paPPa.com informiert:
Kritische Eltern-Reaktionen auf die Unterhaltserhöhung aufgrund Kindergeldstreichung
- Briefwechsel mit der Bundesjustizministerin persönlich -
Gunter Wahl
Zeichen: Mitglieds-Nr. 63074082
12.12.2000
Dr. Herta Däubler-Gmelin
Bundesjustizministerin
UNSOZIAL
Sehr geehrte Frau Dr. Däubler-Gmelin,
es ist eine Neuregelung der Kindesunterhaltspflicht offenbar Gesetz geworden, die dermaßen unsozial und ungerecht ist, daß ich es nicht fassen kann. Ich war jetzt 10 Jahre SPD-Mitglied, ich habe mich mit dieser Partei immer weitgehend identifizieren können, nun kann ich es nicht mehr.
Sie sollten sich so was von schämen, Sozialdemokraten, der blanke Hohn! Eine derartige Umverteilung von unten nach oben hätte nicht mal die Union gewagt! Aber es kommt von dieser sozialdemokratisch geführten Bundesregierung, ich glaube es nicht!
Was hat das noch mit den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Chancengleichheit, der Förderung von Familie und Ehe zu tun??!! Ab Januar 2001 profitieren, gemäß der perversen Neuregelung Ihrer Bundesregierung, ausschließlich noch geschiedene oder alleinerziehende Mütter, und superreiche Väter, die beim Finanzamt einen Vorteil durch den Kinderfreibetrag erzielen, vom Kindergeld!!! Kindergeld ist per definitionem für beide Elternteile bestimmt, schließlich haben beide Kostenaufwand durch ihre Kinder. Doch mit Ihrer Neuregelung hat jeder Vater, egal, in welcher Gruppe der Düsseldorfer Tabelle er eingestuft worden ist, egal, ob Bankdirektor oder einfacher Arbeiter, den gleichen hohen Kindesunterhalt zu zahlen, und geht beim Kindergeld völlig leer aus!!! Dies ist ein absolutes Unding. Obendrein ist es auch bezüglich der Kinder absolut unsozial: ein Kind eines Geringverdieners wird schlechter gestellt als das Kind eines reichen Vaters, das führt die Idee des Kindergeldes schlechterdings ad absurdum, das hat mit sozialer Gesetzgebung nichts mehr zu tun.
Sie werden mir kein OLG nennen können, das dieser unsozialen Neuregelung zustimmt. Einzig der BGH ist der absurden, überhaupt nicht nachvollziehbaren Auffassung, man dürfe ruhig Väter per überzogener Unterhaltslast in die Sozialhilfe treiben, die müssen sich ihr Geld dann eben aus einem anderen Topf holen! Sind Sie eigentlich noch zu retten? Was ist das für ein erbärmliches, abartiges Geschacher? Wo liegt der Sinn für den Staat, Väter auszunehmen wie Weihnachtsgänse, um ihnen aus einem anderen Budget wieder etwas zurückzugeben?! Niemand hat einen Vorteil davon, gar niemand.
Die völlig sinnlose Umverteilung von einem Topf in den anderen, von der Sozialhilfe, von der nun immer mehr, nicht etwa weniger, Personen, nun sind es die Väter, abhängig werden, zu den Jugendämtern - ich möchte gar nicht wissen, was die kostet. Sie schaffen es noch, mit dieser Neuregelung, auch mich, einen vom Amtsgericht in Gruppe II der Düsseldorfer Tabelle eingeteilten Vater einer Tochter, einen ehrlichen Steuerzahler, einen Ingenieur, der an der Uni Stuttgart diplomiert hat, in die Sozialhilfeabhängigkeit zu treiben! Schämen Sie sich eigentlich nicht? Sie müßten sofort das "S" aus Ihrem Parteinamen, S wie sozial, wovon Sie sich mit diesem Gesetz in Lichtgeschwindigkeit entfernt haben, herausstreichen.
Ich werde Sozialhilfe beantragen, und das gibt einen Skandal. Ich werde eine Verfassungsbeschwerde einreichen, bzw. mich einer solchen anschließen, denn diese Ungerechtigkeit kann nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sein. Ich werde eine große Zahl von Mitstreitern finden, denn die Mehrheit der Väter gehört in Deutschland, wie Sie genau wissen, nicht zur Oberschicht, und kann sich eine derartige Abzocke durch den Staat schlichtweg nicht leisten. Es ist weiterhin eine Zumutung für ehrliche Steuerzahler wie mich, nach Trennung von der Ehefrau und Mutter plötzlich von der Hand in den Mund leben und beim Sozialamt als Bittsteller auftreten zu müssen! Das ist wahrhaft der Hohn.
Das Ergebnis dieser unerträglichen Neuregelung ist: Mütter mit 3 Kindern, dies nehmen die OLGs ja gern zum Beispiel, die natürlich wie bisher auch vom Vater Ehegattenunterhalt fordern, und zwar nicht wenig, die womöglich einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, haben aufgrund der üppigen, exklusiven Unterstützung durch den Staat, und, dank diesem Gesetz, durch den Vater, im Monat über 3300 DM zur Verfügung, während der Vater, obwohl hart arbeitend, mit weniger als der Hälfte dessen gerade so über die Runden kommt. Das ist eine Schande, das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!
Niemand hat für so etwas Verständnis, außer natürlich den maßlos großzügig, jedoch auf Kosten der Väter, bedachten Müttern. Wir Väter können unser Geld nur einmal ausgeben. Es ist nicht mehr zum Verteilen da, als wir Einkommen haben. Der Staat geht nun in abartiger, völlig irrsinniger Weise über diese, auch in der Volkswirtschaft bewiesene, Weisheit hinweg und macht deficit spending, gibt Geld aus, das gar nicht da ist. Er tut sich aber leicht damit, denn es ist ja nicht sein Geld.
Was glauben Sie eigentlich, wieviele Väter angesichts neuerdings drohender, völlig unzumutbarer Unterhaltslasten untertauchen? Ist das Geld, was dem Staat dadurch verloren geht, und mit der Neuregelung wird das deutlich mehr, eigentlich in Ihrer Rechnung drin?
Ich trete hiermit mit sofortiger Wirkung aus der SPD aus. Sie haben mich mit diesem Wahnsinnsgesetz so bitter enttäuscht, daß ich keine Heimat mehr in dieser angeblich "sozialen" Partei habe. Ich kann mir auch den Mitgliedsbeitrag nimmer leisten, soweit haben Sie es gebracht! Schande! Ich schicke Ihnen keine weitere Kündigung. Ich hoffe, Sie haben wenigstens soviel Fingerspitzengefühl und Verständnis, daß Sie mich nicht auch noch nötigen, Einschreibebriefe an den für mich zuständigen SPD-Ortsverein zu schicken. Ich bitte Sie auch, meinen Brief an den /die Urheber(in), ich nehme an, der /die Bundesfamilienminister(in), dieses unzumutbaren, absurden Gesetzes weiterzuleiten.
Vielleicht kommt er /sie ja doch noch zu etwas Einsicht, findet zurück zu Verhältnismäßigkeit und Vernunft, wenn ihn /sie sein /ihr soziales Gewissen, soweit vorhanden, plagt. Andernfalls habe ich große Hoffnung, daß das BVG diesem Horror ein Ende bereitet.
Traurig, daß Gerechtigkeit von dieser Bundesregierung offenbar nicht mehr kommt, sondern nur noch durch Gerichte.
Mit freundlichen Grüßen
PROF. DR. HERTA DÄUBLER-GMELIN
MdB
BUNDESMINISTERIN DER JUSTIZ
JERUSALEMER STRASSE
27
10117 BERLIN
TELEFON (030) 2025-9000
TELEFAX (030)2025-9043
5. Februar 2001
Herrn
Gunter Wahl
Sehr geehrter Herr Wahl,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 12. Dezember 2000, in dem Sie Ihren Ärger über die Änderung des Kinderunterhaltsrechts, insbesondere die Änderung von § 1612b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zum Ausdruck bringen.
Ich halte den nicht für gerechtfertigt und bitte Sie, folgende Überlegungen zur Kenntnis zu nehmen. Ihre beigefügten Unterlagen und Ihr Parteibuch übersende ich mit gleicher Post zurück.
Mit der Änderung der Kindergeldverwendung bei getrennt lebenden Eltern, die zum 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, soll ein Stück mehr Gerechtigkeit für Kinder von allein erziehenden Müttern und Vätern erreicht werden. Nach den aktuellen Zahlen sind ca. 15 % aller Familien Einelternfamilien. Wir alle wissen, dass Alleinerziehende oft in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation leben. Gerade deshalb ist es außerordentlich wichtig, die materiellen und sozialen Rahmenbedingungen für Kinder, die in einer Einelternfamilie aufwachsen, zu verbessern. Und genau dies wird durch die Änderung des Kindesunterhaltsrechts erreicht.
Lassen Sie mich Ihnen die Neuregelung etwas näher erläutern:
Bislang konnte der Unterhaltspflichtige, der mindestens den Regelbetrag schuldete, den hälftigen Kindergeldbetrag von dem zu zahlenden Unterhalt abziehen. Da der Regelbetrag erheblich unter dem Existenzminimum von Kindern liegt, führte diese Regelung zu einem außerordentlich unbefriedigenden Ergebnis: Der Unterhaltspflichtige konnte das halbe Kindergeld für seine eigenen Bedürfnisse verwenden, obwohl der gezahlte Regelunterhalt noch nicht einmal das Existenzminimum des Kindes sicherte.
Durch die Änderung des Kindesunterhaltsrechts wird diese Schieflage korrigiert: § 1612b Abs. 5 BGB sieht vor, dass der Unterhaltspflichtige das ihm zustehende Kindergeld erst dann für sich selbst verwenden kann und nicht mehr für seine Kinder verwenden muss, wenn er mit seinem Unterhalt das Existenzminimum des Kindes sicherstellt. Dabei wird das Existenzminimum des Kindes ausgedrückt durch "135 % des Regelbetrages".
Sie werden mir sicher zustimmen, dass es für Eltern, die mit ihren Kindern zusammenleben, trotz geringer Familieneinkünfte eine Selbstverständlichkeit ist, zur Sicherung des Existenzminimums ihrer Kinder auch das Kindergeld in vollem Umfang einzusetzen. Nichts anderes wird nach der Gesetzesänderung auch von den Eltern erwartet, die von ihren Kindern getrennt leben und für die Sicherung des Barunterhalts verantwortlich sind.
Genau wie im Familienförderungsgesetz sorgen wir auch mit dieser Änderung dafür, dass die Kinder in ihren Grundbedürfnissen besser gesichert werden und zwischen den Eltern eine gerechte Lastenverteilung bei der Sorge für ihre Kinder herbeigeführt wird.
Dabei ist und bleibt eines klar: Das Bezahlen von Kindesunterhalt führt niemanden in die Armut, dem Unterhaltspflichtigen bleiben immer die finanziellen Mittel, die er zur Bestreitung seines eigenen angemessenen Lebensbedarfs benötigt. Die Gesetzesänderung kann deshalb auch nicht erreichen, dass jedes Kind Unterhalt in Höhe seines Existenzminimums erhalten wird; aber bei der Verwendung des Kindergeldes geht das Existenzminimum des Kindes vor: Das Kindergeld ist zunächst für das Kind da.
Die Änderung von § 1612b Abs. 5 BGB führt auch keinesfalls zu einer schematischen Gleichbehandlung von Unterhaltspflichtigen unabhängig von ihrem Einkommen oder, wie Sie schreiben, zu einer Bevorzugung dicker Einkommen. Die Berechnung des Unterhalts bemisst sich nach wie vor an Unterhaltstabellen wie der Düsseldorfer Tabelle, die an das Einkommen, die Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen und andere Kriterien anknüpfen. Die neuen Regelungen ändern hieran nichts. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel darstellen:
Bei einem Nettoeinkommen von z, B. 2.700,- DM und einer Unterhaltsverpflichtung nur gegenüber einem Kind der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle hätte der Unterhaltspflichtige 653,- DM Unterhalt zu zahlen und könnte ab dem 1. Januar 2001 hiervon 99,- DM Kindergeld abziehen. Zu zahlen sind damit 554,- DM.
Ein Unterhaltsverpflichteter mit einem Nettoeinkommen von 4.300,— DM hätte bei gleichen Bedingungen Unterhalt in Höhe von 816,- DM zu leisten, kann hiervon vor und nach der Gesetzesänderung 135,- DM Kindergeld abziehen und hat damit 681,- DM, also 127,- DM mehr, zu zahlen.
Dieses Beispiel zeigt besonders deutlich, dass mit der stärkeren unterhaltsrechtlichen Verwendung des Kindergeldes zur Sicherung des Existenzminimums des Kindes eine Schieflage geradegerückt wird: Dem Unterhaltsverpflichteten mit einem Einkommen von 2.700,- DM blieben nach geltendem Recht 2.182,- DM seines Einkommens, ohne dass er auch nur das Existenzminimum seines Kindes durch seine Unterhaltszahlungen gesichert hätte. Nach der Gesetzesänderung verbleiben ihm immer noch 2.146,- DM und das Existenzminimum des Kindes ist gesichert.
Betrachtet man nicht die Beträge selbst, sondern den Anteil am Einkommen, so zeigt sich natürlich, dass der beim Unterhaltspflichtigen mit geringem Einkommen größer ist. Das aber war auch nach dem alten Recht so, ist also mit der Änderung von § 1612b Abs. 5 BGB nicht neu.
Soweit Sie schließlich das Einkommen des betreuenden Elternteils ansprechen, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das Einkommen eines Elternteils, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, nach § 1606 Abs. 3 BGB zwar zunächst außer Betracht bleibt, da dieser Elternteil seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes erfüllt. Soweit das Einkommen des betreuenden Elternteils das des anderen Elternteils jedoch nachhaltig übersteigt und darüber klagen Sie ja insbesondere, kann auch eine zur tatsächlichen Versorgung hinzutretende Barunterhaltspflicht des betreuenden Elternteils bestehen. Die Änderung des § 1612b Abs. 5 BGB verändert diese Rechtslage in keiner Weise.
Die Änderung der Kindergeldverwendung ist deshalb vernünftig und gerecht: Durch die Neuregelung des § 1612b Abs. 5 BGB wird endlich die sachgerechte Verwendung des Kindergeldes für das Kind sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift von Herta Däubler-Gmelin)
Weitere Anmerkungen von Gunter Wahl
Diese Partei hat das Recht verloren, sich "sozial" zu schimpfen, dank besessenem feministischem Amoklauf. Denen ist gar nichts mehr heilig, außer es ist nicht männlich. Mann braucht sie sich ja nur angucken, diese verbohrten, frustrierten, laut jammernden *PIEP* Emanzen*PIEP*. Eigentlich hab ich Mitleid mit denen, aber das kann ich nimmer haben, da sie mir in rücksichtsloser Weise weh tun und mich als Vater zum Zahlschwein herabwürdigen. Laßt uns alles tun, diesen Wahn zu stoppen oder wenigstens zu bremsen!
Die Passage auf Seite 2 ist der Hohn: Obwohl feststeht, daß sich Richter und besonders -innen auf die Neuregelung Kindesunterhalt berufen können, um uns Vätern nicht mal mehr den Selbstbehalt, sondern nur noch das Existenzminimum (!) zu belassen, behauptet Frau Däubler-Gmelin dreist und pauschal, "das Bezahlen von Kindesunterhalt führt niemanden in die Armut"!
Die Frau traut sich was. Nicht nur, daß das Gesetz höchst unsozial und ungerecht ist, diese durchgedrehten Feministinnen-Frontkämpferinnen, die viel mehr Schaden anrichten als sie nutzen, möchten dem Volk auch noch weismachen, das sei in Ordnung was sie anrichten. Sie gibt im nächsten Satz zu, daß die Neuregelung Kindesunterhalt nicht erreichen kann, daß jedes Kind Unterhalt in Höhe seines Existenzminimums erhält. Sieh mal einer an, das Urteil des BVerfG von 1998 forderte aber genau dieses und dieses Urteil mißbrauchte diese "SPD-"Regierung, um die unsoziale Abzocke auf dem Rücken der Zahlväter von Staats wegen zu begründen.
Das BVerfG wollte, daß der Staat z.B. über das Kindergeld dafür sorgt, daß Kinder ein Existenzminimum erhalten. Daß die Versuche der Rechtfertigung der Däubler-Gmelin für dieses Unrecht niemanden überzeugen, hat mehrere Gründe:
Honni soit qui mal y pense, gell Herr Eichel. Eine unsägliche fatale Konspiration von Feministinnen und dem Finanzminister ist da am Werk. Ausnehmen der Zahlväter wie Weihnachtsgänse, Auffüllen der Staatskasse unter bewußter Inkaufnahme, daß über 70% der Zahlväter nicht mal mehr der Selbstbehalt bleibt. Eine noch nie dagewesene Untat
Mein SPD-Parteibuch schickte Frau Däubler-Gmelin mir übrigens zurück, sie macht sich was vor wenn sie glaubt, mich umstimmen zu können. Mein Brief an sie war eindeutig und unmißverständlich. Aber das paßt zu dieser Sorte Politikerin, die Realität leugnen und nicht wahrhaben wollen, was ihnen nicht in den Kram paßt.
Die SPD hat sich, obwohl ich in meinem Brief an die Däubler-Gmelin und eine Woche später in meinem Fax an die Wettig-Danielmeier (auf ihre Spendenaufforderung, die mir wie Hohn erscheinen mußte) meine SPD-Mitgliedschaft ausdrücklich gekündigt habe, erdreistet, Anfang Februar 2001 den Mitgliedsbeitrag von meinem Konto abzubuchen. Ich war also gezwungen, einen Einschreibebrief an die SPD Ingolstadt à 5,10 DM zu schicken. Mein Geld habe ich mir natürlich wiedergeholt.
Gruß
Gunter Wahl
Stand dieser Seite: 18.02.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/1612b/wahl-bmj.htm
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument und Teile
davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Unerlaubtes Kopieren ist auch
gesetzlich untersagt. paPPa.com behält sich vor, gegen Verstöße
auch rechtlich vorzugehen.
Wenn Sie unsere Informationen
nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung
durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 -
Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind
darauf ...
Ab 30 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.