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Auszug aus: Uwe-Jörg Jopt, Im Namen des Kindes, Hamburg 1992

NACHWORT EINER »SORGEBERECHTIGTEN« MUTTER

Mein Beitrag wird sich von dem vorangegangenen dadurch unterscheiden, daß er ein persönlicher, subjektiver ist. Ich möchte versuchen, dem Leser einen Teil meiner Innensichten und auch meiner Einsichten nahezubringen, Erfahrungen und Erkenntnisse aus meiner eigenen Scheidungsgeschichte.

Warum diese Preisgabe von Intimität?

Zuallererst möchte ich Mut machen. Mut, Grenzen zu sprengen und die Sicherheit ausgetrampelter Wege der Sorgerechtsprechung und ihres ganzen Umfeldes (Jugendämter, AnwältInnen, GutachterInnen etc.) zu verlassen und Unkonventionelles zu wagen.

Daneben aber sollen diese Zeilen auch meine Anerkennung für die Arbeits- und Sichtweisen des Autors dieses Buches zum Ausdruck bringen und dessen – bei aller Einfühlsamkeit – notwendigerweise immer bestehende Außensicht zumindest in manchen Aspekten sinnvoll ergänzen. Ohne die Begegnung mit Uwe Jopt jedenfalls würde mein Leben ebenso wie das meines geschiedenen Mannes und unseres Kindes Fabian höchstwahrscheinlich sehr anders aussehen, und dies in vielen Dingen nicht zu unserem Vorteil.

Doch zunächst einmal ging dieser Begegnung eine mehr als ein Jahr dauernde gerichtliche Auseinandersetzung um das Sorgerecht für Fabian voraus. In dieser Zeit lernte ich so ziemlich alle Facetten der deutschen Familienrechtsprechung kennen. Wir galten von Anfang an als hochstrittiger Fall und hatten – durch Wohnsitzwechsel bedingt – häufigen Kontakt zu verschiedenen Gerichten, JugendamtsmitarbeiterInnen, Anwältlnnen und schließlich auch psychologischen Sachverständigen.

In die Mühlen der Gerichtsbarkeit gerieten wir nicht sofort nach der von mir initiierten Trennung, sondern erst nach einigen Monaten gegenseitiger Mißachtung und Verletzung. In diesen Monaten, in denen ich als Frau nur Abstand zu dem von mir zutiefst abgelehnten Mann schaffen wollte, über unser Kind aber immer wieder mit ihm konfrontiert wurde, steigerten sich in mir Gefühle des Ausgeliefertseins, der Hilflosigkeit, die vermischt mit Wut, Traurigkeit und Angst dazu führten, daß ich mich stark abgrenzen mußte. Gleichzeitig hatte ich wohl Angst, alles zu verlieren, was mein bisheriges Leben bestimmt hatte, und suchte nach Halt in der plötzlichen Unsicherheit. Den konnte ich scheinbar in dem bei mir lebenden Fabian finden. Er wenigstens schien mir sicher zu sein; eine andere Lösungsmöglichkeit als die, Fabian mitzunehmen, hatte es für mich damals nicht gegeben. Ich denke, daß ich Fabian bewußt und unbewußt schützen wollte vor dem Menschen, der mich selbst so verletzt hatte. Eine Trennung zwischen Eltern- und Paarebene war mir nicht möglich.

An dieser Stelle wird die Kommunikationslosigkeit zwischen uns Eltern deutlich, die Unfähigkeit, noch weiter gemeinsam für Fabian verantwortlich zu sein.

Und die Dimensionen der Macht und des Taktierens tauchten bereits bei meiner ersten Begegnung mit RechtsvertreterInnen auf. Hier erhielt ich den ganz klaren Hinweis, »daß er (der Vater) auf ein so kleines Kind (zweieinhalb Jahre) sowieso keine Chance hätte, wenn ich es nur nicht bei ihm ließe, sondern sofort mit mir mitnähme«.

Dieses Zitat nenne ich nicht zu meiner Entlastung, sondern zur Illustration der Wirklichkeit, die einem Menschen in dem ziemlich aufgelösten Zustand gerade erfolgter Trennung begegnen kann. Eine Einladung zum Zugreifen jedenfalls, hier kann »er« mir nichts anhaben, hier bin ich die Stärkere. Und schon wird das Kind ungewollt zum Objekt. Ich begann mich so zu verhalten, daß mir irgendwelche eventuell auf den Pan kommenden Autoritäten nichts anhaben konnten. Damit versetzte ich mich in einen Zustand selbstverschuldeter Unmündigkeit, aus dem die bisher unwürdigste Phase meines Lebens resultierte.

Die harte juristische Auseinandersetzung schien mir unausweichlich, als der Vater Fabian von einem Besuch nicht mehr zu mir zurückbrachte und auch nicht willens war, sich mit mir über das Problem zu unterhalten. Der Stein war losgetreten, die Spirale

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drehte sich, das Geschehen verselbständigte sich. Vordergründig wollte jeder das Kind vor dein jeweils anderen und dessen (vermeintlich) schädlichem Einfluß schützen. Zu den dahinterstehenden Motiven gehörten aber sicherlich die eigenen Verletztheiten ebenso wie die schon erwähnte Macht und das Sich-festhalten-Müssen.

In einer einstweiligen Anordnung wurde mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, eine Entscheidung über das Sorgerecht aber vertagt. Diese Anordnung sollte fatale Folgen haben. Es war jetzt eine offiziell festgeschriebene Machtkonstellation geschaffen, der Ausgang der juristischen Auseinandersetzung aber war unsicher.

Das folgende Jahr verlief voller Spannungen und Konflikte, es war nun auch eine rechtliche Grundlage für den Kampf geschaffen. Und fast alle Scheidungs»begleiter«, denen ich in diesem Prozeß begegnen sollte, verhielten sich letztendlich konform mit einem Schema, das ich ganz allgemein als zur vorherrschenden Denkweise des »Entweder-Oder« gehörend bezeichnen möchte. Dazu gehören Gedankenlosigkeiten wie die juristische Formulierung elterlicher Gegnerschaft (»Familiensache Weiß gegen Pfeffer-Weiß«) ebenso wie alle psychologischen und auch äußerlichen Kategorien und Kriterien, die angelegt wurden, um den Besseren bzw. Schlechteren, den Fähig(er)en bzw. Unfähig(er)en herauszukristallisieren. Nicht zuletzt beinhaltet dieses Denken auch Rechtsstrukturen, die Eltern in einen (potentiellen) Gewinner und einen Verlierer aufspalten. Nach einer üblichen Entscheidung über das alleinige Sorgerecht hat einer der beiden Elternteile alles zu sagen, was das Kind betrifft, der andere gar nichts mehr. Diese extreme Aufspaltung regt geradezu dazu an, sich den erstgenannten Part zu erkämpfen, zumindest dann, wenn die Kommunikation zwischen den Eltern gestört ist. Und dadurch, daß die Beteiligten wissen, daß irgendwann eine solch klare Entweder-oder-Entscheidung erfolgen wird, verhalten sich "alle im Hinblick auf dieses Ereignis.

Das alternativ mögliche »Sowohl-als-Auch« verschwindet aus dem Blickfeld; dies gilt gleichermaßen für das Denken der Betroffenen (man fühlt sich gezwungen, am anderen ausschließlich das Schlechte darzustellen, um selbst in einem guten Licht zu erscheinen), wie auch für die konkreten Lösungsmöglichkeiten (z. B. das prinzipiell ja mögliche gemeinsame Sorgerecht). Es stellt sich allerdings die Frage, welchen Stellenwert das sowohl-als-auch in unserer Kultur überhaupt hat.

In jedem Fall wird das zweiwertige Denken unserer hochentwickelten westlichen Welt hier einmal mehr zum Verhängnis: meines Erachtens macht das Abgetrenntsein von unseren Wurzeln, daß wir Komplexität nicht mehr ertragen können. Die Folge davon ist ein extremes Sicherheitsbedürfnis, das sich dann wiederum darin äußert, daß wir Gut und Böse, Schuld und Unschuld, Fähigkeit und Unfähigkeit, zumindest aber besser und schlechter, klar und eindeutig zuordnen und trennen müssen.

Nach diesem kleinen Ausflug in die Philosophie wieder zurück zu unserem Sorgerechtsalltag.

Da dieser Beitrag alles andere als eine globale »Abrechnung « sein soll, möchte ich im folgenden etwas differenzieren zwischen den einzelnen Professionen, die einem im Sorgerechtsprozeß begegnen können. Zunächst einige Worte zu den Jugendämtern, die über die Gerichte ja zwangsweise in das Verfahren involviert sind.

Wenigstens eines der beiden in unserem Fall eingeschalteten Ämter bemühte sich darum, sich nicht nur auf der Ebene der Verteilung von Gütekriterien (Erziehungsfähigkeit, häuslicher Rahmen, Bindung, soziales Umfeld etc.) zu bewegen, sondern erkannte den tieferliegenden Konflikt der Sprach- und Verständnislosigkeit zwischen uns beiden Erwachsenen als eigentliche Ursache der heftigen Auseinandersetzung. Es wurde mir und meinem Mann auch immer wieder nahegelegt, im Interesse von Fabian den Streit um ihn zu beenden und Eltern- und Paarebene voneinander zu trennen. Auch wurden Modelle gemeinsam verantworteter Elternschaft vorgestellt.

Auf einer theoretischen Ebene konnte ich das ja alles auch so sehen, und ich wußte ebenfalls, daß die Art der Auseinandersetzung Fabian schadete. In der Praxis lehnte ich die Vorschläge aber ab, da ich der Ansicht war, daß sie an den mangelnden Fähigkeiten meines Kontrahenten, dem Vater, ja eh scheitern würden. Gemeinsame Lösungen waren nach meiner damaligen Ansicht für uns auch aufgrund unserer Unfähigkeit zur Kommunikation auszuschließen. Aus heutiger Perspektive glaube ich, daß der entscheidende Punkt in diesem Fall der war, daß die JugendamtsmitarbeiterInnen die

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Eltern-Kind-Ebene nicht verlassen konnten oder wollten. Sie sahen es nicht als ihre Aufgabe an, sich von den Vorgaben der gerichtlichen Anforderung einer klaren Stellungnahme zur Sorgerechtsfrage erst einmal zu lösen und den Fokus auf unsere Paarbeziehung und deren schwere Störung zu lenken.

Meines Erachtens kann erst dann eine tatsächlich einverständliche Lösung über Leben, Wohnen und Aufenthalt des Kindes gefunden werden, wenn es von seiten der Scheidungsbegleiter auch ein Verstehensbemühen um die Eltern gibt, ein Verstehenwollen der Ursachen, die auf der Paarebene liegen. Denn wenn Eltern streitend erscheinen, dann ist das zunächst einmal einfach Fakt, und diese sicherlich unerfreuliche Tatsache kann nicht aus dem Weg geräumt werden, indem man konstatiert, daß es überhaupt keinen Streit geben sollte und dürfte. In den Jugendamtsberichten an das Gericht wurde jedesmal festgestellt, daß wir Eltern uns kaum mehr verständigen könnten, dies im Interesse von Fabian aber tun müßten. Damit hatten die Jugendämter zwar recht – aber wo ist das Fundament für den Weg? Ich selbst habe mich oft nicht ernst genommen gefühlt. Es gab kein von der Entscheidungsfunktion und -macht des Jugendamtes losgelöstes Verstehenwollen.

Möglicherweise wäre es in manchen Fällen extremer Verständnis- und Beziehungslosigkeit zwischen Eltern auch durchaus angebracht, entgegen den Konventionen zu handeln und als JugendamtsmitarbeiterIn erst einmal die Übertragung des Sorgerechts auf das Jugendamt zu beantragen, bis sich die Eltern wieder vernünftig miteinander unterhalten können. (Selbstverständlich soll das Kind dabei weiter bei dem Elternteil wohnen bleiben, bei dem es gerade lebt.) Dies würde sicherlich viele Eltern aufrütteln, sie bekämen ihre Unmündigkeit gespiegelt und ließen sich möglicherweise etwas einfallen, diesen peinlichen Zustand rasch wieder zu beenden. Jedenfalls wäre der Teufelskreis der Gegnerschaft unterbrochen. Den Eltern würde in ziemlich deutlicher Weise vor Augen geführt werden, daß sie nicht das Recht dazu haben, sich über ihr Kind zu streiten, sondern daß das Kind ein Recht auf Eltern hat, die sich soweit von ihren Egoismen und Verletztheiten lösen müssen, daß sie überhaupt ihrer Sorgepflicht und ihrer Verantwortung ihrem Kind gegenüber nachkommen können.

In Äquivalenz zu einem Sorgerecht der Eltern sollte man wohl ein Sorgsamkeitsrecht der Kinder im Gesetz verankern. Würde eine solche Betrachtungsweise an Bedeutung gewinnen, dann könnte parallel auch der tatsächlich zur hohlen Floskel verkommene Kindeswohlbegriff (wieder) mit Inhalt gefüllt werden: nämlich mit den Bedürfnissen der Kinder selbst und nicht wie bisher definiert und deformiert durch Erwachsenenkriterien.

Für uns sah die Realität allerdings so aus, daß das Jugendamt die Verantwortung an definitionsgemäß als kompetenter geltende Instanzen abgab: »... Da wir mit unseren Mitteln der Gesprächsangebote die Eltern nicht zu einer Einigung befähigen konnten, halten wir es für notwendig, daß die hier genannten Fragestellungen durch einen Gutachter abgeklärt werden, der mit anderen diagnostischen Methoden die Möglichkeit hat, zu erkennen, in welchem Umfang dem Kind der Bezug zu beiden Elternteilen erhalten bleiben muß und kann...«.

Meiner Meinung nach gibt es keine diagnostischen Methoden, die den »Umfang des Bezuges zu einem Elternteil « feststellen, messen, festlegen können. Da gibt es nur das Kind selbst, das nach gesundem Menschenverstand ganz viel von seinen beiden Eltern will (von Fällen grober Mißhandlung und Vernachlässigung vielleicht einmal abgesehen; und selbst dann will ein Kind naturgemäß etwas von seinen Eltern, weil es auf ihre Liebe und Zuwendung angewiesen ist).

Ein Scheidungskind befindet sich nun in der mißlichen Lage, daß es seine beiden Eltern nicht mehr zusammen haben kann (was es eigentlich möchte) und in den meisten Fällen, gegeben durch äußere Bedingungen, von einem Elternteil auch weniger haben kann als von dem anderen, bei dem es seinen regelmäßigen Wohnsitz hat. Das Kind muß also auf zwei Seiten Einbußen gegenüber vorher machen. Also sollte es doch so viel wie möglich von beiden haben, das heißt, auch so viel, wie es haben möchte. Und das kann ein Kind recht gut entscheiden und tut es übrigens auch in einer intakten Familie, indem es sich mal mehr dem einen, mal mehr dem anderen Elternteil zuwendet.

Für uns gab es dann aber tatsächlich ein psychologisches Gutachten. Dieses Gutachten ist eine wahre Glanzleistung sowohl des Gerichts (was die Fragestellung anbelangt) als auch der erstellenden Psychologin (was die Durchführung betrifft).

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Das reibungslose Funktionieren des gängigen Sorgerechtssystems kommt wohl kaum besser zum Ausdruck, als in dem mir gegenüber getanen Ausspruch einer anderen psychologischen Sachverständigen: »Ich würde mich hüten, etwas anderes zu tun, als nur ganz genau die Fragestellung(en) des Gerichts zu beantworten.« So kann die Justiz letztendlich die abstrusesten Fragen stellen und bekommt brav eine Antwort. Die Leidtragenden sind die Kinder, um deren Wohlergehen es doch gehen soll.

So geschehen in meinem Fall. Das Gutachten sollte auch zu der Frage Stellung nehmen, ob »entsprechend dem Vorbringen des Vaters das Kind Fabian ausschließlich Bindungen zu ihm entwickelt hat, nicht jedoch auch zur Mutter«.

Der Leser kann diesem Satz unschwer entnehmen, auf welcher Ebene die Auseinandersetzung mittlerweile angekommen war.

Und ich erhob keinen Einspruch gegen die Durchführung eines solchen ausgemachten menschlichen und psychologischen Unsinns. Ich war auf das Sorgerecht fixiert und machte unkritisch alles mit, um dieses Ziel zu erreichen. Das System selbst hinterfragte ich erst später.

Und die Gutachterin hinterfragte es überhaupt nicht.

Sie fragte aber Fabian, und dies nicht nur mit zweifelhaften psychologischen Tests, sondern auch nach meiner Meinung absolut unzulässig, so daß Fabian in einen starken Spannungszustand versetzt wurde. Ganz zu schweigen davon, daß die Ergebnisse der in diesem Spannungszustand erhobenen Tests nachher zur Interpretation von Fabians allgemeinem Zustand herangezogen wurden. Eine Stunde »Exploration« reicht für solche Psychologen aus, um Urteile zu fällen, die das ganze Leben eines Menschen beeinflussen können! Diese Unverantwortlichkeit versetzt mich auch heute noch in Wallung. Anstelle von Sachverstand sollte hier Menschenverstand gefordert sein, wobei ich allerdings einräumen muß, daß letzterer an den psychologischen Instituten bundesdeutscher Universitäten nicht gelehrt wird. (Ich studiere seit zwei Jahren selbst Psychologie). Da haben die Eltern schon selbst das Maß verloren, und die Gutachterin, eingesetzt zur Sicherung des Kindeswohls, hat nichts Besseres zu tun, als die Fortführung des ehelichen Machtkampfes noch zu stützen und das Kind, anstatt es herauszunehmen, noch weiter in den Konflikt hineinzutreiben.

Mit Fragen wie: »Wen hast du denn lieber, kannst du das sagen, die Mama oder den Papa? « hat sie nicht nur Fabian in einen ihm nicht zuzumutenden Entscheidungskonflikt gestürzt, sondern ihn auch mitten hineingesetzt in unsere Suche nach dem Besseren und dem Schlechteren. Dieses Vorgehen und seine schriftliche Niederlegung bestätigten mich damals allerdings in meinem Handeln. Es konnte auch nicht dazu beitragen, den Blick wieder auf Fabian zu richten und dessen eigentliche Bedürfnisse (nämlich das Leben seiner Liebe zu uns beiden) wahrzunehmen. Da sich das Gutachten, aber auch Fabian zudem »für« mich äußerten, war ich nur zu bereit, über manche Dinge, die mir schon damals nicht gefielen, hinwegzusehen. Einige Monate später allerdings, als ich die Augen wieder etwas offener hatte und über den Rand des Polarisierungsprozesses »Sorgerechtsregelung« hinausschauen konnte, ging ich in einem Brief an die Psychologin auf das Gutachten ein:

»... Aus meiner heutigen Sicht ... empfinde ich zentrale Teile ihrer Arbeit als menschlich unwürdig und psychologisch schlecht. Unmenschlich und unempathisch ist es, ein kleines Kind zu fragen, wen von seinen Eltern es denn lieber habe ... Psychologisch gesehen haben Sie mit dieser und ähnlicher Befragerei zwei verblendete Elternteile noch in ihrer falschen Ansicht bestärkt, daß es hierbei ursächlich um etwas geht, das Fabian betrifft und nicht tatsächlich um eine Fortführung ehelichen Kampfes. Fabian hat uns beide lieb, und er hat das Recht darauf, uns beide gleich lieb zu haben – unabhängig davon, ob einer seiner beiden Eltern noch unmöglicher als der andere war/ist. Solange Sie dieses Grundrecht von Kindern mit Füßen treten, können Sie wohl alle möglichen und unmöglichen gerichtlichen Anträge im Abhaksystem bearbeiten, Ihrer psychologischen Verantwortung in einem eskalierten Konflikt werden Sie damit meiner Ansicht nach nicht gerecht ... Ich möchte noch anmerken, daß ich selbstverständlich die Verantwortung für von mir in dieser Geschichte gemachte Fehler übernehme – diese Zeilen sollen in keiner Weise eine Abwälzung dieser Verantwortung sein; sie sind lediglich Gedanken, Feststellungen, Erkenntnisse. Sie entsprangen dem Gefühl, daß ich es nicht stehen lassen kann, daß ich mit Ihnen noch konform gehe...«

Das fertige Gutachten war dann auch der Startschuß zur endgültigen (!?) Sorgerechtsregelung und Scheidung.

(S. 366)

Mein Gemütszustand war zu diesem Zeitpunkt, nach über einem Jahr heftigen Streitens und Kämpfens, der Kommunikationslosigkeit und der Aussicht auf weitere Konflikte, extrem angespannt. Ich fühlte mich ziemlich ausgelaugt und wünschte mir und Fabian im Grunde nichts sehnlicher als das Ende dieser unerträgliche Formen annehmenden Auseinandersetzung. Ich spürte, daß wir auf dem Holzweg waren, und die von meinem Mann angekündigte Fortführung des Kampfes bereitete mir ziemliches Unbehagen, auch im Hinblick auf Fabian. Aber ich konnte keinen Abstand mehr finden, um uns von außen zu betrachten. Ich hatte mich unmündig gemacht und war zur Gefangenen dieses Sorgerechtsverteilungssystems geworden.

Meine schlechten und auch verzweifelten Gefühle gaben mir so zwar potentiell die Möglichkeit, den Kampfplatz zu verlassen – ich war nicht so vernagelt, daß ich gar nichts mehr von unseren eigentlichen Bedürfnissen wahrnahm –, aber zum Aufgeben meiner relativ sicheren Machtpositionen bedurfte ich eines Anstoßes von außen, eines Anstoßes, der einen neuen Blickwinkel einführte. Ich selbst war zu verstrickt in die angebotenen und von mir auch angenommenen Strukturen.

Neue Aspekte sprachen für mich aus dem Satz: »So könnt Ihr doch nicht weitermachen! « und der an mich gerichteten Frage: »Was ist da passiert, was hat Sie so verletzt? «

Diese beiden Äußerungen kamen während der »entscheidenden« Verhandlung aus dem Munde von Uwe Jopt, und sie signalisierten mir, daß hier jemand war, der erstens meine tieferliegende (für mich allein allerdings zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in konstruktive Handlung umsetzbare) Einsicht teilte, daß der eingeschlagene Weg für uns alle zerstörerisch ist und der außerdem verstehen wollte, der mich auch als Mensch verstehen wollte und nicht nur als taktierende, um ihr Kind kämpfende Mutter betrachtete.

So wurde es bald unwichtig, daß Uwe Jopt eigentlich mein Gegner war (er war von meinem Mann als eine Art Gegengutachter ins »Schlachtfeld« geführt worden). In einem Dreiergespräch während einer Verhandlungsunterbrechung beim Gericht spürte ich zum erstenmal seit langem wieder so etwas wie Konstruktivität.

Trotzdem bestand ich auf der Übertragung des alleinigen Sorgerechts. Womit völlig unerwartet mein Mann schließlich auch einverstanden war, nachdem ihm sein Beistand, Jopt, diese Zustimmung eindringlich nahegelegt hatte, um zunächst einmal meine Ängste abzubauen.

In mir wuchs die Gewißheit, hier auf jemanden gestoßen zu sein, der nicht nur das theoretische Wollen eines anderen Ausgangs der Sache in sich trug, sondern auch einen praktisch gangbaren Weg dahin kannte. Und so entschloß ich mich spontan zur Zusammenarbeit mit diesem, mir bis dato nur aus seiner schriftlichen Analyse des oben schon ausführlicher beschriebenen Gutachtens bekannten Therapeuten.

Für manchen mag es etwas unglaublich klingen, aber ein sich anschließendes zweitägiges Beratungs- und Therapiemarathon legte für mich den Grundstein zu einer veränderten Sichtweise der Dinge, deren Resultate auch oben schon immer wieder anklangen. Ich begann zu begreifen, daß der Blickwinkel meines Sohnes ein anderer ist als mein eigener, daß er das Handeln und Verhalten seines Vaters anders bewertet als ich und daß ich trennen muß zwischen Eltern- und Paarebene, trennen auch zwischen den Bedürfnissen Fabians und meinen eigenen. Ich lernte anzuerkennen, daß Fabian seinen Vater liebt(e), auch wenn dieser sich meiner Ansicht nach teilweise in schlimmer Art und Weise ihm gegenüber verhalten hatte.

Vermittels des Therapeuten konnte ich der echten Konfrontation mit meinem Ex-Mann nicht mehr ausweichen und mußte und konnte in diesem Spiegel auch mein eigenes Handeln und Verhalten ansehen und bewerten. Ich sah, daß die Ursachen des Konflikts in uns beiden und in unserer Art, miteinander umzugehen, lagen und nicht nur er, sondern auch ich mich den wirklichen Gefühlen und Bedürfnissen unseres Kindes gegenüber verschlossen hatte.

Ich bemerkte mit der Zeit, daß das Festhalten am Kind auch dazu diente, die anfangs schon erwähnte Unsicherheit über den Fortgang des eigenen Lebens zu kaschieren. Festhalten schafft dann eine scheinbare Sicherheit, Loslassen kommt nicht in Betracht, weil es den Gang über den wackeligen Grund der Unsicherheit bedeuten würde. In der Realität äußert sich dieser vermeintliche Sachverhalt aber anders: Das Festhalten des Kindes führt zu Aggression und Fluchttendenzen, wohingegen Loslassen auf Dauer zu einer stärkeren, weil freiwilligen Bindung und innigeren Beziehung führen.

(S. 368)

kann. Zu diesem Ergebnis jedenfalls brachten mich meine eigenen Erfahrungen.

Als Fabian merkte, daß mein Haltegriff etwas lockerer wurde, begann er sich zu wehren und forderte ganz vehement mehr von seinem Vater bei mir ein und dies solange, bis ich seine Signale hören und ihnen gemäß handeln konnte. Das äußerte sich zunächst in ausgedehnteren und nicht mehr streng festgelegten Besuchen und mündete dann in eine Verlagerung seiner Lebensverhältnisse: ein halbes Jahr nach der Sorgerechtsverhandlung hatte ich nicht nur das gemeinsame Sorgerecht beantragt, sondern Fabian konnte seinem Wunsch entsprechend auch umziehen zu seinem Vater.

Mein eigenes Verhältnis zu meinem Sohn ist seither inniger, intensiver und auch wesentlich ehrlicher geworfen.

Ein wesentlicher Ausgangspunkt aller hier skizzierten Entwicklungsprozesse dürfte in der Tatsache liegen, daß nach meinem Dafürhalten für unseren Vermittler Jopt der Weg wichtiger war als das Ziel. Sein eigener Weg war, wie schon gesagt, der Weg das Verstehens. Wie ist die jetzige Situation entstanden? Der Weg, den er uns zeigte, war das Zurückfinden zum Dialog, was mich nach und nach Machtpositionen aufgeben ließ.

In der Zwischenzeit ist der Weg der konstruktiven Auseinandersetzung zu einem ganz wichtigen Bestandteil meiner Begegnung mit anderen Menschen geworden, und vielleicht sollten Scheidungsbegleiter beachten, daß wohl vielen, die sich trennen, diese Fähigkeit (vorübergehend) verlorengegangen ist. Sie muß erst wiederhergestellt werden, ehe eine gute Lösung für die Kinder gefunden werden kann. Wie die Lösung dann genau aussieht, ist möglicherweise gar nicht so wichtig, es gibt eh nicht die eine einzige und damit wahre Variante. Die Hauptsache ist, daß alle Beteiligten in der Lage sind, die Interessen des jeweils anderen und die der Kinder wahrnehmen zu können. Dann kann wieder ein Raum entstehen für die Schwächeren in diesem Gebilde, die Kinder.

Das Verlassen von Machthaltungen ist sicherlich nicht einfach, zumindest am Anfang nicht. Es bedeutet Eingehenmüssen auf jemanden, mit dem man vielleicht am liebsten nichts mehr zu tun hätte; es bedeutet auch, Rückschläge einstecken zu müssen, das Handtuch werfen zu wollen, sich immer wieder zu ertappen beim Rückzug auf Macht.

Loslassen kann auch bedeuten, in seinem Kind dann genau die Züge des ehemaligen Partners wahrzunehmen, die man nicht mag, derentwegen man ihn vielleicht verlassen hat.

Da hilft oft nur kräftig zu schlucken und sich die Worte Kahlil Gibrans in Erinnerung zu rufen: »Deine Kinder sind nicht deine Kinder, sie sind die Söhne und Töchter der Sehnsucht des Lebens nach sich selbst ... Du kannst versuchen, ihnen gleich zu sein, aber versuche nicht, sie dir gleich zu machen, denn das Leben geht nicht rückwärts und verweilt nicht beim Gestern.«

Das gemeinsame Sorgerecht als Rechtsform hilft aber ganz eindeutig dabei, von den Verlockungen der Macht wieder wegzukommen. Im Gegensatz zu vielen Kritikerstimmen ist es für mich das Mittel der Wahl auch und gerade für sogenannte strittige Fälle, für Menschen, die sich nicht in gegenseitigem Einvernehmen und über eine konstruktive Auseinandersetzung getrennt haben. Es zwingt nämlich dazu, dazubleiben, Stellung zu beziehen, konkret werden zu müssen, wenn man etwas durchsetzen will.

Ich selbst möchte manchmal, wenn mich der Kindesvater wieder mal so richtig annervt, das gemeinsame Sorgerecht am liebsten an den Nagel hängen. Bis ich dann merke, daß ich nur vor der Auseinandersetzung davonlaufen will.

Bei allen Rückschlägen und Mißerfolgen auf beiden Seiten kann ich heute insgesamt besser mit meinem geschiedenen Mann reden als je zuvor, und vor allem fühle ich mich wieder mündig! Ich kann und will meine Belange wieder selbst regeln.

Summa summarum: Das gemeinsame Sorgerecht ist nicht die Lösung aller Probleme, aber es kann helfen, Probleme lösen zu lernen. Zum Abschluß mochte ich allen Betroffenen raten, sich wenn irgend möglich nicht in die Mühlen bundesdeutscher Familienrechtsprechung zu begeben, sondern sich an eine außergerichtliche Scheidungsberatungsstelle zu wenden. Dort werden mehr und mehr Konzepte angeboten, die nicht in die offene Konfrontation führen, sondern auf Vermittlung ausgelegt sind.

Steckt man jedoch schon bis über beide Ohren im Sumpf, so hilft möglicherweise nur das mutige Herausspringen aus dem ganzen System und das Sicheinlassen auf etwas Neues, wenn man sich nicht das ganze Kinderleben lang streiten oder auf die Resignation des »Gegners« hoffen will.

(S. 370)

Steht man mit seinem Konflikt vor Gericht, wird oder ist man in jedem Fall ein Stück weit entmündigt. Man hat sich damit eingelassen auf ein System, das Kinder mehr oder weniger nach Güte- und Testkriterien verteilt.

Die professionellen Scheidungsbegleiter möchte ich auffordern, sich dieser gängigen Verteilungspraxis nach Kontinuitäts-, Erziehungs-, Bindungskriterien etc. zu widersetzen und den Fokus zu verschieben auf die emotionalen Bedürfnisse der Kinder und die Interaktion(sgeschichte) der Eltern. Erst wenn diese (wieder) menschenwürdig miteinander umgehen können, können sie auch einfühlsam mit ihren Kindern sein.

Insofern ist dieser Beitrag auch ein Plädoyer dafür, an den Ursachen und Wurzeln anzusetzen und nicht nur Wirkungen zu bekämpfen.

Birgit Pfeffer-Weiss, Heidelberg, im Mai 1992


Siehe auch: "Scheidungskinder, -väter, -mütter!" - Eine (sorgeberechtigte) Mutter setzt sich für Väter ein ...


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