Informationen zum Verfahrenspfleger in Kindschaftssachen
Kindschaftsrecht: Reform mit Mängeln
Für die Interessensvertretung von Kindern fehlt es an qualifiziertem Personal
Bad Boll / Kreis Göppingen - Nur unzureichend gelöst ist nach Ansicht des Frankfurter Familienrechtlers Prof. Ludwig Salgo im neuen Kindschaftsrecht die Frage einer eigenständigen Vertretung von Kindesinteressen. Die im Juli in Kraft tretende Reform sieht vor, daß Familiengerichte einen sogenannten Verfahrenspfleger einsetzen können, sofern dies zur Wahrung der Interessen eines Kindes in Konfliktfällen erforderlich scheint.
Diese "Kann-Bestimmung" bezeichnete Salgo auf einer am Freitag (6. Februar 1998) zuende gegangenen Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll als eine "Einladung an die Gerichte, einen Verfahrenspfleger nicht zu bestellen". Im Reform-Entwurf der ehemaligen Justizministerin Leuthäuser-Schnarrenberg sei dafür noch eine wesentlich verbindlichere Formulierung gewählt worden.
Salgo würdigte die Reform als "einen ersten Schritt, die Rechtsordnung der Bundesrepublik internationalem Standard anzunähern". Zugleich seien damit endlich Konsequenzen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes gezogen worden. Dennoch gibt es seiner Meinung nach erhebliche Mängel und Unklarheiten, insbesondere hinsichtlich der Rolle des Verfahrenspflegers.
Kritik äußerte Salgo an der Tatsache, daß im Gesetz keine Angaben zum Zeitpunkt der Bestellung des Verfahrenspflegers gemacht wurden. Damit bestünde eine erhebliche Gefahr, daß für die Kinder eine Verpflichtung oft zu spät komme. Offenbar habe der Gesetzgeber die spezifische Form kindlicher Zeiterfahrung in dieser Frage nicht berücksichtigt. Dabei habe sich in der Praxis gezeigt, daß die frühzeitige Einschaltung eines Beistandes für die Kinder die Verfahren in aller Regel beschleunigt.
Die "Achillesferse der Kindesvertretung" ist nach Ansicht des Familienrechtlers Salgo die Qualifikation der Verfahrenspfleger. Dazu aber schweige das Gesetz. Seiner Auffassung nach sollte ein Verfahrenspfleger nicht nur über Kenntnisse der betroffenen Rechtsgebiete verfügen, sondern auch etwas von Entwicklungspsychologie verstehen. Erforderlich seien außerdem besondere Fähigkeiten, mit Kindern zu kommunizieren sowie "mediative Kompetenzen", um mit der Dramatik von Familienkonflikten angemessen umgehen zu können. Entschieden abzulehnen sei es, Laien oder gar Verwandte mit der Vertretung zu beauftragen, was vom Gesetz zumindest nicht ausgeschlossen werde.
Salgo bezeichnete es als ein großes Versäumnis, daß es so gut wie keine staatlichen Aktivitäten gegeben habe, dem absehbaren Bedarf an geeigneten Verfahrenspflegern gerecht zu werden. Daher seien nun die Träger der Freien Wohlfahrtspflege, die Fachhochschulen und Universitäten gefordert, selbständig Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen und geeignete Curricula zu entwickeln. Wenn es nicht gelinge, genügend qualifizierte Verfahrenspfleger zur Verfügung zu stellen, ist nach Ansicht Salgos das Reformwerk mit seiner Absicht, eine eigenständige Vertretung von Kindesinteressen zu schaffen, zum Scheitern verurteilt.
Uwe Walter (Pressereferent)
Inhalt und Bestellinfo der Tagungsdokumentation "Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in Krisenfällen - Familiengerichte, Jugendämter, Verfahrenspfleger - Experten schildern die Lage und erörtern Lösungen. Die wichtigsten Beiträge einer Tagung in der Evang. Akademie Bad Boll."
[Anmerkung paPPa.com: Vergleiche das Ausbildungskonzept von Christine Knappert - Roland Stiefken / VAK - Verband Anwalt des Kindes: "Konflikte lösen durch verstehen"]
Vergleiche auch allgemein sowie zur Situation in der Schweiz:
Zur Revision des Schweizer Scheidungsrechts: Der
Kinderanwalt
- Schwerwiegender Eingriff in Elternrechte - keine Unterstützung
für das Kind -