Februar 2001: paPPa.com meint:

Es reicht!
paPPa.com zeigt erste Möglichkeiten, wie man gegen die geplante Erhöhung
des Kindesunterhalts vorgehen kann
.
(Wir hatten schon wiederholt dazu berichtet.)

NACHTRAG April 2004: Alle Bemühungen aus den Jahren 2001 + 2002, gegen diese soziale Ungerchtigkeit vorzugehen, sind leider gescheitert ... siehe die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 12.1.2001 zum Aktenzeichen 1 BvQ 38/00 sowie vom 27.3.2001 zum Aktenzeichen 1 BvR 356/01 - Konsequenz: Unterhaltspflichtige müssen die Erhöhung des Kindergelds hinnehmen und können sich lediglich noch für die Jahre 2001 bis 2003 darum bemühen, die Nichtanrechnung des Kindesgelds im Rahmen der Einkommenssteuer anerkennen zu lassen (was zu einer verminderten Steuerschuld führen kann). Wer hierzu Fragen hat, lese bitte hier nach: Steuererklärung - steuermindernde Berücksichtigung des Kindesunterhalts - Hilfen zur Durchsetzung gegenüber dem Finanzamt - oder wende sich an paPPa.com per Mail

Der Gesetzgeber sieht vor: Ab dem 1.1.2001 sind alle Unterhaltspflichtigen nicht mehr zur Hälfte am staatlichen Kindergeld beteiligt, die weniger als 135 % des Regelbetrages zahlen können. Das trifft ca. 70 % der Betroffenen ...

Die Fachöffentlichkeit und die Organisationen der Betroffenen sprechen deutlich von einer möglichen Verfassungswidrigkeit - die Stimmen mehr sich. Was ist also zu tun ??? Wir versuchen, erste Antworten zu geben.

Inhalt der Informationen hier:
(Zusammenstellung mit Unterstützung der Initiative AEfK und der Vereine BBVI und Väteraufbruch für Kinder)

I. Was kommt auf unterhaltspflichtige Eltern zu - wie läuft das konkret ab ?
II. Wie auf die Aufforderung zur Anspruchstitulierung reagieren ? (Musterschreiben)
III. Darstellung des weiteren Verfahrensablaufs und der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten - für direkt Betroffene
IV. Wer
(noch) nicht direkt betroffen ist: Es kann schon Verfassungsbeschwerde eingelegt werden !
V. paPPa.com will gleich was tun! Bitte beteiligen!
VI. Weitere externe Infos zum neuen Gesetz

VII. Was paPPa.com tun kann und tut und was nicht ...

Bitte beachten: Aktuelles ist auf der Homepage von paPPa.com ...


I. Was kommt auf unterhaltspflichtige Eltern zu - wie läuft das konkret ab ?
(Diese Darstellung wurde zwischenzeitlich anwaltlich überprüft und ist damit im Rahmen der Möglichkeiten abgesichtert.)

Nach dem Unterhaltstitelanpassungsgesetz gilt folgendes:

In aktuell laufenden Verfahren beim Jugendamt oder vor dem Familiengericht, in denen es um die Unterhaltspflicht geht, kann auf Antrag die Verhandlung wieder eröffnet werden, soweit das Verfahren bis zum Ende 2000 noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Die gewünschte Neuregelung kann sogar noch in der Berufungsinstanz neu verhandelt werden.

Die meisten Fälle laufen aber hinsichtlich schon bestehender Gerichtsentscheidungen oder anderen Schuldtiteln i. S. v. § 794 ZPO (auch Vergleiche oder notarielle Urkunden, Titulierungen durch das Jugendamt). Diese können auf Antrag im sogenannten "Vereinfachten Verfahren" - § 655 ZPO - abgeändert werden, für die Zeit nach Antragstellung. Inhalt: Die Anrechnung von Kindergeld unterbleibt, wenn der Unterhalt 135 % des Regelbetrages nach der Regelbetrag-Verordnung nicht übersteigt.

Hier kommen also auf die Väter (und einige wenige Mütter) entweder Schreiben des Jugendamts oder Schreiben der Anwälte der unterhalts-/sorgeberechtigten Elternteile oder direkt auch Schreiben des Familiengerichts zu, in denen aufgefordert wird, sich der neuen Rechtslage auch rechtlich verbindlich zu "unterwerfen". Tut man dies nicht, geht es in das gerichtliche Verfahren. Dazu weiter unten.

Dieser "Spaß" kostet einen dann pro Monat und pro Kind DM 135,00, also mindestens DM 1.620 im Jahr pro Kind und in vielen Fällen wird dadurch das Umgangsrecht mit den Kindern noch weiter erschwert. Das soll verhindert werden, eine sog. "Titulierung" sollte zunächst auf jeden Fall vermieden werden.

Die folgenden Hinweise sind erfolgen alle ohne Gewähr und sind von Betroffenen entwickelt worden. paPPa.com lässt diese momentan rechtlich prüfen und wird das Ergebnis zügig mitteilen können. Zunächst geht es darum, das Verfahren zu verzögern und eine Titulierung zunächst abzuwenden. Hierfür ist zunächst der Schritt unter Punkt II. mitzugehen. Weitere Infos folgen bald. Wer besonderes Interesse hat, meldet sich bitte für die Info-Versendung per eMail beim webmaster@paPPa.com an.

Wer sich sicher fühlt, sollte diese Schritte mit dieser Anleitung auch alleine gehen können. Da das Unterhaltsrecht aber sehr formal ist und einige Fallstricke aufweist, kann dem unsicheren Betroffenen nur angeraten werden, sich um einen qualifizierten Anwalt zu bemühen. Siehe hierzu auch am Ende "Was paPPa.com tun kann und tut und was nicht ..."


II. Wie auf die Aufforderung zur Anspruchstitulierung reagieren ? (Musterschreiben)

Soweit die Unterhaltspflicht über das Jugendamt abgewickelt wird, kam oder kommt ein Schreiben des Jugendamts - hier ein Beispiel, wie darauf reagiert werden kann.

Soweit die Unterhaltspflicht anderweitig geregelt ist und ohne Einschaltung des Jugendamts abgewickelt wird, kommt ein Schreiben eines Anwalts. Auch für diese Variante ein leicht abgewandelter Vorschlag:

Nach diesem Schreiben wird in der Regel ein Gerichtsverfahren von der Gegenseite (Jugendamt oder Rechtsanwalt der Gegenseite) eingeleitet werden - Sie müssen sich verklagen lassen. Bedenken wegen der damit verbundenen Kosten? Siehe die weiter unten dargestellte Möglichkeit der Bewilliung von Prozesskostenhilfe. - Sie sollten überlegen, ob Sie vorsichtshalber den Differenzbetrag zwischen bisher gezahltem Unterhalt und der neuen Forderung auf ein gesondertes Konto einzahlen, um später nicht mit einer großen Summe konfrontiert zu sein.

Dann geht es weiter unter III.


III. Darstellung des weiteren Verfahrensablaufs und der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten

Auf der Grundlage eines Eintrags in einem Internet-Forum wird hier beschrieben, wie sich der weitere Rechtsweg gestaltet und welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten es gibt. Unserer besonderer Dank gilt dabei Dieter Mark und Peter Szettele für die wichtige Vorarbeit.


IV. Wer (noch) nicht direkt betroffen ist: Es kann Verfassungsbeschwerde eingelegt werden !

Ebenfalls auf der Grundlage eines Eintrags in einem Internet-Forum wird hier ein Muster für eine abstrakte Verfassungsbeschwerde für alle die vorgestellt, die (noch) nicht direkt betroffen sind, die es aber jederzeit treffen kann. Angesichts des inzwischen eingeleiteten Verfahrens ist das aber eigentlich überflüssig geworden ... Die Beschwerde zum Antrag auf einstweiige Anordnung wird Anfang Februar 2001 unter Koordination von paPPa.com eingereicht werden. Trotzdem zur Orientierung hier noch das

Muster für abstrakte Verfassungsbeschwerde


V. paPPa.com will gleich was tun! Beteiligen bitte ... !

Wir haben anwaltlich vorprüfen lassen und sehen eine Chance, gleich zum Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung vorzudringen. Unsere Leser bitten wir zu überlegen, ob sie sich an den notwendigen Kosten beteiligen können und wollen. Mehr Informationen hierzu stehen HIER.


VI. Weitere externe Informatioenen zum neuen Gesetz

1. Der Verein Humane Trennung und Scheidung - VHTS - zum neuen Kindesunterhaltsgesetz. Auszüge aus VHTS-aktuell 3/2000 (November):

2. Dr. Bernhard Knittel (Bayerisches Staatsministerium der Justiz), Neuregelung der Kindergeldanrechnung

3. Rundschreiben Hessischer Landkreistag - Rundschreiben vom 24.10.2000

4. Veranstaltungsbericht: BBVI 29.11.2000 Änderung des Kinder-Unterhaltsrechts

5. IN http://www.kind-vater.de/aktuell2000.htm "Kindergeld - die unendliche Geschichte" - Joachim Beinkinstadt, Leiter Vormundschaften Jugendamt Hamburg-Mitte in: "Der Amtsvormund", 9/2000, S. 722-730

6. Berliner Kurier 21.11.2000 - Lokales Mehr Unterhalt für Kinder: Mütter und Väter streiten

7. CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

8. Joachim Bell an Margot von Renesse 5.12.2000 zum neuen Unterhaltsrecht

9. Kritische Presseberichte

10. Kritische Elternreaktionen


VII. Was paPPa.com tun kann und tut und was leider nicht ...


Verfassungswidrig ?


Zur Vorgeschichte der Kindesunterhaltsänderung siehe hier: http://www.paPPa.com/recht/unterhaltsnovelle009_2.htm


paPPa.com-Homepage

Stand dieser Seite: 20.02.2001 - eingestellt am 20.01.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/index.htm


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