paPPa.com übernimmt für alle hier folgenden Hinweise keinerlei Gewähr. Momentan wird eine rechtliche Überprüfung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt, über deren Ergebnis noch Bericht erstattet werden wird. Bisher wurden die Texte lediglich auf ihre Plausibilität überprüft. Ergänzungen von paPPa.com stehen in eckigen Klammern [ ] und sind kursiv geschrieben.
Geschrieben von Dieter Mark am 29.11.2000 in "Unabhängiges Forum Umgang, Unterhalt und Familienrecht" - http://f24.parsimony.net/forum54846/messages/6049.htm
Hier eine kommentierte Kopie dieses Forum-Eintrags.
Muster für eine abstrakte
Verfassungsbeschwerde
- z. B. gegen die Änderung des Kindesunterhaltsrechts -
Hier noch mal einige Hinweise:
- Die abstrakte Verfassungsbeschwerde kann nur führen, wer im Moment nicht unmittelbar und direkt von dem Gesetz (Änderung des Kindesunterhaltsrechts) betroffen ist. Wer direkt davon betroffen ist, für den gibt es nur den Weg durch die Instanzen [siehe Informationen zu diesem Fall hier]. Für Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht besteht Rechtsanwaltszwang, für Verwaltungsgericht und BVerfG nicht !
- Nicht direkt betroffen, aber zukünftig betroffen kann sein derjenige, auf den später durch entsprechende Ereignisse (Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung usw.) das Gesetz DANN zur Anwendung kommen könnte.
[Anmerkung paPPa.com: Ggfls. kommen auch solche Eltern in Betracht, die grundsätzlich unterhaltspflichtig sind, gegen die eine gerichtliche Titulierung bisher aber nicht vorliegt, weil man das alles bisher privat und auf der geltenden Rechtslage geklärt hat. Diesen Fall werden wir noch klären.]
MUSTER, die Daten sind fiktiv !
Werner Clausen, Altes Mühlenfeld 17, 31535 Bad Rannstatt
Einschreiben/Rückschein
An das
Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe12.01.2001
VERFASSUNGSBESCHWERDE
Beschwerdegegenstand:
Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts vom 02.11.2000, gültig ab 01.01.2001
Ich erhebe hiermit Verfassungsbeschwerde, in Übereinstimmung mit dem BVerfGG als abstrakte Verfassungsbeschwerde, jedoch nur ausschließlich soweit es sich um die Änderung des Kindesunterhaltsrechts handelt.
Gerügt wird:
- Mißachtung des Art. 1 II, 2 I, 3 I-III, 6 I, II i. V. m. V GG (Verletzung meiner Menschen-, Persönlichkeits-, Gleichbehandlungs- und Elternrechte)
- Mißachtung des Art 8 EMRK (Schutz des Privat- und Familienlebens)
- Mißachtung des Art 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung)
- Mißachtung der EMRK, Protokoll Nr. 7, Art 5 (Gleichheit der Ehegatten)
Begründung:
Ich bin 51 Jahre alt, deutscher Staatsbürger, verheiratet, Vater eines Sohnes von 13 Jahren und potentieller Vater eines geplanten weiteren ehelichen Kindes.
Das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Gesetz verletzt meine o. g. Grund- und Menschenrechte, denn es erfolgt -beweisbar- keine Gleichbehandlung der Väter, aber auch keine Gleichbehandlung zwischen Mann und Frau, zwischen Vater und Mutter. Es ist eine nicht hinzunehmende - auch meine Menschen-, Persönlichkeitsrechte und Elternrechte als Mann und Vater verletzende Ungleichbehandlung und Diskriminierung vorhanden.
Im Falle einer Trennung und Scheidung werde ich, bedingt durch meine Einkommenssituation, benachteiligt und diskriminiert, denn mir wird dann die hälftige Anrechnung des Kindergeldes verweigert. Ich kann nichts an meiner Einkommenssituation ändern, denn ich bin voll berufstätig, habe damit keine Möglichkeit weiteres Einkommen zu erzielen, welches es mir ermöglichen würde Unterhalt in Höhe des nunmehrigen gesetzlichen Regelbetrages von 135 % zu bezahlen. Damit greift für mich das neue Gesetz in seiner jetzigen Fassung uneingeschränkt. Ich werde dann auch gegenüber meiner getrenntlebenden bzw. geschiedenen Ehefrau diskriminiert, denn diese erhält als zusätzliches Einkommen das mir verweigerte hälftige Kindergeld. Dieses steht auch im Widerspruch zu allen gesetzlichen Regelungen, wonach das Kindergeld ausschließlich der Entlastung der Eltern dient. Durch das neue Gesetz dient es nicht mehr meiner Entlastung, sondern es ist eine Art Sonderzahlung an die getrenntlebende bzw. geschiedene Kindesmutter. Weiterhin werde ich gegenüber besser verdienenden Vätern diskriminiert, die das hälftige Kindergeld vom Kindesunterhalt in Abzug bringen dürfen.
Ich bin durch das Gesetz ständig bedroht, da durchaus die Möglichkeit besteht das sich meine Ehefrau von mir trennen wird bzw. sich scheiden läßt. Daher beantrage ich auf meine Verfassungsbeschwerde § 32 BVerfGG anzuwenden.
-Werner Clausen-
(Anmerkung: Selbst unterschreiben !)
[Ergänzender Hinweis von paPPa.com: Auch im Musterschreiben an das Jugendamt wird bereits mit verfassungsrechtlicher Begründung gearbeitet. Wir bitten um Beachtung und ggfls Einarbeitung !]
Weitere Anmerkungen:
Die persönlichen Verhältnisse müssen auf die Familiensituation passend gemacht werden, ebenfalls muß dann ggf. die Begründung passend gemacht werden. Sonst ist das aber der ausreichende Kerntext.
Da ein Antrag nach § 32 BVerfGG gestellt wurde, muss das BVerfG innerhalb von sechs Monaten darüber entscheiden. Sollte es ein Nichtannahmebeschluß werden, wäre die nächste Station der Europ. Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR. Dort muß die Menschenrechtsbeschwerde innerhalb sechs Monaten ab Zugang des Nichtannahmebeschlusses des BVerfG vorliegen (kein Rechtsanwaltszwang).
Die Verfassungsbeschwerde sollte nicht vor dem 01.01.2001 erhoben werden, da erst dann das Gesetz Gültigkeit hat.
Sollte vom BVerfG als Antwort eine AR-Nummer kommen, d. h. die Beschwerde wurde in das Allgemeine Register zur Endlagerung übernommen, sollte ein weiteres Schreiben an das BVerfG gehen:
Mit einer Einstufung meiner Menschenrechtsbeschwerde vom.....unter AR-Nummer erkläre ich mich nicht einverstanden. Ich beantrage hiermit richterliche Entscheidung über meine Verfassungsbeschwerde.
Danach müßte dann eine BvR-Nummer kommen, d. h. Registrierung als Verfassungsbeschwerde ist erfolgt. Was aber nichts daran ändert das es trotzdem wahrscheinlich mit einem Nichtannahmebeschluß, der nicht begründet wird, endet.
Das Verfahren beim BVerfG verursacht keine Kosten, d. h. außer der Arbeit und den Briefmarken kostet das Ganze nichts. Jedoch den Text nicht zu unsinnig entstellen, dass er nicht mehr greifend ist, sonst könnte das BVerfG ein Strafgeld wegen mißbräuchlicher Anrufung des BVerfG festsetzen!
Viel Erfolg. Meine Verfassungsbeschwerde wird Anfang Januar 2001 raus gehen, denn ich möchte noch mal heiraten, dann auch Vater werden. Danach könnten dann die Probleme losgehen, denn "der fliegende Wechsel" kommt oft unverhofft.
dieter mark
Mehr Infos hier: Kindesunterhalt-Änderung-Leitseite
Stand dieser Seite: 8.12.2000 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/vb-muster.htm
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