Fachbeitrag aus: psychomed 10/4, 236-243 (1998) [Internet-Links nachträglich eingefügt]
Paare, Kinder und Trennung der Eltern
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Kinder als Objekte
Karl Blesken, Berlin
Trennung und Scheidung
Die Trennung eines Paares hat für die Kinder erhebliche Folgen. Die gemeinsame Welt zerbricht, und es müssen neue Modelle des Miteinanderumgehens gefunden werden (Fthenakis, 1995). Kinder sind diesem Prozeß in der Regel als Objekte ausgesetzt, d. h. sie können kaum als handelnde Subjekte eingreifen (und wenn sie es versuchen, wird die eigentliche Konfliktebene verfehlt), da die Paardynamik eben nur Sache des Paares ist. Gleichzeitig ist jedoch durch Trennung und Scheidung eines Paares mit Kindern die Elternebene betroffen. Die Ehe kann sich auflösen, die Eltern-Kind-Beziehung bleibt jedoch bestehen. Daher kann es zwar Ein-Eltern-Familien geben, aber systemisch betrachtet existieren immer beide Eltern, und auch der nicht im Alltag präsente Elternteil übt einen immensen Einfluß auf die Kinder aus. Es ist ein folgenschwerer Irrtum zu glauben, es sei möglich, ein Elternteil auszugrenzen. Häufig ist der Einfluß des Ausgegrenzten um so erheblicher, je mehr Bemühungen in die Ausgrenzung gehen. Schwierig wird es vor allem dann, wenn es dem Paar nicht gelingt, die elterliche Aufgabe losgelöst von den Problemen des Paares wahrzunehmen. Diese Differenzierung von Elternschaft und Partnerschaft ist in einer konfliktbesetzten Situation jedoch nur sehr schwer zu leisten, so daß professionelle Hilfe gefordert ist.
Trennung und Scheidung haben in der heutigen Zeit so enorm zugenommen, daß Beck-Gernsheim (1996, S. 285) prognostiziert: "Die Normalisierung der Brüchigkeit' wird die Zukunft der Familie ausmachen." Die Zahl der Ehescheidungen ist seit 1960 nach dem Statistischen Jahrbuch 1996 kontinuierlich angestiegen (Stat. Bundesamt, 1996, S. 79), 175 550 Ehen wurden 1996 geschieden (wobei festzuhalten ist, daß die Ehescheidungsquote der kinderlosen Paare am höchsten ist), 181.239 mal befaßten sich die Amtsgerichte mit Unterhaltsfällen, mit dem Sorge- und Umgangsrecht 178.981mal. 148.782 Kinder waren von der Scheidung betroffen, in ca. 90 % der Fälle bekam die Mutter das alleinige Sorgerecht. Die Zahl der Kinder, die in ihrem Leben eine Trennungserfahrung von ihren Eltern machen, hat damit deutlich zugenommen. (1) Im Trennungs- und Scheidungsgeschehen wird das Kind oft zu einem Objekt für Machtspiele der Eltern, für gegenseitige Verletzungen und ökonomische Kalkulationen. "In nahezu allen empirischen Untersuchungen zeigt sich, daß Kinder in allen Phasen des Trennungsprozesses massivst in Trennungskonflikte ihrer Eltern einbezogen werden. Sie sind Zeugen und Betroffene, ihre häusliche Ordnung bricht zusammen, sie werden zu Kampfgefährten gemacht und oft genug ermuntert, den anderen Elternteil zu bespitzeln, zu demütigen oder zu verletzen (vgl. Wallerstein & Blakeslee, 1989; Stein-Hilbers, 1993, S. 101).
Als besonders schwierig erweist sich hierbei in einer patriarchalen Gesellschaft die Rolle des Mannes, der zwischen den Forderungen nach dem "Neuen Mann" und den Vorstellungen aktiver Vaterschaft - und davon gänzlich unbeeindruckten Berufsstrukturen steht, und nicht selten entweder durch die Mütter
(1) Berücksichtigt werden muß ferner, daß durch die Scheidungsziffern die Trennungen nicht-ehelicher Lebensgemeinschaften gar nicht erlaßt werden, die Zahl der nicht-ehelichen Geburten hat sich jedoch erhöht (in den alten Bundesländern von 41.305 im Jahr 1979 auf 87.843 im Jahr 1993; hinzukommen 33.021 nicht-ehelich Geborene in den neuen Bundesländern.
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vor dem Hintergrund eines überwiegend weiblich dominierten Jugend-/Familien-Verwaltungsapparatesausgegrenzt wird oder angesichts einer strukturell vorgegebenen, eingeengten Kontakt"möglichkeit" zu den Kindern sich zurückzieht und zu tradierten "männlichen" Lösungsmustern wie emotionaler Abwehr, Zentrierung auf die Sach- und Berufsebene u.a. greift.
Doch nicht erst in der Phase der Trennung sind Kinder Objekt der elterlichen Dynamik; die Instrumentalisierung kann bereits viel früher stattfinden, ja das Kind als Objekt stellt gewissermaßen den Ausgangspunkt einer paar- und familiendynamischen Entwicklung dar, in der das Scheitern bereits angelegt ist.
Das Paar und das Kind
Der Wunsch vieler Paare nach einem Kind kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Intensität dieses Wunsches nicht unbedingt ein Garant für die Stabilität der Familie ist. Es gilt die Aufmerksamkeit darauf zu richten, daß bereits bei der Entstehung der Familie - bedingt durch die Dynamik des Paares oder eines Partners - das Kind eine Rolle spielen kann, die eine Instrumentalisierung deutlich werden läßt und somit die Definition des Kindes als Objekt rechtfertigt (siehe Stammer et al., 1998). In der Familientherapie drückt der Begriff des "identifizierten Patienten" (IP) etwas Ähnliches aus: die Auffassung, daß die Auffälligkeit eines sog. Symptomträgers nicht seiner individuellen Pathologie zuzuschreiben ist, sondern erst als Resultat einer Systemdynamik verständlich wird.
Fallbeispiel: Zur Therapie wird der 8jährige Sven geschickt, der in der Schule durch Leistungsverweigerung und erhebliche Aggressivität aufgefallen ist. Bei der Psychodiagnostik des Jungen beeindruckt, daß er sehr farblos, wie "leer" und ohne eigene Identität wirkt. Der familiäre Hintergrund ergibt, daß die Kindesmutter (KM) in erster Ehe zwei Kinder hatte, die sie nach der Scheidung dem Vater überließ und zu denen sie keinen Kontakt unterhält. Die KM hat ein zweites Mal geheiratet, bekam eine Tochter, trennte sich von diesem zweiten Mann, versöhnte sich wieder und wurde dann mit Sven schwanger. In der zweiten Ehe wollte sie alles besser machen, unbedingt wieder ein Mädchen und einen Jungen bekommen, d. h. die beiden neuen Kinder dienten dem Wunsch einer "Reparatur", eines Ausgleichs einer vergangenen, familiensystemisch bedeutsamen Geschichte. Die Schwangerschaft mit Sven konnte zudem als (vergeblicher) Versuch verstanden werden, die eigentlich schon gescheiterte Ehe zu retten.
Die Instrumentalisierung des Kindes, die "Überfrachtung" des Kindes mit Aufgaben, die im Grunde nichts mit seinem persönlichen Dasein zu tun haben, erlaubt nach aller therapeutischen Erfahrung die Prognose eines belasteten, konfliktreichen Familienmilieus, wenn nicht eines Scheiterns der Familie, da die eigentliche Thematik, d. h. der wirklich zugrundeliegende Konflikt des Paares, mit untauglichen Mitteln "gelöst" werden soll.
Funktionen des Kindes für das Paar
Wenn also über die Rolle des Kindes in der Phase der Trennung oder nach der Scheidung nachgedacht werden soll, ist es sinnvoll, sich klarzumachen, daß bereits vor der Trennung eine Instrumentalisierung des Kindes vorhanden sein kann. Kinder "erfüllen" in einem Familiensystem (und damit für das Paar) vielfältige Funktionen. Es ist sinnvoll, die verschiedenen Rollen und Aufgaben, die ein Kind haben kann, unter einer systemischen Perspektive zu sehen. Aus der therapeutischen Praxis fallen hierbei mehrere Funktionen ins Auge:
• "Ehekitt": Durch das Kind soll eine instabile Beziehung gefestigt, z. B. ein Partner stärker an- und eingebunden werden. Dies kann durch eine Schwangerschaft beabsichtigt sein, aber auch dem Stör- und Problemverhalten eines Kindes zugrunde liegen, d. h. das "nicht-funktionierende" Kind hat einen stabilisierenden Effekt, der die Eltern in der gemeinsamen Sorge aneinander bindet.
Fallbeispiel: Die 10jährige Petra wird wegen massiver Ängste vorgestellt. Die Symptomatik besteht seit ca. 4 Jahren. Es zeigt sich, daß die Probleme dann auftraten, als die KM sich aus der einengenden Ehe lösen wollte. Die Problematik des Kindes war für das Paar das einzige "Feld", das noch gemeinsam betreten wurde. In der therapeutischen Arbeit kam sehr schnell heraus, daß das Paar als Folge eines Verschwindens der Symptomatik eine Trennung phantasierte, da ja dann die gemeinsame Aufgabe erledigt sei.
• Lebenssinn und Selbstverwirklichung: Kinder als Lebenssinn und Lebensaufgabe sind ein typisches Merkmal der heutigen Gesellschaft. Kinder sind nicht mehr selbstverständlicher und nicht weiter hinterfragter Bestandteil eines gelebten Lebens, sondern haben eine "psychologische Nutzenfunktion" (Beck & Beck-Gernsheim, 1990, S. 138 ff.). Sie geben dem Leben Sinn und sollen emotionale Bedürfnisse erfüllen. Nach der Berufsausbildung, nach der Einleitung der Karriere soll - gewissermaßen als "Sahnehäubchen" (wie ein in Therapie befindliches Paar bemerkte) - ein Kind in die Welt gesetzt werden. Doch Kinder wehren sich nicht selten gegen eine solche Überforderung.
Fallbeispiel: Der 10jährige Peter wird wegen extremer Unruhe, Unkonzentriertheit und Schulversagen vorgestellt. Seine familiäre Situation sieht so aus, daß er von der sorgeberechtigten Großmutter (GM) mütterlicherseits, die sich von dem Enkel als "Mutter" bezeichnen läßt, aufgezogen wird. Seine leibliche Mutter, also die Tochter der GM, ist Alkoholikerin. Die frühberentete Großmutter erlebt dies als eigenes Versagen in der Erziehung ihres Kindes und sieht in dem (Enkel-)"Sohn" einen Lebenssinn und eine Lebensaufgabe,
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die ihr gleichzeitig die Wiedergutmachung von (vermeintlicher) Schuld ermöglicht. Dieser "Aufgabe" widmet sie sich mit aller Energie, so daß das Kind wie in einem Korsett lebend die vielfältigen pädagogischen Interventionen und (Förder-)Maßnahmen ertragen muß.
Diese Sinnaufgabe des Kindes kann als historisch neuer gesellschaftlicher Umstand angesehen werden. Mit der Entwicklung "der modernen Familie geht einher, daß die frühere Bedeutung des Kindes als Altersversorgung (zumindest auf der intrafamilialen Ebene) entfällt. Heute haben Kinder angesichts des hohen Individualisierungsdrucks und des Wegfalls tradierten Lebenssinns einen emotionalen Wert. Eltern wollen sich über das Kind selbstverwirklichen, und Kinder sind die Möglichkeit einer Transzendierung der eigenen Individualität in die Zukunft hinein ("intergenerative Transzendierung"; Gilgenmann, 1994).
• Delegationsobjekte: Diese Instrumentalisierung wurde in der Familientherapie ausführlich untersucht (Stierlin, 1978). Kinder sollen das erreichen, was die Eltern nicht erreichen konnten, oder sie sollen das leben, was die Eltern oder der Rest der Familie nicht leben können. Das sog. "schwarze Schaf" übernimmt in solchen Fällen oft all die Anteile, die in der Familie keinen Platz finden, d.h. die Familie ist diesem im Grunde zu Dank verpflichtet.
Fallbeispiel: Der 15jährige Peter lebt halb verwahrlost und verweigert sich in vielen Lebensbereichen (inclusive Schule). Das Familiensystem ist durch äußerste Korrektheit, Pflichtbewußtsein, moralische Strenge, Leistungsprinzip und hohes Arbeitsethos gekennzeichnet. Der 51jährige Vater äußert mit unverkennbarem Neid: "Ich könnte das gar nicht wie der Peter, morgens einfach mal weiterschlafen, egal was passiert, einfach mal alle fünfe gerade sein lassen ..." Der Sohn lebt offensichtlich das aus, was in der Familie keinen Platz hat.
• "Ausdrucksmedium": Hierbei werden Kinder in dem Sinne instrumentalisiert, daß sie die Konflikte auf der Paar- und Individualebene direkt übernehmen und zum Ausdruck bringen. In der Regel ist einer der Partner nicht in der Lage, dies direkt zu leisten, bzw. die Konfliktdynamik ist unbewußt.
Fallbeispiel: Während einer familientherapeutischen Sitzung nimmt der Kindesvater (KV) den quengelnden zweijährigen Sohn nach Aufforderung durch die Kindesmutter (KM) auf den Schoß. Dieser wehrt sich und quengelt noch mehr. Die KM: "Siehst Du, bei Dir schreit er so laut, weil Du ja nie da bist, da bist Du ihm fremd." In der familiären und Paar-Dynamik ergibt sich ein massiver Konflikt des Paares, da die KM dem KV seine beruflichen Aktivitäten übelnimmt, während sie selbst - ohne Berufsausbildung - in einer gravierenden eigenen Identitätskrise steckt. Das Kind "transportiert" - auch im häuslichen Alltag - die Vorwürfe der KM an den Vater, der ob der "mangelnden Liebe" seines Kindes verzweifelt. In der Familientherapie gelang es, die verschiedenen Konfliktebenen zu trennen. Eine Folge war, daß das gemeinsame Kind gegenüber dem KV ein positives Verhalten zeigte und die ablehnenden Aktivitäten aufgab.
Nicht selten laufen diese Prozesse auch gänzlich unbewußt ab, d. h. daß beide Eltern dem Verhalten des Kindes hilflos und "unwissend" gegenüberstehen.
Fallbeispiel: Die 36jährige Patientin, die wegen Depressionen in therapeutischer Behandlung ist, berichtet eher beiläufig, daß ihre vierjährige Tochter jedesmal, wenn der KV das Haus verläßt, z. B. um zur Arbeit zu gehen, fürchterlich weint und "einen Riesenaufstand" macht. Im Laufe der Therapie erinnert sie sich, daß sie im gleichen Alter war, als sie die Scheidung der Eltern erlebt hat, aber nach Auskunft ihrer Mutter "sehr vernünftig" mit dem Problem und dem anschließenden nahezu völligen Kontaktabbruch zum Vater umgegangen ist. Jetzt war es so, als sei die kleine Tochter wie ein Ausdrucksmedium, das den damaligen Trennungsschmerz und die Trauer um den Verlust in das jetzige System "transportiert".
• Partnersubstitut: Kinder als Partnerersatz. Statt die Auseinandersetzung und den Kontakt mit einem Partner zu suchen, werden Koalitionen mit den Kindern gebildet. Dies gilt besonders für die Trennungsphase. Kinder sind in dieser Phase oft Objekte der Koalition eines Elternteils bei Ausschluß des anderen, es entstehen gewissermaßen "Paare" im familiären System bei Nichtbeachtung der Generationsgrenzen, d. h. das Kind hat eine spezifische Funktion zur Aufrechterhaltung der Spaltung des Paares. Da Männer eher die Möglichkeit der Flucht in den Beruf haben, ist es oft die Mutter, die sich den Kindern zuwendet. In der Göttinger familientherapeutischen Studie waren 45 von 66 Kindern Bündnispartner (Bauers, 1993). (2) Die Einbeziehung der Kinder als Objekte im Machtkampf wird auch noch dadurch gefördert, daß angesichts zu leistender Unterhaltszahlungen nicht unerhebliche finanzielle Folgen dadurch entstehen, wem das Kind "zugesprochen" wird und wo es sich aufhält. Diese unheilvolle Verquickung von Ökonomie und Psychologie wird von den im psychosozialen Bereich Tätigen häufig übersehen.
Das Kind im Kontext mehrerer Generationen
In vielen Fällen sind es nicht nur aktuelle Probleme des jetzigen Familiensystems, durch die Kinder als Objekte einer pathologisierenden Dynamik betroffen sind, sondern mehrgenerationale bzw. zumindest aus der Herkunftsfamilie der Eltern herrührende Konstellationen und Konflikte, die das systemische Geschehen bestimmen. Durch das Kind sollen spezifische Probleme in der Ver-
(2) Wie tiefgreifend die Bindung des Kindes an die Mutter wirkt, hat einfühlsam und faszinierend Martin Walser (1991) in "Die Verteidigung der Kindheit" beschrieben.
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gangenheit der Eltern "gelöst" werden. Besonders deutlich wird dies bei dem Versuch der Ablösung von der Herkunftsfamilie durch ein eigenes Kind und bei dem Versuch der Erfüllung eigener Träume nach einer "heilen" Familie, die in der Herkunftsfamilie versagt blieben. Aber auch Ereignisse von vergangener Schuld und Ausgrenzung werden durch das heutige System zu bewältigen versucht. Nicht selten entsteht in der therapeutischen Arbeit der Eindruck, daß diese Mechanismen der "Übernahme" und der "Stellvertreterfunktion" die hauptsächlichen Einflüsse in einem Trennungsgeschehen sind. (3)
Verbesserte rechtliche Stellung des Kindes
Der Gesetzgeber hat durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 1991 die Situation für Kinder im Falle einer Trennung/Scheidung verbessert. Mußte früher ermittelt werden, welcher Elternteil für das Kindeswohl der geeignetere ist, so ist es jetzt nach den §§ 17 und 18 KJHG Aufgabe der Jugendämter, beratend und vermittelnd tätig zu werden. Ein erster Schritt in Richtung Kindorientierung war damit getan, wenn man auch kritisch konstatieren muß, daß hier Recht und Rechtsalltag gelegentlich noch weit auseinanderklaffen. Durch die Kindschaftsrechtsreform, die seit dem 1.7.1998 gilt, ist in entscheidenden Punkten die Position des Kindes als Objekt elterlichen Zugriffs noch weiter verändert worden. (4) Bisher war das Recht (vor allem im Alltagsgeschäft der sozialen Dienste und der Rechtsinstitutionen) an vielen Stellen elternzentriert bzw. mütterzentriert; das Kind war hierbei lediglich Objekt elterlicher Sorge (Dickmeis, 1992). Die neue Rechtslage stärkt auf der einen Seite die Elternschaft als eine gemeinsame Aufgabe durch Einführung des gemeinsamen elterlichen Sorgerechts als Regelfall. Gleichzeitig wird durch die Aufhebung der bisher gesetzlich vorgeschriebenen Amtspflegschaft für nicht-eheliche Kinder auch die Position alleinsorgender Elternteile gestärkt (die Begriffe "eheliche" und "nicht-eheliche" Kinder werden aus der Gesetzessprache beseitigt). Die nicht-verheirateten Eltern, die im bisherigen Recht keine gemeinsame elterliche Sorge ausüben konnten, können durch Abgabe einer sog. Sorgeerklärung (in der Regel beim Jugendamt), eine gemeinsame elterliche Sorge erhalten. Auf der anderen Seite erhält das Kind erstmals einen Rechtsanspruch auf Umgang mit den Eltern (§1684 BGB), also ein eigenes Umgangsrecht, d. h., daß das Kind nicht mehr nur Objekt elterlicher Sorge (oder elterlichen Zugriffs) ist, sondern daß es selbständig als Subjekt tätig werden kann. Kinder haben allerdings kein Umgangsrecht auf die Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen (z. B. Geschwister, Halbgeschwister, frühere Ehegatten eines Elternteiles, wenn diese mit dem Kind länger zusammengelebt haben), während diesen - als wirklichem Novum - ein Umgangsrecht gewährt wird. Dies ist besonders wichtig, weil sich in Untersuchungen zur Gestaltung des Umgangs nach Trennung und Scheidung gezeigt hat, daß nicht nur der nicht-sorgeberechtigte Elternteil allein, in 90% der Fälle der Vater, weniger gesehen wird, sondern auch dessen Familie, d. h. in der Regel die Großeltern väterlicherseits (Moch, 1996; Fthenakis, 1998), so daß die väterliche Linie ganz aus dem Leben der Kinder herausfällt. Damit Kinder und Jugendliche in ihren Rechten Unterstützung erhalten, wurde ein "Anwalt des Kindes" in Form eines Verfahrenspflegers eingeführt (§ 50 FGG). Wichtig ist auch, daß der § 17 KJHG dahingehend verändert wurde, daß die Eltern nun einen Rechtsanspruch auf Beratung im Falle von Trennung und Scheidung haben, und daß Kinder und Jugendliche nach § 17 II KJHG an der Beratung zu beteiligen sind.
Notwendiger Perspektivenwechsel im Rechtsalltag
Die neue gesetzliche Situation fordert einen anderen Blick auf das Kind und die Familie, auch wird der Beratungsbedarf im Trennungsfall deutlich höher sein (Menne & Weber, 1998). Ob Jugendämter und Familiengerichte, die nicht gerade selten noch an den Modellen einer kleinfamilialen Norm ausgerichtet sind und einen eher defizitorientierten und pathologisierenden Blick auf die Familie haben, diesen neuen Ansprüchen gerecht werden, darf man skeptisch sehen (Jopt, 1998). Denn Alltagspraxis ist immer noch, daß wenn der Wille und das "Wohl" des Kindes im Mittelpunkt stehen, häufig in dem Sinne gehandelt wird, daß das Umgangsrecht des Vaters eingeschränkt wird. Als das Kindeswohl beeinträchtigender Faktor wird nämlich in der Regel der Vater angesehen (Klosinski & Karle, 1996), während Fälle, in denen deutlich wird, wie sehr Mütter ihre Kinder in eine Partnersubstitut-Rolle hineindrängen oder auch das Kind gegen den eigenen Vater einnehmen, selten juristische Konsequenzen zu fürchten haben. In den USA gibt es hier neue Ansätze, die im Fall einer massiven Beeinflussung des Kindes gegen ein Elternteil rechtliche Maßnahmen vorsehen. Voraussetzung ist die Diagnose eines "Parental Alienation Syndrome" (PAS), von dem weit überwiegend die Väter betroffen sind. Die durch das Gericht ausgesprochenen Rechtsfolgen reichen vom Entzug des Sorgerechts bis zu direkten Sanktionen (z.B. Hausarrest, Geldbußen). Therapeutische Maßnahmen sind ebenfalls vorgesehen: durch einen beim Gericht zugelassenen PAS-Therapeuten (Gardner, 1998). Ob dieses Modell angesichts der hohen Komplexität der Trennungs- und Scheidungssituation sinnvoll ist, sei dahingestellt.
Historischer Wandel der Elternrollen
Um die unterschiedlichen Positionen von Vater und Mutter zum Kind zu verstehen, ist es wichtig, sich den historischen Wandel der Familie und damit einhergehend auch die unterschiedliche Bedeutung von Vater und Mutter für die Familie und die Kinder zu vergegenwärtigen. Ehe und Familie haben im Lauf der abendländischen Kulturgeschichte bedeutsame Veränderungen erfahren. So war bis in das 19. Jahrhundert hinein die (romantische) Liebe als konstitutives Element der Ehe nicht ge-
(3) Mit der therapeutischen Technik des "Familienstellens" besteht die Möglichkeit, diese Dynamik zu verstehen und zu beeinflussen (Hellinger, 1994).
(4) KindRG: Kindschaftsreformgesetz 16.12.1997; BGBI. 1997, l, S. 2942
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fordert, die Liebessemantik ist eine späte Konstruktion und ist sicher auch einer der Gründe, warum mittlerweile von einem "Abschied von der Normalfamilie" (Herlth et al., 1994) gesprochen wird bzw. eine Pluralisierung familialer Lebensformen zu verzeichnen ist.
Insbesondere die Rolle des Vaters hat -paradoxerweise in der patriarchalen Gesellschaft - eine bedeutsame Veränderung erfahren, die sich unter der Überschrift "Die vaterlose Gesellschaft" (Der Spiegel Nr. 47/1997) oder "Sturz der Götter?" (Faulstich & Grimm, 1989) fassen läßt. Der Weg in die Bedeutungslosigkeit des Vaters läßt sich am prägnantesten seit Rousseau verfolgen. Durch Rousseaus "Emile oder Von der Erziehung" (1762) wurde die Mutter-Kind-Beziehung enorm aufgewertet. Die Psychoanalytikerin Christiane Olivier (1994, S. 25 f.) schätzt die Wirkung von Rousseau folgendermaßen ein: "Hierdurch erhalten die Frauen eine psychologische Macht, über die sich heute viele `neue Väter' beklagen. Die Mütter, beeinflußt von Rousseauschen Schriften und unterstützt durch das medizinische und psychoanalytische Denken, haben heute eine Stellung, die ihnen ermöglicht, allein zu entscheiden, ob sie eine Verbindung zwischen Kindern und Vater schaffen wollen oder nicht. Daher kommt es, daß ein Mann, der bei einer Scheidung von seiner Frau nicht mehr geliebt wird, plötzlich auch auf die Liebe seiner Kinder verzichten muß."
Der Wechsel von der Hausgemeinschaft - dem ganzen Haus oikos -, dem der Vater vorstand, zur bürgerlichen Familie beinhaltet eine Aufgabenverteilung, bei der der Frau die erzieherischen Belange, die Versorgung und Aufzucht der Kinder überschrieben wird und der Vater für die materielle Versorgung zuständig ist. Im Zuge dieser Ausdifferenzierung der Kompetenzbereiche wird der Vater bedeutungslos für die Entwicklung des Kindes - während bis dahin die patriarchale Macht ungebrochen war. So konnte im preussischen Landrecht von 1794 noch der Vater bestimmen, wie lange die Mutter ihr Kind zu stillen hatte (Schütze, 1987, S. 47). Die Definitionsmacht der Wissenschaft leistete ihr übriges: War es im 18. und 19. Jahrhundert die Ärzteschaft, die die Mutter "zur alleinigen Adressatin ärztlicher Handlungsanweisungen" für die Kinder machte (a.a.O.), so ist es später die Psychoanalyse, die die Mutter-Kind-Dyade als allein bestimmend für die frühkindliche Entwicklung ansieht. Und auch heute noch ist es so, daß Väter quasi belegen und beweisen müssen, daß sie einen Einfluß - auch auf den Säugling - haben. Mutterschaft ist immer noch biologisch gegeben, während Vaterschaft sozial definiert werden muß.
Fallbeispiel: Ein Patient berichtete empört, daß er im Krankenhaus nach der Geburt seiner nicht-ehelichen-Tochter, bei der er anwesend war und die er als ein ihn zutiefst berührendes Ereignis erlebt hatte, am nächsten Tag von der die Daten des Kindes für das Standesamt aufnehmenden Sozialarbeiterin barsch beschieden wurde, er spiele hier gar keine Rolle. Entscheidend sei nur die Mutter. Jahr: 1997!!
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Die Würde, die dem anderen |
Die Möglichkeiten des Kontaktes zum Kind sind auf dem historisch veränderten Hintergrund und angesichts einer gesellschaftlichen (und juristischen) Realität für die Eltern ungleich verteilt. Väter verlieren nach der Trennung/Scheidung häufig ihre Beziehung zum Kind, geben sie aktiv auf - und werden nicht selten genauso aktiv ausgegrenzt (Blesken, 1998). Es entsteht der Eindruck, daß der patriarchalen Struktur der Gesellschaft, die sich im Makro- oder "Außen"bereich vielfältig äußert (von der ökonomischen und beruflichen Benachteiligung von Frauen bis zu regelrechten Verarmungsprozessen bei alleinstehenden Müttern), quasi invers eine mütterliche Macht im familialen oder Binnenbereich gegenübersteht, die Overbeck (1997) "von der kulturellen Entwertung der Vaterrolle und dem Verlust der väterlichen Dimension in der Erziehung" sprechen läßt. Der mangelnde Kontakt der Väter zu ihren Kindern wird diesen in der Regel selbst angelastet, d. h. sie werden psychopathologisiert, als desinteressierte, gefühlskalte Personen hingestellt u.a. (Benard & Schlaffer, 1993), aber genaue Studien, warum Väter den Kontakt zu ihren Kindern verlieren, sind selten, und vorhandene Untersuchungen (z. B. Lewis et al., 1997) erscheinen wenig zufriedenstellend, weil sie im Grunde nur reproduzieren, was eine gesellschaftliche Realität ist: Die Gestaltung der Beziehung von Vätern zu ihren Kindern ist in dieser Gesellschaft schwierig - und das ist eher ein systemisch/soziologisch zu betrachtendes Phänomen und weniger eine persönlichkeitspsychologische Fragestellung. Die Hilflosigkeit von Vätern, ihre emotionale Not, die hinter der Fassade der Gleichgültigkeit versteckt wird, gerät selten ins Blickfeld. Es wäre eine Aufgabe der Sozialwissenschaften, weg von der Betrachtung negativer Folgen abwesender Väter zur Entwicklung erfolgreicher Modelle von gemeinsamer Elternschaft zu kommen (Kissman, 1997).
Folgen der Trennung für das Kind - intervenierende Variablen
Das Kind erlebt die Trennung der Eltern als traumatisches Ereignis - und nicht selten behält es z.T. noch über Jahre hinweg die Wunschphantasie bei, daß die Eltern doch wieder zusammenkommen mögen.
Fallbeispiel: Eine 28jährige Patientin berichtet mit Schamgefühlen, sie träume gelegentlich davon, daß sie jetzt als erwachsene Frau nach Hause komme und von Vater und Mutter freundlich empfangen werde. Die Eltern hatten sich 19 Jahre zuvor - für die damals 9jährige aus heiterem Himmel - getrennt!!
Die Folgen einer Scheidung der Eltern für das Kind sind vielfältiger Art, es mehren sich allerdings Untersuchungen, die ein vereinfachtes Modell für die komplexen Phänomene in Trennungsfamilien ablehnen. So rückt man ab von einem pathologisierenden Bild des "Scheidungskindes", das im Kampf des Lebens schlechtere Chancen hat, ein Bild, das
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den betroffenen Eltern noch zusätzliche Schuldgefühle auflastet. Gelegentlich entsteht auch der Eindruck, daß wie in einem Prozeß der "self-fullfilling prophecy" im Diskurs über Scheidung genau die Folgen mitproduziert werden, die dann tatsächlich wissenschaftlich eruiert werden. Es ist ohne weiteres nachvollziehbar, daß für das Kind einer bürgerlichen Kleinfamilie, das mit einem Weltbild von "ewig geltender Ehe" und der "Scheidung als schrecklichem Makel" aufwächst, die Folgen einer Scheidung sehr viel dramatischer sind als für ein "Wohngemeinschaftskind", das Beziehungsveränderungen aus seinem Alltag kennt. Genau diese Variable einer differenten Konstruktion und Wertung von Trennung und Scheidung wird in den einschlägigen Untersuchungen kaum kontrolliert. Trennung der Eltern kann auch die Chance bedeuten, eine belastende, konfliktträchtige Situation in der Kernfamilie zu beenden. Es gibt deutliche Hinweise, daß die Beeinträchtigung eines Kindes durch einen lang dauernden "Kriegszustand" in der Ehe höher ist als durch eine Trennung der Eltern (Walper, 1998). Entscheidend ist vielmehr, ob und wie das Kind seine Beziehung zu beiden Eltern gestalten kann. Schwierig wird es immer dann, wenn das Kind in Loyalitätskonflikte verstrickt wird, wenn es die mütterliche und die väterliche Welt nicht freien Herzens betreten kann, d. h. wenn es als Objekt benutzt wird, um den anderen Elternteil auszubooten oder ihm zumindest zu schaden. Da in unserer Gesellschaft nach einer Trennung die Kinder überwiegend bei den Müttern leben, ist sie es nicht selten, die das Kind an sich bindet und es im Kampf gegen den Vater benutzt. Im therapeutischen Alltag hat es sich hierbei als besonders schwierig erwiesen, wenn die Mutter sich in die Position des Opfers begibt und damit automatisch dem Partner die Verantwortung für das Scheitern der Beziehung aufbürdet. Bei den Bewältigungsversuchen von Kindern, mit der Reduzierung des Kontakts zum ausgegrenzten Elternteil klarzukommen, entwickeln diese z.T. erstaunlich kreative "Techniken" (aber auch schwere Symptombildungen und Erkrankungen), um den Verlust des Ausgegrenzten zu symbolisieren und ihn so wieder in das System "hineinzuholen".
Fallbeispiel: Die Mutter eines 13jährigen, der wegen Verhaltensauffälligkeiten vorgestellt wird, berichtet, daß ihr Sohn in bemerkenswerter Weise den leiblichen Vater "kopiere", den er doch gar nicht kenne. Schließlich habe sie sich getrennt, als das Kind 1 1/2 Jahre alt war. Das Kind habe auch nicht weiter reagiert. Jetzt sehe er nicht nur dem Vater spiegelbildlich ähnlich, er zeige auch das gleiche jähzornige und ungeduldige Verhalten. Auf Nachfragen berichtet sie dann, daß der Junge nach der Trennung ein halbes Jahr lang jede Nacht geschrieen habe, nichts habe geholfen. Die Kindesmutter hatte selbst überhaupt keinen Zusammenhang mit der Trennung hergestellt.
Verkürzter Blick von Fragebögen
Die üblicherweise in der sozialwissenschaftlichen Forschung verwendeten (Fragebogen-)Aussagen erfassen nur einen außerordentlich kleinen Teil der sehr komplexen Auswirkungen eines Trennungsereignisses (und den anschließenden Umgang damit), in der Regel den Verlust des Vaters. Nur so kann es dann auch zu Feststellungen kommen, daß sich "... kaum stichhaltige Beweise dafür finden lassen, daß eine fehlende Vaterfigur als Defizit oder nachteilige Sozialisationsbedingung verstanden werden muß ...", dennoch seien Väter "keineswegs bedeutungslos für Kinder" (Stein-Hilbers, 1994, S. 129). Insofern berühren viele sozialwissenschaftliche Untersuchungen nur die Oberfläche und können die tatsächlichen Auswirkungen auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes nur äußerst begrenzt widerspiegeln, ja sind weit entfernt von der Welt eines Kindes, wie sie sich z. B. in einer (spiel)therapeutischen Szenerie entfaltet. In der mikrosozialen Situation des therapeutischen Prozesses oder bei direkter Beobachtung der Feinheit von Mutter- /Vater-Kind-Interaktion sind hier Einwirkungen erkennbar, die sehr subtil und wenig auffällig, doch äußerst effizient im Sinne einer Beeinflussung der kindlichen Welt und seiner Persönlichkeit sind.
Fallbeispiel: In der Therapie eines 7jährigen Jungen mit Enuresis wird schnell klar, daß das Kind keinen Raum für Trauer um den vor zwei Jahren aus der Familie gegangenen Vater hat. Die Mutter ist stolz, daß er so wenig nach dem Vater fragt ("Er hat das jetzt ja überwunden."). In vielen Kleinigkeiten signalisiert sie dem Jungen, "der ist doch nicht so wichtig", "kümmer dich nicht um den", "der führt sowieso ein falsches Leben".
Kinder erleben das oft als bedrückende Loyalitätskonflikte, die sie dadurch zu lösen versuchen, daß sie sich dann auf die Seite der vermeintlich schwächeren Partei schlagen. Häufig ist in der therapeutischen Praxis zu beobachten, daß es besonders Söhne sind, die nach einer Trennung in die Rolle des Partnersubstituts geraten, in eine "ödipale Verstrickung", die für das Kind, auch wenn es hier als Objekt hineingezogen wird, schuldbesetzt ist.
Fallbeispiel: Ein Vater berichtet, daß in den ersten Momenten des Zusammentreffens mit seinem Sohn dieser ihn nie direkt anschauen könne. Das Kind wirke verlegen, als habe es ein schlechtes Gewissen. Mütterliche und väterliche Welt waren in diesem Fall strikt getrennt, und das Kind erlebt es als Verrat am Vater, wenn es sich dem Diktum der Mutter und ihren unausgesprochenen Erwartungen ("nimm möglichst wenig Kontakt zu dem auf") beugt. Gleichzeitig empfindet es einen "Machtverlust" im Beisein des Vaters. Wenn er in die Welt des Vaters wechselt, entsteht eine schwierige Situation, weil er, der bei der Mutter "der Mann im Haus" ist, plötzlich wieder Kind sein soll (und darf).
"Folgeelternschaft"
Schwierig wird es in solchen Fällen immer dann, wenn einer der Partner oder gar beide sich neuen Partnern zuwenden. Dabei entstehen dann all die Probleme und Situationen, die sich unter dem Thema "Folgeelternschaft" sub-
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sumieren lassen (Müller-Schlotmann, 1998). Es bleibt der Belletristik vorbehalten, hier feinfühliger als der sozialwissenschaftliche Zugriff Innenwelten sichtbar zu machen. Alfred Dorn, die zentrale Figur in Martin Walsers "Verteidigung der Kindheit", schildert ganz anschaulich das Spannungsverhältnis zwischen den getrennten Eltern und seine selektive Wirklichkeitskonstruktion: "... Und diese Bilder bringt ihm der Vater jetzt mit. Dafür war Alfred dankbar. Aber in dem Drei-Stunden-Brief an seine Mutter hat er diese Empfindung verschwiegen. Das konnte ihr nicht zugemutet werden. Ihr konnte er nur schildern, wie entsetzlich das Zusammentreffen mit Vater gewesen war. War es ja auch. Und je entsetzlicher es war, desto tröstlicher war es für Muttchen" (Walser, 1991, S. 26). Und Jo, die Protagonistin in dem Debutroman von Zoe Jenny "Das Blütenstaubzimmer" (1997), erlaubt einen faszinierenden und erschreckenden Blick in die Welt eines Kindes, dessen Eltern sich getrennt haben, und das diese Trennung in der individuellen Subjektwerdung und dabei Lösung vom Objektstatus gegenüber den Eltern zu bewältigen sucht. Besonders beeindruckend hierbei, wie Jo, die nach der Trennung zunächst beim Vater aufwächst, von der Mutter, die sie als fast schon Erwachsene wiedertrifft, als Subjekt gar nicht wahrgenommen wird, und auch der Vater - beschäftigt mit seiner neuen Familie - seinem Kind keinen inneren Raum geben kann.
Hinweise für BeraterInnen
Durch die gemeinsame elterliche Sorge ist eine Rechtstatsache geschaffen, die keineswegs als Lösung für Schwierigkeiten von Eltern in der Ko-Edukation ihrer Kinder, d. h. in der Weiterführung ihrer elterlichen Aufgaben angesehen werden kann. Es handelt sich hierbei lediglich um die rechtliche Codierung des Umstandes, daß Elternschaft durch eine Trennung und Scheidung nicht aufhört. Die Sorge um die Kinder, das sich Kümmern und Bemühen, das Aufrechterhalten des emotionalen Kontaktes sind emotionale Prozesse und erzieherische Aufgaben, die unabhängig von rechtlichen Zusammenhängen bestehen, die aber durch eine entsprechende rechtliche Fundierung erleichtert werden können. Insofern geht es auch völlig an der Sache vorbei, wenn Sluka (1996) in ihrer Untersuchung fragt, ob es das gemeinsame Sorgerecht ist, das Väter veranlaßt, sich um die Kinder zu kümmern. Das ist wohl kaum zu erwarten. Aber es ist eine Situation nicht nur von Recht, sondern von Gerechtigkeit, wenn Väter, die sich um ihre Kinder kümmern, auch das Sorgerecht haben, und es ist für das Kind ein Signum für die Bedeutung des Vaters, wenn diesem ein Recht nicht genommen wird. Selbstverständlich ist es so, daß ein enger Kontakt zwischen den Eltern auch die Möglichkeit erneuter Auseinandersetzungen in sich birgt. Aber eine solche Situation ist für Kinder nach therapeutischer Erfahrung sehr viel günstiger, weil diese so beide Eltern wahrnehmen können. Der Vorwurf, durch das gemeinsame Sorgerecht und den häufigeren Kontakt der Eltern werde ein "Anschein von familiärer Normalität" geschaffen, der es den Kinder erschwere, sich an die neue Lebensrealität zu gewöhnen, so daß sie "tendenziell länger Symptome" aufweisen (Sluka, 1996, S. 82), verfehlt vollständig die Lebenswirklichkeit eines Kindes. Denkt man diese Argumentationsfigur zu Ende, heißt das, daß der günstigste Fall für das Kind der ist, wo der Vater gleich ganz verschwindet, weil so die Trennung am klarsten ist. Für Beraterinnen ist es angezeigt, sich - wie es das Gesetz auch fordert - ganz in die Position des Kindes zu begeben. Hilfreich ist hierbei von einem Familienmodell auszugehen, das nicht durch die pathologisierende Konnotation von "Scheitern", "Defizit", "Desorganisation" gekennzeichnet ist, sondern den Reorganisationsgedanken in den Vordergrund stellt (Fthenakis et al., 1993), d. h. im Grunde sich an den Ressourcen der Familie zu orientieren. Kinder und Jugendliche können in ihrem Verständnis von Familie und familiären Beziehungsmustern in der Regel weit flexibler sein, als dies oft angenommen wird. Es gibt Tendenzen in Richtung größerer Offenheit und höheren Austauschs zwischen den verschiedenen Betreuungsumwelten (Lange & Lüscher, 1996). Nach langjährigen therapeutischen Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen, deren Eltern getrennt sind, ist es auf Dauer für diese am angemessensten, wenn sie ihre Kontakte möglichst frei, individuell und alltagsorientiert gestalten können (was keineswegs bedeutet, dem Chaos Tür und Tor zu öffnen). Konstrukte wie "Klarheit" und "Abgegrenztheit" entsprechen häufig eher den Bedürfnissen der Beraterinnen als der kindlichen Lebenswirklichkeit. Es gilt, Eltern zu unterstützen, ihren Kindern einen freien und offenen Kontakt zu beiden zu ermöglichen, also väterliche und mütterliche Welt als komplementäre und respektierte Wirklichkeiten bestehen zu lassen. Als Ergebnis aus dem therapeutischen und beraterischen Alltag hat sich herauskristallisiert, daß sich Kinder dort aufgehoben fühlen, wo in ihnen der getrennte Elternteil wahrgenommen und zugelassen wird - und zwar unabhängig davon, wie schwierig die Paarbeziehung war oder wie die Persönlichkeit gewertet wird. Die Würde, die dem anderen gelassen wird, ist eine Verneigung vor dem Kind, das immer beide Elternteile in sich vereinigt.
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Dipl.-Psych. Karl
W. Blesken
Psychologische Praxis Tiergarten
Dortmunder Str. 13
D-10555 Berlin
Niedergelassener Psychotherapeut
Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Paaren und Familien
Dozent an der Alice-Salomon-Fachhochschule Berlin