Das neue Kindschaftsrecht schafft ein neues Berufsbild
Die Boller Akademie bildet "Anwälte des Kindes'' aus
Zusammenarbeit mit der Esslinger Hochschule für Sozialwesen - Qualifikation des Kindesvertreters vor Gericht "Achillesferse'' des neuen Gesetzes
BOLL, Kreis Göppingen. Die Evangelische Akademie Bad Boll macht das neue Kindschaftsrecht zu einem ihrer Arbeitsschwerpunkte. Das Gesetz erlaubt seit dem 1. Juli dieses Jahres erstmals, daß Kinder in einem Familienstreit vor Gericht parteilich von sogenannten Verfahrenspflegern vertreten werden können. Über die Qualifikation solcher "Anwälte des Kindes'' schweigt der Gesetzgeber. Die Boller Akademie bietet deshalb in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Sozialwesen in Esslingen eine spezielle Fortbildung und Fachtagungen an. Die auf 100 Stunden angesetzte Qualifizierung schließt mit einer Prüfung und einem Hochschulzertifikat ab. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Psychologen und Rechtsanwälte.
Dierk Schäfer, Psychologe und Theologe an der Evangelischen Akademie, teilte mit, daß der erste Kurs schon fast ausgebucht sei. Das Seminar dauert zweimal eine Woche und ein Wochenende. Vor allem bei Sozialpädagogen bestehe großes Interesse an der Fortbildung, sagte Schäfer.
Die Anregung, selbständig Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen, geht auf eine Boller Fachtagung im Februar dieses Jahres zurück. Das Expertenhearing habe gezeigt, daß die Qualifikation des Kindesvertreters so etwas wie die "Achillesferse'' des neuen Kindschaftsrechts sei. Die Experten seien sich einig darüber gewesen, daß ein Verfahrenspfleger nicht nur über Kenntnisse der betroffenen Rechtsgebiete verfügen müsse, sondern auch etwas von Entwicklungspsychologie verstehen müsse.
Das Gesetz schließt dagegen nicht aus, daß auch Laien oder Verwandte mit der Vertretung beauftragt werden können. Dies hielten Fachleute nicht für den richtigen Weg. Besonders der Frankfurter Familienrechtler Professor Ludwig Salgo, ein anerkannter Experte für Familienrecht, hatte kritisiert, daß es so gut wie keine staatlichen Aktivitäten gegeben habe, dem absehbaren Bedarf an geeigneten Verfahrenspflegern gerecht zu werden.
Mit dem Hochschulzertifikat wolle die Akademie gemeinsam mit der Esslinger Hochschule bewußt gewisse Zugangsstandards schaffen, sagte Dierk Schäfer. Vergleichbares bieten bereits der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband und das Diakonische Werk. Freilich ist ungewiß, wie die Qualifikationsnachweise von den Gerichten angenommen werden. Dem Grundsatz nach gilt die Bestellung eines Familienpflegers nur als sogenannte ,,Kann-Bestimmung''.
In der Praxis sind Anwälte des Kindes gefragt, wenn Eltern und Kinder sich beispielsweise in Scheidungsverfahren nicht über das Sorgerecht und Umgangsregelungen einigen können, ebenso wenn es um die Entziehung des elterlichen Sorgerechts geht oder beim Streit über die Rückkehr von Kindern und Jugendlichen aus Pflegefamilien zu ihren leiblichen Eltern.
Unter dem Leitmotiv ,,Kinderkram'' plant die Boller Akademie im Dezember 1998 die Tagung ¸¸Psychologie im Familienrecht. Bilanz und Neuorientierung'' . Im Februar kommenden Jahres folgt dann eine Tagung zum Qualitätsmanagement im neuen Beruf "Anwalt des Kindes''. Informationen zur Weiterbildung "Anwalt des Kindes'' und der Reihe "Kinderkram'' gibt es bei der Evangelischen Akademie Bad Boll, 73087 Bad Boll, Telefax 07164/79440 und Telefon vormittags unter 07164/79224.svo
Ausbildungsangebot Bad Bad Boll - Ausbildungsangebot "Anwalt des Kindes"