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Kölner Stadtanzeiger vom 22. November 1997:
Bonn - Wenn der "Rosenkrieg" zwischen den Eltern ausbricht und die zerstrittenen ehemaligen Ehepartner schließlich nur noch über Anwälte kommunizieren, sind die Kinder stets die Opfer. Denn sie haben keinen Fürsprecher, der sich für ihre Interessen im Scheidungskrieg der Eltern einsetzt.
Nach derzeitiger Rechtslage gibt es keine eigene anwaltliche Vertretung für betroffene Kinder und Jugendliche in dem Ehescheidungsverfahren und bei anderen Auseinandersetzungen zwischen ihren Eltern. Zwar sind Gerichte gehalten, Kinder und Jugendliche anzuhören; auch haben Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr ein Beschwerderecht gegen sie betreffende Entscheidungen zum Sorgerecht. Eine elternunabhängige Vertretung im Verfahren ist jedoch im Gesetz nicht vorgesehen.
Eine Institution mit dem Titel "Anwalt des Kindes" will deshalb die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Bonner Anwaltverein ins Leben rufen. Abwechselnd sollen Anwälte in verschiedenen Stadtteilen die Rolle des "Kinderadvokaten" übernehmen. Mit den beteiligten Familienrichtern ist abgestimmt, daß in Sonderfällen auch eine schriftliche Stellungnahme des Anwaltes in Betracht kommt und berücksichtigt wird. Auch mit dem Jugendamt hat die Arbeitsgemeinschaft Kontakt aufgenommen, um gegebenenfalls notwendige weitere Hilfe vermitteln zu können.
Zunächst probeweise ist vorgesehen, daß diese kostenlose Beratung montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 15 Uhr bis 17 Uhr angeboten wird. Unter Tel.: 0228/ 925 32 20 können die Kinder erfahren, welcher Anwalt an diesem Tag für sie zuständig ist.
Kommentar paPPa.com: Die Rechtsanwälte wittern ein neues Betätigungsfeld ... Vorsicht ! Denn dafür sind sie so ohne weiteres mit Sicherheit nicht qualifiziert ...