paPPa.com informiert:

Deutschland wurde mit Urteil vom 13.7.2000 wegen Verweigerung des Umgangsrechts
durch den Europäischen Gerichtshof verurteilt (Fall Elsholz).
Hier nun weitere Reaktionen auf diese Entscheidung:



Strafanzeige wegen des begründeten Verdachtes der vorsätzlichen Rechtsbeugung im Amt.


Deutschland, Umgangsrecht, Umgangsausschluss, europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Artikel 6, Artikel 8, Artikel 14, Europäischer Menschenrechtsgerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, Elsholz, Menschenrechtsverletzung, Europäischer Gerichtshof, Menschenrecht Besuch, 25735/94, Schadensersatz, Schmerzensgeld, immaterieller Schaden, Entschädigung, Verweigerung Umgangsrecht, Umgangsboykott, Loyalitätskonflikt, PAS, Parental Alienation Syndrome, Besuchsrecht, § 1705 BGB, § 1711 BGB, Recht auf Familienleben, faires Verfahren, Eltern-Kind-Entfremdung


© paPPa.com e.V. - Stand dieser Seite: 3.8.2000
Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/internat/Elsholz-EGMR-00713-4.htm

Wenn Sie unsere Informationen nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 - Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind darauf angewiesen ... Ab 30 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.