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Kritische Eltern-Reaktionen auf die Unterhaltserhöhung aufgrund Kindergeldstreichung

Siehe auch: "Presseberichte - Pressemitteilungen - Leserbriefe"

Inhalt:


Zuschrift an paPPa.com vom 26.01.2001:

Ausschreitungen in Berlin.
Bundesregierung nimmt 50 %ige "Preiserhöhung" zurück.


ewu-iak@web.de

Frau Bundesjustizministerin
Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin
Mohrenstraße 37

10117 Berlin

20.12.2000

Protestnote zum neuen Unterhaltsrecht

Sehr geehrte Fr. Prof. Dr. Däubler-Gmelin,

am 14. Dezember erhielt ich unerwartet unliebsame Post vom Jugendamt. Von einem Monat auf den anderen darf ich nicht mehr das hälftige Kindergeld von meiner Unterhaltszahlung abziehen. Von einem Monat auf den anderen fehlen mir 385,- DM. Ohne Vorankündigung!

Von meinem durchschnittlichen Monatseinkommen von 3.106,80 DM (- 5% für berufsbezogene Aufwendungen = 2.951,46) verbleiben mir nach Abzug des geforderten Unterhaltes (siehe Anlage) 1.412,46 DM. Ich darf gar nicht daran denken, dass auf mich in diesem Jahr eine weitere (für meine finanzielle Situation dramatische) Erhöhung der Unterhaltsforderungen durch Erreichen der nächsten Altersstufe bei zwei meiner Kinder auf mich zu kommt. Am 1. 7.2001 steht des weiteren die allgemeine Erhöhung der Unterhaltssätze an.

Durch ihre Gesetzesänderung durch die "Hintertür" wird den Kindern ein Bärendienst geleistet. Vätern wird jede finanzielle Grundlage für den Kontakt zu ihren Kindern genommen. So habe ich als Vater bisher nicht nur mich unterhalten, sondern ich habe:

All dies wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Meine "Zweitfamilie", meine neue Partnerin mit ihren zwei Kindern muss jetzt vieles – auch finanziell - auffangen.

Mich entsetzt, dass durch dieses Gesetz wieder einseitig der unterhaltspflichtige Elternteil belastet wird, dass in keinster Weise die finanziellen Leistungen und die Erziehungstätigkeit von "Wochenendväter" oder auch von "Wochenendmüttern" anerkannt wird. Dass auch die Kinder in meiner Zweitfamilie jetzt unter "meiner", aber eben jetzt auch "unserer" relativen Armut zu leiden haben. Die Erziehungstätigkeit, die ich in meiner neuen Familie leiste, erkennen mir sowieso nur meine Freundin und ihre Kinder an.

Mich entsetzt, dass von der Neuregelung wieder nur die "wenig verdienenden" Unterhaltspflichtigen betroffen sind. Es wird wieder von unten nach oben umverteilt. Ein Unterhaltspflichtiger, der 135 % des Regelsatzes zu zahlen im Stande ist, darf weiterhin das hälftige Kindergeld abziehen. Bundesminister und MdB sind durch dieses Gesetz sicher nicht betroffen!

Mich macht betroffen, dass diese Änderung so still, so klammheimlich geschehen ist. Dass ich die Nachricht als "verfrühtes Weihnachtsgeschenk" auf dem Gabentisch hatte. Dass ich bis jetzt kaum Zeit hatte mich mit den Folgen für mich, für meine Kinder und meine neue Familie auseinander zu setzen.

Ich habe, als ich diese Regierung mit gewählt habe, etwas anderes von ihr erwartet und bin tief enttäuscht. Dies ist nicht die Politik, die ich gemeint habe.

Wenn Ihre Gesetzgebung die Väter der Kinder nicht mit in die Familienpolitik einbeziehen, brauchen Sie sich auch nicht zu wundern, wenn diese Gesellschaft zu einer "vaterlosen Gesellschaft" wird. Mit ihrer Politik rauben Sie den Vätern nicht nur die letzte finanzielle Grundlage, noch schlimmer, Sie zeigen deutlich den Grad Ihre Missachtung der Elternteile "ohne Kinder", und das sind nun einmal in der Regel leider die Väter.

Mit wütenden, ärgerlichen aber auch traurigen Grüßen


Vater AZ, 6.1.2001 - "Ihr könnt "Sozial" aus Eurem Parteinamen streichen."


Eintrag ins paPPa.com-Forum vom 11.12.2000 - Kindergeldanrechnung

Ich habe drei Kinder, zahle gegenwärtig 1520.- DM Unterhalt, einschliesslich Kindergeld. Anfang nächsten Jahres sollen es auch 1520.- DM sein. Allerdings ohne Kindergeld. Dieses Kindergeld wird dann auch nicht mehr als Beitrag meinerseits anerkannt. Der Wegfall der Kindergeldanrechnung führt in meinem Fall zu einer Mehrbelastung von mind. 5160.- DM im Jahr und man steht steuerlich da wie ein lediger Single, der nur für sich sorgen muss. Dies führt dazu, dass von einem Bruttolohn von 6500.- über das Jahr verteilt 3500.- netto monatlich übrigbleiben (in Wirklichkeit sind es monatlich 3000.- DM und in zwei Monaten 6000.- DM). Klingt nach viel, ist aber verdammt wenig.

Wer in München Miete zahlt, weiss von was ich rede. Tatsächlich sieht die monatliche Rechnung so aus, dass von 3000.- monatlich künftig 1520.- an Unterhalt weggehen. Bleibt ein Rest von 1480.- DM. Hiervon gehen 500.- DM an Schuldzahlung ab. Bleibt ein Rest von 980.- DM, von dem Miete, Kleidung, Essen, Umgang mit den Kindern, Fahrtkosten und Kosten eines Fahrzeugs zu bestreiten sind, bestritten werden sollen oder bestritten werden können sollen. Lediglich in zwei Monaten sieht es besser aus.

Die Argumentation, dass das Kindergeld die Kosten des Umgangs abdeckt und deshalb eine Anrechnung unterbleiben mus, finde ich falsch. Das war schon bisher nicht so und wird auch künftig nicht so sein. Das Kindergeld dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums ! (leider nur zum Teil) und n i c h t für Zusatzleistungen des Umgangsberechtigten und Umgangspflichtigen, wie Betreuung an Wochenenden und gemeinsame Ferien. Das wäre nur dann so, wenn das Kindergeld an den Unterhaltszahler ausgezahlt würde und er darüber wirklich frei verfügen könnte und es nicht an die Kindsmutter weitergeben müsste, um das Existenzminimum zu sichern. Die Ansicht vieler Unterhaltsgläubiger, dass man von dem angerechneten Kindergeld super in den Urlaub fahren und sämtliche Spesen für die Kinder aufbringen könnte, muss man daher vehement bekämpfen.

Ich jedenfalls konnte mir schon bisher kaum einen Urlaub mit den Kindern mehr leisten. Der letzte hat mich in neue Schulden gestürtzt, die aber als Luxusaufwand das anrechenbare Einkommen nicht vermindern.

Die bisherige Situation war und ist schon wahnsinnig. Die künftige Situation kann nur als pervers und perfide bezeichnet werden. Man weiss schon gar nicht mehr, was man sagen soll, dann kommt der nächste Hammer. Das führt dazu, dass man die bisherigen Ungerechtigkeiten akzeptiert und nur die neuen bekämpft. Ist das Taktik ??

Die Kindergeldanrechnung muss allein deshalb unterbleiben, weil das Kindergeld ansonsten nicht mehr den leistenden Unterhaltszahler bei seiner Sicherung des Existenzminimums der Kinder entlastet, sondern nur den Staat, der seiner Pflicht zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums nicht oder nicht genügend nachkommt. Wenn diese unsägliche Regelung weg ist, kann man sich den sonstigen Ungereimtheiten wieder zuwenden.

Stimmt mir da jemand zu ?



Eintrag im paPPa.com-Forum vom 16.12.2000:

Nochmals: Kindergeldanrechnung, Steuern, Existenzminimum, 135 % - Ausgangspunkt und Endstation Kindergeld

Im nachfolgenden nochmals einige Gedanken zum Verhältnis von Unterhaltsschuldnern und Unterhaltsgläubigern und zu ihrer steuerlichen Behandlung im Hinblick auf die Sicherung des Existenzminimums von Kindern. Dabei will ich versuchen, mich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Die Rentendiskussion ist gegenwärtig und schon seit geraumer Zeit in aller Munde. Alle Welt spricht über Rente, Rente, Rente. In den Medien wird darüber mindestens jeden zweiten Tag ausführlich berichtet oder diskutiert. Diese Diskussion ist auch wichtig, aber: Fängt man hier nicht wieder einmal von hinten an?

Zur gleichen Zeit und schon seit Jahren findet weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit ein Verteilungskampf statt, der der obigen Problematik (64% oder 67 % Rente) in nichts nachsteht, sondern im Gegenteil viel härter und grausamer ist. Dieser Verteilungskampf findet im privaten Bereich, vor Therapeuten und in Gerichtssälen statt und endet viel zu häufig - insbesondere im Trennungsfall - in Überschuldung, Entfremdung, Depression, Selbstmord und sogar Mord.

Dieser Verteilungskampf steht mit der Rentenproblematik in unmittelbarem Zusammenhang.

Obwohl Zweifel an den Zahlen des Bundesamtes für Statistik berechtigt sind (erst recht bei mehreren Kindern), muss man die Zahlen als Ausgangspunkt der Diskussion akzeptieren und voraussetzen, dass ein Kind allein an finanziellem Aufwand mindestens ca. 8.400.- DM im Jahr für sein Existenzminimum benötigt. Das entspricht ungefähr 135% des Regelsatzes nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Unterhaltsschuldner ist für die Herbeischaffung dieses Aufwandes verantwortlich. Wäre dieser Aufwand allein das Existenzminimum eines Kindes, so müsste das Kindergeld (laut Kindergeld-Merkblatt 2000 dient das Kindergeld der Steuerfreistellung des Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes und - eher schwammig - der Förderung von Familien) allein dem Unterhaltszahler zu Gute kommen und allein ihm angerechnet werden. Aber ein Kind muss auch betreut werden. Dieser Aufwand obliegt dem anderen Elternteil (meistens Frauen).

Das führt dazu, dass das Kindergeld im Trennungsfall auf beide Elternteile aufgeteilt wird und zwar im Verhältnis 50/50. Dass ein Kind, wenn es älter wird, entsprechend weniger "betreut" werden muss und diese Aufgabe vermehrt durch Kindergärtner/innen, Lehrer/innen und andere Personen oder das Kind selbst übernommen wird, bleibt unberücksichtigt. Weiterhin bleibt unberücksichtigt, dass im Idealfall der Unterhaltszahler selbst Betreuungsaufgaben übernimmt und übernehmen darf, ja er ist hierzu sogar verpflichtet (Umgangspflicht).

Tatsache ist, dass das finanzielle Existenzminimum von 8400.- DM im Trennungsfall (noch) mit der Hälfte des Kindergeldes steuerlich freigestellt wird. Logischerweise folgt daraus, dass die andere Hälfte des Kindergeldes, die nach gegenwärtigem Standard dem Betreuenden (meistens der Kindsmutter) zusteht, ebenfalls einen geldwerten Aufwand von 8400.- DM steuerlich freistellt. Insgesamt ergibt sich nach dieser Rechnung ein Existenzminimum von 16800.- DM im Jahr, das auf diese Weise durch das Kindergeld steuerlich freigestellt wird oder freigestellt werden müsste. Ein entsprechender Kinderfreibetrag müsste seitens der Finanzbehörden gewährt werden. Dies gilt auch für die Vergangenheit.

Aber dies war und ist bei weitem nicht der Fall. Bei der Nachbesserung der Kinderfreibeträge, die angeblich die geänderte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schon berücksichtigt, wurde z.B. für 1995 ein Kinderfreibetrag von 6168 DM für ein (!) Kind angesetzt. Wer es nicht glaubt, der sehe unter Nachbesserung der Kinderfreibeträge im Internet nach. Wenn der Staat allerdings im Jahr 2000 einen Kinderfreibetrag von nur 8400.- DM gewährt, der nur dem finanziellen Existenzminimum entspricht, dann dürfte er entsprechend der obigen hälftigen Aufteilung des Kindergeldes auch nur die Hälfte des gezahlten Kindergeldes im Rahmen der Steuerfestsetzung in Anrechnung bringen. Tut er aber nicht. Er setzt nicht 50 %, sondern 100% an. Sie sehen, irgend etwas an der Rechnung stimmt nicht.

Nähern wir uns dem Problem von einer anderen Seite. Wie sieht es bei den betreuenden Müttern oder Vätern aus? Sie sind entweder alleinstehend oder wiederverheiratet. Beide Gruppen, Ehepaare und Alleinstehende sind steuerlich privilegiert. Die einen haben den Splittingvorteil, die anderen haben den Haushaltsfreibetrag. Beide haben Kindergeld. Nun haben diese beiden Gruppen über gegenseitige Bevorzugung oder Schlechterstellung gegenüber dem anderen geklagt. (Mit dem Unterhaltsschuldner, der ja aufgrund seiner Zugehörigkeit zur Familie und seiner Verantwortung für die Familie - er fällt daher genauso unter den Schutzbereich des Art. 6 GG wie Ehen mit Kindern - Unterhalt schuldet, wollte sich niemand vergleichen. Warum ??? Weil man sich bei einem Vergleich mit der steuerlichen Situation des Unterhaltsschuldners nur blamieren kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat dann für bestimmte Fallkonstellationen festgestellt, dass trotz Splittingvorteil und Kindergeld der Betreuungsbedarf eines Kindes steuerlich nicht ausreichend berücksichtigt wird. "Die Leistungsfähigkeit von Eltern wird, über den existenziellen Sachbedarf ... hinaus, generell durch den Betreuungsbedarf gemindert. Dieser ist als Bestandteil des kindbedingten Existenzminimums steuerlich zu verschonen." Klingt sehr erfreulich, bloss... der Unterhaltsschuldner muss hellhörig werden und spätestens hier ein lautes: Wie bitte ?? verlauten lassen. Die Hälfte des Kindesgeldes steht bei ihm nicht mehr für den finanziellen Bedarf eines Kindes zur Verfügung, sondern dient der anderen Seite zur finanziellen Abfederung des Betreuungsbedarfes. Gibt es also nochmal zusätzlich einen Betreuungsbedarf ?

Das BVerfG hätte doch eine solche Feststellung gar nicht nötig, wenn der Betreuungsbedarf eines Kindes schon durch das Kindergeld ausreichend berücksichtigt würde. Alles endet bei der Frage: Wozu dient das Kindergeld bisher ?

Anscheinend doch nur zur steuerlichen Freistellung des finanziellen Existenzminimums von Kindern. Dann steht es aber allein dem Unterhaltsschuldner hundertprozentig zur Verrechnung (!) zu, wenn dann zusammen mit dem Kindergeld das finanzielle Existenzminimum eines Kindes sichergestellt wird. Der Betreuungsbedarf müsste dann durch zusätzliche Freibeträge oder Zahlungen berücksichtigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat hier Freibeträge von 4000.- DM für das erste Kind und 2000.- DM für jedes weitere Kind vorausgesetzt.

Eine solche Vorgabe wäre nicht notwendig, wenn das Kindergeld zur Hälfte dem finanziellen Existenzminimum von 8400.- DM jährlich entspricht und die andere Hälfte dem Betreuungsbedarf entspräche, der dann konsequenterweise ebenfalls einem Geldwert von 8400.- DM gleichkommt und nicht 4000.- DM oder 2000.- DM.

Fazit: Das Kindergeld dient bei näherer Betrachtung nur der Sicherung des finanziellen Existenzminimums von Kindern. Es müsste dann dem Unterhaltszahler voll angerechnet werden, wenn er in der Lage ist, das finanzielle Existenzminimum seiner Kinder zu sichern oder Beiträge leistet, die über dem Existenzminimum von Kindern liegen. Der Staat müsste das Kindergeld um die Hälfte erhöhen und zwei Drittel von diesem Betrag dem Unterhaltszahler zur Entlastung seiner Unterhaltsverpflichtung anrechnen. Alle wären zufrieden.

Dies hätte für viele von uns die positive Folge, dass der Beitrag unsererseits zum Familienunterhalt entsprechend gewürdigt wird und dass sich Arbeit wieder lohnt. Weitere Belastungen durch Betreuung und Erziehung der Kinder an Wochenenden und in den Ferien/Urlaub könnten viel leichter getragen werden.

Nebenbei bemerkt wären 100 % dann immer noch 100% und nicht plötzlich 135%. Das hälftige Kindergeld dagegen müsste schon bei der gegenwärtigen Rechtslage dann den Unterhaltszahler entlasten, wenn er 67,5 % des Tabellenunterhalts leistet.

Die gegenwärtige Rechtslage ist schon verfassungswidrig. Wie soll die künftige geplante Regelung ab 01.01.2000 verfassungsgemäß sein (??), die viele gar nicht (im Geldbeutel !) treffen wird, weil sie eh schon sogenannte Mangelfälle sind. Die geplante Neuregelung ist verfassungswidrig. Sie dient nur der Entlastung des Staatshaushaltes von berechtigten Ansprüchen der Staatsbürger und der Sanktionierung von fehlender Wirtschaftskraft, die vom "Staat" bereits vorher abgeschöpft wird. Scheidungen werden vor diesem Hintergrund zu einem Steuergeschäft.

Hat jemand Gegenargumente?
MfG Schmid


"Warum eigentlich Widerspruch einlegen ??" - Zuschrift an paPPa.com Febr. 2001


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Stand dieser Seite: 18.2.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/reaktion-eltern.htm
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