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| Evangelische Akademie Bad Boll | - Hochschule für Sozialwesen / FH Esslingen |
Fort- und Weiterbildung
zum
Anwalt des Kindes
(Verfahrenspfleger
und Umgangspfleger)
mit Hochschulzertifikat
Das neue Kindschaftsrecht
Zum 1.7.1998 tritt das neue Kindschaftsrecht in Kraft. Danach kann der Familienrichter in gerichtlichen Streitfällen Fachkräfte als parteiliche Vertreter von Kindern und Jugendlichen bestimmen.
Dies soll nach dem neuen § 50 FGG insbesondere in folgenden Fällen geschehen:
Fort- und Weiterbildung zum Anwalt des Kindes
Zielgruppe
Die Fortbildung soll im Rahmen einer fachwissenschaftlichen Weiterentwicklung diplomierte/akademische/graduierte Fachleute für die speziellen Aufgaben im Bereich von Verfahrenspflegschaften in Familien- und Vormundschaftsgerichtsverfahren qualifizieren. Konzeption und Inhalt der Fortbildung sind von der Hochschule für Sozialwesen in Esslingen entwickelt worden.
Angesprochen sind:
Auch Studierende dieser Fachrichtungen können an der Fort- und Weiterbildung teilnehmen. Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung. Eine Zertifizierung "Anwalt des Kindes" (vgl. Ausbildungsziele) ist jedoch erst nach Studienabschluß möglich.
Zur Fort- und Weiterbildung kann nur zugelassen werden, wer über Erfahrungen im Umgang mit Kindern/Jugendlichen über einen längeren Zeitraum verfügt.
Ausbildungsziel
Die Teilnahme an der Fort- und Weiterbildung wird in einer Urkunde bestätigt, in der die Lehrinhalte aufgeführt sind. Zusätzlich wird nach erfolgreichem Bestehen einer Hausarbeit und einem Kolloquium von der Hochschule für Sozialwesen gemeinsam mit der Evangelischen Akademie Bad Boll das Hochschulzertifikat Anwalt des Kindes erteilt. Damit besteht dieMöglichkeit, vom Familiengericht als Verfahrenspfleger oder als Umgangspfleger bestellt zu werden.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung umfaßt 100 Unterrichtseinheiten verteilt auf zwei Blockwochen und ein Wochenende.
Termine
Ausbildungsinhalte
Vermittlung und Erarbeitung von speziellen Kenntnissen über
Lehrende
Ausbildungskosten
Der gesamte Kurs kostet DM 2.495,00 inklusive Unterkunft im Einzelzimmer und Verpflegung in der Evangelischen Akademie Bad Boll. Kurtaxe inbegriffen.
Mit der Anmeldung sind DM 1.165,00 zu zahlen. Ausfallgelder: bei Rücktritt ohne Stellung einer Ersatzperson 20 % dieser Summe bis vier Wochen und 50 % bis zwei Wochen vor Kursbeginn.
Anmeldung
bis 1. 9. 1998 an das Kurssekretariat Evangelische Akademie Bad Boll z.Hd. Frau Knecht, 73087 Bad Boll
Der Kurs findet mit einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen statt. Maximal 2o Personen werden aufgenommen.
Mit der Anmeldung sind vorzulegen
Kursleitung: Dierk Schäfer, Dipl.-Psych. k. Theol. (07164/79-209 vormittags - eMail: dierk.schäfer@ev-akademie-boll.de)
Weitere Auskünfte im Kurssekretariat: Frau Knecht, Evangelische Akademie, Akademieweg 11, 73087 Bad Boll ( 07164/79-224 vormittags, Fax: 79-440)
Siehe auch Ausbildungsangebot des Verbandes "Anwalt des Kindes" e.V. VAK: "Konflikte lösen durch verstehen"
sowie Inhaltsverzeichnis der Tagungsdokumentation zu "Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Krisenfällen - Familiengerichte, Jugendämter, Verfahrenspfleger - Experten schildern die Lage und erörtern Lösungen." Die wichtigsten Beiträge einer Tagung in der Evang. Akademie Bad Boll. epd-Dokumentation Nr. 19/98 - 4. Mai 1998