Der A m t s v o r m u n d - Juli 1997, Spalten 557-562
Umgangsvermittlung mit Methoden der Mediation und mit modernen Kommunikationsstrategien (NLP)
von Psychologin u. Psychotherapeutin Brigitte Spangenberg, NLP-Lehrtrainerin
Emotionale Sicherheit in der Beziehung zu Mutter und Vater ist für eine positive Selbstwertentwicklung des Kindes entscheidend. Die Trennung von einem Elternteil kann dazu führen, daß Menschen sich dauerhaft gegenüber bindungsfördernden Emotionen wie Freude, Liebe und Nähe verschließen. Diese entwicklungspsychologischen Erkenntnisse sind nicht neu. In der Arbeit mit Eltern in Trennung und Scheidung werden sie häufig grundsätzlich in Frage gestellt, wenn es um den Umgang des Kindes mit dem Elternteil geht, mit dem das Kind nicht ständig zusammenlebt. Es wird schlichtweg geleugnet, daß der lebendige Kontakt zum abwesenden Elternteil ein Primärbedürfnis des Kindes und sein Menschenrecht ist.
Vor jedem Umgangsabbruch steht der Abbruch eines normalen Elterndialoges. Das ist für jeden, der mit Fällen des Umgangsabbruches und der Umgangsvereitelung beruflich betraut ist spätestens seit der Veröffentlichung von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner - über "die Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern" anschaulich. Erst als Folge dieser Tatsache zeigen jüngere Kinder vor und nach dem Umgang oft massive Verhaltensauffälligkeiten, entwickeln Ängste und verweigern schließlich häufig den Kontakt zu einem Elternteil. Kinder vor der Pubertät sind in einem solchen Maße körperlich und emotional von dem Elternteil bei dem sie leben abhängig, daß sie dessen Gefühle und damit dessen Sicht, Denk- und Handlungsweise übernehmen. Außerdem haben sie Ängste, diesen auch noch zu verlieren.
Wie kann der abgebrochene Elterndialog im Interesse des Kindes wieder begonnen werden? Ursache für den Abbruch sind mächtige Gefühle von Wut, Trauer, Verletztheit, Ohnmacht, Angst, Schuld, Scham bei Mutter und/oder Vater. Da Gefühle den Fokus menschlicher Wahrnehmung, menschlichen Denkens und Handelns bestimmen, wird ein konstruktiver Dialog zwischen Mutter und/oder Vater erst wieder möglich, wenn sich die Gefühle zum anderen Elternteil gewandelt haben. Dann sind die Eltern imstande, tragfähige Umgangsabsprachen zu treffen.
Eine Gefühlsveränderung läßt sich nicht per Gesetz befehlen, niemand kann einen anderen dazu überreden. Manchmal entsteht sie sozusagen "von alleine", wenn sich die Lebensverhältnisse von Mutter und Vater verändern, z.B: ein neuer Partner hinzukommt. Welche Möglichkeiten haben Fachkräfte, die Entwicklung der Gefühle zu initiieren?
Ich werde im Folgenden meine Vorgehensweise der Umgangsvermittlung zuerst schematisch und dann an einem Fall darstellen.
Schritt 1 der Umgangsvermittlung: das Erfassen der Interessen und Bedürfnisse von Mutter, Vater und Kind.
Schritt 2 der Umgangsvermittlung: das erste Elterngespräch
Durch Erklären wie auch durch sinnliche Erfahrung führe ich bei Mutter und Vater eine Trennung der Eltern- von der Paarebene herbei. Dann bitte ich sie, sich an zwei Situationen mit folgendem Inhalt zu erinnern:
erstens eine Situation bei der sie sich selbst als gute Mutter/ guter Vater erlebten, zweitens eine Situation, bei der sie den anderen Elternteil als gut zum Kind erinnern. Die positiven Erinnerungen werden von mir, ohne daß ich den Inhalt kenne, geankert. Danach werden die in Schritt eins erhobenen Befunde besprochen und die Bedürfnisse von Mutter und Vater bezüglich des Umgangs unter Beachtung der Bedürfnisse des Kindes auf einer Flip-Chart aufgelistet. Die Bedürfnisse der Eltern werden nochmals durch einen "Zielrahmen" geklärt, d.h. Mutter und Vater schreiben, zuerst für sich, auf, wie sie sich eine optimale Beziehung in der Triade Mutter-Vater-Kind nach der Trennung und/oder Scheidung vorstellen. Die Ergebnisse werden in einer Grafik auf der Flip-Chart sichtbar gemacht (s. unten Fallbeschreibung). Die Gemeinsamkeiten werden wiederum verankert. Danach schreiben die Eltern - zuerst für sich – die eigenen Verhaltensweisen und die des anderen Elternteiles auf, an denen sie erkennen werden. daß die Ziele erreicht sind. Diese "Zielkriterien" werden besprochen und auf der Flip-Chart festgehalten. Sie sind wichtig für das Gelingen von zukünftigem Umgang. Es wird ein Zeitrahmen für einen Probeumgang vereinbart.
Schritt 3 der Umgangsvermittlung: der Probeumgang mit Elternprotokollen
Nach drei Probeterminen findet ein Elterngespräch mit der Besprechung der Protokolle und evtl. Verbesserungen statt. Es werden drei neue Termine ohne meine Anwesenheit bei der Rückübergabe verabredet. Nach deren Ablauf und einem nochmaligen Elterngespräch über den Inhalt der Protokolle und Verbesserungen nehmen die Eltern die Umgangsregelung selbst in die Hand. Ich biete ihnen an, daß sie sich bei neu auftretenden Schwierigkeiten an mich wenden können.
Darstellung der Methodik an einem Fall
Frau A. und Herr B. sind die nicht verheirateten Eltern von C., einem Mädchen von 6 Jahren. Sie haben nur kurze Zeit zusammen gelebt. Bis zum Umzug der Mutter mit C. zu einem anderen Mann in eine entfernte Stadt hatte C. viel Kontakt zum Vater und zu dessen Familie. Der Umgang war nicht gerichtlich geregelt. Nach dem Umzug verbrachte C. zuerst alle 14 Tage ein Wochenende beim Vater und seiner Familie sowie einen Tag mit dem Vater am neuen Wohnort der Mutter. Dann verweigerte die Mutter den Umgang mit der Begründung, der Vater verunsichere C. C. reagiere auf Umgang psychosomatisch (Einnässen, Einkoten, nächtliches Weinen), sie müsse zur Ruhe kommen. Der Vater klagt auf Umgang. Zu Beginn der Begutachtung hat C. ihren Vater sechs Monate nicht mehr gesehen.
Schritt 1: Die Einzelgespräche mit den Eltern und die Befunderhebung mit C. ergeben folgende Bedürfnisse der Beteiligten. Die Mutter möchte in ihrer neuen Lebensform vom Vater respektiert werden. Der Vater will sein einziges Kind ins Leben begleiten, Wissen und Erfahrung weitergeben und darin einen Lebenssinn finden.
Die Tochter hat das Bedürfnis. ihre Liebesbindung an den Vater und ihre Bindung an den Großvater väterlicherseits zu leben, sowie ihren Heimatort wiederzusehen. Die Bedürfnisse des Kindes ergeben sich im Freispiel mit den Materialien des Sceno-Testes (Frauen, Männer, Kinder, Tiere, Pflanzen, Bauklötze, etc.):
C. spielt, sie besuche ganz alleine mit der Eisenbahn den Papa in K. (Heimatort). Der Papa verfolge den Zug mit seinem Auto. C. steige zum Papa um und fahre auf dessen Schoß weiter. Sie sagt: "die C. fährt nach K., die soll aber in M. (Wohnort der Mutter) sein".
In der Verhaltensbeobachtung mit dem Vater ist C. schüchtern aber ohne Angst.
Schritt 2: ihre optimalen Beziehungen untereinander nach der Trennung beschreiben die Eltern folgendermaßen:
|
Kind |
||||||||
| Vertrauen | Vertrauen | |||||||
| Liebe | Liebe | |||||||
| Fürsorge | Fürsorge | |||||||
| Mutter | Respekt, Vertrauen | Vater |
Obwohl die Eltern die Werte Liebe und Respekt teilweise mit unterschiedlichen Inhalten füllen, sind beide von den gemeinsamen Zielen überrascht.
Die Mutter sagt, sie werde an Folgendem merken, daß der Vater sie respektiere und ihr vertraue: er würde weder schriftlich noch mündlich ihre Person oder Lebensweise herabsetzen, weder er noch seine Familie sprächen gegenüber C. schlecht von der Mutter. Er würde nicht mehr kontrollieren. wie sie C.. versorge (Ernährung, Gesundheit). Der Vater äußert, er werde Respekt und Vertrauen der Mutter ihm gegenüber daran merken, daß sie ihre Nachforschungen über seine Berufstätigkeit und sein Einkommen einstelle. Er erbittet von der Mutter eine Auflistung aller Äußerungen, durch die er sie gekränkt habe, um Vergleichba- res in Zukunft sicher vermeiden zu können.
Es wird ein Probeumgang von drei Terminen verabredet. Der weitere Verlauf der Umgangsvermittlung entsprach dem oben Beschriebenen. Die Eltern benötigten vier weitere Termine, in denen sie die Umgangskonditionen so lange veränderten, bis sich jeder vom anderen respektvoll behandelt fühlte. Jetzt brauchen sie noch Zeit, um Vertrauen stabil aufzubauen.
Wie und bei welchen Schritten der Umgangsvermittlung finden die entscheidenden Veränderungen der Gefühle bei Mutter und Vater statt?
Im Elterngespräch (Schritt 2) entsteht durch die Reaktivierung "vergessener" unterdrückter, positiver Erinnerungen (Ressourcen des Paares) zuerst eine Gefühlsambivalenz. Dabei weckt die Erfahrung, daß der jeweils andere Elternteil positive Erinnerungen hat, gute Gefühle, die sich nach dem Gesetz "gute Gefühle wecken gute Erinnerungen" (und schlechte schlechte) verselbständigen. Durch den Fokus auf die Bedürfnisse des Kindes und die Einsicht in die auf Tests und Verhaltensbeobachtungen gestützten psychologischen Befunde entsteht ein Verantwortungsgefühl für die Zukunft des gemeinsamen Kindes. Die meisten Eltern sind von den nonverbalen Äußerungen ihres Kindes betroffen. Durch Gewahrwerden von Übereinstimmungen in den angestrebten Zielen einer Trennungs/Scheidungsfamilie u.a. auf der Werteebene entsteht ein neues Gefühl der Gemeinsamkeit. Die Beschäftigung mit gelungenen Schritten erweckt Hoffnungen. Der Fokus auf Verbesserungswertes gibt Handlungsspielraum. Aus konstruktiver Zusammenarbeit wächst wieder Vertrauen.
Der geschilderte Verlauf einer Umgangsvermittlung entspricht der Regel in meiner Praxis. Aus zwei Gründen breche ich die Umgangsvermittlung nach dem Elterngespräch (Schritt 2) ab.
Erstens, wenn es sich erwiesen hat, daß die Eltern noch zu keinem Dialog fähig sind, was beispielsweise dann der Fall sein kann, wenn die Verletzungen anhalten. Zweitens, wenn ein Kind aus Erleben am eigenen Körper noch untherapierte Ängste gegenüber dem Elternteil zeigt, bei dem es nicht lebt. Der Umgang sollte dann erst nach erfolgreich beendeter Kindertherapie, in die der Angst verursachende Elternteil einzubeziehen ist, erfolgen. Wenn ein Elternteil die Mitarbeit verweigert bzw. das bei ihm lebende Kind nicht zum Termin mitbringen möchte, dringe ich dennoch - meist erfolgreich - auf Schritt 1 und Schritt 2, denn nur so kann ich feststellen. ob das "Nein" zum Umgang berechtigt ist und ggf. helfen, das Kind vor Schaden zu bewahren.
Literatur
Prof. Dr. Wolfgang Klenner, "Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern", FamRZ, Heft 24
Eckard Winderl, Hinter die Erinnerung schauen, Junfermann
Cameron-Bandler, Intelligenz der Gefühle, Junfermann
"Betreuter Umgang'': Kinderschutzbund als Mittler
Wenn sich Eltern trennen, ist das für die Beteiligten immer schlimm. Am meisten leiden jedoch Kinder unter den Spannungen. Oft sind die Paare so zerstritten, daß sie sich nicht mehr über die Zusammenkünfte mit den Kindern einigen können. Häufig bekommt der Vater vom Richter ein "betreutes Besuchsrecht'' zugesprochen, denn meistens besitzt die Mutter das Sorgerecht.
VON SIMONA DRECHER
In solchen Fällen steht der Deutsche Kinderschutzbund mit der Aktion "Betreuter Umgang'' zur Seite. Das Ziel ist es, Eltern und Kinder nach der Trennung zu begleiten und den Erwachsenen zu helfen, ihre Aufgabe als verantwortliche Eltern weiter wahrzunehmen. Dafür stehen im Ortsverband Räume zur Verfügung, in denen sich der nicht sorgeberechtigte Elternteil mit dem Kind treffen kann. Während der Besuchszeit ist ein ehrenamtlicher Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin anwesend, die zwischen Elternteil und Kind vermittelt, falls es Anlaufschwierigkeiten gibt. Um eine angenehme Atmosphäre für die Treffen zu schaffen, waren Renovierungsarbeiten nötig. Bisher haperte es noch am Geld. Doch durch die großzügigen Spenden unserer Leser für die Aktion Weihnachten war es möglich, die Räume umzugestalten, Spielzeug zu kaufen und Teppiche zu legen.
Sozialarbeiterin Regine Bauer führt vor den Treffen Gespräche mit den Elternteilen und den Kindern. "Oft haben Eltern Ängste. Sie denken, das Kind könnte entführt werden. Sie erwarten auch, daß sich der Kinderschutzbund neutral verhält.'' Zur Zeit nehmen vier Familien am "Betreuten Umgang'' teil, mit sieben laufen noch die Vorbereitungsgespräche. Eine Familie brauchte nur einen Anstoß: "Nach drei betreuten Treffen konnte sich das Paar ohne weitere Vermittlung von uns über die Besuche einigen'', sagt Regine Baur.
Von unserer Mitarbeiterin SANDRA OWERWIEN
TRIER. Ein alltäglicher Fall in einem Familiengericht: Nach einer Trennung oder Scheidung will ein Vater sein Kind wiedersehen, doch die Mutter versucht, dies zu verhindern. Mangelndes Vertrauen zu ihrem Ex-Partner kann einer der Gründe für das Verhalten der Mutter sein. Stellt nun der Vater einen Antrag beim Familiengericht, kann ihm dort das Umgangsrecht mit seinem Kind zugesprochen werden.
Ein Vorschlag des Familienrichters zur Ausübung dieses Rechtes könnte dann das sogenannte »Betreute Besuchsrecht« sein.
In erster Linie Rechte des Kindes vertreten
Für Betroffene in der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg bietet der Orts- und Kreisverband Trier des Kinderschutzbundes seit einem Jahr - vorerst noch in Projektform - diese Form der Unterstützung an. »Es geht uns in erster Linie darum, die Rechte des Kindes zu vertreten. Konflikte, die die Trennung selbst betreffen, sollen außen vor bleiben«, beschreibt Projektleiterin Andrea Petersen die oberste Maxime. Sechs ehrenamtliche Mitarbeiterinnen, von denen zwei eine pädagogische Ausbildung besitzen, sind derzeit in dem Projekt beschäftigt und betreuen neun Familien. Doch der Bedarf steigt und um professionell in die Betreuung einsteigen zu können, fehlen die Mittel. Der Start des Projekts konnte durch Spenden finanziert werden, für eine Weiterführung ist der Kinderschutzbund jedoch auf Gelder der Stadt und des Landkreises angewiesen.
Praktisch sieht das betreute Besuchsrecht so aus, daß zunächst eine Beratung der Eltern stattfindet - im Idealfall gemeinsam, häufiger aber in Einzelgesprächen. Diese Beratungen werden von ehrenamtlichen Mitarbeitern mit pädagogischer Berufsausbildung durchgeführt. Nachdem in den Gesprächen abgeklärt wurde, ob beide Eltern bereit sind, die betreuten Besuchskontakte durchzuführen, lernt das Kind seine Begleiterin kennen. Die Begleiterin oder der Begleiter ist in der Regel ehrenamtlich tätig und besitzt keine pädagogische Ausbildung, wird aber vom Kinderschutzbund für die sensible Aufgabe ausgebildet. Erst wenn zwischen Begleiter und Kind ein Vertrauensverhältnis entstanden ist, finden die ersten Besuche in den dafür beim Kinderschutzbund eingerichteten Räumen statt. Der Begleiter oder die Begleiterin halten sich nicht zwangsläufig, sondern nur auf Wunsch im selben Raum mit Elternteil und Kind auf. Ein Besuch ist auf zwei bis drei Stunden begrenzt. Zwischen Beratern und Begleitern findet während der gesamten Zeit der Betreuung, die meist mehrere Monate umfaßt, ein ständiger Austausch statt und auch die Beratungen der Eltern gehen in regelmäßigen Abständen weiter. »Das betreute Besuchsrecht wird von den Betroffenen als positiv empfunden. Ein Kind lange nicht sehen zu können, führt häufig zu Unsicherheit. Das Wiedersehen in Begleitung ist dann hilfreich«, so Andrea Petersen. Und auch die Kinder seien froh, den jeweiligen Elternteil zu treffen, meint die stellvertretende Vorsitzende des Trierer Orts- und Kreisverbandes des Kinderschutzbundes, Elke Boné-Leis. Die in Trier betreuten Kinder sind im Alter zwischen zwei und zehn Jahren und häufig Einzelkinder. Um die Zahl der betreuten Kinder erhöhen zu können, sucht der Kinderschutzbund Frauen und Männer, die ehrenamtlich beim betreuten Besuchsrecht mitarbeiten möchten.
Infos: mittwochs von 9 bis 12 Uhr bei Andrea Petersen unter Telefon 0651/9911302.