarf haben,
der über die kostenlosen Bildungs- und Erziehungszeiten hinausgeht,
können Kindertageseinrichtungen dafür Beiträge erheben.
Diese Maßnahme ist insbesondere für jene Kinder von großer
Hilfe, die im persönlichen Umfeld wenig unterstützt werden und
dürftige Startbedingungen haben.
6. Ausbildung der Erzieher/innen
Zur Verbesserung der Qualität ist auch
eine bessere Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern notwendig. Deutschland
ist neben Österreich das einzige Land, in dem die Erzieher nicht an
Hochschulen ausgebildet werden. Es ist daher erfreulich, dass die Universität
Bremen als erste bundesdeutsche Universität ab August 2004 das Weiterbildende
Studium Frühkindliche Bildung anbietet. Die Ausbildung der Erzieher/innen
muss auf hohem Niveau bundeseinheitlich konzeptionell und strukturell reformiert
werden. Mindestens die Leitung einer Tageseinrichtung sollte daher eine
Ausbildung auf Fachhochschulniveau haben.
7. Intensivere Elternberatung
Die Bildungspartnerschaft zwischen Eltern
und Erzieher/innen muss gestärkt werden, indem beide Seiten in der
Kindererziehung und -bildung ihre Ziele, Methoden und Bemühungen aufeinander
abstimmen. Die Beratungsangebote für Eltern sind zu verbessern und
diese Angebote angehenden Eltern auch rechtzeitig bekannt zu machen. Eine
aktivere Beteiligung der Eltern in Tageseinrichtungen würde dieser
Zusammenarbeit neue Impulse geben.
Diese 7 Kriterien pflastern die beiderseitig begehbare Brücke zwischen Familien- und Bildungspolitik. Sie schaffen Freiräume für Eltern, um sich beruflich zu entwickeln und sichern gleichzeitig eine hochwertige Betreuungsqualität für Kinder. Immer noch unterschätzt wird leider der volkswirtschaftliche Nutzen von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege. Wenn erwerbswillige Mütter einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sind erhebliche Einnahme- und Einspareffekte für die öffentlichen Haushalte zu erwarten. Zudem werden im Bereich der Kindertageseinrichtungen Arbeitsplätze geschaffen und in der Tagespflege selbständige Existenzen gegründet. Bei besserer Kinderbetreuung können dann auch Alleinerziehende, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, Erwerbstätigkeit nachgehen. In Westdeutschland wünschen sich immerhin 70% der nichterwerbstätigen Mütter mit Kindern bis zu 12 Jahren die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Doch sie scheitern an mangelhaften Kinderbetreuungsangeboten. Wenn wir die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verbessern, können wir die Erwerbsquote von Frauen erhöhen und gleichzeitig die Geburtenentwicklung positiv beeinflussen. Und beide, die Erhöhung der Frauenerwerbsquote wie eine positive Geburtenentwicklung, wirken sich unmittelbar auf die sozialen Sicherungssysteme. Bildung ist ein offener Prozess, der Menschen befähigt, ihr Leben eigenständig in Familie, Beruf und Gesellschaft zu führen. Dabei geht es darum, Kinder und junge Menschen zur Selbständigkeit zu erziehen, zum selbständigen Denken, Handeln und - was in einer Bildungsgesellschaft unabdingbar ist - zum selbständigen Lernen. Aber Bildung zur Selbständigkeit ist nur durch Selbständigkeit in der Bildung möglich. Deshalb müssen wir einerseits durch Mindestvorgaben und kostenlose Angebote eine angemessene Betreuung aller Kinder gewährleisten und andererseits die Vielfalt der pädagogischen Ansätze in den Kindertageseinrichtungen fördern, damit jedes Kind seiner eigenen Persönlichkeit entsprechend betreut wird. Hier ist nicht das Prinzip Hoffnung angesagt, sondern das Prinzip Freiheit. Denn Kindertageseinrichtungen brauchen Freiräume und eigene pädagogische Ansätze, um die Individualität der ihnen anvertrauten Kinder optimal zur Geltung zu bringen. Wilhelm von Humboldt hat es 1792 auf den Punkt gebracht: "Der wahre Zweck des Menschen ... welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt, ist die höchste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen. Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung."
2. Familien- und insbesondere Unterhaltsrecht
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz
des Grundgesetzes. Den Gesetzgeber trifft daher die Pflicht, für rechtliche
Verhältnisse zu sorgen, die diesen Schutzanspruch auch tatsächlich
verwirklichen. Familien bestehen heute immer häufiger aus der Beziehung
von einem alleinerziehenden Elternteil und Kindern. Hier ist das Unterhaltsrecht
von besonderer Bedeutung, das dringend einer deutlichen Vereinfachung bedarf:
Die Berechnungsgrundlagen müssen mit denen des Steuer- und Sozialrechts
harmonisiert werden, um endlich wieder Überschaubarkeit zu gewährleisten.
Unterhalt ist vorrangig unter den anspruchsberechtigten Kindern aufzuteilen;
erst dann folgen die Ehegatten. Das vereinfacht die Unterhaltsberechnung
insbesondere in den sog. Mangelfällen, in denen die Einkünfte
des Unterhaltsschuldners nicht ausreichen, um die gesetzlichen Regelansprüche
zu befriedigen. Für den alleinerziehenden Elternteil und jedes Kind
fordern wir einen kumulierbaren Steuerfreibetrag von 7.700 Euro. Die Einkünfte
eines alleinerziehenden Elternteils, zu denen auch der Unterhalt gehört,
mit zwei Kindern zum Beispiel bleiben also bis zu einer Höhe von 23.100
Euro steuerfrei.
Entwurf Lebenspartnerschaftsgesetz
Zu den Nummern 2 bis 9 (Annahme als Kind)
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
ist die Familie die umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern. Ehe
und Familie sind nicht nur der Ausdruck persönlicher und sozialer
Bindung. Sie sind auch das kleinste und bedeutendste soziale Netz und stehen
zu Recht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Zu Recht
unterstreicht Artikel 6 des Grundgesetzes den besonderen Schutz von Ehe
und Familie. In der gesellschaftlichen Entwicklung und Lebenswirklichkeit
haben sich andere Verantwortungsgemeinschaften herausgebildet. Pluralisierung,
Individualisierung und neue Lebensentwürfe von Frauen und Männern
haben in unserer Gesellschaft zu vielfältigen familiären Lebensformen
und Lebensstilen geführt. Entscheidend ist, dass Menschen füreinander
einstehen. Ausschlaggebend für eine Adoption muss alleine das Wohl
des Kindes sein. Ein Kind hat gute Entwicklungschancen in einer stabilen
und gefestigten Beziehung, wie sie auch Eingetragene Lebenspartnerschaften
bieten können. Insbesondere bei der Annahme des leiblichen Kindes
des Partners oder bei der gemeinschaftlichen Annahme von bereits in der
Partnerschaft lebender Pflegekinder wird eine Adoption im Regelfall dem
Kindeswohl entsprechen. Die geltende Adoptionspraxis zeigt deutlich weiteren
Reformbedarf im Adoptionsrecht. Insbesondere die lange Verfahrensdauer
und zahlreiche bürokratische Hürden werden weder dem Kindeswohl
noch den Interessen der potentiellen Eltern gerecht. Eine grundlegende
Reform des Adoptionsrechts ist daher geboten. Nach einer Studie der Universität
Bamberg (Buba/Vaskovics, Benachteiligung gleichgeschlechtlich orientierter
Personen und Paare, 2000) wünschen sich viele bisher kinderlose lesbische
Frauen und schwule Männer ein Kind. 23 % der befragten lesbischen
Frauen und schwulen Männer äußerten einen Kinderwunsch.
Bereits heute können gleichgeschlechtliche Paare Pflegschaften übernehmen.
Ausschlaggebend ist dabei das soziale Umfeld und nicht die Frage, ob zwei
Männer oder zwei Frauen zur Betreuung zur Verfügung stehen statt
Mann und Frau. Die Übernahme einer Pflegschaft durch homosexuelle
Paare ist heute keine Besonderheit mehr. Jugendämter haben sich
dahin gehend geäußert, dass die bisherigen Erfahrungen mit homosexuellen
Pflegeeltern sehr positiv seien. 1996 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft
der Landesjugendämter die Empfehlung ausgesprochen, gleichgeschlechtliche
Paare als Pflegeeltern anzuwerben. Homosexuelle können in Deutschland
als Einzelperson einen Adoptionsantrag stellen. Während des Adoptionsverfahrens
steht nicht die sexuelle Orientierung des Antragstellers, sondern vielmehr
seine Gesamtpersönlichkeit und das Kindeswohl im Vordergrund. Die
gemeinschaftliche Annahme eines Kindes ist nur für Ehepaare möglich,
nicht jedoch für eingetragene Lebenspartner. Auch die alleinige Annahme
des Kindes des Partners bleibt Ehegatten vorbehalten. Diese Rechtslage
geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei. In Deutschland gibt
es schätzungsweise rund eine Million homosexuelle Eltern. Zahlreiche
internationale Studien haben eindrucksvoll belegt, dass Vorbehalte gegen
eine Adoption durch homosexuelle Paare durch die Erfahrungen in der Praxis
widerlegt werden können. Das Fazit des "American Sociological
Review" aus dem Jahre 2001 lautet:
"Es existieren keine fassbaren Unterschiede
zwischen Kindern, die bei heterosexuellen und homosexuellen Eltern aufwachsen.
Lesbische und schwule Eltern sind kompetente Erzieher."
Ein Gutachten des Max- Planck-Instituts für
ausländisches und internationales Privatrecht kommt zu dem Ergebnis,
dass es keine Beweise für die Annahme gibt, dass Kinder, die bei einem
homosexuellen Vater oder einer lesbischen Mutter aufwachsen, der erhöhten
Gefahr unterliegen, selbst eine gleichgeschlechtliche Orientierung zu entwickeln
(Dopffel/Kötz/ Scherpe, Die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften, 2000). In vielen europäischen Ländern gibt
es bereits heute für eingetragene Lebenspartner die rechtliche Möglichkeit
der gemeinsamen Adoption, so etwa in Dänemark, Island, Norwegen, Schweden
oder den Niederlanden. Das Europäische Parlament hat bereits 1994
in einer Entschließung (Gleichberechtigung für Schwule und Lesben
in der EG - Dokument A3-0028/94) allen Mitgliedstaaten empfohlen, das Recht
von Lesben und Schwulen auf Elternschaft, Adoption und Erziehung von Kindern
zu berücksichtigen.
Durch die Änderungen in den Nummern 2 bis 9 wird der Anwendungsbereich der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die das gemeinschaftliche Adoptionsrecht von Eheleuten regeln, auf die Eingetragene Lebenspartnerschaft erweitert.
http://www.gruene-partei.de/cms/files/dokbin/78/78278.wahlprogramm_2005_komplett.pdf
Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung wollen wir verhindern, dass Kinder für Fa milien, insbesondere für Frauen, zum Armutsrisiko werden. CDU und FDP wollten die Leistungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Unterstützung von Jugendlichen und ihrer Familien in den vergangenen Jahren immer wieder zurückfahren. Wir wollen die Standards in der Jugendhilfe erhalten und weiterentwickeln, um einem weiteren Auseinanderklaffen der Gesellschaft mit gravierenden Auswirkungen für junge Menschen entgegenzuwirken. Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Angelegenheiten. Wir wollen die Partizipation von Jugendlichen. Wir setzen uns dafür ein, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, um die politische Beteiligung von Jugendlichen zu verbessern. Erziehung statt Strafe - im Jugendstrafrecht setzen wir uns dafür ein, den Erziehungs- und Präventionsgedanken zu stärken und nicht einseitig auf Repressionen gegenüber jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern zu setzen. Jugenddelinquenz stellt nur in wenigen Fällen den Beginn einer "kriminellen Karriere" dar. Statt auf eine Erhöhung des gesetzlichen Strafrahmens setzen wir auf die Verbesserung der Praxis. Dazu gehören eine schnelle Reaktion des Staates und ein Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit und geschlossene Heime lehnen wir ab.
Vorfahrt für Kinder - Kinder achten
und fördern
Wir wollen gemeinsam mit Ihnen unser Land
kinderfreundlich machen. Solidarische Modernisierung bedeutet für
uns auch Solidarität mit den Jüngsten und ihren Müttern
und Vätern. Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Kinder brauchen
Vorfahrt, Achtung und Förderung. Der Reichtum, den Kinder in unser
Leben bringen, darf für Eltern oder Alleinerziehende nicht zum Armutsrisiko
werden. Familie ist für uns da, wo Kinder sind: in Ehen, bei
leiblichen oder nichtleiblichen Eltern, in Regenbogenfamilien, bei Alleinerziehenden,
bei Adoptiv- oder Pflegeeltern. Und wo Kinder sind, sind Politik und
Gesellschaft in der Pflicht. Eine lebendige Gesellschaft braucht Kinder
und kann es sich nicht leisten, auf viele Mütter im Berufsleben zu
verzichten, bloß weil die Angebote zur Kinderbetreuung nicht stimmen.
Deshalb haben wir mit dem Ganztagsschulprogramm und dem Gesetz zum Ausbau
der Kinderbetreuung unter drei Jahren die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf verbessert. CDU/CSU und FDP wollten diese Verbesserung der Bildung
und Betreuung verhindern. Sie sind nicht bereit, ihre Verantwortung für
die pädagogische Ausgestaltung und Qualität durch die Bereitstellung
von Landesmitteln wahrzunehmen und blockieren auch heute noch die Umsetzung
des Ganztagsschulprogramms und dessen Ausbau. Schwarz-Gelb schränkt
mit dieser Politik die Entscheidungsfreiheit für ein Kind ein. Das
ist ein elitärer Begriff von Freiheit, der sich auf die reduziert,
die es sich leisten können. Wir wollen, dass sich alle Familie und
Beruf leisten können. Kinder brauchen ihre Eltern und sie brauchen
ein ganzes Gemeinwesen, dass sich seiner Verantwortung für Kinder
bewusst ist. Staatliche Förderung ist das eine, Nachbarschaftshilfe,
starke soziale Netze und Rücksicht auf Kinder das andere. Kinder brauchen
Freiräume zum Toben und Sich-Ausprobieren. Und alle Kinder haben das
Recht auf gleiche Chancen und Teilhabe an unsere Gesellschaft - unabhängig
von der Herkunft und dem Einkommen der Eltern. Mangel an Bildung, Gesundheit,
sozialen und kulturellen Fähigkeiten, ungesunde Ernährung und
Bewegungsmangel sind Ausdruck einer zunehmenden Verarmung bereits im Eines
für Alle Kindesalter, der wir entschieden entgegenwirken wollen. Dafür
bedarf es politischer Entscheidungen und einer solidarischen Gesellschaft.
Anspruch auf Bildung und Betreuung -
Jedes Kind gehört dazu
Wir brauchen alle Kinder und wollen sie stark
machen, um jetzt und als Erwachsene den Herausforderungen des Lebens in
einer immer komplexeren Welt gewachsen zu sein. Jedes Kind ist begabt.
Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind unabhängig von Geschlecht,
Herkunft oder Behinderung die bestmögliche Förderung bekommt
und gleiche Teilhabechancen hat. Das Motto heißt: Clever starten!
Die Förderung muss für jedes Kind möglichst früh beginnen.
Dafür brauchen wir einen großen weiteren Schritt nach vorn.
Deshalb stehen wir für einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab
dem ersten Lebensjahr. Bei den Investitionen in die Zukunft unserer Kinder
darf sich der Bund nicht entziehen. Die bestmögliche Förderung
der Kinder erfordert größte gemeinsame Anstrengungen. Die Kommunen
müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie diesen neuen Rechtsanspruch
einlösen können. Dazu muss der Bund beitragen. Lesen, Schreiben,
Rechnen sind wichtige Grundvoraussetzungen für das Weiterlernen, für
Kommunikation und für gesellschaftliche Teilhabe. Soziales Verhalten
und das Zusammenleben der Geschlechter und Kulturen, Kommunikation, musische
Fähigkeiten, Bewegung und gesunde Ernährung, emotionale Intelligenz
gehören zur ganzheitlichen Bildung dazu. Jedes Kind soll die Chance
erhalten, diese Grundkompetenzen auszubilden. Die Förderung auch dieser
Grundkompetenzen muss in die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern, Kindern
und Jugendlichen integriert sein. Um dies zu erreichen, sollen auch Sozialarbeiter,
Musiker, Sportler, Ernährungsberater, Künstler oder Handwerker
in die schulischen Angebote einbezogen werden. Darüber hinaus müssen
die Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort, im Stadtteil, in
den Vereinen und Nachbarschaftsheimen, aber auch unmittelbar an den Schulen
ausgebaut und allen zugänglich gemacht werden.Wir setzen auf den Ausbau
der Infrastruktur, ohne die tatsächlich notwendigen Transfergeldleistungen
zu vernachlässigen. Wir haben die Leistungen für Familien um
fünfzig Prozent gesteigert. Der Kinderzuschlag für gering verdienende
Eltern im Rahmen des Arbeitslosengeldes II ist ein richtiges Instrument
zur Förderung von Familien und zur Armutsprävetion. Wir wollen
ihn in Umfang und Reichweite zu einer Kindergrundsicherung ausbauen.
Mehr Platz für Kinder
Das Wohlergehen unserer Kinder muss in unserem
Blickfeld sein, wenn wir Politik machen: In der Städte- und Verkehrsplanung,
um Kindern Raum und Sicherheit in den Straßen und auf öffentlichen
Plätzen zu geben. In der Wohnungsbaupolitik, um ihren Platzbedarf
zu befriedigen. Kinder brauchen Bewegung und gesunde Ernährung in
Kitas und Schulen. Die Folgen schlechter Ernährung beeinträchtigen
nicht nur die Gesundheit und die Leistung, sie prägen auch die Lebensqualität
und Entwicklungsmöglichkeiten eines Kindes. Die Spätfolgen belasten
unser Gesundheitssystem. Wir werben bei Eltern und Erziehern für gesunde
Ernährung und haben begonnen, durch Informationen für Kinder
und Erwachsene Ernährungsgewohnheiten zu ändern. Wichtig ist
auch eine bessere Förderung von Spiel-, Bewegungs- und Gesundheitserziehung
im Vorschulalter und im Schulsport. Darüber hinaus muss Bewegung im
Alltag, zu Fuß und mit dem Rad sowie durch spiel- und bewegungsfreundliche
Lebensbedingungen angeregt werden.
Familien unterstützen
Zu einer familienfreundlichen Infrastruktur
gehören auch bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Beratungs-
und Unterstützungsangebote für Mütter und Väter.
Wir brauchen niedrigschwellige Angebote der Elternbildung, und zwar dort,
wo Eltern und Kinder sind. Eltern und Kitas und Schulen müssen enger
zusammenarbeiten, nicht erst dann, wenn etwas schief geht.Die gewaltfreie
Erziehung von Kindern, die wir gesetzlich verankert haben, wollen wir durch
Präventionsprogramme und durch eine enge Zusammenarbeit von Gesundheits-
und Jugendhilfe fördern. Elternkompetenz ist das eine. Gleichzeitig
kann ein gewaltfreies Miteinander an Schulen durch die Ausbildung von
Konfliktlotsen oder Streitschlichtern unterstützt werden. Um Kindern
ihre Rechte im Sinne der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen
- die Deutschland endlich vorbehaltlos unterstützen muss - bekannt
zu machen, wollen wir dafür werben, Kinderrechte in den schulischen
Lehrplänen zu verankern. Kinder reagieren empfindlicher auf Schadstoffbelastungen.
Daher müssen die Grenzwerte noch konsequenter an der Zumutbarkeit
für Säuglinge und Kleinkinder orientiert werden, statt sich an
der Konstitution eines Erwachsenen auszurichten.
Gleiche Rechte - Gleiche Chancen - Konsequente
Geschlechterpolitik
Eine solidarische Modernisierung der Gesellschaft
gibt es nicht ohne Geschlechtergerechtigkeit - gleiche Rechte und Chancen
für Frauen und Männer in allen Lebensbereichen sind dafür
Voraussetzung. Chancen für Frauen heißt für uns, Chancen
für alle Frauen und Anerkennung ihrer unterschiedlichen Lebensentwürfe
und Biografien. Wir wollen Frauen, die selbstbewusst ihren Karriereweg
gehen. Wir wollen junge Frauen, die Informatik studieren und Solarflugzeuge
bauen. Wir wollen Jungen, die Erzieher werden, und Väter, die in Elternzeit
gehen, ohne als Exoten zu gelten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN waren
der Motor der Gleichstellungspolitik in der Koalition. Wir haben
heute ein deutlich höheres Maß an Gleichberechtigung in Politik,
Beruf und Gesellschaft als 1998. Frauen beanspruchen weitaus selbstverständlicher
Führungspositionen in Politik, Wirtschaft und Medien, aber der
Weg zur tatsächlichen Gleichberechtigung ist noch immer zu lang. Gleichstellungspolitik
ist ein so genanntes hartes Politikfeld. Eine offensive Gleichstellungspolitik
ist Voraussetzung einer modernen Gesellschaft. Erfahrungen aus anderen
Ländern zeigen, dass eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen für
mehr wirtschaftliche Dynamik sorgt. Die Folge ist mehr Stabilität
in den sozialen Sicherungssystemen. Eine gezielte Unterstützung
von Frauen kann dazu beitragen, dass die Nachfrage nach personenbezogenen
Dienstleistungen steigt. Wir können es uns nicht erlauben, auf die
Ideen und die Kreativität von Frauen zu verzichten, sondern müssen
sie durch eine gute Ausbildung fördern. Politik ist Politik für
Frauen - mit Priorität. Wir stehen dafür, dass Frauen
die Hälfte der Macht und Männer die Hälfte der Verantwortung
bekommen. Hierarchien und Machtunterschiede zwischen den Geschlechtern
sind aber noch lange nicht ganz und schon gar nicht überall abgebaut.
Und noch immer tragen Frauen die doppelte und dreifache Last, wenn sie
Beruf und Familie vereinbaren wollen. Das Rollenspektrum für Männer
hat sich nicht im gleichen Maße erweitert wie das der Frauen. Deshalb
setzen wir uns z.B. dafür ein, Männern den Zugang zur Sorge-
und Familienarbeit zu erleichtern. Die gerechte Teilhabe beider Geschlechter
an allen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Aufgaben
voranzutreiben ist Ziel unserer Politik. Besonderes Augenmerk legen wir
auf die Umsetzung europäischer und internationaler Verpflichtungen
zur Gleichstellung.
Aktiv für Gleichberechtigung
Wenn es um Führungspositionen von
Frauen geht, nimmt Deutschland einen kläglichen Platz im internationalen
Vergleich ein. Deshalb wollen wir die strukturellen Errungenschaften weiter
fördern: Geschlechtergerechtigkeit muss Querschnittsthema bleiben,
in allen Politikfeldern, auf allen Ebenen und auch in den Haushalten verankert
werden. Dazu muss die Diskussion über Geschlecht/er und ihre Rollen
verstärkt geführt werden. Wir wollen mehr Frauen in Wissenschaft
und Forschung, auch in Spitzenpositionen. Dazu gehört ebenso die
Förderung geschlechtergerechter Managementansätze. Wir haben
das Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst
erfolgreich umgesetzt. Um in der Privatwirtschaft langfristig einen paritätischen
Anteil von Frauen auf allen Ebenen zu erreichen, brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz,
gekoppelt mit materiellen Anreizsystemen für ArbeitgeberInnen, die
dieses Ziel befördern. Wir setzen uns daher z.B. für eine Bevorzugung
der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen ein, die nachweislich und nachhaltig dafür gesorgt
haben, dass auf allen Ebenen und insbesondere in Entscheidungspositionen
eine paritätische Besetzung mit Frauen erfolgt. Die fehlende
Repräsentanz von Frauen in der Politik ist ein Demokratiedefizit.
Auch wenn in den letzten Jahren mehr Frauen in der Politik waren, sind
sie immer noch stark unterrepräsentiert. Wir fordern und terstützen
deshalb Maßnahmen zur geschlechtergerechten Gestaltung aller Lebensbereiche
bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen zur Sicherung der paritätischen
Teilhabe von Frauen und Männern in politischen Entscheidungsgremien.
Eigenständige Existenzsicherung
Wir wollen, dass Frauen ihre Ansprüche
im beruflichen und familiären Leben verwirklichen können.
Die Freiheit, ihre Ansprüche zu verwirklichen, auch die Vereinbarkeit
von beruflichem und familiärem Erfolg selbstverständlich zu leben,
erfordert Mut und Vertrauen, Eigeninitiative und soziale Absicherung. Immer
mehr Frauen sind heute gut ausgebildet, aber prekär beschäftigt
mit sehr wechselnden zeitlichen Anforderungen und Einkommen. Oder sie sind
alleinerziehend. Solidarische Modernisierung heißt: Wir dürfen
bei dem Ziel der individuellen Absicherung keine Lücken zulassen.
Deshalb brauchen wir eine stärkere Entkoppelung der sozialen Sicherung
von der Erwerbstätigkeit. Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote
und die eigenständige Existenzsicherung sind Ziele unserer Frauenpolitik.
Wir fordern die Umsetzung des Rechts auf gleichen Lohn für gleiche
Arbeit, gleiche Zugangschancen zu allen Arbeitsbereichen und einen existenzsichernden,
eigenständigen Rentenanspruch für Frauen. Die Kopfpauschale der
Union in der Krankenversicherung degradiert sie wieder zu Bittstellerinnen.
Das Ehegatten-Splitting setzt falsche Anreize, ist ökonomisch unsinnig,
sozial ungerecht und muss schrittweise aufgehoben werden. Wir brauchen
eine Infrastruktur, die allen unabhängig vom Geldbeutel und privaten
sozialen Netzen ermöglicht, ihre Kinder gut betreut und mit echten
Startchancen im Leben zu wissen. Wir wollen auch Anreize für Väter
schaffen, ihren Teil der Erziehungsleistung zu übernehmen. Hier ist
auch die Wirtschaft gefordert, z.B. durch die Beschaffung von betrieblichen
Betreuungsmöglichkeiten und familienbewussten Arbeitszeitmodellen.
Praktische Geschlechtergerechtigkeit existiert erst dann, wenn die Sicherheit
einer bedarfsgerechten Kinderbetreuung allen Frauen und Männern eine
eigenständige Lebensplanung mit Kindern ermöglicht.
Frauenrechte sind Menschenrechte
In Deutschland wird jede vierte Frau im
Laufe ihres Lebens Opfer von häuslicher Gewalt. Wir treten konsequent
für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein. Mit dem Gewaltschutzgesetz
haben wir den Schutz der Frauen vor Gewalt deutlich verbessert. Es bedarf
eines breiten Netzwerks von Frauenhäusern und Beratungsstellen für
alle Frauen, die Opfer von Gewalt werden. Deswegen werden wir uns
dafür einsetzen, dass Kommunen und Länder die Arbeit von Frauenhäusern
und Frauenberatungsstellen besser unterstützen. Wir brauchen wirksame
Maßnahmen gegen Täter, die Frauen nachstellen und sie bedrohen.
Migrantinnen sind von Gewalt in besonderer Weise betroffen. Häusliche
Gewalt, Zwangsverheiratung und "Ehrenmorde" müssen konsequent,
auch durch niederschwellige Beratungsangebote, bekämpft werden. Wir
setzen uns für die konsequente Verhinderung von Genitalverstümmelungen
an Frauen ein. Diese spezifischen Phänomene männlicher Gewalt
sind Menschenrechtsverletzungen und nicht kulturell oder religiös
zu rechtfertigen. Ins Ausland zwangsverheirateten Migrantinnen wollen wir
eine längere Rückkehroption nach Deutschland eröffnen. Wir
haben bereits das eigenständige Aufenthaltsrecht für Migrantinnen
eingeführt und die Anerkennung geschlechtsspezifischer Verfolgung
durchgekämpft - gegen den Widerstand von CDU/CSU.
http://www.w-asg.de/uploads/media/Wahlmanifest-Kassel_01.pdf
Zur Zeit ist zu den Themen Familien-, Bildungs-
und Geschlechterpolitik im achtseitigen Parteiprogramm der WASG kein Hinweis
zu finden.
http://sozialisten.de/download/dokumente/wahlprogramme/entwurf_wahlprogramm2005.pdf
Hochwertige Bildung für alle!
Bildung ist für die Entwicklung der Gesellschaft
als Ganzes wie des Einzelnen eine Schlüsselfrage. Die Lebens- und
Leistungschancen einer und eines jeden hängen heute mehr denn je vom
freien Zugang zu Informationen und Wissen ab. Es geht um sozial gleiche
Möglichkeiten, sich zu bilden und an den Gütern der Kultur teilzuhaben.
Bildung und Innovation sind zur entscheidenden Ressource geworden. Die
bundesdeutsche Gesellschaft ist dieser Herausforderung bisher nicht gewachsen.
Privatisierung ist auch hier der falsche Weg. Das Ausmaß der Probleme
erfordert eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung auf verschiedenen Ebenen:
1. Soziale und demokratische Bildungsreform
Nationale Untersuchungen und internationale
Vergleiche belegen: Bildungsmöglichkeiten und Bildungserfolge sind
hierzulande mehr als anderswo von der sozialen Herkunft abhängig.
Bereits bestehende soziale Ungleichheiten werden durch mangelnde individuelle
Förderung, frühzeitige Auslese und soziale Ausgrenzung reproduziert
und verstärkt. Gute Bildung bleibt einem Teil der Kinder und Jugendlichen
vorbehalten. Diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen. Die Linkspartei.
PDS fordert eine demokratische Bildungsreform nach folgenden Grundsätzen:
Hochschulen und andere Wissenschaftseinrichtungen brauchen dauerhaft sichere Finanzierung. Ein sozial gleicher Zugang zum Hochschulstudium ist - unabhängig von der sozialen Herkunft - zu gewährleisten. Wir fordern ausreichende Ausbildungsförderung ohne Rückzahlungsverpflichtungen, Demokratisierung durch verbesserte Mitbestimmung und ein großes Maß an Autonomie der Hochschulen. Dringlich ist ein Personalstrukturwandel gegen die hierarchische und männerdominierte Verfasstheit der Wissenschaftseinrichtungen.
2. Bund und Länder in Verantwortung
nehmen
Eine Bildung für alle kann nur in Verantwortung
des Staates und bei ausreichender Förderung durch die öffentliche
Hand gewährleistet werden. Deshalb wenden wir uns gegen Privatisierungen
im Bildungswesen. Wenn das gewährleistet ist, sind auch private Initiativen
und gemeinnütziges Engagement von Bildungsträgern sinnvoll. Ein
sozial gerechtes und zukunftsfähiges Bildungssystem sicherzustellen,
ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Wir brauchen
mehr und nicht weniger Zusammenarbeit in der Bildungspolitik. Es geht um
die Überwindung der Kleinstaaterei im Bildungswesen: Ein Bildungsabschluss
darf in einem Bundesland nicht weniger wert sein als in einem anderen.
Wir befürworten einheitliche Qualitätsstandards und Prüfungsanforderungen
in ganz Deutschland.
Der Bund muss für Bildung mehr Geld einsetzen. Die Bundesländer, jedes auf sich gestellt, werden die notwendigen Finanzen nicht allein erbringen können. Die öffentlichen Ausgaben für das Bildungswesen sind auf sechs Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Wir orientieren auf eine langfristige strukturelle Umverteilung der Mittel zugunsten der Vorschul- und Grundschulangebote. Eine Bildungsreform darf vor Weiter- und Fortbildung, lebenslangem und berufsbegleitendem Lernen nicht Halt machen. Wir fordern den Rechtsanspruch auf lebensbegleitendes Lernen, flankierende Maßnahmen durch Gesetzgebung, Tarifvereinbarungen und Weiterbildungsfonds. Den Unternehmen kommt - auch finanziell - eine größere Verantwortung zu.
Bildung und Kultur sind wesentliche Voraussetzungen für Schöpfertum und Erneuerungskraft einer modernen, leistungsfähigen Gesellschaft. Weitere Reduzierung der Mittel und Liberalisierungen im Dienstleistungsbereich bedrohen die Kulturlandschaft. Wir fordern Rahmenbedingungen, die allen Menschen kulturelle Selbstbetätigung und Teilhabe an Kultur ermöglichen. Die Linkspartei. PDS spricht sich dafür aus, dass Kultur als Pflichtaufgabe in den Kommunen gesetzlich verankert wird. Wir wollen, dass die Künstlersozialversicherung erhalten und der Bundesszuschuss wieder auf 25 Prozent angehoben wird.
3. Gegen Kinderarmut: Jedem Kind einen
guten Start ins Leben!
Etwa zwei Millionen Kinder leben in der reichen
Bundesrepublik in Armut: Für sie ist schlechte Bildung vorprogrammiert.
Ausschluss aus der Gemeinschaft anderer Kinder, oft kein Schulabschluss
und kein Ausbildungsplatz verbauen Lebenschancen von Anfang an.
Die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt ist überfällig. Für Väter und Mütter müssen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, Kindererziehung und Beruf vereinbaren zu können. Die Linkspartei. PDS wird unverzüglich die Initiative für eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden ergreifen, um Folgendes zu erreichen:
5. Geschlechtergerechtigkeit
Die Gleichstellung der Geschlechter gehört
zu den Grundfesten einer demokratischen Gesellschaft. Sie erfordert nicht
nur den rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, sondern auch die aktive
Förderung der Geschlechter, wo immer überkommene Rollenbilder
eine gleichwertige Teilhabe an Beruf und Gesellschaft verhindern. Dazu
gehört auch die Abschaffung des Ehegattensplittings mit Übergangsregelungen.
Jede Erwerbsarbeit muss sozialversicherungspflichtig sein, damit Frauen
vor Altersarmut geschützt sind. Wir begrüßen Überlegungen,
Kindererziehungszeiten für Väter und Mütter getrennt festzulegen,
und fordern ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft.
http://www.familien-partei.de/FAMILIE_Parteiprogramm.pdf
Familienrecht
Ein moderner Staat, der es mit der Gleichberechtigung
der Geschlechter ernst meint, muss über die an Schwangerschaft und
Geburt gebundene Sonderstellung der Frauen hinaus den Vätern denselben
besonderen Schutz und die Fürsorge wie den Müttern garantieren.
Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist entsprechend zu erweitern. Die derzeitige
Familienpolitik macht es den Eltern schwer, ihren zuvörderst obliegenden
Pflichten gegenüber ihren Kindern nachzukommen. Kinder kosten
Geld, Kraft und Zeit.
Parteiprogramm 2002 FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS
Seite 21 Vernachlässigung von Kindern und familiären Beziehungen sind nicht selten eine Folge des wirtschaftlich zunehmenden Zwangs zur Erwerbstätigkeit beider Elternteile. Krisenfamilien, insbesondere Familien, die von Scheidungsfolgen betroffen sind, erhalten nach Beobachtung derFAMILIEN-PARTEI häufig nicht den grundgesetzlich festgeschriebenen Schutz des Staates, sie werden vielmehr oft an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Die FAMILIEN-PARTEI sieht mit Sorge, dass aufgrund der schlecht gelösten Rechts- und Steuerproblematik eine sehr hohe Zahl der von Scheidung betroffenen Erwachsenen wegen absoluter Staatsverdrossenheit die Wahlen boykottiert. Damit begibt sich ein nicht unwesentlicher Teil der Bevölkerung in eine selbstgewählte, gleichwohl jedoch bedenkliche demokratische Isolation. Die FAMILIEN-PARTEI will dieser Bevölkerungsgruppe durch eine Reform wichtiger Teile des Familienrechts die Lebensbedingungen erleichtern und Ihnen so zeigen, dass der Staat ihre Probleme ernst nimmt. Die Regelung des Kindesunterhaltes und der Erziehung von Kindern wäre im Trennungsfall kein grundsätzliches Problem mehr, wenn es das von der FAMILIEN-PARTEI geforderte staatliche "Kindergeld" in Höhe des Existenzminimums gäbe. Erst darüber hinaus gehende Förderungen hätten sich aus der Finanzlage der Eltern zu errechnen. Dem entgegen ist das seit 2001 geltende Unterhaltsrecht vollständig unsozial und verstößt nach Meinung der FAMILIEN-PARTEI gegen Gleichheitsgrundsatz und Gleichbehandlungspflicht des Grundgesetzes. Es hat zur Folge,dass arme Unterhaltspflichtige mehr zahlen müssen, während vermögende Unterhaltspflichtige &