Änderung des Kindesunterhaltsrechts
- Wegfall der Kindergeldanrechnung -
Eine Information an alle Mitglieder, Förderer und interessierten Leser von paPPa.com:
Im Zuge der Neugestaltung des Kinderunterhaltsrechts, das ab 01.01.2001 in Kraft tritt, werden immer mehr Stimmen laut, dass es verfassungsrechtlich fragwürdig ist, wie hier der Gesetzgeber die Ausgestaltung der neuen Regelungen festgestellt hat.
Wir haben uns bisher bemüht, hier Betroffenen Möglichkeiten aufzuzeigen, welche Einspruchsmöglichkeiten rechtlich möglich sind. Die Informationen werden wir auch weiterhin hier weitergeben.
Es gibt inzwischen eine Initiative, die noch vor Inkrafttreten des
Gesetzes die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will, um gegen
das Gesetz in Form einer Einstweiligen
Anordnung vorgehen will - unter Begleitung durch einen kompetenten
Rechtsanwalt. AKTUELL: Das wurde inzwischen
umgesetzt, siehe Antrag auf einstweilige Anordnung.
AKTUELL 7.3.2001: Die Verfassungsbeschwerde
wurde am 28.02.2001 eingereicht, siehe HIER:
Es soll insbesondere dagegen vorgegangen werden, dass es eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Einkommensgruppen der Unterhaltsverpflichteten gibt, weiterhin sollten die Verstöße gegen das Grundgesetz Art.3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 sowie gegen Art. 8 EMRK und weitere gerügt werden.
Diese Initiative wird von den Vorstandsmitgliedern von paPPa.com selbst mitgetragen, da es uns als Verein nicht möglich ist, diese einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzureichen. Es ist jedoch möglich, dass sich Betroffene zusammenfinden und die Kosten von ca. DM 2.500,- anteilig bestreiten. Alle beteiligten Personen werden dann über den weiteren Fortgang im Detail informiert. Bei Erfolg dieser Maßnahme würden die Kosten später zurückerstattet werden können.
Wir möchten deshalb alle Interessierten bitten, uns umgehend mitzuteilen, wer diese Initiative auch finanziell mittragen will. Erst nach einer absehbaren Kostendeckung können wir diesen Schritt gehen.
Sendet Eure Beteiligungszusage entweder an den webmaster@pappa.com
oder an die Postadresse: paPPa.com e.V., Postfach 84 03 40, 12533 Berlin - nach Möglichkeit gleich mit einer formlosen Einzugsermächtigung und dem DM-Betrag - oder direkt überweisen an:
paPPa.com e.V. - Konto 3370200 - BLZ 100 205 00 - Bank für Sozialwirtschaft.
Bis zum 15.12.2000 soll die einstweilige Anordnung in Karlsruhe sein, um das Gesetz zu stoppen. Wer an diesem historisch wichtigen Vorgang teilnehmen möchte, bitte umgehend, spätestens aber zum 12.12.2000 bei uns melden.
AKTUELL 20. Januar 2001: Die notwendigen Kosten konnten durch die freundliche Unterstützung unserer Leser sichergestellt werden. Vielen Dank! Weitere Aktionen sind in Vorbereitung und daher auch weitere Geldzuwendungen für die beabsichtigte Öffentlichkeitsarbeit sowie die weitere Information zum Thema - hierzu bitte auf der Homepage die Einträge zum Thema unter "Was gibt´s Neues?" beachten !!!
Zur Vorgeschichte der Kindesunterhaltsänderung siehe hier: http://www.paPPa.com/recht/unterhaltsnovelle009_2.htm
Stand dieser Seite: 07.03.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/BVG-EA.htm
Wenn Sie unsere Informationen nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 - Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind darauf ... Ab 30 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.