paPPa.com informiert:
Kapitulationserklärung einer Familienrichterin
Eintrag im paPPa.com-Gästebuch - 17. Jan. 2001 von thomas@alteck.de (Thomas Alteck)
PAS in Deutschland !
Nach meinem Buch "Der Missbrauch des Missbrauchs" habe ich mich aus der öffentlichen Diskussion zurückgezogen - aber niemals aufgegeben. Der letzte Stand ist:
BESCHLUSS vom 25.4.2000 in Sachen
Thomas A. - Antragsteller - gegen Mutter - Antragsgegnerin - wegen Übertragung der elterlichen Sorge
1. Der Antrag des Antragstellers auf Änderung der
elterlichen Sorge wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Parteien je zur Hälfte. Ihre
außergerichtlichen Kosten behält jede Partei auf sich.
3. Der Gegenstandswert wird auf DM 8.000 festgesetzt.
Gründe
Der Antrag des Vaters auf Änderung der elterlichen Sorge (§ 1696 BGB) für seine drei Töchter war zurückzuweisen.
Auch für die Justiz gibt es Grenzen, jenseits derer sie machtlos ist. Ein solcher Fall liegt hier vor. Seit 1993 ist das Familiengericht immer wieder und intensiv mit der Familie Alteck beschäftigt gewesen, weil die Mutter seit der Trennung der Parteien Ende 1990 das vom Vater durch die Instanzen mehrfach erstrittene Umgangsrecht mit nur kurzen Unterbrechungen systematisch verhindert. Sie geht dabei so subtil vor, dass die drei Mädchen, insbesondere A. derart indoktriniert sind und von ihrer psychisch abhängig, dass auch ein kurzfristig problemlos verlaufender Umgang mit den jüngeren Töchtern wieder scheiterte.
Unter diesen Umständen sieht das Gericht keine Möglichkeit im Hinblick auf die in dem Verfahren geäußerte Ablehnung der Mädchen und im Hinblick auf den Bericht des Jugendamtes vom 22.02.2000 die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn schon ein Umgangsrecht nicht durchsetzbar ist und obwohl das Verhalten der Mutter ihren Kindern gegenüber im höchsten Maße missbilligt wird. Diese könnten nur mit Gewalt von der Mutter getrennt werden. Da sie aber gut für die Kinder sorgt und diese auch an ihrer Mutter hängen, kommt dies für das Gericht im Hinblick auf ihr Alter nicht in Betracht. Es bleibt nur zu hoffen, dass die Mädchen eines Tages alt genug sein werden, sich ein eigenes Bild der Vorgänge zu machen und stark genug, sich aus der völligen psychischen Abhängigkeit von der Mutter zu lösen, um dann die durchaus vorhandene Beziehung zu ihrem Vater aufzunehmen.
Richterin am Amtsgericht
Kommentar von paPPa.com:
Diese Entscheidung spiegelt die alltägliche Praxis an den deutschen Familiengerichten - zumindest in der ersten Instanz:
Der Großteil der Familienrichter ist auch nicht ansatzweise qualifiziert für den Job, den sie im Umgangs- und Sorgebereich zu tun haben. Die obige Entscheidung besticht allerdings durch ihre Offenheit - denn wie schreibt die Richterin ? "... sieht das Gericht keine Möglichkeit ..." - und das ist zumindest ehrlich! Augen auf, Frau Richterin ...
Und die Richterin sieht eben nicht, weil es keine Ahnung hat (und sie hat auch nie eine Ausbildung bekommen) !! Denn weder verfügt sie über die Kenntnis des materiellen Rechts, das eindeutig vorschreibt, dass der Staat in Ausübung seines Wächteramts den Kontakt zu beiden Eltern zu gewährleisten hat - es sei denn, der Umgangsberechtigte gibt selber Gründe für eine Einschränkung des Umgangs - siehe hierzu beeindruckend die klare Formulierung des OLG Frankfurt - noch weiß die Richterin um die breit gefächterte Interventionspalette, die z. B. durch qualifizierte Dritte im Rahmen von Mediation, Umgangs- und oder Verfahrenspflegschaft und weiterer Familienhilfe nach dem KJHG gegeben werden kann - obwohl es eigentlich ihre heilige Pflicht wäre. Jedenfalls gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass hier überhaupt über Entsprechendes zumindest mal nachgedacht worden ist. Und warum? Weil Mütter nach wie vor die "Heiligen Kühe" des Familienrechts sind - nur nicht antasten !!!
Die Oberlandesgerichte haben angefangen, mit diesem Wahnsinn (70 % der Kinder verlieren nach Trennung und Scheidung auf Jahre den Kontakt zum anderen Elternteil) aufzuräumen, siehe aktuell z. B. die Entscheidungen des OLG Frankfurt, des OLG Naumburg und des OLG Celle.
Wir hoffen, dass Vater Thomas Alteck auch in die Beschwerde gegangen ist und die für ihn zuständigen OLG-Richter die Zeichen der Zeit erkannt haben. - Denn sonst bleibt nur der Weg nach Straßburg (über Karlsruhe) - und das dauert Jahre. Es ist dann kaum ein Trost, dass dann auch diese deutsche Familienrichterin erneut bestätigt bekommen würde, dass sie ihre Arbeit nicht getan hat, wie im Fall Elsholz.
Stand dieser Seite: 10.02.2001 - Fundstelle: http://www.paPPa.com/recht/pas/alteck.htm
© Urheberrechtsvermerk: Dieses Dokument
und Teile davon unterliegen dem Urheberrechtsschutz.
Unerlaubtes Kopieren ist auch gesetzlich untersagt. paPPa.com
behält sich vor, gegen Verstöße rechtlich vorzugehen. -
Wir verweisen auf die grundsätzliche Möglichkeit, einen Link
zu legen.
Wenn Sie unsere Informationen
nützlich finden, freuen wir uns auch über Ihre Unterstützung
durch eine Spende an paPPa.com e.V. (Konto 337 02 00, BLZ 100 205 00 -
Bank für Sozialwirtschaft). Sie ist steuerlich absetzbar und wir sind
darauf ...
Ab 30 DM senden wir unaufgefordert eine Spendenquittung.