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EURO im Familienrecht ?
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dpa-Meldung Dez. 97: Kindesentführungen in Europa |
ISUV-Report Dez. 97: Französische Befindlichkeiten |
Manifestation gegen deutsche
Familiengerichtspraxis in Paris - |
DiePresse, Österreich, vom 29.05.98
Anerkennung von Scheidung
Europäische Union. Die Justizminister unterzeichneten eine Übereinkunft für Eheauflösungen und Sorgerecht. Von unserer Korrespondentin DORIS KRAUS
BRÜSSEL. Die Justizminister der Europäischen Union unterzeichneten gestern, Donnerstag, in Brüssel die sogenannte "Brüssel II-Übereinkunft". Diese soll sicherstellen, daß Eheauflösungen und Sorgerechtsentscheidungen aus einem EU-Staat in allen anderen Mitgliedsländern der Union anerkannt werden. Die Übereinkunft muß jetzt noch von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
Das Abkommen zielt darauf ab, bisherige rechtliche Unklarheiten zu beseitigen. So konnte es durchaus vorkommen, daß Ehepartner verschiedener europäischer Staatsangehörigkeit nach dem Recht des einen EU-Staates zwar geschieden waren, in einem anderen aber nach wie vor als verheiratet galten. Dies führte mitunter nicht nur zu einem doppelten Behördenweg mit dem damit verbundenen gehörigen Kosten- und Zeitaufwand, sondern stellte einige Bürger unwissentlich mit einem Fuß ins Kriminal. Die neue Regelung stellt sicher, daß eine gerichtliche Entscheidung in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden muß. Copyright "Die Presse", Wien
dpa-Meldung vom 4. Dezember 1997:
Brüssel (dpa) - Scheidungen von EU-Bürgern in einem Land der Europäischen Union (EU) müssen künftig in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Auf ein entsprechendes Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Ehe-Sachen einigten sich die EU-Innen- und Justizminister am Donnerstag in Brüssel.
Ziel ist es, bisher übliche doppelte Scheidungsverfahren zu vermeiden. Die Konvention muß noch von den EU-Staaten ratifiziert werden, bevor sie in Kraft treten kann. Bislang gab es nur eine Übereinkunft für Streitigkeiten im vermögens-rechtlichen Bereich.
Die Übereinkunft, über die seit 1994 diskutiert wurde, legt fest, welches Gericht für Scheidungen etwa in Ehen zwischen EU-Bürgern verschiedener Nationalitäten zuständig ist. In der Regel muß das Gericht in dem Mitgliedsland entscheiden, in dem die Ehepartner sich ständig aufhalten.
Diese Gerichte sind ebenfalls zuständig für alle Entscheidungen über das Sorgerecht für die Kinder. Auch deren Urteile müssen von jedem anderen EU-Staat anerkannt werden.
Die französische Justizministerin Elisabeth Guigou erklärte, die Übereinkunft ermögliche die Lösung "konkreter, teilweise sogar dramatischer Schwierigkeiten". (...)
ISUV-Report Dez. 97 (Nr. 74), Seite 10:
Französische Befindlichkeit
Die Verabschiedung des Kindschaftsrechtes in Bonn am 25. September 97 hat in Frankreich überraschend großes Interesse in den Medien, bei Politkern und Betroffenen gefunden. Die französische Presseagentur Agence France Press (AFP) berichtete, daß anläßlich das Weltkindertages am Sonntag, den 20.September 97 in Paris gegen das deutsche Kindschaftsrecht vor der deutschen Botschaft demonstriert wurde. Die Demonstranten übergaben der deutschen Botschaft eine Petition, in der sie Bonn aufforderten, die internationalen Konventionen zum Schutze von Kindern einzuhalten und Kindesentführungen ("enlevements") nach Deutschland zu stoppen, Die Demonstranten warfen der deutschen Justiz vor, bei Scheidungen bi-nationaler Ehen den deutschen Elternteil zu bevorzugen, vor allem wenn es sich um Mütter handele. Tausende Kinder würden so von ihrer französischen Familie abgeschnitten. Französische Elternteile würden mit enormen Unterhaltszahlungen abgeschreckt.
Am 16.09.97 wies der ehemalige französische Minister Adrien Zeller auf das Problem des "enlevements d'enfants par l'Allemagne" hin. Wenige Tage später wird diese Kinderverschleppung durch die BRD erneut thematisiert und der Deputierte zur Französischen Nationalversammlung, Pierre Cardo, sendet einen "Offenen Brief" datiert mit 20.09.97 an seine Excellence Helmut Kohl mit der Bitte um Abhilfe bei den Tragödien in mehr als hundert ihm bekannten Fällen.
In einem Schreiben vom 22.09.97 erinnert das französische Justizministerium an das Abkommen von Haye (Haag) vom 25.10.80 bezüglich Kindesentführungen. Am 26. 09.97 richtet Pierre Cardo ein Schreiben an den deutschen Botschafter in Paris mit der Bitte um Beantwortung seiner "Demarche" vom 20.09.97. Am 6. Oktober widmet die angesehene französische Zeitung "France Soir“ einen ganzseitigen Artikel dem Schicksal eines Betroffenen, dessen Kinder in "Allemagene" "blockiert" sind, wie er sich ausdrückt. In Deutschland hatten schon "Focus" und die "Zeit" auf diese Thematik hingewiesen. Die Betroffenen in Frankrreich hoffen, daß dem Engagement der Zeitschrift „France Soir“ noch weitere folgen werden und daß die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung auf ihr Außen- und Justizministerium weiter Druck ausüben, damit auch diese Franzosen ihre Kinder in Deutschland wiedersehen dürfen.
Manfred Zirngibl