paPPa.com informiert:
Umgangsdurchsetzung im Ausland:
Ein betroffener Vater berichtet
Liebe paPPa.com-Leute,
ich hatte Euch irgendwann Ende vorletzten Jahres mal um Hilfe gebeten, weil meine Tochter Tina nach Italien verziehen sollte, was inzwischen auch geschehen ist. Zunächst hatte ich versucht, Väterprojekte in Italien zu kontaktieren, was aber aufgrund Sprachschwierigkeiten recht schwierig war. Letztendlich habe ich aber auf anderen Wegen Erfolg gehabt, was man anderen Vätern mit Kindern im Ausland vielleicht auch empfehlen sollte.
Erstmal ein bißchen "Kindesentzugsgeschichte":
T ist im Oktober 1994 geboren, zu einem Zeitpunkt als ich schon von meiner Ex-Frau getrennt lebte. Die Ehe ist dann im Dezember 1995 geschieden worden ohne richterliche Festlegung hinsichtlich des Besuchsrechts. Das Besuchsrecht hatte sich bis dahin auch zunächst recht unproblematisch, wenn auch für mich sehr anstrengend gestaltet, weil ich jedes dritte Wochenende von B nach H gefahren bin (immerhin 500 km hin und 500 km zurück !). Die Schwierigkeiten traten dann - natürlich rein zufällig - kurz nach der Scheidung auf, als meine Ex mit einem "neuen Typen" zusammenging. Daraufhin mußte ich - irgendwo verständlich - Tina mit zu meinen Eltern nach L für die Besuchswochenenden nehmen, was allerdings nochmals 150 km extra Entfernung ausmacht. Damals war Tina 2 Jahre alt.
Von jedem Besuch zum nächsten wurden jetzt aber die Daumenschrauben mehr angezogen. Eine Erkältung Tinas im Januar wurde dann zum Anlaß genommen, Übernachtungsbesuche zu verweigern. Aufgrund der Entfernung zwischen B und H und weil ich in H keine Wohnung mehr hatte, hätte ich Tina abholen müssen und von L abends wieder zurückbringen müssen, das macht nach Adam Riese 500 km + 2*150 km + 2*150 km + 500 km = 1.600 km pro Wochenende. Daß dies nicht mehr machbar ist, war meiner Ex natürlich klar.
Zu dem Zeitpunkt bin ich dann zum Anwalt gegangen, zumal die Unterhaltsforderungen auch noch angezogen wurden. Lange Rede kurzer Sinn: In dem Jahr habe ich ab April 1996 meine Tochter nur noch sehr sporadisch (ich glaube insgesamt 4 mal ) sehen können. Da mein damaliger Anwalt nicht besonders engagiert und arbeitswütig war (Dr. H. B., Hannover: wämstens abzuraten!!), fand die mündliche Verhandlung beim Familiengericht Hannover erst im November 1996 statt (nachdem meine Ex zwei mal den Termin verschieben ließ, ein drittes Mal erfolglos, weil die Richterin sich weigerte weiter zu verschieben!). Wochen vor der Verhandlung teilte die Anwältin meiner Ex dann mit, daß Jonanna zu Weihnachten nach Italien verbracht werden wird !
Dies war von mir schon erahnt worden, da ihr neuer Typ - was ich zufällig erfahren hatte - nach Italien versetzt wurde (mit dem sie natürlich nicht zusammenlebte, sondern wäre der Exehegattenunterhalt ja gekürzt worden !). Sie gab dagegen an, für Sprachkurse nach Italien gehen zu wollen, glatter Prozeßbetrug - natürlich ohen Sanktion. Entsprechend legte die Familienrichterin noch 3 Besuchstermine für 1996 fest ohne Übernachtungen, da meine Ex trotz langen richterlichen Tiraden Übernachtungen nicht zustimmen wollte, die Richterin aber diese auch nicht ausdrücklich anordnen wollte. Für die Zeit ab Weihnachten 1996 hatte die Richterin auf meine Bitte hin eine Erklärung mitaufgenommen, daß sofort Kontakt aufgenommen werden sollte etc. etc blabla.
Es passierte natürlich nichts und auf ein Schreiben vom Dezember 1996 hin (Einschrieben mit Rückschein) erhielt ich keine Äußerung. Darufhin stellte ich im Februar Strafantrag wegen Kindesentzugs und stellte die Zahlung des Unterhalts ein, in der Hoffnung, daß ja nun was passieren müßte. Gleichzeitig stellte ich noch im Dezember 1996 Antrag auf Auskunftserteilung beim AG Hannover durch eine Anwalt (RA Rixe, Bielefeld).
In der Tat passierte was: RA Rixe bekam ein Schreiben von einer neuen RAin meiner Ex mit der Anfage, ob er mich auch in dem Verfahren vor dem AG Hildesheim auf Unterhaltszahlung vertrete ! Dieses Verfahren, von dem keiner natürlich nichts wußte (es gab noch nicht einmal ein Aufforderungsschreiben), wurde beim Wohnort der Mutter meiner Ex eingereicht, wobei für mich eine alte Adresse in B. angegeben wurde. Aus der Unterhaltsklage war dann - oh Wunder - zu entnehmen, daß meine Ex nicht in Italien, sondern in Hildesheim ihren Wohnsitz genommen habe. Telefonisch konnte man sie dort aber nie erreichen. Es war so offensichtlich, daß hier um die Zuständigkeit deutscher Gerichte - und natürlich den Exehegattenunterhaltsanspruch - zu begründen eine "Pseudowohnsitz" angegeben wurde, daß es wirklich unglaublich ist, daß deutsche Familienrichter so etwas für bare Münze nehmen.
In der mündlichen Verhandlung (wieder 5 Monate ohne Besuche) am 23. Juli 1997 passierte aber genau das: Der Richter fand alles völlig schlüssig, die "Sprachkurse" und der plötzliche Sinneswandel im Dezember 1996. Erneut wurden drei Anbahnungstermin angeordnet. Das Jugendamt Hildesheim wurde eingeschaltet etc. Nach dem letzten angeordneten Besuch, Anfang Oktober 1997, fuhr ich für eine Festlegung der endgültigen Regelung zum Jugendamt, hatte ein 2 stündiges Gespräch. 2 Tage später teilte meine Ex dann - erneut - mit, daß sie zum 1. November 97 in Terni, Italien, gemeldet sei und Anfang Oktober geheiratet habe ! Im übrigen sei sie schwanger. Eine einstweilige Anordung wurde vom Amtsrichter K. (Hildesheim) falsch zugestellt (ich behaupte bewußt) und dann kaltlächelnd abgeschmettert (wegen örtl. Unzuständigkeit natürlich). Also gleiche Situation wie das Jahr zuvor, aber inzwischen hatte sich ja meine Ex unter Mithilfe des deutschen Amtsrichters einen Unterhaltstitel erschwindeln können. Nur zur Klarstellung: In der Verhandlung Ende Juli 97 hatte die Anwältin meiner Ex im Schriftsatz noch empört behauptet, meine Ex sei "hin und wieder auf Besuch" in Italien und würde nicht den Haushalt führen, sondern nur "die durch Tina angerichtete Unordnung" beheben. Zu dem Zeitpunkt war sie bereits im zweiten Monat schwanger !!
Es geht weiter: Die Berufung gegen den Beschluß führte immerhin dazu, daß sich das OLG Celle Anfang Dezember 97 dankenswerterweise dazu durchrang - unter leichter Verbiegung des deutschen Prozeßrechts -, eine Anordnung immerhin noch für Weihnachten zu treffen, aber ansonsten auf italienische Gerichte zu verweisen.
Die schäbige Art und Weise des Amtsrichters und der jetzt bei mir doch eintretende verbitterte Kampfwille hat mich jetzt allerdings doch weitergetrieben: Auf Euren Hinweis und den des jetzt auch leicht erzürnten Jugenamtsmitarbeiter Herrn R. kontaktierte ich den Internationalen Sozialdienst und forschte gleichzeitig nach einem deutschsprachigen Anwalt in Italien.
Beide Wege waren erfolgreicher als alle in Deutschland beschrittenen Wege zusammen !! Zunächst hatte die italienische Jugendamtsmitarbeiterin es geschafft, wie auch immer, von meiner Ex die Bereitschaft zu einem gemeinsamen Gespräch zu erhalten. Ich nehme an, meine Ex hat sich auch deshalb darauf eingelassen, weil sie davon ausging, daß ich nicht nach Terni reisen würde (das war allerdings ein Irrtum!). Es wurde ein Termin am ersten Maiwochenende vereinbart und unter Mithilfe einer deutschsprachigen Frau auch durhcgeführt. Anschließend konnte ich Tina für 2 Tage zu mir nehmen (noch ohne Übernachtung). Im Juni 98 hat jetzt ein weiterer 3 tägiger Besuchstermin stattgefunden, bei dem Tina auch bei mir übernachtet hat. Beide Besuche sind total toll verlaufen ! Die Einschaltung des Int. Sozialdienstes in Frankfurt ist also aus meiner Sicht und Erfahrung allemal zu empfehlen (dauert aber natürlich auch 3 Monate).
Gleichzeitig habe ich aber auch einen deutschsprachigen Anwalt in Rom beauftragt (was auch zu empfehlen ist, da man nur so ein Urteil bekommt). Diesen Anwalt möchte ich wärmstens empfehlen: Immer erreichbar, in Familiensachen kompetent, ruhig aber geschickt in der Verhandlung. Hier der Name + Adresse:
RA Dr. Pagnotta, Kanzlei Strauss & Partner, via Barberini 3, I-00187 Rom, Telefon: 0039-6-4820649, Fax: 0039-6-48919756
Was Kosten angeht, ist die Einschaltung eines Anwaltes in Italien aber eindeutig kostspielig (bis jetzt 5.000 DM nur für das Umgangsrecht). Das italienische Gericht hat sehr schnell terminiert (6 Wochen !), der Beschluß sieht Übernachtungen vor unter ständiger Begleitung des Jugendamtes. Das Endurteil wird im Dezember diesen Jahres ergehen. Sobald ich es habe, werde ich Euch über den endgültigen Ausgang dieser "Entzugsgeschichte" informieren.
Vielen Dank für Unterstützung. Ich hoffe, daß mein feedback für Euch interessant und nicht zu ermüdend war.
V.
Anlage: Schreiben an den Int. Sozialdienst vom Dezember 1997
Internationaler Sozialdienst
Am Stockborn 5 - 7
D-60439 Frankfurt/M.
FAX: 069-95807465
Betr.: Umgangsrecht (Tina V.)
Sehr geehrte Frau A.,
wie in unserem letzten Telefonat besprochen, übersende ich Ihnen die wichtigsten Dokumente hinsichtlich des von mir seit nunmehr mehr als eineinhalb Jahren betrieben Verfahrens zur Regelung des Umgangsrechts mit meiner Tochter Tina.
Wie Sie den Dokumenten entnehmen können, habe ich seit Juni 1996 - vergeblich - versucht, ein praktikables Besuchsrecht zu erwirken, wobei Anfang letzten Jahres Tina ohne Mitteilung der neuen Adresse völlig entzogen wurde. Gegen die Bekanntgabe der Adresse in Italien hat sich meine Ex-Frau bis Ende Oktober 97 gewehrt und diese erst mitgeteilt, als es darum ging, die endgültige Regelung des Besuchsrechts durch Umzug nach Italien zu vereiteln (was ihr dann ja auch unter Mithilfe des Richters K. in Hildesheim auch gelungen ist !). Ich habe versucht die Dokumente chronologisch zu ordnen.
Hinsichtlich der im Vergleich vom 23. Juli 1997 festgelegten 3 Anbahnungsbesuche sind diese durchgeführt worden. Die im Vergleich im Anschluß vorgesehenen Besuche sind dann allerdings zum Nachteil Tinas wieder vereitelt worden (siehe Briefwechsel).
Ich bitte Sie, vor Ort mit meiner Ex-Frau Kontakt aufzunehmen und die Gründe für die andauernde Verweigerung in Erfahrung zu bringen. Ich bitte, eine Regelung wie mit dem Jugendamtsmitarbeiter Ransieck vorzuschlagen und, wenn möglich, die schriftlich erklärte Bereitschaft zur Einhaltung der Besuchsdaten von ihr zu erhalten.
Dessen ungeachtet möchte ich allerdings auch eine gerichtliche Anordnung erwirken, da sich in der Vergangenheit gezeigt hat, daß nur durch vollstreckbare Regelungen Besuchstermine eingehalten werden. Ich bitte mir dabei zu helfen, Rechtsbeistände in T. (oder Rom) - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens vor dem OLG Celle - zu finden. Mit diesen müßte ich allerdings in englisch oder französisch konferieren können (oder deutsch natürlich), da ich der italienischen Sprache nicht mächtig bin. Wenn möglich, wäre ich auch dankbar für eine vage Angabe, wie lange ein entsprechendes Verfahren in Anspruch nehmen würde. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie mich unter den oben genannten Telefon- und Faxnummern erreichen. Sie können das Schreiben aber auch an meine deutsche Adresse senden.
Ich möchte mich bereits für Ihre Bemühungen bedanken.
Mit freundlichem Gruß