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Die Presse vom 14.5.1998:
WIEN (ar). Mit ihrem Widerstand gegen die Einführung der gemeinsamen Obsorge von Mütter und Väter nach einer Scheidung für die Kinder steht Frauenministerin Barbara Prammer (SP) ziemlich allein auf weiter Flur: Justizminister Michalek hat sie im Entwurf fertig, FPÖ und Liberale sind dafür, VP - Justizsprecherin Maria Fekter war zuerst dagegen, ist jetzt aber irgendwie dafür. Prammer nicht. Sie kündigte ihr Veto an. Denn, so argumentierte sie im Gespräch mit der "Presse", es gebe jetzt schon die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts, nur wüßten die wenigsten Menschen Bescheid.
Prammer am Mittwoch zur "Presse": "Tatsache ist, daß die Personen, die jetzt so sehr für das gemeinsame Sorgerecht agieren, genau jene Personen sind, die sich mit ihren Partnern wie Hund und Katz aufführen." Prammer meint damit gewisse Väter-Vereine. Diese wären auch mit den neuen Regelungen nicht einverstanden, weil sie eine gesetzliche Verankerung des gemeinsamen Sorgerechts und nicht die Möglichkeit zu einer freiwilligen Vereinbarung wollen.
Für Prammer aber wäre die Praxis einer solchen gemeinsamen Obsorge wichtig: "Ich frage mich, wer macht denn die Drecksarbeit? Wer wäscht die Dreckwäsche? Gemeinsame Obsorge kann doch nicht nur die angenehmen Seiten berücksichtigen." Nur die gemeinsame Rechtsvertretung für das Kind zu schaffen und die unangenehmen Dinge nicht zu regeln, wäre nicht befriedigend
Der Entwurf zur Änderung des Sorgerechts sieht vor, daß Geschiedene freiwillig das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Für den Fall, daß dieses Sorgerecht dann gar nicht wahrgenommen wird, müßte die gerichtliche Aberkennung als Sanktion beantragt werden.
Prammer ist dafür, im Rahmen von Projekten die vorhandenen Gesetze auszuschöpfen - und "zu sehen, wie es funktioniert". Sie glaube nämlich nicht, daß die Menschen wüßten, daß der jetzt sorgeberechtigte Teil mit einer Vollmacht dem geschiedenen Partner das Sorgerecht übertragen kann. Sie sehe jedenfalls derzeit "absolut keine Notwendigkeit", die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern. Wenn Eltern auch nach der Scheidung ein gutes Einvernehmen miteinander haben, dann könnten sie schon jetzt gemeinsam sorgen.
Laut Prammer zeigten auch die Erfahrungen in der Bundesrepublik Deutschland, daß das gemeinsame Sorgerecht nicht so klaglos funktioniere, wie man sich dies vorgestellt habe.
An den Plänen des Justizministers hat Prammer auch auszusetzen, daß sie nichts für jene Väter vorsehen, die ihrem Besuchsrecht einfach nicht nachkommen (wollen). Wenn man immer vom Wohle des Kindes spricht, dann müßte es für dieses Nicht-Wollen genauso Sanktionen geben, wie sie für jene Mütter vorgesehen sind, die mit Tricks den Vätern das Besuchsrecht vorenthalten.
Bei diesen Strafen für Mütter, die Vätern ihre Kinder vorenthalten wollen, sieht der Entwurf laut Prammer sogar Haftstrafen vor. Das sei nun völlig absurd, was sollte denn mit den Kindern von Müttern geschehen, die wegen Verweigerung des Besuchsrechts ins Gefängnis wandern? Sollten diese Kinder dann zu Pflegeeltern oder in ein Heim?
Insgesamt findet Prammer die Pläne des parteilosen Justizministers etwas realitätsfremd, weil eben so sehr auf die Wünsche mancher Väter ("Sie sprechen mit Engelszungen") abgestellt. Prammer: "In der Mehrzahl der Fälle sieht die Realität aber ganz anders aus."
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Die Presse vom 8.5.1998:
WIEN (kom). Geht es nach dem Willen von VP-Justizsprecherin Maria Fekter, können geschiedene Mütter bald nicht mehr straflos Kontakte ihres Ex-Mannes zu den gemeinsamen Kindern verhindern.
Wie die Vorsitzende des Justizausschusses im Nationalrat am Mittwochabend in Wien sagte, widerstrebe es ihrem "Fairneß-Bedürfnis", wenn geschiedene Mütter "tricksen" und Besuche des Vaters bei den Kindern solange verhindern, bis ein Sachverständiger feststellt, daß das Kind dem Vater "entfremdet" ist. Fekter kann sich vorstellen, Mütter mit einer Strafverfügung zu belegen, wenn sie Vätern den ihnen zustehenden Kontakt zu Kindern verbauen.
Mit den Kindern in ihrer Obhut seien die Mütter "in einer unheimlich starken Position", so Fekter. Wenn sie mit Ausreden ("die Kinder sind krank") ein regelmäßiges Wiedersehen mit dem Vater verhindern, "passiert den Müttern derzeit überhaupt nichts", klagte Fekter bei einer Diskussion über das Scheidungsrecht in der Politischen Akademie der ÖVP.
Auch Justizminister Nikolaus Michalek möchte die Stellung jenes Elternteils verbessern, der nicht die Obsorge über die Kinder hat. Michalek kündigte für den Sommer einen Gesetzesentwurf an, mit dem die Mitwirkungsrechte erweitert und effizienter gemacht werden. Wie berichtet, will Michalek auch Geschiedenen ermöglichen, die Obsorge über die Kinder legal gemeinsam auszuüben. Entscheidungen über Wohnort, Schule oder ärztliche Behandlungen wären dann nicht mehr von einem Elternteil allein zu treffen. Michalek betonte, daß die gemeinsame Obsorge ein entsprechendes Einvernehmen voraussetzt und unmöglich sei, wenn Vater und Mutter einander "wie Hund und Katz" gegenüberstehen.
Nachdem schon Frauenministerin Barbara Prammer (SP) ihr Veto angekündigt hatte, sagte Fekter am Mittwoch: "Ich kann mir eine gemeinsame Obsorge nicht vorstellen." Tags darauf relativierte Fekter: Im VP-Pressedienst ließ sie erklären, "die Volkspartei ist für freiwillige Vereinbarungen der Eltern, wenn sich diese einvernehmlich für eine gemeinsame Obsorge entscheiden". Die ÖVP sei nur gegen eine generelle Anordnung der geteilten Obsorge, weil sonst der Ehestreit auf dem Rücken der Kinder prolongiert würde.
Kompromißbereitschaft signalisierte Fekter - schon am Mittwoch - bei der von Michalek geplanten Streichung des Ehebruchs als absoluter Scheidungsgrund: Wenn nur im Gesetz ausdrücklich festgehalten bleibe, daß der Seitensprung eine schwere Eheverfehlung sei, dann habe sie, Fekter, nichts dagegen, wenn auch die Scheidung wegen Ehebruchs in Zukunft von einer Zerrüttung der Ehe abhängig gemacht werde.
Fekter und Anwälte-Präsident Klaus Hoffmann zeigten Verständnis für Michaleks Plan, schuldig Geschiedenen "in einem schmalen Bereich" einen Unterhaltsanspruch gegen den schuldlosen Ex-Partner einzuräumen. Dieser Bedarfsunterhalt müsse aber auf das Notwendigste und auf Härtefälle beschränkt werden, in denen etwa eine Frau durch die bisherige Gestaltung der Ehe (Kinderbetreuung) daran gehindert ist, Geld zu verdienen.
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