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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte eröffnet
Frankfurter Neue Presse, 4.11.98
Straßburg. (ap) Der neue Ständige Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist im Beisein von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) feierlich eröffnet worden. Der neue Gerichtshof, der ganzjährig in Straßburg tagt, tritt an die Stelle des bisherigen nichtständigen Gerichtshofes. Die Menschenrechtskommission, die bisher dem Gerichtshof vorgeschaltet war, wird aufgelöst. Der Gerichtshof ist mit 40 Richtern aus allen 40 Mitgliedsländern des Europarates besetzt.
Die Verfahrensdauer vor dem reformierten Gericht soll von sieben auf höchstens drei Jahre verringert werden. Erschwert werde die Arbeit der Richter durch eine Altlast von 6.500 registrierte Beschwerden und 30.000 noch nicht registrierten Klagen.
Däubler-Gmelin sagte, die Bundesregierung werde die Befolgung der Urteile konsequent und kompromißlos überwachen. Die besten Urteile nützten nichts, wenn ihr Vollzug nicht sichergestellt sei.
Gegen die Urteile des Gerichtshofes gibt es keine Berufung. Die verurteilten Staaten müssen entweder Entschädigungen zahlen oder beanstandete Gesetze ändern. Die Beschwerden reichen von Folter und Vertreibung über Ausweisungen und Enteignungen bis hin zu Behörden-Willkür und Verfahrensfehlern bei Prozessen.
Der neue Gerichtshof gilt für die 800 Millionen Einwohner der 40 Mitgliedsländer des Europarates. Einzigartig ist das Schutzsystem, weil jeder Bürger vor dem Gerichtshof seinen Staat verklagen kann, wenn er seine Grundrechte verletzt glaubt. Allerdings muß er dazu erst den nationalen Rechtsweg erschöpft haben. (ap)
Berliner Zeitung 4.11.98
(...) Die Prozeßdauer soll sich von bisher durchschnitt-lich fünf auf zwei Jahre verkürzen. (...) Bei Verurteilung werden die Regierungen zu Schadensersatzzahlungen an die Betroffenen verpflichtet. In 15 Fällen bei insgesamt 35 Verfahren wurde Deutschland wegen Verletzungen der Grundrechte verurteilt.
dpa 29.10.98
Neuer Gerichtshof für Menschenrechte soll schneller Recht sprechen
Straßburg (dpa) - Die Bürger aus den 40 Mitgliedsländern des Europarates können Hoffnung schöpfen: Der reformierte Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der am 3. November seine Arbeit aufnimmt, soll rascher Recht sprechen als sein Vorgänger. Bislang konnten bis zu einem Urteil sechs bis sieben Jahre vergehen, in Zukunft sollen drei Jahre genügen.
Doch angesichts der ständig steigenden Beschwerdeflut warnt der neue Präsident des Gerichtshofes, der Schweizer Luzius Wildhaber, vor übertriebenen Erwartungen. «Wir sind entschlossen, so effizient wie möglich zu arbeiten, doch wir beginnen unsere Tätigkeit mit einer schweren Belastung von 6 500 registrierten Beschwerden».
Die Verfahren sollen durch die Vereinfachung der Beschwerdegänge verkürzt werden: Wo früher Kommission und Gerichtshof in zwei Stufen Doppelarbeit leisteten, ist jetzt ein einziger Gerichtshof für die Beschwerden zuständig. Außerdem wandelt sich die Arbeit der Richter von einem Teilzeit- zu einem Ganztagsjob. Statt nur während einiger Sitzungswochen tagen die 40 Richter jetzt ganzjährig in dem futuristischen Gerichtsgebäude am Ufer der Ill. Als Symbol wurde vor dem langgestreckten Bau mit seinen trommelförmigen Sitzungssälen ein Teilstück der Berliner Mauer aufgestellt.
Einzigartig ist das Schutzsystem, weil jeder Bürger vor dem Gerichtshof seinen Staat verklagen kann, wenn er seine Grundrechte verletzt glaubt. Die Beschwerden reichen von Folter und Mißhandlungen über Verletzungen der Pressefreiheit bis hin zu Behördenwillkür und Diskriminierung. Die große Mehrheit der Fälle betrifft jedoch unspektakuläre Beschwerden über zu lange Gerichtsverfahren oder Verfahrensfehler bei Prozessen. Im vergangenen Jahr kamen die meisten Beschwerden aus Italien, gefolgt von der Türkei, Frankreich, Polen, Großbritannien und Deutschland.
Die Erfolgsaussichten für Grundrechtskläger sind in Straßburg denkbar gering. Die erste Hürde ist die Erschöpfung des nationalen Rechtsweges. Ein deutscher Kläger kann sich erst an den Gerichtshof wenden, wenn er vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen wurde. In Straßburg folgt die Prüfung der Klage, wobei nur etwa elf Prozent aller Beschwerden als zulässig angenommen werden. Erst dann geht es um den eigentlichen Sachverhalt, der zu einem Urteil führen kann.
Kommt es zu einer Verurteilung eines Staates, wird erfolgreichen Klägern gelegentlich eine Entschädigung für ihr erlittenes Unrecht zugesprochen. Verurteilte Länder werden auch verpflichtet, veraltete Gesetze abzuschaffen oder neu zu formulieren. Als Erfolg kann der Gerichtshof beispielsweise für sich verbuchen, das vorläufige Eheverbot nach Ehescheidungen in der Schweiz und die Feuerwehrabgabe für Männer in Baden-Württemberg abgeschafft zu haben.
In den nächsten Jahren erwartet der Gerichtshof einen rapiden Anstieg der Beschwerden aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern des Europarates. «Wir riskieren, Opfer unseres eigenen Erfolgs zu werden», meint Wildhaber. Eingegangen sind bereits Klagen über Enteignungen, über Haftdauer und über Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Das häufig noch unvollkommene Justizwesen in Osteuropa bringt besondere Schwierigkeiten mit sich, doch mit der Effizienz des Schutzes der Grundrechte steht und fällt die Glaubwürdigkeit des Europarates. Es ist seine wichtigste Aufgabe, über die Einhaltung der Menschenrechtskonvention aus dem Jahr 1953 zu wachen.
Vergleiche auch: Information zur KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN (EMRK) + zu den Beschwerdemöglichkeiten vom Arbeitskreis Eltern für Kinder