paPPa.com informiert:

Kritische Reaktionen auf die Unterhaltserhöhung aufgrund Kindergeldstreichung
- Presseberichte - Pressemitteilungen - Reaktionen aus dem Jugendamt - Leserbriefe -

Siehe auch "Reaktionen von Vätern und Müttern"

Mittelbadische Presse v. 21.03.2001

Badische Zeitung vom 17.03.2001:

Zollern-Alb-Kurier 28.2.2001

TLZ 27.2.2001:

Wochenschau Flensburg 21.2.2001:

SZOn 16.2.2001

Zuschrift eines Betroffenen an paPPa.com vom 11.2.2001:

Neue Osnabrücker Zeitung 05.02.2001:

Ludwigsburger Kreiszeitung 27.01.2001:


Frankischer Tag, 25.01.2001:

Westline 24./25.01.2001: Väter gehen auf die Barrikaden


Westfälische Rundschau 24.01.2001: Neue Regelung zum Unterhalt: Väter erbost


Donaukurier 19.01.2001: Am Stammtisch planen die Väter den Aufstand - Männer wollen sich nicht abzocken lassen und Interessengemeinschaft Unterhaltspflichtiger gründen

ISUV, 24.01.2001 - Presseerklärung: Umgang mit den Kindern nach Trennung und Scheidung: Manche Eltern können sich den Umgang nicht "leisten" - Die neue Aufteilung des Kindergeldes verschärft die Situation dieser Eltern noch dramatisch.

ISUV, 24.01.2001 - Presseerklärung: Selbstbehalt in Schieflage ISUV ist der Auffassung, dass der Selbstbehalt das Existenzminimum eines Unterhaltszahlers nicht adäquat abdeckt. Deswegen fordert der Verband, dass der Durchschnittsbedarf - also das Existenzminimum - eines Unterhaltspflichtigen, von der Bundesregierung festgelegt und den steigenden Lebenshaltungskosten entsprechend ständig angepasst wird.

ISUV, Dezember 2000: Schöne Bescherung, Frau Minister Dr. Bergmann! Der 42jährige Computertechniker K. fiel aus allen Wolken, als ihm der Brief des Jugendamtes Wetzlar auf den Tisch flatterte ...


Märkische Allgemeine 11.01.2001 - Zeitung für das Land Brandenburg
http://www.maerkische-allgemeine.de/ (im Aufbau) - leserbriefe@MAZonline.de

Väter machen mobil gegen neue Unterhaltsregelung
Neun Betroffene beantragten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das vorläufige Außerkraftsetzen der Vorschrift

GABI LOPOLD

POTSDAM/BERLIN • Peter K., zu Hause in einem kleinen Ort im Brandenburgischen, zahlt jeden Monat für seine Töchter 519 Mark Unterhalt. Ihm selbst bleiben etwa 1.500 Mark vom Arbeitseinkommen zum Leben, kaum mehr also als der vorgeschriebene so genannte Selbstbehalt von 1370 Mark. Nach. den geänderten Vorschriften zum Unterhalt für Minderjährige, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten, müsste Herr K. 770 Mark für seine Kinder überweisen. Weil der Vater damit sein Existenzminimum unterschreiten würde, hat er nach Mitteilung des Jugendamtes insgesamt 660 Mark zu entrichten. Der Vater empfindet es als ungerecht, dass ausgerechnet die wenig Verdienenden noch stärker zur Kasse gebeten werden.

Nach der Neuregelung wird Unterhaltspflichtigen das halbe Kindergeld auf ihre Zahlungen nicht mehr angerechnet, wenn sie nicht mindestens 135 Prozent des Regelbeitrages laut Berliner/Düsseldorfer Tabelle löhnen. Den entsprechenden Betrag hat der Bundesgesetzgeber als steuerliches Existenzminimum eines Kindes festgelegt; Väter, die das nicht absichern, sollten nicht noch zusätzlich bevorteilt werden, heißt es zur Begründung.

Jürgen Schlicker, Chef der Berlin-Brandenburgischen Väterinitiative, rechnet vor, warum er die neue Vorschrift als "sozial unausgewogen" ablehnt. Ein lediger Vater, der im Monat 2200 Mark verdient und für ein Kind bislang 220 Mark bezahlte, muss jetzt 135 Mark (das halbe Kindergeld) drauflegen. Ein Vater mit Einkünften zwischen 3100 und 3500 Mark, der bislang 295 Mark zahlte, muss ebenfalls 355 Mark Unterhalt löhnen. Die Vaterinitiative und auch der Berliner Verein paPPa.com warnen davor, dass besonders die Kinder Leidtragende der Neuregelung seien. Vätern wie Peter K. bleibe für den Kontakt zu ihren Töchtern oder Söhnen kein finanzieller Spielraum mehr. Ein Sprecher von paPPa.com gibt zu bedenken: "Nach der einheitlichen Rechtsprechung der Bundesgerichte ist der Kindesunterhalt nicht steuerlich absetzbar. Als finanziellen Ausgleich erhalten Väter dafür das halbe Kindergeld und den halben Kinderfreibetrag. Fällt jetzt in vielen Fällen die Anrechnung des Kindergeldes ganz oder teilweise weg, entfällt damit auch der einzige finanzielle Ausgleich."

Auf Initiative der Vätervereine haben neun Betroffene, darunter einer aus dem Land Brandenburg, am 24. Dezember vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Sie wollen erreichen, dass die Vorschrift vorläufig außer Kraft gesetzt wird - bis das Gericht entschieden hat, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar ist. EineVerfassungsbeschwerde wird ihr Berliner Anwalt Oliver Grebe demnächst einreichen. Grebe sieht für die Beschwerde gute Erfolgsaussichten. Die gesetzliche Neuregelung sei ein dürftig begründeter "Schnellschuss" gewesen.

Die Väter monieren vor allem, dass es ihnen durch das neue Recht faktisch unmöglich sei, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und zugleich ihr verbrieftes Umgangsrecht mit den Kindern auszuüben.


http://www.abendblatt.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=/contents /ha/news/politik/html/301200/ERZIIEHH11.HTM

Wer wenig verdient, muss mehr zahlen - Kuriosum der neuen Unterhaltsregelung
- Hamburger Abendblatt 30.12.2000

Von STEFAN C. DIECKMANN

Hamburg - Um die finanzielle Situation der Kinder von Alleinerziehenden zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die vom 1. Januar 2001 an gilt. Auf den ersten Blick ist das eine positive Nachricht, auf den zweiten Blick verursacht sie aber nur Kopfschütteln. Denn die Regelung geht zu Lasten der Menschen, die jeden Monat ohnehin wenig Geld zur Verfügung haben.

Sozialhilfeempfänger profitieren gar nicht

Vor allem Väter, die weniger als 2400 Mark netto im Monat verdienen, müssen durch die Gesetzesänderung deutlich mehr Kindesunterhalt zahlen als bisher. Väter, mit einem Einkommen von mindestens 3900 Mark und mehr bleiben dagegen finanziell verschont und zahlen so viel wie bisher. Die Regelung ist zudem so angelegt, dass die rund 300 000 allein erziehenden Sozialhilfeempfänger in Deutschland - das sind überwiegend Frauen - finanziell gar nicht besser gestellt werden. Vielmehr profitieren von den höheren Zahlungen der Väter die Sozialämter, weil sie dadurch weniger Sozialhilfe zahlen müssen - pro Jahr mehrere Hundert Millionen Mark.

Bislang konnte jeder, der für sein Kind Unterhalt zahlt, sich die Hälfte des Kindergeldes von 270 Mark, also 135 Mark, für das erste Kind bei seinen Unterhaltszahlungen anrechnen lassen, weil dieses Geld grundsätzlich Vater und Mutter zusteht. Denn das gesamte Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, der das Kind erzieht. Das wird zum 1. Januar für Unterhaltszahler mit einem Nettoeinkommen von weniger als 2400 Mark gar nicht mehr und für jemanden, der zwischen 2400 und 3900 Mark verdient, nur noch teilweise möglich sein. Und weil das Kindergeld bei der Sozialhilfe angerechnet wird, heißt das: Ein Vater, der die 135 Mark bislang von der Höhe seiner Unterhaltszahlung abziehen durfte, zahlt zwar bald 135 Mark mehr - aber das Sozialamt kürzt um diese Summe die Sozialhilfe der allein erziehenden Mutter.

Die Bundesregierung möchte mit der Gesetzesänderung eigentlich das Existenzminimum der Kinder sicherstellen. Maßstab dafür ist die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe des Kindesunterhalts regelt. In ihr sind 13 Einkommensgruppen aufgeführt, angefangen mit der Gruppe der Geringverdiener, die ein Nettoeinkommen von weniger als 2400 Mark im Monat haben bis hin zu den Spitzenverdienern mit 8000 Mark netto und mehr. Das Existenzminimum eines Kindes gilt durch die Zahlungen ab der Einkommensgruppe erreicht, die über 3900 bis 4300 Mark netto im Monat verfügt. Wer so viel verdient, muss für ein bis fünf Jahre altes Kind eigentlich 480 Mark, für ein sechs bis elf Jahre altes Kind 582 Mark, für ein 12- bis 17-jähriges Kind 689 Mark und für ein Kind älter als 18 Jahre 796 Mark zahlen. Er darf allerdings von diesen Beträgen jeweils die Hälfte des Kindergeldes abziehen, zahlt also faktisch nur 345, 447, 554 oder 661 Mark, denn mit diesen Summen gilt das Existenzminimum als gesichert. Väter, die weniger verdienen, dürfen diese Summe allerdings so gut wie gar nicht mehr unterschreiten.

Für den Hamburger Carsten Brand, der für seine elfjährige Tochter Unterhalt zahlt und im Monat nicht mehr als 2400 Mark verdient, heißt das zum Beispiel: Er muss vom 1. Januar an statt 296 Mark 431 Mark zahlen, weil er die Hälfte des Kindergelds nicht mehr anrechnen darf. Der 36-Jährige empfindet es als ungerecht, dass jemand mit einem Einkommen von mindestens 3900 Mark für eine ebenfalls elfjährige Tochter dies sehr wohl weiterhin darf und statt 582 Mark lediglich 447 Mark zahlen muss.

"Wo bleibt die soziale Gerechtigkeit?"

Auch Familienanwälte kritisieren diese Regelung. "Die Väter mit niedrigem Einkommen verdienen doch plötzlich nicht mehr im Monat", sagt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Anwaltsverein, Ingrid Groß. "Also müsste man entweder die Steuern für die unteren Einkommensgruppen senken oder deren Kindergeld erhöhen. Aber das geschieht nicht." Das Bundesfamilienministerium argumentiert, bei dieser Gesetzesänderung gehe es um einen finanziellen Ausgleich zwischen den Elternteilen. Doch für Carsten Brand steht fest: "Bei der jetzigen Gesetzesänderung kann man von sozialer Ungerechtigkeit sprechen. War nicht diese Regierung mit dem Ansatz der sozialen Gerechtigkeit angetreten?"


Kommentar einer allein erziehenden Mutter: Scheinheilige Unterhaltsregelung

http://www.taz.de/tpl/2001/01/06.nf/text.Tname,a0123.list,TAZ_txt.idx,100

Scheinheilige Unterhaltsregelung - betr.: "Im Zweifelsfall fürs Kind", taz vom 28.12.00

Ich selbst bin allein erziehende Mutter eines Kindes, dessen Vater sich nicht die Bohne um sein Kind schert. Was aber das Kindschaftsrecht angeht, hat es in den letzten Jahren kein ungerechteres und scheinheiligeres Gesetz gegeben, als die von Ihnen begrüßte neue Unterhaltsregelegung. Diese Gesetz hat nur ein Ziel: die Sozialkassen aufzufüllen und gut verdienende Steuerzahler zu entlasten. Es handelt sich um die Umwandlung öffentlicher Ansprüche in private. Die 1 Millionen Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben müssen, sehen von dem Geld keinen Pfennig. Der vom Vater gezahlte Unterhalt wird nämlich wie das Kindergeld komplett von der Sozialhilfe abgezogen.

Statt der sicheren Sozialhilfe, auf deren Zahlung sich Mütter und Kinder verlassen konnten, sind sie jetzt wieder von der Zahlungsbereitschaft der Väter abhängig oder müssen einen nervenzerreibenden Rechtsstreit führen. Gerade mäßig verdienende Väter werden kaum gern und freiwillig bis zu ihrem eigenen Existenzminimum Unterhalt zahlen.

Mehr Geld erhalten lediglich die Kinder, deren sorgeberechtigten Mütter selbst arbeiten gehen. In diesem Fall ist aber gerade, wenn die Väter auch nicht besser verdienen, nicht einzusehen, wieso diese für die gesamten materiellen Bedürfnisse des Kindes aufkommen müssen, während den Müttern ihre Betreuungsleistung als gleichwertige Leistung angerechnet wird, sodass sie keinen Pfennig ihres Einkommens für ihr Kind aufbringen müssen. Dies ist besonders bitter für Väter, die sich tatsächlich um ihre Kinder kümmern. Den Vätern wird nämlich ihre Betreuungsleistung nicht auf den Unterhalt angerechnet, sie gilt lediglich als Ausübung ihres Umgangsrechts.

BRITTA BREMER, Essen


Und noch eine Mutter meldet sich zu Wort: Danke, Kerstin !!

Eintrag ins paPPa.com-Forum vom 14.12.2000

Re: Darf man hier als Mutter auch schreiben ???

Seit ein paar Tagen les ich hier so rum.... ist sehr interessant mal was aus der Sicht der Väter zu sehen.

Ich habe nun lange hin und herüberlegt und habe mich nun entschieden das anteilige Kindergeld, was mir scheinbar ab 01.01.01 zusteht nicht von ihm zu verlangen ... es steht ihm zu. Meine Entscheidung erkläre ich mit selber so: Er steht steuerlich wie ein lediger Mensch da, hat aber für 2 Kinder Unterhalt zu zahlen..... ist vielleicht dumm von mir, auf das Geld zu verzichten - aber ich weiß, das es ihm auch nicht rosig geht.

Ich kann es schriftlich nicht so gut ausdrücken, aber ihr Männer/pappas habt mich zu dieser Entscheidung gebracht.

Ein lieber Gruss aus Herford

Kerstin

Kommentar im Forum:

Deine Entscheidung finde ich Klasse, denn sie trägt zur Entschärfung der Konflikte bei, die uns zusätzlich zu den privatbedingten auch noch von der Regierung (egal welcher) aufgezwungen werden.

Gruß, Wepapa (Wochenendpapa)


Leserbrief an die HNA - Hannoversche Allgemeine

Zu Ihrem Artikel " Väter müssen mehr Unterhalt bezahlen"

Im Grunde genommen ist dieses Gesetz ein kinderfeindliches Steuerspargesetz der üblen Sorte. Der Entwurf wurde daher öffentlich nicht groß proklamiert - sondern mal schnell eben beschlossen.

Nun werden wohl Heerscharen Unterhaltsempfangender die Gerichte bemühen um festzustellen, dass es doch nicht mehr gibt und sie einem Nullsummenspiel aufgesessen sind.

Dazu ein Beispiel:

Sollte man nun denken, dass es ja dann eh egal sei, da dank Belastungsgrenze von 1500 DM für den Unterhaltsverpflichteten im Endeffekt alles beim alten bleibt hat man sich aber getäuscht. DENN - und damit zum Anfang des Leserbriefes: Den Unterhalt für den EX -Gatten kann man steuerlich absetzen. Kindesunterhalt nicht.

Soll da heißen: Statt 12mal 1000.- können nunmehr nur noch 12 mal 750 DM abgesetzt werden. Macht 3000 DM weniger an absetzbarer Belastung.

Die entspricht im genannten Beispiel ca. 1000 DM weniger an Lohnsteuerrückerstattung.

Der Steuervorteil ist aber in den Scheidungsurteilen schon berücksichtigt. Was da heißt, dass der Unterhaltsschuldner plötzlich 1000.- weniger NETTO hat und trotzdem den gleichen Unterhalt zahlen soll. Womit er dann unter den Selbstbehalt von 1500.- gelangt.

In vielen Fällen wird dies dazu führen, dass erst der Unterhaltspflichtige verklagt wird damit er sich das hälftige Kindergeld nicht mehr abzieht. Im Gegenzug ist dann, wenn die Lohnsteuerrückerstattung im Jahr 2002 um diese 1000.- geringer ausfällt der Unterhaltspflichtige gezwungen vor Gericht via Unterhaltsabänderungsklage seinen Selbstbehalt zu sichern. Da beide Parteien Prozesskostenhilfe beantragen können, wird dies für den Staat dann doch wieder ein teurer Spaß.

Das wichtigste jedoch am Schluss:

Erstens wurde den Zahlenden der Kindergeldabzug gewährt, damit sie finanziell eine Möglichkeit haben um die Besuchswochenenden und Fahrten und Kinderwünsche erfüllen zu können.

Zweitens wird damit wieder unnötiger Streit zwischen die Getrenntlebenden gesät. Das Gesetz ist also neben der Tatsache, dass man sich an den unteren Einkommensgruppen bedient (erst ab 4900DM netto darf der Zahlende das halbe Kindergeld behalten) auch noch schlichtweg kinderfeindlich!!!

Ich persönlich habe gleich ein wenig Sparpotenzial entdeckt und spare in Zukunft meinen Parteibeitrag auf Erden und meinen Steuerbeitrag für das Jenseits. Damit komme ich zwar nicht auf 1000 DM - aber immerhin schon mal ein Anfang ...

Krggu@t-online.de


Mehr Infos hier: Kindesunterhalt-Änderung-Leitseite


paPPa.com-Homepage

Stand dieser Seite: 07.03.2001 - eingestellt am 20.01.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/reaktion1.htm


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