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Wiesbadener Tagblatt vom 25. Mai 98 (Hervorhebungen durch Fettschrift durch paPPa.com)
Ehekriege werden immer härter
Väter wollen sich nicht den Umgang mit ihren Kindern verbieten
lassen
Oft sind Kinder nicht nur die eigentlichen Opfer in vielen Scheidungs-Kriegen. Sie werden auch zum Spielball in den Auseinandersetzungen ihrer Eltern vor Gericht. "Immer häufiger wird um das Umgangsrecht gestritten", so die Erfahrung von Johannes Ohr, der seit 15 Jahren als Familienrichter arbeitet. Und: "Die Streitereien haben an Härte zugenommen", meint der Jurist, der am Amtsgericht Wiesbaden das letzte Wort in vielen "Rosen-Kriegen" hat. Jährlich spricht er in mehr als 300 Fällen Recht. Damit sei für Familienrichter die Grenze der Belastbarkeit erreicht.
Nicht mehr so häufig wie noch vor drei Jahren wird beim Streit ums Umgangsrecht mit sexuellem Mißbrauch argumentiert. Immer öfter aber wollen Väter vor Gericht durchpauken, daß sie nach der Scheidung für ihre Kinder dasein können. Ohr sieht darin nicht unbedingt eine positive Entwicklung. "Die Ehepartner hätten sich im Vorfeld des Gerichtstermins einigen können". Auch habe die Regelung, wer das Kind wann sieht, "mit Juristerei wenig zu tun".
Mit einiger Skepsis beurteilt Richter Ohr die Neuregelung des Kindschaftsrechts, die ab 1.Juli greift. Er sieht darin eher einen "Appell des Gesetzgebers an die Eltern: Versucht Euch zu einigen!" Seine Befürchtung: Diejenigen Paare, die sich im Grabenkrieg festgefahren haben, werden sich auch weiterhin kaum darauf einigen können, daß sie gemeinsam für ihr Kind sorgen - was dann eigentlich die Regel sein soll. Die Ausnahme davon zu beantragen, das alleinige Sorgerecht also, sei "nur eine Zeile auf einem Formular."
Nach Hunderten von Scheidungsverfahren hat Ohr gelernt, daß manch einer im Sorgerecht "ein probates Mittel sieht, dem anderen wehzutun." So zahlten die Männer zwar meist anstandslos den Unterhalt für die Kinder. Viele aber zierten sich, für den Unterhalt der Frau aufzukommen. Darauf reagierten einige Mütter, indem sie den Kindern den Kontakt mit ihrem Vater verweigern.
Auch Richter Ohr hatte solche Fälle zu beurteilen. Wer aber dem ehemaligen Partner das Umgangsrecht verweigere, müsse mit Zwangsmitteln rechnen, beispielsweise mit Zwangsgeld. "Wenn das nicht funktioniert, machen wir einen Termin. Wir versuchen dann klarzumachen, daß es für das Kind wichtig ist, mit beiden Eltern Kontakt zu haben."
Väter sollen weiterhin ausgeschlossen bleiben
Richterin Bacher vom Familiengericht Pankow/Weißensee nimmt Stellung zum neuen Kindschaftsrecht
„Ich denke feministisch!“ gab Richterin Bacher, Richterin im Familiengericht Pankow/Weißensee zum Tag der Offenen Tür im Bürgerhaus Buch heute, am 28. Mai 98, zum Besten. Deshalb warne sie nichteheliche Mütter davor, mit dem Vater des Kindes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abzugeben. Denn wenn es später zu einer Trennung käme, könnte das alleinige Sorgerecht auch auf den Vater übertragen werden, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht. Entscheidet sich die Mutter hingegen von Anfang an gegen ein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater, behielte sie auch nach einer Trennung in jedem Fall das alleinige Sorgerecht.
Von der Möglichkeit gemeinsamer Verantwortung für ein Kind, die der Gesetzgeber ab dem 1. Juli 1998 auch für nicht verheiratete Eltern vorsieht, empfiehlt die Richterin, bewußt keinen Gebrauch zu machen. Somit sollen ihrer Ansicht nach weiterhin Mütter die alleinige Verantwortung für Pflege und Erziehung tragen. Väter sollen also auch nach der Kindschaftsrechtsreform außen vor bleiben. Weder soll das Kind ein Anrecht auf den Vater haben, noch sollen Väter verpflichtet sein, gemeinsam mit der Mutter für ihre Kinder Sorge zu tragen.
Auch in Fällen, in denen Väter ein Umgangsrecht haben, die Mutter aber zur Kooperation nicht bereit ist, hielte sie es für besser, das Kind bleibe ohne den Vater. Auch wenn es im geänderten § 1684 BGB heißt: „(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.“ sollte von jeglicher Sanktion zur Durchsetzung einer Umgangsberechtigung abgesehen werden. Sie richte sich im Ergebnis gegen das Kind. Wenn der Umgang verweigert wird und „ein Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben ist“ so § 52 FGG “prüft das Gericht, ob Zwangsmittel ergriffen, Änderungen der Umgangsregelung vorgenommen oder Maßnahmen in bezug auf die Sorge ergriffen werden sollen.“ Dies könnte in letzter Konsequenz auch bedeuten, daß die Sorge dem Elternteil übertragen wird, der bereit ist zur Kooperation. Allein die Androhung hat u.a. an Familiengerichten in Potsdam und München bereits Wunder im Denken von Müttern bewirkt. Im heutigen Vortrag zur Kindschaftsrechtsreform rät die leitende Richterin in Pankow/Weißensee allerdings dringend davon ab, der Einsichtsfähigkeit von Müttern mit solchen Möglichkeiten, die das neue Gesetz vorhält, etwas nachzuhelfen.
Zur Zeit werden noch schnell vor dem Inkrafttreten (1.7.98) des neuen Kindschaftsrechts Eltern zur Verhandlung in das Familiengericht Pankow/Weißensee geladen, denn danach gilt das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall. Es soll bereits Väter gegeben haben, die vor Schreck schwer krank geworden sind und nun auf einen neuen Termin nach dem 1. Juli 1998 warten, denn dann bleibt es erst Mal beim gemeinsamen Sorgerecht.
Armin Emrich für paPPa.com e.V. (siehe auch Bericht im SPIEGEL)
Siehe zum Umgangsboykott u.a. den aktuellen Hungerstreik in Berlin ab dem 25. Mai 98 und Einsatz des paPamobil in Düsseldorf am 28. Mai 98
Eine weitere Richtermeinung zur Kindschaftsrechtsreform: "Väter taugen doch eh nix ... !" BRIGITTE vom 29.10.1997
Wie Frauen auf die Reform reagieren, sieht man unter: "Frauenbeauftragte warnen ..."