paPPa.com informiert:
Kritische
Reaktionen auf die Unterhaltserhöhung aufgrund Kindergeldstreichung
- Presseberichte - Pressemitteilungen - Reaktionen aus dem Jugendamt
- Leserbriefe -
Siehe auch "Reaktionen von Vätern und Müttern"
Mittelbadische Presse v. 21.03.2001
Neuer Verein: Auch Väter haben Sorgen
Badische Zeitung vom 17.03.2001:
Väter klagen in Karlsruhe gegen Unterhaltsregelung
"Auch Väter haben Sorgen"
- Neues Gesetz zum Kindesunterhalt
Zwei Betroffene suchen Leidensgenossen. Ausgerechnet jene Väter, die
wenig verdienen, sollen jetzt noch mehr Unterhalt für ihre Kinder
bezahlen. Die Gesetzesnovelle trat zum 1. Januar in Kraft. Väter wehren
sich. ... weiter
TLZ 27.2.2001:
Väteraufbruch protestiert - Forderung: Kindergeld anrechnen
Jena. (ttz/rispe) Jenaer Väter protestieren gegen die Änderung des Kinderunterhaltsrechts. Mitglieder der Selbsthilfegruppe "Väteraufbruch" schrieben deshalb an Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin und an Familienministerin Christine Bergmann (beide SPD) und fordern, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Änderungen zu überdenken und zu revidieren.
Insbesondere geht es um die Praxis, den halben Kindergeldbetrag auf den geschuldeten Unterhalt anzurechnen. Seit 1. Januar dieses Jahres wird dieser Betrag nur dann noch angerechnet, wenn der in der Regel betroffene Vater mindestens Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des festgelegten Regelbeitrages für sein Kind leistet. Damit wolle der Gesetzgeber jedem Kind das Existenzminimum sichern, heißt es im neuen Gesetz. Die Mitglieder des Jenaer "Väteraufbruchs" sehen in der neuen Regelung einen Rückschlag. Sie wirke "auf zahlungswillige Unterhaltspflichtige wie eine staatlich verordnete Aberkennung der Elternschaft". Die Unterhaltsregelung sei komplizierter geworden, weiterer Zwist ehemaliger Partner zuungusten der Kinder vorprogrammiert. Viele Barunterhaltspflichtige, insbesondere mit mehreren Kindern, würden in schwere finanzielle Bedrängnis gebracht, der Kontakt zum Vater "deutlich gefährdet oder sogar verhindert". Das Gesetz sei ausschließlich eine "Belastung für Wenigerverdienende". Der "Väteraufbruch" plädiert dafür, dass das Kindergeld seine bisherige Funktion, beide Eltern bei der Erziehung zu unterstützen, wiedererlangt.
Wochenschau Flensburg 21.2.2001:
Deutschlands Väter jaulen auf
Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des Kindesunterhaltrechts beschlossen, die für den "barunterhaltspflichtigen Elternteil" - und das sind im Regelfall die Väter - fatale finanzielle Konsequenzen in sich birgt. Das Kindergeld nämlich wird nicht mehr wie bisher zur Hälfte auf die Unterhaltsverpflichtung angerechnet.
Ein tiefer Einschnitt auch für den Flensburger Klaus-Dieter B., der von einem Tag auf den anderen einen um 30 Prozent höheren Betrag für seinen 7-jährigen Sohn zahlen muss. Er hat viele Leidensgenossen. Tausende anderer Väter sind ebenfalls betroffen. Allein in der Fördestadt mussten unzählige Unterhaltstitel binnen kürzester Zeit geändert werden. "Wir haben uns die Finger wund geschrieben", sagen Dirk Till und Jens Marquardsen vom Flensburger Jugendamt. Alle Aktenbestände - 1.700 Fälle! - mussten von Anfang November bis Weihnachten durchforstet werden; knapp ein Drittel davon waren von der Neuregelung betroffen. Sachgebietsleiter Marquardsen spürt denn auch ein gewisses Unbehagen: Einerseits sei das Amt natürlich dem Wohle des Kindes verpflichtet, andererseits seien einige Väter, besonders Geringverdiener, unverhältnismäßig hoch belastet. Denn all jene, die mehr als 3900 Mark netto verdienen, seien nicht betroffen.
Im Rahmen des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung ist die Änderung des Unterhaltsrechts quasi im Eilverfahren durchgepeitscht worden - mit fatalen Konsequenzen, wie Joachim Beinkinstadt vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht festgestellt hat. Die Umstellung der Alttitel habe "zu traumatischen Verhältnissen" in den Jugendämtern geführt und "das Vertrauen zur Rechtshilfe nachhaltig erschüttert", schreibt der Experte im Periodikum "Der Amtsvormund". Aus zahlreichen Jugendämtern werde berichtet, dass Anträge auf Titelumstellungen monatelang und teilweise über ein Jahr dauern, "obwohl die Einwendungsfrist nur einen Monat beträgt".
Beispiel: Ein Vater mit einem bereinigten Netto-Einkommen von 2200 Mark musste bislang 220 Mark zahlen, weil 135 Mark Kindergeld angerechnet wurden. Seit Anfang des Jahres werden nur noch 10 Mark anteiliges Kindergeld angerechnet. Der entsetzte Vater zahlt nun 345 Mark - das sind satte 57 Prozent mehr. Es liegt auf der Hand, schreibt Beikinstadt, dass dieser Mann "auf die Barrikaden geht und nicht zu einer freiwilligen Beurkundung bereit ist".
Langwierige bürokratische Prozesse nehmen nun ihren Lauf. "Es gab schon heiße Debatten", räumt Sachbearbeiter Dirk Till ein. "Viele Betroffene waren erschrocken und verbittert." Doch schließlich hätte der überwiegende Teil "erstaunlich vernünftig" reagiert.
Klaus-Dieter Brodersen: "Na klar, am Anfang gingen mir echt die Augen über, da bin ich auch ein bißchen ausgerastet." Doch er hat die bittere Pille geschluckt: "Gesetz ist Gesetz." Allerdings seien die "kleinen Geschenke zwischendurch" für seinen Sohn Mirco jetzt nicht mehr drin. Zu allem Überfluss kommen die hundert Mark, die Brodersen jetzt mehr zahlt, seinem Kind noch nicht einmal zugute, da die Mutter Sozialhilfe bezieht. Der Betrag wird voll angerechnet. "So", sagt der Papa zornig, "saniert man die Stadtkasse."
Einen Tipp hält Dirk Till bereit: Durch die höhere Belastung sei der Selbstbehalt von 1.400 Mark nun schneller erreicht. "Man kann beantragen, den Unterhalt herabzusetzen." Dies gelte insbesondere für Väter mehrerer Kinder. Hier sei eine neuerliche Überprüfung sinnvoll.
Auch Burkhard Hintzsche, Referent für Kinder- und Jugendhilfe des Deutschen Städtetages, meldet starke Bedenken an: "Wir gehen davon aus, dass die Neuregelung negative Auswirkungen auf die Zahlungsmöglichkeiten und die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen mit geringem und mittlerem Einkommen haben wird. Wer wenig verdient und gleichwohl bislang seine Unterhaltspflicht zu 100 Prozent erfüllt hat, kann seit dem 1. Januar 2001 das hälftige Kindergeld von seiner Unterhaltspflicht erst wieder absetzen, wenn er seiner Unterhaltspflicht zu 135% nachkommt. Einkommenssteigerungen in dieser Größenordnung sind unwahrscheinlich und der Anreiz, mehr zu verdienen, ist bis zum Erreichen dieser Schwelle gering. Es wird auch Fälle geben, in denen sich die Unterhaltspflichtigen aus diesem Grund ihrer Unterhaltspflicht entziehen werden. Die Alleinerziehenden sind dann unter Umständen gezwungen, Geldleistungen bei den Unterhaltsvorschusskassen oder den Sozialämtern zu beantragen. Die Ausgaben der öffentlichen Hand werden steigen.
Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes ist die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag, der die Gesetzesänderung selbst vorgeschlagen hatte, gebeten worden, zügig und mit allem Nachdruck das geltende Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen und Vorschläge zu seiner Neuregelung einzubringen". Dieses Verwirrspiel, so Hintzsche, "spricht nicht gerade für die Qualität der Gesetzgebungsarbeit".
Verein reicht Klage ein Der Verein "Auch Väter haben Sorgen" reicht beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsklage gegen einen seit 1. Januar in Kraft getretenen Paragraphen ein.
Zuschrift eines Betroffenen an paPPa.com vom 11.2.2001:
Letzte Woche hat meine Ex angerufen und meinte ich solle beim Jugendamt eine Titulierungsänderung vornehmen. Ich rief beim Jugendamt an und fragte nach. Als Antwort erhielt ich, ich bräuchte die Titulierung nur dann ändern, wenn die Ex einen Antrag beim Jugendamt stellt, dies hat sie nicht gemacht und deswegen brauch ich auch keine Änderung vornehmen.
Desweiteren meinte das Jugendamt, dass dieses Gesetz auf längere Zeit nicht funktionieren könne, weil es gegen alle bisherigen Gesetze verstoße. Ich meine wenn selbst das Jugendamt gegen das neue Gesetz ist, wird es doch auch Richter geben, die dieses für nichtig erklären. Mein zuständiges Jugendamt wird mich bei einer Klage auch voll unterstützen, ich hoffe mit positivem Erfolg.
Neue Osnabrücker Zeitung 05.02.2001:
Mehr Geld für Scheidungskinder – aber nicht für alle - "Wütend tippt Hans Müller auf seinen Kontoauszug: „Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit." ...
Ludwigsburger Kreiszeitung 27.01.2001:
"Das neue Gesetz ist
ein sozialer Skandal"
Einseitige Benachteiligung - Staat will sparen
(Ja) - Als Richard Schulze (Name von der Redaktion geändert) Ende November letzten Jahres den Brief vom Landratsamt geöffnet hatte, hat ihn fast der Schlag getroffen: Ab Januar 2001 muss er 554 Mark Unterhalt für seine 16-jahrige Tochter zahlen. Das sind 107 Mark mehr als bislang.
Da muss ein Rechenfehler vorliegen, hat er zunächst gedacht, doch schnell stellte sich die Ernüchterung ein: Der Bundesrat hat das Kindesunterhaltsrecht geändert, was zur Folge hat, dass Richard Schulze von heute auf morgen eben jene 107 Mark dazubezahlen muss.
Der 53-jahrige Lagerarbeiter ist verzweifelt: "Es geht nicht darum, dass ich das nicht zahlen möchte. Schließlich will ich meine Tochter unterstützen. Aber bei 2200 Mark netto schmerzen 100 Mark." Hinzu kommt, dass er aufgrund seines Nettogehalts zwar in die Einkommensgruppe 1 gehört, trotzdem aber der Gruppe 3 zugeordnet wird, weil er nur für ein Kind Unterhalt zahlen muss,
Richard Schulze ist kein Einzelfall. Die Gesetzesänderung hat viele unterhaltspflichtige Väter hart getroffen, "insbesondere die in den unteren Einkommensklassen", sagt Michael Lehmann, Familienrichter am Ludwigsburger Amtsgericht. "Die staatliche Förderung durch das Kindergeld kommt nicht mehr allen Eltern zugute, sondern nur noch denjenigen, die gut verdienen. Denjenigen, die wenig haben, wird tief in die Tasche gegriffen. Das ist ein sozialer Skandal!", ärgert sich Lehmann. Bis zur Gesetzesänderung seien alle Unterhaltspflichtigen gleich behandelt worden, jetzt nicht mehr.
"Es ist in Ordnung, dass man das Existenzminimum für Kinder erhöht hat", sagt Lehmann. "Aber es ist nicht in Ordnung, dass das Existenzminimum verschieden ist, je nachdem, ob der Vater Unterhalt zahlt oder nicht. Entweder gibt es ein Existenzminimum oder nicht, aber man kann hier nicht mit zweierlei Maß messen."
Hintergrund dessen ist, dass Mütter Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen können, sofern der Vater nicht zahlt. Bei dieser finanziellen Hilfe wird allerdings nicht vom neuen Existenzminimum, sondern vom alten ausgegangen. Damit nicht genug. Es werden zusätzlich 135 Mark Kindergeld angerechnet. Ergo: Zahlt der Vater, wird das Kindergeld nicht angerechnet, zahlt der Staat, wird es angerechnet. "Dadurch spart der Staat rund 300 Millionen Mark, geht man von 900 Millionen Mark Unterhaltsvorschussleistungen pro Jahr aus", gibt Lehmann statistische Erhebungen wieder.
Richard Schulze fühlt sich "abgezockt" und benachteiligt. "Es ist völlig egal, ob meine Frau mehr verdient als ich, ich werde voll zur Kasse gebeten." Wehren kann er sich nicht: "Da droht gleich Gehaltspfändung oder der Gerichtsvollzieher", sagt er. Also hat er beim Jugendamt unterschrieben und damit der Änderung des Unterhaltes zugestimmt. Viele haben das nicht getan. All diese bekommen in den kommenden Tagen Post vom Amtsgericht, wo ein Verfahren in Gang gesetzt wurde, um die Zahlungsverpflichtung zu ändern. "Wir haben keinen Ermessensspielraum", sagt Lehmann.
Frankischer Tag, 25.01.2001:
Von neuem Unterhaltsrecht überrascht
Seit 1. Januar Änderung bei der Anrechnung von Kindergeld - Stadtjugendamt
informiert
Eine Verbesserung der Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder steht im Mittelpunkt einer Gesetzesänderung, die seit 1. Januar 2001 in Kraft ist. Ein Problem dabei: "Viele wissen von dieser wichtigen Änderung beim Unterhaltsrecht noch nichts", wie Jürgen Schneider, stellvertretender Leiter des Stadtjugendamtes Bamberg, aus seiner täglichen Praxis berichtet.
Die Jugendämter seien selbst erst sehr kurzfristig über die Neuregelung informiert worden und kurz vor Weihnachten mit einer Aufgabenflut überrascht worden, so Schneider.
Worum geht es konkret? Bislang wurde bei der Festlegung des monatlichen Unterhaltsbetrages die Hälfte des Kindergeldes (derzeit also 135 DM) angerechnet, d.h. bei einem Unterhaltsrichtsatz von beispielsweise 430 DM (für ein Kind unter sechs Jahren) waren vom Unterhaltspflichtigen bislang 430 DM abzüglich 135 DM, also 295 DM zu zahlen. Diese hälftige Kindergeldanrechnung ist nun in bestimmten Fällen entfallen: "Eine Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, U Im obigen Beispielfall hieße das, dass nur noch 85 DM angerechnet werden könnten, damit wenigstens das monatliche Minimum von 345 DM an Unterhalt verbleibt. Den Unterhaltspflichtigen wird damit eine jahrzehntelang gewährte soziale und zuletzt auch steuerliche Vergünstigung genommen. Schenider: "Für die Unterhaltssituation vieler Kinder stellt dies natürlich eine erhebliche Verbesserung dar".
Soweit Väter ihren Kindern, die noch nicht sechs (12/18) Jahre alt sind, bisher lediglich 100 Prozent oder das Minimum von 220 DM (296 DM/ 375 DM) geleistet haben, steigt der monatliche Zahlbetrag nach dem neuen Recht ab 1. Januar 2001 durch den Wegfall der Kindergeldanrechnung bei Kindern im Alter bis zu fünf Jahren um 125 DM auf 345 DM bei Kindern im Alter bis zu elf Jahren um 135 DM auf 431 DM bei Kindern im Alter bis zu 17 Jahren auf 510 DM.
Für das Stadtjugendamt bedeutete die überraschende Neuregelung zunächst einmal jede Menge Arbeit, schließlich ist es im Rahmen von Vormundschaften und Beistandschaften unmittelbar für die Durchsetzung der neuen Ansprüche verantwortlich. Außer dem haben Alleinerziehende grundsätzlich Anspruch auf die unterstützende Tätigkeit durch das Jugendamt.
"Wir haben bisher bereits fast 400 Unterhaltspflichtige aufgefordert, die neue Kindergeldanrechnung anzuerkennen beziehungsweise das neue Existenzminimum zu zahlen", bilanziert Schneider. Dieser Aufforderung seien bis Mitte Januar nur 158 Unterhaltspflichtige nachgekommen, so dass viele Anträge auf Abänderung an das Familiengericht gestellt werden mussten. Viele Alleinerziehende seien aber für das Jugendamt nicht erreichbar und so ist davon auszugehen, dass viele über die neuen Ansprüche noch nicht informiert sind.
Für nähere Auskünfte zum Thema stehen die örtlich zuständigen Jugendämter (in Bamberg das Stadtjugendamt Bamberg, Rathaus Schloss Geyerswörth) und die Rechtsanwälte zur Verfügung.
- Kommentar von http://www.vaeter-aktuell.de: Was haben Jugendamt und Finanzamt gemeinsam? --- Beide sehen den Menschen lediglich als Kostenfaktor. Beide werden aus dem Innenministerium gesteuert. Thomas
Westline 24./25.01.2001: Väter gehen auf die Barrikaden
Im Jugendamt steht das Telefon nicht mehr still. Grund dafür ist die Gesetzesänderung, die Unterhalt zahlende Väter mit geringerem und mittlerem Einkommen empfindlich trifft. Viele wollen sich damit nicht abfinden.
Bislang floss allen Vätern die Hälfte des Kindergeldes indirekt zu. Es wurde auf die Unterhaltsleistung grundsätzlich hälftig angerechnet. Künftig müssen sich aber unterhaltspflichtige Elternteile, in den meisten Fällen sind das Männer, das Kindergeld hälftig oder zum geringen Teil anrechnen lassen, wenn sie mit ihrer Zahlung den gerichtlich festgelegten Unterhalt nicht erreichen. Das Existenzminimum eines Kindes liegt je nach Alter zwischen 480, 552 und 689 Mark monatlich.
Für das Jugendamt bedeuten die neuen Paragraphen eine Menge Mehrarbeit. "Wir sind im Moment besonders damit beschäftigt, den Vätern die komplizierte Neuregelung zu erklären", sagt Jugendamts-Mitarbeiter Peter-Michael Schulte, denn das neue Gesetz sei nicht ganz einfach zu verstehen. Schon gar nicht, weil dadurch die Unterhaltsschuldner aus höheren Einkommensstufen offenbar gar nicht belastet werden. Ihnen wird nach der neuen Regelung die Hälfte des Kindergeldes vom zu zahlenden Betrag abgezogen, weil sie eben bereits mit ihrer Zahlung das Existenzminimum des Kindes decken. "Einem Vater zu verdeutlichen, dass der Arbeiter, der in seiner Lohntüte 2300 Mark hat, unter dem Strich genauso viel Unterhalt zahlen muss wie der Industriemeister mit einem Einkommen von 3800 Mark, hat zu manchen Diskussionen geführt", so Schulte.
Es liege auf der Hand, dass ein Vater, dem eine Unterhaltserhöhung von 57 Prozent abverlangt wurde, auf die Barrikaden gegangen ist und zu einer freiwilligen Beurkundung in der Regel nicht bereit war. 207 Umstellungsverfahren seien eingeleitet worden, bei denen die bestehenden Unterhaltstitel der neuen Regelung angepasst werden muss. Davon wurden bis heute 75 Fälle im so genannten "freiwilligen Beurkungsverfahren" abgeschlossen. Die restlichen müssen nun vom Gericht entschieden werden.
Westfälische Rundschau 24.01.2001: Neue Regelung zum Unterhalt: Väter erbost
Schwerte. Väter, die für ihre Kinder Unterhalt zahlen, müssen jetzt tiefer in die Tasche greifen. Grund ist eine seit dem Jahreswechsel gültige Gesetzesänderung, die Väter mit geringem und mittlerem Einkommen empfindlich trifft.
Im Jugendamt steht seit November das Telefon nicht mehr still, denn viele wollen sich damit nicht abfinden, wie die Stadtverwaltung jetzt mitteilt. Bisher floss allen Vätern die Hälfte des Kindergeldes indirekt zu. Es wurde auf die Unterhaltsleistung grundsätzlich hälftig angerechnet.
Künftig müssen sich aber unterhaltspflichtige Elternteile, meistens die Väter, das Kindergeld hälftig oder zum geringen Teil anrechnen lassen, wenn sie mit ihrer Zahlung den gerichtlich festgelegten Unterhalt - das Existenzminimum des Kindes, je nach Alter zwischen 480, 552 und 689 Mark monatlich - nicht erreichen. Mit der neuen gesetzlichen Regelung soll den Kindern stets das Existenzminimum garantiert werden.
Für das städtische Jugendamt führen die neuen Paragrafen zu einer Menge Mehrarbeit. "Wir sind im Moment besonders damit beschäftigt, den Vätern die komplizierte Neuregelung zu erklären", sagt Jugendamtsmitarbeiter Peter-Michael Schulte. Denn das neue Gesetz ist nicht ganz einfach zu verstehen. Schon gar nicht, weil dadurch offenbar die Unterhaltsschuldner aus höheren Einkommensstufen gar nicht belastet werden. Denen wird nach der neuen Regelung die Hälfte des Kindergeldes vom zu zahlenden Betrag abgezogen, weil sie eben bereits mit ihrer Zahlung das Existenzminium des Kindes decken.
"Einem Vater zu verdeutlichen, dass der Arbeiter, der in seiner Lohntüte 2.300 Mark hat, dem Grunde nach unter dem Strich genauso viel Unterhalt zahlen muss wie der Industriemeister mit einem Einkommen in Höhe von 3.800 Mark, hat hier zu manchen Diskussionen geführt", sagt Peter-Michael Schulte. "Es liegt auf der Hand, dass ein Vater, dem eine Unterhaltserhöhung von 57 Prozent abverlangt wurde, auf die Barrikaden gegangen ist und zu einer freiwilligen Beurkundung in der Regel nicht bereit war."
Entsprechend wurden insgesamt 207 Umstellungsverfahren eingeleitet, bei denen die bestehenden Unterhaltstitel der neuen Regelung angepasst werden. Darunter wurden bis heute insgesamt 75 im so genannten "freiwilligen Beurkundungsverfahren" abgeschlossen. Die restlichen müssen nun vom Gericht entschieden werden.
Donaukurier 19.01.2001: Am Stammtisch planen die Väter den Aufstand - Männer wollen sich nicht abzocken lassen und Interessengemeinschaft Unterhaltspflichtiger gründen
ISUV, 24.01.2001 - Presseerklärung: Umgang mit den Kindern nach Trennung und Scheidung: Manche Eltern können sich den Umgang nicht "leisten" - Die neue Aufteilung des Kindergeldes verschärft die Situation dieser Eltern noch dramatisch.
ISUV, 24.01.2001 - Presseerklärung: Selbstbehalt in Schieflage ISUV ist der Auffassung, dass der Selbstbehalt das Existenzminimum eines Unterhaltszahlers nicht adäquat abdeckt. Deswegen fordert der Verband, dass der Durchschnittsbedarf - also das Existenzminimum - eines Unterhaltspflichtigen, von der Bundesregierung festgelegt und den steigenden Lebenshaltungskosten entsprechend ständig angepasst wird.
ISUV, Dezember 2000: Schöne Bescherung, Frau Minister Dr. Bergmann! Der 42jährige Computertechniker K. fiel aus allen Wolken, als ihm der Brief des Jugendamtes Wetzlar auf den Tisch flatterte ...
Märkische Allgemeine 11.01.2001
- Zeitung für das Land Brandenburg
http://www.maerkische-allgemeine.de/ (im
Aufbau) - leserbriefe@MAZonline.de
Väter machen mobil gegen neue
Unterhaltsregelung
Neun Betroffene beantragten
beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das vorläufige Außerkraftsetzen
der Vorschrift
GABI LOPOLD
POTSDAM/BERLIN • Peter K., zu Hause in einem kleinen Ort im Brandenburgischen, zahlt jeden Monat für seine Töchter 519 Mark Unterhalt. Ihm selbst bleiben etwa 1.500 Mark vom Arbeitseinkommen zum Leben, kaum mehr also als der vorgeschriebene so genannte Selbstbehalt von 1370 Mark. Nach. den geänderten Vorschriften zum Unterhalt für Minderjährige, die seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten, müsste Herr K. 770 Mark für seine Kinder überweisen. Weil der Vater damit sein Existenzminimum unterschreiten würde, hat er nach Mitteilung des Jugendamtes insgesamt 660 Mark zu entrichten. Der Vater empfindet es als ungerecht, dass ausgerechnet die wenig Verdienenden noch stärker zur Kasse gebeten werden.
Nach der Neuregelung wird Unterhaltspflichtigen das halbe Kindergeld auf ihre Zahlungen nicht mehr angerechnet, wenn sie nicht mindestens 135 Prozent des Regelbeitrages laut Berliner/Düsseldorfer Tabelle löhnen. Den entsprechenden Betrag hat der Bundesgesetzgeber als steuerliches Existenzminimum eines Kindes festgelegt; Väter, die das nicht absichern, sollten nicht noch zusätzlich bevorteilt werden, heißt es zur Begründung.
Jürgen Schlicker, Chef der Berlin-Brandenburgischen Väterinitiative, rechnet vor, warum er die neue Vorschrift als "sozial unausgewogen" ablehnt. Ein lediger Vater, der im Monat 2200 Mark verdient und für ein Kind bislang 220 Mark bezahlte, muss jetzt 135 Mark (das halbe Kindergeld) drauflegen. Ein Vater mit Einkünften zwischen 3100 und 3500 Mark, der bislang 295 Mark zahlte, muss ebenfalls 355 Mark Unterhalt löhnen. Die Vaterinitiative und auch der Berliner Verein paPPa.com warnen davor, dass besonders die Kinder Leidtragende der Neuregelung seien. Vätern wie Peter K. bleibe für den Kontakt zu ihren Töchtern oder Söhnen kein finanzieller Spielraum mehr. Ein Sprecher von paPPa.com gibt zu bedenken: "Nach der einheitlichen Rechtsprechung der Bundesgerichte ist der Kindesunterhalt nicht steuerlich absetzbar. Als finanziellen Ausgleich erhalten Väter dafür das halbe Kindergeld und den halben Kinderfreibetrag. Fällt jetzt in vielen Fällen die Anrechnung des Kindergeldes ganz oder teilweise weg, entfällt damit auch der einzige finanzielle Ausgleich."
Auf Initiative der Vätervereine haben neun Betroffene, darunter einer aus dem Land Brandenburg, am 24. Dezember vergangenen Jahres beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt. Sie wollen erreichen, dass die Vorschrift vorläufig außer Kraft gesetzt wird - bis das Gericht entschieden hat, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar ist. EineVerfassungsbeschwerde wird ihr Berliner Anwalt Oliver Grebe demnächst einreichen. Grebe sieht für die Beschwerde gute Erfolgsaussichten. Die gesetzliche Neuregelung sei ein dürftig begründeter "Schnellschuss" gewesen.
Die Väter monieren vor allem, dass es ihnen durch das neue Recht faktisch unmöglich sei, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und zugleich ihr verbrieftes Umgangsrecht mit den Kindern auszuüben.
http://www.abendblatt.de/bin/ha/set_frame/set_frame.cgi?seiten_url=/contents /ha/news/politik/html/301200/ERZIIEHH11.HTM
Wer
wenig verdient, muss mehr zahlen - Kuriosum der neuen Unterhaltsregelung
- Hamburger Abendblatt 30.12.2000
Von STEFAN C. DIECKMANN
Hamburg - Um die finanzielle Situation der Kinder von Alleinerziehenden zu verbessern, hat die Bundesregierung eine Gesetzesänderung beschlossen, die vom 1. Januar 2001 an gilt. Auf den ersten Blick ist das eine positive Nachricht, auf den zweiten Blick verursacht sie aber nur Kopfschütteln. Denn die Regelung geht zu Lasten der Menschen, die jeden Monat ohnehin wenig Geld zur Verfügung haben.
Sozialhilfeempfänger profitieren gar nicht
Vor allem Väter, die weniger als 2400 Mark netto im Monat verdienen, müssen durch die Gesetzesänderung deutlich mehr Kindesunterhalt zahlen als bisher. Väter, mit einem Einkommen von mindestens 3900 Mark und mehr bleiben dagegen finanziell verschont und zahlen so viel wie bisher. Die Regelung ist zudem so angelegt, dass die rund 300 000 allein erziehenden Sozialhilfeempfänger in Deutschland - das sind überwiegend Frauen - finanziell gar nicht besser gestellt werden. Vielmehr profitieren von den höheren Zahlungen der Väter die Sozialämter, weil sie dadurch weniger Sozialhilfe zahlen müssen - pro Jahr mehrere Hundert Millionen Mark.
Bislang konnte jeder, der für sein Kind Unterhalt zahlt, sich die Hälfte des Kindergeldes von 270 Mark, also 135 Mark, für das erste Kind bei seinen Unterhaltszahlungen anrechnen lassen, weil dieses Geld grundsätzlich Vater und Mutter zusteht. Denn das gesamte Kindergeld wird an den Elternteil ausgezahlt, der das Kind erzieht. Das wird zum 1. Januar für Unterhaltszahler mit einem Nettoeinkommen von weniger als 2400 Mark gar nicht mehr und für jemanden, der zwischen 2400 und 3900 Mark verdient, nur noch teilweise möglich sein. Und weil das Kindergeld bei der Sozialhilfe angerechnet wird, heißt das: Ein Vater, der die 135 Mark bislang von der Höhe seiner Unterhaltszahlung abziehen durfte, zahlt zwar bald 135 Mark mehr - aber das Sozialamt kürzt um diese Summe die Sozialhilfe der allein erziehenden Mutter.
Die Bundesregierung möchte mit der Gesetzesänderung eigentlich das Existenzminimum der Kinder sicherstellen. Maßstab dafür ist die so genannte Düsseldorfer Tabelle, die die Höhe des Kindesunterhalts regelt. In ihr sind 13 Einkommensgruppen aufgeführt, angefangen mit der Gruppe der Geringverdiener, die ein Nettoeinkommen von weniger als 2400 Mark im Monat haben bis hin zu den Spitzenverdienern mit 8000 Mark netto und mehr. Das Existenzminimum eines Kindes gilt durch die Zahlungen ab der Einkommensgruppe erreicht, die über 3900 bis 4300 Mark netto im Monat verfügt. Wer so viel verdient, muss für ein bis fünf Jahre altes Kind eigentlich 480 Mark, für ein sechs bis elf Jahre altes Kind 582 Mark, für ein 12- bis 17-jähriges Kind 689 Mark und für ein Kind älter als 18 Jahre 796 Mark zahlen. Er darf allerdings von diesen Beträgen jeweils die Hälfte des Kindergeldes abziehen, zahlt also faktisch nur 345, 447, 554 oder 661 Mark, denn mit diesen Summen gilt das Existenzminimum als gesichert. Väter, die weniger verdienen, dürfen diese Summe allerdings so gut wie gar nicht mehr unterschreiten.
Für den Hamburger Carsten Brand, der für seine elfjährige Tochter Unterhalt zahlt und im Monat nicht mehr als 2400 Mark verdient, heißt das zum Beispiel: Er muss vom 1. Januar an statt 296 Mark 431 Mark zahlen, weil er die Hälfte des Kindergelds nicht mehr anrechnen darf. Der 36-Jährige empfindet es als ungerecht, dass jemand mit einem Einkommen von mindestens 3900 Mark für eine ebenfalls elfjährige Tochter dies sehr wohl weiterhin darf und statt 582 Mark lediglich 447 Mark zahlen muss.
"Wo bleibt die soziale Gerechtigkeit?"
Auch Familienanwälte kritisieren diese Regelung. "Die Väter mit niedrigem Einkommen verdienen doch plötzlich nicht mehr im Monat", sagt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Anwaltsverein, Ingrid Groß. "Also müsste man entweder die Steuern für die unteren Einkommensgruppen senken oder deren Kindergeld erhöhen. Aber das geschieht nicht." Das Bundesfamilienministerium argumentiert, bei dieser Gesetzesänderung gehe es um einen finanziellen Ausgleich zwischen den Elternteilen. Doch für Carsten Brand steht fest: "Bei der jetzigen Gesetzesänderung kann man von sozialer Ungerechtigkeit sprechen. War nicht diese Regierung mit dem Ansatz der sozialen Gerechtigkeit angetreten?"
Kommentar einer allein erziehenden Mutter: Scheinheilige Unterhaltsregelung
http://www.taz.de/tpl/2001/01/06.nf/text.Tname,a0123.list,TAZ_txt.idx,100
Scheinheilige Unterhaltsregelung - betr.: "Im Zweifelsfall fürs Kind", taz vom 28.12.00
Ich selbst bin allein erziehende Mutter eines Kindes, dessen Vater sich nicht die Bohne um sein Kind schert. Was aber das Kindschaftsrecht angeht, hat es in den letzten Jahren kein ungerechteres und scheinheiligeres Gesetz gegeben, als die von Ihnen begrüßte neue Unterhaltsregelegung. Diese Gesetz hat nur ein Ziel: die Sozialkassen aufzufüllen und gut verdienende Steuerzahler zu entlasten. Es handelt sich um die Umwandlung öffentlicher Ansprüche in private. Die 1 Millionen Kinder in Deutschland, die von Sozialhilfe leben müssen, sehen von dem Geld keinen Pfennig. Der vom Vater gezahlte Unterhalt wird nämlich wie das Kindergeld komplett von der Sozialhilfe abgezogen.
Statt der sicheren Sozialhilfe, auf deren Zahlung sich Mütter und Kinder verlassen konnten, sind sie jetzt wieder von der Zahlungsbereitschaft der Väter abhängig oder müssen einen nervenzerreibenden Rechtsstreit führen. Gerade mäßig verdienende Väter werden kaum gern und freiwillig bis zu ihrem eigenen Existenzminimum Unterhalt zahlen.
Mehr Geld erhalten lediglich die Kinder, deren sorgeberechtigten Mütter selbst arbeiten gehen. In diesem Fall ist aber gerade, wenn die Väter auch nicht besser verdienen, nicht einzusehen, wieso diese für die gesamten materiellen Bedürfnisse des Kindes aufkommen müssen, während den Müttern ihre Betreuungsleistung als gleichwertige Leistung angerechnet wird, sodass sie keinen Pfennig ihres Einkommens für ihr Kind aufbringen müssen. Dies ist besonders bitter für Väter, die sich tatsächlich um ihre Kinder kümmern. Den Vätern wird nämlich ihre Betreuungsleistung nicht auf den Unterhalt angerechnet, sie gilt lediglich als Ausübung ihres Umgangsrechts.
BRITTA BREMER, Essen
Eintrag ins paPPa.com-Forum vom 14.12.2000
Re: Darf man hier als Mutter auch schreiben ???
Seit ein paar Tagen les ich hier so rum.... ist sehr interessant mal was aus der Sicht der Väter zu sehen.
Ich habe nun lange hin und herüberlegt und habe mich nun entschieden das anteilige Kindergeld, was mir scheinbar ab 01.01.01 zusteht nicht von ihm zu verlangen ... es steht ihm zu. Meine Entscheidung erkläre ich mit selber so: Er steht steuerlich wie ein lediger Mensch da, hat aber für 2 Kinder Unterhalt zu zahlen..... ist vielleicht dumm von mir, auf das Geld zu verzichten - aber ich weiß, das es ihm auch nicht rosig geht.
Ich kann es schriftlich nicht so gut ausdrücken, aber ihr Männer/pappas habt mich zu dieser Entscheidung gebracht.
Ein lieber Gruss aus Herford
Kerstin
Kommentar im Forum:
Deine Entscheidung finde ich Klasse, denn sie trägt zur Entschärfung der Konflikte bei, die uns zusätzlich zu den privatbedingten auch noch von der Regierung (egal welcher) aufgezwungen werden.
Gruß, Wepapa (Wochenendpapa)
Leserbrief an die HNA - Hannoversche Allgemeine
Zu Ihrem Artikel " Väter müssen mehr Unterhalt bezahlen"
Im Grunde genommen ist dieses Gesetz ein kinderfeindliches Steuerspargesetz der üblen Sorte. Der Entwurf wurde daher öffentlich nicht groß proklamiert - sondern mal schnell eben beschlossen.
Nun werden wohl Heerscharen Unterhaltsempfangender die Gerichte bemühen um festzustellen, dass es doch nicht mehr gibt und sie einem Nullsummenspiel aufgesessen sind.
Dazu ein Beispiel:
Bereinigtes Einkommen 3115 DM - Unterhalt an Frau 1000 DM, an die beiden Kinder nach Tabelle 510 DM und 355 DM. Minus eines Kindergeldes von 2 mal 125 DM ergibt 1000+510+355-(2x125) = 1615 DM.
Da der Zahlvater nicht mehr bezahlen kann und ihm 1500 verbleiben müssen, wird er seiner Frau statt 1000 DM nunmehr nur 750 DM an Unterhalt bezahlen können. Die Gesamtsumme wird vorerst nur anders vereilt: 750 .- + 510.- + 355 = 1615 DM.
Sollte man nun denken, dass es ja dann eh egal sei, da dank Belastungsgrenze von 1500 DM für den Unterhaltsverpflichteten im Endeffekt alles beim alten bleibt hat man sich aber getäuscht. DENN - und damit zum Anfang des Leserbriefes: Den Unterhalt für den EX -Gatten kann man steuerlich absetzen. Kindesunterhalt nicht.
Soll da heißen: Statt 12mal 1000.- können nunmehr nur noch 12 mal 750 DM abgesetzt werden. Macht 3000 DM weniger an absetzbarer Belastung.
Die entspricht im genannten Beispiel ca. 1000 DM weniger an Lohnsteuerrückerstattung.
Der Steuervorteil ist aber in den Scheidungsurteilen schon berücksichtigt. Was da heißt, dass der Unterhaltsschuldner plötzlich 1000.- weniger NETTO hat und trotzdem den gleichen Unterhalt zahlen soll. Womit er dann unter den Selbstbehalt von 1500.- gelangt.
In vielen Fällen wird dies dazu führen, dass erst der Unterhaltspflichtige verklagt wird damit er sich das hälftige Kindergeld nicht mehr abzieht. Im Gegenzug ist dann, wenn die Lohnsteuerrückerstattung im Jahr 2002 um diese 1000.- geringer ausfällt der Unterhaltspflichtige gezwungen vor Gericht via Unterhaltsabänderungsklage seinen Selbstbehalt zu sichern. Da beide Parteien Prozesskostenhilfe beantragen können, wird dies für den Staat dann doch wieder ein teurer Spaß.
Das wichtigste jedoch am Schluss:
Erstens wurde den Zahlenden der Kindergeldabzug gewährt, damit sie finanziell eine Möglichkeit haben um die Besuchswochenenden und Fahrten und Kinderwünsche erfüllen zu können.
Zweitens wird damit wieder unnötiger Streit zwischen die Getrenntlebenden gesät. Das Gesetz ist also neben der Tatsache, dass man sich an den unteren Einkommensgruppen bedient (erst ab 4900DM netto darf der Zahlende das halbe Kindergeld behalten) auch noch schlichtweg kinderfeindlich!!!
Ich persönlich habe gleich ein wenig Sparpotenzial entdeckt und spare in Zukunft meinen Parteibeitrag auf Erden und meinen Steuerbeitrag für das Jenseits. Damit komme ich zwar nicht auf 1000 DM - aber immerhin schon mal ein Anfang ...
Mehr Infos hier: Kindesunterhalt-Änderung-Leitseite
Stand dieser Seite: 07.03.2001 - eingestellt am 20.01.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/reaktion1.htm
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