Joachim Bell
10555 Berlin
Frau
Margot von Renesse
Mitglied des Bundestages
Platz der Republik
11011 Berlin
05.12.2000
ich wende mich an Sie, weil ich weiß, dass Sie im zurückliegenden Jahrzehnt maßgeblich am Zustandekommen eines neuen, besseren Kindschaftsrechts mitgewirkt haben. Meine Anliegen betreffen dieses Kindschaftsrecht und seine eigentlich logischen sowie die tatsächlichen Konsequenzen für das Umgangsrecht sowie das Unterhaltsrecht bzw. die herrschende Rechtswirklichkeit. Aber es geht mir auch um den Anspruch einer gerechten und sozialdemokratischen Politik.
Viele Unterhaltspflichtige, überwiegend Väter, und zwar solche, die über ein eher geringes Nettoeinkommen verfügen, erleben in diesen Tagen eine böse Überraschung. Kurioserweise infolge des "Gesetzes zur Ächtung von Gewalt in der Familie" wird ihnen die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt für ihre Kinder ganz oder teilweise gestrichen.
Dass den Kindern seitens ihrer Väter das Existenzminimum rechtlich gesichert wird, ist natürlich für sich gesehen in Ordnung. Die kategorische Forderung passt aber nicht in den Kontext, dass abgeliebte Väter nach der Scheidung zwar heftig "bluten" müssen, aber alle steuerrechtlichen Vergünstigungen verlieren, die sie als Familienväter hatten. Also nicht genug damit, dass familiäre Synergieeffekte des Zusammenlebens nicht mehr genutzt werden können, sie müssen in der Regel bis zu ihrem Selbstbehalt von 1.500 Mark zahlen (mitunter - so die Berichte aus der Praxis - aus darüber hinaus). Man muss schon ziemlich gut verdienen, damit der Unterhalt für Kinder und Exfrau (sofern diese nicht selbst arbeitet - und in vielen Fällen wäre sie da ja dumm!) mehr als das übrig lässt.
Das Unterhaltsrecht, das maßgeblich von Sozialdemokrat/inn/en gestaltet worden ist - und ich gehöre dieser Partei selbst seit über 20 Jahren an - beinhaltet, dass ein geschiedener Vater von zwei Kindern der Altersstufe 2 (6-12 Jahre) mindestens entsprechend BAT 1 b verdienen muss (bei Steuerklasse 1), damit ihm mehr bleibt als der genannte Selbstbehalt plus anteiliges Kindergeld. Mit anderen Worten: Unter maßgeblichem Zutun einer sozialdemokratischen Partei wurde geregelt, dass man als Vater schon ein höheres Akademikereinkommen haben muss (oder aber ein leidlich erfolgreicher Unternehmer ist), um nach einer Scheidung, wie sie inzwischen zigtausendfach im Jahr vorkommt, mehr als 1.500 Mark im Monat zum Leben und Wohnen übrig zu haben. Ihren Kindern können da die Meisten nur noch als elende Knauser entgegentreten!
Man sollte jetzt, d.h. nach dem o.g. Gesetz, als geschiedener Vater von zwei Kindern der Altersstufe 2 jedenfalls nicht weniger als 2.670 Mark netto verdienen, sonst werden einem auch die 135 Mark anteiliges Kindergeld pro Kind, die man neben dem Selbstbehalt noch hat, weggenommen. Andererseits sollte man auch nicht mehr (es sei denn sehr viel mehr!) verdienen. Denn das bekommt zunächst alles die Exfrau. Man muss schon mehr als sage und schreibe 4.000 Mark netto verdienen, damit einem wenigstens ein Teil davon bleibt - über Selbstbehalt und Kindergeldanteil hinaus.
Gleichzeitig gilt die Verpflichtung beider Elternteile zum Umgang mit ihren Kindern. Dieser kostet in aller Regel Geld: Fahrkosten, kleine Geschenke und eine höhere Miete, wenn die eigene Wohnung so beschaffen sein soll, dass der Nachwuchs auch mal beim Papa übernachten kann. Die hälftige Beteiligung am Kindergeld war dafür bisher eine keineswegs unangemessene Hilfe. Wer aber - nach der Scheidung wieder bei Steuerklasse 1 - nicht wenigstens die genannten 2670 Mark netto (bei zwei Kindern) verdient, dem wird diese jetzt genommen.
Der Umgang mit den Kindern unter akzeptablen Umständen wird jetzt vielen unmöglich gemacht. Wenn es nicht schon vorher so war! Ist nicht auch dieser Umgang ein wichtiges Rechtsgut, und zwar eines der Kinder?
Dass Kindesunterhalt unter dem Existenzminimum als Gewalt definiert wird, ist im Rahmen eines weit gefassten Gewaltbegriffs nachvollziehbar. Gleichzeitig ist übrigens die Vereitelung des Umgangsrechts der Kinder, wie sie in unserem Land tausendfach geschieht, zwar rechtlich unzulässig, wird aber vom Jugendamt in keiner Weise wirksam beanstandet. Das ist eine höchst fragwürdige Ungleichbehandlung! Auch hier wird den Kindern - quasi gewaltsam - etwas vorenthalten, fast immer auch zum Nachteil der Väter! Die Sensibilität des Gesetzgebers in diesen Fällen ist aber nicht annähernd zu vergleichen mit der, die Müttern allenthalben entgegengebracht wird. Wenn nämlich ein Recht gebrochen wird, das u.a. die Interessen des Vaters schützt, erntet man amtlicherseits ein Schulterzucken.
Eine wirksame Vereitelung dieser Form von Gewalt sieht das neue Gesetz nicht vor: Man wird weiterhin auf ein langwieriges rechtliches Verfahren verwiesen, an dessen Ende möglicherweise der Satz steht, dass zuviel Zeit verstrichen ist, als dass dem Kind jetzt noch ein regelmäßiger und dem Gesetz entsprechender Umgang mit seinem Vater zuzumuten wäre. Das Ganze resultiert oft aus einem massiven Verstoß gegen § 1684 BGB, weil viele Mütter es nicht unterlassen, Kinder in Hinsicht auf den Umgang mit den Vätern psychisch negativ zu konditionieren. Da das nicht einfach nachzuweisen ist, verzichtet man in der Regel gleich auf jeglichen Versuch, dieser Norm zur Realität zu verhelfen.
Ich wünschte mir in Bezug auf diese Normen des § 1684 BGB die selbe Konsequenz seitens des Gesetzgebers wie bei der Regelung des Unterhalts und der Mittel zu seiner Durchsetzung. Angesichts der herrschenden Rechtslage - insbesondere für geschiedene Väter - wundert man sich beinahe, dass die Zahl derer nicht noch höher ist, die ins soziale Nichts abtauchen.
Unsere Partei hat erfolgreich dazu beigetragen, dass man heute sagen kann:
Dass die Maßnahmen, die das bewirken, geeignet sind, die Probleme der Alleinerziehenden zu lösen, möchte ich ernsthaft bezweifeln. Wenn angesichts der Art, wie Väter und Ex-Gatten längst in die Pflicht genommen werden, dort immer noch Armut herrscht, dann vor allem weil der Fiskus heute der größte Profiteur des Scheidungsunwesens ist. Allerdings muss man auch anerkennen, dass es der Staat trefflich verstanden hat, sich das feministische Feindbild "Mann" zunutze zu machen, um so von der eigenen Wegelagerei abzulenken. Oder waren Sie, liebe Frau von Renesse, schon je wirklich der Ansicht, dass jemand anders als die bösen Männer schuld sind am Elend der Alleinerziehenden? Verzeihen Sie mir bitte die direkte Frage! Aber die Neuregelung beim Unterhalt zeugt wie kaum etwas sonst von dieser Feindbild-Projektion - auch wenn das wahrscheinlich den Wenigsten bewußt ist.
Für mich resultieren daraus drei Anliegen:
Ich weiß, das Einklagen von Rechten für Väter entspricht nicht dem herrschenden Zeitgeist. Da es dabei aber auch um das Wohl der Kinder geht - so verstehe ich nämlich das geltende Kindschaftsrecht - würde es mich sehr freuen, wenn die zuständigen sozialdemokratischen Politiker/inn/en dem ein klein wenig mehr Augenmerk zukommen ließen.
Mit freundlichen Grüßen
Mehr Infos hier: Kindesunterhalt-Änderung-Leitseite
Stand dieser Seite: 8.12.2000 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/bell-an-renesse.htm
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