paPPa.com informiert:
Legal ? Illegal ? Scheißegal !!!
Ein Jugendamt setzt sich über höchstrichterliche Beschlüsse
hinweg und verleugnet sich
- Neues vom Fall Görgülü -
Dienstag Vormittag, 25. Januar 2005, eine Gruppe Väter vom Väteraufbruch
und Freunde von Kazim Görgülü finden sich zu einer Mahnwache
vor dem Jugendamt Wittenberg (Sachsen-Anhalt) ein. Warum? Nach dreifachen
höchstrichterlichen Beschlüssen (Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte vom 26.2.04 + Bundesverfassungsgericht
14.10.04 + Bundesverfassungsgericht
vom 28.12.04) soll er Umgang erhalten, aber das Jugendamt vereitelt
das weiterhin. 
Höchstrichterliche Urteile interessieren das Jugendamt offensichtlich nicht. Die Arroganz gegenüber einem "demokratischen Rechtsstaat" seitens eines Landratsamtes und seiner Verwaltung wurde heute für mich sehr anschaulich demonstriert. Ein Lehrstück aus der Abteilung "Politische Bildung".
Auch die zwei Polizistinnen und der Polizist, die offensichtlich gut informiert waren, warum die Gruppe von Frauen und Männern sich vor dem Jugendamt mit Schildern versammelt hatten, konnten nicht verstehen, dass sich eine einzelne Behörde über ein Urteil des Bundesverfassungsgericht hinwegsetzen kann.

Anlass genug, dass Presse auch reichlich erschienen war. ARD und ZDF wie die Privaten haben Kamera- und Redaktionsmitglieder vor Ort erscheinen lassen.

Die schreibende Zunft zückte die Blöcke. Blitzlichter leuchteten auf. Von Bild bis zur Mitteldeutschen Zeitung zeigten sie sich außerordentlich interessiert. Ein Skandal, die Medienvertreter zeigen sich empört, dass durch ein Jugendamt der Umgang eines Kindes mit dem Vater verwehrt wird, obwohl das Amt höchstrichterlich dazu aufgefordert worden ist, den Umgang zu ermöglichen. Bereits vier mal nach dem Urteil vom 28.12.04 kein Umgang und auch zukünftig wohl nicht ... das ist das praktische Ergebnis eines Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses.
Ausreden und keine Stellungnahme
Die Presse suchte nach einer Stellungnahme durch die Leiterin des Jugendamtes Wittenberg. Gemeinsam mit der Anwältin von Kazim Görgülü und dem Pressesprecher des Väteraufbruchs klopfen wir an der Tür des Vorzimmers der Leiterin an. Eine Sozialarbeiterin tritt heraus und erklärt, Frau Wistuba sei leider in einer Besprechung und wir sollten etwas warten. Minute um Minute vergeht. Nichts bewegt sich.

Eine andere Dame tritt nach draußen. Wir fragen nach der Vertretung. Sie sei auch in einer Besprechung. Ich frage nach dem Tagesdienst und die Dame im schwarz, rot, gelb gestreiften Pullover stellt sich als solche verlegen vor, würde sich nun aber an die Leiterin des Jugendamtes wenden, da sie keine Stellung zur Sachlage beziehen könne. Kurz darauf erscheint sie wieder. Der Pressesprecher würde vom Hauptgebäude aus sich bei der Mahnwache einfinden, um Rede und Antwort der Presse gegenüber zu stehen. Man habe noch mal mit ihm telefoniert.
Verlegene Lügen
Warten ... Warten auf Godot, der Herr Pressesprecher kommt und kommt nicht. Ich sehe mich aufgefordert, noch einmal bei der Leiterin des Jugendamtes vorbeizuschauen, um mich nach dem Pressesprecher zu erkundigen. Frau Wistuba schien überrascht (von wegen Besprechung) und bat darum, man möge sich noch etwas gedulden. Herr Gral oder Herr Gaunert vom Pressebüro würden sich sicherlich bald einfinden. Vielleicht würden sie noch etwas vor der Bahn-Schranke aufgehalten und warteten bis der Zug vorbeigefahren sei. ... Solche ähnliche Sprüche kenne ich von Schülern, wenn sie sich für ihr Zuspätkommen zu entschuldigen versuchen. Also nicht sehr glaubwürdig, eher lächerlich dachte ich.
Vor dem Herausgehen erkundigte mich noch freundlich bei Frau Wistuba, der Jugendamtsleiterin, wer denn die Fachaufsicht für die Pflegestelle inne habe, in der Christofer, der Sohn von Kazim, untergebracht sei. Sie: "Kann ich Ihnen nicht sagen." Ich: "Als Jugendamtsleiterin müssen Sie das doch wissen." Sie: "Sage ich Ihnen nicht, kein Kommentar." Kindergarten denke ich. Sie wiederholt sich immer wieder, meint dann, eine Antwort könne ich ja durch den Pressesprecher bekommen.
Kalte Schnauze und warten in der Kälte
Wieder warten in der Kälte. Dem Kameramann friert schon fast die Kamera ein, die kleine Gruppe der Mahnwachenden tritt vor Kälte von einem Bein auf das andere. Wieder nichts. Abermals bewege ich mich in den zweiten Stock des Amtes. "Nein", heißt es, "der Pressesprecher kommt nicht." "Hatten Sie nicht gesagt er würde kommen", entgegne ich. "Ja ... wir waren doch unten bei Ihnen, da war aber niemanden, keiner war da." "Wie?" frage ich erstaunt, "wir stehen doch die ganze Zeit vor dem Jugendamt, unübersehbar mit Plakat und Transparent und da haben sie uns nicht gesehen?" Die Amtsleiterin wiederholt: "Nein, niemand war da. Es wird kein Pressesprecher kommen."
.
Ich frage nach der Telefonnummer der Pressestelle. Man reicht mir einen Notizzettel, 03491 479 425 oder 428, ich klingele durch. Nichts. Ich versuche es mit der Sammelnummer. 03491 479 0. Es meldet sich eine Dame, die behauptet Herr Grauert vom Pressereferat sei nicht da und gibt mir aber seine Handynummer. 0173 33 924 43. Dort meldet sich der Herr Pressesprecher, er habe nie die Absicht gehabt zu kommen, er habe schließlich nichts zu sagen. Ich frage ihn, ob somit die Auskunft von Frau Wistuba nicht richtig war. "Doch, doch, natürlich" dringt es richtig laut in mein Ohr. "Aber" frage ich, "hat sie gelogen?" "Nein" schallt es am anderen Ende, "aber dennoch hätte sie gewusst, dass niemand käme, um Stellung zu beziehen oder irgend eine Auskunft zu geben", er dürfe, wolle und könne nichts sagen.
"Wer ist denn zuständig ihm zu genehmigen, ob er etwas sagen könne" frage ich. Seine Antwort "... der Landrat." Ich wähle erneut, diesmal am Ende die 200. Frau Assmut, Sekretärin des Landrates, behauptet zunächst ihr Chef sei nicht da, um aber kurz darauf zu sagen, der Landrat möchte keine Stellung nehmen.
Deutschland Deine Jugendämter
Ich bin verwundert. Man weigert sich irgendetwas zu sagen, verleugnet sich zuvor, behauptet irgendetwas, wider besseres Wissen und gibt dann bekannt, keine Stellung nehmen zu können und zu dürfen. Aufschlussreich, verdammt kompetent, dazu noch feige, Ausreden wie ein Grundschüler, denke ich und teile der Presse mit: "Niemand wird kommen, irgendetwas zu sagen." Die Vertreter der Medien nehmen es gelassen hin, sie sind es offensichtlich gewohnt. Schwieriges Pflaster, bemerke ich.
"Hier ja" kommt es mir von einer Journalistin entgegen. Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwältin drückt Sehnsucht nach einem anderen Land aus und würde ein demokratisches Land ganz besonders begrüßen, in dem Rechtsprechung noch was gilt. Wahrscheinlich denkt sie dabei eher an Utopie, aber nicht an Sachsen-Anhalt, wo selbst das Wort des Bundesverfassungsgericht scheißegal ist, überlege ich.
Frau Wistube war der Meinung, als sie sich kurz zur Sache einließ, für sie gelte "nur das Wohl des Kindes". Auf meine Nachfrage, wovon sie spreche, welches Wohl sie denn meine, verweist sie mich auf das Sozialgesetzbuch Nummer 5. Nur werde ich hier sicherlich nicht sehr fündig werden, geht es mir durch den Kopf. Das SGB 5 betrifft den Bereich der Gesundheit. Möglicherweise meint sie das SGB 8, aber woher sollte sie das auch wissen, wo sie noch nicht mal die Fachaufsicht für die Pflegestelle kennt, in der der kleine Christofer seinem Vater vorenthalten wird. Aber Ausreden und eine transparente Ehrlichkeit wie Schulkinder, weiß aber was richtig ist, wenn es um Kinder und Väter geht.

Super, ich bin auch in Wittenberg wieder in Deutschland des letzten, des 20. Jahrhunderts angekommen, die Zeit als Zwangsadoptionen vor und nach dem Krieg in dieser Gegend noch an der Tagesordnung waren, wenn gleich die heutige Zeit einem Vergleich weder mit dem 3. Reich noch mit der DDR stand hält. Wer will schon so weit gehen. Ich nicht.
Armin Emrich für paPPa.com
Siehe auch den Bericht des Väteraufbruchs für Kinder:
Menschenverachtendes
handeln durch Landrat von Wittenberg (Sachsen-Anhalt) Mahnwache
für betroffenen Vater vor dem dortigen Jugendamt
Postkartenaktion des Väteraufbruchs: Solidarität mit Kazim Görgülü
Erste Presseberichte:
Naumburger Tageblatt 26.1.05 Vormund legt sich quer zu Karlsruhe Widerspruch eingelegt - Kazim Görgülü protestiert vor Amt
Mitteldeutsche Zeitung 26.1.05 Fall Görgülü: Protest gegen ungehorsames Amt Trotz höchstrichterlicher Entscheidung darf Vater nicht zum Sohn
Auszug: "Die Amtsleiterin ist leider in einer Besprechung",
erklärt die Dame vom "Tagesdienst" nach Rücksprache
hinter verschlossener Tür. Am Nachmittag verteidigt Landkreis-Pressesprecher
Ronald Gauert das Vorgehen des Amtsvormundes, der eine Mitarbeiterin des
Jugendamtes ist und damit auch des Landkreises. Der Amtsvormund habe Widerspruch
gegen die "einstweilige Anordnung" aus Karlsruhe eingelegt und
den Pflegeeltern "angeordnet, das Kind nicht zum Umgang zu geben".
Neues Gutachten? Zur Begründung des amtlichen Ungehorsams zieht Gauert
ein, wie er sagt, "neues Gutachten", heran. Demnach wäre
der Umgang des Vaters mit seinem Sohn dem "Kindeswohl" abträglich.
Das Gutachten stammt von den gleichen Ärzten aus Halle, die in der
Kontaktaufnahme Görgülüs mit seinem Sohn schon früher
eine "massive Gefährdung des Kindeswohls" attestiert hatten.
Doch diese "fachmedizinischen Einschätzung" hielten die
Karlsruher Richter nicht für ausreichend, um eine Gefährdung
des Kindeswohls zu begründen.
Wann Görgülü seinen Sohn sehen kann, steht weiter in den
Sternen. Seine Anwältin kündigte Strafanzeige an."
Hinweis paPPa.com: Das Verhalten des Jugendamts ist und bleibt illegal, siehe BverfGG § 32 Absatz 4: "Der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung. Das Bundesverfassungsgericht kann die Vollziehung der einstweiligen Anordnung aussetzen." Letzteres ist aber nicht geschehen und vermutlich auch nicht beantragt ...
Stadtnetz Wittenberg - OnlineMagazin 25.1.05 Mahnwache in Wittenberg: Landrat Dammer schwer beschuldigt Jugendamt verhindert seit drei Jahren Kontakt zum leiblichen Vater
Siehe zum gesamten Fall das Tagebuch der Familie Görgülü
Stand dieser Seite: 26.1.05 - Fundstelle: http://www.pappa.com/recht/egmr_Goerguelue/JA-Wittenberg25012005.htm
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument
und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch gesetzlich untersagt. paPPa.com
behält sich vor, gegen Verstöße auch rechtlich vorzugehen.
Wir verweisen auf die Möglichkeit, einen LINK zu legen.
Wenn Sie unsere Informationen
nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung
durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 -
Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind
darauf ...
Ab 20 Euro senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.