paPPa.com informiert:
Süddeutsche Zeitung vom 9./10. Mai 1998 – Wochenendbeilage – Seite VI
Christine Brinck
Guter Papa, böse Mama
oder auch umgekehrt
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und das
Recht, beide zu lieben – PAS, ein Begriff für ein Trauma
Als Monsieur Denis Supersac seine Tochter Jeanette drei Jahre nach ihrer Entführung in einem Augsburger Gerichtssaal wiedersah, sagte das Kind nicht einmal guten Tag. Es wollte von seinem Vater nichts mehr wissen. Jeanette sehnte sich weder nach dem Bruder noch nach dem alten Zuhause in Frankreich. Sie wollte nur bei der deutschen Mutter und Großmutter sein. Ist das normal? Die Gerichtsgutachter fanden die Ausgrenzung eines Elternteils ganz in Ordnung und sprachen der Mutter, die das Kind entführt hatte, das alleinige Sorgerecht zu. Es gibt Psychologen und Juristen, die diese Ausgrenzung anormal finden - und Länder, die sie sogar juristisch ahnden.
Die Ausgrenzung eines Elternteils - meistens des Vaters - ist eine täglich und überall angewandte elterliche Praxis vor, während und nach Sorgerechtsstreitigkeiten. Zuerst beschrieben hat dieses Phänomen der amerikanische Kinderpsychiater Richard A. Gardner. Er nannte es das Parental Alienation Syndrom (PAS). Das ist auch der Titel seines 1992 erschienenen Standardwerkes.
PAS bedeutet die kompromißlose Zuwendung eines Kindes zu einem - dem guten, geliebten - EIternteil und die ebenso kompromißlose Abwendung vom anderen, dem "bösen" und gehaßten. (PAS darf aber nicht verwechselt werden mit der feindseligem Ablehnung durch ein Kind, das wirklich mißhandelt oder mißbraucht worden ist.) Die Abweisung gilt stets dem Elternteil, mit dem das Kind nicht mehr zusammenlebt, der nicht das exklusive Sorgerecht, nur Besuchsrecht hat.
Auch wenn der Begriff in Deutschland nicht geläufig ist, so ist den mit Scheidung befaßten Berufsgruppen das Szenario bestens bekannt. Nach der Trennung funktioniert der Kontakt noch einigermaßen, doch dann setzen mehr und mehr die Rituale der Umgangsverweigerung ein. Wenn der Vater kommt, ist das Kind krank oder gerade auf den Kindergeburtstag. Oder es ist, leider, wichtiger Familienbesuch eingetroffen. Mit verführerischen Gegenangeboten konkurriert der betreuende EIternteil um die Gunst des Kindes. Geht der Vater/die Mutter immer nur zu McDonald's, hat die liebe Mama/der gute Papi sich das Kindertheater, die GoKart-Bahn oder das Rockkonzert ausgedacht. Die nächste Eskalationsstufe ist die räumliche Trennung: Entzug durch Wegzug Nicht nur der physische Kontakt wird verweigert, auch alle anderen Kontakte wie Telephongespräche, Briefe und Geschenksendungen werden gekappt.
Berühmt wurde durch Fernsehen und Zeitungsberichte der Fall der Französin Catherine Laylle, deren Kinder von dem deutschen Vater entführt worden waren. In einem Dokumentarbericht konnte man die aufgelöste Mutter mit Teddybären für ihre Buben im Arm um das Haus herumlaufen sehen, in dem ihre Kinder lebten. Sie rief ihre Kosenamen, aber Türen und Fenster blieben geschlossen. Der Vater vereitelte seit der Entführung jede Berührung.
Die allfällige Begründung lautet stets: Die Kinder wollen den Vater/die Mutter nicht sehen und nicht sprechen. Diese von den Gerichten schnell als glaubwürdiger Kindeswille mißdeutete Abweisung aber ist Produkt einer Prozedur, die auch als Gehirnwäsche oder Programmierung in die Psycholiteratur eingegangen ist.
Wieso weist das Kind einen Elternteil ab? In einem jüngst erschienen Artikel der Freiburger Psychologin Ursula O. Kodjoe und des Münchner Rechtsanwalts und Kindschaftsrechtsexperten Peter Koeppel ("The Parental Alienation Syndrome", in Amtsvormund 1/98) heißt es: "Nach den Erfahrungen der EIterntrennung und dem Auszug eines Elternteils ist das Kind beherrscht von der Angst, nun auch den anderen zu verlieren. Kinder erleben das in etwa so: `Die Mutter hat den Vater weggeschickt, wird sie mich auch wegschicken?´ oder `Der Vater ist gegangen, wird die Mutter eines Tages auch gehen?´ Das Kind schlägt sich aus Sicherheitsbedürfnis und Abhängigkeitsgründen auf die Seite dessen, mit dem es lebt."
Je jünger das Kind, desto eher ergreift es die Partei des nahen Elternteils und wird dadurch "zumindest vorübergehend und oberflächlich aus der Unerträglichkeit des Loyalitätskonflikts befreit". Ist das Kind freilich älter und zur Realitätsprüfung fähig, wird der Loyalitätskonflikt "tiefer und traumatisierender". "Die Ablehnung", schreiben die Autoren, "versetzt die Kinder in große innere Spannung, daher spulen sie bei Befragung ihr Programm gebetsmühlenhaft ab." Die monotone Formel, zugleich ausweichend und felsenfest, lautet: "Das ist so. Ich weiß es." Als Monsieur Supersac noch einmal kurz mit seiner Tochter im Gerichtssaal sprechen kannte, sagte er ihr: "Es stimmt doch nicht, daß ich dich geschlagen habe." Sie habe ihn zögernd angeschaut, berichtet der Vater, sich aber dann nach ihrer Großmutter umgeschaut. Die sagte: "Es stimmt." Das Kind wiederholte: "Doch, es stimmt."
PAS-Kinder, schreibt die Psychologin Kodjoe, "sehen nichts Falsches darin, einen Elternteil hemmungslos abzulehnen und zu verunglimpfen". Catherine Laylles älterer Sohn stieß seine Mutter mit den Händen zurück, als er sie nach Monaten zum erstenmal wieder sah. Vom Richter befragt, warum er nicht zur Mutter nach London zurück wolle, sagte er immer wieder: "Weil ich ein Deutscher bin." Diese Betonung seines Deutschtums hätte, wenn schon nicht den Richter, die Profis vom Jugendamt hellhörig machen müssen. Ein Neunjähriger, der mit einer französischen Mutter aufwuchs, in die französische Schule geht und fließend drei Sprachen spricht, outet sich für gewöhnlich nicht als Nationalist. Also doch Programmierung?
Wie erkennt man das Parental Alienation Syndrome? Zu allererst sollten Richter und sachverständige Gutachter wissen, daß es PAS gibt. Dann gilt es zu ergründen, warum ein Elternteil so massiv abgelehnt wird. Am besten befragt man die Kinder- einmal mit der Mutter, einmal mit dem Vater, und beim drittenmal soll das Kind allein gehört werden. Geschwister sollten nie zusammen befragt werden, will meist das ältere auf das jüngere Kind Druck ausübt.
Was tut ein Richter, ein Psychologe, wenn Verdacht auf PAS besteht? Idealerweise sollte das Verfahren ausgesetzt und eine Familientherapie angesetzt werden. Indes besteht in Deutschland keine Beratungspflicht und somit wenig Aussicht auf die Verbesserung der Lage von PAS-Kindern. Einzeltherapien können das Problem nicht knacken, schreibt Kodjoe. Ohnehin sind Schuldgefühle, die durch programmierte Traumatisierung beim Kind erzeugt werden, therapeutisch schwer zugänglich.
Die amtlichen Scheidungsbegleiter leisten häufig "Amtshilfe" bei der Kindesentfremdung. Die einen machen es sich zu bequem: "Dann kehrt endlich Ruhe ein." Andere resignieren: "Wenn die Mutter nicht will, kann man doch nichts machen." Häufig beruft man sich auf den angeblichen Kindeswillen, weil man nicht hinter die Fassade blickt. Dabei gebe es eine simple Lösung, schreibt Kodjoe. Ein gerichtlich angeordneter und durchgesetzter "Umgang" verschafft den Kindern "die Nische, die sie brauchen". Dann "müssen sie zum abgelehnten Elternteil gehen (und) verraten den geliebten Elternteil nicht":
Aus der Rechtsprechung in den USA, in England und sogar Tschechien weiß man, daß in schwierigen Fällen die Übertragung des Sorgerechts auf den ausgegrenzten Elternteil zur Normalisierung der Eltern-Kind-Beziehung führt und später sogar großzügiger Umgang mit dem anderen Elternteil möglich ist. Auch wenn PAS noch nicht ins deutsche Gutachterwesen eingegangen ist, so haben doch bisweilen Gerichte den Umgangsboykott eines EIternteils richtig interpretiert. So sah schon 1985 das Oberlandesgericht Bamberg das Wohl des Kindes "erheblich gefährdet durch ... das Erziehungsziel der Mutter, die ihr Kind ohne jede Vaterbeziehung heranwachsen lassen will". Freilich ragen solche Entscheidungen wie "vereinzelte Leuchttürme" (Koeppel) aus der Sorgerechtslandschaft. Das größte Problem sei die fehlende Beratungspflicht. Was beim Schwangerschaftsabbruch Vorschrift ist, wird bei Trennung und Scheidung ängstlich gemieden.
"Die Ablehnung von Vater oder Mutter ohne triftigen Grund ist den Bedürfnissen eines jeden Kindes diametral entgegengesetzt", schreibt die Psychologin Kodjoe. Kinder haben ein Recht auf beide Eltern. Sie brauchen beide für eine gesunde physische und psychische Entwicklung . Das ist wissenschaftlich längst belegt. "Kinder - auch Kinder mit PAS - lieben beide Eltern und wollen beide Eltern lieben dürfen. Unter der aufgezwungenen Ablehnung leben die Liebe und die Sehnsucht des Kindes nach dem anderen Elternteil weiter."
Der Text wurde später auch veröffentlich in der Zeitschrift für Jugendrecht 1998, Heft 7/8/1998, Seite 297/298.
Süddeutsche vom 16./17. Mai 98:
Deutsche Familiengerichte produzieren Scheidungswaisen am Fließband
Christine Brinck sei Dank. Denn mit ihrem fortschrittlichen Bericht über das PAS-Syndrom kann sie bei deutschen Jugendämtern und Familiengerichten Entwicklungshilfe leisten. Die Ausgrenzung eines Elternteils, in Deutschland meist immer der Vater, hat menschenverachtende Formen angenommen, daß Millionen von Kindern einen Elternteil nur noch vom Photo her kennen.
Das Rezept ist einfach: Man nehme das Kind und setze die Gebetsmühle an, wie schlecht und böse doch der Elternteil ist, mit dem das Kind nicht mehr zusammenlebt. Diese Gehirnwäsche am Kind wird hochgeschaukelt bis zur letzten Waffe der Ausgrenzung, die Einbringung des "Mißbrauchs mit dem Mißbrauch".
Nachdem das Kind im wahrsten Sinne bekloppt gemacht worden ist, setzt dann der mittelalterliche deutsche Amtsschimmel bei Trennung und Scheidung ein, um zu prüfen, wer das Sorgerecht und wer das Besuchsrecht oder auch keines von beiden erhält. Das Jugendamt geht in die Wohnung des Elternteils, wo das Kind lebt, und befragt das Kind über den ausgesperrten Elternteil. Diese Befragung findet fast immer in der Gegenwart des betreuenden Elternteils statt und das Kind hat keine Chance, wirkliche Gefühle zu äußern, da im Hintergrund die erhobene Hand und die Strafen lauern, wenn das Kind anders antworten sollte. Zudem ist die Meinung des zu betreuenden Elternteils so eingebleut, daß es gar nicht mehr anders kann. Somit wird die Ablehnung und die negative Aussage über den ausgesperrten Elternteil für bare Münze gehalten und vom Jugendamt als Kindesmeinung festgeschrieben. Diese falsche Beobachtung des Jugendamtes wird dem zuständigen Richter oder Richterin vorgetragen und wird somit als Meinung des Kindes im Beschluß oft festgeschrieben. Im Beschluß steht dann nachzulesen, wie traditionell in Deutschland üblich, die Mutter erhält das Sorgerecht und der Umgang mit dem Vater wird auf unbestimmte Zeit ausgesetzt, das Kind will ja nicht. Die Akte ist somit vom Tisch. Somit haben Millionen von Kindern in Deutschland per Amtshilfe einen Elternteil meist für immer verloren.
Bekanntlich ist Deutschland Schlußlicht und somit ein Entwicklungsland im Kindschaftsrecht. In den USA ist man soweit, daß Richter bei einem PAS-Syndrom sofort einschreiten. Hier in Deutschland ist es die große Unbekannte, wie kann man auch an der deutschen Praxis zum Umgangs- oder Sorgerecht "Made in Germany" zweifeln, wo seit 1977 Trennungs- und Scheidungswaisen am Fließband produziert werden. Wenn dann noch hinzukommt, wie erst neulich in München geschehen, daß eine Richterin ganz neu in Familienangelegenheiten tätig wird und vorher nur im Strafrecht tätig war: Die Mutter hatte die Kinder traumatisiert und den ausgesperrten EIternteil verteufelt, bis hin zum Mißbrauchsvorwurf.
Alles stellte sich im Gutachten als Taktik der Mutter heraus, die mit verschiedenen Helfersystemen selber noch an ihre Gespinste glaubte. Das Jugendamt befragte die Kinder. Die waren total gegen den Vater aufgehetzt, und somit konnte die Richterin die Akte schnell schließen und den Umgang aussetzen, denn die Kinder wollen ja nicht. In den USA und anderen fortschrittlichen Ländern würde dieser Fall eine Sorgerechtsumkehr bedeuten.
Für das neue Kindschaftsrecht sollte es Pflichtlektüre an Familiengerichten und in Jugendämtern werden, sich mit PAS und den Folgen auseinanderzusetzen. Es wäre fatal, wenn Kinder mit dem Horrorbild des ausgegrenzten Elternteils auf Jahre leben müßten.
Ursula Petering, Herzebrock-Clarholz
Vielen Damen und Herren beim Jugendamt/ASD und bei Gericht, denen dieser Artikel über Parental Alienation (PAS) ins Gewissen geschrieben wird, ist das Phänomen sehr wohl schon längst bekannt. Nicht nur, daß sie nichts gegen die Entfremdung unternehmen, wie es das KJHG vorschreibt, nein, sie benutzen die Entfremdung sogar, um ihren eigenen zum teil seltsamen lnteressen zuzuarbeiten.
In einer mir bekannten Trennungsgeschichte wurde der Antrag auf Umgangsregelung einfach, wie ich glaube, gezielt so lange liegengelassen und monatelang gewartet, bis sich die Tochter gegen den Vater geäußert hat. Der bekannte Herr Dr. J. vom Evangelischen Beratungszentrum war als Familientherapeut im Spiel - nicht nur Münchner Fachleute wissen um Abgang und seine Flucht nach England. Die Mutter hat sich im späteren Verlauf des Verfahrens als für die Erziehung ungeeignet herausgestellt, aber die Tochter wurde natürlich nicht zum Vater nach Hause motiviert, sondern vom ASD München in ein Heim gegeben. Der angeblich freie Wille des unmündigen Kindes, den Vater nicht sehen zu wollen und das allseits bereite Argument "Das Kind in Ruhe lassen", wurde als bequeme Grundlage für die Jugendamtsempfehlungen und Tür die richterlichen Entscheidungen genommen. Die Bereitschaft des Vaters, Verantwortung zu übernehmen, wurde einfach unter den Tisch gefegt. Das erste Heim kassierte 399,90 Mark pro Tag, das jetzige Heim immerhin auch noch satte 234,50 Mark pro Tag. Daß der innere Kummer, nämlich der Elternverlust, dem Mädchen aufs Gemüt schlägt und bereits gigantische gesundheitliche Schäden nach sich gezogen hat, interessiert keinen der maßgeblichen Helfer. Hauptsache der Rubel rollt und deren Arbeitsplätze bleiben gesichert.
Josef Krammel, Pullach
Süddeutsche vom 18. Mai 98
Kinder im Konflikt
Wenn Müttern oder Vätern wirklich klar wäre, was offene oder versteckte Beeinflussung der Kinder gegen den anderen Elternteil bei den Kindern auslöst und in was für zusätzliche, schlimme Konflikte sie ihre Kinder damit bringen, würden viele es wohl nicht tun. Daher ist Aufklärung über PAS und Bewßtmachen der Folgen aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Beitrag, der wohl alle mit dem Thema befaßten nur sehr, sehr nachdenklich machen kann.
Simone Pöhlmann, Rechtsanwältin und Mediatorin, München
Süddeutsche vom 20./21. Mai 98
Zuviel Verantwortung auf die Familiengerichte abgewälzt
Seit vielen Jahren kämpfe ich als Familienrichter um vernünftige Umgangsregelungen. Beim Versuch einer gütlichen Einigung erlebe ich Mütter, die klammern oder sich für vergangenes Unrecht rächen wollen, aber auch Väter, die nur auf ihrem Recht bestehen, sich aber andererseits um die Zahlung des Unterhalts drücken und bei Ausübung des Umgangs keine Gelegenheit auslassen, der Mutter Prügel zwischen die Beine zu werfen und sie zu kränken. Beispiele, wie Eltern durch ihr Verhalten eine vernünftige Umgangsregelung fast unmöglich machen, gibt es zur Genüge. Machen es sich da nicht viele zu leicht, wenn sie die Verantwortung für das Scheitern auf das Familiengericht schieben? Die Hauptverantwortung tragen doch in aller Regel die Eitern selbst, und zwar meines Erachtens häufiger als angenommen beide Eltern. Sie tragen ja auch die Verantwortung für die Hauptursache, nämlich Trennung und Scheidung, für die der Familienrichter nun wirklich nichts kann.
Die Überschrift "Deutsche Familiengerichte produzieren Scheidungswaisen am Fließband" könnte von dieser Verantwortung ablenken. Müßte die Überschrift nicht lauten: "Eltern produzieren Scheidungswaisen am Fließbind, und Familienrichter können nicht helfen?" Ich will mich damit nicht aus meiner Verantwortung als Familienrichter stehlen, ich wehre mich aber entschieden dagegen, daß sich umgekehrt Eltern mit dem Verweis auf die Verantwortung des Familiengerichts aus ihrer eigenen, viel größeren Verantwortung stehlen.
Die Tendenz dazu besteht: Wenn es um das Schicksal von Kindern aus gescheiterten Partnerschaften geht, steht fast immer die Tätigkeit der Familiengerichte im Mittelpunkt, während das Verhalten der Eltern nur am Rande erwähnt wird. Im Interesse der betroffenen Kinder meine ich, daß der Schwerpunkt der Diskussion verlagert werden sollte.
Martin Gleixner. Direktor des Amtsgerichts Freising
Süddeutsche vom 23./24. Mai 98
Kinder als Waffen im Krieg der Geschlechter
Den Artikel habe ich auch hier in den USA mit Interesse gelesen. Gerichtsfälle über Kinderobhut nach Ehescheidung sind in den letzten Jahren in den Staaten gewaltig gestiegen, damit natürlich auch die Häufigkeit des Parental Alienation Syndrome (PAS). Dr. Richard Gardner, der schon seit über zehn Jahren darüber schreibt, wird von "bösen Eltern" (oft Vätern) als Retter und Held angesehen. "Gute Eltern" (meistens Mütter), die ihre Kinder dem anderen Elternteil entfremdet haben, betrachten ihn als Frauenhasser.
In meiner psychotherapeutischen Praxis erlebe ich oft die Auswirkungen von PAS. Mädchen wachsen mit groß Angst vor Männern auf, Jungen wundern sich, was es eigentlich heißt, ein Mann zu sein. Dr. Gardner hat recht, wenn er sagt, daß PAS ein Auswuchs der finanziellen Ungleichheiten zwischen Mann und Frau, besonders nach der Ehetrennung, ist. Familienrichter sollten das besonders bedenken.
Schon in primitiven Gesellschaften wußten Eltern, Kompromisse zu finden. Unsere Kinder können nicht gesund aufwachsen mit Eltern, die sie als Waffen im Krieg der Geschlechter gebrauchen.
Dr. Gisela Kehl, Familienpsychologin und Gerichtssachverständige, New York, USA
Süddeutsche Zeitung vom 5. Juni 1998
Abneigung der Familienrichter gegen rechtssuchende Väter
Der Familienrichter Martin Gleixner behauptet, die Familiengerichte seien an dem Dilemma der Scheidungswaisen nicht schuld, und führt doch eindrucksvoll vor Augen, wie unrecht er hat: zum einen durch seine Behauptung, er habe massenhaft Väter vor Gericht gesehen, die "nur auf ihrem Recht bestehen" würden - gerade so, ab ob das vor Gericht ein Verbrechen wäre. Mir schienen Gerichte bis jetzt für Menschen da zu sein, die nichts als das Recht haben. Zum anderen das aufschlußreiche Eingeständis, viele Väter wollten gar keinen Unterhalt zahlen, deshalb könne ein Umgang mit ihren eigenen Kindern vom Gericht auch nicht eingeräumt werden.
Ganz abgesehen davon, daß diese Ansicht ganz klar rechtswidrig ist, was dem Richter bekennt sein müßte: Im Klartext ist doch genau diese Geiselnehmermentalität der Mütter das Problem, die ihnen unbegrenzte Macht über die Gefühle, das soziale Ansehen und die Finanzen der Väter verschafft und zu deren Erfüllungsgehilfen sich deutsche Gerichte machen. Kinder sehen nur gegen devotem Verhalten und Gebühr! Die Scheidungsraten würden über Nacht sinken, würden deutsche Gerichte Müttern nicht zugestehen, über die immer gemeinsamen Kinder wie über Gartengrundstücke zu verfügen, auf das gegen Gebühr ab und zu Väter zum Spielen gelassen würden, die - wenn sie sich unbotmäßig verhalten - vertrieben werden, die Pflege des Gartens aber weiter mit absurd hohen Summen finanzieren müssen. Würde eine Mutter durch dieses Verhalten sofort ihr eigenes Umgangsrecht verwirken, da sie dem Kind schadet, würde sie das sofort unterlassen, da das finanzielle, emotionale und soziale Risiko zu hoch ist.
Markus Meier, Offenbach
Grundsätzlich sollte ein Richter ein Anwalt des Kindes sein und in Trennungs- und Scheidungsfällen alles aus Sicht des Kindes sehen. Hier sollte zur absoluten Grundregel kommen, daß Kindern beide Eltern erhalten bleiben und nicht, wie in Deutschland, per Mütterbonus einen Elternteil, meist den Vater, auf immer auszusperren. Die Gesetze, die man den Richtern mit der Reform des Kindschaftsrechts zur Verfügung gestellt hat, bevorzugen die Mütter und stempeln die Väter nur noch zu Dukateneseln ab. Bei den jetzigen Gesetzen packt man sich an den Kopf, wenn die Mutter eines nichtehelichen Kindes durch Krankheit oder Tod ausfällt, daß man das Kind in ein Heim steckt, obwohl es genauso beim gutsituierten und besorgten Vater leben könnte. Nein, der nichteheliche Vater hat keine Rechte am eigenen Kind, lieber werden monatlich 6000 Mark und mehr für die Heimunterbringung aus staatlichen Mitteln bezahlt.
Im Strafrecht ist es möglich, einen Täter klar zu verurteilen, doch im Familienrecht scheinen alle Gesetze zu versagen. Ein regelrechter Gerichtstourismus durch alle Instanzen und wieder von vorne garantiert die Entfremdung des Kindes. In feministischen Kreisen werden regelrechte Tricks und Kniffe gehandelt, wie man dem zahlenden Elternteil das Kind vorenthält.
Ursula Petering, Herzebrock-Clarholz
Wenn Mama zur Feindin wird. Emotionaler Mißbrauch bei Scheidungskindern. Von Christine Brinck in DIE ZEIT Nr. 12/1999, Seite 77
Leserbrief von Dr. Karin Jäckel, Buchautorin (u. a. "Der gebrauchte Mann - Abgeliebt und abgezockt - Väter nach der Trennung", dtv) zu DIE ZEIT Nr.12, von Christine Brinck, WENN MAMA ZUR FEINDIN WIRD:
Der Titel dieses Beitrages ist klug gewählt. Er weckt spontane Neugier. Wie kann es sein, daß ausgerechnet eine Mutter zur Feindin wird?
Die so wichtige Botschaft, daß Kinder durch Eltern manipuliert und in kürzester Zeit dazu gebracht werden können, selbst die geliebte Mutter als Feindin wahrzunehmen und bis zur absoluten Kontaktverweigerung abzulehnen, kommt an. Dabei ist es nebensächlich, daß es, anders als die einleitenden Beispielgeschichten vermuten lassen, selten die Mütter sind, die ausgegrenzt werden, sondern fast immer die Väter. Sie sind es ja, die in erschreckender Anzahl schon wenige Monate oder sofort nach der Trennung der Eltern, für ihre Kinder zu Fremden werden, reduziert auf Unterhaltszahlungen und bestenfalls wenige Besuchsstunden im Monat.
Eine Schlagzeile, die getitelt hätte "Wenn Papa zum Feind wird", hätte jedoch niemals die unvoreingenommene Informationsbereitschaft, sondern allenfalls Häme oder genervtes Desinteresse der Leserschaft geweckt. Man ist es heutzutage gewöhnt, daß Männer immer die Bösen sind und Väter zu Feinden ihrer Lebensgefährtinnen und Kinder deklariert werden. Die Umkehrversion der Fakten als Aufhänger zu benutzen, war also ein gelungener Schachzug.
Danke, Christine Brinck!
Weitere Beiträge zum Thema von Christine Brinck:
Online-Veröffentlichungen von Ursula Ofuatey-Kodjoe:
Basisinformationen zum "Parental Alienation Syndrom" bei paPPa.com